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   BFH, 09.02.2011 - I R 47/09   

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https://dejure.org/2011,3094
BFH, 09.02.2011 - I R 47/09 (https://dejure.org/2011,3094)
BFH, Entscheidung vom 09.02.2011 - I R 47/09 (https://dejure.org/2011,3094)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - I R 47/09 (https://dejure.org/2011,3094)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen auch für gewerbliche Einkünfte - Vereinbarkeit der umfassenden Steuerfreistellung mit Art. 3 Abs. 1 GG und Unionsrecht

  • openjur.de

    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen auch für gewerbliche Einkünfte; Vereinbarkeit der umfassenden Steuerfreistellung mit Art. 3 Abs. 1 GG und Unionsrecht

  • Bundesfinanzhof

    GewStG § 3 Nr 11, KStG § ... 1 Abs 1 Nr 6, KStG § 4, KStG § 5 Abs 1 Nr 8, GG Art 3 Abs 1, EG Art 87, GewStG § 3 Nr 11, GewStG § 3 Nr 11, KStG § 1 Abs 1 Nr 6, KStG § 1 Abs 1 Nr 6, KStG § 4, KStG § 4, KStG § 5 Abs 1 Nr 8, KStG § 5 Abs 1 Nr 8, AEUV Art 107 Abs 1
    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen auch für gewerbliche Einkünfte - Vereinbarkeit der umfassenden Steuerfreistellung mit Art. 3 Abs. 1 GG und Unionsrecht

  • Bundesfinanzhof

    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen auch für gewerbliche Einkünfte - Vereinbarkeit der umfassenden Steuerfreistellung mit Art. 3 Abs. 1 GG und Unionsrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Nr 11 GewStG 1991, § 1 Abs 1 Nr 6 KStG 1996, § 4 KStG 1996, § 5 Abs 1 Nr 8 KStG 1996, Art 3 Abs 1 GG
    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen auch für gewerbliche Einkünfte - Vereinbarkeit der umfassenden Steuerfreistellung mit Art. 3 Abs. 1 GG und Unionsrecht

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen

  • Betriebs-Berater

    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen

  • rewis.io

    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen auch für gewerbliche Einkünfte - Vereinbarkeit der umfassenden Steuerfreistellung mit Art. 3 Abs. 1 GG und Unionsrecht

  • ra.de
  • rewis.io

    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen auch für gewerbliche Einkünfte - Vereinbarkeit der umfassenden Steuerfreistellung mit Art. 3 Abs. 1 GG und Unionsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 3 Nr. 11; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 8
    Steuerbefreiung von Einkünften eines Versorgungswerks aus gewerblicher Verpachtung sowie aus mitunternehmerischen Beteiligungen an Personengesellschaften

  • datenbank.nwb.de

    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen auch für gewerbliche Einkünfte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen auch für gewerbliche Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Die Einkünfte eines Versorgungswerks aus gewerblicher Verpachtung sowie aus mitunternehmerischen Beteiligungen an Personengesellschaften sind steuerbefreit; Steuerbefreiung von Einkünften eines Versorgungswerks aus gewerblicher Verpachtung sowie aus mitunternehmerischen ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen gilt auch für gewerbliche Einkünfte

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 233, 109
  • NVwZ-RR 2011, 621
  • BB 2011, 1494
  • BB 2011, 1958
  • DB 2011, 1422
  • BStBl II 2012, 601
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 03.08.2005 - I R 94/03

    Zeitpunkt der Aktivierung von Forderungen - Auslegung von Verträgen obliegt dem

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - I R 47/09
    Soweit einem FG-Urteil ein nicht mehr existierender Bescheid zu Grunde liegt, kann es keinen Bestand haben (vgl. z.B. Senatsurteil vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20).

    Sie bilden unverändert die Grundlage für die Entscheidung des erkennenden Senats (dazu z.B. Senatsurteil in BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20).

  • FG Düsseldorf, 12.05.2009 - 6 K 3127/06

    Begründung eines eigenständigen ertragsteuerpflichtigen Betriebs gewerblicher Art

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - I R 47/09
    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf gab der Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2009, 1593 veröffentlichtem Urteil vom 12. Mai 2009  6 K 3127/06 K,G,F statt.
  • BFH, 04.02.1976 - I R 200/73

    Versorgungseinrichtung des öffentlichen Rechts für eine bestimmte Gruppe freier

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - I R 47/09
    Zwischen den Beteiligten besteht zu Recht Einvernehmen darüber, dass die Klägerin mit der berufsständischen Versorgungseinrichtung in den Streitjahren einen BgA betrieben hat (Senatsurteil vom 4. Februar 1976 I R 200/73, BFHE 118, 31, BStBl II 1976, 355).
  • BFH, 15.10.1997 - I R 33/97

    Kirchensteuer bei Kirchenaustritt

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - I R 47/09
    Nach den Feststellungen des FG, die vom FA nicht in Zweifel gezogen werden und an die der Senat --weil gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 FGO nicht revisibel-- gebunden ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Oktober 1997 I R 33/97, BFHE 184, 167, BStBl II 1998, 126, m.w.N.), dürfen berufsständische Versorgungseinrichtungen nach den einschlägigen Landesgesetzen auch in bestimmte gewerbliche Anlagen investieren.
  • BFH, 23.10.2013 - X R 3/12

    Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind

    Der Grund für diese Ungleichbehandlung ist darin zu sehen, dass der wirtschaftliche Gehalt der berufsständischen Versorgung trotz der notwendig gewordenen Satzungsanpassungen im Wesentlichen gleich geblieben ist, da es die vorrangige Aufgabe eines Versorgungswerks ist, den Kammerangehörigen und deren Familienangehörigen eine Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Februar 2011 I R 47/09, BFHE 233, 109, BStBl II 2012, 601, unter III.2.b bb).
  • BFH, 27.08.2013 - VIII R 34/11

    Ehrenamtliche Vorstandstätigkeit für ein Versorgungswerk als Leistung

    Dazu hat der BFH mit Urteil vom 9. Februar 2011 I R 47/09 (BFHE 233, 109, BStBl II 2012, 601) für das berufsständische Versorgungswerk einer Körperschaft öffentlichen Rechts eine Körperschaftsteuerfreiheit (nach § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG) nur als ausgeschlossen angesehen, soweit die Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen Erträge aus Tätigkeiten außerhalb ihrer öffentlichen Aufgaben erzielen.

    Danach bezieht sich die Tätigkeit der juristischen Person öffentlichen Rechts nicht auf eine ggf. gesondert zu erfassende wirtschaftliche, sondern auf ihre steuerbefreite Tätigkeit im Rahmen ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben, wenn sie die für sie bestehenden gesetzlichen Anlagegrundsätze zur Gewährleistung eine Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung für die Kammerangehörigen und deren Familienangehörige wahrt (BFH-Urteil in BFHE 233, 109, BStBl II 2012, 601).

    Auf dieser Grundlage kann die durch gesetzliche Zwangsmitgliedschaft der Kammerangehörigen allgemein angeordnete und zugleich auf diesen Personenkreis beschränkte Tätigkeit des Versorgungswerks zur sozialen Absicherung der Mitglieder in der für die gesetzliche Rentenversicherung typischen Weise (Gewährleistung der Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung der Angehörigen als öffentliche Aufgabe; vgl. BFH-Urteil in BFHE 233, 109, BStBl II 2012, 601, unter Bezugnahme auf BTDrucks IV/3189, S. 10; Boetius, Der Betrieb 1996, Beilage 17; Hüttemann, Die Besteuerung der öffentlichen Hand, S. 100) entgegen der Ansicht des FG ebenso wenig wie die Tätigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung allein unter Hinweis auf die Möglichkeit entsprechender Absicherungen über private Lebensversicherungen als Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr angesehen werden.

    Insbesondere kann eine privaten Unternehmen entsprechende Tätigkeit schon deshalb nicht angenommen werden, weil die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gesetzlich angeordnete --öffentlich-rechtliche-- Zwangsmitgliedschaft die Annahme eines Wettbewerbs zwischen der juristischen Person öffentlichen Rechts und privaten Unternehmen ausschließt (Mai in Frotscher/ Maas, KStG/GewStG/UmwStG, Freiburg 2011, § 4 KStG Rz 20) und die juristische Person deshalb nicht der Steuerpflicht unterworfen wird (BFH-Urteil in BFHE 233, 109, BStBl II 2012, 601; Mai in Frotscher/Maas, a.a.O., § 4 KStG Rz 20).

