Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 13.08.2008

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08   

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https://dejure.org/2008,147
OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08 (https://dejure.org/2008,147)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.2008 - 11 MC 71/08 (https://dejure.org/2008,147)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - 11 MC 71/08 (https://dejure.org/2008,147)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in Niedersachsen unzulässig

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 NGlüSpG; § 3 Abs. 1 GlüStV; § 4 GlüStV; § 10 GlüStV; §§ 33 c ff. GewO; Art. 12 GG
    Zulässigkeit einer Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in Niedersachsen; Verfassungsmäßigkeit des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) und des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes (NGlüSpG) bei isolierter Betrachtung nur des Sportwettenmarktes und des ...

  • Judicialis

    GlüStV § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 3; ; NGlüSpG § 22 Abs. 4 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in Niedersachsen (weiterhin) unzulässig: Geldspielautomat; Glücksspielautomat; Pferdewette; Spielbank; Sportwette

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Private Vermittlung von Sportwetten in Niedersachsen weiterhin unzulässig

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Private Vermittlung von Sportwetten in Niedersachsen weiterhin unzulässig

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Private Vermittlung von Sportwetten in Niedersachsen weiterhin unzulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in Niedersachsen; Verfassungsmäßigkeit des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) und des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes (NGlüSpG) bei isolierter Betrachtung nur des Sportwettenmarktes und des ...

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Private Vermittlung von Sportwetten in Niedersachsen weiterhin unzulässig

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    OVG Lüneburg setzt Hauptsacheverfahren zur privaten Sportwettvermittlung bis zu einer einschlägigen Entscheidung des EuGH aus

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Private Vermittlung von Sportwetten in Niedersachsen weiterhin unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 21 (Ls.)
  • DVBl 2008, 1204 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (137)Neu Zitiert selbst (39)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07

    Werbung für Glücksspiele im Internet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08
    Die jetzige gesetzliche und tatsächliche Ausgestaltung entspreche den Vorgaben des BVerfG, wie zwischenzeitlich von vier Obergerichten (OVG NW, Besch. v. 22.2.2008 - 13 B 1215/07 - u. v. 7.3.2008 - 4 B 298/08 juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.3.2008 - 6 S 3069/07 - juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 25.3.2008 - 4 BS 5/08 - juris; VGH München, Beschl. v. 2.6.2008 -10 CS 08.1102 - u - 10 CS 08.1008 juris) in Eilverfahren bestätigt worden sei.

    2) Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung ergeben sich jedoch bei Betrachtung des Glücksspiels in seiner Gesamtheit (strittig, vgl. zum Streitstand OVG NRW, Beschl. v. 22.2.2008 - 13 B 1215/07; diese Frage ist u. a. Gegenstand des Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts Gießen v. 7.5.2007 - 10 E 13/07; die Ausführungen des EFTA Gerichtshofes, Urt. v. 14.3.2007 - E - 1/06 - Rn. 43 ESA/Norwegen, u. v. 30.5.2007 - E - 3/06 -, Rn. 52 u. 56, Ladbrokes, hierzu werden ebenso wie die bisherigen Äußerungen des EuGH nicht einheitlich interpretiert).

    (ähnlich OVG NW, Beschl. v. 22.2. 2008 - 13 B 1215/07; VGH BW, Beschl. v. 17.3.2008 - 6 S 3069/07, jeweils juris).

    Ob die Regelungen im Bereich der Geldspielautomaten nach § 33 c ff. GewO in (noch) zureichendem Maße der Bekämpfung der Wettsucht dienen (so OVG NRW, Beschl. v. 22.2.2008 - 13 B 1215/07 - juris), sieht der Senat als offen an.

    Während die Bundesregierung die Auffassung vertritt, mit der Herabsetzung der Mindestlaufzeit der Spielgeräte von 12 auf 5 Sekunden werde gerade dem Spielerschutz Rechnung getragen, weil eine kurze Spielzeit das oft praktizierte Bespielen von mehreren Geräten verhindere (vgl. BR-Drs. 655/05 S. 10 ), weist Meyer (Stellungnahme zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Novellierung der Spielverordnung, S. 4, zitiert nach OVG NRW, Beschl.v.22.2.2008, aaO) darauf hin, dass die Spielfrequenz ein zentrales strukturelles Merkmal ist, das für ein hohes Sucht- und Gefahrenpotential von Glücksspielen verantwortlich ist.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08
    1) Die am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Regelungen des GlüStV und des NGlüSpG dürften bei isolierter Betrachtung nur des Sportwetten- und Lotteriemarktes den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes in seinem Urteil vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01) (noch) gerecht werden.

    Nach dem Erlass des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (- 1 BvR 1054/01 - BVerfGE 115, 276 = NJW 2006, 1261, im folgenden: BVerfG März 2006) hat der Antragsgegner geltend gemacht, es sei damit begonnen worden, die Spielgestaltung entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auszurichten.

    Gesetzlich bestimmt ist zudem, dass es sich bei Sportwetten um ein Glücksspiel handelt (§ 3 Abs. 1 GlüStV, ebenso schon BVerfG, Urt. v. 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 - Rn. 103, = BVerfGE 115, 276 = NJW 2006, 1261, im folg. BVerfG März 2006; Beschl. d. Sen. v. 4.3.2003 - 11 ME 420/02).

  • BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06

    Räumliche Reichweite von DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08
    a) Rechtsgrundlage der als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (OVG NRW, Beschl. v. 18.4.2007 - 4 B 1246/06; VGH Bad.Württ., Beschl. v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07; VG Berlin, Urt. v. 5.5.2008 - 35 A 108.08 - jeweils juris; Marcks in Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, Stand: August 2007, § 35 Rn. 21 m.w.Nachw.; in diesem Sinne auch BVerfG, Beschl. v. 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06 - NVwZ 2008, 301) anzusehenden Verfügung ist seit dem 1. Januar 2008 § 9 Abs. 1 Nr. 3 GlüStV i.V.m. § 22 Abs. 4 Satz 2 NGlüSpG.

    Der Antragsgegner hat die aus 2005 stammende Untersagungsverfügung ausdrücklich (vgl. Schriftsatz v. 18.3.2008) auch unter Geltung des neuen Rechts aufrechterhalten (zu diesem Erfordernis vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06 - NVwZ 2008, 301).

  • VG Berlin, 05.05.2008 - 35 A 108.08
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08
    a) Rechtsgrundlage der als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (OVG NRW, Beschl. v. 18.4.2007 - 4 B 1246/06; VGH Bad.Württ., Beschl. v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07; VG Berlin, Urt. v. 5.5.2008 - 35 A 108.08 - jeweils juris; Marcks in Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, Stand: August 2007, § 35 Rn. 21 m.w.Nachw.; in diesem Sinne auch BVerfG, Beschl. v. 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06 - NVwZ 2008, 301) anzusehenden Verfügung ist seit dem 1. Januar 2008 § 9 Abs. 1 Nr. 3 GlüStV i.V.m. § 22 Abs. 4 Satz 2 NGlüSpG.

    (1) Der Senat geht davon aus, dass die oben dargelegten Regelungen (Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet, § 4 Abs. 4 GlüStV; Verbot, Sportwetten über Telekommunikationsanlagen zu verbreiten, § 21 Abs. 2 Satz 3 GlüStV; Verbot des Wettens bei laufenden Sportereignissen, § 21 Abs. 2 Satz 3 GlüStV; Verbot der Verknüpfung der Sportberichterstattung und der Sportwetten, § 21 Abs. 2 Satz 2 GlüStV; Ausschluss gesperrter Spieler, § 21 Abs. 3 GlüStV; Annahmeschluss für jede Sportwette fünf Minuten vor Beginn der Sportveranstaltung und Verbot, in Sporteinrichtungen Wettannahmestellen für Sportwetten zu errichten, § 4 Abs. 2 NGlüSpG) in zureichendem Maße die vom Bundesverfassungsgericht geforderte gesetzliche Regelung von "Art und Zuschnitt der Sportwette" beinhalten und dass die darüber hinaus gehende detaillierte Ausgestaltung der Sportwetten der Exekutive überlassen bleiben kann, um eine Überfrachtung der gesetzlichen Vorschriften zu vermeiden (so auch Bay. VGH, Beschl. v. 2.6.2008 - 10 CS 08.1008; VG Stade, Beschl. v. 23.5.2008 - 6 B 608/08 - aA: VG Berlin, Beschl. v. 2.4.2008 - 35 A 52.08 u. v. 5.5.2008 - 35 A 108.08 jeweils juris).

  • OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 11 ME 369/03

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08
    Es gibt keinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Konzessionen innerhalb der EU (so schon Beschl. d. Sen. v. 17.3.2005 - 11 ME 369/03 -).

    Die Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den elektronischen Geschäftsverkehr (vom 8.6.2000 - ABl. L 178 S. 6) und die Richtlinie 1999/42/EG des Europäischen Parlaments und Rates über die Anerkennungsmöglichkeiten von Zulassungen aus anderen Mitgliedstaaten (vom 16.2.1999, ABl. L 201 S. 77) nehmen die Regulierung des Glücksspielsektors vielmehr ausdrücklich vom jeweiligen Anwendungsbereich aus (Beschl. d. Sen. v. 17.3.2005 - 11 ME 369/03 - m.w.N.).

  • VGH Bayern, 02.06.2008 - 10 CS 08.1008

    Verbot der Vermittlung von Sportwetten; vorläufiger Rechtsschutz; Vereinbarkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08
    Die jetzige gesetzliche und tatsächliche Ausgestaltung entspreche den Vorgaben des BVerfG, wie zwischenzeitlich von vier Obergerichten (OVG NW, Besch. v. 22.2.2008 - 13 B 1215/07 - u. v. 7.3.2008 - 4 B 298/08 juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.3.2008 - 6 S 3069/07 - juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 25.3.2008 - 4 BS 5/08 - juris; VGH München, Beschl. v. 2.6.2008 -10 CS 08.1102 - u - 10 CS 08.1008 juris) in Eilverfahren bestätigt worden sei.

    (1) Der Senat geht davon aus, dass die oben dargelegten Regelungen (Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet, § 4 Abs. 4 GlüStV; Verbot, Sportwetten über Telekommunikationsanlagen zu verbreiten, § 21 Abs. 2 Satz 3 GlüStV; Verbot des Wettens bei laufenden Sportereignissen, § 21 Abs. 2 Satz 3 GlüStV; Verbot der Verknüpfung der Sportberichterstattung und der Sportwetten, § 21 Abs. 2 Satz 2 GlüStV; Ausschluss gesperrter Spieler, § 21 Abs. 3 GlüStV; Annahmeschluss für jede Sportwette fünf Minuten vor Beginn der Sportveranstaltung und Verbot, in Sporteinrichtungen Wettannahmestellen für Sportwetten zu errichten, § 4 Abs. 2 NGlüSpG) in zureichendem Maße die vom Bundesverfassungsgericht geforderte gesetzliche Regelung von "Art und Zuschnitt der Sportwette" beinhalten und dass die darüber hinaus gehende detaillierte Ausgestaltung der Sportwetten der Exekutive überlassen bleiben kann, um eine Überfrachtung der gesetzlichen Vorschriften zu vermeiden (so auch Bay. VGH, Beschl. v. 2.6.2008 - 10 CS 08.1008; VG Stade, Beschl. v. 23.5.2008 - 6 B 608/08 - aA: VG Berlin, Beschl. v. 2.4.2008 - 35 A 52.08 u. v. 5.5.2008 - 35 A 108.08 jeweils juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2008 - 6 S 3069/07

    Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08
    Die jetzige gesetzliche und tatsächliche Ausgestaltung entspreche den Vorgaben des BVerfG, wie zwischenzeitlich von vier Obergerichten (OVG NW, Besch. v. 22.2.2008 - 13 B 1215/07 - u. v. 7.3.2008 - 4 B 298/08 juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.3.2008 - 6 S 3069/07 - juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 25.3.2008 - 4 BS 5/08 - juris; VGH München, Beschl. v. 2.6.2008 -10 CS 08.1102 - u - 10 CS 08.1008 juris) in Eilverfahren bestätigt worden sei.

    (ähnlich OVG NW, Beschl. v. 22.2. 2008 - 13 B 1215/07; VGH BW, Beschl. v. 17.3.2008 - 6 S 3069/07, jeweils juris).

  • BGH, 16.08.2007 - 4 StR 62/07

    Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08
    Dass er aufgrund dieser rechtlich unklaren Situation strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann (vgl. für die Zeit bis zum Urt. d. BVerfG v. März 2006: BGH, Urt. v. 16.8.2007 - 4 StR 62/07 - NJW 2007, 3078, für die Zeit bis zum Ende der vom BVerfG gesetzte Übergangsfrist - Ende Dez. 2007 - : OLG München, Urt. v. 17.6.2008 - 5 St RR 28/08 - juris), führt nicht dazu, sein Verhalten als legal anzusehen.
  • OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08

    Veranstalten von Sportwetten: Straflosigkeit für Inhaber einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08
    Dass er aufgrund dieser rechtlich unklaren Situation strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann (vgl. für die Zeit bis zum Urt. d. BVerfG v. März 2006: BGH, Urt. v. 16.8.2007 - 4 StR 62/07 - NJW 2007, 3078, für die Zeit bis zum Ende der vom BVerfG gesetzte Übergangsfrist - Ende Dez. 2007 - : OLG München, Urt. v. 17.6.2008 - 5 St RR 28/08 - juris), führt nicht dazu, sein Verhalten als legal anzusehen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.01.2007 - 3 MB 38/06

    Vollstreckungsschutz bei Sportwettenuntersagung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08
    Ein Vergleich der Entwicklung der Spielsucht bei staatlichen Anbietern einerseits und privaten Anbietern andererseits ist deswegen geboten, weil aus den Bundesländern, in denen bislang aufgrund entsprechender Erlaubnisse privatrechtliche Veranstalter / Vermittler auf dem Sportwettenbereich tätig sind (Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen, Berlin, vgl. dazu weiter unten) und in denen privaten Veranstaltern / Vermittlern vorläufiger Rechtsschutz gewährt wurde (Saarland: OVG Saarlouis, Beschl. v. 4.4.2007 - 3 W 18/06; Schleswig-Holsein: OVG S-H, Beschl. v. 2.1.2007 - 3 MB 38/06 - jeweils juris), keine Erkenntnisse über eine bedenkliche Zunahme von Spielsucht vorliegen.
  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07

    Sportwettenvermittlung; DDR-Konzession; Internetzugang; Zumutbarkeit der

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2003 - 11 ME 420/02

    Zur Charakterisierung von Sportwetten (sog. Oddset-Wetten) als Glücksspiele; Zum

  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman

  • VG Neustadt, 05.03.2008 - 5 L 1327/07
  • OVG Thüringen, 20.05.2005 - 3 KO 705/03

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; DDR-Recht; Gesetzgebungszuständigkeit; Recht der

  • BVerfG, 21.01.2008 - 1 BvR 2320/00

    Vermittlung von Sportwetten

  • VG Hannover, 20.08.2007 - 10 B 3140/07

    Genehmigung des Vertriebs von Lotterieprodukten; Kunden Service Terminals von

  • VG Schleswig, 30.01.2008 - 12 A 102/06

    EuGH-Vorlage zur Frage der Vereinbarkeit von Sportwettenrecht und EU-Recht

  • VG Berlin, 02.04.2008 - 35 A 52.08

    Private Sportwetten im Land Berlin vorerst weiter zulässig

  • OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 W 18/06

    Interessenabwägung im vorläufigen Rechtsschutz - Private Vermittlung von

  • VG Hannover, 20.08.2007 - 10 A 1224/07

    Glücksspiel; Internet; Spielbank; Spielbankerlaubnis; Spielordnung

  • BVerwG, 11.02.2008 - 5 B 20.08

    Anforderungen an eine Rüge auf Verletzung rechtlichen Gehörs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2007 - 4 B 1246/06

    Bereitstellung von Einrichtungen für die unerlaubte öffentliche Veranstaltung des

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2008 - Kart 19/07

    Keine Rechtfertigung des staatlichen Wettmonopols durch Bekämpfung der Spielsucht

  • LG Hannover, 15.03.2007 - 23 O 99/05

    Lotterie "Quicky"

  • VG Gießen, 07.05.2007 - 10 E 13/07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen über eine österreichische

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2008 - 11 ME 476/07

    Betreiben und Anbieten von Glücksspielen im Internet nach der Spielordnung für

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2008 - 11 LA 458/07

    Die Vermittlung von Sportwetten an einen im EU-Ausland konzessionierten

  • EuGH, 05.06.2008 - C-170/07

    Rechtmäßigkeit der Vermittlung von Sportwetten in Form der Oddset-Wette;

  • VG Hannover, 20.08.2007 - 10 A 3139/07

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 973/05

    Untersagung von Sportwetten

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    Sportwettenmonopol

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 489/07

    Private Vermittlung von Sportwetten in Niedersachsen weiterhin unzulässig

  • OVG Hamburg, 25.03.2008 - 4 Bs 5/08

    Ausschluss von gewerblichen Glücksspielen durch private Veranstalter,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2008 - 4 B 298/08

    Private Wettbüros in NRW bleiben vorerst geschlossen

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2008 - 11 LC 281/06

    Kommission / Polen

  • VGH Bayern, 02.06.2008 - 10 CS 08.1102

    Genehmigungsbedürftigkeit der Einführung des Vertriebs von Lotterieprodukten über

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 149.07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlagen

    OVG, Beschluss vom 25. März 2008 - 4 Bs 5/08 -, zitiert nach juris, Rn. 11; Bay. VGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, zitiert nach juris, Rn. 15, und ergänzend vom 8. Juli 2008 - 10 CS 08.1364 -, zitiert nach juris, Rn. 13; sowie - ergänzend - Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] m.w.N.; ferner VG Freiburg, Urteil vom 16. April 2008 - 1 K 2683/07 -, zitiert nach juris, Rn. 17; sowie Steegmann, ZfWG 2008, 26 [28]; offen Nds. OVG, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 11 ME 479/07 -, zitiert nach juris, Rn. 3; a.A. VG Minden, Urteil vom 2. April 2008 - 3 K 897/05 -, zitiert nach juris; so wohl auch VG Halle, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 3 B 881/07 -, zitiert nach juris, Rn. 12).

