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   BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05   

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BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05 (https://dejure.org/2008,1269)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.2008 - 1 BvF 4/05 (https://dejure.org/2008,1269)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - 1 BvF 4/05 (https://dejure.org/2008,1269)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Einteilung des Bundesgebiets in Regionen zum Zwecke der Gewährung von Agrarmarktbeihilfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 122, 1
  • NVwZ-RR 2009, 655
  • DVBl 2009, 178
  • DÖV 2009, 253
 
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Wird zitiert von ... (182)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 24.06.1986 - 2 BvF 1/83

    Finanzausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05
    b) Das Betriebsprämiendurchführungsgesetz verstoße gegen das föderative Gleichbehandlungsgebot, wie es in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen (Hinweis auf BVerfGE 72, 330) ausgeprägt worden sei.

    Diese weisen strukturelle Eigenarten auf, die eine Sonderbehandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 72, 330 [331]).

    Es kann dahingestellt bleiben, inwieweit in einem Gesetz, das Lenkungsziele verfolgt, der Lenkungszweck mit hinreichender Bestimmtheit tatbestandlich vorgezeichnet sein muss (vgl. für Steuergesetze BVerfGE 93, 121 [148]; zur spezifischen Transparenzpflicht des Gesetzgebers bei der Berücksichtigung von Sonderlasten der Länder im Rahmen von Bundesergänzungszuweisungen BVerfGE 72, 330 [332]).

    Aus dem Bundesstaatsprinzip und dem allgemeinen Gleichheitssatz folgt ein föderatives Gleichbehandlungsgebot für den Bund im Verhältnis zu den Ländern (vgl. BVerfGE 72, 330 [331 f. und 404]; - 119, 394 [410 f.]).

    Hat die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen das Ziel, die Finanzkraft der leistungsschwachen Länder allgemein anzuheben, so ist der Bund zur Gleichbehandlung dieser Länder verpflichtet (vgl. BVerfGE 72, 330 [331 f. und 404]).

    Berücksichtigt der Bund bei der Gewährung Sonderlasten der Länder, so folgen aus dem föderativen Gleichbehandlungsgebot darüber hinaus erhöhte Transparenzanforderungen, um die Gleichbehandlung der Länder sicherzustellen; der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Sonderlasten zu benennen und zu begründen (vgl. BVerfGE 72, 330 [332 und 405]).

    Auch ist der Gesetzgeber verpflichtet, die berücksichtigten Sonderlasten in angemessenen Abständen auf ihren Fortbestand zu überprüfen (vgl. BVerfGE 72, 330 [406]).

  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06

    Flächenzahlung; Ausgleichszahlung; Kulturpflanzen; Getreidedurchschnittsertrag;

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05
    Denn Referenzgebiet einer Norm des Bundesgesetzgebers ist das gesamte Bundesgebiet (vgl. BVerwGE 129, 116 [120 f.]).

    Diese auf den Gesamtstaat bezogene Rechtfertigungsbedürftigkeit von Ungleichbehandlungen schließt es aber nicht aus, für besondere Fallgestaltungen Differenzierungen nach regionalen Merkmalen vorzunehmen, wenn sich für den Zuschnitt der Regionen und vor allem gerade für deren unterschiedliche Behandlung hinreichende sachliche Rechtfertigungsgründe finden lassen und der Gesetzgeber ein einheitliches Regelungsprinzip zugrunde gelegt hat (siehe BVerwGE 129, 116 [122]; vgl. auch BVerfGE 78, 249 [286 ff.] zu räumlichen Differenzierungen bei der Fehlbelegungsabgabe im Bereich der Subventionierung des Wohnungsbaus).

    Die gleichheitsrechtliche Problematik in den von der Antragstellerin angeführten verwaltungsgerichtlichen Verfahren wurde darin gesehen, dass der Bundesverordnungsgeber dort seiner Regelung kein bundesweit einheitliches Regelungsprinzip zugrunde gelegt, sondern sich unterschiedliche Verfahren der Länder zur Untergliederung ihres Gebietes zu Eigen gemacht hatte (vgl. etwa zur Flächenzahlungs-Verordnung: BVerwGE 129, 116; zur Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung: Nieders. OVG, Urteil vom 28. April 1997 - 3 L 3851/95 -, RdL 1997, S. 319 f., und Urteil vom 28. April 1997 - 3 L 2724/96 -, RdL 1998, S. 12 f.).

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05
    Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der bezeichneten Normen durch das Bundesverfassungsgericht im Verfahren nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG ist nicht deshalb von vornherein ausgeschlossen oder eingeschränkt, weil die Vorschriften in wesentlichen Teilen gemeinschaftsrechtlich determiniert sind (vgl. BVerfGE 118, 79 [95 ff.]).

    Über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht in Deutschland, das von deutschen Hoheitsträgern als Rechtsgrundlage in Anspruch genommen wird, übt das Bundesverfassungsgericht seine Gerichtsbarkeit nicht mehr aus und überprüft dieses Recht mithin nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, solange die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleisten, der dem vom Grundgesetz jeweils als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu erachten ist, zumal den Wesensgehalt der jeweiligen Grundrechte generell verbürgt (vgl. BVerfGE 73, 339 [387]; - 102, 147 [162 ff.]; - 118, 79 [95 ff.]).

    Dies gilt für gemeinschaftsrechtliche Verordnungen und Richtlinien, aber auch für innerstaatliche Rechtsvorschriften, die eine Richtlinie in deutsches Recht umsetzen, soweit das Gemeinschaftsrecht keinen Umsetzungsspielraum lässt (vgl. BVerfGE 118, 79 [95]).

  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05
    Das Betriebsprämiendurchführungsgesetz war zur Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich (zu den Anforderungen vgl. BVerfGE 106, 62 [146]).

    Das Betriebsprämiendurchführungsgesetz dient überdies der Wahrung der Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse (zu den Anforderungen vgl. BVerfGE 106, 62 [146 f.]).

  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvF 2/98

    Finanzausgleich III

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05
    Deshalb müssen sie sich nicht schon im Normentstehungsverfahren bei ihrer Stimmabgabe im Bundesrat schlüssig sein, ob sie später eine abstrakte Normenkontrolle herbeiführen wollen (vgl. BVerfGE 101, 158 [213]).

    Es versteht die Länder als staatliche Gebietskörperschaften grundsätzlich gleichen Ranges und dient der Wahrung einer Balance zwischen der Eigenstaatlichkeit der Länder und der bundesstaatlichen Solidargemeinschaft (vgl. BVerfGE 101, 158 [222]).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05
    Bei der gewährenden Staatstätigkeit hat der Gesetzgeber weitgehende Freiheit darüber zu entscheiden, welche Personen oder Unternehmen durch finanzielle Zuwendungen des Staates gefördert werden sollen (vgl. BVerfGE 78, 104 [121]; - 99, 165 [177 f.]; - 110, 274 [293]).

    Sachbezogene Gesichtspunkte stehen ihm in weitem Umfang zu Gebote, solange die Regelung sich nicht auf eine der Lebenserfahrung geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebenssachverhalte stützt (vgl. BVerfGE 17, 210 [216]; - 110, 274 [293]).

  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05
    Diese auf den Gesamtstaat bezogene Rechtfertigungsbedürftigkeit von Ungleichbehandlungen schließt es aber nicht aus, für besondere Fallgestaltungen Differenzierungen nach regionalen Merkmalen vorzunehmen, wenn sich für den Zuschnitt der Regionen und vor allem gerade für deren unterschiedliche Behandlung hinreichende sachliche Rechtfertigungsgründe finden lassen und der Gesetzgeber ein einheitliches Regelungsprinzip zugrunde gelegt hat (siehe BVerwGE 129, 116 [122]; vgl. auch BVerfGE 78, 249 [286 ff.] zu räumlichen Differenzierungen bei der Fehlbelegungsabgabe im Bereich der Subventionierung des Wohnungsbaus).

    Bei dessen Ausgestaltung kann er sich zumal am Beginn einer Systemänderung in der Subventionierung des Agrarbereichs auch mit gröberen Typisierungen und Generalisierungen begnügen (vgl. BVerfGE 78, 249 [288]).

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 87 [96]; - 117, 1 [30]).

    Jedenfalls war der Gesetzgeber des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes nicht gehalten, über die Ausführungen in der Gesetzesbegründung hinaus besondere Bestimmungen über die von ihm verfolgten Ziele in den Gesetzestext aufzunehmen (vgl. dazu, dass Lenkungszwecke im Steuerrecht lediglich von "erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidungen getragen" sein müssen BVerfGE 117, 1 [32 und 69]).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05
    Bei der gewährenden Staatstätigkeit hat der Gesetzgeber weitgehende Freiheit darüber zu entscheiden, welche Personen oder Unternehmen durch finanzielle Zuwendungen des Staates gefördert werden sollen (vgl. BVerfGE 78, 104 [121]; - 99, 165 [177 f.]; - 110, 274 [293]).
  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00

    Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05
    Dieser bedarf hier indes der Auslegung (vgl. BVerfGE 73, 118 [151]; - 103, 332 [345]).
  • BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00

    'Kalte Enteignung'

  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

  • OVG Niedersachsen, 28.04.1997 - 3 L 2724/96

    Richterliche Rechtsfortbildung (Lückenfüllung);; Ausgleichszahlung;

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 81/98

    Pflegeversicherung II

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

  • EuGH, 27.11.1997 - C-356/95

    Witt

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld

  • OVG Niedersachsen, 28.04.1997 - 3 L 3851/95

    Ausgleichszahlung für Getreide;; Ausgleichszahlung; Erzeugungsregion;

  • BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61

    Neuapostolische Kirche

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

  • EuGH, 16.10.2003 - C-339/00

    Irland / Kommission

  • EuGH, 17.10.1995 - C-44/94

    The Queen / Minister of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Fishermen's

  • BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvF 4/05

    Kein Anspruch Berlins auf Neuregelung der Rückübertragung von Grundstücken

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 122, 1 ; 126, 400 ; 129, 49 ).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Das gilt nicht zuletzt für die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene, wenn diese Sekundär- oder Tertiärrecht umsetzen, ohne dabei über einen Gestaltungsspielraum zu verfügen (vgl. BVerfGE 118, 79 ; 122, 1 ).

    Umgekehrt sind die bei Bestehen eines Gestaltungsspielraums zur Ausfüllung erlassenen Rechtsakte einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich (vgl. BVerfGE 122, 1 ; 129, 78 ).

  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    Das gilt sowohl für die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene, wenn diese Sekundär- oder Tertiärrecht umsetzen, ohne dabei über einen Gestaltungsspielraum zu verfügen(vgl. BVerfGE 118, 79 ; 122, 1 ), als grundsätzlich auch für Behörden und Gerichte.
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