    Ausdrücklich hat der BFH die Annahme eines potenziellen Wettbewerbs zwischen privaten Unternehmen und öffentlich-rechtlichen Pflichtversicherungseinrichtungen verneint, die nur gegenüber den bei ihr Pflichtversicherten Leistungen erbringen dürfen und sich auf die Erfüllung ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben beschränken (BFH-Urteil in BFHE 233, 109, BStBl II 2012, 601; im Ergebnis zustimmend Fischer, jurisPR-SteuerR 28/2011, Anm. 5).

  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 2/18

    Belastung der Dividenden von inländischen Kapitalgesellschaften bei

    Die Leistungen der Klägerin an die Versorgungsberechtigten werden vornehmlich im Kapitaldeckungsverfahren erbracht, weshalb sie zur Verwirklichung ihrer Aufgabe die Mitgliederbeiträge unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen zur Mittelverwendung und zu den ihr erlaubten Anlagen rentierlich am Markt anzulegen hat (vgl. BFH-Urteil vom 09.02.2011 - I R 47/09, BFHE 233, 109, BStBl II 2012, 601, Rz 15).

    Die so geprägte Tätigkeit der Klägerin ist nicht uneingeschränkt mit derjenigen eines öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträgers vergleichbar, der als Versorgungseinrichtung im Rahmen des Umlageverfahrens tätig ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 233, 109, BStBl II 2012, 601).

  • BFH, 21.04.2022 - V R 26/20

    Organisation und Durchführung der Jägerprüfung als Zweckbetrieb

    Die Steuerbefreiung ist weder geeignet, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen noch den Wettbewerb zu verfälschen (vgl. BFH-Urteil vom 09.02.2011 - I R 47/09, BFHE 233, 109, BStBl II 2012, 601, Rz 20 zu einer öffentlich-rechtlichen Pflichtversicherungseinrichtung; Mrosek, Umsatzsteuer-Rundschau 2018, 469, 470, unter Hinweis auf den der Wahrung des Wettbewerbsinteresses Dritter Rechnung tragenden § 65 Nr. 3 AO).
  • BFH, 24.10.2012 - I R 13/12

    Finanzierungszusammenhang bei der Ansparabschreibung

    Soweit einem FG-Urteil ein nicht mehr existierender Bescheid zu Grunde liegt, kann es keinen Bestand haben (vgl. z.B. Senatsurteil vom 9. Februar 2011 I R 47/09, BFHE 233, 109, BStBl II 2012, 601, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 13.04.2011 - II R 45/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3000
BFH, 13.04.2011 - II R 45/09 (https://dejure.org/2011,3000)
BFH, Entscheidung vom 13.04.2011 - II R 45/09 (https://dejure.org/2011,3000)
BFH, Entscheidung vom 13. April 2011 - II R 45/09 (https://dejure.org/2011,3000)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Anfall von Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

  • openjur.de

    Anfall von Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 7 Abs 1 Nr 8 S 1, ErbStG § 13, ErbStG § 15
    Anfall von Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

  • Bundesfinanzhof

    Anfall von Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 Nr 8 S 1 ErbStG 1997, § 13 ErbStG 1997, § 15 ErbStG 1997
    Anfall von Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ErbStG §§ 7 Abs. 1 Nr. 8 S. 1, 13, 15
    Vermögensübertragung auf von übertragender Stiftung gegründete rechtsfähige Stiftung ist schenkungsteuerpflichtig

  • Betriebs-Berater

    Schenkungsteuer bei Übertragung von Stiftungsvermögen

  • rewis.io

    Anfall von Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

  • ra.de
  • rewis.io

    Anfall von Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

  • rechtsportal.de

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 8 S. 1
    Schenkungsteuerpflichtigkeit der Vermögensübertragung von einer rechtsfähigen Stiftung auf eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

