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   OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11   

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OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11 (https://dejure.org/2012,18956)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.07.2012 - 2 L 94/11 (https://dejure.org/2012,18956)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - 2 L 94/11 (https://dejure.org/2012,18956)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 105 VwGO
    Baugenehmigung für Windfang - überbaubare Grundstücksfläche - Verstoß gegen gegen Protokollierungsvorschriften gemäß § 105 VwGO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Engere Begrenzung des für die "nähere Umgebung" i.S.v. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB maßgeblichen Bereichs der überbaubaren Grundstücksfläche als bei der Art der baulichen Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Baugenehmigung für Windfang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Engere Begrenzung des für die "nähere Umgebung" i.S.v. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB maßgeblichen Bereichs der überbaubaren Grundstücksfläche als bei der Art der baulichen Nutzung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 712
  • ZfBR 2012, 787
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2008 - 7 A 2053/07

    Zulässigkeit von Carports?

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Weist die Bebauung in einem Straßenabschnitt, der lang genug ist, um hinsichtlich der Überbaubarkeit von Vorgartenflächen einen eigenen als Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB maßgeblichen Bereich zu bilden, eine einheitliche Struktur auf, zählt nur dieser Abschnitt zur "näheren Umgebung" der in diesem Straßenabschnitt gelegenen Grundstücke (BayVGH, Beschl. v. 25.04.2005 - 1 CS 04.3461 - Juris, RdNr. 20; OVG NW, Urt. v. 19.06.2008 - 7 A 2053/07 -, BauR 2008, 1853, RdNr. 23 in Juris).

    Stellplätze sind hingegen Anlagen, die nach § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zugelassen werden können, soweit sie nach Landesrecht (wie etwa nach § 6 BauO LSA) in den Abstandsflächen zulässig sind (vgl. Fickert/Fieseler, BauNVO, § 23 RdNr. 21), und die dem entsprechend auch im nicht beplanten Innenbereich nach § 34 BauGB außerhalb der durch faktische Baugrenzen markierten überbaubaren Grundstücksfläche nicht generell unzulässig sind (vgl. OVG NW, Urt. v. 19.06.2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Die nähere Umgebung ist für jedes der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgeführten Zulässigkeitsmerkmale gesondert zu ermitteln, weil die prägende Wirkung der jeweils maßgeblichen Umstände unterschiedlich weit reichen kann (BVerwG, Beschl. v. 06.11.1997 - 4 B 172.97 -, ZfBR 1998, 164).

    Den nach § 34 Abs. 1 BauGB maßgeblichen Rahmen bilden in Bezug auf die überbaubare Grundstücksfläche nur die in der näheren Umgebung vorhandenen Hauptgebäude (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.11.1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.08.2009 - 2 B 45.09

    Protokollierung der Zeugenaussagen; Protokollberichtigung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.08.2009 - 2 B 45/09 -, NVwZ 2010, 257, m.w.N.).(Rn.13).

    Er muss aufzeigen, welche konkrete Tatsachenfeststellung oder Beweiswürdigung des Gerichts von der unrichtigen oder unvollständigen Protokollierung beeinflusst ist (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 06.08.2009 - 2 B 45.09 -, NVwZ 2010, 257, m.w.N.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Art. 103 Abs. 1 GG fordert allein, dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [145]), und ist erst verletzt, wenn das Gericht gegen diesen Grundsatz erkennbar verstoßen hat.

    Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstanziiert gehalten wird (BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 25.04.2005 - 1 CS 04.3461

    Bauplanungsrecht: Errichtung einer Doppelgarage im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Weist die Bebauung in einem Straßenabschnitt, der lang genug ist, um hinsichtlich der Überbaubarkeit von Vorgartenflächen einen eigenen als Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB maßgeblichen Bereich zu bilden, eine einheitliche Struktur auf, zählt nur dieser Abschnitt zur "näheren Umgebung" der in diesem Straßenabschnitt gelegenen Grundstücke (BayVGH, Beschl. v. 25.04.2005 - 1 CS 04.3461 - Juris, RdNr. 20; OVG NW, Urt. v. 19.06.2008 - 7 A 2053/07 -, BauR 2008, 1853, RdNr. 23 in Juris).

    Die § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO zugrunde liegende städtebauliche Bewertung zeigt, dass bei der Frage, ob sich ein Vorhaben hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB einfügt, zwischen Hauptgebäuden und untergeordneten Nebenanlagen sowie den in Abstandsflächen zulässigen bzw. zulassungsfähigen Anlagen unterschieden werden muss (vgl. BayVGH, Beschl. v. 25.04.2005 - 1 CS 04.3461 -, Juris).

  • VGH Bayern, 07.03.2011 - 1 B 10.3042

    Innenbereichsvorhaben; Einfügungsgebot; überbaubare Grundstücksfläche; nähere

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Bei der überbaubaren Grundstücksfläche ist der maßgebliche Bereich in der Regel (deutlich) enger zu begrenzen als bei der Art der baulichen Nutzung, weil die Prägung, die von der für die Bestimmung der überbaubaren Grundstücksflächen maßgeblichen Stellung der Gebäude auf den Grundstücken ausgeht, im Allgemeinen (deutlich) weniger weit reicht als die Wirkungen der Art der baulichen Nutzung (BayVGH, Urt. v. 07.03.2011 - 1 B 10.3042 -, Juris; SächsOVG, Beschl. v. 29.12.2010 - 1 A 710/09 -, Juris; OVG NW, Urt. v. 09.09.2010 - 2 A 508/09 -, Juris; VGH BW, Beschl. v. 15.12.2005 - 5 S 1847/05 -, VBlBW 2006, 191).

    Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass nur wenige, unter Umständen sogar nur zwei Grundstücke den maßgeblichen Rahmen bilden (vgl. BayVGH Urt. v. 07.03.2011, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2006 - 2 L 66/05

    Anordnung zur Beseitigung einer Lagerhalle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Besondere Schwierigkeiten liegen nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 27.12.2006 - 2 L 66/05 -, Juris) vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, im Tatsächlichen besonders bei wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Zusammenhängen, wenn der Sachverhalt schwierig zu überschauen oder zu ermitteln ist, im Rechtlichen bei neuartigen oder ausgefallenen Rechtsfragen.
  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Eine solche Linie hat bei einer beidseitig andersartigen Siedlungsstruktur nicht stets eine trennende Funktion; umgekehrt führt ihr Fehlen nicht dazu, dass benachbarte Bebauungen stets als miteinander verzahnt anzusehen sind und insgesamt die nähere Umgebung ausmachen (BVerwG, Beschl. v. 28.08.2003 - 4 B 74.03 -, Juris).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Solche Zweifel liegen nur dann vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ-RR 2011, 546, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche Genehmigung eines Wintergarten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
    Nach der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 12.11.2010 - 2 M 142/10 -, BauR 2011, 667, m.w.N.) dürfen im unbeplanten Innenbereich nach Planungsrecht Gebäude ohne Grenzabstand errichtet werden, wenn sich die Grenzbebauung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB insbesondere hinsichtlich der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 10 E 413/98

    Zulassungsfreie Beschwerde; Vertretungszwang; Rechtsmittelbelehrung; Fehler

  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78

    Begriff des "Einfügens" i.S. von § 34 Abs. 1 BBauG; Flächennutzungsplan kein

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2005 - 5 S 2507/04

    Ausgleichsmaßnahme: Anforderung an die Zuordnung

  • OVG Sachsen, 29.12.2010 - 1 A 710/09

    Bebaubare Grundstücksfläche, faktische Baugrenze, Verdichtung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2004 - 7 A 2726/03

    Was ist maßgebliche Umgebungsbebauung?

  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01

    Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2011 - 2 L 11/10

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - 2 A 508/09

    Anspruch auf Erteilung eines beantragten bauplanungsrechtlichen Bauvorbescheids

  • BVerwG, 07.06.2000 - 9 B 262.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2005 - 5 S 1847/05

    Bau- und Straßenflucht nach altem badischen Straßenrecht entspricht Baulinie im

  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Die Instanzgerichte neigen dazu, hinsichtlich dieses Merkmals einen kleineren Umgriff der näheren Umgebung anzunehmen als bei der Art der baulichen Nutzung; dies gelte "in der Regel" (so OVG Magdeburg, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 2 L 94/11 - BRS 79 Nr. 101; VGH München, Beschluss vom 25. April 2005 - 1 CS 04.3461 - juris Rn. 18 und Urteil vom 7. März 2011 - 1 B 10.3042 - juris Rn. 22; VGH Mannheim, Urteil vom 23. September 1993 - 8 S 1281/93 - juris Rn. 22 und Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 5 S 1847/05 - juris Rn. 8) oder "im Regelfall" (OVG Bautzen, Beschluss vom 29. Dezember 2010 - 1 A 710/09 - juris Rn. 6; OVG Münster, Urteile vom 16. November 2001 - 7 A 1143/00 - juris Rn. 29 und vom 9. September 2010 - 2 A 508/09 - juris Rn. 37).
  • OVG Thüringen, 26.04.2017 - 1 KO 347/14

    Stellplatz im Vorgarten

    Rdn. 6; deutlicher OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, BRS 79 Nr. 101 = juris, insb.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2023 - 2 L 17/21

    Anwendung des Gleichheitssatzes bei einer baurechtlichen Beseitigungsanordnung -

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts vom 11. März 2011 - 2 A 258/09 HAL - wurde mit Beschluss des Senats vom 4. Juli 2012 - 2 L 94/11.Z - abgelehnt.

    Insoweit werde auf den Beschluss des Senats vom 4. Juli 2012 - 2 L 94/11.Z - Bezug genommen.

    Soweit das Verwaltungsgericht ausführe, aufgrund des nicht genehmigungsfähigen Gebäudes bestehe ein Regelermessen dahingehend, die erlassene Verfügung auch zu vollstrecken, bestehe ein Wertungswiderspruch zu der Rechtsauffassung des Senats, die dieser in seinem Hinweis vom 15. Mai 2012 in dem Verfahren 2 L 94/11.Z zum Ausdruck gebracht habe.

    Diese Rechtsauffassung enthält auch keinen Wertungswiderspruch zu dem Hinweis des Senats vom 15. Mai 2012 in dem Verfahren 2 L 94/11.Z. Hierin hatte der Senat darauf hingewiesen, dass eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG durch eine Duldung oder gar Genehmigung vergleichbarer Anbauten auf anderen Grundstücken außerhalb der näheren Umgebung (nur) im Rahmen der Ermessensausübung im Fall des Erlasses einer Beseitigungsanordnung von Bedeutung sein dürfte.

    Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 11. März 2011 - 2 A 258/09 HAL - das nach Ablehnung des Antrages auf Zulassung der Berufung durch den Beschluss des Senats vom 4. Juli 2012 - 2 L 94/11.Z - rechtskräftig wurde, steht mit Bindungswirkung fest, dass der streitige Anbau (Windfang) sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, da er den von ihr vorgegebenen Rahmen überschreitet, da die übrigen Wohngebäude in diesem Bereich die vorgegebene faktische Baulinie einhalten.

    Der Kläger wurde durch den Hinweis des Senats vom 15. Mai 2012 in dem Verfahren 2 L 94/11.Z, auf den er selbst aufmerksam gemacht hat, darauf hingewiesen, dass eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG durch eine Duldung oder gar Genehmigung vergleichbarer Anbauten auf anderen Grundstücken außerhalb der näheren Umgebung (nur) im Rahmen der Ermessensausübung im Fall des Erlasses einer Beseitigungsverfügung von Bedeutung sein dürfte.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18

    Stopp der Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle

    Umgekehrt führt ihr Fehlen nicht dazu, dass benachbarte Bebauungen stets als miteinander verzahnt anzusehen sind und insgesamt die nähere Umgebung ausmachen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.08.2003 - 4 B 74.03 -, juris RdNr. 2; Beschl. d. Senats v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris RdNr. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2021 - 2 L 97/19

    Bauvorbescheid für den Neubau eines zweistöckigen Wohngebäudes in zweiter Reihe

    Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass nur wenige, unter Umständen sogar nur zwei Grundstücke den maßgeblichen Rahmen bilden (vgl. Beschluss des Senats vom 4. Juli 2012 - 2 L 94/11 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2016 - 2 L 68/15

    Einfügen nach der überbaubaren Grundstücksfläche

    Bei der überbaubaren Grundstücksfläche ist der maßgebliche Bereich in der Regel (deutlich) enger zu begrenzen als bei der Art der baulichen Nutzung, weil die Prägung, die von der für die Bestimmung der überbaubaren Grundstücksflächen maßgeblichen Stellung der Gebäude auf den Grundstücken ausgeht, im Allgemeinen (deutlich) weniger weit reicht als die Wirkungen der Art der baulichen Nutzung; dies kann im Einzelfall dazu führen, dass nur wenige, unter Umständen sogar nur zwei Grundstücke den maßgeblichen Rahmen bilden (Beschl. d. Senats v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, BRS 79 Nr. 101, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 2 L 2/14

    Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs; Kostenerstattung für die

    Der Senat hat wiederholt entschieden (vgl. z.B. Beschl. v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris, RdNr. 18), schon einfaches Verfahrensrecht (§§ 108 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) verlange nicht, dass sich die Entscheidungsgründe mit jeder Einzelheit des Vorbringens befassten; es genüge die Angabe der Gründe, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16

    Grenzfeststellung

    Der Senat hat wiederholt entschieden (vgl. Beschl. v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris, RdNr. 18), schon einfaches Verfahrensrecht (§§ 108 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) verlange nicht, dass sich die Entscheidungsgründe mit jeder Einzelheit des Vorbringens befassten; es genüge die Angabe der Gründe, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2021 - 2 M 67/21

    Drittwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines

    Insbesondere die Einheitlichkeit bzw. Unterschiedlichkeit der Bebauung kann ein Kriterium für die Abgrenzung der näheren Umgebung sein (vgl. Beschluss des Senats vom 4. Juli 2012 - 2 L 94/11 - juris Rn. 10).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 L 18/12

    Baurecht: Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Hinterlandbebauung im

    Hinsichtlich des Merkmals der überbaubaren Grundstücksfläche ist in der Regel ein kleinerer Umgriff der näheren Umgebung anzunehmen als bei der Art der baulichen Nutzung (VGH Mannheim, Urt. v. 23.09.1993 - 8 S 1281/93 -, juris, Rn. 22; Beschl. v. 15.12.2005 - 5 S 1847/05 -, juris, Rn. 8; VGH München, Beschl. v. 25.04.2005 - 1 CS 04.3461 -, juris, Rn. 18; Urt. v. 07.03.2011 - 1 B 10.3042 -, juris, Rn. 22; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2013 - 10 B 4.12 -, juris, Rn. 2; OVG Münster, Urt. v. 16.11.2001 - 7 A 1143/00 -, juris, Rn. 29; Urt. v. 09.09.2010 - 2 A 508/09 -, juris, Rn. 37; OVG Bautzen, Beschl. v. 29.12.2010 - 1 A 710/09 -, juris, Rn. 6; OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris; diese Rechtsprechung wird von BVerwG, Beschl. v. 13.05.2014 - 4 B 38.13 -, juris, Rn. 8 lediglich wiedergegeben).

    Umgekehrt ist aber auch nicht immer mindestens der durch Straßen begrenzte Bebauungsblock als maßgebliche Umgebung anzusehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2013 - 10 B 4.12 -, juris, Rn. 36, 40 ff.; ebenso im Ergebnis VGH München, Beschl. v. 25.04.2005 - 1 CS 04.3461 -, juris, Rn. 18; OVG Münster, Urt. v. 09.09.2010 - 2 A 508/09 -, juris, Rn. 39; OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris, Rn. 10 ff.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 LB 284/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht: Erteilung eines

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2011 - 2 L 101/09

    Anforderungen an qualifiziertes Bestreiten nach VwVfG MV § 41 Abs 2; intendiertes

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2011 - 2 L 21/08

    Obliegenheiten bei der Beantragung einer Flächenbeihilfe

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2019 - 2 L 32/18

    Baugenehmigung für ein zu Wohnzwecken genutztes Gebäude

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2024 - 2 L 89/23

    Stellplatz im Vorgarten

  • VG Lüneburg, 15.07.2022 - 2 A 185/20

    Carport; faktische Baugrenze; Nebenanlage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2018 - 2 L 70/16

    Erteilung einer naturschutzrechtlichen Erlaubnis

  • VG Halle, 16.07.2019 - 2 A 833/16
  • VG Düsseldorf, 07.06.2023 - 4 K 2150/21

    Fluchtlinienplan, Fluchtliniengesetz, Vorgarten, Baufluchtlinie,

  • VG Düsseldorf, 04.12.2014 - 9 K 2434/12

    Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung eines Lebensmittel-Discounters

  • VG Minden, 21.11.2013 - 9 K 2117/13

    Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage auf einem Grundstück

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5672
OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11 (https://dejure.org/2012,5672)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2012 - 1 LB 169/11 (https://dejure.org/2012,5672)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 1 LB 169/11 (https://dejure.org/2012,5672)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abstandsrechtliche Behandlung dreieckiger Dachgauben

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Dachgauben als untergeordnete Gebäudeteile bei fehlender Nutzungsmöglichkeit von Räumen im Obergeschoss und Dachgeschoss

  • rechtsportal.de

    NBauO § 7b Abs. 1 S. 1
    Dachgauben als untergeordnete Gebäudeteile bei fehlender Nutzungsmöglichkeit von Räumen im Obergeschoss und Dachgeschoss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abstandsrechtliche Behandlung dreieckiger Dachgauben

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dachgauben als untergeordnete Gebäudeteile bei fehlender Nutzungsmöglichkeit von Räumen im Obergeschoss und Dachgeschoss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 712
  • DVBl 2012, 1046
  • DÖV 2013, 359
  • BauR 2012, 1833
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 31.05.1995 - 1 M 1920/95

    Abstand; Untergeordneter Gebäudeteil; Dachgaube; Giebeldecke; Zwerchhaus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11
    Denn ein Gebäudeteil ist nur dann als untergeordnet im Sinne des § 7b Abs. 1 S. 2 NBauO a.F. anzusehen, wenn es nach seinem Umfang im Verhältnis zum gesamten Bauwerk und zugleich seiner Funktion nach nicht nennenswert ins Gewicht fällt (zu "Dachvorsprüngen" Nds. OVG, Urt. v. 5. September 2007 - 1 LB 43/07 -, BRS 71 Nr. 129 = BauR 2008, 500 = juris Rn. 48 m.w.N.; Beschluss vom 31. Mai 1995 - 1 M 1920/95 -, BRS 57 Nr. 158 = NdsRpfl 1995, 257).

    Für die Frage der Unterordnung kommt es nicht auf die optische Wirkung an, sondern auf das Ausmaß der Verlagerung sonst abstandspflichtiger Wohnnutzung in den Bauwich hinein (vgl. Beschluss vom 31. Mai 1995 - 1 M 1920/95 -, a.a.O.).

    Letzteres ist nach der vom Senat im Beschluss vom 31. Mai 1995 - 1 M 1920/95 - genannten Faustformel in quantitativer Hinsicht (daneben entscheidet auch die Funktion des Gebäudeteils) jedenfalls dann der Fall, wenn die Breite der Gauben jeweils mehr als die Hälfte der Dächer ausmacht.

    Grundsätzlich ist ein Giebel als die Abschlusswand an der Stirnseite eines Satteldaches definiert (Nds. OVG, Beschl. v. 31. Mai 1995 - 1 M 1920/95 -, a.a.O).

    Den Begriff der Gaube hat der Senat bislang als Dachaufbau verstanden, der nicht zwingend hinter die Flucht der Außenwand zurücktreten muss (Beschl. v. 31. Mai 1995 - 1 M 1920/95 -, a.a.O.).

    Ein Widerspruch zum Senatsbeschluss vom 31. Mai 1995 (- 1 M 1920/95 -, OVGE, 434 = NVwZ-RR 1996, 5 = BRS 57 Nr. 158 = NdsRpfl 1995, 257) liegt darin nicht.

  • OVG Niedersachsen, 19.11.1999 - 1 L 2987/99

    Untergeordnete Bauteile in der Abstandsfläche; Bauwich; Bedeutung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11
    Dies folgt aus dem Sinn und Zweck der Abstandsvorschriften, das nachbarliche Interesse an einer ungehinderten Belichtung, Belüftung und Besonnung der Grundstücke und Gebäude zu schützen (Nds. OVG, Beschl. v. 19. November 1999 - 1 L 2987/99 -, BRS 62 Nr. 140 = BauR 2000, 372 = juris Rn. 12 m.w.N).

    Folglich wird mit den Gauben zusätzlicher Wohnraum in einem nicht unerheblichen Umfang gewonnen; ihre Funktion erschöpft sich damit nicht allein auf eine bautechnische Aufgabe wie bspw. die Statik (Nds. OVG, Beschl. v. 19. November 1999 - 1 L 2987/99 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 LB 43/07

    Ansehung eines 0,9 m tiefen Dachüberstandes als untergeordneter Bauteil im Sinne

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11
    Denn ein Gebäudeteil ist nur dann als untergeordnet im Sinne des § 7b Abs. 1 S. 2 NBauO a.F. anzusehen, wenn es nach seinem Umfang im Verhältnis zum gesamten Bauwerk und zugleich seiner Funktion nach nicht nennenswert ins Gewicht fällt (zu "Dachvorsprüngen" Nds. OVG, Urt. v. 5. September 2007 - 1 LB 43/07 -, BRS 71 Nr. 129 = BauR 2008, 500 = juris Rn. 48 m.w.N.; Beschluss vom 31. Mai 1995 - 1 M 1920/95 -, BRS 57 Nr. 158 = NdsRpfl 1995, 257).

    Dies entspricht seinem ständigen Verständnis zur "Giebelwand" bzw. "Giebelseite"(vgl. Urt. v. 13. September 2011 - 1 KN 129/09 -, juris Rn. 59; Beschl. v. 21. Juli 2011 - 1 ME 57/11 -, NdsVBl 2011, 320-322 = juris Rn. 13; Urt. v. 5. September 2007 - 1 LB 43/07 -, BRS 71 Nr. 129 = juris Rn. 49).

  • OVG Niedersachsen, 23.09.1991 - 6 L 131/89

    Zulässigkeit; Bau; Spielhalle; Wohngebiet; Parkplätze; Ruhestörung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11
    Sie dient der Nutzung zu Wohnzwecken; ständiger Zu- und Abgangsverkehr ist im Gegensatz zu Einstellplätzen für eine Spielhalle nicht zu erwarten (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 23. September 1991 - 6 L 131/89 -, BRS 52 Nr. 115, BauR 1992, 55 = juris Rn. 6).
  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11
    Was danach bei Abwägung der konkurrierenden Nutzungsinteressen dem Bauherrn gestattet bzw. seinem Nachbarn zugemutet werden kann, richtet sich zum einen nach der Vorbelastung des geplanten Aufstellungsortes durch vergleichbare Anlagen, daneben und vor allem aber nach den Festsetzungen eines für diesen Bereich geltenden Bebauungsplans (vgl. hierzu insbesondere BVerwG, Urt. v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 -, DVBl. 2001, 645 = NVwZ 2001, 813 = BRS 63 Nr. 160).
  • OVG Niedersachsen, 29.08.1997 - 6 M 3892/97

    Baugenehmigung; Nachbarschutz; Vorläufiger Rechtsschutz; Statthafte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11
    So hatte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 29. August 1997 (- 6 M 3892/97 -, NdsRpfl. 1998, 13 = NdsVBl. 1998, 47) einem Nachbarrechtsbehelf gegen eine "Anlage" stattgegeben, welche hakenförmig hinter die straßenseitig als Riegel aufgestellte Wohnbebauung greifen und an deren Rand je zwei Einstellplätze pro Wohneinheit aufgereiht werden sollten.
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 ME 170/03

    Baugestaltungsvorschrift; Bebauungsplan; Binnenbereich; Blockinnenraum; Carport;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11
    Sie sind unter anderem in den Senatsbeschlüssen vom 12. Juli 2005 (- 1 ME 115/05 -, V.n.b.) sowie vom 18. Juli 2003 (- 1 ME 170/03 -, NdsVBl. 2003, 325, veröffentlicht auch in Juris sowie OVG-Datenbank) niedergelegt.
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2011 - 1 ME 62/11

    Planerische Vorbelastung kann die Positionierung eines Carports in der am

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11
    Die insoweit maßgeblichen Grundsätze hat der Senat in seinem Beschluss vom 7. Juni 2011 (- 1 ME 62/11 -, JURIS-Rn. 13; sonstige Vnb.) wie folgt zusammen gefasst:.
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11
    Es kann dahinstehen, ob für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Genehmigungen beim nachbarlichen Rechtsschutz der Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung oder in dem Fall, dass nach diesem Zeitpunkt Änderungen zugunsten des Beigeladenen eingetreten sind, ausnahmsweise der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich ist (BVerwG, Beschl. v. 23. April 2008 - 4 B 40.98 -, BRS 60 Nr. 178 = BauR 1998, 995 = juris Rn. 3; Finkelnburg/Ortloff, Öffentliches Baurecht II, Bauordnungsrecht, Nachbarschutz, Rechtsschutz, 5. Auflage, S. 331 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 06.11.1992 - 1 M 4717/92

    Übergangswohnheim ; Aussiedler; Wohnzweck

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11
    In seinem Beschluss vom 6.November 1992 (- 1 M 4717/92 -, OVGE 43, 321 = BRS 54 Nr. 149 = NdsRpfl 1993, 54) hatte der Senat dies wie folgt ausgedrückt:.
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2011 - 1 ME 57/11

    Nachbarschutz im Falle eines Dachausbaus zu einer weiteren Wohneinheit mit

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 129/09

    Umplanung eines zentrumsnahen Karrees

  • VGH Hessen, 10.07.2007 - 3 UZ 433/07

    Abgrenzung von Dachgaube und Zwerchhaus; keine Genehmigungsfiktion nach § 67 Abs

  • VG Braunschweig, 20.01.2021 - 2 B 250/20

    Abweichungen; Brandschutz; Dachgaube; Grenzabstand; unzulässige Rechtsausübung;

    Im Übrigen verjüngen sich die An- und Aufbauten des Gebäudes K. nach oben derart, dass schon deswegen nicht ersichtlich ist, dass sie nachbarliche Belange (wesentlich) tangieren (vgl. dazu Nds. OVG, Urteil vom 19. Juni 2012 - 1 LB 169/11 -, juris Rn. 39).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2015 - 1 LB 63/14

    Grenzabstand; hervortretendes Gebäudeteil; Vorbau

    Im Urteil vom 19. Juni 2012 (1 LB 169/11; vgl. auch Beschl. v. 31.5.1995 - 1 M 1920/95 -, NdsRpfl. 95, 257) hat der Senat zusätzlich darauf abgestellt, dass mit diesem Gebäudeteil nicht eine Wohnflächenvergrößerung einhergehen darf, wenn es sich - noch - um einen untergeordneten Gebäudeteil handeln soll.
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 1 LA 219/11

    Anforderungen an die Verpflichtung zur Einhaltung eines geringen Grenzabstands

    Das Verwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats ausführlich - und zutreffend - dargelegt, dass der Zwerchgiebel (vgl. zur Abgrenzung von einer Dachgaube Nds. OVG, Urt. v. 19.6.2012 - 1 LB 169/11 -, juris Rn. 45) gemäß § 7b Abs. 2 Satz 2 NBauO a. F. und die Überdachungen als untergeordnete Gebäudeteile gemäß § 7b Abs. 1 NBauO a. F. nur einen geringeren Grenzabstand als 1 H einhalten müssen.
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2019 - 1 ME 23/19

    Umfang einer zugelassenen Abweichung ist anzugeben!

    16/3195, S. 71; Senat, Urt. v. 27.6.2018 - 1 LC 183/16; Beschluss vom 22.1.2014 - 1 ME 220/13; Nds. OVG, Beschluss vom 13.2.2014 - 12 ME 221/13; Urt. v. 19.6.2012 - 1 LB 169/11), auf die die für eine Errichtung auf dem Fortsatz in Betracht kommenden Bauwerke aber gerade nicht angewiesen sind.
  • VG Hannover, 05.12.2022 - 4 B 3652/22

    6-Meter-Regel; Giebel; Grenzabstand; Zwerchhaus

    Dabei handelt es sich um eigenständige Baukörper, die quer (althochdeutsch: zwerch) zum Hauptgiebel des Gebäudes bzw. zum Dachfirst des Hauptdachs liegen, aus der Fassade der Traufwand aufsteigen, die Außenwand eines Gebäudes also senkrecht über die Traufe hinaus bis in die Höhe des Daches hinein fortsetzen, und in aller Regel in der Flucht der Außenwand liegen ( OVG Lüneburg, Urt. v. 19.06.2012 - 1 LB 169/11 -, Rn. 48, juris, VGH Kassel, Beschl. v. 10.07.2007 - 3 ZU 433/07 -, Rn. 5, 9, juris).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2012 - 2 L 132/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18969
OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2012 - 2 L 132/11 (https://dejure.org/2012,18969)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.06.2012 - 2 L 132/11 (https://dejure.org/2012,18969)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 2 L 132/11 (https://dejure.org/2012,18969)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 35 Abs 3 BauGB
    Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich, Ausweitung eines Ortsteils in den Außenbereich

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BauGB § 34 Abs. 1
    Endung des Bebauungszusammenhangs im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB in aller Regel am letzten Baukörper; Beurteilung des für einen Ortsteil erforderlichen "gewissen Gewichts" bei einer Ansammlung von Wohngebäuden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich, Ausweitung eines Ortsteils in den Außenbereich

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Endung des Bebauungszusammenhangs im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB in aller Regel am letzten Baukörper; Beurteilung des für einen Ortsteil erforderlichen "gewissen Gewichts" bei einer Ansammlung von Wohngebäuden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 712
  • ZfBR 2012, 789
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 3.72

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2012 - 2 L 132/11
    Der Bebauungszusammenhang im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB endet in aller Regel am letzten Baukörper (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.10.1973 - IV C 3.72 -, BRS 27 Nr. 56; Beschl. v. 12.03.1999 - 4 B 112/98 -, NVwZ 1999, 763 [765]).(Rn.6).

    Der Bebauungszusammenhang im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB endet in aller Regel am letzten Baukörper (BVerwG, Urt. v. 12.10.1973 - 4 C 3.72 -, BRS 27 Nr. 56; Beschl. v. 12.03.1999 - 4 B 112.98 -, NVwZ 1999, 763 [765]).

  • BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98

    Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2012 - 2 L 132/11
    Der Bebauungszusammenhang im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB endet in aller Regel am letzten Baukörper (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.10.1973 - IV C 3.72 -, BRS 27 Nr. 56; Beschl. v. 12.03.1999 - 4 B 112/98 -, NVwZ 1999, 763 [765]).(Rn.6).

    Der Bebauungszusammenhang im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB endet in aller Regel am letzten Baukörper (BVerwG, Urt. v. 12.10.1973 - 4 C 3.72 -, BRS 27 Nr. 56; Beschl. v. 12.03.1999 - 4 B 112.98 -, NVwZ 1999, 763 [765]).

  • BVerwG, 12.06.1973 - IV B 79.72

    Begriff des "Ortsteils" i.S. der §§ 19, 34 BBauG

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2012 - 2 L 132/11
    Zur Beantwortung der Frage, ob eine Ansammlung von Wohngebäuden das für einen Ortsteil erforderliche "gewisse Gewicht" besitzt, ist nicht allein ihre Zahl aussagekräftig; vielmehr ist wesentlich auch darauf abzustellen, wie sich diese Ansammlung von Wohngebäuden in ihrer Größe zu den sonstigen Bebauungskomplexen auf dem Gebiet der Gemeinde verhält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.06.1973 - IV B 79.72 -, BRS 27 Nr. 41).(Rn.10).

    Die Annahme, dass es sich bei einem Bebauungskomplex um einen Ortsteil im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB handelt, kann sich schon wegen der geringen Anzahl der vorhandenen Bauten und ebenso auch deshalb verbieten, weil der Bebauungskomplex bereits quantitativ in einem Missverhältnis zu den in der Gemeinde sonst vorhandenen Ortsteilen steht (BVerwG, Beschl. v. 12.06.1973 - IV B 79.72 -, BRS 27 Nr. 41).

  • OVG Saarland, 26.06.1987 - 2 R 234/85
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2012 - 2 L 132/11
    Im Falle der Beplanung einer Fläche am Ortsrand fällt die Trennungslinie zwischen Innen- und Außenbereich grundsätzlich mit der "äußeren" Grenze des Bebauungsplanbereichs zusammen, es sei denn, die Grenzziehung ist durch die tatsächliche Entwicklung - wie etwa durch die Fortsetzung der Bebauung über das Plangebiet hinaus - überholt (vgl. SaarlOVG, Urt. v. 26.06.1987 - 2 R 234/85 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2007 - 7 A 1930/07

    Anspruch auf Erteilung einer begehrten Baugenehmigung in einem im Zusammenhang

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2012 - 2 L 132/11
    Entsprechendes gilt, wenn durch ein Vorhaben der Ortsteil weiter in den Außenbereich hinein erweitert und durch eine deshalb zu befürchtende Nachfolgebebauung der Freiraum bis zu einer bislang einen Siedlungssplitter darstellenden Bebauung aufgefüllt würde (vgl. OVG NW, Beschl. v. 17.10.2007 - 7 A 1930/07 -, Juris).
  • BVerwG, 17.01.2005 - 4 B 3.05

    Nichtzulassungsbeschwerde einer Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2012 - 2 L 132/11
    Zwar können örtliche Besonderheiten es rechtfertigen, ihm noch bis zu einem Geländehindernis, einer Erhebung oder einem Einschnitt (Damm, Böschung, Fluss, Waldrand o. ä.) ein oder mehrere Grundstücke zuzuordnen, die unbebaut sind oder trotz des Vorhandenseins von Baulichkeiten sonst nicht zur Prägung der Siedlungsstruktur beitragen (BVerwG, Beschl. v. 17.01.2005 - 4 B 3.05 -, Juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2012 - 2 L 132/11
    Ortsteil im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (BVerwG, Beschl. v. 02.04.2007 - 4 B 7.07 -, BauR 2007, 1383).
  • BVerwG, 11.10.1999 - 4 B 77.99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2012 - 2 L 132/11
    Ein Vorhaben, durch das unter Auffüllung von Freiflächen zwischen Splittersiedlungen erst ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil entstehen oder ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil durch Bebauung eines Zwischenraums zu einer vorhandenen Splittersiedlung erweitert würde, beeinträchtigt als Vorgang einer siedlungsstrukturell zu missbilligenden Entwicklung öffentliche Belange (BVerwG, Beschl. v. 11.10.1999 - 4 B 77.99 -, ZfBR 2000, 425).
  • BVerwG, 02.08.2001 - 4 B 26.01

    Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; Ersetzung eines als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2012 - 2 L 132/11
    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt zu werden pflegen, sind unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken (z.B. Scheunen oder Ställe), Freizeitzwecken (z.B. kleine Wochenendhäuser, Gartenhäuser) oder sonstigen Zwecken dienen, in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen als ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element zu Buche schlagen (BVerwG, Beschl. v. 02.08.2001 - 4 B 26.01 -, ZfBR 2002, 69 [70]).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 4 B 49.00

    Innenbereich; Außenbereich; Ortsteil; Splittersiedlung; Siedlungsstruktur;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2012 - 2 L 132/11
    Ob eine Bebauung eine Splittersiedlung (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB) und damit Teil des Außenbereichs oder Ortsteil im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB und damit bebauungsrechtlicher Innenbereich ist, beurteilt sich nach der Siedlungsstruktur im Gebiet der jeweiligen Gemeinde (BVerwG, Beschl. v. 19.09.2000 - 4 B 49.00 -, ZfBR 2001, 64, m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

  • BVerwG, 19.04.1994 - 4 B 77.94

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit der Streubebauung im Innenbereich, Anforderungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2019 - 2 L 38/17

    Genehmigungsfiktion; Innen- und Außenbereich; Splittersiedlung

    Auch die Richtigkeit der vom Verwaltungsgericht wiedergegebenen Rechtsprechung des Senats, dass eine Besonderheit, von diesem Grundsatz abzuweichen, nicht schon dann vorliege, wenn weitere Flächen am Ende einer Erschließungsstraße - faktisch - noch bebaut werden könnten (Beschluss vom 19.06.2012 - 2 L 132/11 -, juris, Leitsatz 3 und Rdnr. 6), hat der Kläger nicht substantiiert in Zweifel gezogen.

    Insbesondere hat es darauf hingewiesen, dass es örtliche Besonderheiten nach der Verkehrsanschauung rechtfertigen können, den Bebauungszusammenhang noch bis zu einer natürlichen Grenze wie beispielsweise einen Fluss, einen Waldrand oder anderen besonders topografisch wahrnehmbaren Anhaltspunkten (z. B. Geländehindernisse, Erhebungen oder Einschnitte, Dämme, Böschungen oder Gräben) reichen zu lassen, obwohl sie unbebaut sind oder trotz vorhandener Baulichkeiten nicht zur Prägung der Siedlungsstruktur beitragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.10.2015 - 4 B 28.15 -, BRS 83, Nr. 78, juris, Rdnr. 6, m. w. N.; OVG LSA, Beschlüsse vom 19.06.2012, a. a. O. und vom 12.01.2010 - 2 L 54/09 -, NVwZ-RR 2010, 465, juris, Rdnr. 5).

    Damit greift er Gesichtspunkte auf, die nach der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 19.06.2012, a. a. O.) keine Abweichung von dem Grundsatz rechtfertigen, dass der Bebauungszusammenhang in aller Regel am letzten Baukörper endet.

    Bilden Verkehrs- und Versorgungsverbindungen kein Verknüpfungselement, das eine "organische Beziehung" zu einer bebauten Ortslage im Sinne siedlungsstruktureller Unbedenklichkeit herstellt (Beschluss vom 19.06.2012, a. a. O. mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 25.01.1985 - 4 C 29.81 -, BauR 1985, 427, juris, Rdnr. 11), ist auf diese Erschließungselemente zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich auch dann nicht entscheidend abzustellen, wenn sie gerade an der fraglichen Grundstücksgrenze enden.

    In dem vom Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Entscheidung herangezogenen Beschluss des Senats vom 19.06.2012 (a. a. O.) habe es der Senat für erheblich gehalten, ob dem Baugesuch eines nachfolgenden Antragstellers die fehlende Erschließungsmöglichkeit entgegengehalten werden könne oder nicht, wobei es auf die Möglichkeit eines unmittelbaren Anschlusses an die vorhandene Erschließung nicht ankommen solle, wenn die Zuwegung über das Vorhabengrundstück möglich sei.

    Anders als in der Entscheidung des Senats vom 19.06.2012 (a. a. O.) sei die Gefahr einer ungeordneten weiteren Bebauung ausgeschlossen.

    Ohne diese Ausführungen des Verwaltungsgerichts unmittelbar aufzugreifen, leitet der Kläger demgegenüber aus dem Beschluss des Senats vom 19.06.2012 (a. a. O.) ab, dass die Gefahr der Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung i. S. des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB nicht von möglichen baulichen Anlagen ausgehen könne, die an (noch) nicht erschlossenen Grundstücken liegen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Umnutzung

    Die Trennungslinie zwischen Innen- und Außenbereich fällt bei der Beplanung einer Fläche am Ortsrand nicht stets mit der "äußeren" Grenze des Bebauungsplanbereichs zusammen; anders liegt es vielmehr dann, wenn die Grenzziehung durch die tatsächliche Entwicklung - wie etwa durch die Fortsetzung der Bebauung über das Plangebiet hinaus - überholt ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 19.06.2012 - 2 L 132/11 -, BRS 79 Nr. 102, RdNr. 6 in juris, m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 20.12.2018 - 2 K 12861/17

    Wechsel im Klageverfahren von Baugenehmigung zum Bauvorbescheid - Bestimmung des

    28 Das "gewisse Gewicht" für die Bewertung eines Bebauungszusammenhangs als Ortsteil ist nicht für alle Gemeinden und Siedlungsräume einheitlich, sondern nach den siedlungsstrukturellen Gegebenheiten im Gebiet der jeweiligen Gemeinde zu bestimmen (BVerwG, Urt. v. 17.02.1984 - 4 C 56/79 -, NVwZ 1984, 434; Urt. v. 03.12.1998 - 4 C 7/98 -, NVwZ 1999, 527; Beschl. v. 19.09.2000 - 4 B 49/00 - NVwZ-RR 2001, 83; VGH Baden-Württemberg, Urt. v 18.01.2011 - 8 S 600/09 -, VBlBW 2011, 308; Bayerischer VGH, Urt. v. 10.04.2014 - 1 B 14.255 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.11.2009 - 7 A 1236/08 -, juris; Urt. v. 10.07.2018 - 2 A 2504/16 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.06.2012 - 2 L 132/11 -, ZfBR 2012, 789).

    Dabei kann sich die Annahme, dass es sich bei einem Bebauungskomplex um einen Ortsteil handelt, schon wegen der geringen Anzahl der vorhandenen Bauten und ebenso auch deshalb verbieten, weil der Bebauungskomplex bereits quantitativ in einem Missverhältnis zu den in der Gemeinde sonst vorhandenen Ortsteilen steht (BVerwG, Beschl. v. 12.06.1973 - IV B 79.72 -, BRS 27 Nr. 41; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.06.2012 - 2 L 132/11 -, ZfBR 2012, 789).

    Insbesondere wenn deutliche Siedlungsschwerpunkte in der näheren Umgebung vorhanden sind, bleibt eine Streubebauung mit nur wenigen Gebäuden deshalb eine Splittersiedlung und damit insgesamt dem Außenbereich zugeordnet (BVerwG, Beschl. v. 19.04.1994 - 4 B 77.94 -, BauR 1994, 494; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.06.2012 - 2 L 132/11 -, ZfBR 2012, 789).

  • VG Aachen, 07.09.2012 - 3 K 1669/10

    Bauaufsichtliche Ordnungsverfügung zur Beseitigung eines ohne vorherige

    vgl. zum Zusammenfallen der Trennlinie zwischen Innen- und Außenbereich mit der äußeren Grenze des Bebauungsplans bei einer beplanten Ortsrandlage auch: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 L 132/11 -, juris, Rn. 6; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 2 ZB 07.455 -, juris, Rn. 2.
  • VG Halle, 23.08.2012 - 4 A 159/11

    Unwirksamkeit einer Tiefenbegrenzungsregelung von 50 m

    Im Hinblick darauf, dass die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich grundsätzlich am letzten Baukörper verläuft (BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2005 - BVerwG 4 B 3.05 - Juris Rn 7; OVG LSA, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 L 132/11 - Juris Rn 6), ergibt sich unter Zugrundelegung der in den vorgelegten Karten eingezeichneten Bebauung, dass hinsichtlich der Grundstücke, die teilweise im Innen- und teilweise im Außenbereich liegen, die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich nicht typischerweise im Abstand von 50 m zur Straße verläuft, sondern vielmehr regelmäßig einen deutlich geringeren Abstand zur Straße aufweist.
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