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   EuGH, 14.06.2012 - C-606/10   

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https://dejure.org/2012,12975
EuGH, 14.06.2012 - C-606/10 (https://dejure.org/2012,12975)
EuGH, Entscheidung vom 14.06.2012 - C-606/10 (https://dejure.org/2012,12975)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - C-606/10 (https://dejure.org/2012,12975)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Verordnung (EG) Nr. 562/2006 - Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) - Art. 13 - Drittstaatsangehörige mit vorläufigem Aufenthaltstitel - Nationale Regelung, die Drittstaatsangehörigen, die über einen vorläufigen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    ANAFE

    Verordnung (EG) Nr. 562/2006 - Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) - Art. 13 - Drittstaatsangehörige mit vorläufigem Aufenthaltstitel - Nationale Regelung, die Drittstaatsangehörigen, die über einen vorläufigen ...

  • EU-Kommission

    Association nationale d'assistance aux frontières pour les étrangers

    Verordnung (EG) Nr. 562/2006 - Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) - Art. 13 - Drittstaatsangehörige mit vorläufigem Aufenthaltstitel - Nationale Regelung, die Drittstaatsangehörigen, die über einen vorläufigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung (EG) Nr. 562/2006 - Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) - Art. 13 - Drittstaatsangehörige mit vorläufigem Aufenthaltstitel - Nationale Regelung, die Drittstaatsangehörigen, die über einen vorläufigen ...

  • rechtsportal.de

    Verordnung (EG) Nr. 562/2006 - Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) - Art. 13 - Drittstaatsangehörige mit vorläufigem Aufenthaltstitel - Nationale Regelung, die Drittstaatsangehörigen, die über einen vorläufigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    VISA - Das Unionsrecht steht der französischen Regelung nicht entgegen, die es Drittstaatsangehörigen, die über einen vorläufigen Aufenthaltstitel verfügen, verbietet, ohne Rückreisevisum nach Frankreich zurückzukehren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das fehlende Rückreisevisum

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation und Auszüge)

    Rückreisevisumpflicht für Drittstaatsangehörige mit nur vorläufigem Aufenthaltstitel europarechtskonform

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'État (Frankreich), eingereicht am 22. Dezember 2010 - Association nationale d'assistance aux frontières pour les étrangers (Anafé)/Ministre de l'intérieur, de l'utre-mer, des collectivités territoriales et de l'immigration

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Conseil d"État - Auslegung von Art. 5 Abs. 4 Buchst. a und von Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 736
  • DÖV 2012, 689
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 19.06.1990 - C-213/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-606/10
    Außerdem haben nach ständiger Rechtsprechung gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts die Bestimmungen des AEU-Vertrags und die unmittelbar geltenden Rechtsakte der Organe in ihrem Verhältnis zum innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten zur Folge, dass allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts ohne Weiteres unanwendbar wird (vgl. u. a. Urteile vom 9. März 1978, Simmenthal, 106/77, Slg. 1978, 629, Randnr. 17, vom 19. Juni 1990, Factortame u. a., C-213/89, Slg. 1990, I-2433, Randnr. 18, und vom 8. September 2010, Winner Wetten, C-409/06, Slg. 2010, I-8015, Randnr. 53).
  • EuGH, 01.04.1993 - C-31/91

    Lageder u.a. / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-606/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann nämlich eine gegen das Unionsrecht verstoßende Praxis eines Mitgliedstaats bei einem Einzelnen, dem die so geschaffene Lage zugutekommt, kein berechtigtes Vertrauen begründen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1982, Maizena, 5/82, Slg. 1982, 4601, Randnr. 22, und vom 1. April 1993, Lageder u. a., C-31/91 bis C-44/91, Slg. 1993, I-1761, Randnr. 34).
  • EuGH, 01.04.1993 - C-44/91
    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-606/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann nämlich eine gegen das Unionsrecht verstoßende Praxis eines Mitgliedstaats bei einem Einzelnen, dem die so geschaffene Lage zugutekommt, kein berechtigtes Vertrauen begründen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1982, Maizena, 5/82, Slg. 1982, 4601, Randnr. 22, und vom 1. April 1993, Lageder u. a., C-31/91 bis C-44/91, Slg. 1993, I-1761, Randnr. 34).
  • EuGH, 15.02.1996 - C-63/93

