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   BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09   

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BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09 (https://dejure.org/2010,1031)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.2010 - 6 C 3.09 (https://dejure.org/2010,1031)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 2010 - 6 C 3.09 (https://dejure.org/2010,1031)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BGleiG § 17 Abs. 2, § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1, § 20 Abs. 1 und 2, § 21, § 22 Abs. 1 und 3
    Gleichstellungsbeauftragte; Dienststelle; Dienststellenleitung; Hauptzollamt; Zielekatalog; Führungsklausur; Entscheidungsprozess; aktive Teilnahme; personelle, organisatorische und soziale Angelegenheiten; Mitwirkung; Vortragsrecht; Vortragspflicht

  • openjur.de

    Gleichstellungsbeauftragte; Dienststelle; Dienststellenleitung; Hauptzollamt; Zielekatalog; Führungsklausur; Entscheidungsprozess; aktive Teilnahme; personelle, organisatorische und soziale Angelegenheiten; Mitwirkung; Vortragsrecht; Vortragspflicht.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BGleiG § 17 Abs. 2, § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1, § 20 Abs. 1 und 2

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 S 1 BGleiG, § 18 Abs 1 BGleiG, § 19 Abs 1 S 2 BGleiG, § 19 Abs 1 S 3 BGleiG, § 20 Abs 1 S 3 BGleiG
    Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten an Führungsklausur

  • Wolters Kluwer

    Teilnahmeanspruch eines Gleichstellungsbeauftragten an einer Führungsklausur zur Erörterung eines Entwurfs eines Hauptzollamt-Zielekatalogs; Teilnahme eines Gleichstellungsbeauftragten an Dienstbesprechungen auf Führungsebene

  • rewis.io

    Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten an Führungsklausur

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten an Führungsklausur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilnahmeanspruch eines Gleichstellungsbeauftragten an einer Führungsklausur zur Erörterung eines Entwurfs eines Hauptzollamt-Zielekatalogs; Teilnahme eines Gleichstellungsbeauftragten an Dienstbesprechungen auf Führungsebene

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Gleichstellungsbeauftragte: Teilnahmerecht an "Führungsklausur"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Gleichstellungsbeauftragte bei der Führungsklausur

Besprechungen u.ä.

  • publicus-boorberg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Förderauftrag für Frauen und Männer - Im Blickpunkt: die Gleichstellungsbeauftragte nach dem BGleiG (Eva Marie Schnelle, Richard Hopkins)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 136, 263
  • NVwZ-RR 2010, 614
  • DVBl 2010, 165
  • DVBl 2010, 922
  • DÖV 2010, 698
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.03.2009 - 6 P 8.08

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei Prüfungen; Beratungen der

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09
    Das Begriffspaar "Mitwirkung" - "Maßnahme" lehnt sich erkennbar an die personalvertretungsrechtliche Terminologie an, setzt also einerseits eine Maßnahme voraus, die den Rechtsstand der Bediensteten berührt (s. Beschlüsse vom 18. Dezember 1996 - BVerwG 6 P 6.94 - BVerwGE 104, 14 = Buchholz 251.95 § 51 SHPersVG Nr. 1 S. 2 und vom 18. Mai 2004 - BVerwG 6 P 13.03 - BVerwGE 121, 38 = Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 17 S. 3 m.w.N.), und bezieht andererseits die Mitwirkung auf eine bei dem Dienststellenleiter schon abgeschlossene Willensbildung (vgl. Beschluss vom 25. März 2009 - BVerwG 6 P 8.08 - BVerwGE 133, 289 Rn. 36 = Buchholz 250 § 80 BPersVG Nr. 3 m.w.N.).

    Inwieweit der Teilnehmerkreis an dienstlichen Besprechungen, Beratungen oder Konferenzen durch spezielle gesetzliche Regelungen besonders eingeschränkt sein kann (vgl. etwa Beschluss des Senats vom 25. März 2009, a.a.O. Rn. 35, zur Exklusivität des Kreises der bestellten Mitglieder einer Prüfungskommission im Verhältnis zum Personalrat), ist hier nicht zu vertiefen; denn eine derartige Spezialregelung besteht im vorliegenden Zusammenhang nicht.

  • BVerwG, 18.05.2004 - 6 P 13.03

    Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung; Dokumentation und

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09
    Das Begriffspaar "Mitwirkung" - "Maßnahme" lehnt sich erkennbar an die personalvertretungsrechtliche Terminologie an, setzt also einerseits eine Maßnahme voraus, die den Rechtsstand der Bediensteten berührt (s. Beschlüsse vom 18. Dezember 1996 - BVerwG 6 P 6.94 - BVerwGE 104, 14 = Buchholz 251.95 § 51 SHPersVG Nr. 1 S. 2 und vom 18. Mai 2004 - BVerwG 6 P 13.03 - BVerwGE 121, 38 = Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 17 S. 3 m.w.N.), und bezieht andererseits die Mitwirkung auf eine bei dem Dienststellenleiter schon abgeschlossene Willensbildung (vgl. Beschluss vom 25. März 2009 - BVerwG 6 P 8.08 - BVerwGE 133, 289 Rn. 36 = Buchholz 250 § 80 BPersVG Nr. 3 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 28.07.2009 - 4 B 406/09

    Gemeinderat; Kommunalverfassungsrecht; ordnungsgemäße Einberufung; einstweilige

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09
    c) Der richtige Klagegegner der Feststellungsklage ist, wie von der Klägerin in der Revisionsinstanz zutreffend klargestellt, in entsprechender Anwendung des § 78 Satz 1 Nr. 1 VwGO der Dienststellenleiter als das Organ, dem die behauptete Rechtsverletzung angelastet wird (s. zu der entsprechenden Konstellation im kommunalverfassungsrechtlichen Organstreit: VGH Mannheim, Urteil vom 12. Februar 1990 - 1 S 588/89 - NVwZ-RR 1990, 369; OVG Koblenz, Urteil vom 6. Februar 1996 - 7 A 12861/95 - NVwZ-RR 1997, 241; OVG Bautzen, Beschluss vom 28. Juli 2009 - 4 B 406/09 - LKV 2009, 466).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.12.2008 - 3 LB 26/06

    Anspruch eines Gleichstellungsbeauftragten auf Teilnahme an den Führungsklausuren

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09
    - Schleswig-Holsteinisches OVG - 09.12.2008 - AZ: OVG 3 LB 26/06.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1996 - 7 A 12861/95

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens; Feststellungsklage ;

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09
    c) Der richtige Klagegegner der Feststellungsklage ist, wie von der Klägerin in der Revisionsinstanz zutreffend klargestellt, in entsprechender Anwendung des § 78 Satz 1 Nr. 1 VwGO der Dienststellenleiter als das Organ, dem die behauptete Rechtsverletzung angelastet wird (s. zu der entsprechenden Konstellation im kommunalverfassungsrechtlichen Organstreit: VGH Mannheim, Urteil vom 12. Februar 1990 - 1 S 588/89 - NVwZ-RR 1990, 369; OVG Koblenz, Urteil vom 6. Februar 1996 - 7 A 12861/95 - NVwZ-RR 1997, 241; OVG Bautzen, Beschluss vom 28. Juli 2009 - 4 B 406/09 - LKV 2009, 466).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 588/89

    Ordnungsgemäße Ladung zur Gemeinderatssitzung - Klagebefugnis eines

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09
    c) Der richtige Klagegegner der Feststellungsklage ist, wie von der Klägerin in der Revisionsinstanz zutreffend klargestellt, in entsprechender Anwendung des § 78 Satz 1 Nr. 1 VwGO der Dienststellenleiter als das Organ, dem die behauptete Rechtsverletzung angelastet wird (s. zu der entsprechenden Konstellation im kommunalverfassungsrechtlichen Organstreit: VGH Mannheim, Urteil vom 12. Februar 1990 - 1 S 588/89 - NVwZ-RR 1990, 369; OVG Koblenz, Urteil vom 6. Februar 1996 - 7 A 12861/95 - NVwZ-RR 1997, 241; OVG Bautzen, Beschluss vom 28. Juli 2009 - 4 B 406/09 - LKV 2009, 466).
  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 B 8.06

    Umfang des Klagerechts und der Beteiligtenfähigkeit von Funktionsträgern mit

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09
    Es handelt sich dabei um einen gesetzlich besonders ausgeformten Organstreit (vgl. auch Beschluss vom 30. März 2006 - BVerwG 2 B 8.06 - juris Rn. 2), dessen Gegenstand, wie sich aus dem systematischen Zusammenhang mit den Regelungen des anlassbezogenen Einspruchsrechts (§ 21 BGleiG) und des nachfolgenden außergerichtlichen Einigungsversuchs (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BGleiG) erschließt, auf die Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen der Dienststellenleitung beschränkt ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2009 - 4 S 59.09

    Recht der Gleichstellungsbeauftragten auf Teilnahme an Führungsklausuren

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09
    Denn erst die Teilnahme an der Besprechung eröffnet ihr die Möglichkeit, Argumente und Gegenargumente unmittelbar zu erfahren und selbst zur Sprache zu bringen und damit auf den Entscheidungsprozess unvermittelt und "aktiv" Einfluss zu nehmen (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. November 2009 - 4 S 59.09 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 18.12.1996 - 6 P 6.94

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmungsrechte bei umsetzungsbedürftigen

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09
    Das Begriffspaar "Mitwirkung" - "Maßnahme" lehnt sich erkennbar an die personalvertretungsrechtliche Terminologie an, setzt also einerseits eine Maßnahme voraus, die den Rechtsstand der Bediensteten berührt (s. Beschlüsse vom 18. Dezember 1996 - BVerwG 6 P 6.94 - BVerwGE 104, 14 = Buchholz 251.95 § 51 SHPersVG Nr. 1 S. 2 und vom 18. Mai 2004 - BVerwG 6 P 13.03 - BVerwGE 121, 38 = Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 17 S. 3 m.w.N.), und bezieht andererseits die Mitwirkung auf eine bei dem Dienststellenleiter schon abgeschlossene Willensbildung (vgl. Beschluss vom 25. März 2009 - BVerwG 6 P 8.08 - BVerwGE 133, 289 Rn. 36 = Buchholz 250 § 80 BPersVG Nr. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.07.2007 - 6 P 9.06

    Antragstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; konkreter

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09
    Diese prozessuale Ausgestaltung schließt zwar nicht ohne Weiteres die Möglichkeit eines auf die einstweilige Verhinderung eines konkreten Rechtsverstoßes gerichteten vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO aus (s. OVG Hamburg, Beschluss vom 25. Mai 2009 - 1 Bs 85/09 - juris Rn. 5), wohl aber ein "abstraktes", von einem konkreten Rechtsverstoß losgelöstes Feststellungsbegehren (zu der insoweit abweichenden Rechtslage in dem gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG auf das Personalvertretungsrecht anwendbaren arbeitsgerichtlichen Verfahren s. etwa Beschlüsse vom 23. März 1999 - BVerwG 6 P 10.97 - BVerwGE 108, 347 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 98 S. 6 und vom 9. Juli 2007 - BVerwG 6 P 9.06 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 30 Rn. 13).
  • OVG Hamburg, 25.05.2009 - 1 Bs 85/09

    Teilnahmerecht der Gleichstellungsbeauftragten an Führungsklausuren

  • BVerwG, 23.03.1999 - 6 P 10.97

    Nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines

  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 15.07

    Marktdefinition; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum; Terminierung;

  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 A 1.06

    Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst;

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

    Im Unterschied zu Personalräten nimmt sie Sachaufgaben der Personal- und Organisationsarbeit wahr und ist über eine bloß nachvollziehende Kontrolle hinaus in die Willensbildung der Dienststellenleitung unmittelbar eingebunden (Urteile vom 27. Juni 2007 - BVerwG 6 A 1.06 - Buchholz 272 GleichstellungsR Nr. 3 Rn. 36 und vom 8. April 2010 - BVerwG 6 C 3.09 - BVerwGE 136, 263 = Buchholz 272 GleichstellungsR Nr. 8 jeweils Rn. 21).

    Das für die Mitwirkung gesetzlich vorgeschriebene Instrument des schriftlichen Votums der Beauftragten scheidet hier aus, weil in diesem früheren Stadium die Leitung der Dienststelle gerade noch keine Entscheidung getroffen hat, zu der die Gleichstellungsbeauftragte Stellung nehmen könnte (Urteil vom 8. April 2010 a.a.O. Rn. 20 f.).

  • VG Osnabrück, 04.03.2020 - 1 A 225/18

    Gleichstellungsbeauftragte; organschaftliches Recht; stellvertretende

    Der in der mündlichen Verhandlung gestellte Antrag der Klägerin ist dahingehend auszulegen, dass sie begehrt, festzustellen, dass sie durch die Nichtbestellung einer zweiten stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten im Internen Service in ihren organschaftlichen Rechten als Gleichstellungsbeauftragte verletzt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.4.2010, NVwZ-RR 2010, 614, 615, 617).

    Der Gegenstand des Organstreits zwischen Gleichstellungsbeauftragter und Dienststellenleitung - bzw. hier Leitung einer internen Verwaltungseinheit ohne Dienststellencharakter - ist, wie sich aus dem systematischen Zusammenhang mit den Regelungen des anlassbezogenen Einspruchsrechts und des nachfolgenden außergerichtlichen Einigungsversuchs erschließt, auf die Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen der Dienststellenleitung beschränkt (BVerwG, Urteil vom 8.4.2010 - 6 C 3/09, NVwZ-RR 2010, 614, 615 zur Vorgängervorschrift des § 22 Abs. 3 Nr. 1 BGleichstG; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.6.2013 - 4 B 31.12, Rn. 15, juris).

    Ein Leistungs- bzw. Unterlassungsbegehren kann zwar im Rahmen von Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit Erfolg geltend gemacht werden (BVerwG, Urteil vom 8.4.2010, a.a.O., 615; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7.11.2012 - OVG 4 S 42.12, Rn. 2, juris; vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.9.2009 - 5 ME 156/09, Rn. 4; VG Berlin, Beschluss vom 23.11.2018 - 5 L 400/18, Rn. 11, juris; anders wohl OVG Schleswig-Holstein in einer älteren Entscheidung: Urteil vom 30.8.2007 - 6 A 63/07, Rn. 24, juris).

    Bei der Frage, ob eine zweite Stellvertreterin für den Bereich des Internen Services zu bestellen ist, handelt es sich nicht - wie die Beklagte meint - um eine abstrakte Rechtsfrage, weil die Frage nicht losgelöst von einem möglichen konkreten Rechtsverstoß der Beklagten im Raum steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.4.2010, a.a.O., 615).

    Dementsprechend wird die Vorschrift unter anderem vom Bundesverwaltungsgericht in dessen Urteil vom 8.4.2010 (a.a.O., 615 f.) auch nicht geprüft.

    Nach dem zu § 34 Abs. 2 Nr. 1 BGleiG Gesagten liegen zugleich die Klagebefugnis, entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO, und wegen der drohenden Gefahr der Wiederholung von Wahlen mit nur einer Stellvertreterin auch das berechtigte Interesse der Klägerin im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO vor, wenn man beiden Vorschriften neben § 34 Abs. 2 Nr. 1 BGleiG noch eigenständige Bedeutung beimisst (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.4.2010, a.a.O., 615).

    Es handelt sich bei dem gerichtlichen Verfahren nach § 34 BGleiG um eine besondere Form des Organstreits, so dass nicht das allgemeine Rechtsträgerprinzip (vgl. § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), sondern das sog. Funktionsträgerprinzip anzuwenden ist (BVerwG, Urteil vom 8.4.2010, a.a.O., 615; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9.11.2007 - 5 ME 222/07, Rn. 25, juris).

    Beides fasst das Bundesverwaltungsgericht unter dem Begriff des erfolglosen Vorverfahrens zusammen (Urteil vom 8.4.2010, a.a.O., 615).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2022 - 4 B 4.20

    Ausschreibung und geplante Vergabe betriebsärztlicher Leistungen durch die

    Eine Streitigkeit der Gleichstellungsbeauftragten ist nach Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes ein gesetzlich besonders ausgeformter Organstreit (BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 - juris Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. November 2012 - OVG 4 S 42.12 - juris Rn. 4).

    Richtiger Klagegegner ist der Dienststellenleiter als Organ (BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 - juris Rn. 14).

    Insoweit ist ein Feststellungsantrag gemäß § 43 VwGO statthaft (BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 - juris Rn. 12).

    Das Feststellungsinteresse (§ 43 Abs. 1 VwGO) für den Streit, der nur das abgelaufene Jahr 2016 betrifft, folgt aus der Wiederholungsgefahr (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 - juris Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Januar 2008 - OVG 4 B 27.07 - juris Rn. 30).

    Es handelt sich dabei um eine Sachentscheidungsvoraussetzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 - juris Rn. 13; von Roetteken in: derselbe, BGleiG, Stand 11/2021, § 34 Rn. 43).

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 - zur Klärung der Gesetzesbegriffe des damals geltenden Bundesgleichstellungsgesetzes ausgeführt, das Begriffspaar "Mitwirkung" und "Maßnahme" lehne sich erkennbar an die personalvertretungsrechtliche Terminologie an, setze also einerseits eine Maßnahme voraus, die den Rechtsstand der Bediensteten berühre, und beziehe andererseits die Mitwirkung auf eine bei dem Dienststellenleiter schon abgeschlossene Willensbildung.

    Das Recht zur aktiven Teilnahme an allen Entscheidungsprozessen stelle demgegenüber eine Besonderheit des Bundesgleichstellungsgesetzes dar, die systematisch an das Recht der Gleichstellungsbeauftragten auf frühzeitige Beteiligung sowie auf unverzügliche und umfassende Unterrichtung anknüpfe und ihre Einflussnahme im Verhältnis zur Mitwirkung zeitlich und sachlich vorverlagere (BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 - juris Rn. 20; siehe zum Begriff der Maßnahme auch BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2021 - 5 PB 11.20 - juris Rn. 11 m.w.N.; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. April 2017 - OVG 4 B 20.14 - juris Rn. 20).

  • VG Potsdam, 27.01.2021 - 2 K 1448/18
    BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 - juris Rn. 12, und Beschluss vom 30. März 2006 - 2 B 8.06 - juris Rn. 2; siehe auch VG Potsdam, Beschluss vom 21. September 2017 - VG 2 L 1182/17 -.

    BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 -, juris Rn. 14.

    BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 -, juris Rn. 20 ff.

    BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 -, juris Rn. 19 ff.

    BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 -, juris Rn. 21.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2012 - 4 S 42.12

    Gleichstellungsbeauftragte; Träger der Grundsicherung; gemeinsame Einrichtung;

    Die prozessuale Ausgestaltung des Hauptsacheverfahrens, die auf Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen der Dienststellenleitung beschränkt ist, schließt die Möglichkeit eines auf die einstweilige Verhinderung eines konkreten Rechtsverstoßes gerichteten vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 -, juris Rn. 12; OVG Hamburg, Beschluss vom 25. Mai 2009 - 1 Bs 85/09 -, juris Rn. 5; Senatsbeschluss vom 10. April 2008 - OVG 4 S 3.08 -, juris Rn. 7).

    Richtiger Antragsgegner ist in dem gesetzlich besonders ausgeformten Organstreit der Gleichstellungsbeauftragten mit ihrer Dienststelle in entsprechender Anwendung des § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO das Organ, dem die behauptete Rechtsverletzung angelastet bzw. von dem ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen verlangt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. April 2010, a.a.O. Rn. 14).

    Dass das Recht der Gleichstellungsbeauftragten nach § 20 Abs. 1 Satz 3 BGleiG inhaltlich einen Anspruch auf Teilnahme an Sitzungen von Gremien begründet, durch die ein Entscheidungsprozess in personellen, organisatorischen oder sozialen Angelegenheiten wesentlich gesteuert wird, hat das Bundesverwaltungsgericht aus der Systematik wie dem Zweck des Bundesgleichstellungsgesetzes hergeleitet (im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 8. April 2010, a.a.O. Rn. 18 ff. betr. Führungsklausuren auf der Ebene des Hauptzollamtes).

    § 44c Abs. 1 Satz 2 bis 4 SGB II, der die Besetzung und Stimmverteilung in der Trägerversammlung regelt, ist nicht in dem Sinne aufzufassen, dass es sich um eine spezielle gesetzliche Vorschrift handelt, die den Teilnehmerkreis besonders einschränkt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 8. April 2010, a.a.O. Rn. 24 unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 25. März 2009 - 6 P 8.08 -, juris Rn. 35 [Exklusivität der Besetzung einer Prüfungskommission]).

  • BVerwG, 11.08.2022 - 5 A 2.21

    Begrenzte Klagemöglichkeiten der Gleichstellungsbeauftragten im

    Es handelt sich dabei um einen gesetzlich besonders ausgeformten Organstreit (BVerwG, Beschluss vom 30. März 2006 - 2 B 8.06 - juris Rn. 2; Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 - BVerwGE 136, 263 Rn. 12 zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 22 BGleiG a. F.).

    Dessen Gegenstand ist - was sich unter anderem aus dem systematischen Zusammenhang mit den Regelungen des anlassbezogenen Einspruchsrechts (§ 33 BGleiG) ergibt - auf die Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen der Dienststellenleitung beschränkt (BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 - BVerwGE 136, 263 Rn. 12; Beschluss vom 29. April 2021 - 1 WRB 1.21 - juris Rn. 22).

    Für das verwaltungsgerichtliche Organstreitverfahren ist anerkannt, dass die Regelung des § 42 Abs. 2 VwGO entsprechend heranzuziehen ist und dementsprechend die Zulässigkeit einer Klage nur gegeben ist, wenn das klagende Organ geltend machen kann, durch den Beklagten in eigenen (Organ-)Rechten verletzt zu sein (vgl. für die Feststellungsklage nach § 34 BGleiG BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 - BVerwGE 136, 263 Rn. 13).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2017 - 4 B 20.14

    Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten/Frauenvertreterin bei betrieblicher

    Dieses Verständnis hat das Bundesverwaltungsgericht seiner Rechtsprechung zu § 19 Abs. 1 Satz 2 BGleiG in der bis zum 30. April 2015 gültigen Fassung (a.F.), jetzt § 25 Abs. 2 Nr. 2 BGleiG, wonach die Gleichstellungsbeauftragte bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen ihrer Dienststelle (mit näher bezeichneten Inhalten) mitwirkt, zugrunde gelegt und ausgeführt, dass die Mitwirkung eine Maßnahme voraussetze, die den Rechtsstand des Bediensteten berühre, und sich auf eine beim Leiter der Dienststelle bereits abgeschlossene Willensbildung, eine abschließende Sachentscheidung beziehe (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 - juris Rn. 20 und vom 28. Februar 2013 - 2 C 62.11 - juris Rn. 17).

    Diese Vorschrift verlagert das Beteiligungsrecht gegenüber § 17 Abs. 1 LGG vor und erstreckt es in die Phase des Entscheidungsprozesses, in der die Willensbildung der Dienststellenleitung noch nicht abgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. April 2010, a.a.O. zu der vergleichbaren Regelung § 20 Abs. 1 BGleiG a.F.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2012 - 1 A 2043/11

    Hinzuziehen der Gleichstellungsbeauftragten im Verfahren einer arbeitsrechtlichen

    vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 -, BVerwGE 136, 263 = juris, Rn. 25 f.

    BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 -, BVerwGE 136, 263 = juris, Rn. 25 f.; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 2 M 98/09, Rn. 14.

    In Anwendung dieser Grundsätze besteht namentlich keine Divergenz zu dem von der Klägerin angeführten Urteil des BVerwG vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 -, BVerwGE 136, 263 = juris.

  • VGH Bayern, 09.03.2016 - 6 ZB 15.622

    Klage gegen Entlassung eines Beamten auf eigenes Verlangen

    Die Befugnisse der Gleichstellungsbeauftragten sind nach dem Gesetz unterschiedlich ausgestaltet (vgl. BVerwG" U. v. 8.4.2010 - 6 C 3.09 - juris Rn. 20 f.; U. v. 28.2.2013 - 2 C 62.11 - juris Rn. 15 ff.; s. auch BT-Drs 18/3784" S. 101" 104.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2015 - 6 A 371/12

    Berufung eines Kriminalhauptkommissars i.R.e. Klage gegen seine Versetzung in den

    vgl.BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 -, BVerwGE 136, 263; VG Berlin, Urteil vom 8. Mai 2014 - 5 K 50.12 -, IÖD 2014, 163.
  • VG Berlin, 08.05.2014 - 5 K 50.12

    Besetzungspraxis im Bundesfamilienministerium hat Rechte der

  • VG Berlin, 27.02.2014 - 5 K 379.12

    Frauenvertreterin muss bei Abmahnung der BVG beteiligt werden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2012 - 1 A 2044/11

    Vorliegen eines Entscheidungsprozesses i.S.d. § 20 Abs. 1 S. 3 BGleiG bei

  • VG Berlin, 27.04.2020 - 5 K 50.17

    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat Rechte seiner

  • BVerwG, 03.03.2011 - 7 C 4.10

    Erdwärme; Geothermie; Aufsuchungserlaubnis; Verlängerung; planmäßige Aufsuchung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 1 A 634/09

    Gelegenheit zur aktiven Teilnahme an allen Entscheidungsprozessen zu personellen,

  • OVG Bremen, 18.10.2016 - 1 LC 122/14

    Nichtbeteiligung der Frauenbeauftragten - Auswahlverfahren; Frauenbeauftragte;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 96/16

    Verlängerung einer bergrechtlichen Bewilligung

  • VG Potsdam, 24.02.2016 - 2 K 700/15

    Recht des öffentlichen Dienstes

  • OVG Bremen, 06.03.2012 - 1 A 271/08

    Beteiligung von Frauenbeauftragten - Frauenbeauftragte

  • VG Berlin, 07.07.2017 - 5 L 335.17

    Eilverfahren: Untersagung der Besetzung einer Stelle mit einer Bewerberin wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2012 - 1 A 394/11

    Recht einer Gleichstellungsbeauftragten auf aktive Teilnahme nach § 20 Abs. 1 S.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2017 - 1 A 2884/15

    Feststellungsbegehren der Gleichstellungsbeauftragten betreffend die Verletzung

  • VG Berlin, 27.04.2020 - 5 K 237.18

    Verletzung der Rechte der Gleichstellungsbeauftragten: Beteiligung an der

  • VG Berlin, 08.05.2014 - 5 K 141.12

    Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2023 - 4 N 32.22

    Anfechtung der Wahl einer gleichstellungsrechtlichen Frauenvertreterin; richtiger

  • VG Köln, 13.01.2011 - 15 K 2977/09

    Verletzung in Rechten nach dem BGleiG

  • BVerwG, 29.04.2021 - 1 WRB 1.21

    Anschuldigungsschrift; Antragserfordernis; Aufgaben der

  • VG Köln, 15.12.2022 - 15 K 6734/20
  • BVerwG, 03.03.2011 - 7 C 5.10

    Verlängerung einer bergrechtlichen Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme und Sole

  • VG Karlsruhe, 21.01.2014 - 6 K 139/13

    Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten eines Jobcenters im

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013 - 4 B 31.12

    Recht, einmal jährlich eine Versammlung der weiblichen Beschäftigten

  • VG Berlin, 21.10.2019 - 5 K 97.17

    Feststellungsbegehren der Gleichstellungsbeauftragten bezüglich der Beteiligung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2016 - 62 PV 3.16

    Antragsbefugnis der Freienvertretung für arbeitnehmerähnliche Personen des

  • VG Berlin, 15.03.2012 - 5 K 285.11

    Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten an Bewerbungsgesprächen für

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 4 L 1.20

    Wahlanfechtung; Richterwahlausschuss; Vorschlagslisten; richtige Verfahrensart;

  • VG Köln, 22.08.2013 - 15 K 5790/11

    Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an der Ausschreibung im

  • VG Berlin, 04.10.2017 - 5 K 242.15

    Beteiligung der Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz für

  • VG Berlin, 04.10.2017 - 5 K 58.16

    Dreimonatige Abordnung eines Richters; Zuständigkeit der Gesamt Frauenvertreterin

  • VG Stuttgart, 03.12.2015 - 12 K 4501/14

    Dienstliche Beurteilung - fehlerhafte Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten

  • VG Berlin, 27.10.2017 - 5 K 200.16

    Beteiligung der Gesamtfrauenvertretung bei einem Verfahren zur Besetzung einer

  • VGH Hessen, 30.06.2020 - 1 B 1813/18

    Ausschreibung des Amtes der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

  • VG Berlin, 25.05.2020 - 5 K 308.16
  • VG Berlin, 08.05.2014 - 5 K 412.12

    Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten

  • VG Berlin, 27.04.2020 - 5 K 319.16
  • VG Berlin, 30.03.2022 - 5 K 81.21
  • VG Magdeburg, 22.09.2016 - 5 A 505/14

    Rechte der Gleichstellungsbeauftragten gegenüber dem Dienststellenleiter

  • VG Berlin, 05.07.2016 - 5 K 261.13

    Beteiligung der Frauenvertreterin

  • VG Berlin, 23.11.2018 - 5 L 400.18

    Einstweiliger Rechtsschutz zur Freistellung für Teilnahme an Konferenz der

  • VG Berlin, 10.03.2023 - 5 K 631.22

    Gleichstellungsrechtliche Frauenvertreterin in Berlin: Allgemeiner

  • VG Berlin, 17.05.2017 - 7 K 423.16

    Anfechtung der Wahl eines Präsidialrates des Kammergerichts durch Richter;

  • VG Köln, 14.01.2016 - 15 K 7052/14
  • VG Berlin, 30.04.2015 - 5 K 127.13

    Zuständigkeit zur Bescheidung von Einsprüchen der Gleichstellungsbeauftragten

  • VG Berlin, 27.02.2014 - 5 K 75.12

    Beanstandungsverfahren als einfacherer Weg zur Durchsetzung des Begehrens;

  • VG Kassel, 12.12.2022 - 1 K 1791/21

    Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten eines Jobcenters bei der

  • VG Saarlouis, 15.12.2020 - 2 K 1130/18

    Klage einer Frauenbeauftragen gegen den Dienstvorgesetzten wegen Eingriffs in

  • VG Berlin, 27.02.2014 - 5 K 60.12

    Verweigerung der Einsicht in die Stellenbeschreibungen aller Mitarbeiterinnen des

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