Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2011

Rechtsprechung
   LG Dessau-Roßlau, 07.10.2011 - 4 O 8/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,47105
LG Dessau-Roßlau, 07.10.2011 - 4 O 8/11 (https://dejure.org/2011,47105)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 07.10.2011 - 4 O 8/11 (https://dejure.org/2011,47105)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 07. Oktober 2011 - 4 O 8/11 (https://dejure.org/2011,47105)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsanspruch auf Nutzungsausfallentschädigung durch Beschädigung eines Rettungswagens aufgrund eines Verkehrsunfalls

  • Wolters Kluwer

    Zahlungsanspruch auf Nutzungsausfallentschädigung durch Beschädigung eines Rettungswagens aufgrund eines Verkehrsunfalls

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nutzungsausfall - behördlich genutzte Fahrzeuge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1011
  • NVwZ-RR 2012, 263
  • NZV 2012, 237
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Naumburg, 26.02.2009 - 1 U 76/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Sonderrechte in Anspruch nehmenden

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 07.10.2011 - 4 O 8/11
    Das Gericht folgt insoweit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1985, 2471; OLG Naumburg, NJW-RR 2009, 1187; OLG München, NZV 90, 348; OLG Stuttgart, NZV 2005, 309; OLG Hamm, NZV 2004, 472; BGH VersR 2008, 369, zwar offengelassen, aber zur Bejahung einer Nutzungsausfallentschädigung tendierend), herrschenden Meinung, wonach bei einem behördlich genutzten Fahrzeug - wie hier der Rettungswagen eines gemeinnützigen Vereins - die entfallende Nutzungsmöglichkeit einen ersatzfähigen Schaden darstellen kann, wenn der Eigentümer auf die kostenintensive Anmietung eines Ersatzfahrzeuges verzichtet.
  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83

    Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 07.10.2011 - 4 O 8/11
    Das Gericht folgt insoweit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1985, 2471; OLG Naumburg, NJW-RR 2009, 1187; OLG München, NZV 90, 348; OLG Stuttgart, NZV 2005, 309; OLG Hamm, NZV 2004, 472; BGH VersR 2008, 369, zwar offengelassen, aber zur Bejahung einer Nutzungsausfallentschädigung tendierend), herrschenden Meinung, wonach bei einem behördlich genutzten Fahrzeug - wie hier der Rettungswagen eines gemeinnützigen Vereins - die entfallende Nutzungsmöglichkeit einen ersatzfähigen Schaden darstellen kann, wenn der Eigentümer auf die kostenintensive Anmietung eines Ersatzfahrzeuges verzichtet.
  • OLG Stuttgart, 16.11.2004 - 10 U 186/04

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung für ein

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 07.10.2011 - 4 O 8/11
    Das Gericht folgt insoweit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1985, 2471; OLG Naumburg, NJW-RR 2009, 1187; OLG München, NZV 90, 348; OLG Stuttgart, NZV 2005, 309; OLG Hamm, NZV 2004, 472; BGH VersR 2008, 369, zwar offengelassen, aber zur Bejahung einer Nutzungsausfallentschädigung tendierend), herrschenden Meinung, wonach bei einem behördlich genutzten Fahrzeug - wie hier der Rettungswagen eines gemeinnützigen Vereins - die entfallende Nutzungsmöglichkeit einen ersatzfähigen Schaden darstellen kann, wenn der Eigentümer auf die kostenintensive Anmietung eines Ersatzfahrzeuges verzichtet.
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 241/06

    Nutzungsentschädigung bei Beschädigung eines gewerblich genutzten PKW

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 07.10.2011 - 4 O 8/11
    Das Gericht folgt insoweit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1985, 2471; OLG Naumburg, NJW-RR 2009, 1187; OLG München, NZV 90, 348; OLG Stuttgart, NZV 2005, 309; OLG Hamm, NZV 2004, 472; BGH VersR 2008, 369, zwar offengelassen, aber zur Bejahung einer Nutzungsausfallentschädigung tendierend), herrschenden Meinung, wonach bei einem behördlich genutzten Fahrzeug - wie hier der Rettungswagen eines gemeinnützigen Vereins - die entfallende Nutzungsmöglichkeit einen ersatzfähigen Schaden darstellen kann, wenn der Eigentümer auf die kostenintensive Anmietung eines Ersatzfahrzeuges verzichtet.
  • OLG München, 25.01.1990 - 24 U 266/89

    Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung von Polizeifahrzeugen

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 07.10.2011 - 4 O 8/11
    Das Gericht folgt insoweit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1985, 2471; OLG Naumburg, NJW-RR 2009, 1187; OLG München, NZV 90, 348; OLG Stuttgart, NZV 2005, 309; OLG Hamm, NZV 2004, 472; BGH VersR 2008, 369, zwar offengelassen, aber zur Bejahung einer Nutzungsausfallentschädigung tendierend), herrschenden Meinung, wonach bei einem behördlich genutzten Fahrzeug - wie hier der Rettungswagen eines gemeinnützigen Vereins - die entfallende Nutzungsmöglichkeit einen ersatzfähigen Schaden darstellen kann, wenn der Eigentümer auf die kostenintensive Anmietung eines Ersatzfahrzeuges verzichtet.
  • OLG Hamm, 03.03.2004 - 13 U 162/03

    Abrechnung bei Ausfall eines Behördenfahrzeugs

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 07.10.2011 - 4 O 8/11
    Das Gericht folgt insoweit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1985, 2471; OLG Naumburg, NJW-RR 2009, 1187; OLG München, NZV 90, 348; OLG Stuttgart, NZV 2005, 309; OLG Hamm, NZV 2004, 472; BGH VersR 2008, 369, zwar offengelassen, aber zur Bejahung einer Nutzungsausfallentschädigung tendierend), herrschenden Meinung, wonach bei einem behördlich genutzten Fahrzeug - wie hier der Rettungswagen eines gemeinnützigen Vereins - die entfallende Nutzungsmöglichkeit einen ersatzfähigen Schaden darstellen kann, wenn der Eigentümer auf die kostenintensive Anmietung eines Ersatzfahrzeuges verzichtet.
  • OLG Naumburg, 08.02.2013 - 10 U 39/12

    Verkehrsunfall: Anforderung an einen Einsatzfahrzeugfahrer beim Einfahren in den

    Dieselbe Kammer des Landgerichts habe in dem Urteil zu dort 4 O 8/11 eine Nutzungsausfallentschädigung für ein Notarztfahrzeug von lediglich 133, 50 ? zuerkannt.
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2011 - 1 C 10021/11.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1872
OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2011 - 1 C 10021/11.OVG (https://dejure.org/2011,1872)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.11.2011 - 1 C 10021/11.OVG (https://dejure.org/2011,1872)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. November 2011 - 1 C 10021/11.OVG (https://dejure.org/2011,1872)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 47 Abs 1 VwGO, § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 131 BauGB, § 133 Abs 1 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB
    Entstehen von Erschließungs- oder Ausbaubeitragspflichten infolge der Herstellung oder des Ausbaus einer im Bebauungsplan festgesetzten Straße als Rechtsverletzung iSv VwGO § 47 Abs 2 S 1; erforderlicher Umfang der Ermittlung und Bewertung des abwägungserheblichen ...

  • Wolters Kluwer

    Entstehen von Erschließungsbeitragspflichten oder Ausbaubeitragspflichten infolge der Herstellung einer im Bebauungsplan festgesetzten Straße als Rechtsverletzung i.S.v. § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO; Veränderung der Erschließungsbeitragspflichten einzelner Planbetroffener durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehen von Erschließungsbeitragspflichten oder Ausbaubeitragspflichten infolge der Herstellung einer im Bebauungsplan festgesetzten Straße als Rechtsverletzung i.S.v. § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO; Veränderung der Erschließungsbeitragspflichten einzelner Planbetroffener durch ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 263
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2011 - 1 C 10021/11
    Eine die Antragsbefugnis begründende "mögliche" Rechtsverletzung folgt vorliegend jedoch daraus, dass die Antragstellerin eine fehlerhafte Behandlung ihrer Belange in der Abwägung und damit eine Verletzung des drittschützenden Abwägungsgebots (§ 1 Abs. 7 BauGB) geltend machen kann und die dazu vorgetragenen Tatsachen dies auch als möglich erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.1998, BVerwGE 107, 215).

