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   BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10   

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https://dejure.org/2011,1577
BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10 (https://dejure.org/2011,1577)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.2011 - 1 C 12.10 (https://dejure.org/2011,1577)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 (https://dejure.org/2011,1577)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    AufenthG § 2 Abs. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 28 Abs. 1 und 2, § 55 Abs. 2 Nr. 6; AuslG 1990 § 35 Abs. 1, § 46 Nr. 6; SGB II § 9 Abs. 2
    Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erteilungsvoraussetzung; Ausnahme vom Regelfall; Einkommensberechnung; Hilfebedürftigkeit; Unterhaltsbedarf; Bedarfsgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; deutsche Familienangehörige; öffentliche Mittel; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 2 Abs. 3; § 5 Abs. 1 Nr. 1; § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
    Ausnahme vom Regelfall; Bedarfsgemeinschaft; Einkommensberechnung; Erteilungsvoraussetzung; Hilfebedürftigkeit; Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Sozialhilfebezug; Unterhaltsbedarf; deutsche Familienangehörige; familiäre Lebensgemeinschaft; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28 Abs 2 AufenthG 2004, § 28 Abs 1 AufenthG 2004, § 2 Abs 3 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 9 Abs 2 S 1 Nr 2 AufenthG 2004
    Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen; Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft; deutsche Familienangehörige

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung für die allgemeine Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Ausnahme von der Regelerteilungsvoraussetzung bei Inanspruchnahme von Sozialleistungen wegen des Lebens in einer Bedarfsgemeinschaft

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 28 Abs. 2, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1
    Niederlassungserlaubnis, deutsches Kind, Sicherung des Lebensunterhalts, Bedarfsgemeinschaft

  • rewis.io

    Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen; Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft; deutsche Familienangehörige

  • ra.de
  • rewis.io

    Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen; Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft; deutsche Familienangehörige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllung der Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung für die allgemeine Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Ausnahme von der Regelerteilungsvoraussetzung bei Inanspruchnahme von Sozialleistungen wegen des Lebens in einer Bedarfsgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Niederlassungserlaubnis für Ausländerin mit deutschen Kindern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Niederlassungserlaubnis für Ausländerin mit deutschen Kindern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Niederlassungserlaubnis und die Sicherung des Lebensunterhalts

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Lebensunterhalt bei einer Niederlassungserlaubnis für Ausländerin mit deutschen Kindern

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Lebensunterhalt bei einer Niederlassungserlaubnis für Ausländerin mit deutschen Kindern

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Niederlassungserlaubnis für ausländische Mutter deutscher Kinder auch ohne vollständige Sicherung des Lebensunterhaltes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufenthalt für Ausländer, die ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Niederlassungserlaubnis und Sicherung des Lebensunterhalts

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Daueraufenthaltserlaubnis für Ausländerin mit deutschen Kindern

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Niederlassungserlaubnis und Sicherung des Lebensunterhalts // Eine Ausländerin mit deutschen Kindern muss für Niederlassungserlaubnis nur den eigenen Lebensunterhalt sichern können

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 330
  • FamRZ 2012, 369
  • DVBl 2011, 1565
  • DÖV 2012, 122
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09

    Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Lebensunterhalt eines Ausländers im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG nämlich nicht schon dann gesichert ist, wenn der Ausländer mit seinem Erwerbseinkommen seinen eigenen Bedarf decken könnte, er für seinen Ehepartner und seine Kinder aber auf Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) angewiesen ist (vgl. Urteil vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 21.09 - InfAuslR 2011, 182 Rn. 14 ff. - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).

    In dem Urteil wird jedoch ausdrücklich hervorgehoben, dass sich aus der Verweisung des § 2 Abs. 3 Satz 1 AufenthG auf das Sozialrecht allgemein - und nicht nur für besondere Fallkonstellationen wie den Familiennachzug - ergibt, dass die Sicherung des Lebensunterhalts bei einem erwerbsfähigen Ausländer auch den Lebensunterhalt des mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebenden Ehepartners und der unverheirateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr umfasst (Urteil vom 16. November 2010 a.a.O. Rn. 16).

    Als wirklichkeitsfremd hat er daher die fiktive Berechnung angesehen, ob der einzelne Ausländer - für sich gesehen - seinen Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen bestreiten könnte (Urteil vom 16. November 2010 a.a.O. Rn. 19).

    Der Senat hat als einen Grund für das Abstellen auf die Bedarfsgemeinschaft - wie bereits dargelegt - die Vermeidung zusätzlicher Belastungen der öffentlichen Haushalte angeführt, die auch durch eine Verfestigung des Aufenthalts hilfebedürftiger ausländischer Familienangehöriger eintritt (Urteil vom 16. November 2010 a.a.O. Rn. 18).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    Er sieht hierin eine Erteilungsvoraussetzung von grundlegendem staatlichen Interesse und zugleich die wichtigste Voraussetzung, um die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu verhindern (vgl. Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 1 C 3.08 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 5 Rn. 11).

    Ob ein Ausnahmefall vorliegt, ist gerichtlich voll überprüfbar (vgl. Urteil vom 30. April 2009 a.a.O. Rn. 15).

  • BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03

    Versagung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    In seinem Urteil vom 28. September 2004 (BVerwG 1 C 10.03 - BVerwGE 122, 94 ) hat der Senat ausgeführt, dass die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 35 Abs. 1 AuslG die durch diesen Ausweisungstatbestand geschützten fiskalischen Interessen dann nicht beeinträchtigt, wenn ein deutscher Familienangehöriger des Ausländers Sozialhilfe bezieht.
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    Von einer solchen Ausnahme ist bei besonderen, atypischen Umständen auszugehen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (vgl. Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 27).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 20.09

    Visum; Aufenthaltserlaubnis; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug; Sicherung

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    Für Aufenthaltstitel zum Zweck des Familiennachzugs hat der Senat in seinem Urteil vom gleichen Tag in der Sache BVerwG 1 C 20.09 (zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen, Rn. 22 f.) ausgeführt, dass sich auch aus der in § 2 Abs. 3 Satz 4 AufenthG getroffenen Regelung ergibt, dass bei der Sicherung des Lebensunterhalts auf den Gesamtbedarf der Kernfamilie des Ausländers abzustellen ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2011 - 12 B 20.08

    Niederlassungserlaubnis für türkische Staatsangehörige

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    Daraus folgt, dass neben den in § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG genannten Tatbestandsmerkmalen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG - insbesondere die Regelerteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG - erfüllt sein müssen (so auch OVG Münster, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 18 E 1500/05 - InfAuslR 2006, 407; OVG Bremen, Beschluss vom 13. August 2009 - 1 S 223.09 - InfAuslR 2010, 25; OVG Bautzen, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 3 D 70.09 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Februar 2011 - 12 B 20.08 - juris; Hailbronner, Ausländerrecht Kommentar, Stand: Februar 2008, § 28 AufenthG Rn. 27; Marx, in: GK-AufenthG, Stand: Mai 2008, § 28 Rn. 245; Huber, Aufenthaltsgesetz, § 28 Rn. 10 f.; Dienelt, in: Renner, Ausländerrecht Kommentar, 9. Aufl. § 28 AufenthG Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2006 - 18 E 1500/05

