Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dbb.de , S. 17 (Leitsatz)

    Militärische Auswahl- und Verwendungsentscheidung - Keine Nachholung von Auswahlerwägungen im gerichtlichen Verfahren

  • dbb.de , S. 21 (Leitsatz)

    Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Erwägungen einer militärischen Auswahlentscheidung - Nachholung im gerichtlichen Verfahren

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Dokumentationspflicht des Dienstherrn auch bei Entscheidungen die Konkurrenzverhältnisse militärischer Verwendungen betreffen

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 133, 13
  • NVwZ-RR 2009, 604



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Wird zitiert von ... (64)  

  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08  

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Dienstposten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41, vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 1.07 - und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - 27 b) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG außerdem die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrundeliegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen (vgl. auch zum Folgenden: Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 50).

    BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - a.a.O. Rn. 36).

    Daraus folgt, dass eine Dokumentation der Auswahlerwägungen bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen muss und nicht - erstmalig oder in ausgewechselter Form - im gerichtlichen Verfahren nachgeschoben werden kann (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 ).

    Dabei wird der Eindruck erweckt, dass die älteren Beurteilungen mit gleichem Gewicht wie die Beurteilung 2007 in die Betrachtung der Kandidaten einbezogen worden sind, obwohl nach der Rechtsprechung des Senats der aktuelle Beurteilungsstand in der Regel ausschlaggebend ist und ältere Beurteilungen nur zur Abrundung der Bewertung des Eignungs- und Leistungsbildes dienen sollen (Beschlüsse vom 25. April 2007 a.a.O. Rn. 53 und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - a.a.O. Rn. 42).

    Dabei ist aus dem Blick geraten, dass sich der dem zuständigen Vorgesetzten eingeräumte Beurteilungsspielraum gerade bei der Eignung an den konkret definierten Anforderungen des zu besetzenden Dienstpostens zu orientieren hat (Beschlüsse vom 25. April 2007 a.a.O. Rn. 44, vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - a.a.O. Rn. 44 und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - a.a.O. Rn. 50).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2012 - 4 S 575/12  

    Dienstliche Beurteilungen im Beförderungsverfahren - und ihre schriftliche

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung, denn es kommt insoweit auf die Erwägungen an, die der Dienstherr hierfür in Ausübung seines Auswahlermessens und des ihm vorbehaltenen Beurteilungsspielraums hinsichtlich der Eignung der Kandidaten angestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2012 - 2 A 7.09 -, Juris sowie Beschlüsse vom 16.12.2008 - 1 WB 19.08 -, BVerwGE 133, 13 und vom 25.04.2007 - 1 WB 31.06 -, BVerwGE 128, 329; vgl. allerdings im Hinblick auf das Vorliegen von gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen den Senatsbeschluss vom 12.04.2011 - 4 S 353/11 -, IÖD 2011, 147).

    Angesichts dessen, dass die dienstlichen Beurteilungen maßgebliche und hier sogar einzige Grundlage der Auswahlentscheidung (gewesen) sind, gilt insoweit letztlich nichts anderes als im Hinblick auf die aus Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG folgende Verpflichtung des Dienstherrn, die wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, BVerfGK 11, 398; BVerwG, Beschluss vom 16.12.2008, a.a.O. m.w.N.; s. nunmehr auch zur Dokumentationspflicht bei Abbruch eines Auswahlverfahrens BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11 -, IÖD 2012, 38 und BVerwG, Urteil vom 26.01.2012, a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu im Zusammenhang mit der nachträglichen Begründung einer Auswahlentscheidung im gerichtlichen Verfahren ausgeführt, dass bei Einschätzungen, bei denen - wie hier - ein Beurteilungsspielraum besteht, im gerichtlichen Verfahren nur eine Ergänzung oder Präzisierung der Erwägungen, nicht aber eine vollständige Nachholung oder Auswechslung zulässig sei (BVerwG, Beschluss vom 16.12.2008, a.a.O.; s.a. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.07.2007, a.a.O.).