    Ein die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan begründender Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO ist gegeben, wenn der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ, d.h. verletzend, in einem Interesse betroffen wurde bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlass oder den Inhalt dieses Bebauungsplans als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden musste (BVerwG, Urteile vom 10.03.1998, NVwZ 1998, 732/733 und vom 24.09.1998, BVerwGE 107, 215/219 ff.).

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2011 - 1 C 10021/11
    Inhaltlich entspricht § 2 Abs. 3 BauGB zunächst der früheren sich aus dem Abwägungsgebot ergebenden Rechtslage, nach der die Berücksichtigung aller bedeutsamen Belange in der Abwägung zunächst deren ordnungsgemäße Ermittlung und zutreffende Bewertung voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 09.04.2008, DVBl 2008, 859 unter Hinweis auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 15/2250 S. 42).

    Die Vorschrift des § 214 Abs. 1 Nr. 1 BauGB konkretisiert zunächst, unter welchen Voraussetzungen eine für die Planerhaltung relevante Verletzung des § 2 Abs. 3 BauGB im Sinne einer "Verfahrensgrundnorm" (BVerwG, Urteil vom 09.04.2008, BVerwGE 131, 100) vorliegt.

  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2011 - 1 C 10021/11
    Allgemein genügt dabei nicht die abstrakte Möglichkeit oder Vermutung, die Entscheidung wäre bei Vermeidung des Fehlers anders gefallen; vielmehr muss nach den Umständen des Einzelfalles die konkrete Möglichkeit eines solchen Einflusses bestehen (BVerwG, Urteil vom 21.08.1981, BVerwGE 64, 33 ; Beschluss vom 09.10.2003, BauR 2004, 1130; Urteil des Senats vom 15.11.2010, 1 C 10320/09, ESOVGRP ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 C 11321/06

    Interesse eines außerhalb des Plangebiets begüterten Eigentümers an der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2011 - 1 C 10021/11
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (vgl. etwa Urteil vom 18.04.2007, 8 C 11321/06.OVG) begründet grundsätzlich das Entstehen von Erschließungs- oder Ausbaubeitragspflichten infolge der Herstellung oder des Ausbaus einer im Bebauungsplan festgesetzten Straße keine mögliche Rechtsverletzung im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, weil die Belastung mit Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen zwangsläufige Rechtsfolge des Erschlossenseins des Grundstücks im Sinne von §§ 131 Abs. 1, 133 Abs. 1 BauGB ist; daher besteht grundsätzlich kein schutzwürdiges Interesse, von Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen verschont zu werden (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 15.01.1982, BauR 1982, 351 f.; einschränkend: VGH BW, Beschluss vom 12.02.1990, NVwZ 1990, 896 - Grundstück im Innenbereich ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2005 - 8 C 10455/05

    Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO; (keine) Abhängigkeit einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2011 - 1 C 10021/11
    Etwas anderes kann unter anderem dann gelten, wenn ein rechtlich geschütztes, in die Abwägung einzustellendes Interesse eines Antragstellers insofern in Betracht kommt, als er sich dagegen wendet, dass einzelne Grundstücke ohne rechtfertigenden Grund aus dem Kreis der beitragspflichtigen Baugrundstücke herausgenommen werden (OVG RP, Urteil vom 14.09.2005, 8 C 10455/05, ESOVGRP).
  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2011 - 1 C 10021/11
    Die Antragsbefugnis eines Grundstückseigentümers wegen möglicher Eigentumsverletzung ist regelmäßig dann gegeben, wenn er sich als Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks gegen eine bauplanerische Festsetzung wendet, die unmittelbar sein Grundstück betrifft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.08.2000, NVwZ 2000, 1413 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.01.1982 - 6 C 16/79
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2011 - 1 C 10021/11
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (vgl. etwa Urteil vom 18.04.2007, 8 C 11321/06.OVG) begründet grundsätzlich das Entstehen von Erschließungs- oder Ausbaubeitragspflichten infolge der Herstellung oder des Ausbaus einer im Bebauungsplan festgesetzten Straße keine mögliche Rechtsverletzung im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, weil die Belastung mit Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen zwangsläufige Rechtsfolge des Erschlossenseins des Grundstücks im Sinne von §§ 131 Abs. 1, 133 Abs. 1 BauGB ist; daher besteht grundsätzlich kein schutzwürdiges Interesse, von Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen verschont zu werden (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 15.01.1982, BauR 1982, 351 f.; einschränkend: VGH BW, Beschluss vom 12.02.1990, NVwZ 1990, 896 - Grundstück im Innenbereich ).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren:

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2011 - 1 C 10021/11
    Dabei sind zunächst nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Besonderheiten einer Änderungsplanung zu beachten (siehe BVerwG, Beschluss vom 20.08.1992, 4 NB 3/92).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2011 - 1 C 10021/11
    Allgemein genügt dabei nicht die abstrakte Möglichkeit oder Vermutung, die Entscheidung wäre bei Vermeidung des Fehlers anders gefallen; vielmehr muss nach den Umständen des Einzelfalles die konkrete Möglichkeit eines solchen Einflusses bestehen (BVerwG, Urteil vom 21.08.1981, BVerwGE 64, 33 ; Beschluss vom 09.10.2003, BauR 2004, 1130; Urteil des Senats vom 15.11.2010, 1 C 10320/09, ESOVGRP ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2008 - 8 C 10128/08

    Vermeidung von Nutzungskonflikten bei der Bauleitplanung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2011 - 1 C 10021/11
    Das nunmehr als Verfahrensnorm ausgestaltete Gebot des § 2 Abs. 3 BauGB tritt selbständig vor die (inhaltlichen) Anforderungen an die verhältnismäßige Gewichtung und den gerechten Ausgleich der konkurrierenden Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und das Gebot nach § 2 Abs. 2 BauGB (vgl. OVG RP, Urteile vom 06.05.2009, 1 C 10970/08; vom 31.07.2008, 1 C 10193/08, vom 18.06.2008, 8 C 10128/08, jeweils bei ESOVGRP; vom 29.01.2009, 1 C 10860/08).
  • BVerwG, 23.10.2008 - 4 BN 16.08

    Statthaftigkeit des Normenkontrollantrags hinsichtlich eines Flächennutzungsplans

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2009 - 1 C 10970/08

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei der Ansiedlung großflächiger

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 8 S 2917/88

    Bebauungsplan und Erschließungsbeitragspflicht - Nachteil; Ausweisung einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 C 10193/08

    Bauleitplanung: Inanspruchnahme privater Grundstücke für Straßenbauvorhaben

  • BVerwG, 29.04.2010 - 4 CN 3.08

    Flächennutzungsplan; Bebauungsplan; Entwicklungsgebot; großflächiger

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 C 10320/09

    Klagen gegen Factory-Outlet-Center in Montabaur bleiben ohne Erfolg

  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 1 C 11004/12

    Normenkontrollverfahren - zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13

    Unerheblich ist dabei, ob der Antragsteller zugleich Motive verfolgt, die ihm allein eine Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren nicht verleihen würden, wie etwa der Natur- und Landschaftsschutz, der Schutz seiner Aussicht oder das "Verschontbleiben" von Erschließungsbeitragskosten (zu letzterem: Urteil des Senats vom 09.11.2011 - 1 C 10021/11, ESOVG) im Zuge der Herstellung der bisher nur provisorisch errichteten Straßen.
  • VGH Bayern, 16.05.2017 - 15 N 15.1485

