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   OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 21/07   

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OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 21/07 (https://dejure.org/2007,11923)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.09.2007 - 2 LB 21/07 (https://dejure.org/2007,11923)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. September 2007 - 2 LB 21/07 (https://dejure.org/2007,11923)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung für einen Straßenausbau im Hinblick auf eine Beitragsberechnung unter Anwendung einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung; Anwendbarkeit einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung in Fällen einer Abgrenzung zwischen Bauland und ...

  • Judicialis

    KAG SH § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG SH § 8
    Kommunalabgaben; Ausbaubeitrag; Tiefenbegrenzung: Ausbaubeitrag; Tiefenbegrenzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 346
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 136/96
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 21/07
    Der Umfang der Steigerung des Gebrauchs- und/oder Verkehrswertes hängt von der Größe und der Nutzbarkeit des jeweiligen Grundstücks ab (Senatsurt. v. 11.02.1998, a.a.O.).

    Eine Außenbereichsfläche, die grundsätzlich kein Bauland ist, erfährt einen geringeren Vorteil, ist aber bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ebenfalls bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes zu berücksichtigen (Senatsurt. v. 11.02.1998, a.a.O.).

    Beschränken sich die Vorteilswirkungen einer Ausbaumaßnahme eindeutig auf eine oder mehrere Teilflächen eines (Buch-) Grundstücks, so nehmen ausnahmsweise nur diese Teilflächen des Grundstücks an der Aufwandsverteilung teil (Senatsurt. v. 11.02.1998 - 2 L 136/96 -, Die Gemeinde 1998, 220).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 79/96

    Grundstücksbreite; Frontmetermaßstab; Straßenbaumaßnahme; Tiefenbegrenzung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 21/07
    Dieser - mit gleichem Inhalt sowohl aus dem Landesrecht als auch dem Bundesrecht (Gleichbehandlungsprinzip) herzuleitende - Grundsatz verlangt allerdings keine Gerechtigkeit im Einzelfall, sondern lediglich eine Typengerechtigkeit, d.h. ein Abstellen auf Regelfälle eines Sachverhalts und deren gleichartige Behandlung als so genannte typische Fälle (vgl. Senatsurt. v. 11.02.1998 - 2 L 79/96 -, NordÖR 1998, 268 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 L 116/97
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 21/07
    Da die Baumaßnahme am 04. April 2002 abgenommen wurde und die letzte Unternehmerrechnung am 08. August 2002 beim Beklagten einging, ist die Beitragspflicht gemäß § 8 Abs. 4 Satz 3 KAG nach dem Inkrafttreten dieser Satzung entstanden unbeschadet der Frage, auf welches Ereignis es dabei ankommt (vgl. Thiem/Böttcher, KAG, § 8 Rdnr. 240 ff. m.w.N.; s. a . Senatsurt. v. 13.10.1999 - 2 L 116/97 -, Die Gemeinde 2000, 43 = SchlHA 2000, 43).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.1993 - 2 L 185/93

    Satzungsgeber; Verteilungsmaßstab; Straßenbaubeitrag; Grundstücksnutzung; Straße;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 21/07
    Für die Gestaltung eines Verteilungsmaßstabes ist an ein Merkmal anzuknüpfen, von dem - nach Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten - angenommen werden darf, es sei von besonderem Aussagewert für den Umfang des durch die ausgebaute Anlage (die Straße) gebotenen Vorteils (Senatsurt. v. 21.12.1993 - 2 L 185/93 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1998 - 2 L 254/94
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 21/07
    Durch die Festsetzungen dieser Satzungen wird der bauplanungsrechtliche Innenbereich vom Außenbereich abgegrenzt, d.h. die dort bezeichneten Flächen werden dem Regime des § 34 BauGB unterstellt, die im Geltungsbereich dieser Satzung gelegenen Grundstücke haben - damit - keine andere Baulandqualität, als es für Grundstücke im sonstigen Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB der Fall ist (Senatsurt. v. 30.09.1998 - 2 L 254/94 -, Nor-dÖR 1999, 315).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.07.2002 - 2 M 38/02
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 21/07
    Gegen diese Abstufung der Vorteile bestehen keine Bedenken (vgl. Senatsbeschl. v. 02.07.2002 - 2 M 38/02 -, NordÖR 2002, 520).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09

    Straßenausbaubeitrag

    Bestimmungen dazu sind von den Körperschaften, die nach § 1 KAG zur Erhebung von Abgaben berechtigt sind, in die nach § 2 KAG erforderlichen Satzungen aufzunehmen (vgl. Urt. des Senats v. 26.09.2007 - 2 LB 21/07 -, Die Gemeinde 2008, 169 = NVwZ-RR 2008, 346).