    Eine Heilungsmöglichkeit ergibt sich insoweit auch nicht in Anlehnung an § 45 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 LVwVfG (vgl. hierzu im Zusammenhang mit der Dokumentationspflicht bei Auswahlentscheidungen BVerwG, Beschluss vom 16.12.2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.09.2012 - 1 WB 41.11  
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung - auch nach einer der Bewertung des Dienstpostens entsprechenden Beförderung - nicht dahin, dass die durch sie begünstigte Soldatin eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihr zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; sie müsste es vielmehr hinnehmen, von ihrem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn die Antragstellerin bei der Stellenbesetzung ihr gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N. und vom 24. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 59.10 - NVwZ-RR 2012, 32 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 60 - Rn. 22 m.w.N. ).

    Der Senat hat deshalb eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die - wie im vorliegenden Fall - ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41, vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 36 BVerwGE 133, 13 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 50 und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - Rn. 26 ).

    bb) Für die nach Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG gebotene Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung und für die gerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung gelten nach der Rechtsprechung des Senats insbesondere die nachfolgenden Grundsätze (vgl. zusammenfassend: Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - a.a.O. und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - a.a.O.).

mehr
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09  

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung - auch nach einer der Bewertung des Dienstpostens entsprechenden Beförderung - nicht dahin, dass die durch sie begünstigte Soldatin eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihr zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; sie müsste es vielmehr hinnehmen, von ihrem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn die Antragstellerin bei der Stellenbesetzung ihr gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N. sowie zuletzt vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 -).

    Der Senat hat deshalb eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die - wie im vorliegenden Fall - ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41, vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 50 sowie zuletzt vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - ).

    Es bedarf im vorliegenden Fall keiner abschließenden Entscheidung, ob Auswahlerwägungen, die in einem irrtümlich ergangenen Beschwerdebescheid niedergelegt sind, die Dokumentationspflicht erfüllen können oder ob es sich dabei um einen verspäteten "nachgeschobenen" Sachvortrag handelt, der nicht mehr zu berücksichtigen ist, so dass die Auswahlentscheidung bereits aus diesem Grund aufzuheben wäre (vgl. hierzu Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 50).

  • BVerwG, 25.09.2012 - 1 WB 44.11  
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung - auch nach einer der Bewertung des Dienstpostens entsprechenden Beförderung - nicht dahin, dass die durch sie begünstigte Soldatin eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihr zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; sie müsste es vielmehr hinnehmen, von ihrem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn die Antragstellerin bei der Stellenbesetzung ihr gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N. , vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 28.09 - Rn. 18 m.w.N. und vom 24. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 59.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 60, Rn. 22 m.w.N. ).

    Der Senat hat deshalb eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die - wie im vorliegenden Fall - ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41, vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - a.a.O. Rn. 36 und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - Rn. 26 , BVerwGE 136, 119 = Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 17).

    bb) Für die nach Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG gebotene Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung und für die gerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung gelten nach der Rechtsprechung des Senats insbesondere die nachfolgenden Grundsätze (vgl. zusammenfassend: Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - a.a.O. und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10  

    Prüfungsumfang des Beschwerdegerichtes in Verfahren nach § 123

    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - Az.: 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - Az.: 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178 ).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2 , Abs. 2 VwVfG (i.V.m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - Az.: 1 WB 19.08 -, a.a.O.; siehe zum Vorstehenden zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009 - Az.: 1 M 52/09 -, a.a.O.; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. März 2010 - Az.: 2 B 516/09 -, zitiert nach [...] [m.w.N.] ).

    Denn aus Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG folgt lediglich die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen bzw. zu fixieren und dadurch die maßgeblichen Erwägungen zu dokumentieren ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - Az.: 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - Az.: 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178 ).

  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 36.09  

    Dienstliche Beurteilung; Bestandskraft; Konkurrentenstreitigkeit.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn die Antragstellerin bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N. sowie zuletzt vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 -).

    Der Senat hat deshalb eine der beamtenrechtlichen Rechtsprechung entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die - wie im vorliegenden Fall - ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 50).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 28.09  

    Umfang der Verpflichtung eines Dienstherrn zur schriftlichen Niederlegung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung - auch nach einer der Bewertung des Dienstpostens entsprechenden Beförderung - nicht dahin, dass die durch sie begünstigte Soldatin eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihr zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; sie müsste es vielmehr hinnehmen, von dem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn die Antragstellerin bei der Stellenbesetzung ihr gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N. , vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - ).

    Der Senat hat deshalb eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die - wie im vorliegenden Fall - ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41, vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 50 sowie zuletzt vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - ).

    31 Es bedarf im vorliegenden Fall keiner abschließenden Entscheidung, ob Auswahlerwägungen, die in einem irrtümlich ergangenen Beschwerdebescheid niedergelegt sind, die Dokumentationspflicht erfüllen können oder ob es sich dabei um einen verspäteten "nachgeschobenen" Sachvortrag handelt, der nicht mehr zu berücksichtigen ist, sodass die Auswahlentscheidung bereits aus diesem Grund aufzuheben wäre (vgl. hierzu Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - a.a.O. S. 18 f.).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 37.09  

    Grundsatz der Bestenauslese; Organisationsgrundentscheidung; Versetzungsbewerber;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn die Antragstellerin bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N. sowie zuletzt vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 -).

    31 Die Organisationsgrundentscheidung unterliegt nicht unmittelbar der Dokumentationspflicht, die die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter aus Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG hergeleitet (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 = ZBR 2008, 169) und der Senat auch für Auswahlentscheidungen, die eine höherwertige militärische Verwendung betreffen, anerkannt hat (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41, vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 50 sowie zuletzt vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 -).

  • BVerwG, 19.05.2011 - 1 WB 28.10  

    Bedeutung dienstlicher Beurteilungen i.R.e. dienstlichen Auswahlentscheidung bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N. , vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - Rn. 16 und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - Rn. 22 ).

    Der Senat hat deshalb eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die - wie im vorliegenden Fall - ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41, vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - a.a.O. Rn. 36 und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - Rn. 26).

    Für die nach Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG gebotene Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung und für die gerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung gelten nach der Rechtsprechung des Senats insbesondere die nachfolgenden Grundsätze (vgl. zusammenfassend Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - a.a.O.):.

  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 33.10  
  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 WDS-VR 6.11  

    Anforderungen an die Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen

  • OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09  

    Recht der Landesbeamten; Konkurrentenstreitigkeit, Dokumentationspflicht der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09  

    Auswahl; Auswechselung; Beamter; Beförderung; Begründung; Beurteilung,

  • OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10  

    Eine Auswahl unter Konkurrenten um einen Beförderungsdienstposten kann nicht auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 1 A 2859/07  

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung zum Oberst; Ausrichtung der Klage

  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10  

    Auswahlentscheidung; Eignungs- und Leistungsvergleich; Aktualität von

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2011 - 4 S 353/11  

    (Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung; einstweilige Anordnung; maßgeblicher

  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 18.10  

    Militärische Auswahlentscheidung; Konkurrentenstreit; Verwaltungspraxis;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 1 M 62/09  

    Oberverwaltungsgericht untersagt vorläufig Besetzung einer Abteilungsleiterstelle

  • OVG Niedersachsen, 30.04.2010 - 10 ME 186/09  

    Zu den Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Dienstvertrages wegen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - 1 M 158/10  

    Beschwerde in Sachen Ernennung des Landesbeauftragten für die Unterlagen des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11  

    Anforderungen an den von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Leistungsvergleich

  • BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 38.08  

    Beschwerde; Beschwerdeanlass; Beschwerdefrist; unabwendbarer Zufall; Krankheit.

  • BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 38.11  

    Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 11 bewerteten Dienstpostens eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2010 - 1 M 41/10  

    Kriterien für die Beförderung eines Beamten; Leistungsbezogene Auswahl bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - 1 M 159/10  

    Besetzung einer Abteilungsleiterstelle im Kultusministerium des Landes

  • BVerwG, 24.04.2012 - 1 WB 40.11  
  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11  

    Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der Vorlage des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - 1 M 65/11  

    Umfang vorläufigen Rechtsschutzes im Falle der Beförderungskonkurrenz von

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09  

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 1 M 79/10  

    Wirksamkeit einer Erledigungserklärung gem. § 161 Abs. 2

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2012 - 4 S 472/12  

    Beteiligung des Präsidialrats bei Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2011 - 1 M 1/11  

    Ausschluss eines Beamten vom Beförderungsauswahlverfahren während laufenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2011 - 1 B 186/11  

    Anforderungen der gerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung im

  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 48.10  
  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10  

    Begehren eines Wechsels von der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 7/10  

    Vergleichbarkeit von Beurteilungen im Auswahlverfahren um eine

  • OVG Bremen, 02.09.2011 - 2 B 64/11  

    Verstoß gegen den Leistungsgrundsatz durch Mangel einer geeigneten

  • BVerwG, 28.08.2012 - 1 WRB 1.11  
  • OVG Niedersachsen, 16.09.2009 - 11 ME 402/09  

    Erkennungsdienstliche Behandlung nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Nds. SOG

  • OVG Sachsen, 15.03.2010 - 2 B 516/09  

    GG Art 33 Abs. 2; SächsVerf Art 91 Abs. 2; VwGO § 147 Abs. 1, §

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2011 - 1 B 1585/10  

    Abänderung einer von dem Verwaltungsgericht in einem früheren Eilverfahren

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 209/11  

    Übertragung eines höher bewerteten Dienstpostens

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11  

    Übertragung eines höher bewerteten Dienstpostens

  • VGH Bayern, 15.07.2010 - 7 BV 09.1276  

    Zur Ermessensausübung im Rahmen einer medienaufsichtlichen Beanstandung

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 43.11  

    Rechtmäßigkeit des Antrags eines Berufssoldaten auf Versetzung an einen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2011 - 6 B 600/11  

    Fehlerhaftigkeit eines Auswahlverfahrens bei unterlassener schriftlicher

  • OVG Saarland, 13.06.2012 - 1 B 142/12  

    Konkurrentenstreit; Personalvertretungsrecht; Beförderung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - 6 B 1314/11  

    Maßgeblichkkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2012 - 1 B 1042/11  

    Ausnahmsweise Unschädlichkeit des Fehlens eines nach § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO

  • BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 29.10  

    Einwendung gegen eine Ablehnung eines Antrags auf Versetzung auf einen

  • VG Göttingen, 07.08.2012 - 1 B 149/12  

    Bewertungsfehler bei der Auswahlentscheidung für eine Schulleiterstelle

  • VG Hannover, 08.06.2010 - 13 A 6173/09  

    Berücksichtigung von Beurteilungen verschiedener Behörden mit anderen Maßstäben

  • BVerwG, 29.04.2010 - 1 WDS-VR 2.10  

    Einstweilige Anordnung; Anordnungsgrund; Konkurrentenstreit; Erfahrungsvorsprung

  • VG München, 10.05.2010 - M 5 E 10.1068  

    Einstweilige Anordnung; Stellenbesetzung; Abordnung auf streitgegenständliche

  • BVerwG, 25.07.2011 - 1 WDS-VR 1.11  
  • VG München, 10.10.2011 - M 5 E 11.2235  

    Dienstpostenbesetzung; stellvertretende Referatsleitung; gezielte

  • VG Augsburg, 23.12.2011 - Au 2 E 11.1633  

    Liegt für einen Bewerber keine aktuelle Beurteilung vor, ist der Dienstherr

  • VG Bayreuth, 06.03.2012 - B 1 K 10.959  

    Ablehnung wegen Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes

  • VG München, 28.12.2010 - M 5 E 10.5157  

    Dienstpostenbesetzung; Leiterin/Leiter des Krankenpflegedienstes einer

  • VG München, 27.04.2011 - M 5 E 11.650  

    Dienstpostenbesetzung; fachbetreuer Sport; Eliteschule des Fußballs;

  • VG Berlin, 28.07.2011 - 7 L 422.10  

    Art 33 Abs 2 GG

  • VG Würzburg, 10.03.2010 - W 5 K 09.1212  

    Baurechtliche Anordnungen zur ordnungsgemäßen Instandhaltung von

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