    Diese Erlaubnispflicht des § 4 Abs. 1 S. 1 GlüStV ist nicht isoliert zu betrachten, sondern in Zusammenhang mit den Regelungen der formellen und materiellen Voraussetzung der Erlaubniserlangung insbesondere in § 10 Abs. 2 und Abs. 5 GlüStV i.V.m. § 5 AG GlüStV zu sehen (vgl. ergänzend VG Freiburg, Urteil vom 9. Juli 2008 - 1 K 2130/06 -, zitiert nach juris, Rn. 16; sowie ebenfalls ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.c] m.w.N.).

    Während nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bis zum 31. Dezember 2007 ein "Mindestmaß an Konsistenz" zwischen dem gesetzlichen Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung des sog. staatlichen Monopols andererseits herzustellen war (BVerfGE 115, 276 [319]), ist nun eine - ohne die o.g. Einschränkungen und in diesem Sinne - vollständige Konsistenz erforderlich (so auch Pestalozza, Rechtsgutachten 2008, S. 13 ff.; sowie ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.A. m.w.N.).

    OVG, Beschluss vom 25. März 2008 - 4 Bs 5/08 -, zitiert nach juris, Rn. 20 ff.; diesem folgend VG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 E 971/08 -, zitiert nach juris, Rn. 12 ff.; siehe auch ergänzend VG Frankfurt, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 7 L 1398/08.F -, zitiert nach juris, Rn. 5; sowie ebenfalls ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb]; ferner VG Stade, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 6 B 364/08 -, zitiert nach juris, Rn. 33 ff.; VG Oldenburg, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 B 256/08 -, zitiert nach juris, Rn. 15 ff.; OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, zitiert nach juris, Rn. 18 ff., und ergänzend vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 18 ff.; diesem folgend VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 7. April 2008 - 7 L 179/08 -, zitiert nach juris, Rn. 12, und weitere Beschlüsse, und VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 26 ff., und weitere Beschlüsse; VG Chemnitz, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 3 K 995/07 -, S. 7 ff. des Umdrucks; so auch Diegmann, ZRP 2007, 126 [129]).

    Es ist nicht ersichtlich, dass die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts an eine verfassungskonforme Ausgestaltung des sog. staatlichen Sportwettenmonopols, dass zu den "erforderlichen Regelungen ... inhaltliche Kriterien betreffend Art und Zuschnitt der Sportwetten" gehören (BVerfGE 115, 276 [318]), mit dem Glücksspielstaatsvertrag und dem Berliner Glücksspielgesetz und insbesondere dem AG GlüStV erfüllt wurde (so auch Pestalozza, Rechtsgutachten 2008, S. 24; sowie ergänzend zur Rechtslage in Baden-Württemberg: VG Freiburg, Urteil vom 9. Juli 2008 - 1 K 2130/06 -, zitiert nach juris, Rn. 28 i.V.m. Rn. 50; a.A. zur Rechtslage in Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen: Bay. VGH, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, zitiert nach juris, Rn. 20; VG Cottbus, Beschluss vom 22. April 2008 - 3 L 343/07 -, zitiert nach juris, Rn. 14; Hmb. OVG, Beschluss vom 25. März 2008 - 4 Bs 5/08 -, zitiert nach juris, Rn. 21; sowie ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] (1); ferner OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, zitiert nach juris, Rn. 46, und ergänzend vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 20; VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 39; so auch Ruttig, ZfWG 2008, 202 [202 f.]).

    131 Zum einen ist nach Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist, in der bis zur Neuregelung des sog. staatlichen Sportwettenmonopols eine Unvereinbarkeit des staatlichen Monopols mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht zur Nichtigkeit der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen führte (BVerfGE 115, 276 [317], sondern übergangsweise hinzunehmen war (BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 3082/06 -, zitiert nach juris, Rn. 20), kein Raum für einen weiteren Aufschub bis zur Schaffung einer mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit zu vereinbarenden Rechtslage (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 5. März 2008 - 5 L 1327/07.NW -, zitiert nach juris, Rn. 23; VG Braunschweig, Beschluss vom 10. April 2008 - 5 B 4.08 -, zitiert nach juris, Rn. 60; VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 20; so auch VG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 E 971/08 -, zitiert nach juris, Rn. 19; Pestalozza, Rechtsgutachten 2008, S. 19 f.; siehe auch ergänzend OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 7; a.A. und für "moderate Übergangsvorschriften" ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [1]).

    Eine Regelung von Art und Zuschnitt der Sportwetten ist daher von grundlegender Bedeutung, um der Möglichkeit einer unzulässigen Steigerung des staatlichen Wettangebots zu begegnen ( a.A. ergänzend BayVGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 10 CS 08.1364 -, zitiert nach juris, Rn. 41; Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [1]; Ruttig, ZfWG 2008, 202 [203]).

    So lässt sich beispielsweise fragen, ob es verfassungsrechtlich geboten gewesen wäre, den Vertrieb der Sportwetten auf eine begrenzte Anzahl von Fachgeschäften oder Annahmestellen zu beschränken, die auf die Vermittlung von Sportwetten und anderen Glücksspielen mit einem besonderen Gefährdungspotential spezialisiert sind (siehe z.B. § 5 Abs. 5 Niedersächsisches Glücksspielgesetz vom 17. Dezember 2007 - NGlüSpG -, Nds. GVBl. 2007, S. 756; sowie Drs. 15/4090 des Landtages von Niedersachsen vom 4. Oktober 2007 zum Entwurf des niedersächsisches Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspielrechts, S. 47; dazu ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [2]; vgl. auch Drs. 14/2205 des Landtags von Baden-Württemberg vom 8. Januar 2008 zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland, S. 24), und ob der gesetzgeberische Spielraum in der Weise eingeschränkt sei, dass der Vertrieb nicht mehr durch Handelsvertreter, sondern durch Angestellte der DKLB erfolgen dürfe (zu den Vorteilen dieses Modells aus gemeinschaftsrechtlicher Perspektive VG Freiburg, Urteil vom 16. April 2008 - 1 K 2683/07 -, zitiert nach juris, Rn. 63).

    Zur Umsetzung dieser Vorgabe wird in § 8 Abs. 6 AG GlüStV eine starre numerische Bestimmung getroffen (kritisch zu einer solchen unflexibeln Regelung, die nicht kurzfristig den tatsächlichen Verhältnissen und Entwicklungen angepasst werden kann: VG Stade, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 6 B 364/08 -, zitiert nach juris, Rn. 48; sowie ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [2]).

    Die gesetzliche Beschränkung der Anzahl der Annahmestellen auf 1.100 Annahmestellen bedeutet zwar eine graduelle Einschränkung um knapp 10%, aber keine kategoriale Veränderung und ist damit nicht ausschlaggebend (so auch zur Verringerung der Anzahl der Annahmestellen in Rheinland-Pfalz von 1.312 auf 1.252 Annahmestellen [4,5%]: VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 21; sowie zur Verringerung der Anzahl der Annahmestellen in Baden-Württemberg von 3.764 auf 3.656 bzw. auf 3.612 Annahmestellen [2,9% bzw. 4% ]: VG Freiburg, Urteile vom 16. April 2008 - 1 K 2683/07 -, zitiert nach juris, Rn. 32, 43 bzw. - ergänzend - vom 9. Juli 2008 - 1 K 2130.06 -, zitiert nach juris, Rn. 28 i.V.m. Rn. 32; kritisch auch zur [faktischen] Verringerung der Annahmestellen in Niedersachsen auf 2.480 Annahmestellen [10%]: VG Stade, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 6 B 364/08 -, zitiert nach juris, Rn. 50; sowie auch ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [2]; a.A. zur Sachlage in Bayern: Bay. VGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, zitiert nach juris, Rn. 22, und ergänzend vom 8. Juli 2008 - 10 CS 08.1364 -, zitiert nach juris, Rn. 44).

    Darüber hinaus haben der Glücksspielstaatsvertrag und das Glücksspielgesetz keine ausreichenden strukturellen Vorgaben zur Begrenzung der Werbung geschaffen (vgl. Pestalozza, Rechtsgutachten 2008, S. 25; sowie zur Rechtslage in Baden-Württemberg: VG Freiburg, Urteile vom 16. April 2008 - 1 K 2683/07 -, zitiert nach juris, Rn. 32, 47 ff., und ergänzend vom 9. Juli 2008 - 1 K 2130.06 -, zitiert nach juris, Rn. 28 i.V.m. Rn. 51 ff.; a.A. - ergänzend - Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [3]).

    Im Land Berlin sind ferner - soweit ersichtlich - noch nicht einmal Verwaltungsvorschriften zur Konkretisierung erlassen worden (zu "Werberichtlinien der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder zu § 5 Abs. 1 und Abs. 2 GlüStV" ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [3], und VG Freiburg, Urteil vom 9. Juli 2008 - 1 K 2130.06 -, zitiert nach juris, Rn. 51).

    Da sich somit die Verfassungswidrigkeit des sog. staatlichen Sportwettenmonopols bereits aus der Betrachtung der sportwettenbezogenen Rechtsnormen ergibt, bedarf es keiner Klärung der Frage, ob entgegen der bisherigen vorläufigen Annahme, dass - jedenfalls in der Übergangszeit - nur eine sektorale Betrachtung der einzelnen Spielsuchtgefahren geboten sei (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - VG 35 A 518.07 -, S. 14 des Umdrucks; in diese Richtung auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2007 - OVG 1 S 42.07 -, S. 10 ff. des Umdrucks), nach Ablauf der Übergangszeit (nunmehr) zusätzlich eine Gesamtschau aller glücksspielrechtlichen Regelungen erforderlich ist (in diese Richtung Nds. OVG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -, zitiert nach juris, Rn. 55; Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.2; offen VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 22; a.A. wohl OVG NRW, Beschluss vom 13. März 2008 - 4 B 298/08 -, zitiert nach juris, Rn. 90 ff., und ergänzend vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 48; VG Potsdam, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 21; VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 61).

    Rs. C-316/07 u.a., ZfWG 2008, 94 ff., Rn. 30, 33, 53; weitergehend sogar EuGHE 2003, 13519 [Lindman], Rn. 24, mit einer Forderung nach Vorlage einer Untersuchung zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zur Spielsuchtbekämpfung; dazu ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] cc]; sowie ebenfalls ergänzend Hess. VGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 1205/08 -, S. 4 des Umdrucks; ferner Schreiben der Bundesregierung an das Generalsekretariat der Europäischen Kommission vom 20. Mai 2008 im Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/4866 - Wi 424.27 -, ZfWG 2008, 173 ff., Rn. 40 ff.).

    OVG, Beschluss vom 25. März 2008 - 4 Bs 5/08 -, zitiert nach juris, Rn. 23 ff.; VG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 E 971/08 -, zitiert nach juris, Rn. 20; sowie ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] cc]; sowie VG Stade, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 6 B 364/08 -, zitiert nach juris, Rn. 52 ff.; VG Oldenburg, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 B 256/08 -, zitiert nach juris, Rn. 19 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, zitiert nach juris, Rn. 72 ff., und ergänzend vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 23 ff.; diesem folgend VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 7. April 2008 - 7 L 179/08 -, zitiert nach juris, Rn. 12, und weitere Beschlüsse; sowie VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 26, 62 ff. und weitere Beschlüsse; VG Chemnitz, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 3 K 995/07 -, S. 9 ff. des Umdrucks; sowie Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Schreiben vom 24. April 2007 im Notifizierungsverfahren 2006/658/D, Rn. 1, abgedruckt als Anlage 2 zu Drs.

  • VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07

    Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin

    OVG, Beschluss vom 25. März 2008 - 4 Bs 5/08 -, zitiert nach juris, Rn. 11; Bay. VGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, zitiert nach juris, Rn. 15, und vom 8. Juli 2008 - 10 CS 08.1364 -, zitiert nach juris, Rn. 13; Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach juris, Rn. 28 m.w.N.; ferner VG Freiburg, Urteil vom 16. April 2008 - 1 K 2683/07 -, zitiert nach juris, Rn. 17; sowie Steegmann, ZfWG 2008, 26 [28]; offen Nds. OVG, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 11 ME 479/07 -, zitiert nach juris, Rn. 3; a.A. VG Minden, Urteil vom 2. April 2008 - 3 K 897/05 -, zitiert nach juris; so wohl auch VG Halle, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 3 B 881/07 -, zitiert nach juris, Rn. 12).

    Diese Erlaubnispflicht des § 4 Abs. 1 S. 1 GlüStV ist nicht isoliert zu betrachten, sondern in Zusammenhang mit den Regelungen der formellen und materiellen Voraussetzung der Erlaubniserlangung insbesondere in § 10 Abs. 2 und Abs. 5 GlüStV i.V.m. § 5 AG GlüStV zu sehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach juris, Rn. 33 m.w.N.; VG Freiburg, Urteil vom 9. Juli 2008 - 1 K 2130/06 -, zitiert nach juris, Rn. 16; VG Karlsruhe, 2. Kammer, Urteil vom 15. September 2008 - 2 K 1637/08 -, zitiert nach juris, Rn. 41 f.).

    Während nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bis zum 31. Dezember 2007 ein "Mindestmaß an Konsistenz" zwischen dem gesetzlichen Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung des sog. staatlichen Monopols andererseits herzustellen war (BVerfGE 115, 276 [319]), ist nun eine - ohne die o.g. Einschränkungen und in diesem Sinne - vollständige Konsistenz erforderlich (so auch Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach juris, Rn. 22 m.w.N.; sowie Pestalozza, Rechtsgutachten 2008, S. 13 ff.).

    OVG, Beschluss vom 25. März 2008 - 4 Bs 5/08 -, zitiert nach juris, Rn. 20 ff.; diesem folgend VG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 E 971/08 -, zitiert nach juris, Rn. 12 ff.; ferner VG Frankfurt, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 7 L 1398/08.F -, zitiert nach juris, Rn. 5; Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach juris, Rn. 35 ff.; VG Stade, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 6 B 364/08 -, zitiert nach juris, Rn. 33 ff.; VG Oldenburg, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 B 256/08 -, zitiert nach juris, Rn. 15 ff.; OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, zitiert nach juris, Rn. 18 ff., und vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 18 ff.; diesem folgend VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 7. April 2008 - 7 L 179/08 -, zitiert nach juris, Rn. 12, und weitere Beschlüsse, und VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 26 ff., und weitere Beschlüsse; VG Chemnitz, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 3 K 995/07 -, S. 7 ff. des Umdrucks; so auch Diegmann, ZRP 2007, 126 [129]).

