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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2010 - 1 S 107.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6495
OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2010 - 1 S 107.10 (https://dejure.org/2010,6495)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.11.2010 - 1 S 107.10 (https://dejure.org/2010,6495)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. November 2010 - 1 S 107.10 (https://dejure.org/2010,6495)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 28 Abs 2 S 1 GG, § 42 Abs 2 VwGO
    Veranstaltung von Wochenmärkten durch privaten Veranstalter

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 3 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 28 Abs 2 S 1 GG, § 42 Abs 2 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO, § 67 GewO, § 69 GewO, § 29 Abs 2 StVO, § 18 StrG BB, § 19 StrG BB
    Beschwerde; Veranstaltung von Wochenmärkten; privater Veranstalter; Auswahl des Veranstalters; Vergabe; Abgrenzung kommunaler Aufgabenwahrnehmung; strukturelle Wirtschaftsförderung; Wochenmarkt als Maßnahme der Dienstleistungskonzession; öffentlich-rechtlicher ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Durchführung eines Wochenmarktes durch einen im Auftrag der Gemeinde eigenverantwortlich agierenden privaten Marktveranstalter mit Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG; Durchführung eines öffentlich-rechtlich ausgestalteten Ausschreibungsverfahrens oder ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschreibung und Auswahl von Wochenmarktveranstaltungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorabinformation und Wartepflicht auch bei Vergabe einer Dienstleistungskonzession! (IBR 2011, 1190)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 293
  • ZfBR 2011, 803
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2010 - 1 S 107.10
    Diese Rechtsprechung steht einem effektiven (vorläufigen) Primärrechtsschutz im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG nicht entgegen (vgl. für das Vergaberecht: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2004 - 2 BvR 2248/03 - NVwZ 2004, 1224).

    Abs. 4 GG eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle erfordert, die es gebietet, der Schaffung vollendeter Tatsachen so weit wie möglich zuvor zu kommen und keine überspannten Anforderungen zu stellen; die bereits erwähnte Vorschrift des § 114 Abs. 2 Satz 1 GWB, nach der mit Erteilung des Zuschlages die Erlangung von Primärrechtsschutz nicht mehr möglich ist, hat es hingegen nicht in Frage gestellt (vgl. Beschluss vom 29. Juli 2004 a.a.O., juris Rn. 22, 24).

  • BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung einstweiligen Rechtsschutzes

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2010 - 1 S 107.10
    Insoweit kann keine Rede davon sei, dass damit Ausführungen zum vorläufigen Rechtsschutz bei der Konkurrenz um die Beschickung eines nach der Gewerbeordnung für einen öffentlich-rechtlichen Marktanbieter festgesetzten Marktes für das Vergaberecht "aufgegriffen" worden wären (dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. August 2002 - 1 BvR 1790/00 - NJW 2002, 3691); das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung nur dafür zitiert, dass Art. 19.
  • BVerwG, 27.05.2009 - 8 C 10.08

    Kommunale Selbstverwaltung; Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2010 - 1 S 107.10
    Insofern unterscheidet sich die hier vorliegende Ausgestaltung von der Schaffung einer eigenen Einrichtung im Sinne traditionell kommunal ausgerichteter Marktveranstaltungen, bei denen die kommunalpolitische Bedeutung solches Gewicht hat, dass sich der kommunale Träger der insoweit bestehenden Aufgabenverantwortung nicht durch eine sachliche Privatisierung entziehen darf (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2009 - 8 C 10.08 - GewArch 2009, 424).
  • BVerwG, 02.01.2006 - 6 B 55.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2010 - 1 S 107.10
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich gleichermaßen anerkannt, dass es im Gemeininteresse liegen kann, die Veranstaltung von Märkten Privaten zu überlassen, wenn sie diese besser und wirtschaftlicher als die Gemeinde durchführen können, zumal die Gemeinde dadurch entlastet und die Aufgabe der Marktveranstaltung selbst besser und wirtschaftlicher erfüllt wird (vgl. Beschluss vom 2. Januar 2006 - 6 B 55.05 - GewArch 2006, 164).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - 27 U 25/17

