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   OVG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 LA 198/07   

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OVG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 LA 198/07 (https://dejure.org/2008,4738)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.09.2008 - 5 LA 198/07 (https://dejure.org/2008,4738)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. September 2008 - 5 LA 198/07 (https://dejure.org/2008,4738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Frage der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 87c NBG ; § 6 Abs. 1 Nr. 13 BhV; § 27a SGB V
    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung; Pflicht zur Übernahme der Kosten für extrakorporale Maßnahmen einer Kinderwunschbehandlung von der Beihilfestelle des für die Kinderlosigkeit verantwortlichen Beihilfeberechtigten

  • Judicialis

    BhV § 6 Abs. 1 Nr. 13; ; NBG § 87 c; ; SGB V § 27 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BhV § 6 Abs. 1 Nr. 13; NBG § 87 c; SGB V § 27 a
    Zur Frage der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung: Befruchtung, künstliche; Beihilfe; Kostenzuordnung; Maßnahmen, extrakorporale; Sterilität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung; Pflicht zur Übernahme der Kosten für extrakorporale Maßnahmen einer Kinderwunschbehandlung von der Beihilfestelle des für die Kinderlosigkeit verantwortlichen Beihilfeberechtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 296
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2007 - 1 A 2537/06

    Anspruch auf die Gewährung einer Beihilfe zu den Medikamenten im Rahmen einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 LA 198/07
    Denn die in § 6 Abs. 1 Nr. 13 BhV erfolgte Inbezugnahme auf § 27a SGB V spricht für eine Entscheidung des Gesetz- und Vorschriftengebers, im Beihilferecht bei Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung eine anwendungs- bzw. körperbezogene Kostenzuordnung vorzunehmen (so auch: VG München, Urt. v. 30.05.2005 - M 12 K 04.4761 -, ZBR 2005, 394; VG Minden Urt. v. 17.01.2007 - 4 K 155/06 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.11.2007 - 1 A 2537/06 -, juris - noch nicht rechtskräftig) und hierdurch die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen zu beschränken.

    Denn diese Entscheidung über einen Anspruch auf Heilfürsorge eines Bundespolizeibeamten steht einer anwendungs- bzw. körperbezogenen Kostenaufteilung im Beihilferecht nicht entgegen, wenn sich der Gesetz- und Vorschriftengeber - wie hier - für eine solche ausdrücklich entscheidet (siehe auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.11.2007 a.a.O.).

  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 11/03 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 LA 198/07
    Die weiter von dem Kläger für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage, "ob nach § 6 Abs. 1 Nr. 13 i.V.m. dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 22. März 2005 - B 1 KR 11/03 R - die Kosten für extrakorporale Maßnahmen einer Kinderwunschbehandlung von der Beihilfestelle des Beihilfeberechtigten zu übernehmen sind, der die Kinderlosigkeit aufgrund der ausschließlich bei ihm vorliegenden Sterilität verursacht hat", bedarf auch für einen Teil der vom Kläger geltend gemachten Kosten keiner höchstrichterlichen Klärung.

    Dem steht die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 22. März 2005 (- B 1 KR 11/03 R -, juris) nicht entgegen.

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2003 - 5 LB 280/02

    Beihilfe für künstliche Befruchtung - Lebenspartnerschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 LA 198/07
    Die vom Kläger ferner zitierte Rechtsprechung des beschließenden Senats (Beschl. v. 05.12.2003 - 5 LA 267/03 - und Urt. v. 23.09.2003 - 5 LB 280/02 -) führt ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis, denn diese Entscheidungen beruhten auf der Vorschrift des § 6 Abs. 1 BhV alter Fassung, die noch keine Inbezugnahme auf § 27a SBG V enthielt.

    Der beschließende Senat hat sich zwar hinsichtlich eines Beihilfeanspruchs für die Aufwendungen einer künstlichen Befruchtung sowohl zu einer körperbezogenen Betrachtungsweise (vgl. Urt. v. 12.11.2002 - 5 LC 151/02 -) als auch zu einer Kostenzuordnung nach dem Verursacherprinzip (vgl. Urt.. v. 23.09.2003 - 5 LB 280/02 - und Beschl. v. 05.12.2003 - 5 LA 267/03 -) geäußert.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 LA 198/07
    Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 LA 198/07
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.04.2008 - 5 LA 200/07 - BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838).
  • VG München, 30.05.2005 - M 12 K 04.4761