    OVG, Beschluss vom 25. März 2008 - 4 Bs 5/08 -, zitiert nach juris, Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach juris, Rn. 63; OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, zitiert nach juris, Rn. 46, und vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 20; VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 39; so auch Ruttig, ZfWG 2008, 202 [202 f.]; siehe auch aus gemeinschaftsrechtlicher Perspektive VG Karlsruhe, 2. Kammer, Urteil vom 15. September 2008 - 2 K 1637/08 -, zitiert nach juris, Rn. 28).

    147 Zum einen ist nach Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist, in der bis zur Neuregelung des sog. staatlichen Sportwettenmonopols eine Unvereinbarkeit des staatlichen Monopols mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht zur Nichtigkeit der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen führte (BVerfGE 115, 276 [317], sondern übergangsweise hinzunehmen war (BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 3082/06 -, zitiert nach juris, Rn. 20), kein Raum für einen weiteren Aufschub bis zur Schaffung einer mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit zu vereinbarenden Rechtslage (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 5. März 2008 - 5 L 1327/07.NW -, zitiert nach juris, Rn. 23; VG Braunschweig, Beschluss vom 10. April 2008 - 5 B 4.08 -, zitiert nach juris, Rn. 60; VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 20; so auch VG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 E 971/08 -, zitiert nach juris, Rn. 19; Pestalozza, Rechtsgutachten 2008, S. 19 f.; siehe auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 7; a.A. und für "moderate Übergangsvorschriften" Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach juris, Rn. 63).

    Eine Regelung von Art und Zuschnitt der Sportwetten ist daher von grundlegender Bedeutung, um der Möglichkeit einer unzulässigen Steigerung des staatlichen Wettangebots zu begegnen ( a.A. BayVGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 10 CS 08.1364 -, zitiert nach juris, Rn. 41; Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach juris, Rn. 63; Ruttig, ZfWG 2008, 202 [203]).

    So lässt sich beispielsweise fragen, ob es verfassungsrechtlich geboten gewesen wäre, den Vertrieb der Sportwetten auf eine begrenzte Anzahl von Fachgeschäften oder Annahmestellen zu beschränken, die auf die Vermittlung von Sportwetten und anderen Glücksspielen mit einem besonderen Gefährdungspotential spezialisiert sind (siehe z.B. § 5 Abs. 5 Niedersächsisches Glücksspielgesetz vom 17. Dezember 2007 - NGlüSpG -, Nds. GVBl. 2007, S. 756; sowie Drs. 15/4090 des Landtages von Niedersachsen vom 4. Oktober 2007 zum Entwurf des niedersächsisches Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspielrechts, S. 47; dazu Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach juris, Rn. 66; vgl. auch Drs. 14/2205 des Landtags von Baden-Württemberg vom 8. Januar 2008 zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland, S. 24), und ob der gesetzgeberische Spielraum in der Weise eingeschränkt sei, dass der Vertrieb nicht mehr durch Handelsvertreter, sondern durch Angestellte der DKLB erfolgen dürfe (zu den Vorteilen dieses Modells aus gemeinschaftsrechtlicher Perspektive VG Freiburg, Urteil vom 16. April 2008 - 1 K 2683/07 -, zitiert nach juris, Rn. 63).

    Zur Umsetzung dieser Vorgabe wird in § 8 Abs. 6 AG GlüStV eine starre numerische Bestimmung getroffen (kritisch zu einer solchen unflexibeln Regelung, die nicht kurzfristig den tatsächlichen Verhältnissen und Entwicklungen angepasst werden kann: VG Stade, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 6 B 364/08 -, zitiert nach juris, Rn. 48; Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach juris, Rn. 65).

    Die gesetzliche Beschränkung der Anzahl der Annahmestellen auf 1.100 Annahmestellen bedeutet zwar eine graduelle Einschränkung um knapp 10%, aber keine kategoriale Veränderung und ist damit nicht ausschlaggebend (so auch zur Verringerung der Anzahl der Annahmestellen in Rheinland-Pfalz von 1.312 auf 1.252 Annahmestellen [4,5%]: VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 21; sowie zur Verringerung der Anzahl der Annahmestellen in Baden-Württemberg von 3.764 auf 3.656 bzw. auf 3.612 Annahmestellen [2,9% bzw. 4% ]: VG Freiburg, Urteile vom 16. April 2008 - 1 K 2683/07 -, zitiert nach juris, Rn. 32, 43 bzw. vom 9. Juli 2008 - 1 K 2130.06 -, zitiert nach juris, Rn. 28 i.V.m. Rn. 32; sowie aus gemeinschaftsrechtlicher Perspektive VG Karlsruhe, 2. Kammer, Urteil vom 15. September 2008 - 2 K 1637/08 -, zitiert nach juris, Rn. 33; kritisch auch zur [faktischen] Verringerung der Annahmestellen in Niedersachsen auf 2.480 Annahmestellen [10%]: VG Stade, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 6 B 364/08 -, zitiert nach juris, Rn. 50; sowie Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach juris, Rn. 66; a.A. zur Sachlage in Bayern: Bay. VGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, zitiert nach juris, Rn. 22, und vom 8. Juli 2008 - 10 CS 08.1364 -, zitiert nach juris, Rn. 44).

    Darüber hinaus haben der Glücksspielstaatsvertrag und das Glücksspielgesetz keine ausreichenden strukturellen Vorgaben zur Begrenzung der Werbung geschaffen (vgl. Pestalozza, Rechtsgutachten 2008, S. 25; sowie zur Rechtslage in Baden-Württemberg: VG Freiburg, Urteile vom 16. April 2008 - 1 K 2683/07 -, zitiert nach juris, Rn. 32, 47 ff., und vom 9. Juli 2008 - 1 K 2130.06 -, zitiert nach juris, Rn. 28 i.V.m. Rn. 51 ff.; a.A. Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach juris, Rn. 68).

    Im Land Berlin sind ferner - soweit ersichtlich - noch nicht einmal Verwaltungsvorschriften zur Konkretisierung erlassen worden (zu "Werberichtlinien der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder zu § 5 Abs. 1 und Abs. 2 GlüStV" Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach juris, Rn. 68; und VG Freiburg, Urteil vom 9. Juli 2008 - 1 K 2130.06 -, zitiert nach juris, Rn. 51).

    Da sich somit die Verfassungswidrigkeit des sog. staatlichen Sportwettenmonopols bereits aus der Betrachtung der sportwettenbezogenen Rechtsnormen ergibt, bedarf es keiner Klärung der Frage, ob entgegen der bisherigen vorläufigen Annahme, dass - jedenfalls in der Übergangszeit - nur eine sektorale Betrachtung der einzelnen Spielsuchtgefahren geboten sei (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - VG 35 A 518.07 -, S. 14 des Umdrucks; in diese Richtung auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2007 - OVG 1 S 42.07 -, S. 10 ff. des Umdrucks), nach Ablauf der Übergangszeit (nunmehr) zusätzlich eine Gesamtschau aller glücksspielrechtlichen Regelungen erforderlich ist (in diese Richtung Nds. OVG, Beschlüsse vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -, zitiert nach juris, Rn. 55, und vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach juris, Rn. 77; offen VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 22; a.A. wohl OVG NRW, Beschluss vom 13. März 2008 - 4 B 298/08 -, zitiert nach juris, Rn. 90 ff., und vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 48; VG Potsdam, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 21; VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 61).

    Rs. C-316/07 u.a., ZfWG 2008, 94 ff., Rn. 30, 33, 53; weitergehend sogar EuGHE 2003, 13519 [Lindman], Rn. 24, mit einer Forderung nach Vorlage einer Untersuchung zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zur Spielsuchtbekämpfung; dazu Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach juris, Rn. 73; sowie Hess. VGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 1205/08 -, S. 4 des Umdrucks; ferner Schreiben der Bundesregierung an das Generalsekretariat der Europäischen Kommission vom 20. Mai 2008 im Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/4866 - Wi 424.27 -, ZfWG 2008, 173 ff., Rn. 40 ff.).

    OVG, Beschluss vom 25. März 2008 - 4 Bs 5/08 -, zitiert nach juris, Rn. 23 ff.; VG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 E 971/08 -, zitiert nach juris, Rn. 20; Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach juris, Rn. 72 ff.; sowie VG Stade, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 6 B 364/08 -, zitiert nach juris, Rn. 52 ff.; VG Oldenburg, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 B 256/08 -, zitiert nach juris, Rn. 19 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, zitiert nach juris, Rn. 72 ff., und vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 23 ff.; diesem folgend VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 7. April 2008 - 7 L 179/08 -, zitiert nach juris, Rn. 12, und weitere Beschlüsse; sowie VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 26, 62 ff. und weitere Beschlüsse; VG Chemnitz, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 3 K 995/07 -, S. 9 ff. des Umdrucks; sowie Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Schreiben vom 24. April 2007 im Notifizierungsverfahren 2006/658/D, Rn. 1, abgedruckt als Anlage 2 zu Drs.

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 108.07
    OVG, Beschluss vom 25. März 2008 - 4 Bs 5/08 -, zitiert nach juris, Rn. 11; Bay. VGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, zitiert nach juris, Rn. 15, und ergänzend vom 8. Juli 2008 - 10 CS 08.1364 -, zitiert nach juris, Rn. 13; sowie - ergänzend - Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] m.w.N.; ferner VG Freiburg, Urteil vom 16. April 2008 - 1 K 2683/07 -, zitiert nach juris, Rn. 17; sowie Steegmann, ZfWG 2008, 26 [28]; offen Nds. OVG, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 11 ME 479/07 -, zitiert nach juris, Rn. 3; a.A. VG Minden, Urteil vom 2. April 2008 - 3 K 897/05 -, zitiert nach juris; so wohl auch VG Halle, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 3 B 881/07 -, zitiert nach juris, Rn. 12).

    Diese Erlaubnispflicht des § 4 Abs. 1 S. 1 GlüStV ist nicht isoliert zu betrachten, sondern in Zusammenhang mit den Regelungen der formellen und materiellen Voraussetzung der Erlaubniserlangung insbesondere in § 10 Abs. 2 und Abs. 5 GlüStV i.V.m. § 5 AG GlüStV zu sehen (vgl. ergänzend VG Freiburg, Urteil vom 9. Juli 2008 - 1 K 2130/06 -, zitiert nach juris, Rn. 16; sowie ebenfalls ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.c] m.w.N.).

    Während nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bis zum 31. Dezember 2007 ein "Mindestmaß an Konsistenz" zwischen dem gesetzlichen Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung des sog. staatlichen Monopols andererseits herzustellen war (BVerfGE 115, 276 [319]), ist nun eine - ohne die o.g. Einschränkungen und in diesem Sinne - vollständige Konsistenz erforderlich (so auch Pestalozza, Rechtsgutachten 2008, S. 13 ff.; sowie ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.A. m.w.N.).

    OVG, Beschluss vom 25. März 2008 - 4 Bs 5/08 -, zitiert nach juris, Rn. 20 ff.; diesem folgend VG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 E 971/08 -, zitiert nach juris, Rn. 12 ff.; siehe auch ergänzend VG Frankfurt, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 7 L 1398/08.F -, zitiert nach juris, Rn. 5; sowie ebenfalls ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb]; ferner VG Stade, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 6 B 364/08 -, zitiert nach juris, Rn. 33 ff.; VG Oldenburg, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 B 256/08 -, zitiert nach juris, Rn. 15 ff.; OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, zitiert nach juris, Rn. 18 ff., und ergänzend vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 18 ff.; diesem folgend VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 7. April 2008 - 7 L 179/08 -, zitiert nach juris, Rn. 12, und weitere Beschlüsse; und VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 26 ff., und weitere Beschlüsse; VG Chemnitz, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 3 K 995/07 -, S. 7 ff. des Umdrucks; so auch Diegmann, ZRP 2007, 126 [129]).

    Es ist nicht ersichtlich, dass die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts an eine verfassungskonforme Ausgestaltung des sog. staatlichen Sportwettenmonopols, dass zu den "erforderlichen Regelungen ... inhaltliche Kriterien betreffend Art und Zuschnitt der Sportwetten" gehören (BVerfGE 115, 276 [318]), mit dem Glücksspielstaatsvertrag und dem Berliner Glücksspielgesetz und insbesondere dem AG GlüStV erfüllt wurde (so auch Pestalozza, Rechtsgutachten 2008, S. 24; sowie ergänzend zur Rechtslage in Baden-Württemberg: VG Freiburg, Urteil vom 9. Juli 2008 - 1 K 2130/06 -, zitiert nach juris, Rn. 28 i.V.m. Rn. 50; a.A. zur Rechtslage in Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen: Bay. VGH, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, zitiert nach juris, Rn. 20; VG Cottbus, Beschluss vom 22. April 2008 - 3 L 343/07 -, zitiert nach juris, Rn. 14; Hmb. OVG, Beschluss vom 25. März 2008 - 4 Bs 5/08 -, zitiert nach juris, Rn. 21; sowie ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] (1); ferner OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, zitiert nach juris, Rn. 46, und ergänzend vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 20; VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 39; so auch Ruttig, ZfWG 2008, 202 [202 f.]).

    Zum einen ist nach Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist, in der bis zur Neuregelung des sog. staatlichen Sportwettenmonopols eine Unvereinbarkeit des staatlichen Monopols mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht zur Nichtigkeit der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen führte (BVerfGE 115, 276 [317], sondern übergangsweise hinzunehmen war (BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 3082/06 -, zitiert nach juris, Rn. 20), kein Raum für einen weiteren Aufschub bis zur Schaffung einer mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit zu vereinbarenden Rechtslage (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 5. März 2008 - 5 L 1327/07.NW -, zitiert nach juris, Rn. 23; VG Braunschweig, Beschluss vom 10. April 2008 - 5 B 4.08 -, zitiert nach juris, Rn. 60; VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 20; so auch VG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 E 971/08 -, zitiert nach juris, Rn. 19; Pestalozza, Rechtsgutachten 2008, S. 19 f.; siehe auch ergänzend OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 7; a.A. und für "moderate Übergangsvorschriften" ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [1]).

    Eine Regelung von Art und Zuschnitt der Sportwetten ist daher von grundlegender Bedeutung, um der Möglichkeit einer unzulässigen Steigerung des staatlichen Wettangebots zu begegnen ( a.A. ergänzend BayVGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 10 CS 08.1364 -, zitiert nach juris, Rn. 41; Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [1]; Ruttig, ZfWG 2008, 202 [203]).

    So lässt sich beispielsweise fragen, ob es verfassungsrechtlich geboten gewesen wäre, den Vertrieb der Sportwetten auf eine begrenzte Anzahl von Fachgeschäften oder Annahmestellen zu beschränken, die auf die Vermittlung von Sportwetten und anderen Glücksspielen mit einem besonderen Gefährdungspotential spezialisiert sind (siehe z.B. § 5 Abs. 5 Niedersächsisches Glücksspielgesetz vom 17. Dezember 2007 - NGlüSpG -, Nds. GVBl. 2007, S. 756; sowie Drs. 15/4090 des Landtages von Niedersachsen vom 4. Oktober 2007 zum Entwurf des niedersächsisches Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspielrechts, S. 47; dazu ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [2]; vgl. auch Drs. 14/2205 des Landtags von Baden-Württemberg vom 8. Januar 2008 zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland, S. 24), und ob der gesetzgeberische Spielraum in der Weise eingeschränkt sei, dass der Vertrieb nicht mehr durch Handelsvertreter, sondern durch Angestellte der DKLB erfolgen dürfe (zu den Vorteilen dieses Modells aus gemeinschaftsrechtlicher Perspektive VG Freiburg, Urteil vom 16. April 2008 - 1 K 2683/07 -, zitiert nach juris, Rn. 63).

    Zur Umsetzung dieser Vorgabe wird in § 8 Abs. 6 AG GlüStV eine starre numerische Bestimmung getroffen (kritisch zu einer solchen unflexibeln Regelung, die nicht kurzfristig den tatsächlichen Verhältnissen und Entwicklungen angepasst werden kann: VG Stade, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 6 B 364/08 -, zitiert nach juris, Rn. 48; sowie ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [2]).

