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   BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09   

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BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09 (https://dejure.org/2010,1009)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.2010 - 5 CN 1.09 (https://dejure.org/2010,1009)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 (https://dejure.org/2010,1009)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 GG; KiTaG Bad.-Württ. (F. 2006) § 3 Abs. 3, § 8; KiTaGVO Bad.-Württ. (F. 2006) § 1 Abs. 1; SGB VIII §§ 3, 4, 5, 9, § 69 Abs. 5, § 74 Abs. 5, §§ 74a, § 79 f.
    Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -, von Kindertageseinrichtungen; Finanzierung von Kindertageseinrichtungen; Förderung von Kindertagseinrichtungen; gemeindeübergreifendes Einzugsgebiet einer Kindertageseinrichtung; ...

  • openjur.de

    Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -, von Kindertageseinrichtungen; Finanzierung von Kindertageseinrichtungen; Förderung von Kindertagseinrichtungen; gemeindeübergreifendes Einzugsgebiet einer Kindertageseinrichtung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 GG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 1 Abs 1 KTEinrV BW vom 19.06.2006, § 69 Abs 5 SGB 8, § 74 Abs 5 SGB 8
    Förderung von Kindergärten mit gemeindegebietsübergreifendem Einzugsbereich (in Baden-Württemberg)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Benachteiligung bei der Förderung von Kindergärten aufgrund der Deckung eines auch aus einem außerhalb eines Gemeindegebiets nachgefragten pädagogischen Bedarfs (Waldorfkindergärten); Rechtmäßigkeit einer Ablehnung eines Förderanspruchs sowohl gegen ...

  • rewis.io

    Förderung von Kindergärten mit gemeindegebietsübergreifendem Einzugsbereich (in Baden-Württemberg)

  • rewis.io

    Förderung von Kindergärten mit gemeindegebietsübergreifendem Einzugsbereich (in Baden-Württemberg)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Benachteiligung bei der Förderung von Kindergärten aufgrund der Deckung eines auch aus einem außerhalb eines Gemeindegebiets nachgefragten pädagogischen Bedarfs (Waldorfkindergärten); Rechtmäßigkeit einer Ablehnung eines Förderanspruchs sowohl gegen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Anspruch auf gleiche Förderung von Kindergärten mit überörtlichem Einzugsbereich (hier: Waldorfkindergärten in Baden-Württemberg)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Waldorf-Kindergärten mit überörtlichem Einzugsbereich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 572 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06

    Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe zur Förderung von Kindergärten

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09
    Der Verwaltungsgerichtshof hat zu Recht entschieden, dass § 74a SGB VIII die Finanzierung von Tageseinrichtungen insgesamt dem Landesrecht überlassen habe und daher neben den - hier ersichtlich abschließenden - landesgesetzlichen Finanzierungsregelungen kein ergänzender bundesrechtlicher Finanzierungsanspruch freier Träger aus § 74 Abs. 1, 2 SGB VIII gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe mehr besteht (anders noch zur früheren Rechtslage VGH Mannheim, Urteil vom 18. Dezember 2006 - 12 S 2474/06 - VBlBW 2007, 294).

    Bezüglich der Aufnahme in den Bedarfsplan steht den betroffenen Trägern hiernach ein - gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzbarer - Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung zu (s. UA S. 28 unter Bezugnahme auf VGH Mannheim, Urteil vom 18. Dezember 2006, a.a.O.; LTDrucks 13/1884 S. 8).

  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01

    Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Förderung der freien

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09
    3.1.2 Diesen Bindungen des Normgebers in Bezug auf Differenzierungen bei der Ausgestaltung des Fördersystems steht nicht entgegen, dass insbesondere § 3 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 1 SGB VIII einem Einrichtungsträger keinen unmittelbaren, bundesgesetzlichen Förderungsanspruch verleihen und aus dem Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten auch kein Anspruch auf einen bestimmten Kindergartenplatz oder einen bestimmten Kindergarten folgt (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002 - BVerwG 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 226 ).

    Die tatsächliche Nachfrage nach einem Kindergartenplatz mit einer bestimmten pädagogischen Ausrichtung begründet deswegen keinen subjektiv-öffentlichrechtlichen Anspruch auf dessen Bereitstellung oder Förderung in bestimmter Höhe, weil bei der institutionellen Förderung von Kindergärten alle maßgeblichen Kriterien (z.B. die Ortsnähe, die Verkehrsanbindung zu Arbeitsstätten der Eltern, die pädagogische Ausrichtung und die Betreuungsorganisation) einzustellen und abzuwägen sind (Urteile vom 25. April 2002 - BVerwG 5 C 18.01 - a.a.O. und vom 25. November 2004 - BVerwG 5 C 66.03 - Buchholz 436.511 § 74 KJHG/SGB VIII Nr. 5 = FEVS 56, 294).

  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 66.03

    Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Jugendhilfe, Förderung von

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09
    Die tatsächliche Nachfrage nach einem Kindergartenplatz mit einer bestimmten pädagogischen Ausrichtung begründet deswegen keinen subjektiv-öffentlichrechtlichen Anspruch auf dessen Bereitstellung oder Förderung in bestimmter Höhe, weil bei der institutionellen Förderung von Kindergärten alle maßgeblichen Kriterien (z.B. die Ortsnähe, die Verkehrsanbindung zu Arbeitsstätten der Eltern, die pädagogische Ausrichtung und die Betreuungsorganisation) einzustellen und abzuwägen sind (Urteile vom 25. April 2002 - BVerwG 5 C 18.01 - a.a.O. und vom 25. November 2004 - BVerwG 5 C 66.03 - Buchholz 436.511 § 74 KJHG/SGB VIII Nr. 5 = FEVS 56, 294).

    Denn jede Kindergartenförderung hat ausreichend sicherzustellen, dass auch Kindergartenplätze institutionell förderungsfähig sind, die Gemeindegrenzen übergreifend angeboten werden (Urteil vom 25. November 2004 - BVerwG 5 C 66.03 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 25.08

    Eigenleistung, angemessene; Festbetragsfinanzierung, zweckkonforme Verwendung;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09
    a) Dem Verwaltungsgerichtshof (UA S. 30 ff.) ist allerdings darin zuzustimmen, dass die Anknüpfung an eine Bedarfsplanung dem Grunde nach ein geeignetes Merkmal bildet, um eine unterschiedliche Art oder Höhe einer jugendhilferechtlichen Förderung zu rechtfertigen (vgl. Urteil vom 17. Juli 2009 - BVerwG 5 C 25.08 - NVwZ-RR 2010, 19).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvL 64/93

    Kommunale Wählervereinigungen

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09
    Schon wegen der bundesrechtlichen Verpflichtung zur Regelung einer Förderung der freien Träger im Bereich der Kindertageseinrichtungen (§ 74a SGB VIII; s.a. § 4 Abs. 2 und 3 SGB VIII), die bezogen ist auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, sowie des den nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII geförderten Trägern zuzubilligenden Vertrauensschutzes kann der Verstoß gegen den Gleichheitssatz für die Vergangenheit nicht durch eine generelle Absenkung der Förderung auf das Niveau des § 1 Abs. 1 Nr. 3 KiTaGVO beseitigt werden; insoweit scheidet eine umfassende Neuregelung für die Vergangenheit aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. September 1998 - 2 BvL 64/93 - BVerfGE 99, 69 ).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05

    Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09
    Die gerichtliche Kontrolle am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG ist wegen dieser materiellrechtlichen Grundsätze des Jugendhilferechts nicht auf eine bloße Vertretbarkeitskontrolle (s. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvF 4/05 - BVerfGE 122, 1 ) beschränkt, obgleich die Finanzierung von Tageseinrichtungen im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit liegt.
  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95

    Aufwandsentschädigung Ost

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09
    - 2 BvL 10/95 - BVerfGE 99, 280 ).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09
    Auch dies zieht dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers engere Grenzen (s. etwa BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38/92 u.a. - BVerfGE 88, 87 ).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.07.2005 - LVG 6/04

    §§ 3 Abs. 3 und 11 des Kinderförderungsgesetzes vom 5. März 2003 verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09
    2.1 Mit Blick auf die Aufhebung des § 69 Abs. 5 SGB VIII zum 16. Dezember 2008 bedarf es keiner umfassenden Erörterung der Grenzen, welche die Vorschrift dem Landesgesetzgeber für die Ausgestaltung eines Fördersystems für Kindertagesstätten und in diesem Zusammenhang einer Heranziehung der Gemeinden zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege gezogen hat (vgl. dazu etwa Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. März 2003 - 54/01 - und Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Juli 2005 - LVG 6/04 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2008 - 12 S 2559/06

    Normenkontrollverfahren - Gültigkeit einer Rechtsverordnung über die Förderung

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09
    - VGH Baden-Württemberg - 04.06.2008 - AZ: VGH 12 S 2559/06.
  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 16.01

    Kindergarten, Übernahme von Teilnahmebeitrag; Teilnahmebeitrag, Übernahme eines -

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für

  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer

    § 74a Satz 1 SGB VIII verleiht den Ländern das Recht, die Finanzierung von Tagesstätten in eigener Verantwortung zu regeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 - Buchholz 436.511 § 74a KJHG/SGB VIII Nr. 1 Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 12 A 1054/11

    Ordnungsgemäße Ermittlung der Pauschale gem. § 20 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW

    Aber auch wenn mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1/09 - davon auszugehen sei, dass aufgrund der Regelungskompetenz gemäß § 74a SGB VIII, soweit der Gesetzgeber hiervon Gebrauch gemacht habe, ein Rückgriff auf § 74 SGB VIII sowohl als unmittelbar geltende Anspruchsgrundlage als auch als Prüfungsmaßstab für die landesrechtlichen Regelungen ausscheide, sei der Landesgesetzgeber bei der Ausgestaltung der Finanzierung von Tageseinrichtungen nicht völlig frei.

    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1/09 - seien im Jugendhilferecht bei der Rüge einer verfassungswidrigen Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte die Strukturentscheidung des Jugendhilferechts für ein plurales, bedarfsgerechtes Leistungsangebot und das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu beachten.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, Buchholz 436.511 § 74a KJHG/SGB VIII Nr. 1, juris, unter Bezugnahme auf …

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O.; Friedrich/Lieber, Förderanspruch der freien Träger von Kindergärten und Kinderkrippen, VBlBW 2008, 81.

    So BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O.; vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. November 2006 - 12 A 3045/06 -, OVGE 50, 217, juris; Beschluss vom 19. Juni 2007 - 12 B 481/07 -, n.v.

    Da § 74a SGB VIII die Finanzierung von Tageseinrichtungen insgesamt dem Landesrecht überlassen hat, besteht neben abschließenden landesgesetzlichen Finanzierungsregelungen keine Möglichkeit der Überprüfung dieser Regelungen an § 74 SGB VIII. vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O. unter Bezugnahme auf …

    So BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 25. April 2002 - 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226, und vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O., jeweils juris, unter Bezugnahme auf …

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O., juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, Buchholz 436.511 § 74a KJHG/SGB VIII Nr. 1, juris, unter Bezugnahme auf …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2014 - 12 A 2523/13

    Finanzielle Förderung für eine privat-gewerblich in einem Stadtgebiet betriebene

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, Buchholz 436.511 § 74a KJHG/SGB VIII Nr. 1, juris, unter Bezugnahme auf …

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O.; Fridrich/Lieber, Förderanspruch der freien Träger von Kindergärten und Kinderkrippen, VBlBW 2008, 81.

    So BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O.; vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 12 B 481/07 -, n.v.

    Da § 74a SGB VIII die Finanzierung von Tageseinrichtungen insgesamt dem Landesrecht überlassen hat, besteht neben abschließenden landesgesetzlichen Finanzierungsregelungen keine Möglichkeit der Überprüfung dieser Regelungen an § 74 SGB VIII. vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O. unter Bezugnahme auf …

    So BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 25. April 2002- 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226, und vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O., jeweils juris, unter Bezugnahme auf …

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O., juris.

  • OVG Bremen, 14.07.2021 - 2 LC 112/20

    Zuwendungen zur Finanzierung von Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern

    Ob - wie das Verwaltungsgericht meint - die Förderung dabei im intendierten Ermessen steht ("sollen") , welches die Stadtgemeinden auch bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen in atypischen Einzelfällen zur Versagung der Förderung berechtigen würde, oder ob hier mit Blick auf das jugendhilferechtliche Pluralitätsgebot (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 21.01.2010 - 5 CN 1/09, juris Rn. 31) und den Umstand, dass es sich um Zuwendungen für Einrichtungen handelt, die zur Realisierung des gesetzlichen Anspruchs von Kindern zur Förderung in einer Tageseinrichtung beitragen (§ 24 Abs. 2 SGB VIII ), ein echter Rechtsanspruch der freien Träger auf Förderung dem Grunde nach besteht, braucht der Senat nicht zu entscheiden.

    Insoweit müssen sie den durch die gesetzliche Ermächtigung des § 18 BremKTG gesteckten Rahmen und den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG ) beachten, bei dessen Anwendung sie den Strukturprinzipien des Jugendhilferechts für ein möglichst plurales, bedarfsorientiertes Angebot Rechnung zu tragen haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.01.2010 - 5 CN 1/09, juris Rn. 31; Bay. VGH , Urt. v. 23.10.2013 - 12 BV 13.650, juris Rn. 28).

    Die Regelungsbefugnis des Landesgesetzgebers erstreckt sich auf alle Aspekte der Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich der (institutionellen) Förderung der Träger der freien Jugendhilfe (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.01.2010 - 5 CN 1/09, juris Rn. 18).

    Materielle Vorgaben für die Ausgestaltung des Finanzierungssystems wollte der Bundesgesetzgeber den Ländern damit nicht machen; § 74a Satz 1 SGB VIII ist kein (bundesrechtlicher) Prüfungsmaßstab für das Landesrecht (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.01.2010 - 5 CN 1/09, juris Rn. 19).

    Ebenso wenig findet sich eine Andeutung, die mit einer Förderung nach § 74 SGB VIII verbundene Erbringung einer (angemessenen) Eigenleistung sei mit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz unvereinbar (OVG NW, Urt. v. 12.01.2021 - 21 A 3824/18, juris Rn. 59 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 25.04.2002 - 5 C 18.01, juris Rn. 17; Urt. v. 25.11.2004 - 5 C 66.03, juris Rn. 12 ff.; sowie - nach Schaffung von § 74a SGB VIII - Urt. v. 21.01.2010 - 5 CN 1.09, juris Rn. 16 ff.; so auch Urt. v. 25.04.2002 - 5 C 23/01, juris Rn. 9; Bay. VGH , Urt. v. 23.10.2013 - 12 BV 13.650, juris).

    Dies gilt auch, soweit der Bundesgesetzgeber das Pluralitätsgebot weiter ausgeformt hat, etwa durch das Wunsch- und Wahlrecht, das Gebot, die zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen (§ 79 Abs. 2 SGB VIII ), sowie die Vorgaben, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend so zu planen, dass ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 und 3 , Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII ) (so bereits BVerwG, Urt. v. 21.01.2010 - 5 CN 1/09, juris Rn. 31).

    Auch diesbezüglich wird der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zusätzlich durch das insoweit ausgeformte Gebot des Art. 3 Abs. 1 GG eingeengt (BVerwG, Urt. v. 21.01.2010 - 5 CN 1/09, juris Rn. 31, 33, 34).

    Angesichts der grundlegenden Bedeutung der finanziellen Zuwendungen für den Betrieb der Einrichtungen und damit einhergehend für die Erfüllung des Anspruchs des Kindes auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (§ 24 Abs. 1 und 2 SGB VIII ) innerhalb eines auf Pluralität der Träger und Pluralität der Inhalte, Methoden und Arbeitsformen angelegten Systems der Jugendhilfe (BVerwG, Urt. v. 21.01.2010 - 5 CN 1/09, juris Rn. 31) spricht viel dafür, anzunehmen, dass der Landesgesetzgeber die für die Förderung wesentlichen Regelungen selbst zu treffen hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2010 - 9 S 2207/09

    Umfang und Berechnung der staatlichen Förderung für private Ersatzschulen - hier:

    Abgesehen davon, dass derartige Einkünfte unsicher sind und erheblichen Schwankungen unterliegen, so dass sie nur eingeschränkt als verlässliche Finanzierung für die bestehenden Verpflichtungen (insbesondere etwa gegenüber den Lehrkräften) taugen und den auch von der Rechtsprechung anerkannten Notwendigkeiten der Planungs- und Kalkulationssicherheit nicht genügen (vgl. aktuell etwa BVerwG, Urteil vom 21.01.2010 - 5 CN 1/09 -, Rn. 47), lässt dieser Finanzierungsansatz auch die tatsächlichen Gegebenheiten außer Betracht.

    Die verfassungsunmittelbare Strukturentscheidung für ein plurales und das Elternrecht beachtende Schulangebot beschränkt auch den Landesgesetzgeber in seiner Gestaltungsfreiheit und der Ausgestaltung seiner Privatschulförderung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.01.2010 - 5 CN 1/09 -, Rn. 30 f. in Bezug auf Kindertageseinrichtungen).

    Die gleichheitskonforme Förderung der Träger muss daher hinreichend sichergestellt werden (so BVerwG, Urteil vom 21.01.2010 - 5 CN 1/09 -, Rn. 53 in Bezug auf Kindertageseinrichtungen).

  • VGH Bayern, 23.10.2013 - 12 BV 13.650

    Defizitübernahme für Kindergarten

    (§ 74a SGB VIII); ein ergänzender bundesrechtlicher Finanzierungsanspruch freier Träger aus § 74 Abs. 1, 2 SGB VIII neben - abschließenden - landesgesetzlichen Finanzierungsregelungen scheidet deshalb von vornherein aus (im Anschluss an BVerwG, U. v. 21.1.2010 - 5 CN 1/09 - juris, RNr. 20).

    Hat der Landesgesetzgeber - wie hier der Freistaat Bayern mit dem Bayerischen Kinderbildungsgesetz - eine eigenständige und umfassende Finanzierungsregelung zu den Personalausgaben und zur Investitionsförderung getroffen (vgl. hierzu näher Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl., 2011, § 74a RdNr. 8 a.E.), so kommt daneben eine unmittelbare (parallele) Anwendung der in § 74 SGB VIII bundesgesetzlich normierten Grundsätze für die Förderung der Träger der Freien Jugendhilfe nicht (mehr) in Betracht (vgl. BT-Drs. 15/3676, S. 39); ein ergänzender bundesrechtlicher Finanzierungsanspruch freier Träger aus § 74 Abs. 1, 2 SGB VIII neben - abschließenden - landesgesetzlichen Finanzierungsregelungen scheidet deshalb von vornherein aus (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 21.1.2010 - 5 CN 1/09 - juris, RNr. 20).

    26 3. Auch aus Art. 3 Abs. 1 GG kann die Klägerin einen Rechts anspruch auf Defizitausgleich nicht herleiten (vgl. hierzu näher Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl., 2011, § 74a RdNr. 8 a.E.; siehe auch BVerwG, U.v. 21.1.2010 - 5 CN 1/09 - juris, RdNr. 21 u. 29 ff.).

    Insoweit muss die Gemeinde - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat (§ 130b Satz 2 VwGO) - das Subsidiaritätsprinzip (Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG), den Grundsatz der Pluralität des Jugendhilferechts (§ 3 SGB VIII), das elterliche Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII) und den Gleichheitssatz (Art. 3 GG) beachten (insoweit zutreffend Dunkl/Eirich, BayKiBiG, 2. Aufl., 2009, Art. 5 Anm. 1.6.1; ebenso BVerwG, U.v. 21.1.2010 - 5 CN 1/09 - juris, RdNr. 31; VG Oldenburg, U.v. 6.8.2010 - A 13 A 2512/08 - juris, Rdnr. 32).

    Insoweit ist zugleich zu berücksichtigen, dass die Förderung von Maßnahmen eines freien Trägers durch eine Gemeinde überhaupt nur dann in Betracht kommt, wenn dieser eine nach den Verhältnissen und nach seiner Finanzkraft angemessene Eigenleistung erbringt (vgl. BVerfG, U.v. 18.7.1967 - 2 BvF 3/62 u.a. -, BVerfGE 22, 180 [208]; BVerwG, U.v. 21.1.2010 - 5 CN 1/09 - juris, RdNr. 21 unter Bezugnahme auf § 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VIII).

  • BVerwG, 26.10.2023 - 5 C 6.22

    Berliner Obergrenze für monatliche Zuzahlungen der Eltern für die Betreuung in

    Es bedarf daher besonderer Erklärung, warum angebotene Kindergartenplätze mit einer bestimmten Pädagogikausrichtung trotz anhaltender Nachfrage anders als solche mit anderer Pädagogikausrichtung nicht oder geringer gefördert werden (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 - Buchholz 436.511 § 74a Kinder- und Jugendhilfegesetz Nr. 1 Rn. 31 f.).

    Ihnen steht nicht entgegen, dass insbesondere weder § 3 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 SGB VIII einem Einrichtungsträger einen unmittelbaren, bundesgesetzlichen Förderungsanspruch verleihen, noch, dass aus dem Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten kein Anspruch auf einen bestimmten Kindergartenplatz oder einen bestimmten Kindergarten folgt (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 - Buchholz 436.511 § 74a Kinder- und Jugendhilfegesetz Nr. 1 Rn. 32).

    Nach dieser Maßgabe ist hier die Wahl eines entsprechenden Differenzierungskriteriums durch den Landesgesetzgeber und dessen Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG nicht auf eine bloße Vertretbarkeitskontrolle (Willkürprüfung) beschränkt (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 - Buchholz 436.511 § 74a Kinder- und Jugendhilfegesetz Nr. 1 Rn. 33).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2021 - 21 A 3824/18

    Kirchlicher Kindergartenbetreiber kann keinen höheren staatlichen Zuschuss zur

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Oktober 2012 - 12 A 1054/11 -, juris Rn. 133 f. - im Ergebnis unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, juris, Rn. 34 -.

    Siehe BVerwG, Urteile vom 25. April 2002 - 5 C 18.01 -, juris, Rn. 17, vom 25. November 2004 - 5 C 66.03 -, juris, Rn. 12 ff. sowie - nach Schaffung von § 74a SGB VIII - vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, juris, Rn. 16 ff.; im Urteil vom 14. November 2002 - 5 C 57.01 -, juris, Rn. 37 findet sich lediglich der Hinweis darauf, dass (in einem Bundesland) die Kindertagesbetreuung als Pflegesatzfinanzierung nach § 77 SGB VIII ausgestaltet sei.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 12 S 638/15

    Zuschuss einer Gemeinde zum Elternbeitrag für Kinderbetreuung in der Einrichtung

    Eine Gemeinde darf jedoch mit dem Konzept einer direkten Förderung des Kindergartenbesuchs mittels einer Zuwendung an die Eltern das gesetzliche Konzept der Förderung der einzelnen Einrichtung, das ein plurales Leistungsangebot, das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern und das Erziehungsbestimmungsrecht der Personensorgeberechtigten vorsieht (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 21.01.2010 - 5 CN 1.09 -) nicht unterlaufen.

    52 Indes stellt die Thematik der (finanziellen) Förderung von privaten Trägern der freien Jugendhilfe, wie etwa dem Verein ... e.V., welche bereits häufig Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung gewesen ist (vgl. beispielsweise BVerwG, Urteil vom 21.01.2010 - 5 CN 1.09 - Buchholz 436.511 § 74a KJHG/SGB VIII Nr. 1; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 - ESVGH 57, 190; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 07.02.2006 - 4 LB 389/02 - NVwZ-RR 2006, 483; VG Stuttgart, Urteil vom 10.04.2013 - 7 K 154/11 - BWGZ 2013, 850) gerade nicht den rechtlichen Schwerpunkt des zu entscheidenden Berufungsverfahrens dar.

    Anders gewendet darf die Beklagte mit ihrem freiwilligen Konzept einer direkten Förderung des Kindergartenbesuchs mittels einer Zuwendung an die Eltern das gesetzliche Konzept der Förderung der einzelnen Einrichtung, das eben ein plurales Leistungsangebot, das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern und das Erziehungsbestimmungsrecht der Personensorgeberechtigten vorsieht (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 21.01.2010 - 5 CN 1.09 - a.a.O.) nicht unterlaufen.

  • VG München, 22.09.2021 - M 18 K 20.737

    Münchner Förderformel" - Klage einer privaten Kindertageseinrichtung auf

    Erforderlich sind vielmehr hinreichend tragfähige sachliche Gründe (OVG Bremen, U.v. 14.7.2021 - 2 LC 112/20 - juris Rn. 52; OVG NW - U.v. 15.10.2012 - 12 A 1054/11 - juris Rn. 131 ff. jeweils unter Verweis auf BVerwG, U.v. 21.1.2010 - 5 CN 1/09 - juris).

    Die Beklagte darf folglich mit ihrem Konzept einer freiwilligen zusätzlichen kommunalen Förderung von Kindertagesbetreuungsplätzen mittels Zuwendungen das gesetzliche Konzept der Förderung der einzelnen Einrichtung, welches ein plurales Leistungsangebot, das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern und das Erziehungsbestimmungsrecht der Personensorgeberechtigten vorsieht, nicht unterlaufen (OVG Bremen, U.v. 14.7.2021 - 2 LC 112/20 - juris Rn. 51; VGH BW, U.v. 23.2.2016 - 12 S 638/15 - juris Rn. 54; OVG NW, U.v. 15.10.2012 - 12 A 1054/11 - juris Rn. 131 ff. jeweils unter Verweis auf BVerwG, U.v. 21.1.2010 - 5 CN 1.09 - juris Rn. 30 ff.).

    Vielmehr obliegt es gemäß § 74a SGB VIII allein den Ländern - hier dem Freistaat Bayern - die Finanzierung von Tageseinrichtungen zu regeln und hierbei gegebenenfalls auch - unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze der Vergabe kommunaler Fördermittel sowie der Strukturentscheidungen des Jugendhilferechts (BVerwG, U.v. 21.1.2010 - 5 CN 1/09 - juris Rn. 20, 30) - lenkend Einfluss zu nehmen (vgl. zu entsprechenden landesrechtlichen Regelungen: OVG Berlin-Bbg., U.v. 19.3.2021 - OVG 6 B 14/20 - juris Rn. 74 ff.; AG Köln, U.v. 8.6.2021 - 116 C 379/20 - juris Rn. 33 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2013 - 9 S 233/12

    Förderung einer Ersatzschule; Schulgeld-Erhebung; Sonderungswirkung

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2014 - 4 ME 221/14

    Einstweilige Anordnung bzgl. der Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2018 - 10 ME 363/18

    Verwaltungsrechtsweg für eine Streitigkeit um die Vergabe einer Konzession für

  • VerfG Brandenburg, 30.04.2013 - VfGBbg 49/11

    Kommunale Selbstverwaltung; Konnexitätsprinzip; Kindertagesstätten;

  • BVerwG, 28.09.2017 - 5 C 13.16

    Anspruch auf Förderung; Antriebsfunktion; Art der Förderung; Ausgleichsfunktion;

  • VGH Hessen, 01.03.2011 - 10 A 1448/10

    Interkommunaler Kostenausgleich für Kita-Platz nach § 28 HKJGB

  • VGH Hessen, 25.04.2023 - 10 C 1271/19

    Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten ist unwirksam

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.2013 - 7 A 11237/12

    Personalkostenförderung für nicht im Bedarfsplan berücksichtigte

  • BVerwG, 01.02.2011 - 5 B 46.10

    Erstattung von Abschreibungen als Einrichtungsträger bei Erhalt öffentlicher

  • VG Düsseldorf, 05.07.2016 - 19 K 7683/14

    Anspruch eines Beamten auf Bewilligung von Kindertagespflege bei einer bestimmten

  • VG Stuttgart, 06.02.2015 - 7 K 2071/13

    Pflicht zur Bezuschussung von Beiträgen zu Kindergärten in freier Trägerschaft

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2011 - 3 L 792/08

    Erstattung des Betriebskostendefizits einer Kindertagesstätte in freier

  • VG Düsseldorf, 29.08.2018 - 24 K 9389/17
  • VG Stuttgart, 10.04.2013 - 7 K 154/11

    Anspruch eines Kindergartens auf Gleichbehandlung bei freiwilliger kommunaler

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 4 L 90/18

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2023 - 12 S 790/23

    Anspruch von Geschwisterkindern auf den Nachweis eines Betreuungsplatzes

  • BVerwG, 28.05.2014 - 5 B 4.14

    Eigenständige Regelungsbefugnis der Länder bezüglich der Förderung von

  • VG Bremen, 29.01.2020 - 3 K 2110/13

    Zuwendungen zur Finanzierung von Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern

  • VG Göttingen, 09.08.2018 - 2 A 297/15

    Auswärtig; Bedarfsplan; Förderung; Institutionelle Förderung; Kindergarten;

  • VG Oldenburg, 06.08.2010 - 13 A 2512/08

    Abwägung; Bedarfsgerechtigkeit; Ermessen; Ermessensentscheidung; freier Träger;

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 12 S 1774/10

    Förderung von Kleinkindertagesstätten

  • VG Gießen, 04.05.2010 - 4 K 1651/09

    Kostenausgleich für die Aufnahme ortsfremder Kinder in Tageseinrichtungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2013 - 12 A 55/13

    Erstattungsanspruch der Betreuungskosten für die Unterbringung eines Kindes in

  • BVerwG, 30.07.2013 - 5 B 2.13

    Darlegung einer konkreten klärungsbedürftigen Frage bzgl. der

  • BVerwG, 23.04.2009 - 5 BN 1.08
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2019 - 3 LB 6/16

    Bewilligung einer Zuweisung für die Erweiterung einer Kindertagesstätte

  • VG Magdeburg, 04.04.2018 - 6 A 157/17

    Abschließende Regelung des interkommunalen Kostenausgleichs im Falle des § 12c

  • VG Schleswig, 20.06.2017 - 12 A 333/15

    Gewährung von Finanzmitteln zum Ausbau der Kindertagesbetreuung

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Rechtsprechung
   BGH, 10.03.2010 - IV ZR 333/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2692
BGH, 10.03.2010 - IV ZR 333/07 (https://dejure.org/2010,2692)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2010 - IV ZR 333/07 (https://dejure.org/2010,2692)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2010 - IV ZR 333/07 (https://dejure.org/2010,2692)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 1 BetrAVG, § 98 Abs 4 S 1 Buchst a VBLSa, § 9 AGBG
    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Inhaltskontrolle der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; Verfassungsmäßigkeit der Streckung und Linearisierung der Versorgungsstaffel sowie der Stichtagsregelung einschließlich der Übergangsregelung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung monatlicher Versorgungsrente in satzungsgemäßer Höhe bei zugrundeliegendem Nettoversorgungssatz mit 67,5 Prozent; Rechtmäßigkeit der Änderung der Zusatzversorgung durch Streckung und Linearisierung der Versorgungsstaffel im Hinblick auf die ...

  • rewis.io

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Inhaltskontrolle der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; Verfassungsmäßigkeit der Streckung und Linearisierung der Versorgungsstaffel sowie der Stichtagsregelung einschließlich der Übergangsregelung

  • rewis.io

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Inhaltskontrolle der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; Verfassungsmäßigkeit der Streckung und Linearisierung der Versorgungsstaffel sowie der Stichtagsregelung einschließlich der Übergangsregelung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Gewährung monatlicher Versorgungsrente in satzungsgemäßer Höhe bei zugrundeliegendem Nettoversorgungssatz mit 67,5 Prozent; Rechtmäßigkeit der Änderung der Zusatzversorgung durch Streckung und Linearisierung der Versorgungsstaffel im Hinblick auf die ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung der Revision; Versorgungsrente öfftl. Dienst

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 572
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 27.09.2000 - IV ZR 140/99

    Anrechnung von Dienstjahren in der DDR bei der Berechnung der Versorgungsrente

    Auszug aus BGH, 10.03.2010 - IV ZR 333/07
    Abgesehen davon, dass sich dieser Schutz auf die nach dem BetrAVG unverfallbaren Anwartschaften beschränkt (BGHZ 174 aaO Tz. 54), sind die Sachverhalte, die den Senatsurteilen vom 27. September 2000 (IV ZR 140/99 - VersR 2000, 1530) und vom 11. Februar 2004 (IV ZR 52/02 - VersR 2004, 499) zugrunde lagen, nicht vergleichbar.

    Die Empfänger einer solchen Zusage mussten mit nachträglichen erheblichen Verminderungen ihrer Bezüge aus der Zusatzversorgung nicht rechnen, zumal eine Grundentscheidung der Tarifvertragsparteien fehlte (Senatsurteil vom 27. September 2000 aaO unter II 1).

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus BGH, 10.03.2010 - IV ZR 333/07
    Bei der Umsetzung und inhaltlichen Ausgestaltung solcher Grundentscheidungen genießt der Satzungsgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, die die Gerichte grundsätzlich zu respektieren haben (BGHZ 174 aaO Tz. 32; 103, 370, 384 f., jeweils m.w.N.).

    b) Allerdings dürfen auch solche Satzungsänderungen, die auf einer Grundentscheidung der Tarifpartner beruhen, nicht gegen Grundrechte und grundgesetzliche Wertentscheidungen verstoßen, weil die Beklagte als Anstalt des öffentlichen Rechts eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt (BGHZ 174 aaO Tz. 33; 169, 122 Tz. 10; 103, 370, 383, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 26.04.1951 - III ZR 208/50

    Rentenfeststellungsklage. Streitwert

    Auszug aus BGH, 10.03.2010 - IV ZR 333/07
    Die bis zur Klageeinreichung fällig gewordenen Leistungen sind bei Feststellungsklagen nicht gemäß § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG hinzuzurechnen (BGHZ 2, 74, 75 f.).
  • BGH, 09.03.2016 - IV ZR 168/15

    Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst: Auch die

    Dass der Kläger nach seinen Berechnungen aus § 79 Abs. 1 VBLS eine erheblich geringere Startgutschrift erhält, als dies bei Anwendung des § 79 Abs. 2 VBLS der Fall wäre, reicht für sich genommen für die Annahme eines Härtefalls nicht aus (vgl. Senatsbeschluss vom 10. März 2010 - IV ZR 333/07, NVwZ-RR 2010, 572 Rn. 16).
  • BGH, 10.10.2012 - IV ZR 10/11

    Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

    In der jüngeren Rechtsprechung fand bei der Frage, ob eine Grundentscheidung gegeben ist, stets Berücksichtigung, ob eine tarifvertragliche Regelung vorliegt (Senatsurteile vom 20. Juli 2011 - IV ZR 76/09, BGHZ 190, 314 Rn. 7, 51 ff.; vom 12. Januar 2011 - IV ZR 118/10, VersR 2011, 611 Rn. 1, 19; vom 24. Februar 2010 - IV ZR 7/09, NVwZ-RR 2010, 689 unter II 1; vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06, BGHZ 174, 127 Rn. 32: Annahme einer Grundentscheidung wegen Übereinstimmung der angegriffenen Satzungsregelungen mit Bestimmungen des ATV; Senatsbeschluss vom 10. März 2010 - IV ZR 333/07, NVwZ-RR 2010, 572, Rn. 9: Grundentscheidung zur Streckung und Linearisierung der Versorgungsstaffel abgeleitet aus dem 26. Änderungstarifvertrag vom 15. November 1991; Senatsurteil vom 27. September 2000 - IV ZR 140/99, VersR 2000, 1530 unter II 2 b: Verneinung einer Grundentscheidung mangels tariflicher Verankerung des Anrechnungsausschlusses in der DDR zurückgelegter Sozialversicherungszeiten; Senatsurteil vom 16. März 1988 - IV ZR 154/87, BGHZ 103, 370, 374 f., 384: Grundentscheidung zur Einführung der Netto-Gesamtversorgung abgeleitet aus dem 15. Änderungstarifvertrag zum Versorgung-TV).
  • OLG Karlsruhe, 30.07.2019 - 12 U 418/14

    Abweichen von einer betriebsrentenrechtlichen Stichtagsregelung aus

    Auch dann, wenn eine Übergangsregelung einer abstrakten Billigkeitskontrolle standhält, kann gemäß § 242 BGB eine Korrektur aufgrund einer besonderen Härte geboten sein (BGH Beschluss vom 10. März 2010 - IV ZR 333/07 -, Rn. 16, juris; Beschluss vom 27. September 2012 - IV ZR 182/10 -, Rn. 17, juris; Senat, Urteil vom 27.07.2010 - 12 U 247/09 -, BeckRS 2012, 25256 unter Ziff. II.2.1 m.w.N.).

    Eine solche Härte kann aber nicht allein deshalb bejaht werden, weil ein Versicherter infolge der Übergangsregelung eine deutlich geringere Betriebsrente erhält als unter Anwendung des alten Satzungsrechts (BGH, Beschluss vom 10. März 2010 - IV ZR 333/07 -, Rn. 16, juris; Urteil vom 09. März 2016 - IV ZR 168/15 -, Rn. 38, juris; Senat aaO).

    Bei den bislang vom Bundesgerichtshof zur Härtefallproblematik entschiedenen Fällen hat dieser als Vergleichspunkt auf die Rente "bei Anwendung des alten Satzungsrechts" abgestellt (BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - IV ZR 176/10 -, Rn. 20, juris; BGH, Beschluss vom 10. März 2010 - IV ZR 333/07 -, Rn. 16, juris).

  • BGH, 10.10.2012 - IV ZR 12/11

    Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

    In der jüngeren Rechtsprechung fand bei der Frage, ob eine Grundentscheidung gegeben ist, stets Berücksichtigung, ob eine tarifvertragliche Regelung vorliegt (vgl. Senatsurteile vom 20. Juli 2011 - IV ZR 76/09, BGHZ 190, 314 Rn. 7, 51 ff.: vom 12. Januar 2011 - IV ZR 118/10, VersR 2011, 611 Rn. 1, 19; vom 24. Februar 2010 - IV ZR 7/09, NVwZ-RR 2010, 689 unter II 1; vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06, BGHZ 174, 127 Rn. 32: Annahme einer Grundentscheidung wegen Übereinstimmung der angegriffenen Satzungsregelungen mit Bestimmungen des ATV; Senatsbeschluss vom 10. März 2010 - IV ZR 333/07, NVwZ-RR 2010, 572, Rn. 9: Grundentscheidung zur Streckung und Linearisierung der Versorgungsstaffel abgeleitet aus dem 26. Änderungstarifvertrag vom 15. November 1991; Senatsurteil vom 27. September 2000 - IV ZR 140/99, VersR 2000, 1530 unter II 2 b: Verneinung einer Grundentscheidung mangels tariflicher Verankerung des Anrechnungsausschlusses in der DDR zurückgelegter Sozialversicherungszeiten; Senatsurteil vom 16. März 1988 - IV ZR 154/87, BGHZ 103, 370, 374 f., 384: Grundentscheidung zur Einführung der Netto-Gesamtversorgung abgeleitet aus dem 15. Änderungstarifvertrag zum Versorgung-TV).
  • BGH, 25.01.2017 - IV ZR 229/15

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Übergangsregelung in der

    Die dem Kläger im Einzelfall entstandenen Einbußen begründen für sich genommen - auch unter Härtefallgesichtspunkten (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 27. September 2012 - IV ZR 176/10, juris Rn. 20; vom 10. März 2010 - IV ZR 333/07, NVwZ-RR 2010, 572 Rn. 16) - keine andere Entscheidung.
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 112/20

    Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte

    Nach den Übergangsregelungen in § 98 VBLS a.F. war die alte Versorgungsstaffel eingeschränkt weiter anzuwenden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03, BVerfGE 131, 66, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 10.03.2010 - IV ZR 333/07, juris Rn. 9).
  • BGH, 15.07.2014 - IV ZR 261/14

    Versorgungsausgleich: Wegfall der Kürzung einer Betriebsrente nach dem Tod des

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats rechtfertigt allein die Höhe der Einbußen eine korrigierende Einzelfallentscheidung gemäß § 242 BGB nicht (Urteil vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 279/07, juris Rn. 21; Beschlüsse vom 25. November 2010 - IV ZR 106/10, juris; vom 10. März 2010 - IV ZR 333/07, NVwZ-RR 2010, 572 Rn. 16).
  • LG Karlsruhe, 22.05.2020 - 6 O 85/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Solche Umstände - etwa aus Besonderheiten in der Erwerbsbiografie des Versicherten - festzustellen, obliegt dem Tatrichter im jeweiligen Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 279/07 -, NVwZ-RR 2010, 487, Rn. 18/21; Beschlüsse vom 10. März 2010 - IV ZR 333/07 -, NVwZ-RR 2010, 572, Rn. 16; vom 27. September 2012 - IV ZR 176/10 -, juris, Rn. 20; vom 15. Juli 2014 - IV ZR 261/14 -, juris, Rn. 8, mwN.; vom 11. Februar 2015 - IV ZR 276/14 -, juris, Rn. 8; so auch ständige Rechtsprechung der Kammer).
  • BGH, 24.10.2012 - IV ZR 143/11

    Private Krankenversicherung: Verfassungswidrigkeit der Beschränkung der

    Grundsätzliche Bedeutung ist nur gegeben, wenn eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt ist (Senatsbeschluss vom 10. März 2010 - IV ZR 333/07, NVwZ-RR 2010, 572; BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291; vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 181, 191 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.11.2011 - IV ZR 167/10

    Berechnung der Beschwer i.R.e. Streits über die Verpflichtung einer kirchlichen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bemisst sich die Beschwer des Versicherten in einem solchen Fall zunächst nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag (§§ 3, 9 ZPO) der Differenz der mit der Klage angestrebten monatlichen Rente zu der sich aus der angegriffenen Berechnung der Zusatzversorgungskasse tatsächlich ergebenden Rente (vgl. Senatsbeschluss vom 10. März 2010 - IV ZR 333/07, juris Rn. 17).

    Ist die Klage eines Versicherten - wie hier - nicht auf Leistung, sondern lediglich auf Feststellung gerichtet, dass die beklagte Zusatzversorgungskasse bei Errechnung der Zusatzrente bestimmte Vorgaben zu beachten habe, nimmt der Senat in ständiger Rechtsprechung bei der Wertberechnung im Weiteren einen Feststellungsabschlag von 20 % vor (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 10. März 2010 aaO).

  • BGH, 25.01.2017 - IV ZR 409/15

    Unverbindlichkeit der Startgutschriftenermittlung für rentenferne Versicherte

  • LG Karlsruhe, 25.10.2019 - 6 O 5/19

    Beitragserstattung in gesetzlichen Rentenversicherung und Betriebsrente

  • BGH, 07.09.2016 - IV ZR 548/15

    Anspruch auf neben einer bedingungsgemäßen Altersrente zu leistende

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 88/20

    Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte

  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 184/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

  • BGH, 27.09.2012 - IV ZR 176/10

    Rentensteigernde Berücksichtigung nach der Umstellung der Zusatzversorgung auf

  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 144/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

  • BGH, 27.09.2012 - IV ZR 182/10

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Rechtmäßigkeit der Übergangsregelung

  • LG Karlsruhe, 28.02.2014 - 6 O 145/13

    Versorgungsausgleich: Vereinbarkeit der Berechnung der Startgutschrift für

  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 376/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

  • BGH, 25.10.2012 - IV ZR 161/10

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