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   BVerwG, 14.02.2013 - 3 C 23.12   

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https://dejure.org/2013,3253
BVerwG, 14.02.2013 - 3 C 23.12 (https://dejure.org/2013,3253)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.2013 - 3 C 23.12 (https://dejure.org/2013,3253)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 2013 - 3 C 23.12 (https://dejure.org/2013,3253)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Art. 2 Abs. 2 Nr. 5, Art. 4 Abs. 3
    Lebensmittel-Kennzeichnung; Wein; Etikettierung; Aufmachung; Werbung; gesundheitsbezogene Angabe; bekömmlich; Säure; milde Säure; Hinweis auf ein besonderes Verfahren zur Säurereduzierung; magenschonend; Magenverträglichkeit; Berufsfreiheit; unternehmerische Freiheit; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Art. 2 Abs. 2 Nr. 5, Art. 4 Abs. 3
    Aufmachung; Berufsfreiheit; Etikettierung; Hinweis auf ein besonderes Verfahren zur Säurereduzierung; Lebensmittel-Kennzeichnung; Magenverträglichkeit; Säure; Vorabentscheidungsersuchen; Wein; Werbung; bekömmlich; gesundheitsbezogene Angabe; magenschonend; milde Säure; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 Nr 5 EGV 1924/2006, Art 4 Abs 3 UAbs 1 EGV 1924/2006
    Unzulässigkeit der Etikettierung und Bewerbung von Wein als bekömmlich; gesundheitsbezogene Angabe

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Werbung für "bekömmlichen" Wein unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Bezeichnung eines Weins als "bekömmlich" in Verbindung mit dem Hinweis auf eine milde ("sanfte") Säure als eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006

  • rewis.io

    Unzulässigkeit der Etikettierung und Bewerbung von Wein als bekömmlich; gesundheitsbezogene Angabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO Nr. 1924/2006/EG
    Bezeichnung eines Weins als "bekömmlich" in Verbindung mit dem Hinweis auf eine milde ("sanfte") Säure als eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006

  • rechtsportal.de

    VO Nr. 1924/2006/EG
    Bezeichnung eines Weins als "bekömmlich" in Verbindung mit dem Hinweis auf eine milde ("sanfte") Säure als eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässige Vermarktung eines Weins als "bekömmlich" wegen "sanfter Säure"

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässige Vermarktung eines Weins als "bekömmlich" wegen "sanfter Säure"

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    "Bekömmlichen" Wein gibt es nicht - Irreführende Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Vermarktung eines Weins als "bekömmlich” wegen "sanfter Säure”

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Bekömmlicher Wein" als gesundheitsbezogene Formulierung nicht zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der "bekömmliche" Wein

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vermarktung alkoholischer Getränke - Winzer dürfen Wein nicht als "bekömmlich" bewerben

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Bekömmlicher Wein" unzulässige gesundheitsbezogene Angabe

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Vermarktung eines Weins als "bekömmlich" wegen "sanfter Säure"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bezeichnung eines Weins als "bekömmlich" und mit "sanfter" Säure ist als gesundheitsbezogene Angabe unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Vermarktung eines Weins als "bekömmlich" wegen "sanfter Säure"

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Der werbliche Hinweis - bekömmlicher Wein - stellt eine irreführende gesundheitsbezogene Angabe dar

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Richter sagen nein zu bekömmlichem Wein

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Der "bekömmliche Wein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Vermarktung eines Weins als "bekömmlich" wegen "sanfter Säure"

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Wein darf nicht als "bekömmlich" wegen "sanfter Säure" beworben werden

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Kann Wein bekömmlich sein?

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    "Edition Mild" darf nicht als "bekömmlich" beworben werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Vermarktung eines Weins als "bekömmlich" wegen "sanfter Säure"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 508
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 06.09.2012 - C-544/10

    Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2013 - 3 C 23.12
    Mit Urteil vom 6. September 2012 - Rs. C-544/10 - (NVwZ-RR 2012, 896) hat der Europäische Gerichtshof die Vorlagefragen beantwortet.

    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 6. September 2012 - Rs. C-544/10 - (a.a.O. Rn. 41) entschieden, dass der Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe in Art. 2 Abs. 2 Nr. 5, Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1 eine Bezeichnung wie "bekömmlich" verbunden mit dem Hinweis auf einen reduzierten Gehalt an Stoffen, die von einer Vielzahl von Verbrauchern als nachteilig angesehen werden, umfasst.

    Zugleich hat er klargestellt, dass diese Voraussetzungen im Streitfall erfüllt sind; denn die Bezeichnung eines Weins als "bekömmlich" in Verbindung mit dem Hinweis auf eine "sanfte Säure" suggeriere, dass ein wiederholter und längerfristiger Verzehr des Getränks wegen des reduzierten Säuregehalts eine positive physiologische Wirkung habe, weil er keine nachhaltigen negativen Folgen für das Verdauungssystem und damit für die Gesundheit habe (EuGH, Urteil vom 6. September 2012 a.a.O. Rn. 39 f.).

    Aus den Ausführungen des Gerichtshofs ergibt sich außerdem, dass das Verbot gesundheitsbezogener Angaben sowohl für die Etikettierung als auch für die Bewerbung alkoholischer Getränke gilt (EuGH, Urteil vom 6. September 2012 a.a.O. Rn. 57).

    Dies hat der Europäische Gerichtshof ebenfalls verbindlich entschieden (EuGH, Urteil vom 6. September 2012 a.a.O. Rn. 42 ff.).

    Beides lässt sich auch auf der Grundlage des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (Rs. C-544/10), das sich hierzu nicht verhält, nicht zweifelsfrei beantworten.

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 36.09

    Lebensmittel; Aufmachung; Werbung; gesundheitsbezogene Angabe; Wein; bekömmlich;

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2013 - 3 C 23.12
    Auf die Revision der Klägerin hat der Senat mit Beschluss vom 23. September 2010 - BVerwG 3 C 36.09 - (Buchholz 418.72 WeinG Nr. 32) das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union verschiedene Fragen zur Auslegung des Begriffs der gesundheitsbezogenen Angabe in Art. 2 Abs. 2 Nr. 5, Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zur Vorabentscheidung vorgelegt.

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen in dem Vorlagebeschluss vom 23. September 2010 - BVerwG 3 C 36.09 - (a.a.O. Rn. 9 f.) verwiesen.

  • BGH, 17.05.2018 - I ZR 252/16

    Für Bier darf nicht mit der Angabe "bekömmlich" geworben werden

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union "Deutsches Weintor" nachgehenden Urteil die Frage offen gelassen, ob der Hinweis auf die Bekömmlichkeit eines Weins ohne Bezug zu einer "sanften Säure" als bloßer Ausdruck von Wohlgeschmack oder eines allgemeinen Wohlbefindens zulässig wäre (BVerwG, NVwZ-RR 2013, 508, 509 Rn. 12).
  • VG Karlsruhe, 16.12.2019 - 2 K 4144/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Mischkonsum von Alkohol und Cannabis

    Denn einer der Gründe für die Aufnahme des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol in Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV ist die wissenschaftliche Erkenntnis, dass der gelegentliche Konsum von Cannabis und Alkohol zu einer Potenzierung der Wirkungen beider Stoffe führt (u.a. psychotische Störungen oder Beeinträchtigungen des Herz-Kreislaufs) und solche Cannabiskonsumenten für den Straßenverkehr eine besondere Gefahr darstellen (BVerwG, Urt. v. 14.11.2013 - 3 C 23.12 -, BVerwGE 148, 230; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.02.2006 - 10 S 133/06 -, VBlBW 2006, 353 m.w.N,; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.08.2013 - 10 S 206/13 -, NJW 2014, 410; BayVGH, Urt. v. 12.03.2012 - 11 B 10.955 -, juris; VG Hamburg, Beschl. v. 10.09.2009 - 15 E 1544/09 -, juris).
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