    Überlassung eines Geländes an einen Förderverein

    Zur Vergabe von Wochenmarktveranstaltungen hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass effektiver Primärrechtsschutz es gebietet, mindestens zwei Wochen nach Information der Bewerber über den Ausgang des Auswahlverfahrens abzuwarten, bevor mit dem ausgewählten Bewerber der Vertrag geschlossen wird (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 30.11.2010, OVG 1 S 107.10, juris Rn. 7).
  • KG, 07.01.2020 - 9 U 79/19

    Erd- und Abbrucharbeiten - Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts:

    Stand: 9. September 2019, § 155 GWB Rn. 5 bis 7); mit der wirksamen Vergabe oder - falls diese unterbleibt - mit der Aufhebung des Vergabeverfahrens, also mit Beendigung des Vergabeverfahrens, erlöschen sie (vgl. EuGH, Urteil vom 20. September 2011 - T-461/08 juris Rn. 66; OLG Oldenburg, Beschluss vom 2. September 2008 - 8 W 117/08 juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Oktober 2010 - OVG 1 S 107.10 -, juris Rn. 8; Glahs in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Auflage 2018, Einl. 40 m.w.N.).

    Soweit die Verfügungsklägerin auf verwaltungsgerichtliche Entscheidungen (BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - zum Beamtenrecht; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Oktober 2010 - OVG 1 S 107.10 - zum Gewerberecht) in anderen Rechtsbereichen verweist (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 27 U 25/17 -, juris Rn. 44), geht dies fehl.

    Bei der weiteren in Bezug genommenen Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg verkennt die Verfügungsklägerin (ebenso das OLG Düsseldorf, a.a.O.), dass das OVG Berlin-Brandenburg maßgeblich auf den öffentlich-rechtlich geprägten Bewerbungsverfahrensanspruch abgestellt hat (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Oktober 2010 - OVG 1 S 107.10 -, juris Rn. 7), an dem es vorliegend in vergleichbarer Weise gerade fehlt (Jansen/Geitel, VergabeR 2018, 376, 382).

    Dementsprechend geht auch der EuG bei einer Verletzung der von ihm für Organe der europäischen Union statuierten Mitteilungs- und Wartepflicht bei der Vergabe von Aufträgen mit Selbstverständlichkeit von der Wirksamkeit der unter Missachtung dieser Pflicht geschlossenen Verträge aus (EuG, Urteil vom 20. September 2011 - T-461/08 -, juris Rn. 63, 65, 123), ebenso mit eingehender Begründung das OVG Berlin-Brandenburg bei einer Verletzung der von ihm bei der Marktvergabe aus einem Bewerbungsverfahrensanspruch hergeleiteten Informations- und Wartepflicht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Oktober 2010 - OVG 1 S 107.10 -, juris Rn. 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 4 B 690/16

    Auswahl der Wochenmarktbetreiber in Velbert (nur) teilweise rechtswidrig

    Nachdem die Antragsgegnerin der Antragstellerin - auch zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes - das Auswahlergebnis bereits vorab mitgeteilt hatte, vgl. zur dieser Verfahrensweise OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 30.11.2010 - 1 S 107.10 -, NVwZ-RR 2011, 293 = juris, Rn. 7a.
  • VG München, 28.06.2021 - M 7 E 21.159

    Antrag auf Neuverbescheidung hinsichtlich der Zulassung zu einem Volksfest als

    Danach war im dortigen Streitfall der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, weil das Rechtsverhältnis zwischen dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und den mit der Durchführung des Rettungsdienstes Beauftragten aufgrund gesetzlicher Regelung (Art. 13 Abs. 4 BayRDG) durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu gestalten war (vgl. BGH, B.v. 23.1.2012 - X ZB 5/11 - juris Rn. 20; vgl. zur Bestimmung des zulässigen Rechtswegs im Einzelnen z.B. auch NdsOVG, B.v. 29.10.2018 - 10 ME 363/18 - juris Rn. 5 ff., 11 - Vergabe einer Konzession für Bau und Betrieb einer Kindertagesstätte mit Übertragung der hierbei bestehenden öffentlich-rechtlichen Bindungen und Berechtigungen auf einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe; ThürOVG, B.v. 26.2.2020 - 3 VO 517/17 - juris Rn. 5 ff., 13 - Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Veranstaltung eines öffentlichen Weihnachtsmarkts unter maßgeblicher Berücksichtigung, ob die im Vertrag selbst vereinbarte oder aber zugrunde gelegte oder vorausgesetzte Leistung der Behörde zum öffentlichen Recht gehört und mit der Leistung des Privaten im untrennbaren Zusammenhang steht; SächsOVG, B.v. 6.9.2012 - 3 E 72/12 - juris - Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Organisation und Durchführung eines Marktes - Rechtsweg bestimmt sich maßgeblich danach, in welcher Rechtsform die Dienstleistungskonzession vergeben wird; OVG NW, B.v. 7.2.2011 - 15 E 1485/10 - juris - Ordentlicher Rechtsweg bei entgeltlichem Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung - Betrieb eines Freizeitzentrums; B.v. 4.5.2006 - 15 E 453/06 - juris - Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs hinsichtlich Dienstleistungskonzession betreffend die Verpachtung eines gemeindlichen Grundstücks und Gebäudes mit der vertraglichen Verpflichtung, öffentliche Parkeinrichtungen zu betreiben; OVG Berlin-Bbg, B.v. 30.11.2010 - OVG 1 S 107.10 - juris - Marktvergabe im Wege einer Dienstleistungskonzession; VG Regensburg, B.v. 17.8.2017 - RN 3 K 17.1003 - juris Rn. 28 ff. - Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bei Vergabe des Betriebs einer gemeindlichen Plakatierungseinrichtung; VG München, B.v. 31.5.2016 - M 7 E 16.2303 - juris Rn. 23 - Vergabe einer Dienstleistungskonzession mit Mitteln des öffentlichen Rechts "Kulturstrand München"; VG Mainz, B.v. 30.8.2010 - 6 L 849/10MZ - juris - Verwaltungsrechtsweg bei Dienstleistungskonzessionsvergabe "Städtische Werbeanlagen"; VG Münster, B.v. 9.3.2007 - 1 L 64/07 - juris - Verpachtung einer kommunalen Leichenhalle; Vergabekammer Sachsen-Anhalt, B.v. 1.8.2013 - 2 VK LSA 04/13 - juris - Pachtvertrag zur Betreibung und Bewirtschaftung einer städtischen Halle - Dienstleistungskonzession; Vergabekammer des Landes Brandenburg, B.v. 27.5.2009 - VK 21/09 - juris - Übertragung der Bewirtschaftung der Kantine einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als Dienstleistungskonzession; vgl. auch OLG Düsseldorf, B.v. 28.3.2012 - VII-Verg 37/11 - juris - Betreiben eines Freizeitzentrums - Dienstleistungskonzession - Zuständigkeit richtet sich danach, ob die Konzession in den Formen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts vergeben wird; B.v. 13.12.2017 - I-27 U 25/17 - juris - Zivilrechtsweg bei Vergabe einer Dienstleistungskonzession durch öffentlichen Auftraggeber; OLG Koblenz, B.v. 10.7.2018 - Verg 1/18 - juris - Vergabeverfahren zum Abschluss von Fischereipachtverträgen durch die öffentliche Hand; Brandenburgisches OLG, U.v. 10.7.2018 - 6 U 4/16 Kart - juris - Verpachtung von Gewerbeflächen für Kfz-Schilderpräger auf dem Gelände einer Kfz-Zulassungsstelle; OLG Karlsruhe, U.v. 24.9.2014 - 6 U 89/12 (Kart) - juris - Ausschreibung eines Pachtvertrags über eine Schilderprägestelle im Gebäude der Kfz-Zulassungsstelle; OLG Celle, B.v. 8.9.2014 - 13 verg 7/14 - juris - Vergabe der Berechtigung zum Aufstellen von Sammelbehältern für Alttextilien als Dienstleistungskonzession; Vergabekammer Baden-Württemberg, B.v. 28.1.2009 - 1 VK 58/08 - juris - Ausschreibung Konzeption und Betrieb eines Mobilitäts-Erlebnis-Zentrums durch eine Stadt; vgl. auch Rennert, NZBau 2019, 411/412, 414, wonach typische Konzessionsverträge öffentlich-rechtlicher Natur seien mit der Folge der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte).

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geht hinsichtlich der Vergabe der Durchführung eines Wochenmarkts - die Auswahl des Marktveranstalters sei durch die kommunale Aufgabenwahrnehmung hoheitlich geprägt - zudem von einem öffentlich-rechtlichen Bewerbungsverfahrensanspruch des Mitbewerbers aus, der es neben einer gleichmäßigen und transparenten Behandlung aller Bewerber (Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG) auch gebiete, zwischen der Bekanntgabe der Auswahlentscheidung und dem Vertragsabschluss mit dem ausgewählten Bewerber einen angemessenen Zeitraum, jedenfalls zwei Wochen, verstreichen zu lassen, um einen effektiven (Primär-) Rechtsschutz im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG in Bezug auf die Auswahlentscheidung zu ermöglichen (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 30. November 2010 - OVG 1 S 107.10 - juris 7).