    Fehlende Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag

    Dies wird teilweise damit begründet, dass es sich hierbei lediglich um mittelbare Auswirkungen des Bebauungsplans handelt, für die dieser keine unmittelbare rechtliche Grundlage darstellt (vgl. BayVGH, v. 17.11.2014 - 9 N 13.1303 - juris Rn. 24; VGH BW, U.v. 17.2.2014 - 5 S 3254/11 - BauR 2014, 1243 = juris Rn. 50; OVG Schl.-Holst., U.v. 29.6.2016 - 1 KN 16/15 - juris Rn. 47; OVG Rh-Pf, U.v. 9.11.2011 - 1 C 10021/11 - NVwZ-RR 2012, 263 = juris LS und Rn. 47; a.A. BayVGH, 28.9.2000 - 2 N 96.4292 - Rn. 19 und 31; U.v.4.8.1988 - 2 N 86.03043 - BauR 1989, 309/310; VGH BW, U.v. 26.7.1996 - 5 S 69/95 - juris Rn. 37; OVG NRW, U.v. 12.5.1989 - 11a NE 51/87 - NVwZ 1990, 894/895), teilweise aber auch damit, dass die durch die Erschließung erwachsenden Vorteile - Erhöhung des Gebrauchswerts der betreffenden Grundstücke - bei gebotener objektiver Betrachtung im Regelfall in keinem krassen Missverhältnis zu den Belastungen durch die anfallenden Erschließungsbeiträge stehen (vgl. SaarlOVG, U.v. 23.5.2011 - 2 C 505/09 - BauR 2011, 1700 = LS 1 und juris Rn. 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2014 - 5 S 3254/11

    Zur Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan -

    Dass vorliegend ausnahmsweise anderes gelten könnte, weil etwa die beitragsfähigen Erschließungskosten in krassem Missverhältnis zum Erschließungsvorteil stünden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.09.2004, a.a.O.; OVG Saarl., Urt. v. 23.05.2011, a.a.O.; Nds. OVG, 17.11.2005 - 1 KN 127/04 -, BRS 69 Nr. 18), die Planfestsetzungen allein dazu bestimmt wären, eine Erschließungsbeitragspflicht entstehen zu lassen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 29.01.2003, a.a.O.) oder einzelne Grundstücke ohne rechtfertigenden Grund zu ihren Lasten aus dem Kreis der beitragspflichtigen Baugrundstücke herausgenommen worden wären und dadurch die Erschließungsbeitragspflichten einzelner Planbetroffener erheblich verändert würden (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 09.11.2011 - 1 C 10021/11 -, NVwZ-RR 2012, 263), zeigen die Antragsteller mit ihrem Hinweis auf die vorläufige Beitragsschätzung der Antragsgegnerin (vgl. AS 83 ff. der VGH-Akten) nicht auf.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 A 10803/11

    Begründetheit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigter

    Das erforderliche Maß der Ermittlung ergibt sich dabei aus den Anforderungen der jeweiligen Planung (vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 09.11.2011, 1 C 10021/11, vom 06.10.2011, 1 C 11322/10, vom 16.09.2011, 1 C 11114/09 - jeweils veröffentlicht in ESOVG RP ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2015 - 1 KN 4/14

    Normenkontrollantrag: Bebauungsplan Nr. 74 Lohstraße

    Anzumerken ist, dass die Entstehung und Höhe solcher Beiträge rechtlich nicht unmittelbar den Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplanes zuzuordnen ist, sondern aus der Anwendung beitragsrechtlicher Vorschriften folgt (§ 8 Abs. 1 KAG i. V. m. der Straßenbaubeitragssatzung der Antragsgegnerin vom 14.12.1999 i. d. F. der letzten Änderung; vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 09.11.2011, 1 C 10021/11, Juris Rn. 27).
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