Rechtsprechung
   VG Hamburg, 21.05.2008 - 8 K 1025/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16791
VG Hamburg, 21.05.2008 - 8 K 1025/07 (https://dejure.org/2008,16791)
VG Hamburg, Entscheidung vom 21.05.2008 - 8 K 1025/07 (https://dejure.org/2008,16791)
VG Hamburg, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 8 K 1025/07 (https://dejure.org/2008,16791)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,16791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Auslegung eines Ausschlussgrundes bei einer Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 104 a Abs. 1 S. 1 Nr. 4; AufenthG § 48 Abs. 3; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1 a; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 4; AufenthG § 5 Abs. 3
    D (A), Altfallregelung, Verzögerung der Aufenthaltsbeendigung, Passbeschaffung, Mitwirkungspflichten, Kausalzusammenhang, Libanon, Libanesen, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Identität ungeklärt, Passpflicht, Zumutbarkeit, Ermessensreduzierung auf Null

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 829
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - 18 B 230/08

    Altfallregelung Mitwirkung Passbeschaffung Erteilungsverfahren einstweilige

    Auszug aus VG Hamburg, 21.05.2008 - 8 K 1025/07
    Die Begriffswahl, die an bestimmte Handlungen anknüpft und die fehlende Mitwirkung bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gerade nicht aufführt, weist vielmehr darauf hin, dass eine unterlassene Mitwirkung nur dann den Tatbestand erfüllt, wenn dem eine konkrete Aufforderung der Ausländerbehörde zu einer ganz bestimmten Mitwirkungshandlung vorangegangen ist (vgl. ebenso OVG Münster, Beschl. v. 12.02.2008 - 18 B 230/08, juris; VG Hamburg, Urt. v. 14.02.2008 - 10 K 2790/07, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • VG Hamburg, 14.02.2008 - 10 K 2790/07

    Aufenthaltserlaubnis; Annahme eines Aussetzungsgrundes bei mangelnder

    Auszug aus VG Hamburg, 21.05.2008 - 8 K 1025/07
    Die Begriffswahl, die an bestimmte Handlungen anknüpft und die fehlende Mitwirkung bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gerade nicht aufführt, weist vielmehr darauf hin, dass eine unterlassene Mitwirkung nur dann den Tatbestand erfüllt, wenn dem eine konkrete Aufforderung der Ausländerbehörde zu einer ganz bestimmten Mitwirkungshandlung vorangegangen ist (vgl. ebenso OVG Münster, Beschl. v. 12.02.2008 - 18 B 230/08, juris; VG Hamburg, Urt. v. 14.02.2008 - 10 K 2790/07, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • VG Hamburg, 30.01.2008 - 8 K 3678/07

    Vorsätzliches Täuschen, Hinauszögern oder Behindern i.S.v. § 104a Abs. 1 Satz 1

    Auszug aus VG Hamburg, 21.05.2008 - 8 K 1025/07
    Bei der Auslegung dieser Vorschrift ist nach der Rechtsprechung der Kammer - wie es auch die Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern vom 02.10.2007 (PGZU - 128 406/1) vorsehen - ein großzügiger Maßstab anzulegen (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 30.01.2008 - 8 K 3678/07, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2006 - 18 A 2388/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Passlosigkeit, Passbeschaffung,

    Auszug aus VG Hamburg, 21.05.2008 - 8 K 1025/07
    Dies folgt bereits aus dem Gesetzeswortlaut, der - im Gegensatz zu § 25 Abs. 5 Satz 3 und 4 AufenthG (vgl. dazu OVG Münster, Beschl. v. 18.09.2006 - 18 A 2388/06, juris) - nicht jedes Verschulden des Ausländers im Hinblick auf das Ausreisehindernis und nicht jedes Unterlassen einer zumutbaren Mitwirkungshandlung genügen lässt.
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus VG Hamburg, 21.05.2008 - 8 K 1025/07
    Denn der Streitgegenstand einer Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wird bestimmt und begrenzt durch die Aufenthaltszwecke, aus denen der Kläger seinen Anspruch herleitet (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.09.2007 - 1 C 43/06, DVBl. 2008, 108 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2007 - 8 PA 83/07

    Erfordernis einer Beseitigung des Rechtscheins einer bindenden Entscheidung als

    Auszug aus VG Hamburg, 21.05.2008 - 8 K 1025/07
    Dass zu dieser Frage bestandskräftige Bescheide vorliegen, ist unerheblich, weil insoweit kein selbstständiger Streitgegenstand vorliegt, der einer eigenständigen Bescheidung zugänglich ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 07.09.2007 - 8 PA 83/07, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2009 - 18 A 3049/08

    Ausschluss des Anspruchs auf eine Probeaufenthaltserlaubnis bei unzureichender

    So aber Hailbronner, AuslR, Loseblatt, § 104a Rn. 10; wohl auch VG Hamburg, Urteil vom 21.5.2008 - 8 K 1025/07 -, NVwZ-RR 2008, 829.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2008 - 13 S 2751/08

    Erfüllung des Ausschlussgrundes des § 104 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG 2004 durch

    Dass der Besitz eines Passes und ein entsprechendes Verschweigen gegenüber der Ausländerbehörde den Ausschlusstatbestand des § 104 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG erfüllen kann, ist in der Rechtsprechung anerkannt (siehe etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.7.2008 - 2 ME 302/08 -, juris); das Unterdrücken von Urkunden kann ohne weiteres eine Täuschung darstellen (siehe VG Hamburg, Urteil vom 21.5.2008 - 8 K 1025/07 -, juris und Vorl. Anwendungshinweise - VAH - zu § 104 a, Nr. 2.7.1).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2012 - 2 LB 278/11

    Formlose Aufforderung zur Passvorlage als hinreichende Aufforderung zur Erfüllung

    Dem steht zum einen schon entgegen, dass die zu fordernde Mitwirkungspflicht den Klägern zu 1. und 2. gegenüber nicht zureichend konkret und für diese erkennbar aktualisiert worden ist (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urt. v. 26.10.2010 - 1 C 18/09 -, InfAuslR 2011, 92 = AuAS 2011, 86; OVG NRW, Beschl. v. 21.1.2008 - 18 B 1864/07 -, NVwZ-RR 2008, 423; VG Hamburg, Urt. v. 21.5.2008 - 8 K 1025/07 -, juris).
  • VG Hamburg, 24.02.2009 - 17 K 2497/07

    Behindern oder Verzögern i.S.v. § 104 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG 2004

    Erforderlich ist ein gezieltes und nachhaltiges Unterlaufen der Aufenthaltsbeendigung, das nachweislich erfolgt sein muss; bloße Zweifel genügen nicht (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 21.5.2008, 8 K 1025/07, NVwZ-RR 2008, 829, 831).
  • VG Hamburg, 12.06.2008 - 8 K 3509/07

    Kurzzeitige Unterbrechung des geduldeten Aufenthalts steht einem Anspruch aus

    Die Begriffswahl, die an bestimmte Handlungen anknüpft und die fehlende Mitwirkung bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gerade nicht aufführt, weist vielmehr darauf hin, dass eine unterlassene Mitwirkung nur dann den Tatbestand erfüllt, wenn dem eine konkrete Aufforderung der Ausländerbehörde zu einer ganz bestimmten Mitwirkungshandlung vorausgegangen ist (vgl. ebenso OVG Münster, Beschl. v. 12.02.2008 - 18 B 230/08, juris; VG Hamburg, Urt. v. 14.02.2008 - 10 K 2790/07, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen, Urt. v. 21.05.2008 - 8 K 1025/07, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht