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   OLG München, 04.09.2012 - 34 Wx 219/12   

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https://dejure.org/2012,28749
OLG München, 04.09.2012 - 34 Wx 219/12 (https://dejure.org/2012,28749)
OLG München, Entscheidung vom 04.09.2012 - 34 Wx 219/12 (https://dejure.org/2012,28749)
OLG München, Entscheidung vom 04. September 2012 - 34 Wx 219/12 (https://dejure.org/2012,28749)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zum Rechtsweg bei waffenrechtlichen Präventivmaßnahmen bayerischer Behörden nach § 46 Abs. 4 WaffG und zum Feststellungsinteresse nach Vollzug.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 78
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 27.10.2008 - 19 CE 08.2338

    Sicherstellung von Waffen und Munition; richterliche Anordnung der Durchsuchung;

    Auszug aus OLG München, 04.09.2012 - 34 Wx 219/12
    Zuständig für die Entscheidung über die Anträge des Landratsamtes wäre daher grundsätzlich das Verwaltungsgericht gewesen (vgl. dazu z.B. BayVGH vom 17.10.2008, 19 CE 08.2338).

    Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang auch, dass allein im Betreten der Wohnung des Betroffenen durch Mitarbeiter der Behörde zwecks Öffnung des Waffenschranks und Sicherstellung der Waffen mit Munition keine Durchsuchung i.S.v. Art. 13 Abs. 2 GG liegt, so dass es hierfür an sich keiner richterlichen Anordnung nach § 46 Abs. 4 Satz 2 2. Halbsatz WaffG bedarf, sondern eine behördliche Duldungsanordnung genügt (BayVGH vom 27.10.2008, 19 CE 08.2338).

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2012 - 3 Wx 22/11

    Rechtswidrigkeit der Durchsuchung der Wohnung eines Sportschützen sowie der

    Auszug aus OLG München, 04.09.2012 - 34 Wx 219/12
    Anders als in einigen Bundesländern (vgl. z.B. OLG Zweibrücken NJW 2011, 3527; OLG Düsseldorf vom 26.1.2012, I-3 Wx 22/11) besteht nach bayerischem Landesrecht auch für den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses auf Antrag einer Sicherheitsbehörde, die präventiv tätig wird - anders als beim Handeln der Polizei (Art. 24 PAG) -, keine Sonderzuweisung an die Zivilgerichte (§ 40 Abs. 1 Satz 2 VwGO).
  • VG Ansbach, 10.08.2005 - AN 15 X 05.02416
    Auszug aus OLG München, 04.09.2012 - 34 Wx 219/12
    10 Für die richterliche Anordnung der Durchsuchung einer Wohnung im Zusammenhang mit einer Verwaltungsvollstreckung im Rahmen des Waffenrechts ist in Bayern nicht der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, sondern zu den Verwaltungsgerichten eröffnet (VG Ansbach, AN 15 X 05.02416, zitiert nach juris).
  • OLG München, 09.08.2007 - 34 Wx 31/07

    Ordentliche Gerichtsbarkeit zur nachträglichen Entscheidung über Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OLG München, 04.09.2012 - 34 Wx 219/12
    Auch in "schwierigen Fällen" ist davon auszugehen, dass das Erstgericht die Zulässigkeit des Rechtswegs geprüft und bejaht hat (siehe BGH NJW 2008, 3572; Senat vom 9.8.2007, 34 Wx 31/07 = FGPrax 2007, 298).
  • OLG Zweibrücken, 03.05.2011 - 3 W 45/11

    Polizeiliche Gefahrenabwehr: Funktionelle Zuständigkeit für die Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG München, 04.09.2012 - 34 Wx 219/12
    Anders als in einigen Bundesländern (vgl. z.B. OLG Zweibrücken NJW 2011, 3527; OLG Düsseldorf vom 26.1.2012, I-3 Wx 22/11) besteht nach bayerischem Landesrecht auch für den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses auf Antrag einer Sicherheitsbehörde, die präventiv tätig wird - anders als beim Handeln der Polizei (Art. 24 PAG) -, keine Sonderzuweisung an die Zivilgerichte (§ 40 Abs. 1 Satz 2 VwGO).
  • VG Augsburg, 08.06.2012 - Au 7 V 12.729

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

    Auszug aus OLG München, 04.09.2012 - 34 Wx 219/12
    § 40 VwGO eröffnet den Rechtsweg für das Handeln des Staates oder eines anderen Trägers öffentlicher Gewalt in seiner Eigenschaft als Hoheitsträger (vgl. dazu ausführlich Sodan in Sodan/Ziekow VwGO 3. Aufl. § 40 Rn. 60 ff.; VG Augsburg vom 8.6.2012, Au 7 V 12.729).
  • OLG Brandenburg, 24.06.2010 - 11 Wx 33/10

    Wohnungsdurchsuchung: Anordnung gegen ein Mitglied eines "Motorradclubs"

    Auszug aus OLG München, 04.09.2012 - 34 Wx 219/12
    bb) Dasselbe gilt hier jedoch auch für die jeweilige Anordnung der Durchsuchung, selbst wenn in diesen Fällen sonst grundsätzlich ein Feststellungsinteresse i.S.v. § 62 FamFG bejaht werden kann (siehe OLG Brandenburg BeckRS 2010, 16633).
  • OLG Hamm, 10.11.2009 - 15 Wx 225/09

    Rechtsschutzinteresse für die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung

    Auszug aus OLG München, 04.09.2012 - 34 Wx 219/12
    Allein aus dem Umstand, dass eine derartige Maßnahme wirtschaftlich nachteilige Auswirkungen hat und unter Umständen geeignet ist, Amtshaftungsansprüche auszulösen, vermag ein Feststellungsinteresse nicht zu begründen (vgl. OLG Hamm FGPrax 2010, 79; Keidel/Budde § 62 Rn. 17).
  • OLG Hamm, 10.08.2010 - 15 W 86/10

    Voraussetzungen einer präventiven richterlichen Durchsuchungsanordnung zur

    Auszug aus OLG München, 04.09.2012 - 34 Wx 219/12
    Deshalb ist es nicht ausschlaggebend, dass die Sicherstellung selbst als Präventivmaßnahme schon gar nicht dem richterlichen Vorbehalt unterliegt (siehe OLG Hamm NVwZ-RR 2010, 921/922).
  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 40/08

    Bindung des Rechtsmittelgerichts an die Entscheidung über die Zulässigkeit des

    Auszug aus OLG München, 04.09.2012 - 34 Wx 219/12
    Auch in "schwierigen Fällen" ist davon auszugehen, dass das Erstgericht die Zulässigkeit des Rechtswegs geprüft und bejaht hat (siehe BGH NJW 2008, 3572; Senat vom 9.8.2007, 34 Wx 31/07 = FGPrax 2007, 298).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 2100/11

    Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung einer ursprünglich

  • VG Trier, 13.03.2012 - 1 N 261/12

    Ein der Sicherstellung von Waffen dienender Durchsuchungsbeschluss kann

  • OLG Karlsruhe, 23.08.2016 - 11 W 79/16

    Verhältnismäßigkeit einer auf Polizeirecht gestützten Beschlagnahme von Computern

    Das nach § 62 Absatz 1 FamFG erforderliche berechtigte Interesse an der Feststellung, das gemäß § 62 Absatz 2 Nr. 1 FamFG in der Regel bei schwerwiegenden Grundrechteingriffen vorliegt, ist bei einer Durchsuchung der Wohnung gegeben (OLG Düsseldorf, FamRZ 2015, 1047; OLG München, NVwZ-RR 2013, 78).
  • VG Freiburg, 28.07.2014 - 4 K 1554/14

    Verwaltungsrechtsweg: Durchsuchung einer Wohnung im Zusammenhang mit einer

    Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art ( vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 06.03.2002 - 6 K 368/02 -, juris; im Erg. ebenso VG Freiburg, Beschluss vom 02.06.2008 - 1 K 590/08 -, juris, und VG Sigmaringen, Beschluss vom 24.02.2005 - 7 K 301/05 -, juris; zur vergleichbaren Rechtslage in Bayern: OLG München, Beschluss vom 04.09.2012, NVwZ-RR 2013, 78, m.w.N. auch zur Rspr. des Bayer. VGH; anders zur Rechtslage in Nordrhein-Westfalen: OLG Hamm, Beschluss vom 10.08.2010, NVwZ-RR 2010, 921 ), für die das Landesrecht keine Sonderzuweisung enthält.
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2014 - 3 Wx 193/13

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung zur Sicherstellung von Waffen und

    Das erforderliche berechtigte Interesse des Beteiligten zu 1 an dieser Feststellung liegt gemäß § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG vor, weil die Anordnung der Durchsuchungen (Wohn-, Geschäfts- und Nebenräume, Fahrzeuge) einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte des Beteiligten zu 1 bedeutet (Senat, a. a. O. und vom 15.05.2012 - I-3 Wx 96/12 bei juris, Rdn. 8; vgl. auch OLG München NVwZ-RR 2013, 78 in einem Fall, bei dem es offenbar nicht zu einer Wohnungsdurchsuchung gekommen war).
  • VG Karlsruhe, 14.02.2018 - 2 K 1422/18

    Durchsuchungsanordnung nach Weitergabe von Waffen an Nichtberechtigte

    Eine Sonderzuweisung nach den § 40 Abs. 1 Satz 2 VwGO und § 31 Abs. 5 PolG liegt nicht vor, weil es sich hier nicht um eine Durchsuchung nach § 31 PolG handelt (vgl. VG Trier, Urt. v. 13.03.2012 - 1 N 261/12 -, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 16.01.2015 - 6 K 69/15-, juris; Beschl. v. 28.07.2014 - 4 K 1554/14 -, juris; VG Sigmaringen, Beschl. v. 06.03.2002 - 6 K 368/02 -, juris; zur vergleichbaren Rechtslage in Bayern: VG Augsburg, Beschl. v. 22.12.2010 - Au 4 V 10.1968 -, juris; OLG München, Beschl. v. 04.09.2012 - 34 Wx 219/12 -, NVwZ-RR 2013, 78, m.w.N. auch zur Rspr. des Bayr. VGH).
  • VG Trier, 05.06.2013 - 5 N 728/13

    Waffenbesitzverbot für unter Betreuung stehenden Waffenbesitzer

    Insbesondere ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nach § 40 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - eröffnet, denn die auf der Grundlage des § 46 Abs. 4 Waffengesetz - WaffG - ergehende Durchsuchungsanordnung dient der Vollstreckung einer waffenrechtlichen Sicherstellungsanordnung, mit welcher der Waffenbesitzer verpflichtet wird, zwecks vorübergehender Absicherung eines Waffenbesitzverbots seine Waffen in die Obhut der Waffenbehörde zu übergeben und die anschließende Begründung amtlichen Gewahrsams zu dulden (vgl. OLG München, Beschluss vom 4. September 2012 - 34 Wx 219/12 - mit weiteren Nachweisen, juris).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2020 - 20 W 211/18

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung auf Antrag der Ausländerbehörde

    Allein der Umstand, dass eine - nicht vollstreckte - Durchsuchung richterlich angeordnet worden ist, begründet hingegen als solcher kein rechtliches Interesse im Sinne der genannten Vorschrift (vgl. OLG München, Beschluss vom 04.09.2012, Az. 34 Wx 219/12, Rn. 18 - juris).
  • OLG München, 20.03.2015 - 34 Wx 173/13

    Nachträgliche gerichtliche Überprüfung einer polizeilichen präventiven

    Der Umstand, dass die Zuweisung in das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Landesrecht (Art. 24 Abs. 1 Satz 3 PAG) beruht, der Katalog des § 23 a Abs. 2 GVG die gegenständliche Sache also nicht umfasst, spricht nicht dagegen (siehe OLG Zweibrücken NJW 2011, 3527; auch Senat vom 4.9.2012, 34 Wx 219/12 = NVwZ-RR 2013, 78).
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