    Niederlassungserlaubnis Familiennachzug Erteilungsvoraussetzungen Allgemeine

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    Daraus folgt, dass neben den in § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG genannten Tatbestandsmerkmalen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG - insbesondere die Regelerteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG - erfüllt sein müssen (so auch OVG Münster, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 18 E 1500/05 - InfAuslR 2006, 407; OVG Bremen, Beschluss vom 13. August 2009 - 1 S 223.09 - InfAuslR 2010, 25; OVG Bautzen, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 3 D 70.09 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Februar 2011 - 12 B 20.08 - juris; Hailbronner, Ausländerrecht Kommentar, Stand: Februar 2008, § 28 AufenthG Rn. 27; Marx, in: GK-AufenthG, Stand: Mai 2008, § 28 Rn. 245; Huber, Aufenthaltsgesetz, § 28 Rn. 10 f.; Dienelt, in: Renner, Ausländerrecht Kommentar, 9. Aufl. § 28 AufenthG Rn. 20).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug;

    Diese Umstände sind so bedeutsam, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - Buchholz 402.242 § 28 AufenthG Nr. 2 Rn. 17).
  • BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht;

    Ein assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80 rechtfertigt es für sich genommen nicht, bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 AufenthG vom Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG abzusehen (im Anschluss an Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - juris).

    Zusätzlich müssen nach Gesetzessystematik sowie Sinn und Zweck der Norm auch die übrigen allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG in der Regel gegeben sein, insbesondere muss der Lebensunterhalt der familiären Bedarfsgemeinschaft, der die betroffenen Ausländer angehören, gesichert sein (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, Urteile vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 21.09 - BVerwGE 138, 148 sowie vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - InfAuslR 2012, 53).

    Verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen sowie atypische Umstände des Einzelfalles, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, können Ausnahmen vom Regelfall des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigen (Urteile vom 16. August 2011 a.a.O. Rn. 18 sowie vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 27).

    Von einem solchen Einzelfall ist bei besonders atypischen Umständen auszugehen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (vgl. Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - Rn. 18).

    Zwar sind zumindest zwei ihrer Kinder deutsche Staatsangehörige, deren Anteil an der familiären Bedarfsgemeinschaft bei der Prüfung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG außer Betracht zu bleiben hat (vgl. Urteil vom 16. August 2011 a.a.O. Rn. 18, 19).

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11

    Positive Integrationsprognose bei Einfügen eines ausländischen Jugendlichen in

    Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist gerichtlich voll überprüfbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.8.2011 - 1 C 12.10 -, juris Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 09.01.2013 - 2 LB 186/12

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei Leben

    Diese Einschätzung hat es auch bezogen auf eine Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen (§ 28 Abs. 2 AufenthG) - wie vorliegend im Streit - bestätigt (Urt. v. 16.8.2011 - 1 C 12.10 -, juris, v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 -, DVBl. 2012, 1167).

    Verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen sowie atypische Umstände des Einzelfalles, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, können Ausnahmen vom Regelfall des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigen (Urteile vom 16. August 2011 a.a.O. Rnr. 18 sowie vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rnr. 27).

    Deutsche Familienmitglieder sind bei der Berechnung dieses Bedarfs indes nicht zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 16.8.2011 - 1 C 12.10 -, juris).

    Von einem solchen Einzelfall ist bei besonders atypischen Umständen auszugehen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (vgl. Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - Rnr. 18).

    Zwar sind zumindest zwei ihrer Kinder deutsche Staatsangehörige, deren Anteil an der familiären Bedarfsgemeinschaft bei der Prüfung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG außer Betracht zu bleiben hat (vgl. Urteil vom 16. August 2011 a.a.O. Rnr. 18, 19).

  • VG Berlin, 04.06.2013 - 15 K 313.12

    Ausländerrecht - Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Sicherung des

    Darüber hinaus erfordert ein Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG auch das Vorliegen der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen, insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG (s. nur BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 -, Rn. 12ff., zitiert nach juris).

    Dabei sind für die Berechnung, ob ein Anspruch auf öffentliche Leistungen besteht, grundsätzlich die sozialrechtlichen Regelungen maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 -, Rn. 19; Urteil vom 16. November 2010 - 1 C 21.10 -, Rn. 15; Urteil vom 16. August 2011, a.a.O., Rn. 14, jeweils zitiert nach juris).

    Dies umfasst auch die Regelungen über die Bedarfsgemeinschaft nach § 9 Abs. 2 SGB II (BVerwG, Urteil vom 16. August 2011, a.a.O., Rn. 14ff.).

    Allerdings ist darüber hinaus von einer Ausnahme im Einzelfall auch dann auszugehen, wenn besondere, atypische Umstände vorliegen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2008, a.a.O., Rn. 27; Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 3.08 -, Rn. 20; Urteil vom 16. August 2011, a.a.O., Rn. 18ff.; Urteil vom 22. Mai 2012, a.a.O., Rn. 23).

    Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, unterliegt keinem Einschätzungsspielraum der Behörde, sondern ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 3.08 -, Rn. 14; Urteil vom 16. August 2011, a.a.O., Rn. 18; Urteil vom 22. Mai 2012, a.a.O., Rn. 11).

  • VG Düsseldorf, 26.06.2012 - 27 K 3704/11

    Widerruf Flüchtling Niederlassungserlaubnis gleichwertig Lebensunterhalt Ausnahme

    Zu diesem Zeitpunkt erfüllt die Klägerin jedoch nicht die neben § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG fortbestehende vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 -, juris (Rn. 11 ff.); OVG NRW, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 18 E 1500/05 -, juris (Rn. 5), allgemeine Erteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).

    vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 -, juris (Rn. 18 f.).

    Die Klägerin wäre vielmehr auch bei Ausblendung des Bedarfs ihres deutschen Sohnes F hilfebedürftig im Sinne des § 9 SGB II. Denn zur Annahme der Sicherung des Lebensunterhaltes im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG müsste unter diesen Umständen nichtsdestotrotz der Bedarf von ihr und ihrem türkischen Ehemannes aus eigenen Einkünften gedeckt sein, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 -, juris (Rn. 19), was nicht der Fall ist.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 -, juris (Rn. 13); Marx in: GK-AufenthG, a.a.O., § 9 Rn. 83.

  • VGH Hessen, 31.10.2013 - 3 A 840/13

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthaltstitel der Eltern nach § 25 Abs. 3

    Im Lichte von Art. 6 Abs. 1 und 2 GG kann eine Ausnahme in Betracht kommen, wenn die familiäre Lebensgemeinschaft nur im Bundesgebiet geführt werden kann, was insbesondere dann gilt, wenn ein Familienangehöriger deutscher Staatsangehöriger ist (vgl. Funke/Kaiser in GK-AufenthG, a.a.O., § 5 Rdnr. 39 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 16.08.2011 - 1 C 12/10 - juris).
  • OVG Hamburg, 19.05.2017 - 1 Bs 207/16

    Einstweiliger Rechtsschutz der Ausländerbehörde gegen ein erstinstanzlich

    Auch dann, wenn im Rahmen der Sollregelung des § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG als Ausnahmefall nur solche Fälle angesehen werden, die sich durch besondere, atypische Umstände auszeichnen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (vgl. statt vieler: BVerwG, Urt. v. 16.8.2011, 1 C 12.10, InfAuslR 2012, 53 juris Rn. 18), erscheint es allerdings zweifelhaft, ob in der Vergangenheit liegende Identitätstäuschungen deshalb grundsätzlich nicht als atypische Ausnahmefälle im Sinn von § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG anzusehen sind, weil viele Ausländer in der Vergangenheit über ihre Identität getäuscht bzw. sich nicht um einen Pass gekümmert hätten und dem Gesetzgeber dies bewusst gewesen sei; ein Ausnahmefall könne daher allenfalls dann angenommen werden, wenn den Täuschungshandlungen in einem atypischen Fall eine besondere Verwerflichkeit zukomme (so das Verwaltungsgericht im angefochtenen Beschluss, S. 6).
  • VG Karlsruhe, 15.06.2022 - 4 K 5339/20

    Einholung eines Visums in Bezug auf einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5

    Deutsche sind auch dann nicht zur Ausreise verpflichtet, wenn sie Sozialleistungen beziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.2011 - 1 C 12.10 -, NVwZ-RR 2012, 330 = beck online Rn. 19).

    In diesem Fall greift die allgemeine Regel, dass die Verfestigung des Aufenthalts eines Mitglieds der auf Sozialleistungen angewiesenen Bedarfsgemeinschaft zu einer zusätzlichen Belastung der öffentlichen Haushalte führt und der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entgegensteht, nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.2011, a.a.O., zu einer Niederlassungserlaubnis).

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2012 - 8 LC 277/10

    Gesicherter Lebensunterhalt bei tatsächlichem Bezug von Wohngeld durch einen

    Neben den besonderen Erteilungsvoraussetzungen des § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG bedarf es zwar nicht des Vorliegens der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 9 Abs. 2 AufenthG, wohl aber des Vorliegens der Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.8.2011 - 1 C 12.10 -, juris Rn. 12 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22.2.2011 - 12 B 20.08 -, juris Rn. 23; Hessischer VGH, Beschl. v. 23.6.2010 - 6 A 140/10 -, InfAuslR 2010, 426; Sächsisches OVG, Beschl. v. 3.2.2010 - 3 D 70/09 -, juris Rn. 5; OVG Bremen, Beschl. v. 13.8.2009 - 1 S 223/09 -, InfAuslR 2010, 25; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.5.2007 - 13 S 1020/07 -, InfAuslR 2007, 346, 347; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6.7.2006 - 18 E 1500/05 -, InfAuslR 2006, 407; GK-AufenthG, Stand: Januar 2012, § 28 Rn. 244 f.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: November 2011, AufenthG, § 28 Rn. 26 f.; Nr. 28.2.1 Satz 3 und 5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - AVwV AufenthG - vom 26.10.2009, GMBl.

    Dies gilt auch für die hier streitgegenständliche Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG (so ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 16.8.2011, a.a.O., Rn. 14 f.; a.A. Hessischer VGH, Beschl. v. 23.6.2010, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 24.05.2012 - AN 5 K 11.02156

    Niederlassungserlaubnis

  • VG Aachen, 13.04.2016 - 8 K 669/15

    Anspruch; Gesetzlicher Anspruch; Aufenthaltstitel eines anderen Schengen Staates;

  • BVerwG, 05.12.2012 - 1 B 21.12

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hinsichtlich "einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 3 B 22.10

    Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling; Nachzug der Eltern; Kindernachzug;

  • OVG Bremen, 30.08.2023 - 2 LC 116/23

    Generalpräventive inlandsbezogene Ausweisung nach Betäubungsmitteleinfuhr;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - 2 L 193/12

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • VG Würzburg, 19.01.2015 - W 7 K 14.704

    Niederlassungserlaubnis; (fehlende) Sicherung des Lebensunterhalts; kein

  • VG Osnabrück, 27.10.2010 - 1 C 7/10

    Deputatsreduzierung; Hochschulpakt 2020; Kapazität; Lehrangebot; Lehrauftrag;

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.10.2021 - 4 MB 49/21

    Sicherung eines Anspruches auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch Erlass

  • OVG Sachsen, 27.02.2023 - 3 D 36/22

    Notwendigkeit der Erfüllung der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen bei Antrag

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LB 301/11

    Verlängerung bzw. Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis als eigenständiger,

  • VG Düsseldorf, 23.11.2023 - 8 K 8657/22

    Ausweisungsinteresse; Visumsverfahren; Nachholung; Zumutbarkeit;

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2022 - 13 ME 113/22

    Absehen; atypische Fallgestaltung; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsinteresse;

  • VGH Bayern, 13.04.2021 - 19 ZB 20.2659

    Keine Aufenthaltserlaubnis wegen Familiennachzug wegen ungesichertem

  • VG Aachen, 12.05.2016 - 4 K 600/14

    Rücknahme; Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt;

  • VG München, 18.03.2014 - M 4 K 12.6333

    Ausländerrecht; Niederlassungserlaubnis; "Stand-still"; Sprachkenntnisse;

  • VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.209

    Sicherung des Lebensunterhalts und des Krankenversicherungsschutz beim

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2017 - 8 ME 94/17

    Aufenthaltserlaubnis; Ausnahmefall; Ausweisungsinteresse; Duldungsgründe;

  • VG Saarlouis, 27.10.2023 - 6 K 647/21

    Anforderungen an Identitätsklärung für Niederlassungserlaubnis für anerkannten

  • VG Aachen, 04.06.2018 - 4 K 2167/15

    Anspruchseinbürgerung; schriftliche Sprachkenntnisse; Niveau B1;