    Zu einer vergleichbaren Regelung hat der Senat im Urteil vom 26. September 2007 zum Verfahren 2 LB 21/07 (Die Gemeinde 2008, 169 = NVwZ-RR 2008, 346) ausgeführt:.

  • OVG Saarland, 20.08.2008 - 1 A 453/07

    Kostenerstattung für Ausgleichsmaßnahmen anläßlich eines Eingriffs in die Natur

    (Vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.9.2007 - 2 LB 21/07 -, NVwZ-RR 2008, 346, sowie Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 18 Rdnr. 13) Dabei steht die Billigkeitsregelung nach den über die Verweisung in § 12 Abs. 1 Nr. 4 b, Nr. 5 a KAG entsprechend anzuwendenden §§ 163, 227 AO zur Verfügung, um besonderen Härten Rechnung zu tragen.
  • OVG Saarland, 29.04.2009 - 1 A 327/07

    Erschließungsbeitragspflicht für die Herstellung einer Straße

    Konkret ergibt sich damit diese Grenzlinie durch Parallelverschiebung der Straßenbegrenzungslinie um 50 m nach Norden ebenso OVG Schleswig, Urteil vom 26.9.2007 - 2 LB 21/07 -, NVwZ-RR 2008, 346 (347); VGH Kassel, Beschluss vom 18.8.2005 -5 UZ 1610/05-, RdL 2006, 9 (10); Driehaus, a.a.O., § 17 Rdnr. 43, und Dietzel in Driehaus, Kommunalabgabenrecht - Stand: Juli 2008 -, § 8 Rdnr. 614e.

    Es geht - vorrangig aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität - um eine zentimetergenaue Fixierung der Grenze zwischen Innen- und Außenbereich für die Beitragsberechnung vgl. Driehaus, a.a.O., § 17 Rdnrn. 33 und 39; in Rechtsprechung - u.a. OVG Schleswig, Urteil vom 26.9.2007 - 2 LB 21/07 -, a.a.O.; VGH Kassel, Beschluss vom 18.8.2005 - 5 UZ 1610/05 -, a.a.O., und OVG Magdeburg, Urteil vom 27.4.2006 - 4 L 186/05 -, BauR 2006, 2108 Leitsatz - und Literatur - u.a. Klausing in Driehaus, Kommunalabgabenrecht - Stand: Juli 2008 -, § 8 Rdnrn. 1030a und 1031b - wird vielfach die Ansicht vertreten, eine satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung könne nach ihrem Sinn und Zweck nicht auf die Abgrenzung der erschlossenen Teilfläche eines Grundstücks zur Seite angewendet werden; dies überzeugt nach Auffassung des Senats zwar für eine ein bestimmtes Maß festlegende Tiefenbegrenzung wie hier § 6 Abs. 4 Nr. 3 Satz 1 EBS, nicht aber auch für eine an die außenbereichsnächste Bebauung anknüpfende Regelung wie § 6 Abs. 4 Nr. 3 Satz 2 EBS; im Ergebnis gelangen die zitierte Rechtsprechung und Literatur zum selben Ergebnis wie der Senat, denn sie suchen eine Abgrenzung zwischen Bauland und Außenbereich in den konkreten Gegebenheiten auf dem Grundstück, knüpfen dabei an die dem Außenbereich am nächsten kommende Bebauung bzw. "bebauungsakzessorische" Nutzung an und postulieren eine "lotgerechte" Grenzziehung.

  • VG Greifswald, 12.07.2012 - 3 A 1162/11

    Beitragsrecht: Überprüfung der Wirksamkeit einer Klarstellungs- und

    Das Fehlen einer Seitenbegrenzungslinie beruht auf dem Umstand, dass die abstrakt-generelle Festlegung ausscheidet, weil es für die ortsübliche Breite einer baulichen Nutzung keine sachlichen Anhaltspunkte gibt (OVG Schleswig, Urt. v. 26.09.2007 - 2 LB 21/07 - NVwZ-RR 2008, 346).
  • VG Schleswig, 05.11.2010 - 9 A 72/07

    Ausbaubeiträge

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass von dem genannten Grundsatz u.U. dann eine Ausnahme zu machen ist, wenn ein Teil des Buchgrundstücks unterschiedlich genutzt wird oder nutzbar ist (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 26.09.2007 - 2 LB 21/07 - NVwZ-RR 2008, 346 = Die Gemeinde 2008, 169).
  • VG Gelsenkirchen, 20.03.2012 - 9 K 365/09

