Rechtsprechung
VGH Bayern, 10.01.2013 - 8 B 12.305 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verjährung eines Folgenbeseitigungsanspruchs durch Schaffung des Zustands eines Überbaus der Straßenfläche in nicht gewidmete Grundstücke durch einen Straßenbaulastträger
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 14 GG, Art. 6 Abs. 5 BayStrWG, §§ 229, 1004 BGB
Straßenrecht: Beseitigung eines unrechtmäßigen Überbaus | Folgenbeseitigungsanspruch bei unrechtmäßigem Überbau; Verjährung; Beseitigung durch den Eigentümer auf eigene Kosten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayStrWG Art. 6 Abs. 5; BayStrWG Art. 10 Abs. 1
Verjährung eines Folgenbeseitigungsanspruchs durch Schaffung des Zustands eines Überbaus der Straßenfläche in nicht gewidmete Grundstücke durch einen Straßenbaulastträger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 26.10.2010 - M 2 K 10.2006
- VGH Bayern, 10.01.2013 - 8 B 12.305
- BVerwG, 12.07.2013 - 9 B 12.13
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 254
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.01.2011 - V ZR 141/10
Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer Störung in der Ausübung des …
Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2013 - 8 B 12.305
Diese Rechtswidrigkeit des Eingriffs wird auch durch das Erlöschen des Folgenbeseitigungsanspruchs selbst nicht ausgeräumt (vgl. BGH, U.v. 28.1.2011 - V ZR 141/10 - NJW 2011, 1068/1069).Sowohl in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu als öffentlich-rechtlich zu beurteilenden Anlagen, die rechtswidrig verlegt oder errichtet wurden, als auch in der strukturähnlichen Rechtsprechung der Zivilgerichte zu rechtswidrig geschaffenen privatrechtlichen Anlagen in Verbindung mit dem Beseitigungsanspruch gegen den Störer nach § 1004 BGB und dessen Verjährung ist geklärt, dass der Gestörte nach Eintritt der Verjährung die Beseitigung des rechtswidrig geschaffenen Zustands auf eigene Kosten durchführen darf (…vgl. BayVGH, U.v. 8.2.2012 - 4 B 11.175 - FStBay 2012 Rn. 265, S. 812 f. m.w.N.; BGH, U.v. 28.1.2011 - V ZR 141/10 - NJW 2011, 1068/1069 m.w.N.).
- VGH Bayern, 04.08.1998 - 8 B 97.62
Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2013 - 8 B 12.305
Ergänzend wird lediglich angemerkt, dass der Senat in seiner Rechtsprechung zur Verjährungsdauer nach altem Recht vor der Schuldrechtsreform entschieden hatte, der Folgenbeseitigungsanspruch verjähre "längstens" in 30 Jahren (vgl. BayVGH, U.v. 4.8.1998 - 8 B 97.62 - NJW 1999, 666 f.).17 Auch wenn das Institut der Verjährung, wie das Erstgericht zutreffend ausführt, ein Erlöschen des Anspruchs bewirkt (vgl. BayVGH, U.v. 4.8.1998 - 8 B 97.62 - NJW 1999, 666/667) steht dieser Umstand der vom Kläger beabsichtigten Beseitigung durch ihn selbst und auf eigene Kosten nicht entgegen.
- BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91
Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen …
Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2013 - 8 B 12.305
Die Rechtsstellung eines Eigentümers als Anlieger einer öffentlichen Straße hat zum Inhalt, dass von der Straße keine Beeinträchtigungen ausgehen dürfen, für die keine (ausreichende) Rechtsgrundlage besteht (vgl. BVerwG, U.v. 26.8.1993 - 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100/119).Zumutbarkeitserwägungen aus der Sicht des Trägers der Straßenbaulast vermögen der Rechtswidrigkeit des (Überbau-)Zustands nicht entgegengehalten zu werden (vgl. dazu ausführlich BVerwG, U.v. 26.8.1993 - 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100/115 ff.).
- VGH Bayern, 15.09.1999 - 8 B 97.1349
Wegeverlauf über ungewidmete Fläche
Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2013 - 8 B 12.305
Diese Verantwortung hat insbesondere die Verpflichtung zum Inhalt, den Bestand einer Straße und ihren Verbleib in dem gewidmeten Wegegrundstück regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls dafür Sorge zu tragen, dass die Wegefläche im Fall einer Verlagerung in das gewidmete Wegegrundstück hinein zurückverlegt wird (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - BayVBl 2000, 345 ff.). - VGH Bayern, 11.01.2005 - 8 CS 04.3275
Sperrung einer tatsächlich öffentlichen Verkehrsfläche durch den Eigentümer
Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2013 - 8 B 12.305
Dem Kläger ist es lediglich nicht gestattet, eine verbotene Selbsthilfe (§ 229 BGB) vorzunehmen (st. Rspr.; vgl. etwa BayVGH, B.v. 11.1.2005 - 8 CS 04.3275 - NuR 2005, 463/464). - VGH Bayern, 08.02.2012 - 4 B 11.175
Entfernung einer Abwasserleitung; Verjährung; Duldungspflicht; Entfernung durch …
Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2013 - 8 B 12.305
Sowohl in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu als öffentlich-rechtlich zu beurteilenden Anlagen, die rechtswidrig verlegt oder errichtet wurden, als auch in der strukturähnlichen Rechtsprechung der Zivilgerichte zu rechtswidrig geschaffenen privatrechtlichen Anlagen in Verbindung mit dem Beseitigungsanspruch gegen den Störer nach § 1004 BGB und dessen Verjährung ist geklärt, dass der Gestörte nach Eintritt der Verjährung die Beseitigung des rechtswidrig geschaffenen Zustands auf eigene Kosten durchführen darf (vgl. BayVGH, U.v. 8.2.2012 - 4 B 11.175 - FStBay 2012 Rn. 265, S. 812 f. m.w.N.; BGH, U.v. 28.1.2011 - V ZR 141/10 - NJW 2011, 1068/1069 m.w.N.).
- VG Trier, 04.04.2018 - 9 K 9300/17
Ausschluss eines Folgenbeseitigungsanspruchs bei Unzumutbarkeit; Erlöschen des …
Dieser Umstand steht der vom Kläger beabsichtigten Beseitigung durch sich selbst und auf eigene Kosten jedoch nicht entgegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2013 - 9 B 12.13. - BayVGH, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 8 B 12.305 - Rn. 17; VG Neustadt…, Urteil vom 10. Juli 2014, a.a.O., jeweils juris).Die Rechtswidrigkeit des Eingriffs wird auch durch das Erlöschen des Folgenbeseitigungsanspruchs selbst nicht ausgeräumt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 141/10 - BayVGH, Beschluss vom 10. Januar 2013, a.a.O., jeweils juris).
Vor allem bestehen diese Ansprüche selbst dann noch, wenn ein Folgenbeseitigungsanspruch infolge Verjährung erloschen ist (BVerwG…, Beschluss vom 12. Juli 2013, a.a.O., Rn. 5; BayVGH…, Urteil vom 26. Februar 2013 - 8 B 11.1708, Rn. 33, und Beschluss vom 10. Januar 2013, a.a.O., Rn. 19, jeweils juris).
Dem Kläger ist es lediglich nicht gestattet, eine verbotene Selbsthilfe (§ 229 BGB) vorzunehmen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. Januar 2013, a.a.O., juris).
- VGH Bayern, 26.02.2013 - 8 B 11.1708
Sperrung eines nicht gewidmeten Fußwegs durch Grundstückseigentümer, tatsächlich …
Er kann zur Wahrnehmung seiner Rechte aber die von der Rechtsordnung vorgesehenen behördlichen und gerichtlichen Mittel ergreifen (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2005 - 8 CS 04.3275 - NuR 2005, 463/464;… B.v. 07.02.2011 - 11 CS 10.3000 - juris Rn. 20;… B.v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 10; B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - juris Rn. 20) und auf diesem Weg einen Folgenbeseitigungsanspruch gegen den Straßenbaulastträger oder seine Befugnis zur Ausübung seiner Eigentümerrechte durch Beseitigung oder Sperrung der Wegeflächen auf eigene Kosten durchsetzen.Denn die Ausübung des Eigentumsrechts ist nach § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB unverjährbar (vgl. BGH, U.v. 28.1.2011 - V ZR 141/10 - NJW 2011, 1068/1069 m.w.N.; im Anschluss BayVGH, B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - juris Rn. 19).
- VG München, 23.06.2017 - M 2 K 16.4860
Beseitigung einer rechtswidrigen Eigentumsstörung
Vor allem bestehen diese Ansprüche selbst dann noch, wenn ein Folgenbeseitigungsanspruch infolge Verjährung erloschen ist (…BayVGH, U. v. 26.2.2013 - 8 B 11.1708 - juris Rn. 33; BayVGH, B. v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - juris Rn. 19).Liegt eine Straßenfläche auf nicht gewidmeten Straßengrund, wird diese nicht durch Art. 6 Abs. 5 BayStrWG geschützt, wonach die öffentlich-rechtliche Widmung das private Eigentumsrecht überlagert, und liegt mithin grundsätzlich eine rechtswidrige Störung des Grundeigentums vor (BayVGH, B. v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - juris Rn. 17).
Hierzu gehört insbesondere eine gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs gegen den Störer auf Duldung der Störungsbeseitigung auf eigene Kosten (…BayVGH, U. v. 26.2.2013 - 8 B 11.1708 - juris Rn. 32 - 34; BayVGH, B. v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - juris Rn. 20;… Schmid in Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Art. 53 Rn. 35 m.w.N.).
Hierbei kann nach Auffassung des Gerichts nicht nur der Anspruch auf Duldung der Beseitigung der Straßenflächen (vgl. dazu etwa BayVGH, B. v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - juris), sondern auch jener auf Duldung der Sperrung der Straßenflächen im Wege der allgemeinen Leistungsklage geltend gemacht werden.
- VG München, 13.10.2020 - M 10 K 18.6116
Erfolgreiche Klage eines Grundstückseigentümers auf Duldung der Beseitigung eines …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…B.v. 12.7.2013 - 9 B 12.13 - juris Rn. 4) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - juris Rn.17) ist der Grundstückseigentümer befugt, rechtswidrige Störungen seines Eigentums nach entsprechender Ankündigung (…BayVGH, U.v. 8.2.2012 - 4 B 11.175 - juris Rn. 29) auf eigene Kosten zu beseitigen. - VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1655
Erfolgreiche Klage auf Duldung der Beseitigung einer öffentlichen Straße, die …
Der Eigentümer kann hieraus gegenüber dem Störer beanspruchen, jedenfalls die Maßnahmen zu dulden, die nötig sind, um eine rechtswidrige Eigentumsstörung zu beseitigen (…vgl. BVerwG, B.v. 12.7.2013 - 9 B 12.13 - NVwZ 2013, 1292 = juris Rn. 4; vorgehend BayVGH, B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - BayVBl 2013, 606 = juris Rn. 19).Hierzu muss er sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden - und ggf. auch an die zuständige Straßenbaubehörde, wenn die Beseitigung der Verkehrsfläche inmitten steht (…vgl. BayVGH, U.v. 15.09.1999 - 8 B 97.1349 - BayVBl 2000, 345 = juris Rn. 35 ff.; B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - BayVBl 2013, 606 = juris Rn. 18) -, um die (straßenverkehrsrechtliche) Freigabe der Verkehrsfläche durch Zustimmung zur Sperrung bzw. Beseitigung zu erlangen.