    Beihilfefähigkeit von Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 LA 198/07
    Denn die in § 6 Abs. 1 Nr. 13 BhV erfolgte Inbezugnahme auf § 27a SGB V spricht für eine Entscheidung des Gesetz- und Vorschriftengebers, im Beihilferecht bei Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung eine anwendungs- bzw. körperbezogene Kostenzuordnung vorzunehmen (so auch: VG München, Urt. v. 30.05.2005 - M 12 K 04.4761 -, ZBR 2005, 394; VG Minden Urt. v. 17.01.2007 - 4 K 155/06 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.11.2007 - 1 A 2537/06 -, juris - noch nicht rechtskräftig) und hierdurch die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen zu beschränken.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2005 - 4 S 2627/04

    Zum Anspruch auf Heilfürsorge eines Bundespolizeibeamten für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 LA 198/07
    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf den Beschluss des VGH Baden- Württemberg vom 28. Oktober 2005 (- 4 S 2627/04 -, NVwZ-RR 2006, 202 und juris) berufen, wonach die Heilfürsorge auch die bei der Ehefrau des Heilfürsorgeberechtigten notwendigen ärztlichen Maßnahmen zur Linderung der Sterilität eines Bundespolizisten umfasst.
  • VG Minden, 17.01.2007 - 4 K 155/06

    Gewährung einer Beihilfe für eine In-Vitro-Fertilisation mit einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 LA 198/07
    Denn die in § 6 Abs. 1 Nr. 13 BhV erfolgte Inbezugnahme auf § 27a SGB V spricht für eine Entscheidung des Gesetz- und Vorschriftengebers, im Beihilferecht bei Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung eine anwendungs- bzw. körperbezogene Kostenzuordnung vorzunehmen (so auch: VG München, Urt. v. 30.05.2005 - M 12 K 04.4761 -, ZBR 2005, 394; VG Minden Urt. v. 17.01.2007 - 4 K 155/06 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.11.2007 - 1 A 2537/06 -, juris - noch nicht rechtskräftig) und hierdurch die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen zu beschränken.
  • VG Düsseldorf, 28.01.2005 - 26 K 6311/04

    Anspruch auf die Bewilligung einer Beihilfe ; Beihilfefähigkeit der Aufwendungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 LA 198/07
    Mithin ist die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass damit auch zu § 27a SGB V ergangenen Richtlinien über künstliche Befruchtung im Beihilferecht anwendbar sind, nicht zu beanstanden (vgl. auch VG Düsseldorf, Urt. v. 28.01.2005 - 26 K 6311/04 -, juris).
  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - intrazytoplasmatische

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 LA 198/07
    Zwar hat das Bundessozialgericht mit diesem Urteil (in Widerspruch zu seinem Urteil v. 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R -, juris) entschieden, dass der Versicherte unabhängig davon, bei welchem Ehegatten die Unfruchtbarkeit vorliegt, gegen seine Krankenkasse einen Anspruch auf extrakorporale Behandlungsmaßnahmen hat und die Krankenkasse ihrem Versicherten nicht entgegenhalten darf, die Kosten der extrakorporalen Maßnahmen seien von der Versicherung des anderen Ehegatten zu tragen.
  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 24.07

    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit;

  • BFH, 16.12.2010 - VI R 43/10

    Aufwendungen für heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche

    Denn wegen der biologischen Zusammenhänge kann --anders als bei anderen Erkrankungen-- durch eine medizinische Behandlung allein des Klägers keine Linderung der Krankheit eintreten (BGH-Urteil in NJW 2004, 1658; VGH Baden-Württemberg, Beschluss in NVwZ-RR 2006, 202; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2009  4 S 1028/07, juris; Oberverwaltungsgericht --OVG-- Lüneburg, Beschluss vom 4. September 2008  5 LA 198/07, NVwZ-RR 2009, 296; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. November 2007  1 A 2537/06, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2009 - 4 S 1028/07

    Beihilfe für Aufwendungen im Rahmen der bei der Lebenspartnerin eines Beamten

    Denn wegen der biologischen Zusammenhänge kann - anders als bei anderen Erkrankungen - durch eine medizinische Behandlung allein des Klägers kein Heilungserfolg eintreten (BGH, Urteil vom 03.03.2004, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 28.10.2005, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.09.2008 - 5 LA 198/07 -, NVwZ-RR 2009, 296; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.11.2007 - 1 A 2537/06 -, Juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 10 A 10309/09

    Beihilfe muss lückenlose Übernahme von Aufwendungen für künstliche Befruchtung

    Die Fälle, in denen die Aufwendungen Dritter beihilferechtlich erstattungsfähig sind, stellen dagegen die Ausnahme dar und sind jeweils ausdrücklich geregelt, wie dies für die Einbeziehung der berücksichtigungsfähigen Angehörigen, der Aufwendungen von Organspendern durch § 6 Abs. 1 Nr. 11 BhV oder der Kosten einer Begleitperson durch § 6 Abs. 1 Nr. 10a) S. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 und § 8 Abs. 2 Nr. 2 BhV erfolgt ist (vgl. zur Anwendung des Körperprinzips bei Maßnahmen der künstlichen Befruchtung im Beihilferecht ebenso OVG NRW, Urteil vom 12. November 2007, ZBR 2008, 282; Nds. OVG, Beschluss vom 4. September 2008, NVwZ-RR 2009, 296; VG Augsburg, Urteil vom 19. November 2007 - Au 7 K 07.170 - VG Lüneburg, Urteil vom 28. Januar 2009 - 1 A 168/06 - a.A. VG Wiesbaden, Urteil vom 12. Mai 2005 - 1 E 2940/03 -, alle zitiert aus juris).
  • VG Stade, 05.10.2023 - 3 A 483/19

    Beihilfe; ICSI-Behandlung; Kostenteilungsprinzip; künstliche Befruchtung

    Dies habe das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinen Beschlüssen vom 12. November 2002 (5 LC 151/02) sowie vom 4. September 2008 (5 LA 198/07) bestätigt.

    Damit hat sich der Gesetz- und Vorschriftengeber dazu entschieden, im Beihilferecht bei Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung - losgelöst von Gesichtspunkten der Verursachung - eine anwendungs- bzw. körperbezogene Kostenzuordnung vorzunehmen (vgl. zu § 6 BhV: Nds. OVG, Beschluss vom 04.09.2008 - 5 LA 198/07 - m.w.N.) und hierdurch die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen zu beschränken.

    Im Übrigen ist dem Beihilferecht eine anwendungsbezogene bzw. körperbezogene Zuordnung grundsätzlich nicht fremd ( Nds. OVG, Beschluss vom 04.09.2008 - 5 LA 198/07 - m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 4 B 3.08

    Zum Umfang der Beihilfe für im Jahr 2005 entstandene Aufwendungen zur künstlichen

    Bereits diese Feststellung erscheint fraglich, da dem Beihilferecht auch sonst - z.B. in § 14 Abs. 2 BhV - eine anwendungs- bzw. körperbezogene Zuordnung nicht grundsätzlich fremd ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. September 2008 - 5 LA 198/07 -, juris Rn. 6; ferner - zu vergleichbarem Beihilferecht - OVG Münster, Urteil vom 12. November 2007 - 1 A 2537/06 -, juris Rn. 46).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 4 B 4.08

    Beihilfefähigkeit einer künstlichen Befruchtung

    Bereits diese Feststellung erscheint fraglich, da dem Beihilferecht auch sonst - z.B. in § 14 Abs. 2 BhV - eine anwendungs- bzw. körperbezogene Zuordnung nicht grundsätzlich fremd ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. September 2008 - 5 LA 198/07 -, juris Rn. 6; ferner - zu vergleichbarem Beihilferecht - OVG Münster, Urteil vom 12. November 2007 - 1 A 2537/06 -, juris Rn. 46).
  • VG Gießen, 06.08.2009 - 5 K 2020/07

    Beihilfe für Aufwendungen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung

    Dieses im Anwendungsbereich der BhV geltende körperbezogene Kostenaufteilungsprinzip (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.06.2009 - C A 10309/09.OVG -, juris) gilt nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch in den Ländern, deren Beihilfevorschriften entweder unmittelbar oder - durch eine Verweisung auf § 6 Abs. 1 Nr. 13 BhV - mittelbar auf § 27a SGB V verweisen (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.09.2008 - 5 LA 198/07 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 12.11.2007 - 1 A 2537/06 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 4 B 5.08

    Beihilfefähigkeit einer künstlichen Befruchtung

    Bereits diese Feststellung erscheint fraglich, da dem Beihilferecht auch sonst - z.B. in § 14 Abs. 2 BhV - eine anwendungs- bzw. körperbezogene Zuordnung nicht grundsätzlich fremd ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. September 2008 - 5 LA 198/07 -, juris Rn. 6; ferner - zu vergleichbarem Beihilferecht - OVG Münster, Urteil vom 12. November 2007 - 1 A 2537/06 -, juris Rn. 46).
  • VG Lüneburg, 28.01.2009 - 1 A 168/06

    Schwangerschaft; Beihilfe; Beihilfefähigkeit; Befruchtung, künstliche;

    Die in Nr. 3 der Richtlinien vorgesehene Aufteilung ist daher - in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 3. April 2001 - B 1 KR 40/00 R - zitiert nach juris) - zu billigen (ebenso OVG Nds., Beschl. v. 4.9.2008 - 5 LA 198/07 -, NdsVBl 2008, 356).
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