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   OVG Sachsen, 18.08.2010 - 2 A 142/09   

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https://dejure.org/2010,10052
OVG Sachsen, 18.08.2010 - 2 A 142/09 (https://dejure.org/2010,10052)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.08.2010 - 2 A 142/09 (https://dejure.org/2010,10052)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. August 2010 - 2 A 142/09 (https://dejure.org/2010,10052)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SchulG § 7; OAVO § 27 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Festlegung einzelner Lerninhalte und Lernziele für die Abiturprüfung durch den Verordnungsgeber in einer Verordnung selbst; Anforderungen der Wesentlichkeitstheorie und des Bestimmtheitsgrundsatzes beim Erlass von Rechtsverordnungen; Zulässigkeit des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis der Festlegung einzelner Lerninhalte und Lernziele für die Abiturprüfung durch den Verordnungsgeber in einer Verordnung selbst; Anforderungen der Wesentlichkeitstheorie und des Bestimmtheitsgrundsatzes beim Erlass von Rechtsverordnungen; Zulässigkeit des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lehrpläne, Rahmenpläne - Einheitliche Prüfungsanforderungen und Wesentlichkeitstheorie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 152
  • DÖV 2011, 120
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 09.08.1996 - 6 C 3.95

    Prüfungsrecht - Abiturprüfung, Zulässigkeit und Eignung von Prüfungsfragen,

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2010 - 2 A 142/09
    Anders als beispielsweise bei den Fächern Sexualerziehung oder Ethikunterricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.12.1977, BVerfGE 47, 46, 78 ff.) musste der Inhalt und das Ziel des Prüfungsfachs Mathematik gesetzlich nicht konkret umschrieben werden, weil dadurch weder Persönlichkeits- noch Eltern- und Erziehungsrechte tangiert werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.8.1996, DVBl. 1996, 1381 f.).

    Vielmehr entspricht es hergebrachter Übung, die nicht zu beanstanden ist, dass die Lerninhalte und Lernziele in Lehrplänen und Einheitlichen Prüfungsanforderungen festgelegt werden (vgl. BVerwG, Urt. 9.8.1996, DVBl. 1996, 1381 f.).

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2010 - 2 A 142/09
    Anders als beispielsweise bei den Fächern Sexualerziehung oder Ethikunterricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.12.1977, BVerfGE 47, 46, 78 ff.) musste der Inhalt und das Ziel des Prüfungsfachs Mathematik gesetzlich nicht konkret umschrieben werden, weil dadurch weder Persönlichkeits- noch Eltern- und Erziehungsrechte tangiert werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.8.1996, DVBl. 1996, 1381 f.).
  • BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvL 26/84

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2010 - 2 A 142/09
    Dementsprechend muss bei der Verweisung des Gesetzgebers der Inhalt der Regelungen, auf die verwiesen wird, im Wesentlichen feststehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.2.1988, BVerfGE 78, 32, 35 f.).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 CN 1.03

    Verwaltungsvorschriften mit Außenwirkung gegenüber Dritten; Bekanntgabe von

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2010 - 2 A 142/09
    Wird auf Verwaltungsvorschriften verwiesen, die damit Außenwirkung erlangen, sind diese bekannt zu machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.2004, BVerwGE 122, 264).
  • VG Leipzig, 24.10.2003 - 4 K 1300/03

    Anspruch auf Erteilung eines vorläufigen Prüfungszeugnisses über das Bestehen der

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2010 - 2 A 142/09
    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird Bezug auf die vom Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge sowie die Gerichtsakte des erstinstanzlichen Verfahrens, des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens - 4 K 1300/03 - sowie des Berufungsverfahrens genommen.
  • BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90

    Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2010 - 2 A 142/09
    Die fortbestehende Beschwer liegt darin, dass die Prüfung nicht bestanden wurde, also darin, dass die später bestandene Prüfung zwangsläufig als Wiederholungsprüfung anzusehen ist und den Prüfling als "Repetenten" ausweist (BVerwG, Urt. v. 12.4.1991, BVerwGE 88, 111 ff.).
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2004 - 11-IV-04
    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2010 - 2 A 142/09
    Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde verwarf der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen mit Beschluss vom 10.12.2004 - Vf. 11-IV-04 -.
  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77

