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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - 2 S 93.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5029
OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - 2 S 93.10 (https://dejure.org/2011,5029)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.01.2011 - 2 S 93.10 (https://dejure.org/2011,5029)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - 2 S 93.10 (https://dejure.org/2011,5029)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 14 Abs 1 GG, § 212a Abs 1 BauGB, § 2 Abs 3 DSchG BB, § 9 Abs 1 Nr 4 DSchG BB, § 9 Abs 2 DSchG BB
    Neubau einer Sporthalle neben einem denkmalgeschütztem Herrenhaus; Abwehranspruch des Eigentümers

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 14 Abs 1 GG, § ... 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 80a Abs 3 VwGO, § 146 Abs 4 S 4 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 212a Abs 1 BauGB, § 2 Abs 3 DSchG BB, § 9 Abs 1 Nr 4 DSchG BB, § 9 Abs 2 DSchG BB, § 17 Abs 1 DSchG BB
    Baunachbarschutz; vorläufiger Rechtsschutz; Neubau einer Einfeld-Sporthalle; Umgebung eines Denkmals; Gutshaus mit Hofanlage und Gutspark; Abwehranspruch des Denkmaleigentümers gegen Bauvorhaben; denkmalrechtlicher Umgebungsschutz; drittschützende Funktion; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer die verfassungsrechtliche Eigentumsgewährleistung berührende erhebliche Beeinträchtigung eines Denkmals durch ein Vorhaben in der Umgebung; Abwehranspruch des Eigentümers eines denkmalgeschützten Gutshauses mit Hofanlage und Gutspark in dörflich geprägter ...

  • denkmalrechtbayern.de PDF

    Abwehrrecht Sporthalle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme einer die verfassungsrechtliche Eigentumsgewährleistung berührende erhebliche Beeinträchtigung eines Denkmals durch ein Vorhaben in der Umgebung; Abwehranspruch des Eigentümers eines denkmalgeschützten Gutshauses mit Hofanlage und Gutspark in dörflich geprägter ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Denkmalschutz: Abwehranspruch gegen Neubau Sporthalle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Neubau einer Sporthalle neben denkmalgeschütztem Herrenhaus in Groß Kreutz vorläufig gestoppt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sporthalle neben denkmalgeschütztem Gutshaus? (IBR 2011, 378)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 274 (Ls.)
  • BauR 2011, 889
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - 2 S 93.10
    Ihre Auffassung, dass den Regelungen zum denkmalrechtlichen Umgebungsschutz in § 9 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 BbgDSchG eine - uneingeschränkt - drittschützende Funktion zu Gunsten des Denkmaleigentümers zukomme, lässt sich nicht auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stützen, der zufolge der Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG jedenfalls dann berechtigt sein muss, die denkmalrechtliche Genehmigung eines benachbarten Vorhabens anzufechten, wenn das Vorhaben die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens möglicherweise erheblich beeinträchtigt (vgl. Urteil vom 21. April 2009 - 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347, 351); denn das Bundesverwaltungsgericht hat in der erwähnten Entscheidung zugleich klargestellt, dass es eine Frage des Landesrechts ist, ob der denkmalrechtliche Drittschutz des Eigentümers eines Kulturdenkmals auf das grundrechtlich gebotene Mindestmaß beschränkt ist oder - möglicherweise jedenfalls innerhalb einer Denkmalzone - darüber hinaus geht (BVerwG, a.a.O., S. 357).

    Soweit in die nach § 9 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 2 BbgDSchG zu treffende Abwägungsentscheidung bei der nach der erwähnten neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 21. April 2009, a.a.O., S. 357) möglicherweise gebotenen verfassungskonformen Auslegung über den Gesetzeswortlaut hinaus auch die Interessen von Nachbarn einzubeziehen sein mögen, die sich als Denkmaleigentümer gegen ein Vorhaben in der Umgebung wenden, spricht auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens nichts dafür, dass insoweit mehr als das grundrechtlich gebotene Mindestmaß zu berücksichtigen ist.

    Auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens bestehen vielmehr gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass sich nachbarlicher Drittschutz im vorliegenden Fall jedenfalls unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 GG ergibt, da das Vorhaben des Beigeladenen in der Umgebung des geschützten Kulturdenkmals der Antragsteller dessen Denkmalwürdigkeit möglicherweise im Sinne der erwähnten neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. April 2009, a.a.O.) erheblich beeinträchtigt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2008 - 2 S 120.07

    Umgebungsschutz bei Baudenkmälern und Werbeanlagen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - 2 S 93.10
    Hinzutretende bauliche Anlagen müssen sich aber an dem Maßstab messen lassen, den das Denkmal gesetzt hat und dürfen es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den Werten außer Acht lassen, welche dieses Denkmal verkörpert (vgl. Beschluss des Senats vom 25. April 2008 - OVG 2 S 120.07 -, BRS 73 Nr. 202, zu § 10 Abs. 1 i.V.m. § 11 Abs. 2 Satz 2 DSchG Bln).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich das Denkmal hier nicht in einem innerstädtischen Bereich befindet, in dem Sichtbezüge zu anderen Gebäuden und Anlagen ebenso typisch wie unvermeidlich sind (vgl. zu diesem Gesichtspunkt den Beschluss des Senats vom 25. April 2008 - OVG 2 S 120.07 -, BRS 73 Nr. 202), sondern in einer aufgelockerten, traditionell dörflich geprägten Umgebung.

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - 2 S 93.10
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass in bauplanungsrechtlicher Hinsicht die prägende Wirkung des Altbestands fortdauert, solange mit einer Wiederbebauung nach der Verkehrsauffassung zu rechnen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 -, NVwZ 1999, 523, 525), kann eine denkmalrechtlich relevante Vorbelastung nicht ohne Rücksicht auf die konkrete Gestalt, Funktion und Wirkung der früheren Bebauung angenommen werden.
  • OVG Brandenburg, 13.09.1996 - 3 B 111/96

    Untersagung der Fortführung der Bauarbeiten auf einem Grundstück; Stilllegung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - 2 S 93.10
    Weshalb allein schon der Umstand, dass sich das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz zum Umgebungsschutz bekennt, die Annahme rechtfertigen soll, dass der Umgebungsschutz nicht nur den Belangen des Denkmalschutzes, sondern entgegen der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung u.a. des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg (vgl. Beschluss vom 13. September 1996 - 3 B 111/96 -, LKV 1998, 72) auch den privaten Interessen von Denkmaleigentümern dient, erschließt sich dem Senat nicht.
  • OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11

    Vermittlung von Drittschutz gegenüber dem Eigentümer eines Denkmals durch § 8 S.

    Eine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals kann anzunehmen sein, wenn über die erwähnten Voraussetzungen hinaus die Schutzwürdigkeit des Denkmals als besonders hoch zu bewerten ist oder dessen Erscheinungsbild durch das Vorhaben den Umständen nach besonders schwerwiegend beeinträchtigt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.1.2011 - OVG 2 S 93.10 -, NVwZ-RR 2011, juris Rdn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2017 - 2 B 4.16

    Sach- und Rechtslage bei Nachbarklagen; Auswirkungen eines wechselseitigen

    Zwar kann ein Denkmaleigentümer im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Eigentumsgewährleistung und die Verhältnismäßigkeit der ihm auferlegten denkmalrechtlichen Erhaltungspflicht mit den Anforderungen des Denkmalschutzes unvereinbare Beeinträchtigungen aus eigenem Recht abwehren, wenn ein Vorhaben in der Umgebung des Denkmals dessen Denkmalwürdigkeit erheblich beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 4 C 3.08 - Beschlüsse des Senats vom 25. Januar 2011 - OVG 2 S 93.10 -, und vom 10. Mai 2012 - OVG 2 S 13.12 -, jeweils bei juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - 10 S 21.12

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Eigentümers eines Denkmals gegen ein Bauvorhaben;

    Ohne Erfolg machen die Antragsteller geltend, das Verwaltungsgericht gehe im Verfahren nach §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO von einem unzutreffenden Entscheidungsmaßstab aus, weil es meine, die begehrte Anordnung setze einen offensichtlichen Abwehranspruch des Dritten voraus, was von dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg vom 25. Januar 2011 (OVG 2 S 93.10, NVwZ-RR 2011, 274, juris Rn. 9) abweiche.

    Der Antrag hat dann Erfolg, wenn das Interesse des Antragstellers, bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens von der Ausführung des mit der Baugenehmigung genehmigten Vorhabens verschont zu bleiben, das Interesse des von der Baugenehmigung Begünstigten an der unverzüglichen Ausnutzung desselben sowie ein gegebenenfalls bestehendes (gleichgerichtetes) öffentliches Interesse überwiegt (vgl. u.a. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. September 2012, a.a.O., juris Rn. 3; Beschluss vom 25. Januar 2011, a.a.O., juris Rn. 9; Beschluss vom 2. Mai 2008, a.a.O., juris Rn. 5 m.w.N.).

    Hinzutretende bauliche Anlagen müssen sich aber an dem Maßstab messen lassen, den das Denkmal gesetzt hat, dürfen es also insbesondere nicht gleichsam erdrücken, verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den Werten außer Acht lassen, welches dieses Denkmal verkörpert (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 25. Januar 2011, a.a.O., juris Rn. 12; Beschluss vom 25. April 2008 - OVG 2 S 120.07 -, BRS 73 Nr. 202, juris Rn. 5).

  • VG Aachen, 28.05.2013 - 3 K 271/11

    Erteilung eines Bauvorbescheids zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 8. März 2012 - 10 A 2037/11 -, BauR 2012, 1781 = juris, Rn. 48 ff.; = juris, Rn. 94 ff.; ebenso zum jeweiligen Landesrecht: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, NVwZ-RR 2013, 92 = juris, Rn. 53 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2011 - OVG 2 S 93.10 -, juris, Rn. 12; Bayerischer VGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - 2 BV 11.1631 -, juris, Rn. 21 f. und 28.

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 8. März 2012 - 10 A 2037/11 -, BauR 2012, 1781 = juris, Rn. 56 ff., und vom 30. August 2012 - 2 D 81/11.NE -, juris, Rn. 43; ebenso zum jeweiligen Landesrecht: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, NVwZ-RR 2013, 92 = juris, Rn. 53 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2011 - OVG 2 S 93.10 -, juris, Rn. 12; Bayerischer VGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - 2 BV 11.1631 -, juris, Rn. 21 f. und 28.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 8. März 2012 - 10 A 2037/11 -, BauR 2012, 1781 = juris, Rn. 59 ff.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, NVwZ-RR 2013, 92 = juris, Rn. 53 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2011 - OVG 2 S 93.10 -, juris, Rn. 12.

  • VG Köln, 20.07.2011 - 4 K 3146/10

    Drittschutz von die Zulässigkeit eines Vorhabens in der Umgebung eines

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.01.2011 - OVG 2 S 93.10 -, juris, Rn. 12; OVG Lüneburg, Urteil vom 01.06.2010 - 12 LB 31/07 -, a.a.O.

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.01.2011 - OVG 2 S 93.10 -, a.a.O., Rn. 16.

    Angesichts der hohen Bedeutung und herausragenden Qualität des zu schützenden Denkmals, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.01.2011 - OVG 2 S 93.10 -, a. a. O., Rn. 12, stellt nach Auffassung der Kammer jede bleibende Veränderung des Erscheinungsbildes, welche die Erkennbarkeit und Ablesbarkeit historischer Gegebenheiten erschwert - wie hier die Geschichte als Stiftskirche mit ihren abgestuften Bauhöhen -, eine erhebliche Veränderung dar.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13

    Wohnpark Paulusviertel in Halle darf gebaut werden.

    Eine die verfassungsrechtliche Eigentumsgewährleistung berührende - und damit einen Abwehranspruch des Denkmaleigentümers auslösende - erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Schutzwürdigkeit des Denkmals als besonders hoch zu bewerten ist oder dessen Erscheinungsbild durch das Vorhaben den Umständen nach besonders schwerwiegend beeinträchtigt wird (OVG BBg, Beschl. v. 25.01.2011 - 2 S 93.10 -, OVGE BE 32, 1, RdNr. 12 in juris, für möglich gehalten beim Neubau einer Sporthalle neben einem im Jahr 1765 errichteten Herrenhaus mit Nebengebäuden).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 1 KN 356/07

    Alternativenprüfung; Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan;

    Soweit sich die Antragstellerin zu 2. sich hinsichtlich der Frage der Abwehrrechte aus Gründen des Denkmalschutzes auf neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beruft (Beschl. v. 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06 -, BauR 2007, 1212 ), ist diese in der fachgerichtlichen Rechtsprechung bislang ohne abschließende Klärung der Reichweite aufgenommen worden (BVerwG, Urt. v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347 = BauR 2009, 1281 ; Beschl. v. 1.7.2009 - 7 B 50.08 -, BauR 2009, 1720 ; Beschl. v. 16.11.2010 - 4 B 28.10 -, ZfBR 2011, 159 ; OVG Lüneburg, Urt. v. 14.8.2009 - 1 LB 337/07 -, NdsVBl 2010, 13 ; Urt. v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 -, NuR 2010, 649 ; Beschl. v. 1.6.2010 - 12 LB 31/07 -, DVBl. 2010, 1039; OVG Koblenz, Urt. v. 16.9.2009 - 8 A 10710/09 -, BauR 2010, 84 ; OVG Münster, Beschl. v. 21.9.2010 - 7 B 727/10 -, BauR 2010, 1817 (Leitsatz); OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 25.1.2011 - 2 S 93.10 -, juris; vgl. auch Müller, BauR 2009, 1536 ).
  • VG Berlin, 15.03.2012 - 13 L 218.11

    Drittschutz aus denkmalrechtlichem Umgebungsschutz

    Lassen sich die Erfolgsaussichten im Aussetzungsverfahren aufgrund der verfahrensform bedingt eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten dagegen nicht abschließend positiv beurteilen, so ist für eine Anordnung nur dann Raum, wenn jedenfalls gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung bestehen und eine Folgenabwägung den Ausschlag für das überwiegende Aussetzungsinteresse der Antragsteller gibt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2011 - OVG 2 S 93.10 -, juris, Rn. 9; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26. November 2010 - 2 B 275.10 -, juris Rn. 11).

    Hinzutretende bauliche Anlagen müssen sich aber an dem Maßstab messen lassen, den das Denkmal gesetzt hat und dürfen es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den Werten außer Acht lassen, welche dieses Denkmal verkörpert (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2011 - OVG 2 S 93.10 -, a.a.O., Rn. 12).

  • OVG Hamburg, 16.12.2015 - 2 Bs 218/15

    Fassade als Baudenkmal; Rechte des Denkmaleigentums auf Schutz seines Denkmals

    Allerdings kann eine die Schutzbedürftigkeit des Denkmals relativierende Vorbelastung nur dann angenommen werden, wenn diese Bebauung das Denkmal in zumindest annähernd vergleichbarer Weise beeinträchtigt hat wie das nunmehrige Vorhaben (siehe OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.1.2011, OVG 2 S 93.10, juris Rn. 17).
  • VG Berlin, 19.11.2014 - 19 K 385.12

    Erteilung eines positiven Bauvorbescheides

    Hinzutretende bauliche Anlagen müssen sich aber an dem Maßstab messen lassen, den das Denkmal gesetzt hat, dürfen es also insbesondere nicht gleichsam erdrücken, verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den Werten außer Acht lassen, welches dieses Denkmal verkörpert (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. September 2012 - OVG 10 S 21.12 -, juris Rn. 8, vom 25. Januar 2011 - OVG 2 S 93.10 -, juris Rn. 12, und vom 25. April 2008 - OVG 2 S 120.07 -, juris Rn. 5).
  • VG Frankfurt/Main, 22.01.2015 - 8 L 4844/14

    Denkmalschutzrechliches Abwehrrecht

  • VG Magdeburg, 14.05.2021 - 4 B 67/21

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Einstellung der Bauarbeiten gegen öffentlichen

  • VG Berlin, 23.01.2020 - 13 L 326.19

    Berlin-Lichterfelde: Bau einer Flüchtlingsunterkunft darf weiter gehen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - 2 S 13.12

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren (Beschwerde) wegen Baugenehmigung für

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - 2 A 34.18

    Bebauungsplan; Denkmal; Denkmalbereich; Antragsbefugnis; Denkmaleigentümer;

  • VG Berlin, 17.11.2020 - 19 L 286.20

    Rechtschutz gegen Bau einer Flüchtlingsunterkunft

  • VG Frankfurt/Oder, 20.09.2013 - 7 L 138/13

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Nachbarwiderspruch,

  • VG Berlin, 18.04.2013 - 13 L 63.13

    Vorerst keine Unterbringung von Patienten des Maßregelvollzugs in Weißensee

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 M 158/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine der Beigeladenen erteilten Baugenehmigung für

  • VG Halle, 15.11.2021 - 2B169/21
  • VG Cottbus, 09.07.2019 - 3 L 84/19

    Verpflichtung zum Entfernen von Losungsbannern aufgrund denkmalschutzrechtlicher

  • VG Berlin, 22.05.2019 - 13 K 91.18

    Anfechtung einer denkmalrechtlichen und erhaltungsrechtlichen Genehmigung für ein

  • VG Berlin, 18.05.2017 - 13 L 178.17

    Zulässigkeit eines Neubau bzw. Umbaus eines in der Nachbarschaft eines

  • VG Cottbus, 05.12.2018 - 3 L 632/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen denkmalrechtliche Verfügung

  • VG Potsdam, 09.10.2013 - 4 K 336/12
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 10.12.2010 - 3 B 250/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7023
OVG Saarland, 10.12.2010 - 3 B 250/10 (https://dejure.org/2010,7023)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10.12.2010 - 3 B 250/10 (https://dejure.org/2010,7023)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10. Dezember 2010 - 3 B 250/10 (https://dejure.org/2010,7023)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB; § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO; §§ 4 Abs. 1 Satz 1, 4a Abs. 2 Nr. 1, 10 BImSchG
    Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Genehmigung von sechs Windkraftanlagen wegen Lärmimmissionen, Einwirkungen durch Infraschall sowie optisch bedrängender Wirkung unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch sieben bereits bestehende Anlagen

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der von hoch ragenden Windkraftanlagen ausgehenden Lärmimmissionen auf Grundlage der TA Lärm; Anforderungen an die Verwertbarkeit der im Auftrag des Betreibers durch einen Privatgutachter erstellten Lärmprognose i.R.d. Genehmigungsverfahrens nach dem ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BImSchG § 26; TA Lärm Nr. 6 .1
    Beurteilung der von hoch ragenden Windkraftanlagen ausgehenden Lärmimmissionen auf Grundlage der TA Lärm; Anforderungen an die Verwertbarkeit der im Auftrag des Betreibers durch einen Privatgutachter erstellten Lärmprognose i.R.d. Genehmigungsverfahrens nach dem ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 274 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Saarland, 04.05.2010 - 3 B 77/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Genehmigung von drei Windkraftanlagen wegen

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2010 - 3 B 250/10
    Beschluss des Senats vom 4.5.2010 - 3 B 77/10 - mit weiteren Nachweisen, dokumentiert bei Juris.

    Beschluss des Senats vom 4.5.2010 - 3 B 77/10 -, sowie Beschlüsse vom 10.11.2006, - 3 W 5/06 -, und vom 1.6.2007, - 3 Q 110/06 -, jeweils dokumentiert bei Juris.

    Beschluss vom 4.5.2010 - 3 B 77/10 - dokumentiert bei Juris,.