- VGH Bayern, 15.02.2021 - 8 B 20.2352
Sperrung eines tatsächlich-öffentlichen Wegs durch den Grundstückseigentümer
Hierzu muss er sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden - und ggf. auch an die zuständige Straßenbaubehörde, wenn die Beseitigung der Verkehrsfläche inmitten steht (vgl. dazu BayVGH, U.v. 15.09.1999 - 8 B 97.1349 - BayVBl 2000, 345; B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - BayVBl 2013, 606 = juris Rn. 18) -, um von dieser die (straßenverkehrsrechtliche) Freigabe der Verkehrsfläche durch Zustimmung zur Sperrung zu erlangen. - OVG Saarland, 18.06.2014 - 1 A 20/14
Verjährung bzw. Verwirkung eines Anspruchs aus § 1004 BGB auf Unterlassung des …
Dies berechtigt ihn, rechtswidrige Einwirkungen auf sein Grundstück abzuwehren.(BVerwG…, Beschluss vom 12.7.2013 - 9 B 12/13-, juris Rdnr. 3 m.w.N.; hinsichtlich einer nicht gewidmeten Straßenfläche: BayVGH, Beschluss vom 10.1.2013 - 8 B 12.305-, juris Rdnrn. 17 - 20) Der Rechtsvorgänger des Klägers hätte mithin jederzeit - auch noch nach vielen Jahren - die Beendigung der andauernden Störung seines Eigentums durch dessen rechtswidrige Dauerinanspruchnahme zur Abwasserentsorgung verlangen können und ebenso kann der Kläger die Beendigung der sich ständig fortsetzenden Störung verlangen. - VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 3 K 15.331
Recht zur Sperrung für die öffentliche Verkehrsnutzung
Er kann zur Wahrnehmung seiner Rechte jedoch die von der Rechtsordnung vorgesehenen behördlichen und gerichtlichen Mittel ergreifen (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2005 - 8 CS 04.3275 - NuR 2005, 463/464;… B.v. 7.2.2011 - 11 CS 10.3000 - juris Rn. 20;… B.v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 10; B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - juris Rn. 20) und auf diesem Weg einen Folgenbeseitigungsanspruch gegen den Straßenbaulastträger oder seine Befugnis zur Ausübung seiner Eigentümerrechte durch Beseitigung oder Sperrung der Wegeflächen auf eigene Kosten durchsetzen.Denn die Ausübung des Eigentumsrechts ist nach § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB unverjährbar (vgl. BGH, U.v. 28.1.2011 - V ZR 141/10 - NJW 2011, 1068/1069 m.w.N.; im Anschluss BayVGH, B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - juris Rn. 19).
- VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1656
Duldung der Beseitigung öffentlicher Verkehrsflächen - allgemeine Leistungsklage
Der Eigentümer kann hieraus gegenüber dem Störer beanspruchen, jedenfalls die Maßnahmen zu dulden, die nötig sind, um eine rechtswidrige Eigentumsstörung zu beseitigen (…vgl. BVerwG, B.v. 12.7.2013 - 9 B 12.13 - NVwZ 2013, 1292 = juris Rn. 4; vorgehend BayVGH, B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - BayVBl 2013, 606 = juris Rn. 19).Hierzu muss er sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden - und ggf. auch an die zuständige Straßenbaubehörde, wenn die Beseitigung der Verkehrsfläche inmitten steht (…vgl. BayVGH, U.v. 15.09.1999 - 8 B 97.1349 - BayVBl 2000, 345 = juris Rn. 35 ff.; B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - BayVBl 2013, 606 = juris Rn. 18) -, um die (straßenverkehrsrechtliche) Freigabe der Verkehrsfläche durch Zustimmung zur Sperrung bzw. Beseitigung zu erlangen.
- VGH Bayern, 23.06.2021 - 8 CS 21.1245
Verwirkung des Widerrufsrechts der Freigabe einer privaten Wegfläche für den …
Hierzu muss er sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden - und ggf. auch an die zuständige Straßenbaubehörde, wenn die Beseitigung der Verkehrsfläche inmitten steht (…vgl. dazu BayVGH, U.v. 15.09.1999 - 8 B 97.1349 - BayVBl 2000, 345 = juris Rn. 34 f.; B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - BayVBl 2013, 606 = juris Rn. 18) -, um von dieser die (straßenverkehrsrechtliche) Freigabe der Verkehrsfläche durch Zustimmung zur Sperrung zu erlangen. - VG München, 21.05.2014 - M 23 K 13.4080
Sperrung einer tatsächlich öffentlichen Verkehrsfläche
- VGH Bayern, 08.03.2019 - 4 CE 18.2597