    Die gesetzliche Beschränkung der Anzahl der Annahmestellen auf 1.100 Annahmestellen bedeutet zwar eine graduelle Einschränkung um knapp 10%, aber keine kategoriale Veränderung und ist damit nicht ausschlaggebend (so auch zur Verringerung der Anzahl der Annahmestellen in Rheinland-Pfalz von 1.312 auf 1.252 Annahmestellen [4,5%]: VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 21; sowie zur Verringerung der Anzahl der Annahmestellen in Baden-Württemberg von 3.764 auf 3.656 bzw. auf 3.612 Annahmestellen [2,9% bzw. 4% ]: VG Freiburg, Urteile vom 16. April 2008 - 1 K 2683/07 -, zitiert nach juris, Rn. 32, 43 bzw. - ergänzend - vom 9. Juli 2008 - 1 K 2130.06 -, zitiert nach juris, Rn. 28 i.V.m. Rn. 32; kritisch auch zur [faktischen] Verringerung der Annahmestellen in Niedersachsen auf 2.480 Annahmestellen [10%]: VG Stade, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 6 B 364/08 -, zitiert nach juris, Rn. 50; sowie auch ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [2]; a.A. zur Sachlage in Bayern: Bay. VGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, zitiert nach juris, Rn. 22, und ergänzend vom 8. Juli 2008 - 10 CS 08.1364 -, zitiert nach juris, Rn. 44).

    Darüber hinaus haben der Glücksspielstaatsvertrag und das Glücksspielgesetz keine ausreichenden strukturellen Vorgaben zur Begrenzung der Werbung geschaffen (vgl. Pestalozza, Rechtsgutachten 2008, S. 25; sowie zur Rechtslage in Baden-Württemberg: VG Freiburg, Urteile vom 16. April 2008 - 1 K 2683/07 -, zitiert nach juris, Rn. 32, 47 ff., und ergänzend vom 9. Juli 2008 - 1 K 2130.06 -, zitiert nach juris, Rn. 28 i.V.m. Rn. 51 ff.; a.A. - ergänzend - Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [3]).

    Im Land Berlin sind ferner - soweit ersichtlich - noch nicht einmal Verwaltungsvorschriften zur Konkretisierung erlassen worden (zu "Werberichtlinien der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder zu § 5 Abs. 1 und Abs. 2 GlüStV" ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [3]; und VG Freiburg, Urteil vom 9. Juli 2008 - 1 K 2130.06 -, zitiert nach juris, Rn. 51).

    Da sich somit die Verfassungswidrigkeit des sog. staatlichen Sportwettenmonopols bereits aus der Betrachtung der sportwettenbezogenen Rechtsnormen ergibt, bedarf es keiner Klärung der Frage, ob entgegen der bisherigen vorläufigen Annahme, dass - jedenfalls in der Übergangszeit - nur eine sektorale Betrachtung der einzelnen Spielsuchtgefahren geboten sei (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - VG 35 A 518.07 -, S. 14 des Umdrucks; in diese Richtung auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2007 - OVG 1 S 42.07 -, S. 10 ff. des Umdrucks), nach Ablauf der Übergangszeit (nunmehr) zusätzlich eine Gesamtschau aller glücksspielrechtlichen Regelungen erforderlich ist (in diese Richtung Nds. OVG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -, zitiert nach juris, Rn. 55; Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.2; offen VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 22; a.A. wohl OVG NRW, Beschluss vom 13. März 2008 - 4 B 298/08 -, zitiert nach juris, Rn. 90 ff., und ergänzend vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 48; VG Potsdam, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 21; VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 61).

    Rs. C-316/07 u.a., ZfWG 2008, 94 ff., Rn. 30, 33, 53; weitergehend sogar EuGHE 2003, 13519 [Lindman], Rn. 24, mit einer Forderung nach Vorlage einer Untersuchung zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zur Spielsuchtbekämpfung; dazu ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] cc]; sowie ebenfalls ergänzend Hess. VGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 1205/08 -, S. 4 des Umdrucks; ferner Schreiben der Bundesregierung an das Generalsekretariat der Europäischen Kommission vom 20. Mai 2008 im Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/4866 - Wi 424.27 -, ZfWG 2008, 173 ff., Rn. 40 ff.).

    OVG, Beschluss vom 25. März 2008 - 4 Bs 5/08 -, zitiert nach juris, Rn. 23 ff.; VG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 E 971/08 -, zitiert nach juris, Rn. 20; sowie ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] cc]; sowie VG Stade, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 6 B 364/08 -, zitiert nach juris, Rn. 52 ff.; VG Oldenburg, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 B 256/08 -, zitiert nach juris, Rn. 19 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, zitiert nach juris, Rn. 72 ff., und ergänzend vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 23 ff.; diesem folgend VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 7. April 2008 - 7 L 179/08 -, zitiert nach juris, Rn. 12, und weitere Beschlüsse; und VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 26, 62 ff. und weitere Beschlüsse; VG Chemnitz, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 3 K 995/07 -, S. 9 ff. des Umdrucks; sowie Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Schreiben vom 24. April 2007 im Notifizierungsverfahren 2006/658/D, Rn. 1, abgedruckt als Anlage 2 zu Drs.

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08
    Diese Erlaubnispflicht des § 4 Abs. 1 S. 1 GlüStV ist nicht isoliert zu betrachten, sondern in Zusammenhang mit den Regelungen der formellen und materiellen Voraussetzung der Erlaubniserlangung insbesondere in § 10 Abs. 2 und Abs. 5 GlüStV i.V.m. § 5 AG GlüStV zu sehen (vgl. ergänzend VG Freiburg, Urteil vom 9. Juli 2008 - 1 K 2130/06 -, zitiert nach juris, Rn. 16; sowie ebenfalls ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.c] m.w.N.).

    Während nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bis zum 31. Dezember 2007 ein "Mindestmaß an Konsistenz" zwischen dem gesetzlichen Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung des sog. staatlichen Monopols andererseits herzustellen war (BVerfGE 115, 276 [319]), ist nun eine - ohne die o.g. Einschränkungen und in diesem Sinne - vollständige Konsistenz erforderlich (so auch Pestalozza, Rechtsgutachten 2008, S. 13 ff.; sowie ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.A. m.w.N.).

    OVG, Beschluss vom 25. März 2008 - 4 Bs 5/08 -, zitiert nach juris, Rn. 20 ff.; diesem folgend VG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 E 971/08 -, zitiert nach juris, Rn. 12 ff.; siehe auch ergänzend VG Frankfurt, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 7 L 1398/08.F -, zitiert nach juris, Rn. 5; sowie ebenfalls ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb]; ferner VG Stade, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 6 B 364/08 -, zitiert nach juris, Rn. 33 ff.; VG Oldenburg, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 B 256/08 -, zitiert nach juris, Rn. 15 ff.; OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, zitiert nach juris, Rn. 18 ff., und ergänzend vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 18 ff.; diesem folgend VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 7. April 2008 - 7 L 179/08 -, zitiert nach juris, Rn. 12, und weitere Beschlüsse, und VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 26 ff., und weitere Beschlüsse; VG Chemnitz, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 3 K 995/07 -, S. 7 ff. des Umdrucks; so auch Diegmann, ZRP 2007, 126 [129]).

    Es ist nicht ersichtlich, dass die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts an eine verfassungskonforme Ausgestaltung des sog. staatlichen Sportwettenmonopols, dass zu den "erforderlichen Regelungen ... inhaltliche Kriterien betreffend Art und Zuschnitt der Sportwetten" gehören (BVerfGE 115, 276 [318]), mit dem Glücksspielstaatsvertrag und dem Berliner Glücksspielgesetz und insbesondere dem AG GlüStV erfüllt wurde (so auch Pestalozza, Rechtsgutachten 2008, S. 24; sowie ergänzend zur Rechtslage in Baden-Württemberg: VG Freiburg, Urteil vom 9. Juli 2008 - 1 K 2130/06 -, zitiert nach juris, Rn. 28 i.V.m. Rn. 50; a.A. zur Rechtslage in Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen: Bay. VGH, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, zitiert nach juris, Rn. 20; VG Cottbus, Beschluss vom 22. April 2008 - 3 L 343/07 -, zitiert nach juris, Rn. 14; Hmb. OVG, Beschluss vom 25. März 2008 - 4 Bs 5/08 -, zitiert nach juris, Rn. 21; sowie ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] (1); ferner OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, zitiert nach juris, Rn. 46, und ergänzend vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 20; VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 39; so auch Ruttig, ZfWG 2008, 202 [202 f.]).

    122 Zum einen ist nach Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist, in der bis zur Neuregelung des sog. staatlichen Sportwettenmonopols eine Unvereinbarkeit des staatlichen Monopols mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht zur Nichtigkeit der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen führte (BVerfGE 115, 276 [317], sondern übergangsweise hinzunehmen war (BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 3082/06 -, zitiert nach juris, Rn. 20), kein Raum für einen weiteren Aufschub bis zur Schaffung einer mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit zu vereinbarenden Rechtslage (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 5. März 2008 - 5 L 1327/07.NW -, zitiert nach juris, Rn. 23; VG Braunschweig, Beschluss vom 10. April 2008 - 5 B 4.08 -, zitiert nach juris, Rn. 60; VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 20; so auch VG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 E 971/08 -, zitiert nach juris, Rn. 19; Pestalozza, Rechtsgutachten 2008, S. 19 f.; siehe auch ergänzend OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. August 2008 - 6 B 10338/08.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 7; a.A. und für "moderate Übergangsvorschriften" ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [1]).

    Eine Regelung von Art und Zuschnitt der Sportwetten ist daher von grundlegender Bedeutung, um der Möglichkeit einer unzulässigen Steigerung des staatlichen Wettangebots zu begegnen ( a.A. ergänzend BayVGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 10 CS 08.1364 -, zitiert nach juris, Rn. 41; Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [1]; Ruttig, ZfWG 2008, 202 [203]).

    So lässt sich beispielsweise fragen, ob es verfassungsrechtlich geboten gewesen wäre, den Vertrieb der Sportwetten auf eine begrenzte Anzahl von Fachgeschäften oder Annahmestellen zu beschränken, die auf die Vermittlung von Sportwetten und anderen Glücksspielen mit einem besonderen Gefährdungspotential spezialisiert sind (siehe z.B. § 5 Abs. 5 Niedersächsisches Glücksspielgesetz vom 17. Dezember 2007 - NGlüSpG -, Nds. GVBl. 2007, S. 756; sowie Drs. 15/4090 des Landtages von Niedersachsen vom 4. Oktober 2007 zum Entwurf des niedersächsisches Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspielrechts, S. 47; dazu ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [2]; vgl. auch Drs. 14/2205 des Landtags von Baden-Württemberg vom 8. Januar 2008 zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland, S. 24), und ob der gesetzgeberische Spielraum in der Weise eingeschränkt sei, dass der Vertrieb nicht mehr durch Handelsvertreter, sondern durch Angestellte der DKLB erfolgen dürfe (zu den Vorteilen dieses Modells aus gemeinschaftsrechtlicher Perspektive VG Freiburg, Urteil vom 16. April 2008 - 1 K 2683/07 -, zitiert nach juris, Rn. 63).

    Zur Umsetzung dieser Vorgabe wird in § 8 Abs. 6 AG GlüStV eine starre numerische Bestimmung getroffen (kritisch zu einer solchen unflexibeln Regelung, die nicht kurzfristig den tatsächlichen Verhältnissen und Entwicklungen angepasst werden kann: VG Stade, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 6 B 364/08 -, zitiert nach juris, Rn. 48; sowie ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [2]).

    Die gesetzliche Beschränkung der Anzahl der Annahmestellen auf 1.100 Annahmestellen bedeutet zwar eine graduelle Einschränkung um knapp 10%, aber keine kategoriale Veränderung und ist damit nicht ausschlaggebend (so auch zur Verringerung der Anzahl der Annahmestellen in Rheinland-Pfalz von 1.312 auf 1.252 Annahmestellen [4,5%]: VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 21; sowie zur Verringerung der Anzahl der Annahmestellen in Baden-Württemberg von 3.764 auf 3.656 bzw. auf 3.612 Annahmestellen [2,9% bzw. 4% ]: VG Freiburg, Urteile vom 16. April 2008 - 1 K 2683/07 -, zitiert nach juris, Rn. 32, 43 bzw. - ergänzend - vom 9. Juli 2008 - 1 K 2130.06 -, zitiert nach juris, Rn. 28 i.V.m. Rn. 32; kritisch auch zur [faktischen] Verringerung der Annahmestellen in Niedersachsen auf 2.480 Annahmestellen [10%]: VG Stade, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 6 B 364/08 -, zitiert nach juris, Rn. 50; sowie auch ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [2]; a.A. zur Sachlage in Bayern: Bay. VGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, zitiert nach juris, Rn. 22, und ergänzend vom 8. Juli 2008 - 10 CS 08.1364 -, zitiert nach juris, Rn. 44).

    Darüber hinaus haben der Glücksspielstaatsvertrag und das Glücksspielgesetz keine ausreichenden strukturellen Vorgaben zur Begrenzung der Werbung geschaffen (vgl. Pestalozza, Rechtsgutachten 2008, S. 25; sowie zur Rechtslage in Baden-Württemberg: VG Freiburg, Urteile vom 16. April 2008 - 1 K 2683/07 -, zitiert nach juris, Rn. 32, 47 ff., und ergänzend vom 9. Juli 2008 - 1 K 2130.06 -, zitiert nach juris, Rn. 28 i.V.m. Rn. 51 ff.; a.A. - ergänzend - Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [3]).

    Im Land Berlin sind ferner - soweit ersichtlich - noch nicht einmal Verwaltungsvorschriften zur Konkretisierung erlassen worden (zu "Werberichtlinien der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder zu § 5 Abs. 1 und Abs. 2 GlüStV" ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb] [3]; und VG Freiburg, Urteil vom 9. Juli 2008 - 1 K 2130.06 -, zitiert nach juris, Rn. 51).

    Da sich somit die Verfassungswidrigkeit des sog. staatlichen Sportwettenmonopols bereits aus der Betrachtung der sportwettenbezogenen Rechtsnormen ergibt, bedarf es keiner Klärung der Frage, ob entgegen der bisherigen vorläufigen Annahme, dass - jedenfalls in der Übergangszeit - nur eine sektorale Betrachtung der einzelnen Spielsuchtgefahren geboten sei (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - VG 35 A 518.07 -, S. 14 des Umdrucks; in diese Richtung auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2007 - OVG 1 S 42.07 -, S. 10 ff. des Umdrucks), nach Ablauf der Übergangszeit (nunmehr) zusätzlich eine Gesamtschau aller glücksspielrechtlichen Regelungen erforderlich ist (in diese Richtung Nds. OVG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -, zitiert nach juris, Rn. 55; Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.2; offen VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 22; a.A. wohl OVG NRW, Beschluss vom 13. März 2008 - 4 B 298/08 -, zitiert nach juris, Rn. 90 ff., und ergänzend vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 48; VG Potsdam, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 21; VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 61).

    Rs. C-316/07 u.a., ZfWG 2008, 94 ff., Rn. 30, 33, 53; weitergehend sogar EuGHE 2003, 13519 [Lindman], Rn. 24, mit einer Forderung nach Vorlage einer Untersuchung zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zur Spielsuchtbekämpfung; dazu ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] cc]; sowie ebenfalls ergänzend Hess. VGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 1205/08 -, S. 4 des Umdrucks; ferner Schreiben der Bundesregierung an das Generalsekretariat der Europäischen Kommission vom 20. Mai 2008 im Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/4866 - Wi 424.27 -, ZfWG 2008, 173 ff., Rn. 40 ff.).

    OVG, Beschluss vom 25. März 2008 - 4 Bs 5/08 -, zitiert nach juris, Rn. 23 ff.; VG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 E 971/08 -, zitiert nach juris, Rn. 20; sowie ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] cc]; sowie VG Stade, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 6 B 364/08 -, zitiert nach juris, Rn. 52 ff.; VG Oldenburg, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 B 256/08 -, zitiert nach juris, Rn. 19 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, zitiert nach juris, Rn. 72 ff., und ergänzend vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 23 ff.; diesem folgend VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 7. April 2008 - 7 L 179/08 -, zitiert nach juris, Rn. 12, und weitere Beschlüsse; sowie VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 26, 62 ff. und weitere Beschlüsse; VG Chemnitz, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 3 K 995/07 -, S. 9 ff. des Umdrucks; sowie Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Schreiben vom 24. April 2007 im Notifizierungsverfahren 2006/658/D, Rn. 1, abgedruckt als Anlage 2 zu Drs.

  • VG Oldenburg, 17.09.2009 - 12 A 167/09

    Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten

    Er musste zur Weitergeltung der Untersagung diese auch nicht neu verfügen, da sie als Dauerverwaltungsakt zu qualifizieren ist (vgl. hierzu u. a. Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, juris, Rn 28; VG Hannover, Urteil vom 1. Dezember 2008 - 10 A 4171/06 -, juris, Rn 20f; Bay. VGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 10 BV 07.774 -, juris, Rn 41f; jeweils m.w.N.).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Dauerverwaltungsaktes ist somit die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. u.a. Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, juris; Bay.-VGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 10 BV 07.558 -, juris).

    Die ihr erteilte maltesische Genehmigung zur Veranstaltung von Sportwetten entfaltet keine Legalisierungswirkung in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in Niedersachsen, da es mangels entsprechender Harmonierungsvorschriften keinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Konzessionen innerhalb der Europäischen Union gibt (vgl. u.a. Beschluss der Kammer vom 1. April 2008 - 12 B 256/08 -, juris, Rn 14, m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008, a.a.O., Rn 31).

    Dies ist jedoch dann anders zu beurteilen, wenn für den Betroffenen gar keine Möglichkeit besteht, eine Erlaubnis zu erlangen und dieser Ausschluss im Widerspruch zu höherrangigem Recht steht (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008, a.a.O., Rn 33, m.w.N.).

    Die bereits im Beschluss vom 7. Dezember 2007 - 12 B 2908/07 - ausgeführte Einschätzung der Kammer wurde und wird in der Rechtsprechung inzwischen von zahlreichen Gerichten für die Regelungen in Niedersachsen bzw. vergleichbare Regelwerke in anderen Bundesländern geteilt (vgl. für Niedersachsen: Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 16. Februar 2009 - 11 ME 367/08 -, juris; VG Hannover, Urteile vom 1. Dezember 2008, a.a.O., und vom 19. Januar 2009 - 10 A 4384/08 -, juris; VG Stade, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 6 B 364/08 -, juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 13. August 2008 - 5 B 179/08 -, Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG; VG Göttingen, Beschluss vom 29. April 2009 - 1 B 54/09 -, juris; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 -, juris, und vom 20. März 2009 - 1 BvR 2410/08 -, juris; für andere Bundesländer: VG Koblenz, Urteil vom 26. März 2008 - 5 K 1512/07.KO -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 7. November 2008 - 7 K 3264/07 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 17. November 2008 - AUK 5 K 06.1177 -, juris; VG Saarland, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 6 K 37/06 -, juris; VG München, Urteil vom 27. Januar 2009 - M16K08.2263 - juris; Bay. VGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 10 BV 07.774 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2008, a.a.O., juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. März 2008 - 6 S 3069/07 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 25. März 2008 - 4 BS 5/08 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2008 - 1 S 203/07 -, juris, und Beschluss vom 8. Mai 2009 - 1 S 70/08 -, juris; und zahlreiche weitere Verwaltungsgerichte).

    Bezüglich der auch vom Kläger ins Feld geführten anders lautenden Regelungen für Pferde- und Rennwetten im Rennwett- und Lotteriegesetz vom 8. April 1922 (RGBl. I 1922, S. 335, 393), zuletzt geändert durch Art. 119 Abs. 5 des Gesetzes vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I, S. 2407) ist deshalb nicht von einer durchgreifenden Inkohärenz auszugehen, weil auffällige Suchterscheinungen wegen des vergleichsweise kleinen Spielerkreises (0,5 - 1 % des Glücksspielmarktes) nicht aufgetreten sind (vgl. Beschluss der Kammer vom 1. April 2008, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008, a.a.O.; und Beschluss vom 16. Februar 2009, a.a.O.; VG Hannover, Urteil vom 1. Dezember 2008, a.a.O.; Zweifel: Hess. VGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 29/08 -, juris).

    Der Anteil am Glücksspielmarkt (21,5 %) ist im Vergleich zum Anteil des Toto- und Lottoblocks (29,9%) etwa gleich groß (vgl. BT-Drs. 16/6551, S. 2) und das Spiel an Geldspielgeräten enthält ein eher höheres Suchtpotenzial (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008, a.a.O.; und vom 16. Februar 2009, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 13. August 2008, a.a.O.).

    Zum anderen schließt sich die Kammer der diesbezüglichen Auffassung des Nds. OVG (Beschlüsse vom 8. Juli 2008, a.a.O., und vom 16. Februar 2009, a.a.O.) an, wonach das Fehlen eines hinreichenden Gutachtens zur Verhältnismäßigkeit einer gesetzlichen Regelung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht deren Rechtswidrigkeit zur Folge hat, zumindest dann nicht, wenn - wie vorliegend in § 27 Glücksspielstaatsvertrag vorgesehen - eine begleitende Evaluierung der Auswirkungen der Regelungen durch die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder unter Mitwirkung des Fachbeirates vorgeschrieben ist.

    Das heißt, entsprechende gesetzliche Vorschriften können auch durch zeitlich später erstellte Gutachten untermauert werden (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008, a.a.O., Rn 75).

  • VG Hannover, 08.08.2008 - 10 B 1868/08

    Erlaubnisvorbehalt; Kohärenz; Oddset; Pferdewetten; Spielbanken; Spielhallen;

    Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit sind daher Auswirkungen der Veränderung der Sach- und Rechtslage bis zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen (Kopp/Schenke, a.a.O., § 113 Rdnr. 44; so auch ausdrücklich für Sportwettenuntersagungen: OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 - ; OVG Münster, Beschlüsse vom 18. April 2007 - 4 B 1246/06 -, Rdnr. 55 und vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, Rdnr. 3 f., juris; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 29. März 2007 - 6 S 1972/06 -, NVwZ 2007, 724 und vom 5. November 2007 - 6 S 2223/07 - Rdnr. 7, juris; VG Berlin, Beschluss vom 2. April 2008 - VG 35 A 52.08 - , juris; Steegmann, ZfWG 2008, 26 [28]; a.A. VG Köln, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 L 1849/07 - Rdnr. 8-13, juris; sowie VG Ansbach, Beschluss vom 6. Februar 2008 - AN 4 S 08.00094 -, juris).

    Der Erlass eines neuen oder teilweise geänderten Bescheides war nicht erforderlich (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 - ).

    Es gibt keinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Konzessionen innerhalb der Europäischen Union (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 - ; Beschluss vom 17. März 2005 - 11 ME 369/03 - , NVwZ 2005, 1336; VGH München, Urteil vom 10. Juli 2006 - 22 BV 05/457 - , juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 17. März 2008 - 6 S 3069/07 -, ZfWG 2008, 131).

    Soweit das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 8. Juli 2008 (11 MC 71/08) die Auffassung vertritt, das bloße Fehlen einer Erlaubnis könne dann nicht zur Begründung einer Untersagungsverfügung herangezogen werden, wenn für den betreffenden Antragsteller gar nicht die Möglichkeit bestehe, eine derartige Erlaubnis zu erlangen und wenn dieser Ausschluss in Widerspruch zu höherrangigem Recht stehe, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.

    Die darüber hinaus gehende detaillierte Ausgestaltung der Sportwetten kann angesichts der zahlreichen inhaltlichen gesetzlichen Vorgaben der Exekutive überlassen bleiben, um eine Überfrachtung der gesetzlichen Vorschriften zu vermeiden (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 - ; Bay. VGH, Beschluss vom 2 Juni 2008 - 10 CS 08.1008 - a.a.O.; VG Stade, Beschluss vom 23. Mai 2008 - 6 B 608/08 - a. A: VG Berlin, Beschluss vom 2 April 2008 - 35 A 52.08 - u. vom 5. Mai 2008 - 35 A 108.08 - jeweils juris).

    Eine derartige Verordnung wird nach den Angaben des Antragsgegners gegenwärtig vorbereitet (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 - ).

    So führt das Gericht in seinem Beschluss vom 8. Juli 2008 (11 MC 71/08) aus:.

    Die Kammer folgt insoweit der Bewertung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, das in seinem Beschluss vom 8. Juli 2008 (11 MC 71/08) hierzu ausgeführt hat:.

  • VG Hannover, 01.12.2008 - 10 A 4171/06

    Dauerwirkung; Erlaubnis; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspiel; Kohärenz; Oddset;

    Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit sind daher Auswirkungen der Veränderung der Sach- und Rechtslage bis zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen (Kopp/Schenke, a.a.O., § 113 Rdnr. 44; so auch ausdrücklich für Sportwettenuntersagungen: OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 - ; VGH München, Beschluss vom 13. Oktober 2008 - 10 CS 08.1869 - Rdnr. 11, 15, juris; OVG Münster, Beschlüsse vom 18. April 2007 - 4 B 1246/06 -, Rdnr. 55 und vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, Rdnr. 3 f., juris; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 29. März 2007 - 6 S 1972/06 -, NVwZ 2007, 724 und vom 5. November 2007 - 6 S 2223/07 - Rdnr. 7, juris; VG Berlin, Beschluss vom 2. April 2008 - VG 35 A 52.08 - , juris; Steegmann, ZfWG 2008, 26 [28]; a.A. VG Köln, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 L 1849/07 - Rdnr. 8-13, juris; sowie VG Ansbach, Beschluss vom 6. Februar 2008 - AN 4 S 08.00094 -, juris).

    Der Erlass eines neuen oder teilweise geänderten Bescheides war nicht erforderlich (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -).

    Es gibt keinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Konzessionen innerhalb der Europäischen Union (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08; Beschluss vom 17. März 2005 - 11ME 369/03 - , NVwZ 2005, 1336; VGH München, Urteil vom 10. Juli 2006 - 22 BV 05/457, juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 17. März 2008 - 6 S 3069/07 -, ZfWG 2008, 131).

    Soweit das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 8. Juli 2008 (11 MC 71/08) die Auffassung vertritt, das bloße Fehlen einer Erlaubnis könne dann nicht zur Begründung einer Untersagungsverfügung herangezogen werden, wenn für den betreffenden Antragsteller gar nicht die Möglichkeit bestehe, eine derartige Erlaubnis zu erlangen und wenn dieser Ausschluss in Widerspruch zu höherrangigem Recht stehe, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.

    Die darüber hinaus gehende detaillierte Ausgestaltung der Sportwetten kann angesichts der zahlreichen inhaltlichen gesetzlichen Vorgaben der Exekutive überlassen bleiben, um eine Überfrachtung der gesetzlichen Vorschriften zu vermeiden (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 - Bay. VGH, Beschluss vom 2 Juni 2008 - 10 CS 08.1008 - a.a.O.; VG Stade, Beschluss vom 23. Mai 2008 - 6 B 608/08 - a. A.: VG Berlin, Beschlüsse vom 2. April 2008 - 35 A 52.08 - und vom 5. Mai 2008 - 35 A 108.08 - jeweils juris).

    Eine derartige Verordnung wird nach den Angaben der Terminsvertreter des Beklagten in der mündlichen Verhandlung in allernächster Zukunft in Kraft treten (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08).

    So führt das Gericht in seinem Beschluss vom 8. Juli 2008 (11 MC 71/08) aus:.

  • VG Hannover, 22.09.2008 - 10 A 4359/07
    Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit sind daher Auswirkungen der Veränderung der Sach- und Rechtslage bis zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen (Kopp/Schenke, a.a.O., § 113 Rdnr. 44; so auch ausdrücklich für Sportwettenuntersagungen: OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 - OVG Münster, Beschlüsse vom 18. April 2007 - 4 B 1246/06 -, Rdnr. 55 und vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, Rdnr. 3 f., juris; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 29. März 2007 - 6 S 1972/06 -, NVwZ 2007, 724 [VGH Baden-Württemberg 29.03.2007 - 6 S 1972/06] und vom 5. November 2007 - 6 S 2223/07 - Rdnr. 7, juris; VG Berlin, Beschluss vom 2. April 2008 - VG 35 A 52.08 -, juris; Steegmann, ZfWG 2008, 26 [28]; a.A. VG Köln, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 L 1849/07 - Rdnr. 8-13, juris; sowie VG Ansbach, Beschluss vom 6. Februar 2008 - AN 4 S 08.00094 -, juris).

    Der Erlass eines neuen oder teilweise geänderten Bescheides war nicht erforderlich (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -).

    Es gibt keinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Konzessionen innerhalb der Europäischen Union (vgl. OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 - und vom 17. März 2005 - 11 ME 369/03 -, NVwZ 2005, 1336; VGH München, Urteil vom 10. Juli 2006 - 22 BV 05/457 -, juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 17. März 2008 - 6 S 3069/07 -, ZfWG 2008, 131).

    Soweit das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 8. Juli 2008 ( 11 MC 71/08 ) die Auffassung vertritt, das bloße Fehlen einer Erlaubnis könne dann nicht zur Begründung einer Untersagungsverfügung herangezogen werden, wenn für den betreffenden Antragsteller gar nicht die Möglichkeit bestehe, eine derartige Erlaubnis zu erlangen und wenn dieser Ausschluss in Widerspruch zu höherrangigem Recht stehe, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.

    Die darüber hinaus gehende detaillierte Ausgestaltung der Sportwetten kann angesichts der zahlreichen inhaltlichen gesetzlichen Vorgaben der Exekutive überlassen bleiben, um eine Überfrachtung der gesetzlichen Vorschriften zu vermeiden (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 - Bay. VGH, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1008 - a.a.O.; VG Stade, Beschluss vom 23. Mai 2008 - 6 B 608/08 - a.A: VG Berlin, Beschluss vom 2. April 2008 - 35 A 52.08 - und vom 5. Mai 2008 - 35 A 108.08 - jeweils juris).

    Eine derartige Verordnung wird nach den Angaben des Antragsgegners gegenwärtig vorbereitet (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -).

    So führt das Gericht in seinem Beschluss vom 8. Juli 2008 ( 11 MC 71/08 ) aus:.

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2009 - 11 ME 478/08

    Rechtsmittel in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen eine

    Dieses Begehren hat der Senat nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung mit Beschluss vom 8. Juli 2008 abgelehnt (11 MC 71/08 - , Nds. VBl. 2008, 317 = GewArch 2009, 76 = ZfWG 2008, 255; ein vergleichbarer Beschluss erging gleichzeitig in dem Parallelverfahren 11 MC 489/07, vgl. dazu den Nichtannahmebeschluss des BVerfG v. 20.3.2009 - 1 BvR 2410/08 -).

    Nach Erlass des o. a. Beschlusses des Senats vom 8. Juli 2008 (11 MC 71/08) bat der Antragsteller den Antragsgegner darum, von Vollstreckungsmaßnahmen (weiterhin) abzusehen, weil geprüft werden solle, ob gegen die beiden o. a. Beschlüsse Verfassungsbeschwerde zu erheben sei.

    Der Antragsgegner hat die Untersagungsverfügung aus dem Jahre 2005 auch unter Geltung der neuen Rechtslage ab 1. Januar 2008 ausdrücklich aufrecht erhalten (vgl. hierzu Beschl. d. Sen. v. 8.7.2008 - 11 MC 71/08 - im Verfahren des Antragstellers).

    Die Erklärung des Antragstellers ist im vorliegenden Fall jedoch vor dem Hintergrund plausibel, dass der Senat mit dem o. a. Beschluss vom 8. Juli 2008 (11 MC 71/08) im Verfahren des Antragstellers gerade auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage ab 1. Januar 2008 aufgrund einer mündlichen Verhandlung weiterhin die sofortige Vollziehbarkeit der Untersagungsverfügung bestätigt hat.

  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

    Diesen lehnte das Oberverwaltungsgericht nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung in der Hauptsache (Berufung), die zugleich als Erörterungstermin im Abänderungsverfahren anberaumt war, durch den mit der vorliegenden Verfassungsbeschwerde angegriffenen Beschluss vom 8. Juli 2008 ab (vgl. insoweit auch den mit selbem Datum im Verfahren 11 MC 71/08 ergangenen Parallelbeschluss des OVG, [...]).
  • LG Berlin, 19.01.2012 - 526 Qs 8/11

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des

  • VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.2756

    1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch

  • VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.2700

    1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch

  • VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.5077

    1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch

  • OVG Niedersachsen, 03.04.2009 - 11 ME 399/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Vertriebs von Online-Glücksspielen; Zweifel

  • VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.2972

    1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch

  • OVG Thüringen, 08.12.2009 - 3 EO 593/09

    Lotterierecht; Lotterierecht; Sportwetten; Sportwettenmonopol;

  • VG München, 31.03.2009 - M 16 K 07.4837

    Vorbeugende Feststellungsklage; Unzulässigkeit einer Unterlassungsklage wegen

  • VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.2201

    1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch

  • VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.2993

    1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch

  • OVG Thüringen, 18.06.2010 - 3 EO 126/10

    Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität des GlüStV und des GlSpielG TH;

  • VG Saarlouis, 18.12.2008 - 6 K 37/06

    Sportwettenmonopol im Saarland: Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität

  • VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.3523

    1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch

  • VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.1676

    Staatsmonopol bei Sportwetten; Verfassungsmäßigkeit; Vereinbarkeit mit

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 6 S 1288/08

    Zulassung privater Wettanbieter, Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtskonformität

  • VG München, 05.08.2008 - M 16 K 07.3715

    Staatsmonopol bei Sportwetten; Verfassungsmäßigkeit; Vereinbarkeit mit

  • VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.3592

    1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch

  • VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.5740

    1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch

  • VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.2928

    Untersagung der Annahme, Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten

  • VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.2671

    Staatsmonopol bei Sportwetten; Verfassungsmäßigkeit; Vereinbarkeit mit

  • VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.2263

    1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch

  • VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.1999

    1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch

  • VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.3999

    Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch

  • VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.3150

    1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch

  • VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.2002

    1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch

  • VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.2698

    1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch

  • VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.1424

    1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch

  • VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.3175

    1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch

  • VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.1176

    1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch

  • VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.2836

    1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch

  • VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.4668

    1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2008 - 11 ME 476/07

    Zulässigkeit des Vertriebs von "Lotto 6 aus 49" (einschließlich der dazu

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07

    Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 6 S 1565/09

    Werbeverbot für Sportwettenveranstalter

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2009 - 6 S 3328/08

    Staatliche Sportwetten; Verstoß gegen Verfassung- und Europarecht

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2010 - 11 MC 429/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unionsrecht i.R.v.

