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   OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 1 ME 270/07   

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OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 1 ME 270/07 (https://dejure.org/2008,11956)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.01.2008 - 1 ME 270/07 (https://dejure.org/2008,11956)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 1 ME 270/07 (https://dejure.org/2008,11956)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Angemessenheit der Frist zur Bescheidung eines Aussetzungsantrages; Baugenehmigungsgebühren; Bestimmtheit des Gebührentatbestandes; Zwischendecke/Luftgeschoss

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 6 S. 1 VwGO; § 3 Abs. 1 BauGO; § 3 Abs. 2 BauGO
    Rohbauwert als Ausgangspunkt für die Ermittlung der Baugebühren; Bestimmtheit des Abgabentatbestandes bei Baugebühren; Notwendigkeit der Ermittlung des umbauten Raums bei einer Tiefgarage mit einer Decke; Verlängerung der angemessenen Frist eines Aussetzungsantrages ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 6 S. 1; ; VwGO § 80 Abs. 6 S. 2 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rohbauwert als Ausgangspunkt für die Ermittlung der Baugebühren; Bestimmtheit des Abgabentatbestandes bei Baugebühren; Notwendigkeit der Ermittlung des umbauten Raums bei einer Tiefgarage mit einer Decke; Verlängerung der angemessenen Frist eines Aussetzungsantrages ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 594
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.1988 - 5 S 1544/88

    Zum Vorliegen eines Vollgeschosses

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 1 ME 270/07
    Zum anderen hat die Baugebührenordnung durch die zitierte Bestimmung Nr. 3.3.1 der Anlage 5 im Interesse der einfacheren Handhabbarkeit sowie entsprechend allgemeiner Anschauungen im Bereich des Bauwesens (vgl. dazu z.B. BW-VGH, Urt. v. 19.9.1988 - 5 S 1544/88 -, BauR 1989, 311) angeordnet, es komme auf die Oberkante des Bodenbelags des darüber liegenden Geschosses an.

    Luftgeschosse sind Geschosse, deren Besonderheit darin besteht, dass sie zwar - als Essentiale des Geschossbegriffs - einen Fußboden und eine Decke aufweisen, aber nicht, jedenfalls nicht durchgängig Umfassungswände aufweisen (vgl. nochmals BW-VGH, Urt. v. 19.9.1988 - 5 S 1544/88 -, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 1 ME 270/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. insb. Beschl. v. 18.5.1988 - 2 BvR 579/84 - BVerfGE 78, 205, 212; Urt. v. 12.5.1991 - 1 BvR 1341/90 -, BVerfGE 84, 133, 149) braucht der Gesetzgeber eine Norm nur so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart des zu ordnenden/regelnden Sachverhalts mit Rücksicht auf den Normzweck möglich und erforderlich ist.
  • VGH Hessen, 13.03.2007 - 5 TG 186/07

    Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht im Eilverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 1 ME 270/07
    Der Senat verzichtet auf eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob unter diesen Umständen eine Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht möglich wäre (vgl. dazu z.B. HessVGH, Beschl. v. 13.3.2007 - 5 TG 186/07 -, NVwZ-RR 2007, 824), und beantwortet die von der Antragstellerin aufgeworfenen Fragen wie folgt:.
  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 1 ME 270/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. insb. Beschl. v. 18.5.1988 - 2 BvR 579/84 - BVerfGE 78, 205, 212; Urt. v. 12.5.1991 - 1 BvR 1341/90 -, BVerfGE 84, 133, 149) braucht der Gesetzgeber eine Norm nur so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart des zu ordnenden/regelnden Sachverhalts mit Rücksicht auf den Normzweck möglich und erforderlich ist.
  • BFH, 20.08.1998 - VI B 157/97

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim FG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 1 ME 270/07
    Gleichwohl trifft dies, wie der Bundesfinanzhof in seinem Beschluss vom 20. August 1998 (- VI B 157/97 -, BFHE 186, 341 = DB 1998, 2203 = NVwZ-RR 1999, 416) zur Parallelvorschrift des § 69 Abs. 4 FGO zutreffend entschieden hat, nicht den Kern.
  • OVG Niedersachsen, 31.07.1998 - 1 L 2696/98

    Ernstliche Zweifel; Richtigkeit eines Urteils; Erfolgswahrscheinlichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 1 ME 270/07
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen - ebenso wie im Zusammenhang mit § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - entsprechend ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, NVwZ 1999, 431 = NdsVBl. 1999, 93 = NdsRpfl. 1999, 87) erst dann, wenn für das vom Gebührenschuldner favorisierte Entscheidungsergebnis - auf dieses und nicht auf einzelne Begründungselemente kommt es dabei an - "die besseren Gründe sprechen", das heißt wenn ein Obsiegen in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen.
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 1 ME 6/13

    Kosten der Ersatzvornahme als sofort vollziehbare öffentliche Abgaben oder Kosten

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 1 ME 270/07 - zur Angemessenheit der Frist zur Bescheidung eines Aussetzungsantrags festgestellt, dass diese in der Regel etwa einen Monat beträgt (juris Rn. 9 = NVwZ-RR 2008, 594-597; ebenso Kopp/Schenke, VwGO, 18. Auflage 2012, § 80 Rn. 186 Fn. 379 "Faustregel 1 Monat" m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 179/15

    Bestimmtheit, hinreichende; Gebühren; Gebührenfestsetzung; Klarstellung;

    Zwar stellt ein erfolgloses Durchlaufen des Aussetzungsverfahrens gemäß § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO im Falle der Anforderung öffentlicher Abgaben und Kosten i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO - wie der hier in Rede stehenden Fleischuntersuchungsgebühren - mit Blick auf die Entlastungsfunktion der Vorschrift eine echte Zugangsvoraussetzung dar, die bei Einreichung des Eilantrags erfüllt sein muss, und nicht lediglich eine Zulässigkeitsvoraussetzung, die bis zur Entscheidung des Gerichts nachgeholt werden könnte (vgl. 1. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 30. Januar 2008 - 1 ME 270/07 -, juris Rdnr. 4; 9. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 18. Januar 2006 - 9 ME 299/05 -, juris Rdnr. 2).

    Soweit der Antragsgegner auf die in der Rechtsprechung zu § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 VwGO für den Regelfall angesetzten Monatsfrist (vgl. etwa 1. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 30. Januar 2008, a.a.O., Rdnr. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. November 2005 - OVG 12 S 9/05 -, NVwZ 2006, 356) Bezug genommen hat, so konzediert er, was bereits das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, nämlich dass sich die konkrete Länge der angemessenen Frist nach den Verhältnissen des Einzelfalls bestimme.

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Intensität der Antragsbegründung eine längere Bearbeitungszeit nahegelegt hätte (vgl. zu dieser Determinante den 1. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 30. Januar 2008, a.a.O., Rdnr. 8).

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 183/15

    Gebühren; Gebührenfestsetzung; hinreichende Bestimmtheit; Klarstellung;

    Mit Blick auf die Entlastungsfunktion der Vorschrift liegt darin eine echte Zugangsvoraussetzung, die bei Einreichung des Eilantrags erfüllt sein muss, und nicht lediglich eine Zulässigkeitsvoraussetzung, die bis zur Entscheidung des Gerichts nachgeholt werden könnte (vgl. 1. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 30. Januar 2008 - 1 ME 270/07 -, juris Rdnr. 4; 9. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 18. Januar 2006 - 9 ME 299/05 -, juris Rdnr. 2).

    Soweit der Antragsgegner auf die in der Rechtsprechung zu dieser Vorschrift für den Regelfall angesetzten Monatsfrist (vgl. etwa 1. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 30. Januar 2008, a.a.O., Rdnr. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. November 2005 - OVG 12 S 9/05 -, NVwZ 2006, 356) Bezug genommen hat, so konzediert er, was bereits das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, nämlich dass sich die konkrete Länge der angemessenen Frist nach den Verhältnissen des Einzelfalls bestimme.

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Intensität der Antragsbegründung eine längere Bearbeitungszeit nahegelegt hätte (vgl. zu dieser Determinante den 1. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 30. Januar 2008, a.a.O., Rdnr. 8).

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 184/15

    Gebühren; Gebührenfestsetzung; hinreichende Bestimmtheit; Klarstellung;

    Mit Blick auf die Entlastungsfunktion der Vorschrift liegt darin eine echte Zugangsvoraussetzung, die bei Einreichung des Eilantrags erfüllt sein muss, und nicht lediglich eine Zulässigkeitsvoraussetzung, die bis zur Entscheidung des Gerichts nachgeholt werden könnte (vgl. 1. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 30. Januar 2008 - 1 ME 270/07 -, juris Rdnr. 4; 9. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 18. Januar 2006 - 9 ME 299/05 -, juris Rdnr. 2).