    Selbst das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geht davon aus, dass mit dem Vertragsschluss regelmäßig vollendete Tatsachen geschaffen seien, da das Vertragsverhältnis mit dem Ausgewählten grundsätzlich noch keinen zur Beendigung berechtigenden Mangel dadurch aufweise, dass ein ausreichender Primärrechtsschutz im öffentlich-rechtlichen Auswahlverfahren nicht gewährleistet gewesen sei oder von den unterlegenen Bewerbern nicht rechtzeitig in Anspruch genommen worden sei (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 30.11.2010 - OVG 1 S 107.10 - juris Rn. 8).

  • OLG Düsseldorf, 21.06.2023 - 27 U 4/22

    Keine Vorinformations- und Wartepflicht unterhalb der Schwellenwerte!

    Dass der mit Erteilung des Zuschlages zustande gekommene Vertrag wirksam und daher die Erlangung von Primärrechtsschutz nicht mehr möglich ist, hat auch das Bundesverfassungsgericht nicht infrage gestellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03, NVwZ 2004, 1224, 1226; ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2010, 1 S 107/10, NVwZ-RR 2011, 293, 294).
  • VG Düsseldorf, 15.09.2016 - 7 L 2411/16

    Überprüfung einer Vergabe von Rettungsdienstleistungen: Verwaltungsrechtsweg

    vgl. zu ähnlich gelagerten Fällen: OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. November 2012 - 13 ME 231/12 - Braun in VergR 2014, 324, 336; a.A.: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 S 107.10 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - 4 B 996/21

    Festsetzung von Veranstaltungen im Verfahren nach § 69 Abs. 1 GewO ; Antrag auf

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20.7.2016 - 4 B 691/16 -, juris, Rn. 5 ff., m. w. N., OVG Berlin-Bbg, Beschluss vom 30.11.2010 - 1 S 107.10 -, juris, Rn. 7, bezogen auf eine Marktvergabe.
  • VG Düsseldorf, 12.03.2019 - 3 K 18384/17

    Spielhallen-Auswahlverfahren in Viersen müssen wiederholt werden

    Insoweit verweist die Klägerin auf die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 30. November 2010 - 1 S 107/10 - nach welcher zwischen einer Ablehnung und der Zusage an einen Konkurrenten eine Zweiwochenfrist beachtet werden müsse.

    Die von ihr insoweit zitierte Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg zur Marktvergabe, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 S 107.10 -, juris, Rn. 8, ist bereits nicht auf die vorliegende Fallkonstellation übertragbar, da in dem der Entscheidung zugrundliegenden Fall die Behörde mit dem Mitbewerber einen Vertrag geschlossen hatte, welcher nach der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg für die unterlegenen Bewerber nicht angreifbar war.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2017 - 3 L 201/16

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen durch ein unzuständiges Kommunalorgan

    Für dieses Grundrecht hat das Bundesverfassungsgericht namentlich im Beschluss vom 18. Juni 1986 (- 1 BvR 787/80 -, juris, für Notarbewerber) dargelegt, dass durch eine Gestaltung von Auswahlverfahren unmittelbar Einfluss auf Konkurrenzsituationen und damit auf das Ergebnis der Auswahlentscheidung genommen werden kann, so dass ein Verfahren, soll es den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG genügen, gewährleisten muss, dass tatsächlich von allen potentiellen Bewerbern derjenige gefunden wird, der am ehesten den gesetzten Anforderungen entspricht (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, zu diesem Begriff siehe auch OVG Nds., Beschluss vom 1. Juli 2015 - 8 LA 174/14 -, juris Rn. 12 m.w.N.; OVG Bln-Bbg., Beschluss vom 30. November 2010 - OVG 1 S 107.10 -, juris Rn. 7).
  • VG Hamburg, 26.05.2021 - 14 K 3698/20