  • datenbank.nwb.de

    Anfall von Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

  • Der Betrieb

    Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schenkungsteuer beim Vermögensübertrag zwischen rechtsfähigen Stiftungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts unterfällt generell der Schenkungsteuer; Schenkungsteuerpflichtigkeit der Vermögensübertragung von einer rechtsfähigen Stiftung auf eine ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schenkungsteuer bei Übertragung von Stiftungsvermögen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 233, 178
  • NVwZ-RR 2011, 621
  • BB 2011, 1493
  • BB 2011, 1768
  • DB 2011, 1424
  • BStBl II 2011, 732
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.12.2009 - II R 22/08

    Schenkungsteuerpflicht bei Zustiftung an eine (Familien-) Stiftung

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 45/09
    Die Voraussetzungen der Steuerbarkeit sind bei beiden Vorschriften dieselben (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 2009 II R 22/08, BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363, unter II.1.a aa).

    Unentgeltlich ist eine Vermögensübertragung, soweit sie weder synallagmatisch noch konditional oder kausal mit einer Gegenleistung verknüpft ist (BFH-Urteil in BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363, unter II.1.a bb).

    Diese unterschiedliche Behandlung findet ihren Grund und ihre Rechtfertigung darin, dass Kapitalgesellschaften ihren Gesellschaftern gehören, während eine durch behördlich anerkanntes Stiftungsgeschäft errichtete Stiftung eine mit eigener Rechtsfähigkeit ausgestattete juristische Person ist, die eine selbständige, nicht an Personen gebundene Vermögensmasse mit eigener Vermögenszuständigkeit bildet (§ 80 BGB; BFH-Urteil in BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363).

  • BFH, 17.05.2006 - II R 46/04

    Unentgeltliche Bestellung eines Erbbaurechts an einem Altenheim-Grundstück durch

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 45/09
    Eine Schenkung unter Lebenden setzt nicht voraus, dass an dem Zuwendungsvorgang natürliche Personen als Zuwendender und Bedachter beteiligt sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17. Mai 2006 II R 46/04, BFHE 213, 246, BStBl II 2006, 720).

    Die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung des BFH, nach der unentgeltliche Vermögensübertragungen, die die Träger der öffentlichen Verwaltung in Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufgaben wahrnehmen, keine freigebigen Zuwendungen darstellen (Urteile vom 1. Dezember 2004 II R 46/02, BFHE 208, 426, BStBl II 2005, 311; vom 29. März 2006 II R 15/04, BFHE 213, 232, BStBl II 2006, 557; vom 29. März 2006 II R 68/04, BFHE 213, 235, BStBl II 2006, 632, und in BFHE 213, 246, BStBl II 2006, 720), beruht auf der Bindung der vollziehenden Gewalt an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes), darunter auch an die jeweils maßgebenden haushaltsrechtlichen Vorschriften, und lässt sich daher nicht auf privatrechtliche Stiftungen übertragen.

  • BFH, 17.10.2007 - II R 63/05

    Vermögensübertragung durch Gesellschafter auf Kapitalgesellschaft keine

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 45/09
    Während unentgeltliche Vermögensübertragungen unter Lebenden auf rechtsfähige Stiftungen nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 8 Satz 1 ErbStG der Schenkungsteuer unterliegen, ist die im Rahmen eines Gesellschaftsverhältnisses erfolgende Übertragung von Vermögen von Gesellschaftern auf eine Kapitalgesellschaft als gesellschaftsrechtlicher Vorgang und nicht als Schenkung oder freigebige Zuwendung an die Gesellschaft zu beurteilen (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2007 II R 63/05, BFHE 218, 429, BStBl II 2008, 381).
  • BFH, 29.03.2006 - II R 15/04

    Keine Grunderwerbsteuerfreiheit für unentgeltliche Grundstücksübertragungen

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 45/09
    Die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung des BFH, nach der unentgeltliche Vermögensübertragungen, die die Träger der öffentlichen Verwaltung in Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufgaben wahrnehmen, keine freigebigen Zuwendungen darstellen (Urteile vom 1. Dezember 2004 II R 46/02, BFHE 208, 426, BStBl II 2005, 311; vom 29. März 2006 II R 15/04, BFHE 213, 232, BStBl II 2006, 557; vom 29. März 2006 II R 68/04, BFHE 213, 235, BStBl II 2006, 632, und in BFHE 213, 246, BStBl II 2006, 720), beruht auf der Bindung der vollziehenden Gewalt an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes), darunter auch an die jeweils maßgebenden haushaltsrechtlichen Vorschriften, und lässt sich daher nicht auf privatrechtliche Stiftungen übertragen.
  • BFH, 29.03.2006 - II R 68/04

    Unentgeltliche Bestellung eines Erbbaurechts an einem Altenheim-Grundstück durch

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 45/09
    Die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung des BFH, nach der unentgeltliche Vermögensübertragungen, die die Träger der öffentlichen Verwaltung in Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufgaben wahrnehmen, keine freigebigen Zuwendungen darstellen (Urteile vom 1. Dezember 2004 II R 46/02, BFHE 208, 426, BStBl II 2005, 311; vom 29. März 2006 II R 15/04, BFHE 213, 232, BStBl II 2006, 557; vom 29. März 2006 II R 68/04, BFHE 213, 235, BStBl II 2006, 632, und in BFHE 213, 246, BStBl II 2006, 720), beruht auf der Bindung der vollziehenden Gewalt an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes), darunter auch an die jeweils maßgebenden haushaltsrechtlichen Vorschriften, und lässt sich daher nicht auf privatrechtliche Stiftungen übertragen.
  • BFH, 01.12.2004 - II R 46/02

    Unentgeltliche Übertragung von Grundstücken zwischen Körperschaften des

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 45/09
    Die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung des BFH, nach der unentgeltliche Vermögensübertragungen, die die Träger der öffentlichen Verwaltung in Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufgaben wahrnehmen, keine freigebigen Zuwendungen darstellen (Urteile vom 1. Dezember 2004 II R 46/02, BFHE 208, 426, BStBl II 2005, 311; vom 29. März 2006 II R 15/04, BFHE 213, 232, BStBl II 2006, 557; vom 29. März 2006 II R 68/04, BFHE 213, 235, BStBl II 2006, 632, und in BFHE 213, 246, BStBl II 2006, 720), beruht auf der Bindung der vollziehenden Gewalt an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes), darunter auch an die jeweils maßgebenden haushaltsrechtlichen Vorschriften, und lässt sich daher nicht auf privatrechtliche Stiftungen übertragen.
  • FG Münster, 04.06.2009 - 3 K 5275/06

    Stiftungsgeschäft unter Lebenden

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 45/09
    Das Finanzgericht (FG) vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 65 veröffentlichten Urteil die Auffassung, die Übertragung der stillen Beteiligung an der GmbH & Co. KG auf die Klägerin durch die S unterliege gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 ErbStG der Schenkungsteuer.
  • RFH, 18.01.1923 - VI A 1/23
    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 45/09
    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Reichsfinanzhofs (RFH) vom 18. Januar 1923 VI A 1/23 (RFHE 11, 201).
  • FG Münster, 07.06.2017 - 8 K 2338/14

    Ist die Übertragung eines Grundstücks auf eine Stiftung steuerbefreit?

    Aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9.12.2009 (II R 22/08), vom 13.4.2011 (II R 45/09) und vom 27.11.2013 (II R 11/12) ergebe sich nichts anderes.

    Denn nach der Rechtsprechung des BFH sind die Voraussetzungen der Steuerbarkeit bei beiden Vorschiften gleich (vgl. BFH-Urteil vom 13.4.2011 II R 45/09, BStBl II 2011, 732; BFH-Urteil vom 9.12.2009 II R 22/08, BStBl II 2010, 363).

    Zwar ist der BFH in seinen Urteilen vom 13.4.2011 (II R 45/09 a. a. O.) und 9.12.2009 (II R 22/08 a .a. O.) --worauf die Klägerin zutreffend hinweist-- nicht ausdrücklich auf das Tatbestandsmerkmal der Freigebigkeit im Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 ErbStG eingegangen.

  • BFH, 27.11.2013 - II R 11/12

    Entstehung der Grunderwerbsteuer bei Zustiftung - Unentgeltliche

    Die Voraussetzungen der Steuerbarkeit sind bei § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 ErbStG dieselben wie bei § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (BFH-Urteile vom 9. Dezember 2009 II R 22/08, BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363, Rz 15, und vom 13. April 2011 II R 45/09, BFHE 233, 178, BStBl II 2011, 732, Rz 15).
  • FG Köln, 25.05.2016 - 7 K 291/16

    Voraussetzungen für das Vorliegen der Ersatzerbsteuer im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr.

    Es entspreche einhelliger herrschender Auffassung, dass in § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 ErbStG nur rechtsfähige Stiftungen erfasst seien (vgl. BFH-Urteile vom 9.12.2009 II R 22/08, BStBl II 2010, 363, und vom 13.04.2011II R 45/09 BStBl II 2011, 732).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.05.2011 - 7 PKH 9.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9685
BVerwG, 04.05.2011 - 7 PKH 9.11 (https://dejure.org/2011,9685)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.2011 - 7 PKH 9.11 (https://dejure.org/2011,9685)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 7 PKH 9.11 (https://dejure.org/2011,9685)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    VwGO §§ 54, 132 Abs. 2 Nr. 3
    Prozesskostenhilfe; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; fehlende Bescheidung eines Befangenheitsantrags

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO §§ 54, 132 Abs. 2 Nr. 3
    Nichtzulassungsbeschwerde; Prozesskostenhilfe; Verfahrensmangel; fehlende Bescheidung eines Befangenheitsantrags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 54 VwGO
    Nichtzulassungsbeschwerde; fehlende Bescheidung eines Befangenheitsantrags

  • Wolters Kluwer

    Die Rüge über einen nicht entschiedenen Befangenheitsantrag kann mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde; fehlende Bescheidung eines Befangenheitsantrags

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde; fehlende Bescheidung eines Befangenheitsantrags

  • rechtsportal.de

    VwGO § 166; ZPO § 114 S. 1; ZPO § 121 Abs. 1
    Rüge über einen nicht entschiedenen Befangenheitsantrag mittels Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde; fehlende Bescheidung eines Befangenheitsantrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 621
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2011 - 7 PKH 9.11
    Unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch insbesondere auch dann, wenn es - wie hier - lediglich wiederholt wird (vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 2. November 1960 - 2 BvR 473/60 - BVerfGE 11, 343 sowie Kammerbeschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 - NVwZ-RR 2010, 545 ; BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1972 - BVerwG 2 B 33.71/2 C 16.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 10).
  • BVerwG, 13.09.1989 - 1 ER 619.89

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2011 - 7 PKH 9.11
    Geboten ist aber, dass sich aus der in der Beschwerdefrist vorgelegten Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs das Vorliegen eines Zulassungsgrundes zumindest in groben Zügen erkennen lässt (vgl. Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 PKH 3.08 - juris Rn. 3, vom 13. September 1989 - BVerwG 1 ER 619.89 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 20 und vom 17. September 1964 - BVerwG 8 B 57.64 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 34).
  • BVerwG, 08.09.2008 - 3 PKH 3.08
    Auszug aus BVerwG, 04.05.2011 - 7 PKH 9.11
    Geboten ist aber, dass sich aus der in der Beschwerdefrist vorgelegten Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs das Vorliegen eines Zulassungsgrundes zumindest in groben Zügen erkennen lässt (vgl. Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 PKH 3.08 - juris Rn. 3, vom 13. September 1989 - BVerwG 1 ER 619.89 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 20 und vom 17. September 1964 - BVerwG 8 B 57.64 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 34).
  • BVerwG, 21.03.2000 - 7 B 36.00

    Rückübertragung eines Gebäudes - Vorliegen einer unlautern Machenschaft -

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2011 - 7 PKH 9.11
    Im Gegensatz zur Behauptung einer fehlerhaften Ablehnung eines Befangenheitsantrags, die als unanfechtbare Vorentscheidung (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 557 Abs. 2 ZPO) der Überprüfung durch das Revisionsgericht nur ausnahmsweise - im Falle von Willkür oder vergleichbar schweren Mängeln - zugänglich ist (vgl. Beschlüsse vom 15. Mai 2008 - BVerwG 2 B 77.07 - NVwZ 2008, 1025 und vom 21. März 2000 - BVerwG 7 B 36.00 - juris Rn. 4), kann eine solche Rüge zwar grundsätzlich mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (vgl. hierzu BFH, Beschlüsse vom 17. Mai 2010 - VII B 254/09 - BFH/NV 2010, 1835 und vom 14. Februar 2002 - I B 109, 111, 113/00 - BFH/NV 2002, 1161 m.w.N.).
  • BFH, 17.05.2010 - VII B 254/09

    Wirksame Prozesshandlung eines zurückgewiesenen Prozessbevollmächtigten - Keine

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2011 - 7 PKH 9.11
    Im Gegensatz zur Behauptung einer fehlerhaften Ablehnung eines Befangenheitsantrags, die als unanfechtbare Vorentscheidung (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 557 Abs. 2 ZPO) der Überprüfung durch das Revisionsgericht nur ausnahmsweise - im Falle von Willkür oder vergleichbar schweren Mängeln - zugänglich ist (vgl. Beschlüsse vom 15. Mai 2008 - BVerwG 2 B 77.07 - NVwZ 2008, 1025 und vom 21. März 2000 - BVerwG 7 B 36.00 - juris Rn. 4), kann eine solche Rüge zwar grundsätzlich mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (vgl. hierzu BFH, Beschlüsse vom 17. Mai 2010 - VII B 254/09 - BFH/NV 2010, 1835 und vom 14. Februar 2002 - I B 109, 111, 113/00 - BFH/NV 2002, 1161 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2011 - 7 PKH 9.11
    Unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch insbesondere auch dann, wenn es - wie hier - lediglich wiederholt wird (vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 2. November 1960 - 2 BvR 473/60 - BVerfGE 11, 343 sowie Kammerbeschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 - NVwZ-RR 2010, 545 ; BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1972 - BVerwG 2 B 33.71/2 C 16.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 10).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07

    Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2011 - 7 PKH 9.11
    Im Gegensatz zur Behauptung einer fehlerhaften Ablehnung eines Befangenheitsantrags, die als unanfechtbare Vorentscheidung (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 557 Abs. 2 ZPO) der Überprüfung durch das Revisionsgericht nur ausnahmsweise - im Falle von Willkür oder vergleichbar schweren Mängeln - zugänglich ist (vgl. Beschlüsse vom 15. Mai 2008 - BVerwG 2 B 77.07 - NVwZ 2008, 1025 und vom 21. März 2000 - BVerwG 7 B 36.00 - juris Rn. 4), kann eine solche Rüge zwar grundsätzlich mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (vgl. hierzu BFH, Beschlüsse vom 17. Mai 2010 - VII B 254/09 - BFH/NV 2010, 1835 und vom 14. Februar 2002 - I B 109, 111, 113/00 - BFH/NV 2002, 1161 m.w.N.).
  • BFH, 14.02.2002 - I B 109/00

    Verfahrensmängel

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2011 - 7 PKH 9.11
    Im Gegensatz zur Behauptung einer fehlerhaften Ablehnung eines Befangenheitsantrags, die als unanfechtbare Vorentscheidung (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 557 Abs. 2 ZPO) der Überprüfung durch das Revisionsgericht nur ausnahmsweise - im Falle von Willkür oder vergleichbar schweren Mängeln - zugänglich ist (vgl. Beschlüsse vom 15. Mai 2008 - BVerwG 2 B 77.07 - NVwZ 2008, 1025 und vom 21. März 2000 - BVerwG 7 B 36.00 - juris Rn. 4), kann eine solche Rüge zwar grundsätzlich mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (vgl. hierzu BFH, Beschlüsse vom 17. Mai 2010 - VII B 254/09 - BFH/NV 2010, 1835 und vom 14. Februar 2002 - I B 109, 111, 113/00 - BFH/NV 2002, 1161 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.09.1964 - VIII B 57.64

    Fristgerechte Darlegung des Zulassungsgrundes bei Antrag auf Armenrecht anstatt

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2011 - 7 PKH 9.11
    Geboten ist aber, dass sich aus der in der Beschwerdefrist vorgelegten Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs das Vorliegen eines Zulassungsgrundes zumindest in groben Zügen erkennen lässt (vgl. Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 PKH 3.08 - juris Rn. 3, vom 13. September 1989 - BVerwG 1 ER 619.89 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 20 und vom 17. September 1964 - BVerwG 8 B 57.64 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 34).
  • BVerwG, 18.07.1972 - II B 33.71