  • VGH Bayern, 09.02.2010 - 22 CS 09.3255

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2010 - 3 B 250/10
    zur optisch bedrängenden Wirkung nur bei erheblich geringeren Abständen OVG Münster, Beschluss vom 24.6.2010 - 8 A 2764/09 - sowie Beschlüsse des VGH München vom 31.10.2008, - 22 CS 08.2369 -, NVwZ 2009, 338, vom 9.2.2010 - 22 CS 09.3255 -, sowie vom 22.2.2010 - 22 ZB 09.1175 -, u.a., jeweils zitiert nach Juris,.
  • VerfGH Bayern, 14.09.2009 - 41-VI-08

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen zu

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2010 - 3 B 250/10
    Windenergieanlagen und Immissionsschutz, Herausgeber: Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, Materialien Nr. 63, 2002, S. 19 f., im Internet abrufbar unter www.lanuv.nrw.de; ferner: BayVerfGH, Entscheidung vom 14.9.2009 - Vf 41-VI-08 -, BayVBl. 2010, 106 = NVwZ-RR 2010, 139 sowie OVG Münster, Beschluss vom 22.5.2006 - 8 B 2122/05 -, jeweils zitiert nach Juris.
  • OVG Saarland, 01.06.2007 - 3 Q 110/06

    Windenergieanlagen und verschiedene Windlagen im Immissionsschutzrecht

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2010 - 3 B 250/10
    Beschluss des Senats vom 4.5.2010 - 3 B 77/10 -, sowie Beschlüsse vom 10.11.2006, - 3 W 5/06 -, und vom 1.6.2007, - 3 Q 110/06 -, jeweils dokumentiert bei Juris.
  • VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369

    Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2010 - 3 B 250/10
    zur optisch bedrängenden Wirkung nur bei erheblich geringeren Abständen OVG Münster, Beschluss vom 24.6.2010 - 8 A 2764/09 - sowie Beschlüsse des VGH München vom 31.10.2008, - 22 CS 08.2369 -, NVwZ 2009, 338, vom 9.2.2010 - 22 CS 09.3255 -, sowie vom 22.2.2010 - 22 ZB 09.1175 -, u.a., jeweils zitiert nach Juris,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - 8 A 2764/09

    Windenergieanlage in Bochum-Gerthe unzulässig

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2010 - 3 B 250/10
    zur optisch bedrängenden Wirkung nur bei erheblich geringeren Abständen OVG Münster, Beschluss vom 24.6.2010 - 8 A 2764/09 - sowie Beschlüsse des VGH München vom 31.10.2008, - 22 CS 08.2369 -, NVwZ 2009, 338, vom 9.2.2010 - 22 CS 09.3255 -, sowie vom 22.2.2010 - 22 ZB 09.1175 -, u.a., jeweils zitiert nach Juris,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2006 - 8 B 2122/05

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Windkraftanlage des Typs GE

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2010 - 3 B 250/10
    Windenergieanlagen und Immissionsschutz, Herausgeber: Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, Materialien Nr. 63, 2002, S. 19 f., im Internet abrufbar unter www.lanuv.nrw.de; ferner: BayVerfGH, Entscheidung vom 14.9.2009 - Vf 41-VI-08 -, BayVBl. 2010, 106 = NVwZ-RR 2010, 139 sowie OVG Münster, Beschluss vom 22.5.2006 - 8 B 2122/05 -, jeweils zitiert nach Juris.
  • VG Saarlouis, 27.07.2010 - 5 L 538/10

    Eilantrag gegen die immissionsschutzrechtliche Zulassung von sechs

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2010 - 3 B 250/10
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. Juli 2010 - 5 L 538/10 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 22.02.2010 - 22 ZB 09.1175

    Windkraftanlagen; Lärmimmissionen; optisch bedrängende Wirkung; Planungshoheit

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2010 - 3 B 250/10
    zur optisch bedrängenden Wirkung nur bei erheblich geringeren Abständen OVG Münster, Beschluss vom 24.6.2010 - 8 A 2764/09 - sowie Beschlüsse des VGH München vom 31.10.2008, - 22 CS 08.2369 -, NVwZ 2009, 338, vom 9.2.2010 - 22 CS 09.3255 -, sowie vom 22.2.2010 - 22 ZB 09.1175 -, u.a., jeweils zitiert nach Juris,.
  • OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 5/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Lärmimmissionen von Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Saarland, 10.12.2010 - 3 B 250/10
    Beschluss des Senats vom 4.5.2010 - 3 B 77/10 -, sowie Beschlüsse vom 10.11.2006, - 3 W 5/06 -, und vom 1.6.2007, - 3 Q 110/06 -, jeweils dokumentiert bei Juris.
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

  • OVG Saarland, 11.09.2012 - 3 B 103/12

    Errichtung von Windkraftanlagen im Außenbereich; Schallprognose im Hinblick auf

    zuletzt Beschluss des Senats vom 10.12.2010 - 3 B 250/10 -, sowie Beschlüsse vom 4.5.2010 - 3 B 77/10 -, vom 1.6.2007, - 3 Q 110/06 - und vom 10.11.2006, - 3 W 5/06 -, jeweils dokumentiert bei juris.

    Beschlüsse des Senats vom 10.12.2010 - 3 B 250/10 - sowie vom 4.5.2010 - 3 B 77/10 - mit weiteren Nachweisen, dokumentiert bei juris.

    Beschlüsse vom 4.5.2010 - 3 B 77/10 - und vom 10.12.2010 - 3 B 250/10 -, jeweils dokumentiert bei juris.

    nur Beschluss vom 10.12.2010 - 3 B 250/10 -, dokumentiert bei juris.