    Erfolglose Klage einer gemeinnützigen GmbH, die Dienstleistungen im Bereich des

    Dies gilt unabhängig davon, ob ihr dies bereits deshalb nicht zugemutet werden kann, weil mit der Zuschlagserteilung an die bzw. dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Beauftragungsvertrages mit der Beigeladenen irreversible Nachteile für die Klägerin einhergehen (dies bejahend etwa: OVG Berlin, Beschl. v. 30.11.2010, 1 S 107/10, juris Rn. 8; Bühs, DÖV 2017, 995, 997; ablehnend etwa: OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.11.2012, 13 ME 231/12, juris Rn. 21; VG Düsseldorf, Beschl. v. 15.9.2016, 7 L 2411/16).
  • VG Berlin, 17.09.2021 - 1 L 277.21

    Ausnahmegenehmigung für einen Wochenmarkt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - 4 B 1479/14

    Anspruch eines Interessenten für die Veranstaltung eines Wochenmarkts auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2019 - 15 B 856/19

    Aufhebung eines Vergabeverfahrens Wochenmarkt

  • OVG Hamburg, 09.05.2023 - 4 Bs 157/22

    Überlassung eines gemeindlichen Grundstücks durch Abschluss eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2022 - 1 S 131.21

    Dauerhafte Marktfestsetzung; Marktprivilegien; Genehmigungsfiktion;

  • VG Düsseldorf, 02.07.2019 - 3 K 18952/17
  • VG Ansbach, 10.04.2018 - AN 14 E 18.00200

    Einstweiliger Rechtsschutz - Interimsvergabe von Rettungsdienstleistungen

  • VG Göttingen, 19.10.2018 - 1 B 478/18

    Materielle Ausschlussfrist; Ausschlussfrist; Bescheidung;

  • OVG Hamburg, 26.09.2023 - 3 Bs 86/23

    Anspruch auf Berücksichtigung in einem Auswahlverfahren, das die

  • VG München, 13.06.2022 - M 7 E 22.2825

    Erfolgloser Eilantrag auf Zulassung zu einem Bürgerfest als Festwirt

  • VG Magdeburg, 14.07.2021 - 3 B 88/21

    Konkurrentenstreit um die Veranstaltung eines Wochenmarktes

  • VG Aachen, 16.06.2011 - 7 L 154/11

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Inbetriebnahme des Krematoriums

  • VG Ansbach, 10.04.2018 - AN 14 E 18.200

    Einstweiliger Rechtsschutz - Interimsvergabe von Rettungsdienstleistungen

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 09.11.2010 - 2 B 263/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9363
OVG Sachsen, 09.11.2010 - 2 B 263/10 (https://dejure.org/2010,9363)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.11.2010 - 2 B 263/10 (https://dejure.org/2010,9363)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. November 2010 - 2 B 263/10 (https://dejure.org/2010,9363)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 123

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von persönlichen und familiären Belastungen bei einer mit einem Wechsel des Dienstortes über den Einzugsbereich des bisherigen Dienstortes hinaus verbundenen Umsetzung nach den gleichen Maßstäben einer Versetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von persönlichen und familiären Belastungen bei einer mit einem Wechsel des Dienstortes über den Einzugsbereich des bisherigen Dienstortes hinaus verbundenen Umsetzung nach den gleichen Maßstäben einer Versetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 293 (Ls.)
  • DÖV 2011, 283
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2006 - 4 S 491/06

    Beamtenrechtliche Fürsorgepflicht; Umsetzung; Ermessen

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2010 - 2 B 263/10
    Der Dienstherr hat diese Belastungen aber in seine Ermessenserwägungen einzustellen und ihnen nach den gleichen Maßstäben Rechnung zu tragen wie im Fall der Versetzung (Plog/Wiedow, BBG, Bd. 1a [BBG alt], § 26 Rn. 48; in diese Richtung auch: VGH BW, Beschl. v. 27.4.2006 - 4 S 491/06 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 5.5.1994, BayVBl. 1994, 500, 501).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2010 - 2 B 263/10
    Bei dieser Ermessensausübung sind dem Dienstherrn weite Grenzen gesetzt, sodass die Umsetzungsentscheidung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in der Regel nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie maßgebend durch einen Ermessensmissbrauch geprägt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1980, BVerwGE 60, 144, 150, 151; Urt. v. 28.11.1991, BVerwGE 89, 199, 201, 202; SächsOVG, Beschl. v. 7.7.2010 - 2 B 430/09 -, juris).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2010 - 2 B 263/10
    Bei dieser Ermessensausübung sind dem Dienstherrn weite Grenzen gesetzt, sodass die Umsetzungsentscheidung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in der Regel nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie maßgebend durch einen Ermessensmissbrauch geprägt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1980, BVerwGE 60, 144, 150, 151; Urt. v. 28.11.1991, BVerwGE 89, 199, 201, 202; SächsOVG, Beschl. v. 7.7.2010 - 2 B 430/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 07.07.2010 - 2 B 430/09

