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   BVerwG, 03.06.2009 - 2 C 27.08   

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BVerwG, 03.06.2009 - 2 C 27.08 (https://dejure.org/2009,3698)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.2009 - 2 C 27.08 (https://dejure.org/2009,3698)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - 2 C 27.08 (https://dejure.org/2009,3698)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 5; LBG NRW a. F. § 88 Satz 2; BVO § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b
    Beihilfe; wirtschaftliche Selbständigkeit des Ehegatten/Lebenspartners; einkommenssteuerrechtlicher Einkünftebegriff; Bemessungsgrenze, Einkünfte des Ehegatten/Lebenspartners; Fürsorgegrundsatz; Bestimmtheitsgrundsatz, Gesetzesvorbehalt; Rückgriff auf Regelungen des ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 5
    Beihilfe; Bemessungsgrenze, Einkünfte des Ehegatten/Lebenspartners; Benehmen mit dem Landtagsausschuss; Bestimmtheitsgrundsatz, Gesetzesvorbehalt; Fürsorgegrundsatz; Gesamtbetrag der Einkünfte; Rückgriff auf Regelungen des Verordnungsgebers; einkommenssteuerrechtlicher ...

  • Wolters Kluwer

    Eindeutige Festlegung des Kreises der Beihilfeberechtigten sowie des Kreises der berücksichtigungsfähigen Personen durch den Gesetzgeber; Wirtschaftliche Selbständigkeit des Ehegatten bzw. Lebenspartners; Unzumutbare Belastungen des Beihilfeberechtigten trotz ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentliches Dienstrecht: Eindeutige Festlegung des Kreises der Beihilfeberechtigten sowie des Kreises der berücksichtigungsfähigen Personen durch den Gesetzgeber; Wirtschaftliche Selbständigkeit des Ehegatten bzw. Lebenspartners; Unzumutbare Belastungen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 895
  • NJ 2010, 87
  • DÖV 2009, 914
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2009 - 2 C 27.08
    Nach der Rechtsprechung des Senats verlangt dies nicht nur die Festlegung, welche Risiken erfasst, nach welchen Grundsätzen Leistungen erbracht, bemessen oder ausgeschlossen werden und welche zweckidentischen Leistungen und Berechtigungen Vorrang haben, sondern auch, für welche weiteren Personen der Beamte Beihilfeleistungen beanspruchen kann (stRspr, vgl. Urteile vom 17. Juni 2004 BVerwG 2 C 50.02 BVerwGE 121, 103 = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 123, vom 20. März 2008 BVerwG 2 C 49.07 BVerwGE 131, 20 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 94 und vom 26. Juni 2008 BVerwG 2 C 2.07 BVerwGE 131, 234 ).
  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2009 - 2 C 27.08
    Nach der Rechtsprechung des Senats verlangt dies nicht nur die Festlegung, welche Risiken erfasst, nach welchen Grundsätzen Leistungen erbracht, bemessen oder ausgeschlossen werden und welche zweckidentischen Leistungen und Berechtigungen Vorrang haben, sondern auch, für welche weiteren Personen der Beamte Beihilfeleistungen beanspruchen kann (stRspr, vgl. Urteile vom 17. Juni 2004 BVerwG 2 C 50.02 BVerwGE 121, 103 = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 123, vom 20. März 2008 BVerwG 2 C 49.07 BVerwGE 131, 20 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 94 und vom 26. Juni 2008 BVerwG 2 C 2.07 BVerwGE 131, 234 ).
  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07

    Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2009 - 2 C 27.08
    Nach der Rechtsprechung des Senats verlangt dies nicht nur die Festlegung, welche Risiken erfasst, nach welchen Grundsätzen Leistungen erbracht, bemessen oder ausgeschlossen werden und welche zweckidentischen Leistungen und Berechtigungen Vorrang haben, sondern auch, für welche weiteren Personen der Beamte Beihilfeleistungen beanspruchen kann (stRspr, vgl. Urteile vom 17. Juni 2004 BVerwG 2 C 50.02 BVerwGE 121, 103 = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 123, vom 20. März 2008 BVerwG 2 C 49.07 BVerwGE 131, 20 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 94 und vom 26. Juni 2008 BVerwG 2 C 2.07 BVerwGE 131, 234 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2008 - 1 A 4678/06

    Festlegung des Verordnungsgebers auf den steuerrechtlichen Einkünftebegriff bei

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2009 - 2 C 27.08
    OVG 1 A 4678/06 Verkündet.
  • BVerwG, 20.10.1976 - VI C 187.73

    Erhebliche Einkünfte - Wirtschaftliche Selbständigkeit - Beihilfeberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2009 - 2 C 27.08
    Der Gesetzgeber kann bei der Gestaltung des Beihilferechts die wirtschaftliche Situation des Ehegatten oder Lebenspartners im Rahmen verfassungsrechtlicher Vorgaben grundsätzlich berücksichtigen, ohne damit gegen den Fürsorgegrundsatz zu verstoßen (Urteil vom 20. Oktober 1976 BVerwG 6 C 187.73 BVerwGE 51, 193 = Buchholz 238.927 BVO Nr. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 2 S 1289/16

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung des BG BW 2010 § 78 Abs 2;

    Zu den tragenden Strukturprinzipien des Beihilferechts gehört auch die Festlegung, für welche weiteren Personen der Beamte Beihilfeleistungen beanspruchen kann (BVerwG, Urteil vom 03.06.2009 - 2 C 27.08 -, NVwZ-RR 2009, 895, juris Rn. 9, vgl. Urteile vom 17.06.2004, a.a.O., vom 20.03.2008 - 2 C 49.07 -, BVerwGE 131, 20 und vom 26.06.2008 - 2 C 2.07 -, BVerwGE 131, 234).

    Aus § 78 Abs. 2 Satz 4 LBG in der maßgeblichen Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 2013/14, wonach die zumutbare Eigenvorsorge bei "nach der Höhe ihrer Einkünfte wirtschaftlich nicht unabhängigen" Ehegatten und Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz in der Regel 50 % der Aufwendungen (nach der bis zum 31.12.2012 gültigen Fassung des § 78 Abs. 2 Satz 4 LBG: 70 %) umfasst, ergibt sich, dass die Gewährung der Beihilfe nach § 78 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 2 Nr. 1 LBG durch Rechtsverordnung (nur) für nach der Höhe ihrer Einkünfte wirtschaftlich unabhängige Ehegatten und Lebenspartner ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.1976 - VI C 187.73 -, BVerwGE 51, 193; Beschluss vom 22.07.1994, a.a.O.; Urteil vom 03.06.2009, a.a.O.; Keufer/Hellstern/Zimmermann, Beihilfevorschriften Baden-Württemberg, a.a.O., § 5 Abs. 4 Nr. 4 BVO, Rn. 44).

    Allerdings kann für die Rechtslage in Baden-Württemberg nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtslage in Nordrhein-Westfalen (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.06.2009, a.a.O., juris Rn. 10 f.) herangezogen werden (anderes gilt für die Rechtslage im Saarland, dazu VG Saarland, Urteil vom 26.02.2014 - 6 K 597/13 -, juris).

    Zum nordrhein-westfälischen Beihilferecht hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 03.06.2009 (a.a.O.) ausgeführt:.

    Anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 03.06.2009 (a.a.O.) entschiedenen Fall zur Rechtslage in Nordrhein-Westfalen hat der Verordnungsgeber in Baden-Württemberg erst auf der gesetzlichen Grundlage des § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 LBG in der Fassung vom 03.02.1986 die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Ehegatten des Beihilfeberechtigten in § 5 Abs. 4 Nr. 3 BVO in der Fassung vom 12.03.1986 (GBl. S. 67) dahingehend neugeregelt, dass Aufwendungen, die für den Ehegatten des Beihilfeberechtigten entstanden sind, grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes) des Ehegatten im Kalenderjahr vor der Stellung des Beihilfeantrags 30.000,- DM übersteigt.

    Sollte das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 03.06.2009 (a.a.O.) zur Rechtslage in Nordrhein-Westfalen davon ausgegangen sein, dass der damals streitgegenständlichen Vorschrift des § 88 LBG NRW nicht eine dynamische Verweisung auf die jeweils geltende Legaldefinition des Begriffs des "Gesamtbetrags der Einkünfte" nach § 2 Abs. 3 EStG zu entnehmen war, sondern eine Festlegung auf den in der im Jahr 1975 oder im Jahr 1977 geltenden Fassung des § 2 Abs. 3 EStG, so ist dem für die Rechtslage in Baden-Württemberg jedenfalls nicht zu folgen.

    Allerdings ergeben sich aus der der gesetzlichen Regelung im Wege der Auslegung zu entnehmenden Bezugnahme auf § 2 Abs. 3 EStG keine Anhaltspunkte für die konkrete Höhe der Einkünfte, bei deren Vorliegen von wirtschaftlicher Unabhängigkeit auszugehen ist (anders für die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen möglicherweise BVerwG, Urteil vom 03.06.2009, a.a.O.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 03.06.2009, a.a.O.; Beschluss vom 22.07.1994, a.a.O.; Urteil vom 20.10.1976, a.a.O.) kann der Gesetzgeber bei der Gestaltung des Beihilferechts die wirtschaftliche Situation des Ehegatten oder Lebenspartners im Rahmen verfassungsrechtlicher Vorgaben grundsätzlich berücksichtigen, ohne damit gegen den Fürsorgegrundsatz zu verstoßen.

    Damit wurde im Wesentlichen lediglich eine Anpassung an die Euroumstellung vollzogen (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.06.2009, a.a.O.).

    Dementsprechend hat auch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteile vom 10.10.2013, a.a.O. und vom 03.06.2009, a.a.O.) eine Einkünftegrenze von 35.000,- DM und hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. Beschluss vom 01.09.2017 - 14 ZB 15.1664 -, juris Rn. 8) eine Einkünftegrenze von 17.000,- EUR (§ 4 Abs. 1 BBhV) nicht beanstandet.

  • BVerwG, 29.04.2010 - 2 C 77.08

    Revisibilität von Landesrecht, gerichtliches Verfahren, Entstehen des

    Nach der Rechtsprechung des Senats verlangt dies nicht nur die Festlegung, welche Risiken erfasst, nach welchen Grundsätzen Leistungen erbracht, bemessen oder ausgeschlossen werden und welche zweckidentischen Leistungen und Berechtigungen Vorrang haben, sondern auch, für welche weiteren Personen der Beamte Beihilfeleistungen beanspruchen kann (vgl. Urteile vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 123, vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - BVerwGE 131, 20 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 94, vom 26. Juni 2008 - BVerwG 2 C 2.07 - BVerwGE 131, 234 = Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 17 und vom 3. Juni 2009 - BVerwG 2 C 27.08 - Buchholz 237.7 § 88 NWLBG Nr. 6 = NVwZ-RR 2009, 895).
  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 23.09

    Feststellungsklage; Subsidiaritätsgrundsatz; Beihilfe; Lebenspartner; Ehe;

    Der Kreis der Beihilfeberechtigten und der einbezogenen Familienmitglieder ist vom Gesetzgeber zu bestimmen (Urteil vom 3. Juni 2009 - BVerwG 2 C 27.08 - Buchholz 237.7 § 88 NWLBG Nr. 6, LS und Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 1 A 2285/12

    Nichtigkeit des § 2 Abs. 1 Nr. 1b BVO NRW im Hinblick auf den Bruttorentenbetrag

    Mit Urteil vom 3. Juni 2009 (2 C 27.08) stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass der Beklagte über die Anträge des Klägers auf Beihilfe zu krankheitsbedingten Aufwendungen seiner Ehefrau auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BVO NRW in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung zu entscheiden habe.

    Diesem rechtlichen Ansatz steht jedoch entgegen, dass das Bundesverwaltungsgericht in einem zwischen den Beteiligten dieses Verfahrens geführten Rechtstreit mit Urteil vom 3. Juni 2009 - 2 C 27.08 - ohne zeitliche Begrenzung rechtskräftig festgestellt hat, dass der Beklagte über Anträge des Klägers auf Beihilfe zu krankheitsbedingten Aufwendungen seiner Ehefrau auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b der BVO NRW in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung zu entscheiden hat.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 2009 - 2 C 27.08 -, NVwZ-RR 2009, 895 = juris, Rn. 10 f.

  • BVerwG, 19.07.2012 - 5 C 1.12

    Beihilfeausschluss; Ausschluss der Beihilfe; Ausschluss von Beihilfeansprüchen;

    Zu den tragenden Strukturprinzipien des Beihilferechts gehören insbesondere die Bestimmung des Leistungssystems, das dem Beamten und seiner Familie Schutz im Fall von Krankheit und Pflegebedürftigkeit bietet, die Festlegung der Risiken, die abgedeckt werden, des Personenkreises, der Leistungen beanspruchen kann, der Grundsätze, nach denen Leistungen erbracht, bemessen oder ausgeschlossen werden und die Anordnung, welche zweckidentischen Leistungen und Berechtigungen Vorrang haben (stRspr, z.B. Urteil vom 3. Juni 2009 - BVerwG 2 C 27.08 - Buchholz 237.7 § 88 NWLBG Nr. 6 Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 53.09

    Beihilfe; Lebenspartner; Ehe; krankheitsbedingte Aufwendungen; Krankheitsfälle;

    Der Kreis der Beihilfeberechtigten und der einbezogenen Familienmitglieder ist vom Gesetzgeber zu bestimmen (Urteil vom 3. Juni 2009 - BVerwG 2 C 27.08 - Buchholz 237.7 § 88 NWLBG Nr. 6, LS und Rn. 9).
  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 46.09

    Beihilfe; Lebenspartner; Ehe; krankheitsbedingte Aufwendungen; Krankheitsfälle;

    Der Kreis der Beihilfeberechtigten und der einbezogenen Familienmitglieder ist vom Gesetzgeber zu bestimmen (Urteil vom 3. Juni 2009 - BVerwG 2 C 27.08 - Buchholz 237.7 § 88 NWLBG Nr. 6, LS und Rn. 9).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 96.09

    Anspruch auf Beihilfe i.H.d. nach § 17a Beihilfeverordnung Hamburg (HmbBeihVO)

    Den Anforderungen des Gesetzesvorbehalts kann es auch genügen, wenn der Gesetzgeber dadurch tätig wird, dass er - unter Beachtung der hierfür im Übrigen maßgeblichen Voraussetzungen - Verordnungsrecht erlässt bzw. ändert (Urteil vom 20. März 2008 a.a.O.) oder dass er eine Rechtsgrundlage in Ansehung der sie ausfüllenden verordnungsrechtlichen Regelung schafft (Urteil vom 3. Juni 2009 - BVerwG 2 C 27.08 - Buchholz 237.7 § 88 NWLBG).

    Will er also das bestehende und vom Gesetzgeber in seinen Willen aufgenommene Verordnungsrecht ändern, so bedarf es hierfür wiederum einer Legitimation durch den Gesetzgeber (Urteil vom 3. Juni 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 92.09

    Einführung der Kostendämpfungspauschale in Hamburg; Legitimation durch den

    Den Anforderungen des Gesetzesvorbehalts kann es auch genügen, wenn der Gesetzgeber dadurch tätig wird, dass er - unter Beachtung der hierfür im Übrigen maßgeblichen Voraussetzungen - Verordnungsrecht erlässt bzw. ändert (Urteil vom 20. März 2008 a.a.O.) oder dass er eine Rechtsgrundlage in Ansehung der sie ausfüllenden verordnungsrechtlichen Regelung schafft (Urteil vom 3. Juni 2009 - BVerwG 2 C 27.08 - Buchholz 237.7 § 88 NWLBG).

    Will er also das bestehende und vom Gesetzgeber in seinen Willen aufgenommene Verordnungsrecht ändern, so bedarf es hierfür wiederum einer Legitimation durch den Gesetzgeber (Urteil vom 3. Juni 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 94.09

    Kriterien für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Wahrung eines

    Den Anforderungen des Gesetzesvorbehalts kann es auch genügen, wenn der Gesetzgeber dadurch tätig wird, dass er - unter Beachtung der hierfür im Übrigen maßgeblichen Voraussetzungen - Verordnungsrecht erlässt bzw. ändert (Urteil vom 20. März 2008 a.a.O.) oder dass er eine Rechtsgrundlage in Ansehung der sie ausfüllenden verordnungsrechtlichen Regelung schafft (Urteil vom 3. Juni 2009 - BVerwG 2 C 27.08 - Buchholz 237.7 § 88 NWLBG).

    Will er also das bestehende und vom Gesetzgeber in seinen Willen aufgenommene Verordnungsrecht ändern, so bedarf es hierfür wiederum einer Legitimation durch den Gesetzgeber (Urteil vom 3. Juni 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 93.09

    Anspruch auf Beihilfe i.H.d. nach § 17a Beihilfeverordnung Hamburg (HmbBeihVO)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2011 - 13a F 3/11

    Ersatzansprüche für zusätzliche, als Folge einer Änderung der Beihilfenverordnung

  • VG München, 30.03.2023 - M 17 K 20.415

    Ermittlung der Einkommensgrenze für die Beihilfe eines Ehegatten, der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2022 - 1 A 258/21

    Beihilfe; Ausschluss; Angehörige; Behandler; Fürsorge

  • VG München, 30.03.2023 - M 17 K 22.813

    Beihilfe, Berücksichtigungsfähigkeit des Ehegatten, Ermittlung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2020 - 1 A 1691/19

    Beihilfe Aufwendungen Erstattungsfähigkeit Ausschluss

  • VGH Bayern, 08.01.2015 - 14 C 12.2496

    Prozesskostenhilfe; eigenständige Beihilfeberechtigung einer Halbwaise;

  • OVG Thüringen, 24.08.2022 - 2 KO 609/21

    Konkurrenzregelung bei mehreren Beihilfeberechtigungen

  • VGH Bayern, 01.09.2017 - 14 ZB 15.1664

    Nichtberücksichtigung der Ehefrau als Angehörige im Rahmen des Beihilferechts

  • OVG Thüringen, 15.11.2022 - 2 KO 801/20

    Beihilfeberechtigung; Eigenbeteiligung bei stationären wahlärztlichen Leistungen;

  • VG Düsseldorf, 09.03.2012 - 13 K 7562/09

    Schadensersatz Fürsorgepflicht Beihilfe Beihilfeverordnung Ehegatte

  • VG Düsseldorf, 11.09.2012 - 26 K 4571/11

    Gewährung einer Beihilfe für die krankheitsbedingten Aufwendungen der Ehefrau

  • VG Aachen, 13.09.2013 - 7 K 1825/12

    Beihilfefähigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für den nicht selbst

  • VG Saarlouis, 26.02.2014 - 6 K 597/13

    Beihilfe zu Aufwendungen des Ehegatten; maßgebliches Ehegatteneinkommen

  • VG Wiesbaden, 02.08.2022 - 3 K 1113/19

    Zum Wegfall der Beihilfeberechtigung bei Überschreitung des steuerlichen

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