  • OVG Saarland, 23.01.2013 - 3 A 287/11

    Nachbaranfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    zuletzt Beschluss des Senats vom 11.9.2012 - 3 B 114/12 -, sowie Beschlüsse vom 10.12.2010 - 3 B 250/10 -4.5.2010 - 3 B 77/10 -, vom 1.6.2007, - 3 Q 110/06 - und vom 10.1006, - 3 W 5/06 -, jeweils dokumentiert bei juris.

    Beschlüsse vom 4.5.2010 - 3 B 77/10 -, vom 10.12.2010 - 3 B 250/10 - und zuletzt vom 11.9.2012 - 3 B 114/12 -, jeweils dokumentiert bei juris.

    nur Beschluss vom 10.12.2010 - 3 B 250/10 -, dokumentiert bei juris.

  • VG Saarlouis, 06.06.2012 - 5 K 447/11

    Erfolglose Nachbaranfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für 6

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes wies die Beschwerde mit Beschluss vom 10.12.2010 - 3 B 250/10 - zurück.

    In der Praxis der Verwaltungsbehörden und der Judikatur der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte wird die generelle Eignung der Regelungen der TA Lärm für die von Windenergieanlagen verursachten Geräuschimmissionen nicht ernsthaft in Frage gestellt.(BVerwG, Urteil vom 29.08.2007 - 4 C 2.07 -, BRS 71 Nr. 103 unter Hinweis auf den Überblick bei Ohms, Immissionsschutz bei Windkraftanlagen, DVBl. 2003, 958; zu den Einwänden des Klägers: VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.02.2010 - 5 L 9/10 - und vom 27.07.2010 - 5 L 538/10 - OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 04.05.2010 - 3 B 77/10 - und vom 10.12.2010 - 3 B 250/10 -).

    Zum Prognosegutachten vom 15.01.2009 haben sowohl die Kammer im Beschluss vom 27.07.2010 - 5 L 538/10 - als auch das OVG des Saarlandes im Beschluss vom 10.12.2010 - 3 B 250/10 - ausgeführt, dass durchgreifende Bedenken gegen dieses Gutachten nicht bestehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2014 - 3 S 183/14

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung einer Lagerhalle

    Ist eine Lärmprognose unter Beachtung der geltenden Regelwerke fachgerecht und nachvollziehbar erstellt worden und für den Fachkundigen überzeugend, ist sie auch dann grundsätzlich verwertbar, wenn sie im Auftrag des Betreibers durch einen Privatgutachter erstellt wurde (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 10.12.2010 - 3 B 250/10 - juris = NVwZ-RR 2011, 274 [Ls]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15

    Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen

    Die TA Lärm einschließlich der von dieser in Bezug genommenen DIN ISO 9613-2 ist bei - hier erfolgter - Beachtung der vorstehenden Besonderheiten somit auch für die Beurteilung der von hoch ragenden Windkraftanlagen ausgehenden Lärmimmissionen maßgebend (OVG Saarlouis, Beschl. v. 10.12.2010, 3 B 250/10, NVwZ-RR 2011, 274 [[...] Rn.5]).
  • VG Darmstadt, 27.06.2011 - 6 L 425/11

    Nachbarschutz gegen Genehmigung einer Windenergieanlage, Lärmimmission,

    Etwaige Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens sind in konkreter Auseinandersetzung beispielsweise mit den gewählten Methoden oder dem Messaufbau substantiiert darzulegen (OVG des Saarlandes, Beschl. v. 10.12.2010 - 3 B 250/10-, juris).
  • OVG Saarland, 27.05.2013 - 2 A 361/11

    Nachbarschutz gegen Windkraftanlage

    Wie die Vorschriften über die so genannte betreibereigene Überwachung von Anlagen (§§ 26 bis 31 BImSchG) verdeutlichen, ist dem Immissionsschutzrecht auch für die Betriebsphase eine Vorlage von im Auftrag des Betreibers erstellten Immissionsprognosen und -messungen nicht fremd, sondern schon aus praktischen beziehungsweise Kapazitätsgründen sogar ausdrücklich vorgesehen, ohne dass dabei von vorneherein von "Gefälligkeitsgutachten" oder dergleichen ausgegangen werden könnte.(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.11.2006 - 3 W 7/06 -) Daher sind im Auftrag des Betreibers durch Privatgutachter erstellte Lärmprognosen grundsätzlich verwertbar, wenn sie unter Beachtung der geltenden Regelwerke fachgerecht und nachvollziehbar erstellt wurden und für einen Fachkundigen überzeugend sind.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.5.2010 - 3 B 77/10 -, BImschG-Rspr § 3 Nr. 148, vom 10.12.2010 - 3 B 250/10 -, NVwZ-RR 2011, 274, und zuletzt vom 11.9.2012 - 3 B 103/12 und 3 B 114/12 -) Das überzeugt.
  • VG Stuttgart, 23.07.2013 - 3 K 2914/11

    Immissionsschutz: Genehmigung einer Windkraftanlage

    Nach den Vorschriften der §§ 26 ff. BImSchG sind im Auftrag des Betreibers erstellte Immissionsprognosen dem Regelungssystem des Bundesimmissionsschutzgesetzes immanent und verwertbar, wenn sie regel- und fachgerecht erstellt worden sind (OVG Saarland, Beschl. v. 10.12.2010 - 3 B 250/10 -, NVwZ-RR 2011, 274, und Beschl. v. 23.01.2013 - 3 A 287/11 -, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 25.07.2011 - 1 K 1152/11 -).
  • OVG Saarland, 26.03.2013 - 3 A 222/12

    Nachbaranfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    nur Beschluss vom 10.12.2010 - 3 B 250/10 -, dokumentiert bei juris.
  • VG Aachen, 05.07.2012 - 6 L 14/12

    Genehmigung des Windparks Titz-Rödingen ist nach vorläufiger gerichtlicher

    Hinsichtlich der von den Antragstellern geltend gemachten Gesundheitsgefahren durch Infraschall decken sich die Feststellungen des LANUV NRW im Übrigen mit der insoweit bislang ergangenen - veröffentlichten - Rechtsprechung, vgl. VG Ansbach, Urteil vom 25. Januar 2012 - AN 11 K 11.01921, AN 11 S 12.00040 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 3 B 250/10 -;OVG NRW, Beschluss vom 22. Mai 2006 - 8 B 2122/05 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 9 L 111/04 - alle , jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. insoweit ebenso: Bayerisches Landesamt für Umwelt, Windkraftanlagen - beeinträchtigt Infraschall die Gesundheit?, Februar 2012, http://www.lfu.bayern.de/umweltwissen/doc/uw_117_windkraftanlagen_infraschall_gesundheit.pdf; Quambusch/Lauffer, Infraschall von Windkraftanlagen als Gesundheitsgefahr http://www.wkaweg.de/downloads/InfraschallvonWindkraftanlagenalsGesundheitsgefahr.pdf; alle Internetquellen abgerufen am 5. Juli 2012; sowie die Materialien des Landesumweltamtes NRW "Sachinformationen zu Geräuschemissionen und -immissionen von Windenergieanlagen" und "Windenergieanlagen und Immissionsschutz", Materialien Nr. 63, 2002.
  • VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 1/08

    Erfolglose Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 3

  • VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 2/08

    Erfolglose Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei

  • VG Saarlouis, 16.02.2011 - 5 K 3/08

    Überschreiten des Immissionsrichtwertes aufgrund eines Zuschlages für

  • VG Saarlouis, 16.02.2011 - 5 K 4/08

    Überschreiten des Immissionsrichtwertes aufgrund eines Zuschlages für

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2023 - 4 Bf 106/22

    Eisabwurf; Infraschall; Lärm; Optisch bedrängende Wirkung; Schattenwurf;

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2022 - 5 MR 12/21

    Immissionsschutz - Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2011 - 8 E 799/11

    Streitwert im Verfahren um die Aufhebung der Genehmigung zur Errichtung und zum

  • VG Ansbach, 28.01.2015 - AN 11 K 14.01345

    Nachbarklage, Anfechtungsklage, immissionsschutzrechtliche Genehmigung,

  • VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00145

    Im Einzelfall unbegründete Nachbarklage von Grundstückseigentümern gegen die

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 08.12.2010 - 2 B 277/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7941
OVG Saarland, 08.12.2010 - 2 B 277/10 (https://dejure.org/2010,7941)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08.12.2010 - 2 B 277/10 (https://dejure.org/2010,7941)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 2 B 277/10 (https://dejure.org/2010,7941)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Einsatz eines Gabelstaplers bei Beladevorgängen und Entladevorgängen i.R.e. mit Zustimmung der Nachbarschaft genehmigten Getränkehandelsbetriebs als eine ein selbstständiges Baugenehmigungserfordernis begründende Nutzungsänderung; Überwiegendes Nachbarinteresse an der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Einsatz eines Gabelstaplers bei Beladevorgängen und Entladevorgängen i.R.e. mit Zustimmung der Nachbarschaft genehmigten Getränkehandelsbetriebs als eine ein selbstständiges Baugenehmigungserfordernis begründende Nutzungsänderung; Überwiegendes Nachbarinteresse an der ...

  • ibr-online

    Nutzungsverbot bei Betriebserweiterungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 274 (Ls.)
  • BauR 2011, 726
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Saarland, 10.07.2014 - 2 A 19/14

    Nachbarklage gegen Getränkehandel

    Wegen der Einzelheiten wird auf die einschlägigen Gerichtsentscheidungen Bezug genommen.(vgl. dazu VG des Saarlandes, Beschluss vom 27.8.2010 - 5 L 638/10 - und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.12.2010 - 2 B 277/10 -, SKZ 2011, 45, Leitsatz Nr. 31).

    Bereits der Senat habe in seiner Entscheidung vom Dezember 2010(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.12.2010 - 2 B 277/10 -, SKZ 2011, 45, Leitsatz Nr. 31) festgestellt, dass der 2001 in Form eines "Nachbarschaftsladens" genehmigte "Getränkehandel" des Beigeladenen diesen Rahmen in seiner jetzigen Form überschreite.

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens sowie der Verfahren VG 5 L 638/10, OVG 2 B 277/10 verwiesen.