    Einstweilige Anordnung, Anordnungsgrund, amtsangemessene Beschäftigung, Änderung

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2010 - 2 B 263/10
    Bei dieser Ermessensausübung sind dem Dienstherrn weite Grenzen gesetzt, sodass die Umsetzungsentscheidung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in der Regel nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie maßgebend durch einen Ermessensmissbrauch geprägt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1980, BVerwGE 60, 144, 150, 151; Urt. v. 28.11.1991, BVerwGE 89, 199, 201, 202; SächsOVG, Beschl. v. 7.7.2010 - 2 B 430/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 16.08.2010 - 2 B 133/10

    Erledigung, Kostenentscheidung, Streitwert

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.11.2010 - 2 B 263/10
    Nur in diesen Fällen ist es dem Beamten nicht zuzumuten, die Folgen der Umsetzung auch nur vorübergehend hinzunehmen (vgl. z. B. SächsOVG, Beschl. v. 8.3.1999, SächsVBl. 1999, 163, 164; Beschl. v. 16.8.2010 - 2 B 133/10 -, juris; st. Rspr.).
  • VG Lüneburg, 04.02.2019 - 8 B 153/18

    Amtsangemessene Beschäftigung; Anordnungsgrund; Dienstortwechsel; Dienstposten;

    Nur in diesen Fällen ist es ihm nicht zuzumuten, die Folgen einer Umsetzung auch nur vorübergehend hinzunehmen (Sächs. OVG, Beschl. v. 9.11.2010 - 2 B 263/10 -, juris Rn. 10; Kammerbeschluss v. 24.10.2018 - 8 B 133/18 -, n.v.; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.1.2019, a.a.O., Rn. 8; Sächs. OVG, Beschl. v. 14.11.2018, a.a.O., Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 9.10.2018 - 4 S 1773/18 -, juris Rn. 6).

    Wird der Beamte an einen Dienstort umgesetzt, der außerhalb des Einzugsbereichs des bisherigen Dienstorts liegt, ist der Fürsorgegrundsatz (§ 45 Satz 1 BeamtStG, Art. 33 Abs. 5 GG) besonders zu beachten (Sächs. OVG, Beschl. v. 9.11.2010 - 2 B 263/10 -, juris Rn. 13).

    Der Dienstherr hat diese Belastungen aber in seine Ermessenserwägungen einzustellen und ihnen nach den gleichen Maßstäben Rechnung zu tragen wie im Fall der Versetzung (Sächs. OVG, Beschl. v. 9.11.2010, a.a.O., Rn. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2019 - 6 B 1459/18

    Anspruch eines Oberrechtsrats auf Rückumsetzung auf den zuvor innegehabten

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 1 B 1373/12 -, a. a. O. Rn. 41; VGH BW, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 4 S 1773/18 -, IÖD 2018, 272 = juris Rn. 6, 10; Sächs. OVG, Beschlüsse vom 14. November 2018 - 2 B 302/18 -, juris Rn. 16, und vom 9. November 2010 - 2 B 263/10 -, DÖD 2011, 89 = juris Rn. 10.
  • VG Bayreuth, 03.03.2021 - B 5 E 21.130

    Rückumsetzung auf alten Dienstposten, dienstliche Spannungen, geltend gemachte

    Wird der Beamte an einen Dienstort umgesetzt, der außerhalb des Einzugsbereichs des bisherigen Dienstorts liegt, ist der Fürsorgegrundsatz (§ 45 Satz 1 BeamtStG, Art. 33 Abs. 5 GG) besonders zu beachten (SächsOVG, B.v. 9.11.2010 - 2 B 263/10 -, juris Rn. 13).

    Der Dienstherr hat diese Belastungen aber in seine Ermessenserwägungen einzustellen und ihnen nach den gleichen Maßstäben Rechnung zu tragen wie im Fall der Versetzung (SächsOVG, B.v. 9.11.2010, a.a.O., Rn. 13).

