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   BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04   

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BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 (https://dejure.org/2010,956)
BVerfG, Entscheidung vom 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 (https://dejure.org/2010,956)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 (https://dejure.org/2010,956)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 8 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 15 Abs 1 VersammlG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Versammlungsfreiheit (Art 8 Abs 1 GG) durch Anordnung von Auflagen für Demonstration - hier: Unzureichende Anhaltspunkte für von Versammlung selber ausgehender Gefahr bei Erwartung gewaltsamer Gegendemonstration

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer versammlungsrechtlichen Auflage zur polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung vor Beginn einer Anti-Wehrmachtsausstellungs-Veranstaltung; Annahme einer ordnungsgemäßen Gefahrenprognose bei Befürchtung von Ausschreitungen ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Versammlungsfreiheit (Art 8 Abs 1 GG) durch Anordnung von Auflagen für Demonstration - hier: Unzureichende Anhaltspunkte für von Versammlung selber ausgehender Gefahr bei Erwartung gewaltsamer Gegendemonstration

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Versammlungsfreiheit (Art 8 Abs 1 GG) durch Anordnung von Auflagen für Demonstration - hier: Unzureichende Anhaltspunkte für von Versammlung selber ausgehender Gefahr bei Erwartung gewaltsamer Gegendemonstration

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersG § 15 Abs. 1; GG Art. 8 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit einer versammlungsrechtlichen Auflage zur polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung vor Beginn einer Anti-Wehrmachtsausstellungs-Veranstaltung; Annahme einer ordnungsgemäßen Gefahrenprognose bei Befürchtung von Ausschreitungen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung wegen mangelhafter Gefahrenprognose verfassungswidrig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung wegen mangelhafter Gefahrenprognose verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Versammlungsfreiheit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unerlaubte Durchsuchung von Demonstranten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Versammlung: Polizei durfte nicht sämtliche Teilnehmer durchsuchen

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Versammlungsfreiheit - Polizeiliche "Vermessung" von Atomkraftgegnern

Sonstiges (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 303
  • NVwZ-RR 2010, 625
  • DÖV 2010, 698
 
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Wird zitiert von ... (243)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
    Dies gilt insbesondere für die Bedeutung der Versammlungsfreiheit bei der Gefahrenprognose im Rahmen von Entscheidungen der Behörden und Gerichte anhand von § 15 Abs. 1 VersG (vgl. BVerfGE 69, 315 ; speziell zu versammlungsrechtlichen Auflagen: Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, NVwZ 2008, S. 671 ; vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, S. 834 ), namentlich in der Konstellation von Störungen der öffentlichen Sicherheit durch Gegendemonstranten (vgl. BVerfGE 69, 315 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001, S. 1411 ) und von polizeilichen Kontrollen im Vorfeld von Versammlungen (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 84, 203 ).

    Der gesamte Vorgang des Sich-Versammelns unterfällt dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 84, 203 ).

    Eine solche Prüfung verlangt eine intensivierte Kontrolle, ob die von den Fachgerichten getroffenen tatsächlichen Feststellungen die daraus gezogenen Schlussfolgerungen zu tragen vermögen (vgl. BVerfGE 84, 203 ).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
    Dies gilt insbesondere für die Bedeutung der Versammlungsfreiheit bei der Gefahrenprognose im Rahmen von Entscheidungen der Behörden und Gerichte anhand von § 15 Abs. 1 VersG (vgl. BVerfGE 69, 315 ; speziell zu versammlungsrechtlichen Auflagen: Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, NVwZ 2008, S. 671 ; vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, S. 834 ), namentlich in der Konstellation von Störungen der öffentlichen Sicherheit durch Gegendemonstranten (vgl. BVerfGE 69, 315 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001, S. 1411 ) und von polizeilichen Kontrollen im Vorfeld von Versammlungen (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 84, 203 ).

    Ein Eingriff ist nicht nur dann gegeben, wenn eine Versammlung verboten oder aufgelöst wird, sondern auch, wenn die Art und Weise ihrer Durchführung durch staatliche Maßnahmen beschränkt wird (vgl. BVerfGE 69, 315 ).

    Gegen die friedliche Versammlung, die den Anlass für die Gegendemonstration bildet, darf nur unter den besonderen Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes eingeschritten werden (vgl. BVerfGE 69, 315 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, S. 1406 ).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
    Dies gilt insbesondere für die Bedeutung der Versammlungsfreiheit bei der Gefahrenprognose im Rahmen von Entscheidungen der Behörden und Gerichte anhand von § 15 Abs. 1 VersG (vgl. BVerfGE 69, 315 ; speziell zu versammlungsrechtlichen Auflagen: Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, NVwZ 2008, S. 671 ; vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, S. 834 ), namentlich in der Konstellation von Störungen der öffentlichen Sicherheit durch Gegendemonstranten (vgl. BVerfGE 69, 315 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001, S. 1411 ) und von polizeilichen Kontrollen im Vorfeld von Versammlungen (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 84, 203 ).

    Als Grundlage der Gefahrenprognose sind konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte erforderlich; bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hierzu nicht aus (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, S. 834 ; vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, NVwZ 2008, S. 671 ; vom 7. November 2008 - 1 BvQ 43/08 -, juris Rn. 17).

  • BVerfG, 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09

    Demonstration "Fünfter Antikriegstag" in Dortmund am 5. September 2009 findet

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
    Für die Gefahrenprognose können Ereignisse im Zusammenhang mit früheren Versammlungen als Indizien herangezogen werden, soweit sie bezüglich des Mottos, des Ortes, des Datums sowie des Teilnehmer- und Organisatorenkreises Ähnlichkeiten zu der geplante Versammlung aufweisen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2009 - 1 BvR 2147/09 -, NJW 2010, S. 141).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt bei der Behörde (vgl.  BVerfG  , Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 21/01 -, NJW 2001, S. 2078 ; vom 4. September 2009 - 1 BvR 2147/09 -, NJW 2010, S. 141 ).

  • BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94

    Verletzung von GG Art 8 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung eines Antrags

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
    Dies gilt insbesondere für die Bedeutung der Versammlungsfreiheit bei der Gefahrenprognose im Rahmen von Entscheidungen der Behörden und Gerichte anhand von § 15 Abs. 1 VersG (vgl. BVerfGE 69, 315 ; speziell zu versammlungsrechtlichen Auflagen: Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, NVwZ 2008, S. 671 ; vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, S. 834 ), namentlich in der Konstellation von Störungen der öffentlichen Sicherheit durch Gegendemonstranten (vgl. BVerfGE 69, 315 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001, S. 1411 ) und von polizeilichen Kontrollen im Vorfeld von Versammlungen (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 84, 203 ).

    Als Grundlage der Gefahrenprognose sind konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte erforderlich; bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hierzu nicht aus (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, S. 834 ; vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, NVwZ 2008, S. 671 ; vom 7. November 2008 - 1 BvQ 43/08 -, juris Rn. 17).

  • BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
    Gegen die friedliche Versammlung, die den Anlass für die Gegendemonstration bildet, darf nur unter den besonderen Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes eingeschritten werden (vgl. BVerfGE 69, 315 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, S. 1406 ).
  • BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 21/01

    Zur Aufhebung von Demonstrationsverboten am 1. Mai

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt bei der Behörde (vgl.  BVerfG  , Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 21/01 -, NJW 2001, S. 2078 ; vom 4. September 2009 - 1 BvR 2147/09 -, NJW 2010, S. 141 ).
  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Beschränkungen des

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
    Dies gilt insbesondere für die Bedeutung der Versammlungsfreiheit bei der Gefahrenprognose im Rahmen von Entscheidungen der Behörden und Gerichte anhand von § 15 Abs. 1 VersG (vgl. BVerfGE 69, 315 ; speziell zu versammlungsrechtlichen Auflagen: Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, NVwZ 2008, S. 671 ; vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, S. 834 ), namentlich in der Konstellation von Störungen der öffentlichen Sicherheit durch Gegendemonstranten (vgl. BVerfGE 69, 315 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001, S. 1411 ) und von polizeilichen Kontrollen im Vorfeld von Versammlungen (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 84, 203 ).
  • BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08

    Verbot der Demonstration vom 8. November 2008 in Aachen aufgehoben

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
    Als Grundlage der Gefahrenprognose sind konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte erforderlich; bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hierzu nicht aus (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, S. 834 ; vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, NVwZ 2008, S. 671 ; vom 7. November 2008 - 1 BvQ 43/08 -, juris Rn. 17).
  • BVerfG, 01.03.2002 - 1 BvQ 5/02

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
    Mit Beschluss vom 1. März 2002 stellte die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts im Wege der einstweiligen Anordnung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Beschwerdeführers gegen die Verbotsverfügung wieder her (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. März 2002 - 1 BvQ 5/02 -, NVwZ 2002, S. 982).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2002 - 5 B 388/02
  • VG Minden, 27.02.2002 - 11 L 185/02

    NPD-Demonstration in Bielefeld am 02.03.2002 bleibt verboten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2004 - 5 A 2764/03

    Vereinbarkeit einer Auflage hinsichtlich einer polizeilichen Durchsuchung der

  • VG Minden, 16.04.2003 - 11 K 671/02

    Abhängigkeit einer Versammlung oder eines Aufzugs von bestimmten Auflagen

  • OVG Sachsen, 07.11.2020 - 6 B 368/20

    Demonstration Querdenken in Leipzig darf mit Einschränkungen am Augustusplatz

    Als Grundlage der Gefahrenprognose sind konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte erforderlich; bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hierzu nicht aus (vgl. BVerfG [K], Beschl. v. 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris Rn. 17; v. 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, 834, 835; v. 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, NVwZ 2008, 671, 672; v. 7. November 2008 - 1 BvQ 43/08 -, juris Rn. 17).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt bei der Behörde (vgl. BVerfG [K] Beschl. v. 12. Mai 2010 a. a. O. Rn. 19; v. 1. Mai 2001 - 1 BvQ 21/01 -, NJW 2001, 2078, 2079; v. 4. September 2009 - 1 BvR 2147/09 -, NJW 2010, 141, 142).

  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 129/13

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung zu Übersichtsaufnahmen von Versammlungen unter

    Dasselbe gilt, wenn von staatlichen Maßnahmen eine Wirkung ausgeht, die den Einzelnen davon abhalten kann, sein Grundrecht auszuüben (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Beschränkungen der Versammlungsfreiheit bedürfen gemäß Art. 8 Abs. 2 GG zu ihrer Rechtfertigung einer gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerfGE 69, 315 ; BVerfGK 17, 303 ).

    Als Grundlage der Gefahrenprognose sind konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte erforderlich; bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hierzu nicht aus (BVerfGE 69, 315 ; BVerfGK 17, 303 ).

    Gegen die friedliche Versammlung selbst kann dann nur unter den besonderen Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes eingeschritten werden (vgl. BVerfGE 69, 315 ; BVerfGK 17, 303 ).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt grundsätzlich bei der Behörde (vgl. BVerfGK 17, 303 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2009 - 1 BvR 2147/09 -, NJW 2010, S. 141 ).

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