  • VG Gelsenkirchen, 18.05.2022 - 11 K 6495/18

    Eltern-Kind-Beziehung i.R.e. sog. Patchwork-Familie; Unmöglichkeit der Ausreise

  • VG Augsburg, 02.10.2013 - Au 6 K 13.1072

    Pakistanische Staatsangehörige; fehlende Sicherung des Lebensunterhalts; Keine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2023 - 18 A 157/23

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Anspruch eines Asylbewerbers bei

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2018 - 11 M 29.16

    Anspruch auf Kindernachzugsvisum - Sicherung des Lebensunterhalts

  • VG Oldenburg, 26.03.2014 - 11 A 5010/13

    Eltern; Familienschutz; gut integriert; Jugendliche; Minderjährigkeit;

  • VG Berlin, 07.12.2020 - 19 K 274.19

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • OVG Bremen, 05.11.2021 - 2 LA 262/21

    Ablehnung eines Beweisantrags; Atypik; Beweisantrag; Erwerbsfähigkeit; Krankheit;

  • VG München, 06.04.2016 - M 25 K 15.4386

    Staatenlose Palästinenserin

  • VG München, 07.09.2017 - M 12 K 16.5689

    Kein Anspruch auf Aufenthalt für einen Ausländer, der wegen

  • VG Münster, 26.08.2013 - 8 K 1684/13

    Niederlassungserlaubnis; Regelvoraussetzung; Ausnahme; Absehen

  • VG München, 03.03.2016 - M 12 K 15.5083

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 11 K 17.02740

    Keine Niederlassungserlaubnis aufgrund strafrechtliche relevantem Vergehen

  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 C 11.1987

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Rücknahme der Klage; Niederlassungserlaubnis;

  • VG München, 26.07.2021 - M 25 S 21.2472

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG -

  • VG Düsseldorf, 11.06.2013 - 7 K 3148/12

    Nachträgliche Rücknahme eines Aufenthaltstitels wegen rechtswidriger Erteilung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2013 - 3 N 190.12

    Visum; Irak; unbegleiteter Flüchtling; Antrag auf Zulassung der Berufung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2013 - 3 N 170.11

    Visum; Irak; unbegleiteter Flüchtling; Anträge auf Zulassung der Berufung

  • VG Berlin, 12.01.2018 - 11 K 523.17
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 A 10971/11.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,145
OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 A 10971/11.OVG (https://dejure.org/2012,145)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.01.2012 - 6 A 10971/11.OVG (https://dejure.org/2012,145)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 6 A 10971/11.OVG (https://dejure.org/2012,145)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 163 AO 1977, § 227 AO 1977, § 34 Abs 1 S 1 BauGB
    Ausbaubeitrag; nachträgliche Änderung des Straßenbauprogramms; Ermittlung des Gemeindeanteils; Billigkeitserlass

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Möglichkeit zur nachträglichen Änderung des Straßenbauprogramms im Ausbaubeitragsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    KAG § 10 Abs. 6 S. 1
    Anforderungen an die Möglichkeit zur nachträglichen Änderung des Straßenbauprogramms im Ausbaubeitragsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 330
  • DVBl 2012, 381
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2009 - 6 A 10697/08

    Ausbaubeitragsrecht; Berücksichtigung der Verkehrsfrequenz von Anlieger- und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 A 10971/11
    Unter diesen Umständen kann ohne Weiteres überprüft werden, ob der Ratsbeschluss zur Festlegung des Gemeindeanteils auf nicht zu beanstandenden Überlegungen oder aber auf einer greifbaren Fehleinschätzung beruht (vgl. OVG RP, 6 A 10697/08.OVG, AS 37, 129, ESOVGRP, juris).

    Dabei kann der Rat, der mit den örtlichen Verhältnissen, insbesondere den Grundstücksnutzungen, der flächenmäßigen Ausdehnung der Wegeparzelle, den Verkehrsströmen und der Bedeutung einer Gemeindestraße im Gefüge der innerörtlichen Verkehrswege vertraut ist, die Entscheidung über den Gemeindeanteil grundsätzlich ohne eine Verkehrszählung und ohne Einschaltung eines Sachverständigen hinreichend zuverlässig treffen (OVG RP, 6 A 11385/05.OVG; 6 A 10468/07.OVG; 6 A 10697/08.OVG, AS 37, 129, ESOVGRP, juris).

    Eine greifbare Fehleinschätzung unterläuft dem Rat, wenn er die gesetzlichen Maßstäbe zur Festlegung des Gemeindeanteils in ihrer Ausformung durch die Rechtsprechung verfehlt, nicht alle relevanten tatsächlichen Umstände berücksichtigt oder sein Beschluss in sich widersprüchlich ist (OVG RP, 6 A 10697/08.OVG, AS 37, 129, ESOVGRP, juris).

    Wenn - wie hier - das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr beim Fußgängerverkehr deutlich abweicht von dem entsprechenden Verhältnis beim Fahrverkehr, ist nach der Rechtsprechung des Senats (OVG RP, 6 A 11220/05.OVG, NVwZ-RR 2006, 285, ESOVGRP, juris; 6 A 11315/06, AS 34, 99, ESOVGRP, juris; 6 A 10697/08.OVG, AS 37, 129, ESOVGRP, juris) ein mehrstufiges Verfahren zur Ermittlung des Gemeindeanteils anzuwenden, das aus der zunächst gesonderten Bewertung einerseits des Fußgänger- und andererseits des Fahrverkehrs und einer sich anschließenden Zusammenführung der so gewonnenen Teilgemeindeanteile besteht.

  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 A 10971/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (4 B 50/08, BauR 2009, 1564, juris) kommt es insoweit auf die konkrete Größe der Grundfläche des in Frage stehenden Vorhabens und auch auf seine räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung an, wobei zur näheren Konkretisierung auf die Begriffsbestimmungen in § 23 der Baunutzungsverordnung - BauNVO - zur "überbaubaren Grundstücksfläche" zurückgegriffen werden kann, die wiederum auch durch Festsetzung der Bautiefe (§ 23 Abs. 4 BauNVO) bestimmt werden kann.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (4 B 172/97, NVwZ-RR 1998, 539, juris; 4 B 50/08, BauR 2009, 1564, juris) fehlt es nämlich auch dann an einem Einfügen i.S.d. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB nach der überbaubaren Grundstücksfläche, wenn das Vorhaben nach seinem Standort innerhalb der vorhandenen Bebauung ohne Vorbild in der näheren Umgebung ist.

    Ungeachtet dessen vermag diese Nachbarbebauung die nähere Umgebung i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB nicht zu prägen (vgl. hierzu BVerwG, 4 B 50/08, BauR 2009, 1564, juris), weil eine solche Bebauung nur auf diesem Nachbargrundstück verwirklicht wurde, während die anderen bebauten Grundstücke eine Bebauung an der Grenze zur ausgebauten Wegeparzelle oder - wie das Grundstück des Klägers - von dieser Grenze um einige Meter zurückversetzt aufweisen.

  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 A 10971/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (4 B 172/97, NVwZ-RR 1998, 539, juris; 4 B 50/08, BauR 2009, 1564, juris) fehlt es nämlich auch dann an einem Einfügen i.S.d. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB nach der überbaubaren Grundstücksfläche, wenn das Vorhaben nach seinem Standort innerhalb der vorhandenen Bebauung ohne Vorbild in der näheren Umgebung ist.

    In den rückwärtigen Grundstücksbereichen sind vielmehr ersichtlich vereinzelt Nebengebäude errichtet, auf die sich der Kläger nicht als Vorbilder im vorbezeichneten Sinn berufen könnte (vgl. BVerwG, 4 B 172/97, NVwZ-RR 1998, 539, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2009 - 6 A 11364/08

    Investitionsaufwendungen für Straßenoberflächenentwässerung als beitragsfähiger

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 A 10971/11
    Die Berücksichtigung von Kanalbaukosten ist nicht zu beanstanden, weil zur Straßenoberflächenentwässerung nicht nur die ihr unmittelbar dienenden Straßeneinläufe einschließlich der Abdeckroste, der Sinkkästen und der Anschlussleitungen an die Straßenleitung gehören, sondern auch die Straßenleitung und die sonstigen Einrichtungen, deren Funktion auch in der Entwässerung der Straße besteht (vgl. OVG RP, 6 A 11364/08.OVG, AS 38, 246, ESOVGRP, juris).

    Hiervon ausgehend ist ein Investitionsanteil nur zu beanstanden, wenn er offensichtlich fehlerhaft ermittelt worden ist (vgl. OVG RP, 6 A 11364/08.OVG, AS 38, 246, ESOVGRP, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10

    Ausbaubeitragsrecht; Gemeindeanteil; Verschonungsregelung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 A 10971/11
    Denn einer förmlichen schriftlichen Begründung bedarf die Entscheidung des Gemeinderats über den Gemeindeanteil nicht (vgl. auch OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, NVwZ-RR 2011, 577, ESOVGRP, juris).

    Damit gibt die Begründung des Beschlussvorschlags der Verwaltung nicht nur Aufschluss über den Informationsstand des Rats (vgl. OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, NVwZ-RR 2011, 577, ESOVGRP, juris), sondern auch über dessen für die Festlegung des Gemeindeanteils maßgebliche Erwägungen.

  • BVerwG, 31.01.1992 - 8 C 31.90

    Erschließungsbeitrag - Straßenbaubeitrag

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 A 10971/11
    Auf die Eigentümer dieser Grundstücke können die gesamten Kosten eines Straßenausbaus aber dennoch umgelegt werden, wenn der Ausbau auf den für die Erschließung dieser Grundstücke unerlässlichen Umfang beschränkt wird (vgl. BVerwG, IV C 1.75, BVerwGE 52, 364, juris; 8 C 31/90, BVerwGE 89, 362, juris; 9 C 6/03, DVBl 2004, 1038, juris; 9 C 3/09, BVerwGE 137, 95, juris).
  • BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 A 10971/11
    Zwar hat der Kläger dieses Begehren bereits mit Schreiben vom 30. Oktober 2009 behördlich geltend gemacht (vgl. hierzu BVerwG, 11 B 59/00, juris; 8 C 124/82, BVerwGE 70, 96 , juris).
  • BVerwG, 08.01.2001 - 11 B 59.00

    Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 A 10971/11
    Zwar hat der Kläger dieses Begehren bereits mit Schreiben vom 30. Oktober 2009 behördlich geltend gemacht (vgl. hierzu BVerwG, 11 B 59/00, juris; 8 C 124/82, BVerwGE 70, 96 , juris).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 A 10971/11
    Auf die Eigentümer dieser Grundstücke können die gesamten Kosten eines Straßenausbaus aber dennoch umgelegt werden, wenn der Ausbau auf den für die Erschließung dieser Grundstücke unerlässlichen Umfang beschränkt wird (vgl. BVerwG, IV C 1.75, BVerwGE 52, 364, juris; 8 C 31/90, BVerwGE 89, 362, juris; 9 C 6/03, DVBl 2004, 1038, juris; 9 C 3/09, BVerwGE 137, 95, juris).
  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 42.88

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß der Gewerbesteuer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 A 10971/11
    Ein solcher Erlass setzt voraus, dass die Abgabenerhebung wegen eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Abgabentatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck der Abgabennorm nicht vereinbar ist (BVerwG, 8 C 42.88, NJW 1991, 1073, juris; BVerwG, 8 C 90.81, NJW 1982, 2682, juris).
  • BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 90.81

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen -

  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03

    Erschließungsbeitrag; zum Anbau bestimmte Straße; einseitige Anbaubarkeit;

  • BVerwG, 03.06.2010 - 9 C 3.09

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Anbaustraße; Gemeindegrenze;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 6 A 11315/06

    Straßenausbaubeitrag - zur Ermittlung des Gemeindeanteils

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2005 - 6 A 11220/05

    Ausbaubeitrag; Bemessung des Gemeindeanteils; Fallgruppentypisierung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2003 - 6 A 10170/03

    Beitrag, Beitragsrecht, Fremdenverkehr, Fremdenverkehrsbeitrag,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2005 - 6 A 11850/04

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94

    Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die

  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03

    Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage

  • VG Neustadt, 04.11.2015 - 1 K 564/15

    Erhebung von Ausbaubeitragskosten

    Denn der Anspruch auf den einmaligen Ausbaubeitrag entsteht im Falle der Einzelabrechnung nach den tatsächlichen Investitionsaufwendungen mit dem Abschluss der Bauarbeiten und der Feststellbarkeit des Aufwands (vgl. § 10 Abs. 5 Satz 1 KAG und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.1.2013 - 6 A 10940/12; Urteil vom 12.1.2012 - 6 A 10971/11; Urteil vom 11.11.2008 - 6 A 11081/08; Beschluss vom 6.6.2006 - 6 A 10389/06; Urteil vom 29.10.2002 - 6 A 10419/01).

    Wenngleich ein Investitionsanteil an der Entwässerungseinrichtung nur zu beanstanden ist, wenn er offensichtlich fehlerhaft ermittelt wurde (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.1.2012 - 6 A 10971/11), so begegnet die Abwälzung von 21 % der Gesamtkosten der Kanalsanierungsmaßnahme auf die Straßenentwässerung hier weiteren Bedenken.

    Danach war eine Zuordnung von 35% der Kosten der Niederschlagsentwässerung zur Straßenoberflächenentwässerung, in Anlehnung an § 3 Abs. 2 KAVO 1986, unbedenklich (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.1.2012, a.a.O.; Urteil vom 28.4.2009 - 6 A 11364/08; Urteil vom 11.12.1990 - 6 A 10083/90).

    Auch dieser Ansatz wurde in der Rechtsprechung wiederholt akzeptiert (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.1.2012, a.a.O.; Urteil vom 11.12.1990, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2018 - 6 C 10041/18

    Eine Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags ist insgesamt nichtig,

    Dabei genügt es für die Festsetzung der kommunalen Eigenanteile durch den Gemeinde- bzw. Stadtrat, wenn der Satzungsbeschluss beispielsweise auf der Grundlage von Vorüberlegungen der Verwaltung ergeht (vgl. entspr. OVG RP, Urteil vom 12. Januar 2012 - 6 A 10971/11 -, juris Rn. 22 = AS 41, 1, betreffend die Entscheidung des Gemeinderats über den Gemeindeanteil bei Einmalbeiträgen für den Straßenausbau).

    Die Festlegung der Eigenanteile bedarf dabei grundsätzlich keiner gesonderten Begründung (vgl. OVG RP, Urteil vom 12. Januar 2012 - 6 A 10971/11 -, juris Rn. 22).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10016/13

    Zustellung des Ausbaubeitragsbescheids an Zustellungsbevollmächtigten - Begriff

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die gesamten Kosten eines Straßenausbaus auf die Eigentümer der Grundstücke der zum Anbau bestimmten Seite einer einseitig anbaubaren Straße umgelegt werden können, wenn der Ausbau auf den für die Erschließung dieser Grundstücke unerlässlichen Umfang beschränkt wird (OVG RP, 6 A 10971/11.OVG, KStZ 2012, 73, esovgrp, juris; vgl. auch BVerwG, IV C 1.75, BVerwGE 52, 364, juris; BVerwG, 9 C 6.03, NVwZ 2004, 1118, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 10526/18

    Ausbaubeitragsrecht

    Die Festlegung des Gemeindeanteils durch den Rat ist allerdings zu beanstanden, wenn der diesbezügliche Ratsbeschluss auf einer greifbaren Fehleinschätzung beruht, weil er die vorstehend dargestellten Maßstäbe verfehlt, nicht alle relevanten tatsächlichen Umstände berücksichtigt oder in sich widersprüchlich ist (OVG RP, Urteil vom 21. Januar 2009 - 6 A 10697/08.OVG -, AS 37, 129; OVG RP, Urteil vom 12. Januar 2012 - 6 A 10971/11.OVG -, AS 41, 1 = KStZ 2012, 73; OVG RP, Urteil vom 29. Juni 2017 - 6 A 11584/16.OVG -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2012 - 4 L 41/11

    Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands im Straßenausbaubeitragsrecht; Erneuerung

    Soweit das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einen vom Straßenbaulastträger dem Verband geschuldeten einmaligen Pauschalbetrag nach § 12 Abs. 10 Satz 1 und 2 LStrG Rh-Pf als die tatsächlichen Investitionsaufwendungen im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechts ansieht (so Urt. v. 12. Januar 2012 - 6 A 10971/11 -, zit. nach JURIS), beruht dies auf der abweichenden Gesetzeslage in Rheinland-Pfalz.
  • VG Neustadt, 25.03.2015 - 1 K 760/14

    Ausbaubeitragssatzung: Gemeindeanteil von 40 v.H. kann nicht beanstandet werden

    Wenngleich die Klägerin im vorliegenden Verfahren nicht tragfähige Aspekte des Vertrauensschutzes sowie den Solidargedanken im Verhältnis zwischen Anliegern an Ortsdurchfahren klassifizierter Straßen einerseits und Anliegern an Gemeindestraßen andererseits anführt, ist hier eine exakte zahlenmäßige Bestimmung des Gemeindeanteils, die eine längerfristige und aufwändige Verkehrszählung erfordert, nach dem Grundsatz der Praktikabilität des Erhebungsverfahrens nicht geboten (OVG RP, Beschluss vom 29.11.2013 - 6 A 10546/13; Urteil vom 12.1.2012 - 6 A 10971/11; Urteil vom 21.1.2009 - 6 A 10697/08; Beschluss vom 16.2.2005 - 6 A 12149/04).
  • VG Koblenz, 30.12.2021 - 3 K 616/20

    Die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Westerburg ist

    Jedenfalls wurde in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zum Ausbaubeitragsrecht ein Kostenansatz in Höhe von 35 v. H. der Kosten der Niederschlagsentwässerung für unbedenklich erachtet (vgl. Urteil vom 12. Januar 2012 - 6 A 10971/11.OVG -).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1756
OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11.OVG (https://dejure.org/2011,1756)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.12.2011 - 6 A 10870/11.OVG (https://dejure.org/2011,1756)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - 6 A 10870/11.OVG (https://dejure.org/2011,1756)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 165 Abs 1 S 2 Nr 3 AO, § 203 Abs 3 S 1 BauGB, § 10a Abs 8 KAG RP, § 3 Abs 1 Nr 4 KAG RP
    Vorläufige Festsetzung eines Ausbaubeitrags - Aufwandsverteilung bei Golfplatzspielplätzen

  • Wolters Kluwer

    Herbeiführung einer rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Klärung von Einzelfragen im Falle der vorläufigen Festsetzung eines Beitrags bis zu einer Entscheidung des BVerfG im Vorlageverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 100 Abs. 1; KAG § 10a Abs. 3 S. 3
    Herbeiführung einer rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Klärung von Einzelfragen im Falle der vorläufigen Festsetzung eines Beitrags bis zu einer Entscheidung des BVerfG im Vorlageverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 330
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 07.02.1992 - III R 61/91

    Vorläufigkeitserklärung des Steuerbescheids bei Aussetzung des Klageverfahrens

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11
    Die Vorläufigkeitserklärung lässt aber das Rechtsschutzinteresse des Klägers an der Klärung der übrigen, im Zusammenhang mit seiner Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen streitigen Fragen nicht entfallen (vgl. BFH, XI R 4/03, juris; BFH, III B 73/94, BFHE 176, 435, juris), sondern ermöglicht gerade eine Entscheidung über diese Fragen (vgl. BFH, III R 61/91, BFHE 167, 279, juris).

    Deshalb bejaht der Bundesfinanzhof (BFH, III R 61/91, BFHE 167, 279, juris) einen Rechtsanspruch auf Vorläufigkeitserklärung des angegriffenen Abgabenbescheids hinsichtlich einer vor dem Bundesverfassungsgericht umstrittenen gesetzlichen Regelung, wenn in dem Klageverfahren noch andere Fragen streitig sind.