  • OVG Sachsen, 25.06.2015 - 9 A 344/14

    Umsetzung; Einzugsgebiet

    Diese Auslegung werde durch einen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. November 2010 (- 2 B 263/10 -, juris Rn. 13) bestätigt, wonach das Einzugsgebiet des Umzugskostenrechts gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 c SächsUKG dann verlassen werde, wenn der bisherige Dienstort auf einer üblicherweise befahrenen Strecke mindestens 30 km vom neuen Dienstort entfernt sei.

    20 Anders als der Beteiligte unter Anführung einer Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 9. November 2010 - 2 B 263/10 - a. a. O.) meint, spielt hingegen die Entfernung zwischen altem und neuen Dienstort insoweit keine Rolle.

  • VG Schleswig, 13.11.2018 - 12 B 51/18

    Recht der Bundesbeamten - Umsetzung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    Eine Umsetzung ist danach die Übertragung eines anderen Amtes im konkret-funktionellen Sinne, ohne dass das Amt im statusrechtlichen und im abstrakt-funktionellen Sinne berührt wird oder die Beschäftigungsbehörde sich ändert (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 09. November 2010 - 2 B 263/10 -, juris Rn. 7).

    Eine solche Behörde kann verschiedene Organisationseinheiten haben, die auch räumlich getrennt voneinander liegen können (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 09. November 2010 - 2 B 263/10 -, juris Rn. 7).

  • OVG Sachsen, 20.12.2011 - 2 A 505/10

    Umsetzung, Gesetzesvorbehalt, Gehorsamspflicht

    Vielmehr wird in diesen Fällen der Fürsorgegrundsatz (§ 45 Satz 1 BeamtStG, Art. 33 Abs. 5 GG) besondere Anforderungen an die Ermessensentscheidung stellen (Beschl. des Senats v. 9. November 2010 - 2 B 263/10 -, juris Rn. 13 m. w. N.).
  • VG Düsseldorf, 25.05.2020 - 2 L 3042/19
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2019 - 6 B 1459/18 -, juris, Rn. 24, und vom 28. Juni 2013 - 1 B 1373/12 -, juris, Rn. 41; VGH BW, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 4 S 1773/18 -, juris, Rn. 6, 10; Sächs. OVG, Beschlüsse vom 14. November 2018 - 2 B 302/18 -, juris, Rn. 16, und vom 9. November 2010 - 2 B 263/10 -, juris, Rn. 10.
  • VG Würzburg, 03.05.2011 - W 1 K 10.1008
    Insofern unterscheidet sich die Rechtslage in Bayern von der Rechtslage auf Bundesebene bzw. in verschiedenen anderen Bundesländern, wie sie der Rechtsprechung einiger Verwaltungsgerichte zu Grunde gelegt worden ist (vgl. etwa OVG Lüneburg v. 15.03.2007 - 5 ME 295/06 - juris; VG Düsseldorf v. 14.12.2010 - 2 K 6821/09 - juris; OVG Bautzen v. 09.11.2010 - 2 B 263/10 - juris).
  • OVG Sachsen, 02.12.2013 - 2 A 380/13

    Bundespolizei, Satzung, Neuorganisation, Dienstvereinbarung, Dienstposten

    Bei der Ermessensausübung sind dem Dienstherrn weite Grenzen gesetzt, sodass die Umsetzungsentscheidung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in der Regel nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie durch einen Ermessensmissbrauch geprägt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Mai 1980, BVerwGE 60, 144, 150 f.; Urt. v. 28. November 1991, BVerwGE 89, 199, 201 f. m. w. N.; Senatsbeschl. v. 7. Juli 2010 - 2 B 430/09 -, juris; Senatsbeschl. v. 9. November 2010 - 2 B 263/10 -, juris).
  • OVG Sachsen, 15.08.2011 - 2 B144/11

    Umsetzung, Zumutbarkeit, Polizeibeamter

    Nur in diesen Fällen ist es dem Beamten nicht zuzumuten, die Umsetzung auch nur vorübergehend hinzunehmen (vgl. Senatsbeschl. v. 9. November 2010, SächsVBl. 2011, 68, 69; und v. 8. März 1999, SächsVBl. 1999, 163, 164; st. Rspr.).
  • VG Dresden, 20.06.2014 - 9 K 994/13