  • OVG Saarland, 09.01.2013 - 2 B 299/12

    Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit eines drittbegünstigenden

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist jedenfalls für baunachbarliche Eilrechtsschutzverfahren ein überwiegendes Nachbarinteresse an der sofortigen Unterbindung von Beeinträchtigungen, die durch die Nutzung vorhandener baulichen Anlagen verursacht werden, nur anzuerkennen, wenn die Einwirkungen auf das Nachbargrundstück ganz wesentlich über das im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG Erhebliche hinausgehen, so dass dem Nachbarn die Hinnahme nicht einmal vorübergehend bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache in zumutbarer Weise angesonnen werden kann.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.7.2011 - 2 B 262/11 -, SKZ 2012, 75, Leitsatz Nr. 15 (Tierhaltung), vom 8.12.2010 - 2 B 277/10 -, SKZ 2011, 45, Leitsatz Nr. 31 (Getränkehandel mit Lagerung), vom 12.10.2009 - 2 B 440/09 -, SKZ 2010, 49, Leitsatz Nr. 23 (Bolzplatz), vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, SKZ 2009, 240, Leitsatz Nr. 31 (Leegutlager einer Brauerei mit Umschlagplatz), vom 31.10.2008 - 2 B 347/08 -, SKZ 2009, 121, Leitsatz Nr. 30 (Kfz-Reparaturbetrieb), vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 -, SKZ 2007, 135 (Palmölblockheizkraftwerk), vom 10.11.2006 - 3 W 5/06, 3 W 6/06, 3 W 7/06 und 3 W 8/06 - (Windkraftanlagen), vom 21.8.1997 - 2 W 2/97 -, SKZ 1998, 18, NVwZ-RR 1998, 636 (Selbstbedienungswaschanlage für Kraftfahrzeuge), vom 12.9.2003 - 1 W 22/03 -, SKZ 2004, 84, Leitsatz Nr. 35, vom 26.3.1996 - 2 W 4/96 - (Kindertagesstätte im Reihenhaus), n.v., vom 4.5.1995 - 2 W 9/95 - (landwirtschaftliches Stallgebäude), n.v., vom 5.1.1994 - 2 W 42/93 - (Autolackieranlage), und vom 7.2.1994 - 2 W 41/93 - (Bankettsaal eines Hotels), n.v.) Dafür, dass Störungen durch die Benutzung des Ballenlagers diese Schwelle überschreiten, bietet der Sachvortrag des Antragstellers keine Anhaltspunkte.
  • VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 18/11

    Rücksichtslosigkeit der Nutzung eines "Notausgangs" als Zuwegung zum Laden der

    Der bloße Umstand, dass ein Fahrzeug in der ursprünglichen Betriebsbeschreibung nicht aufgeführt sei, reiche dazu nicht aus.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 08.12.2010 - 2 B 277/10 -) Ebenso stelle die Nutzung des Notausganges (ausschließlich) für die Pizzafahrer keine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung dar.
  • VG Ansbach, 28.05.2018 - AN 17 S 18.00716

    Erfolgloser Eilantrag gegen Beseitigungsanordnung für Kfz-Stellplatz im

    Eine bauliche Verfestigung des Untergrundes ist für die Annahme eines Stellplatzes nicht nötig (vgl. OVG Saarland B.v. 8.12.2010 - 2 B 277/10 - NVwZ-RR 2011, 274), denn dieser Umstand führt letztlich nur dazu, dass es sich in diesen Fällen um eine bauliche Anlage im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BayBO und nicht um eine solche im Sinne des Abs. 1 Satz 1 handelt (vgl. auch Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Band I, Art. 2 Rn. 224).
  • VG Saarlouis, 24.01.2012 - 5 L 4/12

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; erfolgloser Eilantrag gegen eine

    Grundlegend: OVG des Saarlandes, Urteil vom 09.03.1984 - 2 R 175/82 -, BRS 42 Nr. 227 = NVwZ 1985, 122 = DÖV 1985, 247 noch zu § 104 Abs. 1 LBO 1974 sowie Beschlüsse vom 01.02.1999 - 2 V 1/99 -, vom 03.07.2007 -2 B 319/07- vom 30.06.2009 - 2 B 367/09 -, und vom 08.12.2010 - 2 B 277/10 -, jew. zit. nach juris; vgl. auch Finkelnburg/Domberg/ Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsverfahren, 5. Aufl. 2008, Rdnr. 1287.
  • VG Saarlouis, 28.09.2011 - 5 L 785/11

    Nutzung eines als Ferienwohngebäude genehmigten Hauses zu Dauerwohnzwecken

    Grundlegend: OVG des Saarlandes, Urteil vom 09.03.1984 - 2 R 175/82 -, BRS 42 Nr. 227 = NVwZ 1985, 122 = DÖV 1985, 247 noch zu § 104 Abs. 1 LBO 1974 sowie Beschlüsse vom 01.02.1999 - 2 V 1/99 -, vom 03.07.2007 -2 B 319/07- vom 30.06.2009 - 2 B 367/09 -, und vom 08.12.2010 - 2 B 277/10 -, jew. zit. nach juris; vgl. auch Finkelnburg/Domberg/ Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsverfahren, 5. Aufl. 2008, Rdnr. 1287.
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