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2011 - 9 LA 23/10

    Pauschalierende Erfassung unterschiedlicher Nutzungsformen von Grundstücken durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11
    Nichts anderes folgt aus der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (NdsOVG, 9 LA 23/10, juris), das für ein Golfplatzgelände - ohne Unterscheidung zwischen Golfplatzspielflächen und Golfübungsflächen - eine Gewichtung von 0, 0333 abgelehnt, einen Nutzungsfaktor von 0, 5 aber gebilligt hat.
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11
    Es handelt sich dabei um keine "echte" Rückwirkung, weil der Beginn ihrer zeitlichen Anwendung nicht auf einen Zeitpunkt festgelegt wurde, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm rechtlich existent, das heißt gültig geworden ist (vgl. hierzu BVerfG, 2 BvR 2029/01, BVerfGE 109, 133, juris).
  • VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10

    Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11
    Mit den Änderungsbescheiden vom 12. Dezember 2011 wurde die Beitragserhebung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG i.V.m. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig festgesetzt bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem aufgrund des Beschlusses des VG Koblenz vom 1. August 2011 im Verfahren 4 K 1392/10.KO anhängigen Verfahren über die Verfassungsmäßigkeit der §§ 10 und 10a KAG.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10

    Ausbaubeitragsrecht; Gemeindeanteil; Verschonungsregelung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11
    Damit hat sich die Beklagte für den in § 10a Abs. 3 Satz 3 KAG normierten Mindest-Gemeindeanteil entschieden, der nach der Begründung des Gesetzentwurfs (LT-Drs. 15/318, S. 9) und der Rechtsprechung des Senats (OVG RP, 6 A 11146/09.OVG, NVwZ-RR 2010, 62, ESOVGRP, juris; OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, ESOVGRP, juris) nur dann ausreichend ist, wenn das Verkehrsaufkommen fast ausschließlich den Grundstücken im Abrechnungsgebiet zuzurechnen ist, d.h. wenn nahezu der gesamte Verkehr von Anliegergrundstücken innerhalb der öffentlichen Einrichtung ausgeht bzw. dorthin führt.
  • BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 18.09

    Fingierter Asylantrag; Verzicht auf Durchführung eines Asylverfahrens; Rücknahme;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11
    Der Senat (OVG RP, 6 A 10505/10.OVG, NVwZ-RR 2010, 938, ESOVGRP, juris) hat bereits entschieden, dass sich eine Gemeinde nicht für ihr gesamtes Gebiet entweder für die Erhebung von Einmalbeiträgen oder von wiederkehrenden Beiträgen entscheiden muss.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 - 6 A 10505/10

    Stadt Trier darf im Stadtteil Mariahof wiederkehrende Ausbaubeiträge erheben

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11
    Der Senat (OVG RP, 6 A 10505/10.OVG, NVwZ-RR 2010, 938, ESOVGRP, juris) hat bereits entschieden, dass sich eine Gemeinde nicht für ihr gesamtes Gebiet entweder für die Erhebung von Einmalbeiträgen oder von wiederkehrenden Beiträgen entscheiden muss.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 6 A 11146/09

    Zu den Voraussetzungen für einen beitragspflichtigen Straßenausbau gemäß § 10a

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11
    Damit hat sich die Beklagte für den in § 10a Abs. 3 Satz 3 KAG normierten Mindest-Gemeindeanteil entschieden, der nach der Begründung des Gesetzentwurfs (LT-Drs. 15/318, S. 9) und der Rechtsprechung des Senats (OVG RP, 6 A 11146/09.OVG, NVwZ-RR 2010, 62, ESOVGRP, juris; OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, ESOVGRP, juris) nur dann ausreichend ist, wenn das Verkehrsaufkommen fast ausschließlich den Grundstücken im Abrechnungsgebiet zuzurechnen ist, d.h. wenn nahezu der gesamte Verkehr von Anliegergrundstücken innerhalb der öffentlichen Einrichtung ausgeht bzw. dorthin führt.
  • BVerwG, 22.03.1974 - VII C 31.72

    Nichtbestehen der Zweigstellensteuerpflicht - Berichtigung einer ursprünglich

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11
    Diese Änderung der Bescheide durch Vorläufigkeitserklärung (vgl. hierzu BFH, II R 117/93, BFHE 173, 390, juris) verhindert den Eintritt der materiellen Bestandskraft der Abgabenfestsetzung (BVerwG, VII C 31.72, BVerwGE 45, 106), soweit es um die Verfassungsmäßigkeit der §§ 10 und 10a KAG geht.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2009 - 9 S 1624/09

    Vorläufiger Rechtsschutz - Zum Ausschluss aus der Schule bei einem einmaligen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11
    Damit hat sich die Beklagte für den in § 10a Abs. 3 Satz 3 KAG normierten Mindest-Gemeindeanteil entschieden, der nach der Begründung des Gesetzentwurfs (LT-Drs. 15/318, S. 9) und der Rechtsprechung des Senats (OVG RP, 6 A 11146/09.OVG, NVwZ-RR 2010, 62, ESOVGRP, juris; OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, ESOVGRP, juris) nur dann ausreichend ist, wenn das Verkehrsaufkommen fast ausschließlich den Grundstücken im Abrechnungsgebiet zuzurechnen ist, d.h. wenn nahezu der gesamte Verkehr von Anliegergrundstücken innerhalb der öffentlichen Einrichtung ausgeht bzw. dorthin führt.
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - 6 C 10255/08

    Anforderungen an den Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 10323/07

    Verschonungsregelung in einer Ausbaubeitragssatzung - nachträgliche Änderung

  • BFH, 17.12.2003 - XI R 4/03

    Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks beschränkt die Bestandskraft des Bescheides

  • BFH, 11.02.1994 - III R 117/93

    Bestandskräftige Steuerbescheide können nicht im Hinblick auf anhängige

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2000 - 6 A 10845/00
  • BFH, 10.02.1995 - III B 73/94

    Klage wegen Kinderlastenausgleich für Eltern mit einem Kind im Jahr 1986: -1.

  • VG Neustadt, 02.03.2012 - 1 L 113/12

    Wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Verminderung der Gemeindeanteile, wie sie auf der Basis der bisher üblichen Mischsätze ermittelt worden waren, in der zitierten Entscheidung damit begründet, dass bei der satzungsrechtlichen Festlegung des Gemeindeanteils gemäß § 10 a Abs. 3 KAG der Satzungsgeber sämtliche in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen und -teile innerhalb der öffentlichen Einrichtung von Anbaustraßen in den Blick nehmen und insgesamt das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehrs gewichten müsse; dabei sei der gesamte innerhalb der öffentlichen Einrichtung von Anliegergrundstücken ausgehende bzw. dort hinführende Verkehr als Anliegerverkehr zu bewerten (vgl. ebenfalls: OVG RP, Beschluss vom 24. Februar 2012, a.a.O. und Urteil vom 13. Dezember 2011 - 6 A 10870/11.OVG -).