  • OVG Saarland, 05.10.2009 - 3 B 321/09

    Staatliches Sportwetten-Monopol nicht offensichtlich rechtswidrig

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 11 ME 130/17

    Absoluter Verfahrensfehler; Begründungspflicht; Dauerverwaltungsakt;

  • OLG Celle, 04.05.2009 - 13 U 42/09

    Vereinbarbkeit des Glückspielstaatsvertrages mit höherrangigem Recht

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2009 - 11 ME 367/08

    Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in

  • OLG Bremen, 13.02.2013 - 1 U 6/08

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches bei

  • OVG Saarland, 26.04.2010 - 3 B 20/10

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; erfolgloser Antrag auf Anordnung der

  • VG Braunschweig, 13.08.2008 - 5 B 179/08

    Beruftsfreiheit; Dienstleistungsfreiheit; Monopol; Niederlassungsfreiheit;

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 6 S 3205/08

    Summarische Prüfung der Vereinbarkeit des GlüStVtrG BW mit Europa- und

  • VG Minden, 01.02.2011 - 1 K 2346/07

    Zulässigkeit des Verbots der Vermittlung von Sportwetten; Europarechtswidrigkeit

  • VG Hamburg, 02.11.2010 - 4 K 1495/07

    Staatliches Monopol; Sportwetten; Untersagungsverfügung; Verhältnismäßigkeit;

  • VG Minden, 07.02.2011 - 1 K 2835/07

    Vereinbarkeit des nordrhein-westfälischen Gesetzes zur Ausführung des

  • VG Weimar, 04.03.2010 - 5 K 1191/06

    Vermittlung von Sportwetten durch privaten Anbieter ist unerlaubtes Glückspiel

  • VG Oldenburg, 04.11.2010 - 12 B 2474/10

    Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Eilrechtsschutz im Falle der Untersagung von

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 6 S 1997/09

    Summarische Prüfung der Vereinbarkeit des GlüStVtrG BW mit Europa- und

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2009 - 6 B 10998/09

    Private Sportwetten nach Änderung des Glücksspielgesetzes vorläufig verboten

  • OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07

    Das staatliche Sportwettenmonopol im Freistaat Sachsen ist rechtmäßig.

  • VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08

    Rechtmäßigkeit der Regelungen zum Glücksspiel im Land Berlin

  • VGH Hessen, 13.08.2008 - 7 B 29/08

    Einstweiliger Rechtsschutz - Hessisches Glücksspielgesetz verstößt nicht

  • VG Minden, 15.03.2011 - 1 K 3365/09

    Geschäftslokal darf trotz eines untersagenden Bescheids weiterhin gegen Einsatz

  • OVG Niedersachsen, 07.12.2010 - 11 LA 36/09

    Gebotenheit der nochmaligen Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines sofort

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2011 - 4 B 48/11

    Ordnungsbehörden in NRW dürfen weiterhin gegen private Sportwettenvermittler

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 11.09

    Oberverwaltungsgericht ändert Entscheidungspraxis des Verwaltungsgerichts zu

  • VG Saarlouis, 16.12.2009 - 6 L 1462/09

    Staatliches Sportwettenmonopol weder verfassungs- noch gemeinschaftsrechtswidrig

  • VG München, 17.03.2009 - M 16 K 08.2970

    Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch

  • VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.2870

    1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch

  • VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.1244

    1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch

  • VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.3376

    1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch

  • VG Oldenburg, 03.03.2011 - 12 B 331/11

    Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten

  • VG Köln, 14.01.2011 - 1 K 5910/05

    Untersagung der Durchführung und Vermittlung von Sportwetten in allen Formen;

  • VG Osnabrück, 02.04.2009 - 6 B 15/09
  • OVG Bremen, 11.03.2010 - 1 B 314/09

    OVG bestätigt Einschreiten gegen Wettbüros - Hängebeschluss; Sportwetten;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - 1 S 94.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2008 - 11 LC 281/06

    Untersagung zur Vermittlung von Sportwetten für in Niedersachsen nicht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2009 - 6 B 10323/09

    Private Sportwetten nach Änderung des Glücksspielgesetzes vorläufig verboten

  • VG Köln, 18.11.2010 - 1 K 3293/07

    Verbot von Sportwetten vor dem 1.1.2008 rechtswidrig

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - 1 S 207.08

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 33.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 63.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 55.09

    Sportwetten; Vermittlung an Internetanbieter in Malta; Untersagungsverfügung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 1 S 64.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 1 S 34.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 1 S 26.09

    Sportwetten; Tipomat; Aufstellen eines Terminals für Internetwetten;

  • VG Köln, 18.11.2010 - 1 K 3352/07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten für einen auf Gibraltar ansässigen

  • LG Hannover, 28.01.2009 - 21 O 105/08

    Verbot der Internetvermittlung der Teilnahme an staatlichen Glücksspiellotterien

  • VG Hannover, 24.11.2008 - 10 A 1017/08

    Endgültiges "Aus" 2009 für Toto+Lotto im Internet?

  • VG Gelsenkirchen, 17.09.2008 - 7 K 2474/07

    Sportwetten, Glücksspielstaatsvertrag, neu, Zwangsgeldandrohung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 1 S 121.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 61.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

  • VG Arnsberg, 09.02.2011 - 1 K 2979/07

    Vereinbarkeit einer normierten Erlaubnispflicht für Oddsetwetten mit Unionsrecht;

  • VG Berlin, 04.11.2010 - 35 K 88.09

    Frage der Untersagung der Sportwettenvermittlung und Unionsrecht

  • VG Arnsberg, 15.10.2010 - 1 L 700/10

    Aufschiebende Wirkung der Klage eines Sportwettenvermittlers gegen eine

  • VG Saarlouis, 10.12.2009 - 6 K 649/09

    Veranstaltung von Sportwetten unzulässig

  • VG Saarlouis, 08.01.2009 - 6 L 894/08

    Rechtmäßigkeit der Regelung zu Sportwetten im Saarland

  • VG Hannover, 24.11.2008 - 10 A 1531/08

    Endgültiges "Aus" 2009 für Toto+Lotto im Internet?

  • VG Köln, 15.12.2010 - 1 K 3288/07

    Anwendbarkeit der Gewerbeordnung bei Untersagung von Sportwetten; Maßgebliche

  • VG Saarlouis, 02.12.2010 - 6 L 654/10

    Sofortige Vollziehbarkeit der Untersagung einer privaten Sportwettenvermittlung

  • VG Köln, 18.11.2010 - 1 K 3497/06

    Verbot von Sportwetten vor dem 1.1.2008 rechtswidrig

  • VG Berlin, 07.10.2010 - 35 K 262.09

    Staatliches Sportwettenmonopol im Land Berlin

  • VG Berlin, 22.07.2010 - 35 A 353.07

    Untersagungsverfügung hinsichtlich des Vermittelns von Sportwetten im Land Berlin

  • VGH Hessen, 28.01.2009 - 7 B 2539/08

    Rechtmäßigkeit des hessischen Sportwettenmonopols

  • VG Köln, 03.01.2011 - 1 K 3505/07

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung i.R.d. Betreibens des Gewerbes

  • VG Gelsenkirchen, 11.11.2009 - 7 K 1609/07

    Vermittlung von Sportwetten, Glücksspielstaatsvertrag

  • VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08

    Verbot der Vermittlung von Sportwetten an inländische Kunden über das Ausland

  • VG Saarlouis, 31.03.2009 - 6 L 1932/08

    Sportwettenmonopol im Saarland mit Verfassungsrecht und Gemeinschaftsrecht

  • VG Berlin, 03.11.2010 - 35 L 395.10

    Frage der Vereinbarkeit des Sportwetenmonopols im Land Berlin

  • VG Gelsenkirchen, 17.09.2008 - 7 K 3335/07

    Sportwetten, Glücksspielstaatsvertrag, neu

  • VG Gelsenkirchen, 02.12.2009 - 7 K 2624/08

    Vermittlung von Sportwetten

  • VG Ansbach, 15.08.2008 - AN 4 S 08.01112

    Untersagung der Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet durch eine

  • VG Gelsenkirchen, 15.03.2010 - 7 K 1498/09

    Vermittlung von Sportwetten

  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2010 - 7 K 3562/08

    Festsetzung, Untersagung, Vermittlung

  • VG Gelsenkirchen, 02.12.2009 - 7 K 705/08

    Vermittlung von Sportwetten, Glücksspielstaatsvertrag

  • VG Gelsenkirchen, 02.12.2009 - 7 K 4418/08

    Vermittlung von Sportwetten

  • VG Gelsenkirchen, 02.12.2009 - 7 K 1384/08

    Vermittlung von Sportwetten

  • VG Göttingen, 29.04.2009 - 1 B 54/09
  • VG Gelsenkirchen, 17.09.2008 - 7 K 3215/07

    Sportwetten, Glücksspielstaatsvertrag, neu

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 LC 273/06

    Private Vermittlung von Sportwetten in Niedersachsen weiterhin unzulässig

  • VG Gelsenkirchen, 12.01.2010 - 7 K 2714/08

    Untersagung der Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung von Glücksspiel

  • VG Gelsenkirchen, 02.12.2009 - 7 K 3554/08

    Sportwetten, Niesenstraße 5, Unna

  • VG Gelsenkirchen, 24.10.2008 - 7 L 1250/08

    Sportwetten

  • VG Gelsenkirchen, 22.09.2008 - 7 L 1034/08

    Sportwetten, Glücksspiel, Staatsvertrag

  • VG Gelsenkirchen, 17.09.2008 - 7 K 948/07

    Sportwetten, Glücksspielstaatsvertrag, neu

  • VG Gelsenkirchen, 12.08.2008 - 7 L 882/08

    Sportwetten

  • VG Wiesbaden, 29.07.2008 - 5 L 475/08

    Keine offensichtliche Rechtswidrigkeit einer auf dem Glücksspielstaatsvertrag

  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2010 - 7 K 811/08

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • VG Gelsenkirchen, 07.11.2008 - 7 K 3264/07

    Sportwetten, Vermittlung, Oddset

  • VG Wiesbaden, 08.10.2008 - 5 L 935/08

    Sportwetten

  • VG Gelsenkirchen, 22.09.2008 - 7 L 967/08

    Gebühren, Sportwetten, Antrag

  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2010 - 7 K 6487/08

    Sportwetten, Vermittlung, Glücksspielstaatsvertrag, Staatsmonopol,

  • VG Gelsenkirchen, 02.12.2009 - 7 K 1538/08

    Vermittlung von Sportwetten, Glücksspielstaatsvertrag

  • VG Bremen, 18.12.2008 - 5 K 3235/07
  • VG Trier, 19.11.2010 - 5 L 1241/10

    Vereinbarkeit des rheinland-pfälzischen Sportwettmonopols mit Europarecht

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 13.08.2008 - 7 B 29/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1624
VGH Hessen, 13.08.2008 - 7 B 29/08 (https://dejure.org/2008,1624)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.08.2008 - 7 B 29/08 (https://dejure.org/2008,1624)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. August 2008 - 7 B 29/08 (https://dejure.org/2008,1624)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Einstweiliger Rechtsschutz - Hessisches Glücksspielgesetz verstößt nicht offensichtlich gegen Gemeinschaftsrecht oder nationales Verfassungsrecht - Interessenabwägung

  • Wolters Kluwer

    Feststellbarkeit eines offensichtlichen Verstoßes des staatlichen Sportwettenmonopols gegen europäisches Gemeinschaftsrecht oder nationales Verfassungsrecht im Eilverfahren; Überwiegen des öffentlichen Interesses an einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung und ...

  • Judicialis

    HGlüG § 6 Abs. 1 S. 1; ; HGlüG § 6 Abs. 7

  • rechtsportal.de

    HGlüG § 6 Abs. 1 S. 1; HGlüG § 6 Abs. 7
    Lotterierecht - Staatliches Sportwettenmonopol: Beurteilungsspielraum; Europäisches Gemeinschaftsrecht; Gefahrenprognose; Gestaltungsspielraum; Kohärenz; Monopol; Notifizierung; Sportwetten; Suchtbekämpfung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 21 (Ls.)
  • DVBl 2008, 1330 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 02.06.2008 - 10 CS 08.1102

    Die Vermittlung von Sportwetten an einen im EU-Ausland konzessionierten

    Auszug aus VGH Hessen, 13.08.2008 - 7 B 29/08
    Es ist nicht unproblematisch, zur Begründung solcher unterschiedlicher sektoraler Regelungen darauf abzustellen, ob es sich um "neue und zusätzlich auftretende Spielversuchungen" oder "traditionell übliche Spielgelegenheiten" handelt und den "sehr kleinen Wettsektor" der Pferdewetten trotz der Grundrechtsrelevanz von suchtpräventiven Maßnahmen auszublenden (so aber Bay. VGH, Beschluss vom 02.06.2008 - 10 CS 08.1102 - ZfWG 2008, 197 ff.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.03.2008 - 6 S 3069/07 - ZfWG 2008, 131 ff.).

    Es wird insoweit auch zu prüfen sein, ob der Gesetzgeber "ein Monopolsystem im Hinblick auf den zu erwartenden Kontrollaufwand bei der Beteiligung privater Anbieter im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungs- und Gestaltungsspielraumes als weniger effektiv ansehen" durfte (so Bay. VGH, Beschluss vom 02.06.2008 - 10 CS 08.1102 - a. a. O., m. w. N.) und ob es andere Gründe gibt, für die verschiedenen Glücksspiele unterschiedliche Regelungen zu treffen und folglich auch verschiedene Regelungsmethoden vorzusehen (vgl. Schriftsatz der EU-Kommission vom 10.12.2007, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07

    Werbung für Glücksspiele im Internet

    Auszug aus VGH Hessen, 13.08.2008 - 7 B 29/08
    Allerdings hat es das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 22.02.2008 - 13 B 1215/07 - ZfWG 2008, 122 ff.; bestätigt mit Beschluss vom 30.07.2008 - 4 B 2056/07 -) trotz der Gefahr, "dass der Gesetzgeber sich in Widerspruch zu seinen Regelungszielen setzt und infolge dessen mit dem gemeinschaftsrechtlichen Verhältnismäßigkeits- und Willkürverbot in Kollision gerät", für zulässig im Sinne einer Kohärenz gehalten, Teilregelungen zu schaffen, die sich auf spezifische Glücksspielsektoren beschränken und für diese verschärfende Regelungen einführen.

    Es muss einer Prüfung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, ob die (Teil-)Regelungen in ihrer konkreten Ausgestaltung die Eignung oder die Erforderlichkeit von sektoralen Beschränkungen zur Erreichung des legitimen Gemeinwohlinteresses in Frage stellen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.02.2008 - 13 B 1215/07 - a. a. O.).

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus VGH Hessen, 13.08.2008 - 7 B 29/08
    Zwar gelten diese derzeit noch fort (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 21.06.2006 - 6 C 19.06 - DÖV 2007, 119), doch besteht bereits über ihren Inhalt und ihre Reichweite Streit (vgl. grundlegend: Postel, ZfWG 2007, 181 ff., 328 ff.).

