Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 27.02.2008 - 5 K 112/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Schweres Fehlverhalten eines Schülers bei mehrfachem heimlichen Beobachten von Mitschülerinnen unter der Dusche
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mehrfaches heimliches Beobachten von Mitschülerinnen unter der Dusche nach dem Sportunterricht als schweres Fehlverhalten eines 14-jährigen Gymnasiasten; Ermittlung des individuellen Fehlverhaltens eines einzelnen Schülers i.R.d. Festsetzung von Erziehungsmaßnahmen und ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SchulG § 90; VwGO § 80 Abs. 5
Aufschiebende Wirkung; Schulordnungsrecht - Schulausschluss - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2008, 788
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- VG Stuttgart, 08.06.2004 - 10 K 2169/04
Voraussetzungen für einen Schulausschluss
Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2008 - 5 K 112/08
Eine konkrete Gefahr für die Erziehung und Unterrichtung anderer Schüler kann dann gegeben sein, wenn der Verbleib des Schülers den Schulfrieden so beeinträchtigen würde, dass ein geordneter Schulbetrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden könnte (VG Karlsruhe, Urt. v. 23.01.2007 - 5 K 1023/06 - VG Stuttgart, Beschl. v. 08.06.2004 - 10 K 2169/04 -). - VGH Baden-Württemberg, 19.06.2001 - 9 S 166/06
Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2008 - 5 K 112/08
1.) Wann ein schwerwiegendes (oder wiederholtes) Fehlverhalten vorliegt, lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls zu prüfen (VGH Bad.-Württ., Beschl. 15.03.2006 - 9 S 166/06 - Urt. v. 18.04.2005 - 9 S 2631/04 -). - VGH Baden-Württemberg, 02.01.2008 - 9 S 2908/07
Anhörung zum Ausschluss vom Unterricht wegen beleidigenden und ehrverletzenden …
Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2008 - 5 K 112/08
Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse umso größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und dass umgekehrt das Vollzugsinteresse umso mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.01.2008 - 9 S 2908/07 - ; Beschl. v. 18.07.2007 - 9 S 1481/07).
- VG Hannover, 30.05.2007 - 6 A 3372/06
Überweisung eines Schülers an eine andere Schule wegen Missbrauchs der Namen von …
Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2008 - 5 K 112/08
Zu den Pflichten eines Schülers gehört es, die Persönlichkeitsrechte aller im Schullalltag vereinten Menschen zu beachten (VG Hannover, Urt. v. 30.05.2007 - 6 A 3372/06 -, NVwZ-RR 2008, 35). - VG Braunschweig, 17.12.2002 - 6 B 830/02
Voraussetzungen einer einen Schüler an eine andere Schule derselben Schulform …
Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2008 - 5 K 112/08
Für das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist der Antragsgegner beweispflichtig (Lambert/Müller/Sutor, Schulrecht Baden-Württemberg, Stand 2007, § 90 SchulG Erl. 1.2.2; VG Braunschweig, Beschl. v. 17.12.2002 - 6 B 830/02 -, NdsVBl 2004, 52). - VGH Baden-Württemberg, 18.04.2005 - 9 S 2631/04
Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2008 - 5 K 112/08
1.) Wann ein schwerwiegendes (oder wiederholtes) Fehlverhalten vorliegt, lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls zu prüfen (VGH Bad.-Württ., Beschl. 15.03.2006 - 9 S 166/06 - Urt. v. 18.04.2005 - 9 S 2631/04 -).
- VG Freiburg, 28.01.2009 - 2 K 2180/08
Klage gegen Schulausschluss wegen sexueller Übergriffe
Denn es muss und kann von dem im Tatzeitpunkt 13-jährigen Kläger ebenso wie von allen anderen Altersgenossen erwartet werden, dass sie die - auch über die Gegenwehr ersichtliche - klare Überschreitung der Grenze von einem Spiel zu der hier gegebenen gravierenden Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts und der damit verbundenen Herabsetzung des Selbstwertgefühls der Mitschülerin erkennen (vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 27.2.2008 - 5 K 112/08 -, NVwZ-RR 2008, 788).Da die Schule die ihr anvertrauten Schüler auch in deren Intimsphäre zu schützen und einen von schwerwiegenden Störungen freien Schulbetrieb zu gewährleisten hat (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 27.2.2008, a.a.O.) gefährdet das Verhalten des Klägers auch die Erfüllung der Aufgaben der Schule und verletzt - wie dargelegt - die Rechte anderer Mitschüler.
Aus der Sicht der Kammer besteht eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, dass es bei einem Verbleiben des Klägers an der Schule wieder zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erziehung, der sittlichen Entwicklung und der Sicherheit von Mitschülern kommt (zum Maßstab der Gefahr vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 27.2.2008, a.a.O.; VG Stuttgart, Beschluss vom 08.06.2004 - 10 K 2169/04 -).
- VGH Bayern, 18.05.2009 - 7 ZB 08.1801
Entlassung von der Schule wegen Filmens sexueller Handlungen
Hierdurch wurde auch die Aufgabe der Schule gefährdet, die Intimsphäre der ihr anvertrauten Schüler zu schützen (vgl. auch BayVGH vom 17.4.2008 Az. 7 ZB 07.1755 und 7 ZB 07.1832 ; VG Karlsruhe vom 27.2.2008 NVwZ-RR 2008, 788; VG Freiburg vom 28.1.2009 Az. 2 K 2180/08 ).