    Erschlossen; Bestimmtheit; Tiefenbegrenzung; Außenbereich; wirtschaftliche

    Enthält die Satzung damit keine pauschalierende Regelung für die dargestellte Lage des Grundstücks zur Erschließungsanlage und lässt sich mithin aufgrund der Lage des herangezogenen Grundstücks zur ausgebauten Straße eine Abgrenzung zwischen Bauland und geringer bevorteilter Fläche nicht mittels der Tiefenbegrenzungsregelung vornehmen, ist die Grenze zwischen Bauland und Außenbereich anhand der konkreten Gegebenheiten des Falles vorzunehmen, vgl. hierzu OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. September 2007 - 2 LB 21/07 -, zitiert nach juris.
  • VG Schwerin, 17.02.2012 - 4 A 1744/10

    Rechtmäßigkeit eines Schmutzwasseranschlussbeitragsbescheids; Wirksamkeit der

    Da der dargelegte Mangel als methodischer Fehler die Tiefenbegrenzungsregelung und das gesamte Beitragssatzungswerk nichtig macht, braucht der Frage nicht näher nachgegangen zu werden, ob die später wieder aufgehobene Regelung in § 4 Abs. 2 Buchst. c Satz 2 BSS 2009 zur "seitlichen" (Breiten- oder Seiten)Begrenzung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche rechtlich zulässig ist (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 26. Sept. 2007 - 2 LB 21/07 -, juris, Rn. 30 zu einer Straßenbaubeitragssatzung; VG Greifswald, Urt. v. 12. März 2003 - 3 A 319/01 -, juris, Rn. 17, jeweils unter Hinweis auf Klausing, a. a. O., § 8 Rn. 1031b, demzufolge es für eine "ortsübliche" Breite der baulichen Nutzung solcher Grundstücke keine sachlichen Anhaltspunkte gebe).
  • VG Schwerin, 21.02.2012 - 4 A 1072/09

    Anschlussbeitragsrecht: Keine Geltung der AVBWasserV, Heranziehung von

    Da der dargelegte Mangel als methodischer Fehler die Tiefenbegrenzungsregelung und das gesamte Beitragssatzungswerk nichtig macht, braucht der Frage nicht näher nachgegangen zu werden, ob die später wieder aufgehobene Regelung in § 4 Abs. 2 Buchst. c Satz 2 BSW 2009 zur "seitlichen" (Breiten- oder Seiten)Begrenzung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche rechtlich zulässig ist (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 26. Sept. 2007 - 2 LB 21/07 -, juris, Rn. 30 zu einer Straßenbaubeitragssatzung; VG Greifswald, Urt. v. 12. März 2003 - 3 A 319/01 -, juris, Rn. 17, jeweils unter Hinweis auf Klausing, a. a. O., § 8 Rn. 1031b, demzufolge es für eine "ortsübliche" Breite der baulichen Nutzung solcher Grundstücke keine sachlichen Anhaltspunkte gebe).
  • VG Schleswig, 13.10.2010 - 9 A 72/07

    Beitragsfähigkeit der Ersetzung einer Fahrbahnoberfläche durch ein neues

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass von dem genannten Grundsatz u.U. dann eine Ausnahme zu machen ist, wenn ein Teil des Buchgrundstücks unterschiedlich genutzt wird oder nutzbar ist (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 26.09.2007 - 2 LB 21/07 - NVwZ-RR 2008, 346 = Die Gemeinde 2008, 169).
  • VG Schwerin, 06.01.2012 - 4 A 437/10

    Anschlussbeitragspflicht einer Erbengemeinschaft; Adressierung des

    Da der dargelegte Mangel als methodischer Fehler die Tiefenbegrenzungsregelung und das gesamte Beitragssatzungswerk nichtig macht, braucht der Frage nicht näher nachgegangen zu werden, ob die später wieder aufgehobene Regelung in § 4 Abs. 2 Buchst. c Satz 2 BSS 2009 zur "seitlichen" (Breiten- oder Seiten)Begrenzung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche rechtlich zulässig ist (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 26. Sept. 2007 - 2 LB 21/07 -, juris, Rn. 30 zu einer Straßenbaubeitragssatzung; VG Greifswald, Urt. v. 12. März 2003 - 3 A 319/01 -, juris, Rn. 17, jeweils unter Hinweis auf Klausing, a. a. O., § 8 Rn. 1031b, demzufolge es für eine "ortsübliche" Breite der baulichen Nutzung solcher Grundstücke keine sachlichen Anhaltspunkte gebe).
  • VG Schwerin, 17.02.2012 - 4 A 1740/10

    Zulässigkeit der schlichten Tiefenbegrenzung im Anschlussbeitragsrecht für den

  • VG Schleswig, 08.09.2011 - 9 A 258/09

    Ausbaubeitrag - Inanspruchnahmemöglichkeit gefangener Hinterliegergrundstücke im

  • VG Schleswig, 13.09.2011 - 9 A 258/09

    Rechtmäßigkeit eines Ausbaubeitragsbescheids für ein Hinterliegergrundstück;

  • VG Schleswig, 17.09.2015 - 9 A 164/13

    Ausbaubeiträge

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