    Ausbildungsnote - Anrechnung auf Gesamtnote - Zweite juristische Staatsprüfung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2010 - 2 A 142/09
    Deshalb bilden Ziel und Inhalt der Ausbildung letztlich die Gegenstände, die dem Gesetzgeber zur eigenverantwortlichen Normierung durch "statusbildende" Regelungen anheimgegeben sind; sie muss der parlamentarische Gesetzgeber in den Grundzügen selbst bestimmen (BVerwG, Urt. v. 1.12.1978, BVerwGE 57, 130, 137 f.).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2010 - 2 A 142/09
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass von einem Beamten keine bessere Rechtseinsicht als von einem Kollegialgericht erwartet und verlangt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.8.2005 - 2 C 36.04 -, juris m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 5.6.2010 - 2 A 92/09 -).
  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2010 - 2 A 142/09
    Hiernach muss das Parlament, das einen Regelungsbereich selbst nicht abschließend ordnet, jedenfalls diejenigen Leitentscheidungen treffen, die die Regelungsbefugnis des zur weiteren Rechtsetzung ermächtigten Verordnungsgebers nach Tendenz und Programm umgrenzen und berechenbar machen (BVerfG, Beschl. v. 27.1.1976, BVerfGE 41, 251, 265, 266 "Speyer-Kolleg").
  • BVerwG, 27.05.2008 - 4 B 42.07

    Zulassung einer Revision wegen unrichtiger Anwendung eines vom

  • OVG Sachsen, 05.07.2010 - 2 A 92/09

    Beamtenrechtlicher Schadensersatz, Kollegialgerichtsregel, Übertragung auf den

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2012 - 9 S 1823/12

    Ausschluss von weiteren Prüfungsleistungen und Verlust des Prüfungsanspruchs

    Aus dem Grundsatz der Chancengleichheit, der ein tragendes Prinzip des Prüfungsrechts darstellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.03.1989, a.a.O.; vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.12.1976, a.a.O.; OVG Berlin-Bbg, Beschluss vom 07.11.2011 - OVG 10 N 21.09 -, Juris Rn. 5 u. 6), folgt unmittelbar, dass massive Verstöße, durch die sich ein Prüfling auf drastische Weise einen erheblichen, ungerechtfertigten Vorteil gegenüber den anderen Prüflingen zu verschaffen sucht, auch durch drastische Sanktionen geahndet werden können (vgl. BayVGH, Urteil vom 19.03.2004, a.a.O., BayVBl 2004, 597; im Ergebnis ebenso Sächs. OVG, Urteil vom 18.08.2010 - 2 A 142/09 -, NVwZ-RR 2011, 152, 153, und Nds. OVG, Beschluss vom 31.03.2011 - 2 LA 343/10 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LB 5/16

    Auslaufen eines Studienganges; Diplom; Doppeldiplom; Prüfungsordnung;

    Für den Fall einer vom Verordnungsgeber erlassenen Prüfungsordnung hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen mit Urteil vom 18. August 2010 (- 2 A 142/09 -, NVwZ-RR 2011, 152, juris Rdnr. 25; vgl. zu dem Problemkreis der Verweisungen auch BVerwG, Urt. v. 27.6.2013 - 3 C 21.12 -, BVerwGE 147, 100 = DVBl. 2013, 1393, juris Rdnrn. 39, 42) insoweit ausgeführt:.
  • OVG Sachsen, 05.04.2017 - 2 B 101/17

    Vorläufige Zulassung zur Abiturprüfung; Vorwegnahmeverbot; Wesentlichkeitstheorie

    Damit bilden Inhalt und Ziel der Ausbildung letztlich die Gegenstände, die vom parlamentarischen Gesetzgeber in den Grundzügen selbst zu bestimmen sind (vgl. Senatsurt. v. 18. August 2010 - 2 A 142/09 -, juris Rn. 20; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl. Rn. 20).
  • OVG Sachsen, 20.12.2010 - 2 A 423/09

    Beihilfe, Selbstbehalt, Elternzeit

    Hiernach muss das Parlament, das einen Regelungsbereich selbst nicht abschließend ordnet, jedenfalls diejenigen Leitentscheidungen treffen, die die Regelungsbefugnis des zur weiteren Rechtsetzung ermächtigten Verordnungsgebers nach Tendenz und Programm umgrenzen und berechenbar machen (BVerfG, Beschl. v. 27.1.1976, BVerfGE 41, 251, 265, 266 - "Speyer-Kolleg"; SächsOVG, Urt. v. 18.8.2010 - 2 A 142/09 -, juris).
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