    Angesichts dessen, dass die genannten Erlaubnisse in Hessen keine Geltung haben (zur insoweit vergleichbaren Situation für Bayern: BVerwG, Urteil vom 21.06.2006, a. a. O.) und dass sich die Länder Berlin, Thüringen und Sachsen verpflichtet haben, die unter Geltung des Gewerbegesetzes der ehemaligen DDR erteilten Erlaubnisse zur Veranstaltung von Sportwetten aufzuheben, sofern und soweit sie bei Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages bestehen, können diese Bedenken keine offensichtlichen Erfolgsaussichten der Antragstellerseite begründen, die dem Eilantrag zum Erfolg verhelfen könnten.

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VGH Hessen, 13.08.2008 - 7 B 29/08
    Damit eine solche Beschränkung rechtmäßig ist, muss sie aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, d. h. sie muss geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Zieles zu gewährleisten, und sie darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (EuGH, Urteil vom 06.11.2003 - C-243/01 - Gambelli u. a., Slg. 2003, I. - 13031).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 06.11.2003 - C-243/01 - Gambelli u. a., a. a. O.) können Beschränkungen der Grundfreiheiten auf dem Gebiet der Wetttätigkeiten durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein; "jedoch müssen die Beschränkungen, die auf solche Gründe sowie auf die Notwendigkeit gestützt sind, Störungen der sozialen Ordnung vorzubeugen, auch geeignet sein, die Verwirklichung dieser Ziele in dem Sinn zu gewährleisten, dass sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen".

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2008 - 6 S 3069/07

    Untersagung von Sportwetten

    Auszug aus VGH Hessen, 13.08.2008 - 7 B 29/08
    Es ist nicht unproblematisch, zur Begründung solcher unterschiedlicher sektoraler Regelungen darauf abzustellen, ob es sich um "neue und zusätzlich auftretende Spielversuchungen" oder "traditionell übliche Spielgelegenheiten" handelt und den "sehr kleinen Wettsektor" der Pferdewetten trotz der Grundrechtsrelevanz von suchtpräventiven Maßnahmen auszublenden (so aber Bay. VGH, Beschluss vom 02.06.2008 - 10 CS 08.1102 - ZfWG 2008, 197 ff.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.03.2008 - 6 S 3069/07 - ZfWG 2008, 131 ff.).
  • BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 14.93
    Auszug aus VGH Hessen, 13.08.2008 - 7 B 29/08
    Hier wurde also kein staatliches Monopol für erforderlich gehalten, um die mit dem Gesetz verfolgten Ziele, statt der Missstände der "Winkelbuchmacherei" geordnete Zustände herzustellen, eine "Anreizung des Publikums zum Wetten" möglichst zu verhindern und andererseits das Steueraufkommen zu steigern (BVerwG, Urteil vom 04.10.1994 - 1 C 14.93 - NVwZ 1995, 481 ff.), zu erreichen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - 4 B 2056/07

    Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz für die Untersagung der Vermittlung von

    Auszug aus VGH Hessen, 13.08.2008 - 7 B 29/08
    Allerdings hat es das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 22.02.2008 - 13 B 1215/07 - ZfWG 2008, 122 ff.; bestätigt mit Beschluss vom 30.07.2008 - 4 B 2056/07 -) trotz der Gefahr, "dass der Gesetzgeber sich in Widerspruch zu seinen Regelungszielen setzt und infolge dessen mit dem gemeinschaftsrechtlichen Verhältnismäßigkeits- und Willkürverbot in Kollision gerät", für zulässig im Sinne einer Kohärenz gehalten, Teilregelungen zu schaffen, die sich auf spezifische Glücksspielsektoren beschränken und für diese verschärfende Regelungen einführen.
  • VGH Hessen, 05.01.2007 - 2 TG 2911/06

    Untersagung privater Sportwetten in Hessen

    Auszug aus VGH Hessen, 13.08.2008 - 7 B 29/08
    Vielmehr musste jedem Interessenten von vornherein klar sein, dass im Fall einer rechtlichen Bestätigung des staatlichen Monopols die Fortführung der unerlaubten Vermittlungstätigkeit unverzüglich unterbunden würde (so bereits zur früheren Rechtslage: Hess. VGH, Beschluss vom 05.01.2007 - 2 TG 2911/06 - LKRZ 2007, 98).
  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 13.93

    Buchmachererlaubnis - Juristische Person des Privatrechts

    Auszug aus VGH Hessen, 13.08.2008 - 7 B 29/08
    Hier wurde also kein staatliches Monopol für erforderlich gehalten, um die mit dem Gesetz verfolgten Ziele, statt der Missstände der "Winkelbuchmacherei" geordnete Zustände herzustellen, eine "Anreizung des Publikums zum Wetten" möglichst zu verhindern und andererseits das Steueraufkommen zu steigern (BVerwG, Urteil vom 04.10.1994 - 1 C 14.93 - NVwZ 1995, 481 ff.), zu erreichen.
  • OVG Hamburg, 25.03.2008 - 4 Bs 5/08

    Ausschluss von gewerblichen Glücksspielen durch private Veranstalter,

    Auszug aus VGH Hessen, 13.08.2008 - 7 B 29/08
    Im Hinblick auf den dem Gesetzgeber für eine Gefahrenprognose grundsätzlich zuzugestehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum bei der Bekämpfung von Suchtgefahren (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 25.03.2008 - 4 Bs 5/08 - ZfWG 2008, 136 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.07.2008 - 11 MC 71/08 -) muss es einer Beurteilung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, welche Anforderungen an den Gesetzgeber hinsichtlich der Beurteilung einer Suchtgefahr durch Sportwetten zu stellen sind und ob unter Berücksichtigung der danach relevanten Untersuchungen und Ergebnisse angenommen werden kann, der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum überschritten.
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08

    Zulässigkeit einer Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in

  • EuGH, 17.06.1997 - C-70/95

    Sodemare u.a.

  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09

    Sportwetten im Internet

    In Anwendung dieser Grundsätze kommt eine Erstreckung der dem Beklagten zu 1 von der Stadt Löbau erteilten Erlaubnis auf das Gebiet des Bundeslands Hessen nicht in Betracht (vgl. BVerwGE 126, 149 Rn. 56; BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10, juris Rn. 47 f.; ebenso OVG Bautzen, GewArch 2008, 118, 120 f.; OVG Hamburg, ZfWG 2008, 136, 137; VGH Kassel, ZfWG 2008, 272, 274; OVG Lüneburg, NVwZ 2009, 1241, 1242; aA Rixen, NVwZ 2004, 1410, 1412 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - 1 S 203.07

    Glücksspielrecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Untersagung der Vermittlung

    Der GlüStV wurde von der Kommission notifiziert; eine Notifizierungspflicht auch des BlnAGGlüStV ist mangels eines vom Inhalt des Staatsvertrags abweichenden Regelungsinhalts nicht ersichtlich (vgl. zur parallelen Rechtslage in Hessen: HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 29/08 -, Seite 4 des Entscheidungsabdrucks).

    Im Hinblick auf den dem Gesetzgeber für eine Gefahrenprognose grundsätzlich zuzugestehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum bei der Bekämpfung von Suchtgefahren muss es einer Beurteilung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, welche Anforderungen an den Gesetzgeber hinsichtlich der Beurteilung einer Suchtgefahr durch Sportwetten zu stellen sind und ob unter Berücksichtigung der danach relevanten Untersuchungen und Ergebnisse angenommen werden kann, der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum überschritten, indem er gemäß § 27 GlüStV dessen Regelungen erst innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten und ohne nähere Anforderungen an Inhalt und Reichweite einer solchen Evaluierung einer Rechtsfolgenabschätzung unterwerfen will (ähnlich HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 aaO., Seite 4 f. des Entscheidungsabdrucks).

    Allerdings wird hierdurch das Konzept des GlüStV noch nicht in Frage gestellt; der tatsächlich in Rheinland-Pfalz bestehende Zustand erweist sich vielmehr als eine von den Vertragsschließenden des GlüStV und den Landesgesetzgebern der jeweiligen Ausführungsgesetze gerade nicht gewollte Abweichung vom Konzept des GlüStV (vgl. OVG Koblenz ebenda, ferner HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 7 des Entscheidungsabdrucks).

    Auch insoweit muss der näheren Aufklärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, ob und inwieweit sich die Absicht der betroffenen Länder, ggf. fortgeltende Gewerbeerlaubnisse für Sportwetten aus der Endzeit der DDR aufzuheben (vgl. dazu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O. S. 8 des Entscheidungsabdrucks), verwirklichen lässt; jedenfalls gegenwärtig sind keine durchgreifenden Zweifel an der inneren Kohärenz des GlüStV veranlasst.

    Auch für den Bereich der Automatenspiele gibt es kein staatliches Monopol, obwohl dort die meisten Spieler mit problematischem oder gar pathologischem Spielverhalten anzutreffen sind, so dass sich dort die Bekämpfung der Spielsucht als besonders dringender Gemeinwohlbelang aufdrängt (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 8 f. des Entscheidungsabdrucks).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08

    Glücksspiel: Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages und des Berliner

    Der GlüStV wurde von der Kommission notifiziert; eine Notifizierungspflicht auch des AG GlüStV ist mangels eines vom Inhalt des Staatsvertrags abweichenden Regelungsinhalts nicht ersichtlich (vgl. zur parallelen Rechtslage in Hessen: HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 29/08 -, Seite 4 des Entscheidungsabdrucks).

    Im Hinblick auf den dem Gesetzgeber für eine Gefahrenprognose grundsätzlich zuzugestehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum bei der Bekämpfung von Suchtgefahren muss es einer Beurteilung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, welche Anforderungen an den Gesetzgeber hinsichtlich der Beurteilung einer Suchtgefahr durch Sportwetten zu stellen sind und ob unter Berücksichtigung der danach relevanten Untersuchungen und Ergebnisse angenommen werden kann, der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum überschritten, indem er gemäß § 27 GlüStV dessen Regelungen erst innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten und ohne nähere Anforderungen an Inhalt und Reichweite einer solchen Evaluierung einer Rechtsfolgenabschätzung unterwerfen will (ähnlich HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 aaO., Seite 4 f. des Entscheidungsabdrucks).

    Allerdings wird hierdurch das Konzept des GlüStV noch nicht in Frage gestellt; der tatsächlich in Rheinland-Pfalz bestehende Zustand erweist sich vielmehr als eine von den Vertragsschließenden des GlüStV und den Landesgesetzgebern der jeweiligen Ausführungsgesetze gerade nicht gewollte Abweichung vom Konzept des GlüStV (vgl. OVG Koblenz ebenda, ferner HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 7 des Entscheidungsabdrucks).

    Auch insoweit muss der näheren Aufklärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, ob und inwieweit sich die Absicht der betroffenen Länder, ggf. fortgeltende Gewerbeerlaubnisse für Sportwetten aus der Endzeit der DDR aufzuheben (vgl. dazu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O. S. 8 des Entscheidungsabdrucks), verwirklichen lässt; jedenfalls gegenwärtig sind keine durchgreifenden Zweifel an der inneren Kohärenz des GlüStV veranlasst.

    Auch für den Bereich der Automatenspiele gibt es kein staatliches Monopol, obwohl dort die meisten Spieler mit problematischem oder gar pathologischem Spielverhalten anzutreffen sind, so dass sich dort die Bekämpfung der Spielsucht als besonders dringender Gemeinwohlbelang aufdrängt (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 8 f. des Entscheidungsabdrucks).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2008 - 1 S 99.08

    Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages und des Berliner Ausführungsgesetzes

    Der GlüStV wurde von der Kommission notifiziert; eine Notifizierungspflicht auch des BlnAGGlüStV ist mangels eines vom Inhalt des Staatsvertrags abweichenden Regelungsinhalts nicht ersichtlich (vgl. zur parallelen Rechtslage in Hessen: Hessischer VGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 29/08 -, Seite 4 des Entscheidungsabdrucks).

    Im Hinblick auf den dem Gesetzgeber für eine Gefahrenprognose grundsätzlich zuzugestehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum bei der Bekämpfung von Suchtgefahren muss es einer Beurteilung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, welche Anforderungen an den Gesetzgeber hinsichtlich der Beurteilung einer Suchtgefahr durch Sportwetten zu stellen sind und ob unter Berücksichtigung der danach relevanten Untersuchungen und Ergebnisse angenommen werden kann, der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum überschritten, indem er gemäß § 27 GlüStV dessen Regelungen erst innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten und ohne nähere Anforderungen an Inhalt und Reichweite einer solchen Evaluierung einer Rechtsfolgenabschätzung unterwerfen will (ähnlich Hessischer VGH, Beschluss vom 13. August 2008 aaO, Seite 4 f. des Entscheidungsabdrucks).

    Allerdings wird hierdurch das Konzept des GlüStV noch nicht in Frage gestellt; der tatsächlich in Rheinland-Pfalz bestehende Zustand erweist sich vielmehr als eine von den Vertragsschließenden des GlüStV und den Landesgesetzgebern der jeweiligen Ausführungsgesetze gerade nicht gewollte Abweichung vom Konzept des GlüStV (vgl. OVG Koblenz ebenda, ferner Hessischer VGH, Beschluss vom 13. August 2008 aaO, Seite 7 des Entscheidungsabdrucks).

    Auch insoweit muss der näheren Aufklärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, ob und inwieweit sich die Absicht der betroffenen Länder, ggf. fortgeltende Gewerbeerlaubnisse für Sportwetten aus der Endzeit der DDR aufzuheben (vgl. dazu Hessischer VGH, Beschluss vom 13. August 2008 aaO, Seite 8 des Entscheidungsabdrucks), verwirklichen lässt; jedenfalls derzeit sind keine durchgreifenden Zweifel an der inneren Kohärenz des GlüStV veranlasst.

    Auch für den Bereich der Automatenspiele gibt es kein staatliches Monopol, obwohl dort die meisten Spieler mit problematischem oder gar pathologischem Spielverhalten anzutreffen sind, so dass sich dort die Bekämpfung der Spielsucht als besonders dringender Gemeinwohlbelang aufdrängt (vgl. hierzu Hessischer VGH, Beschluss vom 13. August 2008 aaO, Seite 8 f. des Entscheidungsabdrucks).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - 1 S 81.08

    Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtskonformität von GlüStVtr BE und

    Der GlüStV wurde von der Kommission notifiziert; eine Notifizierungspflicht auch des BlnAGGlüStV ist mangels eines vom Inhalt des Staatsvertrags abweichenden Regelungsinhalts nicht ersichtlich (vgl. zur parallelen Rechtslage in Hessen: Hessischer VGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 29/08 -, Seite 4 des Entscheidungsabdrucks).

    Im Hinblick auf den dem Gesetzgeber für eine Gefahrenprognose grundsätzlich zuzugestehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum bei der Bekämpfung von Suchtgefahren muss es einer Beurteilung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, welche Anforderungen an den Gesetzgeber hinsichtlich der Beurteilung einer Suchtgefahr durch Sportwetten zu stellen sind und ob unter Berücksichtigung der danach relevanten Untersuchungen und Ergebnisse angenommen werden kann, der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum überschritten, indem er gemäß § 27 GlüStV dessen Regelungen erst innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten und ohne nähere Anforderungen an Inhalt und Reichweite einer solchen Evaluierung einer Rechtsfolgenabschätzung unterwerfen will (ähnlich Hessischer VGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., Seite 4 f. des Entscheidungsabdrucks).

    Allerdings wird hierdurch das Konzept des GlüStV noch nicht in Frage gestellt; der tatsächlich in Rheinland-Pfalz bestehende Zustand erweist sich vielmehr als eine von den Vertragsschließenden des GlüStV und den Landesgesetzgebern der jeweiligen Ausführungsgesetze gerade nicht gewollte Abweichung vom Konzept des GlüStV (vgl. OVG Koblenz ebenda, ferner Hessischer VGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., Seite 7 des Entscheidungsabdrucks).

    Auch insoweit muss der näheren Aufklärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, ob und inwieweit sich die Absicht der betroffenen Länder, ggf. fortgeltende Gewerbeerlaubnisse für Sportwetten aus der Endzeit der DDR aufzuheben (vgl. dazu Hessischer VGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., Seite 8 des Entscheidungsabdrucks), verwirklichen lässt; jedenfalls derzeit sind keine durchgreifenden Zweifel an der inneren Kohärenz des GlüStV veranlasst.