    Vor allem ist zu beachten, dass das aktuelle KAG beim Ausbaubeitrag ein gleichwertiges Nebeneinander von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen vorsieht (OVG RP, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 6 A 10870/11.OVG - und Urteil vom 25. August 2010 - 6 A 10505/10.OVG -).

  • VG Neustadt, 25.03.2015 - 1 K 760/14

    Ausbaubeitragssatzung: Gemeindeanteil von 40 v.H. kann nicht beanstandet werden

    "Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Verminderung der Gemeindeanteile, wie sie auf der Basis der bisher üblichen Mischsätze ermittelt worden waren, (...) damit begründet, dass bei der satzungsrechtlichen Festlegung des Gemeindeanteils gemäß § 10 a Abs. 3 KAG der Satzungsgeber sämtliche in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen und -teile innerhalb der öffentlichen Einrichtung von Anbaustraßen in den Blick nehmen und insgesamt das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehrs gewichten müsse; dabei sei der gesamte innerhalb der öffentlichen Einrichtung von Anliegergrundstücken ausgehende bzw. dort hinführende Verkehr als Anliegerverkehr zu bewerten (vgl. ebenfalls: OVG RP, Beschluss vom 24. Februar 2012, a. a. O. und Urteil vom 13. Dezember 2011 - 6 A 10870/11.OVG -).

    Vor allem ist zu beachten, dass das aktuelle KAG beim Ausbaubeitrag ein gleichwertiges Nebeneinander von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen vorsieht (OVG RP, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 6 A 10870/11.OVG - und Urteil vom 25. August 2010 - 6 A 10505/10.OVG -).

    Dass dabei der gesamte innerhalb der öffentlichen Einrichtung von Anliegergrundstücken ausgehende, bzw. dorthin führende Verkehr als Anliegerverkehr zu bewerten (OVG RP, Urteil vom 9.3.2015 - 6 A 10054/15; Beschluss vom 24.2.2012 - 6 A 11492/11) und die Ermittlung der Längen der einzelnen Verkehrsanlagen und des dort gegebenen Verhältnisses zwischen Anlieger- und Durchgangsverkehrs nicht Voraussetzung für die rechtmäßige Festlegung des Gemeindeanteils sein sollte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.2011 - 6 A 10870/11; Urteil vom 15.3.2011 - 6 C 11187/10; Urteil vom 16.3.2010 - 6 A 11146/09), mag vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Intentionen vertretbar gewesen sein.

  • VG Mainz, 02.03.2012 - 1 L 113/12

    Erhebung jährlich wiederkehrender Beiträge aufgrund des B-Modells; Der im

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Verminderung der Gemeindeanteile, wie sie auf der Basis der bisher üblichen Mischsätze ermittelt worden waren, in der zitierten Entscheidung damit begründet, dass bei der satzungsrechtlichen Festlegung des Gemeindeanteils gemäß § 10 a Abs. 3 KAG der Satzungsgeber sämtliche in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen und -teile innerhalb der öffentlichen Einrichtung von Anbaustraßen in den Blick nehmen und insgesamt das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehrs gewichten müsse; dabei sei der gesamte innerhalb der öffentlichen Einrichtung von Anliegergrundstücken ausgehende bzw. dort hinführende Verkehr als Anliegerverkehr zu bewerten (vgl. ebenfalls: OVG RP, Beschluss vom 24. Februar 2012, a.a.O. und Urteil vom 13. Dezember 2011 - 6 A 10870/11.OVG - ).

    Vor allem ist zu beachten, dass das aktuelle KAG beim Ausbaubeitrag ein gleichwertiges Nebeneinander von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen vorsieht ( OVG RP, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 6 A 10870/11.OVG - und Urteil vom 25. August 2010 - 6 A 10505/10.OVG - ).

  • VG Neustadt, 20.01.2016 - 1 K 649/15

    Ausbaubeitragsrecht: Keine unterschiedlichen Beitragssätze; rückwirkende

    Die Rückwirkung begegnet auch deshalb keinen rechtlichen Bedenken, weil die vorausgegangene ABS 2013 u.a. mangels einer Begründung gemäß § 10a Abs. 1 Satz 4 KAG unwirksam, zumindest aber in ihrer Wirksamkeit zweifelhaft war (vgl. zur Rückwirkungsbefugnis in diesem Fall u.a.: OVG RP, Urteil vom 13.12.2011 - 6 A 10870/11).
  • VG Neustadt, 31.08.2020 - 3 K 60/20

    Ausbaubeitragsrecht

    Eine rechtlich zweifelhafte Norm - dies gilt auch für Satzungsbestimmungen - darf also rückwirkend durch eine rechtlich unbedenkliche ersetzt werden (vgl. OVG RP, Urteil vom 13.12.2011 - 6 A 10870/11.OVG, Beschluss vom 19.10.2010 - 6 B 11106/10.OVG; Urteil vom 29.9.2009 - 6 A 10025/09.OVG).
  • VG Neustadt, 04.11.2015 - 1 K 564/15

    Erhebung von Ausbaubeitragskosten

    Allerdings hat das OVG Rheinland-Pfalz bereits mehrfach entschieden, dass ein Verteilungsmaßstab, der das Nutzungsmaß unter Berücksichtigung der Bebaubarkeit mit Vollgeschoßen bestimmt, regelmäßig zwischen ein- und zweigeschoßig bebaubaren Grundstücken unterscheiden muss (Urteil vom 19.5.2015 - 6 A 11006/14; Urteil vom 13.12.2011 - 6 A 10870/11; Urteil vom 26.5.2010 - 6 C 10151/10 u.a.).
  • VG Neustadt, 04.11.2015 - 1 K 443/15

    Bildung einer Abrechnungseinheit

    Allerdings hat das OVG Rheinland-Pfalz bereits mehrfach entschieden, dass ein Verteilungsmaßstab, der das Nutzungsmaß unter Berücksichtigung der Bebaubarkeit mit Vollgeschossen bestimmt, regelmäßig zwischen ein- und zweigeschoßig bebaubaren Grundstücken unterscheiden muss (Urteil vom 19.5.2015 - 6 A 11006/14; Urteil vom 13.12.2011 - 6 A 10870/11; Urteil vom 26.5.2010 - 6 C 10151/10 u.a.).
  • VG Neustadt, 30.04.2015 - 1 L 224/15

    Erhebung von Ausbaubeiträgen; Beitragsbemessung

    Allerdings ist bei der Gewichtung anhand der Zahl der Vollgeschosse nach gefestigter Rechtsprechung zwischen ein- und zweigeschossiger Bebaubarkeit zu differenzieren (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.2011 - 6 A 10870/11 m.w.N.).
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