    Duff u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-606/10
    Was den Grundsatz des Vertrauensschutzes angeht, ist die Berufung auf diesen gegenüber einer Unionsregelung nur insoweit möglich, als die Union, d. h. eines ihrer Organe, zuvor selbst eine Situation geschaffen hat, die ein berechtigtes Vertrauen erwecken konnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Februar 1996, Duff u. a., C-63/93, Slg. 1996, I-569, Randnr. 20, sowie vom 6. März 2003, Niemann, C-14/01, Slg. 2003, I-2279, Randnr. 56).
  • EuGH, 29.04.1999 - C-224/97

    Ciola

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-606/10
    Außerdem hat der Gerichtshof zum einen festgestellt, dass sich alle Träger der Verwaltung einschließlich der Gemeinden und der sonstigen Gebietskörperschaften diesem Vorrang zu beugen haben, so dass sich der Einzelne ihnen gegenüber auf derartige Normen des Unionsrechts berufen kann, und zum anderen, dass die Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, die den genannten Normen entgegenstehen, sowohl Rechts- als auch Verwaltungsvorschriften umfassen können (vgl. Urteil vom 29. April 1999, Ciola, C-224/97, Slg. 1999, I-2517, Randnrn.
  • EuGH, 06.03.2003 - C-14/01

    Niemann

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-606/10
    Was den Grundsatz des Vertrauensschutzes angeht, ist die Berufung auf diesen gegenüber einer Unionsregelung nur insoweit möglich, als die Union, d. h. eines ihrer Organe, zuvor selbst eine Situation geschaffen hat, die ein berechtigtes Vertrauen erwecken konnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Februar 1996, Duff u. a., C-63/93, Slg. 1996, I-569, Randnr. 20, sowie vom 6. März 2003, Niemann, C-14/01, Slg. 2003, I-2279, Randnr. 56).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-606/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ist das innerstaatliche Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Unionsrechts anzuwenden hat, gehalten, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lässt (vgl. u. a. Urteile Simmenthal, Randnrn. 21 bis 24, und vom 18. Juli 2007, Lucchini, C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 61).
  • EuGH, 08.11.2007 - C-421/06

    Fratelli Martini und Cargill

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-606/10
    Ferner gebietet der Grundsatz der Rechtssicherheit, der ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist, dass Rechtsakte der Union eindeutig sind und ihre Anwendung für die Betroffenen vorhersehbar ist (Beschluss vom 8. November 2007, Fratelli Martini und Cargill, C-421/06, Randnr. 56; im gleichen Sinne Urteil vom 21. Juli 2011, Alcoa Trasformazioni/Kommission, C-194/09 P, Slg. 2011, I-6311, Randnr. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-606/10
    Außerdem haben nach ständiger Rechtsprechung gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts die Bestimmungen des AEU-Vertrags und die unmittelbar geltenden Rechtsakte der Organe in ihrem Verhältnis zum innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten zur Folge, dass allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts ohne Weiteres unanwendbar wird (vgl. u. a. Urteile vom 9. März 1978, Simmenthal, 106/77, Slg. 1978, 629, Randnr. 17, vom 19. Juni 1990, Factortame u. a., C-213/89, Slg. 1990, I-2433, Randnr. 18, und vom 8. September 2010, Winner Wetten, C-409/06, Slg. 2010, I-8015, Randnr. 53).
  • EuGH, 07.04.2011 - C-153/10

    Sony Supply Chain Solutions (Europe)

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-606/10
    Daraus folgt, dass das unionsrechtswidrige Verhalten einer für die Anwendung des Unionsrechts zuständigen nationalen Behörde kein berechtigtes Vertrauen eines Einzelnen darauf begründen kann, in den Genuss einer unionsrechtswidrigen Behandlung zu kommen (vgl. Urteil vom 7. April 2011, Sony Supply Chain Solutions [Europe], C-153/10, Slg. 2011, I-2775, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.07.2011 - C-4/10

    Eine Marke, die die geografische Angabe "Cognac" enthält, kann nicht für eine

  • EuGH, 21.07.2011 - C-194/09

    Alcoa Trasformazioni / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuGH, 15.12.1982 - 5/82

    Hauptzollamt Krefeld / Maizena

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

  • EuGH, 30.11.1978 - 31/78

    Bussone

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 383/19

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 des Vertrags über die

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bewirken gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts die Bestimmungen des AEU-Vertrags und die unmittelbar geltenden Rechtsakte der Organe in ihrem Verhältnis zum innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten, dass allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts ohne Weiteres unanwendbar wird (EuGH 4. Februar 2016 - C-336/14 - Rn. 52; 14. Juni 2012, - C-606/10 - Rn. 73) .
  • BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 225/20

    Datenschutzbeauftragter - Kündigungsschutz - Unionsrecht

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs bewirken gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts die Bestimmungen des AEU-Vertrags und die unmittelbar geltenden Rechtsakte der Organe in ihrem Verhältnis zum innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten, dass allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts ohne Weiteres unanwendbar wird (EuGH 4. Februar 2016 - C-336/14 - Rn. 52; 14. Juni 2012 - C-606/10 - Rn. 73) .
  • EuGH, 08.09.2015 - C-105/14

    Indem das italienische Recht bei schwerem Mehrwertsteuerbetrug aufgrund einer zu

    52      Die Bestimmungen des Art. 325 Abs. 1 und 2 AEUV haben daher gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts in ihrem Verhältnis zum innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten zur Folge, dass allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des geltenden nationalen Rechts ohne Weiteres unanwendbar wird (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil ANAFE, C"606/10, EU:C:2012:348, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 621/19

    Datenschutzbeauftragter - Abberufung - Unionsrecht

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bewirken gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts die Bestimmungen des AEU-Vertrags und die unmittelbar geltenden Rechtsakte der Organe in ihrem Verhältnis zum innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten, dass allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts ohne Weiteres unanwendbar wird (EuGH 4. Februar 2016 - C-336/14 - Rn. 52; 14. Juni 2012 - C-606/10 - Rn. 73) .
  • EuGH, 05.05.2015 - C-146/13

    Der Gerichtshof weist die beiden Klagen Spaniens gegen die Verordnungen zur

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs setzt die unmittelbare Anwendbarkeit einer Verordnung gemäß Art. 288 Abs. 2 AEUV voraus, dass die Verordnung in Kraft tritt und zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung findet, ohne dass es irgendwelcher Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf, sofern die betreffende Verordnung nicht den Mitgliedstaaten die Aufgabe überlässt, selbst die erforderlichen Rechts-, Verwaltungs- und Finanzvorschriften zu erlassen, damit die Bestimmungen der Verordnung durchgeführt werden können (vgl. Urteile Bussone, 31/78, EU:C:1978:217, Rn. 32, und ANAFE, C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG Hamburg, 08.11.2013 - 4 K 109/11

    Ausfuhrerstattung: Schutz von Rindern beim Eisenbahntransport - Grenzen des

    Die Berufung auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes gegenüber einer Unionsregelung ist zwar nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nur insoweit möglich, als die Union zuvor selbst eine Situation geschaffen hat, die ein berechtigtes Vertrauen erwecken kann (vgl. EuGH, Urteil vom 14.06.2012, C-606/10, Rz. 78; Urteil vom 17.03.2011, C-221/09, Rz. 71; Urteil vom 16.12.2008, C-47/07 P, Rz. 34; Urteil vom 06.03.2003, C-14/01, Rz. 56).

    Die Berufung auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nur möglich, wenn auf Unionsebene und damit von einem Unionsorgan eine Lage geschaffen wurde, die ein berechtigtes Vertrauen in deren Fortbestand hervorrufen konnte (vgl. nur EuGH, Urteil vom 14.06.2012, C-606/10, Rz. 78; Urteil vom 06.03.2003, C-14/01, Rz. 56).

    Eine solche unionsrechtswidrige nationale Verwaltungspraxis kann jedoch kein berechtigtes Vertrauen der Ausführer darauf begründen, weiterhin in den Genuss einer unionsrechtswidrigen Behandlung zu kommen (ständige Rechtsprechung des EuGH, vgl. etwa Urteil vom 20.06.2013, C-568/11, Rz. 52; Urteil vom 14.06.2012, C-606/10, Rz. 80 f.).

