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   OVG Niedersachsen, 21.01.2014 - 7 ME 1/14   

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OVG Niedersachsen, 21.01.2014 - 7 ME 1/14 (https://dejure.org/2014,483)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.01.2014 - 7 ME 1/14 (https://dejure.org/2014,483)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Januar 2014 - 7 ME 1/14 (https://dejure.org/2014,483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 343
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2013 - 7 ME 62/13

    Sachliche Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde für die Untersagung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2014 - 7 ME 1/14
    4 Das Eingreifen der Sperrwirkung des § 18 Abs. 5 KrWG setzt eine "angezeigte Sammlung" voraus (Senat, Beschl. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2013 - 7 OA 113/13

    Festsetzung des Streitwerts i.R.e. Untersagung der gewerblichen Sammlung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2014 - 7 ME 1/14
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 1 GKG (zur näheren Begründung der Höhe des Streitwertes vgl. Senat, Beschl. v. 13.12.2013 - 7 OA 113/13 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank des Gerichts, aufrufbar unter http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE130003493&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2013 - 10 S 1345/13

    Anzeige einer gewerblichen Altkleidersammlung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2014 - 7 ME 1/14
    Der Senat teilt insoweit die Auffassung des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 26.09.2013 - 10 S 1345/13 -, juris Rn. 33ff. mwN), dass, kommt es nachweislich und wiederholt zu systematischen und massiven Verstößen gegen öffentliches und privates Recht durch Personen, derer sich der Anzeigende als Dienstleister bedient, indem Sammelcontainer ohne erforderliche Sondernutzungserlaubnisse im öffentlichen Straßenraum oder widerrechtlich auf Privatgrundstücken aufgestellt werden, durchgreifende Bedenken (auch) gegen die Zuverlässigkeit des Trägers der Sammlung iSv § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG sprechen können, wenn bei prognostischer Betrachtung die Gefahr besteht, dass es im Fall der Durchführung der angezeigten Sammlung ebenfalls zu solchen gewichtigen Verstößen kommen wird.
  • VG Halle, 25.03.2014 - 2 A 200/13

    Untersagung der Sammlung von Altpapier

    Auch nach der abfallrechtlichen Generalklausel des § 62 KrWG (vgl. vorher § 21 KrWG-AbfG) kann nach Überzeugung der Kammer grundsätzlich eine Untersagung einer Sammlung ausgesprochen werden (so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 21. Jan. 2014 - 7 ME 1/14).

    Wird eine Untersagungsverfügung - wie hier - damit begründet, dass eine Anzeige gem. § 18 Abs. 1 und 2 KrWG unvollständig ist, scheidet § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG als Ermächtigungsgrundlage aus, weil dies die (positive) Feststellung durch die zuständige Behörde voraussetzt, dass ohne die Untersagung die Erfüllung oder Einhaltung der in § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 oder 4 KrWG genannten Voraussetzungen nicht gewährleistet ist, also bei Durchführung einer gewerblichen Sammlung entweder keine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung erfolgt (§ 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, 1.Hs. KrWG) oder überwiegende öffentliche Interessen der Sammlung entgegenstehen (§ 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, 2. Hs. KrWG; vgl. VGH BW, Beschl. v. 16.01.2014, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.01.2014 - 7 ME 1/14 -, juris; vgl. dazu ebenfalls VG Halle, Urteile vom 25. März 2014, 2 A 206/13 und 2 A 207/13 HAL).

    Dafür spricht auch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 21. Januar 2014, wonach durchgreifende Bedenken (auch) gegen die Zuverlässigkeit des Trägers der Sammlung i.S.v. § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG sprechen können, wenn es nachweislich und wiederholt zu systematischen und massiven Verstößen gegen öffentliches und privates Recht durch Personen kommt, derer sich der Anzeigende einer gewerblichen Altkleidersammlung als Dienstleister bedient; das soll jedenfalls dann gelten, wenn Sammelcontainer ohne erforderliche Sondernutzungserlaubnisse im öffentlichen Straßenraum oder widerrechtlich auf Privatgrundstücken aufgestellt werden, wenn bei prognostischer Betrachtung die Gefahr besteht, dass es im Fall der Durchführung der angezeigten Sammlung ebenfalls zu solchen gewichtigen Verstößen kommen wird (OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Januar 2014, 7 ME 1/14, unter Bezugnahme auf VGH Mannheim, Beschluss vom 26. September 2013 - 10 S 1345/13, zitiert aus Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2014 - 5 S 1775/13

    Vorgehen gegen unbefugtes Aufstellen von Altkleidercontainern auf Straßen

    Das Aufstellen von Altkleidersammelcontainern stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung, also eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Straßenbenutzung, dar (§ 16 Abs. 1 S. 1 StrG; vgl. dazu etwa NdsOVG, Beschluss vom 21.01.2014 - 7 ME 1/14 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 17.12.2012 - 11 B 1330/12 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2015 - 7 ME 57/14

    Abfall; Bedenken; Untersagung; Versiegelung; Zuverlässigkeit

    So können nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 21.01.2014 - 7 ME 1/14 -, NVwZ-RR 2014, 343) durchgreifende Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Trägers der Sammlung i.S. von § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt.1 KrWG beispielsweise dann sprechen, wenn es nachweislich und wiederholt zu systematischen und massiven Verstößen gegen öffentliches und privates Recht durch Personen kommt, derer sich der Anzeigende als Dienstleister bedient, indem Sammelcontainer ohne erforderliche Sondernutzungserlaubnisse im öffentlichen Straßenraum oder widerrechtlich auf Privatgrundstücken aufgestellt werden, und bei prognostischer Betrachtung die Gefahr besteht, dass es im Fall der Durchführung der angezeigten Sammlung ebenfalls (oder weiterhin) zu solchen gewichtigen Verstößen kommen wird (vgl. auch OVG Saarland, Beschl. v. 06.10.2014 - 2 B 348/14 -, juris).

    Wie dargelegt (vgl. Beschl. d. Senats v. 21.01.2014, a.a.O.), gehört zur ordnungsgemäßen Durchführung der Sammlung, dass bei dieser nicht fremdes (Grund-)Eigentum beeinträchtigt wird.

    Als Trägerin der von ihr angezeigten Sammlung und Veranlasserin der Containeraufstellung ist sie im Außenverhältnis für die Sammlung ordnungsrechtlich verantwortlich (Beschluss d. Senats v. 21.01.2014, a.a.O.) Im Übrigen heißt es in dem von der Antragstellerin vorgelegten Dienstleistungsvertrag, welchen sie unter dem 24. Januar 2013 mit der D. geschlossen haben will, dass die Antragstellerin als Auftraggeberin die Standorte der Behälter bestimmt (§ 2 Abs. 2 Satz 3).

  • VG Oldenburg, 16.08.2017 - 15 A 3952/16

    Abspaltung; Altkleidersammlung; Strohmannverhältnis; Untersagung;

    Kommt es im Zusammenhang mit einer gewerblichen Abfallsammlung nachweislich und wiederholt zu systematischen und massiven Verstößen gegen öffentliches und privates Recht durch Personen, derer sich der Anzeigende als Dienstleister bedient, indem Sammelcontainer ohne erforderliche Sondernutzungserlaubnisse im öffentlichen Straßenraum oder widerrechtlich auf Privatgrundstücken aufgestellt werden, können durchgreifende Bedenken (auch) gegen die Zuverlässigkeit des Trägers der Sammlung i.S.v. § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG sprechen, wenn bei prognostischer Betrachtung die Gefahr besteht, dass es im Fall der Durchführung der angezeigten Sammlung ebenfalls zu solchen gewichtigen Verstößen, also zu unerlaubten Sondernutzungen, kommen wird (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. September 2013 - 10 S 1345/13 -, juris Rn. 33 ff. m.w.N.; Nds. OVG, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - 7 ME 1/14 -, juris Rn. 2, vom 14. Januar 2015 - 7 ME 57/14 -, juris Rn. 6 und vom 17. Mai 2016 - 7 ME 43/16 -, juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 476/13 - juris Rn. 31, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 316/14 -, juris Rn. 73).

    Diese Vereinbarung betraf nur das Innenverhältnis und vermag die Firma ... als seinerzeitige Trägerin der Sammlung und Veranlasserin der Containeraufstellung von ihrer ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit im Außenverhältnis nicht zu entbinden (Nds. OVG, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 7 ME 1/14 -).

  • VG Oldenburg, 09.08.2017 - 15 A 3950/16

    Untersagung einer Alttextiliensammlung; Bedenken gegen die Zuverlässigkeit;

    Kommt es im Zusammenhang mit einer gewerblichen Abfallsammlung nachweislich und wiederholt zu systematischen und massiven Verstößen gegen öffentliches und privates Recht durch Personen, derer sich der Anzeigende als Dienstleister bedient, indem Sammelcontainer ohne erforderliche Sondernutzungserlaubnisse im öffentlichen Straßenraum oder widerrechtlich auf Privatgrundstücken aufgestellt werden, können durchgreifende Bedenken (auch) gegen die Zuverlässigkeit des Trägers der Sammlung i.S.v. § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG sprechen, wenn bei prognostischer Betrachtung die Gefahr besteht, dass es im Fall der Durchführung der angezeigten Sammlung ebenfalls zu solchen gewichtigen Verstößen, also zu unerlaubten Sondernutzungen, kommen wird (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. September 2013 - 10 S 1345/13 -, juris Rn. 33 ff. m.w.N.; Nds. OVG, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - 7 ME 1/14 -, juris Rn. 2, vom 14. Januar 2015 - 7 ME 57/14 -, juris Rn. 6 und vom 17. Mai 2016 - 7 ME 43/16 -, juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 476/13 - juris Rn. 31, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 316/14 -, juris Rn. 73).

    Diese Vereinbarung betrifft nur das Innenverhältnis und vermag die D. GmbH als Anzeigende als Träger der Sammlung und Veranlasser der Containeraufstellung von ihrer ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit im Außenverhältnis nicht zu entbinden (Nds. OVG, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 7 ME 1/14 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2017 - 7 LC 85/15

    Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Altkleidersammelcontainern

    Nach der Rechtsprechung des Senats zur Unzuverlässigkeitsprognose nach § 18 Abs. 5 Satz 2, Alt. 1 KrWG können, wenn es nachweislich und wiederholt zu systematischen und massiven Verstößen gegen öffentliches und privates Recht kommt, indem Sammelcontainer ohne erforderliche Sondernutzungserlaubnisse im öffentlichen Straßenraum oder widerrechtlich auf Privatgrundstücken aufgestellt werden, durchgreifende Bedenken (auch) gegen die Zuverlässigkeit des Trägers der Sammlung sprechen, wenn bei prognostischer Betrachtung die Gefahr besteht, dass es im Fall der Durchführung der angezeigten Sammlung ebenfalls zu solchen gewichtigen Verstößen kommen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 21.01.2014 - 7 ME 1/14 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 14.01.2015 - 7 ME 57/14 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 17.05.2016 - 7 ME 43/16 -, juris Rn. 4).

    Ebenso wenig hat der Kläger bisher eine gewerblichen Sammlung nach § 18 Abs. 1 und 2 KrWG angezeigt, wobei nicht nur die Wartefrist zu beachten, sondern auch die Frage aufgeworfen wäre, ob sich angesichts seines Vorverhaltens auf der Grundlage der o.a. Rechtsprechung des Senats (Nds. OVG, Beschl. v. 21.01.2014, aaO; v. 14.01.2015, aaO; u. v. 17.05.2016, aaO) durchgreifende Bedenken gegen seine Zuverlässigkeit ergeben.

  • VG Halle, 25.03.2014 - 2 A 207/13

    Zuständigkeit der Unteren Abfallbehörde Sachsen-Anhalts im Übergangszeitraum;

    Auch nach der abfallrechtlichen Generalklausel des § 62 KrWG (vgl. vorher § 21 KrWG-AbfG) kann nach Überzeugung der Kammer grundsätzlich eine Untersagung einer Sammlung ausgesprochen werden (so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 21. Jan. 2014 - 7 ME 1/14).

    Dafür spricht auch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 21. Januar 2014, wonach durchgreifende Bedenken (auch) gegen die Zuverlässigkeit des Trägers der Sammlung iSv § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG sprechen können, wenn es nachweislich und wiederholt zu systematischen und massiven Verstößen gegen öffentliches und privates Recht durch Personen kommt, derer sich der Anzeigende einer gewerblichen Altkleidersammlung als Dienstleister bedient; das soll jedenfalls dann gelten, wenn Sammelcontainer ohne erforderliche Sondernutzungserlaubnisse im öffentlichen Straßenraum oder widerrechtlich auf Privatgrundstücken aufgestellt werden, wenn bei prognostischer Betrachtung die Gefahr besteht, dass es im Fall der Durchführung der angezeigten Sammlung ebenfalls zu solchen gewichtigen Verstößen kommen wird (OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Januar 2014, 7 ME 1/14, unter Bezugnahme auf VGH Mannheim, Beschluss vom 26. September 2013 - 10 S 1345/13, zitiert aus Juris).

  • VG Oldenburg, 29.04.2014 - 5 B 243/14

    Altkleider; Altkleidersammlung; Alttextilien; Container; gewerbliche Sammlung;

    Kommt es nachweislich und wiederholt zu systematischen und massiven Verstößen gegen öffentliches und privates Recht durch Personen, derer sich der Anzeigende als Dienstleister bedient, indem Sammelcontainer ohne erforderliche Sondernutzungserlaubnisse im öffentlichen Straßenraum oder widerrechtlich auf Privatgrundstücken aufgestellt werden, können durchgreifende Bedenken (auch) gegen die Zuverlässigkeit des Trägers der Sammlung iSv § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG sprechen, wenn bei prognostischer Betrachtung die Gefahr besteht, dass es im Fall der Durchführung der angezeigten Sammlung ebenfalls zu solchen gewichtigen Verstößen kommen wird (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. September 2013 - 10 S 1345/13 -, juris Rn. 33 ff. m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 7 ME 1/14 -).

    Diese Vereinbarung betrifft nur das Innenverhältnis und vermag die Antragstellerin als Anzeigende als Träger der Sammlung und Veranlasser der Containeraufstellung von ihrer ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit im Außenverhältnis nicht zu entbinden (Nds. OVG, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 7 ME 1/14 -).

  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01608

    Abfallbeseitigungsrecht

    Dabei ist auch zu beachten, dass nach § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG die zuständige Behörde die Durchführung der angezeigten Sammlung zu untersagen hat (also zwingend), wenn Tatsachen bekannt sind, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Anzeigenden oder der für die Leitung und Beaufsichtigung der Sammlung verantwortlichen Personen ergeben (zum Begriff der Zuverlässigkeit in diesem Zusammenhang VG Würzburg, B.v. 5.7.2013 - W 4 S 13.540 - juris, BayVGH, B.v. 8.4.2013 - 20 CS 13.377 - juris, VG Bremen, B.v. 25.6.2013 - 5 V 2112/12 - juris, VG Würzburg, B.v. 5.7.2013 - W 4 S 13.540 - juris, VGH BW, B.v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris, Nds OVG, B.v. 21.1.2014 - 7 ME 1/14 - juris), oder die Einhaltung der in § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 genannten Voraussetzungen anders nicht zu gewährleisten ist.
  • OVG Saarland, 06.10.2014 - 2 B 348/14

    Untersagung einer gewerblichen Alttextiliensammlung

    Bei systematischen und massiven Verstößen gegen die öffentlich-rechtliche oder zivilrechtliche Erlaubnispflicht durch den Anzeigenden einer gewerblichen Altkleidersammlung oder durch diejenigen Personen, denen sich der Anzeigende als Dienstleister bedient, können durchgreifende Bedenken gegen die Zuverlässigkeit im Sinne des § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG angenommen werden, wenn bei prognostischer Betrachtung die Gefahr besteht, dass es im Fall der Durchführung der angezeigten Sammlung ebenfalls zu derartigen gewichtigen Verstößen kommen wird; dies kann bei systematischen und massiven Verstößen in der Vergangenheit in der Regel angenommen werden.(Vgl. VGH Mannheim a.a.O.; OVG Münster a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.1.2014 - 7 ME 1/14 -, bei juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2014 - 7 ME 28/14

    Sammler von Abfällen als Träger der Sammlung hinsichtlich Vermutung

  • VG Düsseldorf, 29.01.2016 - 17 K 3062/15
  • VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 11 K 13.01608

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 7 LB 96/16

    Abfall; Altkleider; Anzeigepflicht; Träger der Sammlung; Untersagung;

  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00612

    Unbegründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01592

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer

  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01604

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer

  • VG Köln, 12.08.2016 - 13 K 4427/16

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung

  • VG Saarlouis, 24.07.2014 - 5 L 191/14

    Untersagung der Sammlung von Altkleidern wegen Unzuverlässigkeit

  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00611

    Teilweise Klagerücknahme und Erledigung

  • VG Oldenburg, 18.03.2014 - 5 B 179/14

    Abfallrecht; Altkleider; Androhung; Fristsetzung; gewerbliche Sammlung;

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