    Fiktion eines einstweilen fortbestehenden Beamtenverhältnisses i.R. einer vom

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2011 - 7 PKH 9.11
    Unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch insbesondere auch dann, wenn es - wie hier - lediglich wiederholt wird (vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 2. November 1960 - 2 BvR 473/60 - BVerfGE 11, 343 sowie Kammerbeschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 - NVwZ-RR 2010, 545 ; BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1972 - BVerwG 2 B 33.71/2 C 16.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 10).
  • VGH Bayern, 24.04.2018 - 22 C 17.1272

    Erinnerung gegen eine Gerichtskostenrechnung

    Über einen ausdrücklich gestellten Befangenheitsantrag gegen einen Richter oder einen Sachverständigen (§ 167 VwGO i.V.m. § 406, §§ 42 ff. ZPO) muss entschieden werden, sofern das Ablehnungsgesuch nicht unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, B.v. 22.2.1960 - 2 BvR 36/60 - BVerfGE 11, 1, juris Rn. 20) oder missbräuchlich gestellt wird (BVerfG, B.v. 2.11.1960 - 2 BvR 473/60 - BVerfGE 11, 343, juris Rn. 14; BVerwG, B.v. 4.5.2011 - 7 PKH 9/11 - juris Rn. 4), wobei der missbräuchliche Befangenheitsantrag als Unterfall eines unzulässigen Antrags zu verstehen sein dürfte.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 1 S 783/16

    Richterablehnung in Anhörungsrügeverfahren

    Diese Auffassung ist nicht unbestritten (a.A. z.B. BVerwG, Beschl. v. 12.02.1965 - V ER 224/64 - NJW 1965, 1293; NdsOVG, Beschl. v. 20.01.1998 - 4 L 5475/97 - NVwZ 1998, 533), wird in der Rechtsprechung aber weithin vertreten (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 13.09.1989 - 1 ER 619/89 - juris Rn. 3; Beschl. v. 08.09.2008 - 3 PKH 3/08 - juris Rn. 3; Beschl. v. 04.05.2011 - 7 PKH 9/11 - NVwZ-RR 2011, 621; BFH, Beschl. v. 15.04.1999 - X S 1/99 - juris Rn. 7; VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 28.03.1998 - 7 S 443/98 - NVwZ-RR 1998, 598; HessVGH, Beschl. v. 27.05.1997 - 13 ZU 1213/97 - NVwZ 1998, 203; NdsOVG, Beschl. v. 06.08.1997 - 12 L 3035/97 - NVwZ-RR 1997, 761; OVG Bln.-Bbg., Beschl. v. 20.12.2010 - OVG 5 N 21.10, juris Rn. 6; OVG NRW, Beschl. v. 14.01.2013 - 16 A 2690/12 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 VB 52/16

    Offensichtliche Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde als Ergebnis einer

    Jedoch wird die vom Verwaltungsgerichtshof vertretene Rechtsauffassung zumindest von zwei Senaten des Bundesverwaltungsgerichts, weiteren Obergerichten sowie in der Kommentarliteratur mit rechtlich nachvollziehbaren Argumenten geteilt (wie hier der VGH eine ansatzweise Begründung verlangend: BVerwG, NVwZ-RR 2011, S. 621; BVerwG, Beschluss vom 8.9.2008 3 PKH 3/08 -, Juris Rn. 3; VGH Bad.-Württ., NVwZ-RR 1998, S. 598; Hess. VGH, NVwZ-RR 2003, S. 390 ; Nds. OVG, NVwZ-RR 2003, S. 906; Stuhlfauth, in: Bader u.a. , VwGO, 6. Aufl. 2014, § 124a Rn. 65; Kuhlmann, in: Wysk , VwGO, 2. Aufl. 2016, § 124a Rn. 42; Roth, in: Posser/Wolff , BeckOK VwGO, § 124a Rn. 54 ff.; keine Begründung verlangend: BVerwG, NJW 1965, S. 1293; Nds. OVG, NVwZ 1998, S. 533; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 124a Rn. 42; Happ, in: Eyermann , VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 44; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier , VwGO, § 124a Rn. 81
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