    Verletzung von Mitbestimmungsrechten bei der Umsetzung eines Beschäftigten im

  • OVG Sachsen, 24.02.2011 - 2 A 513/10

    Nichtzulassung der Berufung, amtsangemessene Beschäftigung, Abteilungsleiter,

  • VG Hannover, 11.03.2021 - 13 A 4409/20

    Amtsangemessene; Aufgabenveränderung; Gesundheitsamt; Umsetzung; ärztlicher

  • OVG Sachsen, 27.03.2014 - 2 B 500/13

    Vertreterfunktion, Geschäftsverteilung, Umsetzung

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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 01.10.2010 - 3 K 494/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18904
VG Saarlouis, 01.10.2010 - 3 K 494/10 (https://dejure.org/2010,18904)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 01.10.2010 - 3 K 494/10 (https://dejure.org/2010,18904)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 01. Oktober 2010 - 3 K 494/10 (https://dejure.org/2010,18904)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 293 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Saarlouis, 30.04.2008 - 3 K 158/08

    Beihilfen zu den Aufwendungen für Teleskopkronen

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.10.2010 - 3 K 494/10
    (Urteile der Kammer vom 07.07.2009 - 3 K 709/08 - und vom 30.04.2008 - 3 K 158/08 - VG Freiburg, Urteil vom 25.04.2006 - 6 K 1748/05 -).

    (vgl. Urteile der Kammer vom 07.07.2009 und vom 30.04.2008 a.a.O.).

  • VG Saarlouis, 09.02.2010 - 3 K 1561/09

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen im Saarland

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.10.2010 - 3 K 494/10
    (zuletzt bspw. Urteile der Kammer vom 09.02.2010 - 3 K 1561/09 - und vom 20.01.2009 - 3 K 268/08 -, veröffentlicht in JURIS).

    (Urteil der Kammer vom 09.02.2010 - 3 K 1561/09 -, veröffentlicht in JURIS).

  • VerfGH Saarland, 17.12.1996 - Lv 3/95

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen der Beamten für Wahlleistungen bei stationärer

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.10.2010 - 3 K 494/10
    Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (SVGH) hat die Verfassungsmäßigkeit der genannten Regelungen in seinem am 17.12.1996 verkündeten Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15.10.1996 - Lv 3/95 - mit hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen bejaht.

    (Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes - SVGH - vom 15.10.1996 - Lv 3/95 - s. a. BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2 BvR 1053.98 -, (betr. das Land Berlin), ZBR 2003, 203 (mit Anm. Summer, S. 207); Beschluss vom 13.03.2003 - 2 BvR 1464/95 - (Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde betr. die hier in Rede stehende saarländische Regelung).

  • BVerwG, 20.08.1969 - VI C 130.67

    Antrag auf Beihilfe für eine Brille - Anspruch auf Gewährung der Beihilfe für

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.10.2010 - 3 K 494/10
    (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 20.08.1969 - VI C 130.67 -, BVerwGE 32, 352).
  • VG Saarlouis, 20.01.2009 - 3 K 268/08

    Beamtenrecht: Anspruch auf Beihilfe; Ausschluss der Beihilfefähigkeit von

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.10.2010 - 3 K 494/10
    (zuletzt bspw. Urteile der Kammer vom 09.02.2010 - 3 K 1561/09 - und vom 20.01.2009 - 3 K 268/08 -, veröffentlicht in JURIS).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.10.2010 - 3 K 494/10
    (Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes - SVGH - vom 15.10.1996 - Lv 3/95 - s. a. BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2 BvR 1053.98 -, (betr. das Land Berlin), ZBR 2003, 203 (mit Anm. Summer, S. 207); Beschluss vom 13.03.2003 - 2 BvR 1464/95 - (Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde betr. die hier in Rede stehende saarländische Regelung).
  • BVerfG - 2 BvR 1464/95 (anhängig)
    Auszug aus VG Saarlouis, 01.10.2010 - 3 K 494/10
    (Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes - SVGH - vom 15.10.1996 - Lv 3/95 - s. a. BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2 BvR 1053.98 -, (betr. das Land Berlin), ZBR 2003, 203 (mit Anm. Summer, S. 207); Beschluss vom 13.03.2003 - 2 BvR 1464/95 - (Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde betr. die hier in Rede stehende saarländische Regelung).
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