  • EuGH, 05.02.2020 - C-341/18

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Enrôlement des marins dans le port

    Zur Beantwortung der Vorlagefrage ist einleitend darauf hinzuweisen, dass Gegenstand und Grundsätze des Schengener Grenzkodex gemäß seinem Art. 1 sind, die Entwicklung der Union als einem gemeinsamen Raum für den freien Verkehr der Bürger ohne Binnengrenzen zu fördern und dazu Regeln für die Kontrolle von Personen festzulegen, die die Außengrenzen der Staaten des Schengenraums überschreiten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juni 2012, Association nationale d'assistance aux frontières pour les étrangers, C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 23).

    Was schließlich das Ziel von Art. 11 Abs. 1 des Schengenkodex betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Kodex ganz allgemein zu dem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen gehört, in dem in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug insbesondere auf die Kontrollen an den Außengrenzen nach Art. 3 Abs. 2 EUV und Art. 67 Abs. 2 AEUV der freie Personenverkehr gewährleistet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juni 2012, Association nationale d'assistance aux frontières pour les étrangers, C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 25).

    Nach dem sechsten Erwägungsgrund dieses Kodex liegen Kontrollen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten nicht nur im Interesse des Mitgliedstaats, an dessen Außengrenzen sie erfolgen, sondern auch im Interesse sämtlicher Mitgliedstaaten, die die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juni 2012, Association nationale d'assistance aux frontières pour les étrangers, C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 24).

  • EuGH, 05.05.2015 - C-147/13

    Spanien / Rat - Nichtigkeitsklage - Umsetzung einer verstärkten Zusammenarbeit -

    Die unmittelbare Anwendbarkeit einer Verordnung gemäß Art. 288 Abs. 2 AEUV setzt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs voraus, dass die Verordnung in Kraft tritt und zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung findet, ohne dass es irgendwelcher Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf, sofern die betreffende Verordnung nicht den Mitgliedstaaten die Aufgabe überlässt, selbst die erforderlichen Rechts-, Verwaltungs- und Finanzvorschriften zu erlassen, damit die Bestimmungen der Verordnung wirksam durchgeführt werden können (vgl. Urteile Bussone, 31/78, EU:C:1978:217, Rn. 32, und ANAFE, C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 72 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-574/15

    Scialdone - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG

    68 Vgl. z. B. Urteile vom 9. März 1978, Simmenthal (106/77, EU:C:1978:49, Rn. 17), und vom 14. Juni 2012, ANAFE (C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. Urteil vom 14. Juni 2012, ANAFE (C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 70 ff.), wo der Gerichtshof die Möglichkeit ablehnte, dass Inhaber von Wiedereinreiseerlaubnissen, die von den französischen Behörden unter Verstoß gegen den Schengener Kodex ausgestellt worden waren, sich auf Vertrauensschutz berufen konnten.

  • EuGH, 04.09.2014 - C-575/12

    Drittstaatsangehörige können auch dann in das Hoheitsgebiet der Union einreisen,

    Im Übrigen hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die mit dem Schengener Übereinkommen vom 14. Juni 1985 geschaffene Regelung als Folge des freien Übertritts der Grenzen innerhalb des Schengen-Raums ein hohes einheitliches Kontroll- und Überwachungsniveau an den Außengrenzen gewährleisten soll (Urteil Kommission/Spanien, C-503/03, EU:C:2006:74, Rn. 37), und zwar dadurch, dass die in den Art. 6 bis 13 des Schengener Grenzkodex festgelegten harmonisierten Vorschriften über die Kontrolle an den Außengrenzen eingehalten werden (vgl. in diesem Sinne Urteil ANAFE, C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 26 und 29).
  • EuGH, 09.02.2017 - C-283/16

    S. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 4/2009 - Art. 41 Abs. 1

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2016 - C-101/15

    Pilkington Group u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle (Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2014 - C-575/12

    Air Baltic Corporation

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2013 - C-568/11

    Agroferm - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1265/2001 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2016 - C-47/15

    Nach Auffassung von Generalanwalt Szpunar darf gegen einen

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2019 - C-386/18

    Coöperatieve Producentenorganisatie en Beheersgroep Texel

  • EuG, 30.01.2018 - T-625/16

    Przedsiebiorstwo Energetyki Cieplnej / ECHA

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