    Soweit der Antragsgegner auf die in der Rechtsprechung zu dieser Vorschrift für den Regelfall angesetzten Monatsfrist (vgl. etwa 1. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 30. Januar 2008, a.a.O., Rdnr. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. November 2005 - OVG 12 S 9/05 -, NVwZ 2006, 356) Bezug genommen hat, so konzediert er, was bereits das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, nämlich dass sich die konkrete Länge der angemessenen Frist nach den Verhältnissen des Einzelfalls bestimme.

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Intensität der Antragsbegründung eine längere Bearbeitungszeit nahegelegt hätte (vgl. zu dieser Determinante den 1. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 30. Januar 2008, a.a.O., Rdnr. 8).

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 193/15

    Gebühren; Gebührenfestsetzung; hinreichende Bestimmtheit; Klarstellung;

    Zwar stellt ein erfolgloses Durchlaufen des Aussetzungsverfahrens gemäß § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO im Falle der Anforderung öffentlicher Abgaben und Kosten i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO - wie der hier in Rede stehenden Fleischuntersuchungsgebühren - mit Blick auf die Entlastungsfunktion der Vorschrift eine echte Zugangsvoraussetzung dar, die bei Einreichung des Eilantrags erfüllt sein muss, und nicht lediglich eine Zulässigkeitsvoraussetzung, die bis zur Entscheidung des Gerichts nachgeholt werden könnte (vgl. 1. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 30. Januar 2008 - 1 ME 270/07 -, juris Rdnr. 4; 9. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 18. Januar 2006 - 9 ME 299/05 -, juris Rdnr. 2).

    Soweit der Antragsgegner auf die in der Rechtsprechung zu § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 VwGO für den Regelfall angesetzten Monatsfrist (vgl. etwa 1. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 30. Januar 2008, a.a.O., Rdnr. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. November 2005 - OVG 12 S 9/05 -, NVwZ 2006, 356) Bezug genommen hat, so konzediert er, was bereits das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, nämlich dass sich die konkrete Länge der angemessenen Frist nach den Verhältnissen des Einzelfalls bestimme.

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Intensität der Antragsbegründung eine längere Bearbeitungszeit nahegelegt hätte (vgl. zu dieser Determinante den 1. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 30. Januar 2008, a.a.O., Rdnr. 8).

  • VGH Hessen, 23.01.2019 - 5 B 2364/18

    Trinkwassergebühren

    Dabei handelt es sich nach einhelliger Rechtsprechung um eine für das betreffende Eilverfahren nicht nachholbare Zugangsvoraussetzung, um die mit dieser Vorschrift rechtspolitisch beabsichtigte Entlastung der Gerichte zu gewährleisten (vgl. bereits: Beschluss des Senats vom 26. Juli 1993 - 5 TH 826/92 -, HSGZ 1993, 461; auch: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 1 M 406/15 -, NordÖR 2016, 19; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 1 ME 270/07 -, NVwZ-RR 2008, 594, sämtlich Juris).

    Was dabei unter einer "angemessenen Frist" im Sinne dieser Vorschrift zu verstehen ist, richtet sich - wie auch das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen hat - nach den konkreten Umständen des Einzelfalls (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 1 ME 270/07 -, a.a.O.; Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 80 Rn. 186 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - 4 M 29/09

    Zur Festsetzung einer Sicherheitsleistung gem. § 361 Abs. 3 Satz 3 AO im Rahmen

    Soweit die Antragstellerin mit der Beschwerde hilfsweise beantragt, "die ablehnende Entscheidung des VG Halle aufzuheben und das Verfahren an dieses zurück zu verweisen", kann offen bleiben, ob eine solche Zurückverweisung im Eilverfahren in entsprechender Anwendung des § 130 Abs. 2 VwGO bzw. nach § 173 VwGO i.V.m. § 572 Abs. 3 ZPO zulässig ist (dafür: VGH Hessen, Beschl. v. 13. März 2007 - 5 TG 186/07 -, zit. nach JURIS m.w.N.; VGH Bayern, Beschl. v. 22. November 2006 - 24 CS 06.2525 -, zit. nach JURIS; vgl. auch Sodan/Ziekow, VwGO, 2. A., § 150 Rdnr. 7; wohl dagegen: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 18. November 2004 - 1 M 287/04 -, NVwZ-RR 2006, 365, 367; offen gelassen von OVG Niedersachsen, Beschl. v. 30. Januar 2008 - 1 ME 270/07 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22. Januar 2008 - 14 B 1888/07 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • VG Cottbus, 20.08.2020 - 6 L 477/17
    Hierbei kann als Orientierungswert auf die Monatsfrist des § 74 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 VwGO zurückgegriffen werden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. März 2015 - 6 CS 15.369 -, juris, Rn. 8; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 1 ME 270/07 -, juris Rn. 6; OVG Sachsen, Beschluss vom 9. August 2002 - 5 BS 191/02 -, juris Rn. 8; VG Cottbus, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 6 L 166/18 -, juris Rn. 7; Schoch a.a.O. § 80 Rn. 514).
  • VG Hannover, 14.09.2018 - 7 B 1139/18

    Ablaufhemmung; angemessene Frist; Bekanntgabe; Erlöschen; Festsetzungsfrist;

    Als Orientierungswert ist dabei auf die Monatsfrist des § 74 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 VwGO zurückzugreifen (vgl. NdsOVG", Beschl. v. 30.01.2008 - 1 ME 270/07 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschl. v. 05.03.2015 - 6 CS 15.369 -, juris Rn. 6ff.; SächsOVG" Beschl. v. 09.08.2002 - 5 BS 191/02 -, juris Rn. 8; Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner" VwGO" § 80 Rn. 348).
  • VG Cottbus, 20.12.2018 - 6 L 166/18

    Schmutzwasserbeitrag

    Hierbei kann als Orientierungswert auf die Monatsfrist des § 74 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 VwGO zurückgegriffen werden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. März 2015 - 6 CS 15.369 -, juris, Rn. 8; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 1 ME 270/07 -, juris Rn. 6; OVG Sachsen, Beschluss vom 9. August 2002 - 5 BS 191/02 -, juris Rn. 8; Schoch a.a.O. § 80 Rn. 348), jedenfalls dann, wenn der Aussetzungsantrag im Zeitpunkt seiner Stellung bei der Behörde auch bereits mit einer Begründung versehen war.
  • VGH Bayern, 05.03.2015 - 6 CS 15.369

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Neustadt, 30.03.2011 - 4 L 227/11

    Abgabenbescheid; Mahnung; Verwaltungsaktsqualität

  • VG Cottbus, 07.09.2023 - 6 L 118/22
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2009 - 8 ME 123/08

    IHK-Beitragspflicht für eine nach britischem Recht gegründete Gesellschaft

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2021 - 9 ME 257/21

    Aussetzung der Vollziehung; Zugangsvoraussetzung

  • VG Freiburg, 02.11.2018 - 4 K 5561/18

    Aussetzungsantrag gegen Gebührenfestsetzung - Frist für Bestimmung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2022 - 8 B 215/22

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage und Androhung eines Zwangsgeldes; Erfordernis

  • VG Minden, 10.01.2022 - 3 L 867/21
  • VG Cottbus, 02.08.2021 - 6 L 165/21

    Wassergebühren

  • VG Cottbus, 02.10.2020 - 6 L 121/19

    Wassergebühren

  • OVG Sachsen, 09.07.2015 - 3 B 134/14

    Gegenvorstellung

  • OVG Sachsen, 04.03.2015 - 3 B 134/14

    Rundfunksbeitrag, Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages,

  • OVG Bremen, 19.08.2010 - 1 B 179/10

    Behördliches Aussetzungsverfahren in Abgabensachen; Angemessene Frist für das

  • VG Hamburg, 17.08.2022 - 14 E 4615/21

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Bescheide über Verwaltungsgebühren für die

  • VG Cottbus, 07.09.2020 - 6 L 443/19
  • VG Gelsenkirchen, 11.02.2015 - 9 L 1448/14

    Verpackungsverordnung; Branchenlösung

  • VG Lüneburg, 29.03.2021 - 3 B 3/21

    Abgaben, öffentliche; Gebühr, Feuerwehr

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 186/15

    Gebühren; Gebührenfestsetzung; hinreichende Bestimmtheit; Klarstellung;

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 185/15

    Gebühren; Gebührenfestsetzung; hinreichende Bestimmtheit; Klarstellung;

  • VG München, 18.12.2015 - M 8 S 15.5198

    Nutzungsuntersagung wegen Brandschutzmängeln

  • VG Würzburg, 17.01.2012 - W 4 S 11.974

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Widerspruch gegen

  • VG Minden, 29.11.2011 - 9 L 594/11

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Gebühr für den Erlass einer

  • VG Lüneburg, 17.08.2022 - 3 B 30/22

    Anzeige; Rechtsgrundlage

  • VG Berlin, 24.10.2012 - 1 L 152.12

    Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen durch den Betrieb eines

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