    Auch für den Bereich der Automatenspiele gibt es kein staatliches Monopol, obwohl dort die meisten Spieler mit problematischem oder gar pathologischem Spielverhalten anzutreffen sind, so dass sich dort die Bekämpfung der Spielsucht als besonders dringender Gemeinwohlbelang aufdrängt (vgl. hierzu Hessischer VGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., Seite 8 f. des Entscheidungsabdrucks).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2009 - 1 S 70.08

    Keine Zweifel an Rechtmäßigkeit von Glücksspielstaatsvertrag und der

    Der GlüStV wurde von der Kommission notifiziert; eine Notifizierungspflicht auch des AG GlüStV ist mangels eines vom Inhalt des Staatsvertrags abweichenden Regelungsinhalts nicht ersichtlich (vgl. zur parallelen Rechtslage in Hessen: HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 29/08 -, Seite 4 des Entscheidungsabdrucks).

    Im Hinblick auf den dem Gesetzgeber für eine Gefahrenprognose grundsätzlich zuzugestehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum bei der Bekämpfung von Suchtgefahren muss es einer Beurteilung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, welche Anforderungen an den Gesetzgeber hinsichtlich der Beurteilung einer Suchtgefahr durch Sportwetten zu stellen sind und ob unter Berücksichtigung der danach relevanten Untersuchungen und Ergebnisse angenommen werden kann, der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum überschritten, indem er gemäß § 27 GlüStV dessen Regelungen erst innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten und ohne nähere Anforderungen an Inhalt und Reichweite einer solchen Evaluierung einer Rechtsfolgenabschätzung unterwerfen will (ähnlich HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., Seite 4 f. des Entscheidungsabdrucks).

    Allerdings wird hierdurch das Konzept des GlüStV noch nicht in Frage gestellt; der tatsächlich in Rheinland-Pfalz bestehende Zustand erweist sich vielmehr als eine von den Vertragsschließenden des GlüStV und den Landesgesetzgebern der jeweiligen Ausführungsgesetze gerade nicht gewollte Abweichung vom Konzept des GlüStV (vgl. OVG Koblenz ebenda, ferner HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 7 des Entscheidungsabdrucks).

    Auch insoweit muss der näheren Aufklärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, ob und inwieweit sich die Absicht der betroffenen Länder, ggf. fortgeltende Gewerbeerlaubnisse für Sportwetten aus der Endzeit der DDR aufzuheben (vgl. dazu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O. S. 8 des Entscheidungsabdrucks), verwirklichen lässt; jedenfalls gegenwärtig sind keine durchgreifenden Zweifel an der inneren Kohärenz des GlüStV veranlasst.

    Auch für den Bereich der Automatenspiele gibt es kein staatliches Monopol, obwohl dort die meisten Spieler mit problematischem oder gar pathologischem Spielverhalten anzutreffen sind, so dass sich dort die Bekämpfung der Spielsucht als besonders dringender Gemeinwohlbelang aufdrängt (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 8 f. des Entscheidungsabdrucks).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - 1 S 206.08

    Vereinbarkeit des GlüStVtr BE 2007 und des GlüStVtrAG BE 2007 mit dem Grundgesetz

    Der GlüStV wurde von der Kommission notifiziert; eine Notifizierungspflicht auch des AG GlüStV ist mangels eines vom Inhalt des Staatsvertrags abweichenden Regelungsinhalts nicht ersichtlich (vgl. zur parallelen Rechtslage in Hessen: HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 29/08 -, Seite 4 des Entscheidungsabdrucks).

    Im Hinblick auf den dem Gesetzgeber für eine Gefahrenprognose grundsätzlich zuzugestehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum bei der Bekämpfung von Suchtgefahren muss es einer Beurteilung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, welche Anforderungen an den Gesetzgeber hinsichtlich der Beurteilung einer Suchtgefahr durch Sportwetten zu stellen sind und ob unter Berücksichtigung der danach relevanten Untersuchungen und Ergebnisse angenommen werden kann, der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum überschritten, indem er gemäß § 27 GlüStV dessen Regelungen erst innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten und ohne nähere Anforderungen an Inhalt und Reichweite einer solchen Evaluierung einer Rechtsfolgenabschätzung unterwerfen will (ähnlich HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 aaO., Seite 4 f. des Entscheidungsabdrucks).

    Allerdings wird hierdurch das Konzept des GlüStV noch nicht in Frage gestellt; der tatsächlich in Rheinland-Pfalz bestehende Zustand erweist sich vielmehr als eine von den Vertragsschließenden des GlüStV und den Landesgesetzgebern der jeweiligen Ausführungsgesetze gerade nicht gewollte Abweichung vom Konzept des GlüStV (vgl. OVG Koblenz ebenda, ferner HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 7 des Entscheidungsabdrucks).

    Auch insoweit muss der näheren Aufklärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, ob und inwieweit sich die Absicht der betroffenen Länder, ggf. fortgeltende Gewerbeerlaubnisse für Sportwetten aus der Endzeit der DDR aufzuheben (vgl. dazu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O. S. 8 des Entscheidungsabdrucks), verwirklichen lässt; jedenfalls gegenwärtig sind keine durchgreifenden Zweifel an der inneren Kohärenz des GlüStV veranlasst.

    Auch für den Bereich der Automatenspiele gibt es kein staatliches Monopol, obwohl dort die meisten Spieler mit problematischem oder gar pathologischem Spielverhalten anzutreffen sind, so dass sich dort die Bekämpfung der Spielsucht als besonders dringender Gemeinwohlbelang aufdrängt (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 8 f. des Entscheidungsabdrucks).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2008 - 1 S 3.08
    Der GlüStV wurde von der Kommission notifiziert; eine Notifizierungspflicht auch des BlnAGGlüStV ist mangels eines vom Inhalt des Staatsvertrags abweichenden Regelungsinhalts nicht ersichtlich (vgl. zur parallelen Rechtslage in Hessen: HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 29/08 -, Seite 4 des Entscheidungsabdrucks).

    Im Hinblick auf den dem Gesetzgeber für eine Gefahrenprognose grundsätzlich zuzugestehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum bei der Bekämpfung von Suchtgefahren muss es einer Beurteilung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, welche Anforderungen an den Gesetzgeber hinsichtlich der Beurteilung einer Suchtgefahr durch Sportwetten zu stellen sind und ob unter Berücksichtigung der danach relevanten Untersuchungen und Ergebnisse angenommen werden kann, der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum überschritten, indem er gemäß § 27 GlüStV dessen Regelungen erst innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten und ohne nähere Anforderungen an Inhalt und Reichweite einer solchen Evaluierung einer Rechtsfolgenabschätzung unterwerfen will (ähnlich HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 aaO., Seite 4 f. des Entscheidungsabdrucks).

    Allerdings wird hierdurch das Konzept des GlüStV noch nicht in Frage gestellt; der tatsächlich in Rheinland-Pfalz bestehende Zustand erweist sich vielmehr als eine von den Vertragsschließenden des GlüStV und den Landesgesetzgebern der jeweiligen Ausführungsgesetze gerade nicht gewollte Abweichung vom Konzept des GlüStV (vgl. OVG Koblenz ebenda, ferner HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 7 des Entscheidungsabdrucks).

    Auch insoweit muss der näheren Aufklärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, ob und inwieweit sich die Absicht der betroffenen Länder, ggf. fortgeltende Gewerbeerlaubnisse für Sportwetten aus der Endzeit der DDR aufzuheben (vgl. dazu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O.S. 8 des Entscheidungsabdrucks), verwirklichen lässt; jedenfalls gegenwärtig sind keine durchgreifenden Zweifel an der inneren Kohärenz des GlüStV veranlasst.

    Auch für den Bereich der Automatenspiele gibt es kein staatliches Monopol, obwohl dort die meisten Spieler mit problematischem oder gar pathologischem Spielverhalten anzutreffen sind, so dass sich dort die Bekämpfung der Spielsucht als besonders dringender Gemeinwohlbelang aufdrängt (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 8 f. des Entscheidungsabdrucks).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2009 - 1 S 236.08

    Rechtmäßigkeit von Glücksspielstaatsvertrag und zugehörigem Berliner

    Der GlüStV wurde von der Kommission notifiziert; eine Notifizierungspflicht auch des AG GlüStV ist mangels eines vom Inhalt des Staatsvertrags abweichenden Regelungsinhalts nicht ersichtlich (vgl. zur parallelen Rechtslage in Hessen: HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 29/08 -, Seite 4 des Entscheidungsabdrucks).

    Im Hinblick auf den dem Gesetzgeber für eine Gefahrenprognose grundsätzlich zuzugestehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum bei der Bekämpfung von Suchtgefahren muss es einer Beurteilung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, welche Anforderungen an den Gesetzgeber hinsichtlich der Beurteilung einer Suchtgefahr durch Sportwetten zu stellen sind und ob unter Berücksichtigung der danach relevanten Untersuchungen und Ergebnisse angenommen werden kann, der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum überschritten, indem er gemäß § 27 GlüStV dessen Regelungen erst innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten und ohne nähere Anforderungen an Inhalt und Reichweite einer solchen Evaluierung einer Rechtsfolgenabschätzung unterwerfen will (ähnlich HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 aaO., Seite 4 f. des Entscheidungsabdrucks).

    Allerdings wird hierdurch das Konzept des GlüStV noch nicht in Frage gestellt; der tatsächlich in Rheinland-Pfalz bestehende Zustand erweist sich vielmehr als eine von den Vertragsschließenden des GlüStV und den Landesgesetzgebern der jeweiligen Ausführungsgesetze gerade nicht gewollte Abweichung vom Konzept des GlüStV (vgl. OVG Koblenz ebenda, ferner HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 7 des Entscheidungsabdrucks).

    Auch insoweit muss der näheren Aufklärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, ob und inwieweit sich die Absicht der betroffenen Länder, ggf. fortgeltende Gewerbeerlaubnisse für Sportwetten aus der Endzeit der DDR aufzuheben (vgl. dazu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O. S. 8 des Entscheidungsabdrucks), verwirklichen lässt; jedenfalls gegenwärtig sind keine durchgreifenden Zweifel an der inneren Kohärenz des GlüStV veranlasst.

    Auch für den Bereich der Automatenspiele gibt es kein staatliches Monopol, obwohl dort die meisten Spieler mit problematischem oder gar pathologischem Spielverhalten anzutreffen sind, so dass sich dort die Bekämpfung der Spielsucht als besonders dringender Gemeinwohlbelang aufdrängt (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 8 f. des Entscheidungsabdrucks).

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2009 - 11 ME 367/08

    Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in

    (ähnlich OVG NW, Beschl. v. 22.2.2008 - 13 B 1215/07 - VGH Kassel, Beschl. v.13.8.2008 -7 B 29/08 - NVwZ-RR 2009, 21; vgl. hierzu auch Koenig und Ciszewski, Darlegungs- und Nachweismaßstäbe bei regulatorischen Systemwidersprüchen im Glücksspielbereich, ZfWG 2008, 397 und die St. der Europäischen Kommission v. 19.5.2008 in dem Vorlageverfahren C-46/08 (VG Schleswig), Rdn. 37; a.A. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.10.2008 -6 S 1288/08 -ZfWG 2008, 446; Bay. VGH Urt. v. 18.12.2008 - 10 BV 07.558 - juris; sowie Ruttig, Anm. z. Beschl. d. VGH Bad.-Württ. v. 16.10.2008; ZfWG 2008, 451 und Schlussantrag des Generalanwalts Bot v. 14.10.2008 in der Rechtssache C-42/07 (Liga Portuguesa) Rdn. 305. ZfWG 2008, 323; St. d. Europäischen Kommission v. 19.5.2008, a. a. O., Rdn. 30).

    Gerade im Hinblick auf den dem Gesetzgeber für eine Gefahrenprognose grundsätzlich zuzugestehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum bei der Bekämpfung von Suchtgefahren muss es daher der Beurteilung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, welche Anforderungen an den Gesetzgeber hinsichtlich der Beurteilung einer Suchtgefahr durch Sportwetten bzw. Lotterien zu stellen sind und ob unter Berücksichtigung der danach relevanten Untersuchungen und Ergebnisse angenommen werden kann, der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum überschritten (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 13.8. 2008 - 7 B 29/08 -, NVwZ-RR 2009, 21).

    Ob die Regelungen im Bereich der Geldspielautomaten nach §§ 33 c ff. GewO in (noch) zureichendem Maße z. B. aufgrund der Bauartzulassung und der technischen Ausgestaltung der Geräte der Bekämpfung der Wettsucht dienen, ist weiterhin als offen anzusehen (zweifelnd insoweit auch Hess. VGH, Beschl. v. 13.8. 2008 - 7 B 29/08 - NVwZ-RR 2009, 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.11.2008 - OVG 1 S 3.08 -Vnb.; a. A.: OVG NRW, Beschl. v. 27.10.2008 - 4 B 1774/07 - juris, wonach es dem Gesetzgeber grundsätzlich gestattet ist, neu hinzukommende Glücksspielangebote, die zu erheblichen zusätzlichen Gefahren führen stärkeren Begrenzungen zu unterwerfen als das bereits vorhandene Glücksspielangebot; ebenso BayVGH, Urt. v. 18.12.2008 - 10 BV 07.558 - juris) und daher dem Hauptsacheverfahren vorzubehalten.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07

    Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem

  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 261/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Zulässigkeit der Veranstaltung von Sportwetten

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 30/10

    Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet

  • VG Göttingen, 29.04.2009 - 1 B 54/09
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 6 S 1288/08

    Zulassung privater Wettanbieter, Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtskonformität

  • OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07

    Das staatliche Sportwettenmonopol im Freistaat Sachsen ist rechtmäßig.

  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 93/07

    Verbot des Glücksspiels im Internet

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 189/08

    Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet

  • VG Gera, 14.12.2010 - 5 K 155/09

    Feststellungsklage zu Fortbestand einer Gewerbeerlaubnis für Sportwetten aus

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 6 S 1565/09

    Werbeverbot für Sportwettenveranstalter

  • VG Saarlouis, 18.12.2008 - 6 K 37/06

    Sportwettenmonopol im Saarland: Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität

  • VG Frankfurt/Main, 07.11.2008 - 7 L 2815/08

    Untersagung von Sportwetten

  • OVG Saarland, 05.10.2009 - 3 B 321/09

    Staatliches Sportwetten-Monopol nicht offensichtlich rechtswidrig

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2009 - 6 S 3328/08

    Staatliche Sportwetten; Verstoß gegen Verfassung- und Europarecht

  • VGH Hessen, 28.01.2009 - 7 B 2539/08

    Rechtmäßigkeit des hessischen Sportwettenmonopols

  • OLG Schleswig, 31.07.2009 - 3 U 27/09

    Glücksspielverbot im Internet: Verfassungs- und Europarechtskonformität des

  • OVG Saarland, 26.04.2010 - 3 B 20/10

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; erfolgloser Antrag auf Anordnung der

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 6 S 1997/09

    Summarische Prüfung der Vereinbarkeit des GlüStVtrG BW mit Europa- und

  • VG Berlin, 17.11.2009 - 35 A 247.06

    Staatliches Sportwettenmonopol im Land Berlin; Verstoß gegen die Berufsfreiheit

  • VG Weimar, 04.03.2010 - 5 K 1191/06

    Vermittlung von Sportwetten durch privaten Anbieter ist unerlaubtes Glückspiel

  • VG Oldenburg, 17.09.2009 - 12 A 167/09

    Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten

  • VG Saarlouis, 08.01.2009 - 6 L 894/08

    Rechtmäßigkeit der Regelung zu Sportwetten im Saarland

  • VG Saarlouis, 02.12.2010 - 6 L 654/10

    Sofortige Vollziehbarkeit der Untersagung einer privaten Sportwettenvermittlung

  • VG Saarlouis, 07.01.2009 - 6 L 836/08

    Untersagung der Vermittlung privater Sportwetten

  • VG Saarlouis, 16.12.2009 - 6 L 1462/09

    Staatliches Sportwettenmonopol weder verfassungs- noch gemeinschaftsrechtswidrig

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 6 S 3205/08

    Summarische Prüfung der Vereinbarkeit des GlüStVtrG BW mit Europa- und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 215.08

    Beschwerde; öffentliches Glücksspiel (Sportwetten); Untersagungsverfügung;

  • VG Berlin, 27.10.2009 - 35 A 10.07

    Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet;

  • VG Saarlouis, 31.03.2009 - 6 L 1932/08

    Sportwettenmonopol im Saarland mit Verfassungsrecht und Gemeinschaftsrecht

  • VG Bremen, 18.12.2008 - 5 K 3235/07
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