Duldungspflicht kommunaler Wasserleitungen
- VG Regensburg, 03.12.2020 - RO 2 K 17.782
Erfolgreiche Klage auf Duldung des Rückbaus von auf einem Privatgrundstück …
- VG Ansbach, 22.09.2014 - AN 10 K 12.00430
Mit Straße überbauter Privatgrund; fehlende Widmung; verjährter …
- VGH Bayern, 13.01.2016 - 8 B 15.522
Gewidmete Straßenflächen als Anknüpfungspunkt für naturschutzrechtliche oder auch …
- VG München, 01.07.2014 - M 23 K 13.861
- VGH Bayern, 14.03.2018 - 8 C 18.285
Unzulässige Verwendung des Auffangstreitwerts
- VG Würzburg, 10.03.2020 - W 4 K 19.1104
Erfolglose Klage wegen Sperrung eines öffentlichen Wegs
- VG München, 15.11.2023 - M 28 K 18.128
Straßenrecht, öffentlich-rechtlicher Unterlassungs- und …
- VGH Bayern, 14.08.2020 - 8 ZB 20.227
Straßenrechtliche Wiederherstellung einer Zufahrt: Anforderung an das Ende der …
- VGH Bayern, 23.11.2018 - 4 CE 18.2597
Duldung kommunaler Wasser- und Abwasserleitungen
- VG München, 09.07.2013 - M 2 K 12.5114
Straßen- und Wegerecht; Herausgabeanspruch hinsichtlich Straßengrundstücken; …
- VG München, 13.10.2015 - M 2 K 15.1586
Beseitigung einer tatsächlich-öffentlichen Straße
- VG Regensburg, 30.07.2018 - RO 5 K 16.869
Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten im Zusammenhang mit einem …
Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 1 C 10059/12.OVG |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 6 S 1 Nr 5 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB, § 214 Abs 1 BauGB
Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Ausweisung eines Sondergebietes zur Sicherung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes im Hinblick auf ein Kulturdenkmal; hier: jüdischer Friedhof und Kapelle - Wolters Kluwer
Ausweisung eines der Sicherung und Entwicklung des Ortsbildes und Landschaftsbildes im Hinblick auf ein das Landschaftsbild prägendes Kulturdenkmal dienenden Gebietes als sonstiges Sondergebiet i.S.v. § 11 Abs. 1 BauNVO
- esovgrp.de
BauGB § 1,BauGB § ... 1 Abs 3,BauGB § 1 Abs 6,BauGB § 1 Abs 6 S 1,BauGB § 1 Abs 6 S 1 Nr 5,BauGB § 1 Abs 7,BauGB § 2,BauGB § 2 Abs 3,BauGB § 35,BauGB § 35 Abs 2,BauGB § 35 Abs 2 Nr 1,BauGB § 214,BauGB § 214 Abs 1,BauNVO § 11,BauNVO § 11 Abs 2
Abwägung, Art der Nutzung, Bauverbot, Bauverbotszone, Belang, Bestimmtheit, Bestimmtheitsgebot, Denkmalschutz, Denkmalzone, Eigentumsinteresse, Erforderlichkeit, Ermittlungsgebot, Ermittlungsmangel, Erweiterungsabsicht, Friedhof, Gewichtigkeit, Gewichtigkeit der Belange, ... - ra.de
- rechtsportal.de
Abwägung; Art der Nutzung; Bestimmtheitsgebot; Denkmalschutz; Eigentumsinteresse; Erforderlichkeit; Ermittlungsgebot; Ermittlungsmangel; Erweiterungsabsichten; Gewichtigkeit der Belange; Landschaft; Landschaftsbild; landschaftsbildprägend; Negativplanung; Sondergebiet; ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schutz von Kulturdenkmal durch Sondergebiet möglich!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 254
- DVBl 2013, 122
- BauR 2013, 724
- ZfBR 2013, 53
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87
Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 1 C 10059/12
Denn dies kann - wie hier - auch durch negative Beschreibungen in der Weise geschehen, dass bestimmte Anlagen unzulässig sind (s. BVerwG, Urteil vom 14. April 1998 - 4 C 52.87 -, juris). - BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90
Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 1 C 10059/12
Der Gemeinde ist es nämlich keinesfalls verwehrt, auf entsprechende Bauvoranfragen mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu reagieren, der diesen die materielle Rechtsgrundlage entzieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990, NVwZ 1991, 875). - BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91
Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 1 C 10059/12
Ob ein Bebauungsplan erforderlich ist, richtet sich nach der planerischen Konzeption der Gemeinde (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993, BVerwGE 92, 8).
- BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99
Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 1 C 10059/12
Der Gemeinde kommt im Rahmen der Frage der städtebaulichen Erforderlichkeit ein weites planerisches Ermessen zu, innerhalb dessen sie ermächtigt ist, eine "Städtebaupolitik" entsprechend ihren städtebaulichen Vorstellungen zu betreiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999, NVwZ 1999, 1338). - BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00
Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 1 C 10059/12
Dies folgt bereits daraus, dass er sich als Eigentümer eines Grundstücks, welches teilweise im Plangebiet gelegen ist, gegen Festsetzungen des Bebauungsplanes wendet, die unmittelbar sein Grundstück betreffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 2000, NVwZ 2000, 1413). - BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00
Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 1 C 10059/12
Soweit der Antragsteller unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2001 (NVwZ 2001, 1043) geltend macht, die Antragsgegnerin betreibe im Gewande des Städtebaurechts in Wirklichkeit Denkmalschutz, der nicht zu ihren Aufgaben gehöre, vermag er damit hier keine andere Bewertung herbeizuführen. - BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01
Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 1 C 10059/12
Bei dieser bauplanerischen Abwägung muss die Bedeutung des durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleisteten privaten Eigentums, das in hervorgehobener Weise zu den gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abwägungsrelevanten Belangen gehört, hinreichend Rechnung getragen (s. BVerwG, Urteil vom 06. Juni 2002, NVwZ 2002, 1506). - BVerwG, 17.12.1998 - 4 NB 4.97
Bebauungsplan, Festsetzungen; Fläche für die Landwirtschaft; von Bebauung …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 1 C 10059/12
Die Festsetzung muss als solche lediglich ausreichend bestimmt und in ihrem Regelungsgehalt, der auch aus dem sich aus dem Bebauungsplan und seiner Begründung erschließenden Willen der Gemeinde durch Auslegung ermittelt werden kann, durch § 9 BauGB gedeckt sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1998 - 4 NB 4.97 - , juris).
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 1 S 1584/18
Gesamtanlagenschutzsatzung: Anhörung des Ortschaftsrats, Anforderungen an …
Es bedarf keiner Entscheidung, ob eine Karte mit der von der Antragsgegnerin gewählten Größe (knapp DIN A4) und dem hier gewählten Maßstab von 1:2.500, die für den Grenzverlauf nicht allein auf Flurstücksgrenzen abstellt, grundsätzlich und im vorliegenden Fall ausreicht, den räumlichen Geltungsbereich einer Gesamtanlagenschutzsatzung im Sinne von § 19 Abs. 1 DSchG hinreichend zu bestimmen, obwohl im Bauplanungsrecht für Bebauungspläne ausgehend von § 1 Abs. 1 PlanZV Maßstäbe von 1:500 bis 1:1.000 empfohlen werden (…vgl. dazu Reidt, in: Bracher/Reidt/Schiller, Bauplanungsrecht, 8. Aufl., Rn. 635 m.w.N.; s. auch OVG Rh.-Pf., Urt. v. 17.10.2012 - 1 C 10059/12 - NVwZ-RR 2013, 254;… SächsOVG, Urt. v. 04.10.2000 - 1 D 683/99 - SächsVBl 2001, 15). - VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 943/12
Nutzungsänderung von Straußwirtschaft in ganzjährig betriebenes Restaurant …
Die genannte Vorschrift ist vor dem Hintergrund, dass "sonstige Vorhaben" im Außenbereich in aller Regel unzulässig sind (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 1 C 10059/12.OVG -, juris), eng auszulegen. - VGH Bayern, 04.06.2018 - 1 ZB 16.1905
Abgrenzung des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans - Auslegung der …
Bei diesem Planzeichen ist die Grenze des Geltungsbereichs durch die dünne durchgezogene Linie der Blocklinie beschrieben (vgl. OVG RhPf, U. v. 17.12.2012 - 1 C 10059/12 - DVBl 2013, 122; ähnlich bei einer Auslegung des Planzeichens im Einzelfall: BVerwG, U. v. 3.7.1998 - 4 CN 5.97 - DVBl 1998, 1294) während die auf dieser Linie aufgesetzte Blocklinie der Markierung bzw. Identifizierung des Planzeichens dient. - VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 513/12
Lerntherapeutische Praxis im Außenbereich
Die genannte Vorschrift ist vor dem Hintergrund, dass "sonstige Vorhaben" im Außenbereich in aller Regel unzulässig sind (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 1 C 10059/12.OVG -, juris), eng auszulegen. - VG Koblenz, 25.04.2022 - 1 K 1092/21
Kein sechsgeschossiges Mehrfamilienhaus an den Rheinanlagen in Andernach
Voraussetzung ist insoweit nur, dass die Gemeinde eine positive planerische Konzeption entwickelt und dies nicht nur vorgeschoben hat, um eine andere Nutzung zu verhindern (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 NB 8.90 -, juris, Rn. 12; OVG RP, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 1 C 10059/12.OVG -, juris, Rn. 49).