Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 10 N 50.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19725
OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 10 N 50.09 (https://dejure.org/2011,19725)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.2011 - 10 N 50.09 (https://dejure.org/2011,19725)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 2011 - 10 N 50.09 (https://dejure.org/2011,19725)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,19725) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 4 SportFöG BB, Art 3 Abs 1 GG, Art 9 Abs 1 GG, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Sportförderung auf Landesebene; Zuwendung unmittelbar durch das Ministerium; Förderung bei landesweitem Interesse; örtlicher Sportverein; keine Mitgliedschaft im Landessportbund; Recht auf sachgerechte Teilhabe; Gleichbehandlung; Ermessen; Ermessensreduzierung auf Null; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Sportfördermitteln für einen gemeinnützig anerkannten Sportverein bei fehlender Mitgliedschaft im Landessportbund; Verfassungsmäßigkeit der Unterstützung eines einzelnen Sportvereins nur im Falle des Bestehens eines landesweiten Interesses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Sportfördermitteln für einen gemeinnützig anerkannten Sportverein bei fehlender Mitgliedschaft im Landessportbund; Verfassungsmäßigkeit der Unterstützung eines einzelnen Sportvereins nur im Falle des Bestehens eines landesweiten Interesses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Cottbus - 1 K 938.04
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 10 N 50.09

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 575
  • SpuRt 2011, 214
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 25.08

    Eigenleistung, angemessene; Festbetragsfinanzierung, zweckkonforme Verwendung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 10 N 50.09
    Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Förderentscheidung kann vielmehr grundsätzlich auch nach Ablauf eines Haushaltsjahres erfüllt werden, gegebenenfalls durch Bereitstellung über- oder außerplanmäßiger Mittel zur Erfüllung eines Rechtsanspruchs (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juli 2009 - BVerwG 5 C 25.08 -, BVerwGE 134, 206, juris Rn. 13 f.; OVG NW, Urteil vom 10. Juli 2003 - 16 A 2822/01 -, juris Rn. 33 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 16 A 2822/01

    Förderantrag freier Träger der Jugendhilfe

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 10 N 50.09
    Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Förderentscheidung kann vielmehr grundsätzlich auch nach Ablauf eines Haushaltsjahres erfüllt werden, gegebenenfalls durch Bereitstellung über- oder außerplanmäßiger Mittel zur Erfüllung eines Rechtsanspruchs (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juli 2009 - BVerwG 5 C 25.08 -, BVerwGE 134, 206, juris Rn. 13 f.; OVG NW, Urteil vom 10. Juli 2003 - 16 A 2822/01 -, juris Rn. 33 ff.).
  • BVerwG, 06.03.2002 - 1 B 50.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Androhung der Abschiebung nach

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 10 N 50.09
    Zutreffend ist allerdings der Ansatz des Klägers, dass es verfassungsrechtlich im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie das in Art. 9 Abs. 1 GG geschützte Recht, sich einem Verein nicht anzuschließen (negative Vereinigungsfreiheit), bedenklich sein dürfte, die Gewährung von Sportfördermitteln durch den Staat davon abhängig zu machen, ob der zu fördernde Sportverein dem Landessportbund oder einer anderen übergeordneten Sportorganisation angehört (vgl. etwa VG Köln, Urteil vom 9. März 1976 - 10 K 2153/74 -, UA S. 3 ff., Leitsatz auch abgedruckt in Reschke, Handbuch des Sportrechts, Dokument 52 43 1 zur Anerkennung nur solcher Sportvereine als förderungswürdig, die dem Deutschen Sportbund angeschlossen sind; ebenso bezüglich der unentgeltlichen Nutzung kreiseigener Sportanlagen nur durch Mitgliedsvereine des Kreissportbundes OVG Bbg, Beschluss vom 25. Juni 2002 - 1 B 50/02 -, BA S. 5; siehe auch Steiner, NJW 1991, 2729, 2733 unter Hinweis auf die o.g. Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln; Krogmann, a.a.O., S. 155; Fritzweiler, a.a.O., Rz. 65; kritisch auch Tettinger, a.a.O., S. 53).
  • OVG Sachsen, 17.09.2001 - 3 B 400/99

    Zulässigkeitsanforderungen an verwaltungsgerichtliche Klagen; Anforderungen an

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 10 N 50.09
    Der Haushaltsplan wirkt demgegenüber nur innenrechtlich im Verhältnis zwischen Legislative und Exekutive, nicht jedoch gegenüber außenstehenden Dritten (vgl. Sächs.OVG, Beschluss vom 17. September 2001 - 3 B 400/99 -, DÖV 2002, 577, juris Rn. 5 f.).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 10 N 50.09
    Denn es ist nicht geeignet, einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angefochtenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage zu stellen (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2017 - 9 S 2244/15

    Höhe von Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock für die Sanierung von

    Damit ist jedoch gerade nicht dargetan, dass die Erfüllung eines Anspruchs auf weitere Mittel unmöglich wäre (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.03.2011 - 10 N 50.09 -, NVwZ-RR 2011, 575, 576; zu den Auswirkungen der tatsächlichen Vergabe von in der Kapazität begrenzten Studienplätzen auf das Zulassungsbegehren eines übergangenen Bewerbers Senatsbeschluss vom 24.05.2011 - 9 S 599/11 -, NVwZ-RR 2011, 764).
  • VG Magdeburg, 09.03.2022 - 3 B 53/22

    Fördermittelgewährung an parteinahe Stiftung

    Gegen einen Untergang des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Förderantrag durch den Ablauf eines Haushaltsjahres und die Erschöpfung der Mittel spricht auch, dass der Haushaltsplan als bloßes Innenrecht nur die Landesregierung an die Entscheidung des Landtages bindet und außerhalb dieses Organbereichs keine Rechtswirkungen gegenüber Dritten, die einen gesetzlichen Anspruch auf Entscheidung über ihren Fördermittelantrag geltend machen, entfaltet (OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 24.03.2011 - OVG 10 N 50.09 -, juris, Rdnr. 12; VG Dresden, U. v. 17.08.2016 - 1 K 2517/14 -, juris, Rdnr. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht