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   BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvL 2/13   

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https://dejure.org/2014,3137
BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvL 2/13 (https://dejure.org/2014,3137)
BVerfG, Entscheidung vom 04.03.2014 - 2 BvL 2/13 (https://dejure.org/2014,3137)
BVerfG, Entscheidung vom 04. März 2014 - 2 BvL 2/13 (https://dejure.org/2014,3137)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 28 Abs 2 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 80 BVerfGG, § 82 Abs 2 BVerfGG
    Normenkontrollverfahren bzgl § 23a Abs 1, Abs 3 S 1 SchulG SN 2004 (sächsische Schulnetzplanung) - hier: Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung - Unzulässigkeit mangels Antragsbefugnis - keine Möglichkeit der Umdeutung oder eines eA-Erlasses von Amts wegen ...

  • Wolters Kluwer

    Antragsbefugnis einer kreisangehörigen gemeinde im Verfahren der konkreten Normenkontrolle

  • rewis.io

    Normenkontrollverfahren bzgl § 23a Abs 1, Abs 3 S 1 SchulG SN 2004 (sächsische Schulnetzplanung) - hier: Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung - Unzulässigkeit mangels Antragsbefugnis - keine Möglichkeit der Umdeutung oder eines eA-Erlasses von Amts wegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsbefugnis einer kreisangehörigen gemeinde im Verfahren der konkreten Normenkontrolle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren zur sächsischen Schulnetzplanung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sächsische Schulnetzplanung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rechtsweg nicht erschöpft - Antrag zur Schulnetzplanung abgelehnt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren zur sächsischen Schulnetzplanung

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 369
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvL 2/13
    Das Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts hat zwar zur Folge, dass ein Gericht Folgerungen aus der (von ihm angenommenen) Verfassungswidrigkeit eines formellen Gesetzes - jedenfalls im Hauptsacheverfahren - erst nach deren Feststellung durch das Bundesverfassungsgericht ziehen darf (vgl. BVerfGE 79, 256 ; 86, 382 ).

    Die Fachgerichte sind jedoch durch Art. 100 Abs. 1 GG nicht gehindert, schon vor Erlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Entscheidung in der Hauptsache dadurch nicht vorweggenommen wird (vgl. BVerfGE 86, 382 ).

  • BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvL 2/13
    Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist nur zulässig, wenn in der Hauptsache der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht gegeben wäre (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 42, 103 ).
  • BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvQ 84/09

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen Subsidiarität

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvL 2/13
    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gilt auch für den vorgelagerten verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvQ 84/09 -, juris; stRspr).
  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvL 2/13
    Das Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts hat zwar zur Folge, dass ein Gericht Folgerungen aus der (von ihm angenommenen) Verfassungswidrigkeit eines formellen Gesetzes - jedenfalls im Hauptsacheverfahren - erst nach deren Feststellung durch das Bundesverfassungsgericht ziehen darf (vgl. BVerfGE 79, 256 ; 86, 382 ).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60

    Keine Antragsberechtigung des Beteiligten im Ausgangsverfahren für einstweilige

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvL 2/13
    Die Beteiligten des Ausgangsverfahrens sind an dem Normenkontrollverfahren nicht beteiligt, sondern nach § 82 Abs. 3 BVerfGG lediglich äußerungsbefugt (vgl. BVerfGE 11, 339 ; 41, 243 ).
  • VG Dresden, 21.08.2013 - 5 L 312/13

    Keine Klassenstufe 5 an der Mittelschule Seifhennersdorf im Schuljahr 2013/2014

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvL 2/13
    Zum einen trägt sie vor, das Verwaltungsgericht Dresden habe mit Beschluss vom 21. August 2013 - 5 L 312/13 - vorläufigen Rechtsschutz hinsichtlich des Widerrufs der Mitwirkung des Freistaats Sachsen an der fünften Jahrgangsstufe abgelehnt, ohne darauf einzugehen, dass damit allenfalls über einen Teil des mit der einstweiligen Anordnung verfolgten Rechtsschutzziels verwaltungsgerichtlich entschieden worden ist, und ohne sich dazu zu verhalten, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis sie Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht erhoben oder aus welchen Gründen sie davon abgesehen hat.
  • BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvL 10/75

    Konkretes Normenkontrollverfahren und Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvL 2/13
    Die Beteiligten des Ausgangsverfahrens sind an dem Normenkontrollverfahren nicht beteiligt, sondern nach § 82 Abs. 3 BVerfGG lediglich äußerungsbefugt (vgl. BVerfGE 11, 339 ; 41, 243 ).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen -

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvL 2/13
    Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist nur zulässig, wenn in der Hauptsache der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht gegeben wäre (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 42, 103 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23

    Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz

    Die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes würde den Eintritt von Nachteilen während der Durchführung des Hauptsacheverfahrens verhindern, und selbst wenn vorläufiger Rechtsschutz versagt werden sollte, wäre dieses Verfahren jedenfalls bereits zur Vorklärung der offenen tatsächlichen und einfachrechtlichen Fragen geeignet (BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 -, BVerfGE 86, 382; BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1993 - 2 BvQ 46/93 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 16. November 1993 - 2 BvR 1587/92 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2004 - 1 BvR 2016/01 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 2 BvR 2362/11 -, BVerfGK 19, 286; BVerfG, Beschluss vom 14. August 2013 - 2 BvR 1601/13 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 4. März 2014 - 2 BvL 2/13 -, juris; BFH, Beschluss vom 3. März 1998 - IV B 49/97 -, BFHE 185, 418, BStBl II 1998, 608; BFH, Beschluss vom 22. Dezember 2003 - IX B 177/02 -, BFHE 204, 39, BStBl II 2004, 367; Finanzgericht München, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 9 V 181/07 -, juris; BFH, Beschluss vom 25. April 2018 - IX B 21/18 -, BFHE 260, 431, BStBl II 2018, 415).
  • BVerfG, 19.11.2014 - 2 BvL 2/13

    Selbstverwaltungsgarantie erfordert Mitentscheidungsrecht der kreisangehörigen

    Einen Antrag der Stadt Seifhennersdorf auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, der darauf abzielte, entgegen der Festsetzung im Schulnetzplan die Einrichtung einer 9. Klasse der Mittelschule im Schuljahr 2014/2015 zu ermöglichen, hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 4. März 2014 zurückgewiesen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. März 2014 - 2 BvL 2/13 -, NVwZ-RR 2014, S. 369 f.).
  • SG Darmstadt, 14.01.2020 - S 17 SO 191/19

    Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungswidrig?

    Die Fachgerichte sind durch Art. 100 Abs. 1 GG nicht gehindert, schon vor Erlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Entscheidung in der Hauptsache dadurch nicht vorweggenommen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1992, 1 BvR 1028/91, juris, Rdnr. 29; BVerfG, Beschluss vom 4. März 2014, 2 BvL 2/13, juris, Rdnr. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

    Der Senat verkennt auch nicht, dass die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage gerade bei erheblichen Grundrechtseingriffen von den Fachgerichten auch von Amts wegen zu prüfen ist, gegebenenfalls vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren und bei negativem Ausgang der Prüfung die Sache unter Beachtung der Darlegungsanforderungen für Vorlagen im Verfahren der konkreten Normenkontrolle dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen ist (BVerfG, B. v. 15.12.2011 - 2 BvR 2362/11 - BeckRS 2012, 45915, B.v. 4.3.2014 - 2 BvL 2/13 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1429/23

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog.

    Die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes würde den Eintritt von Nachteilen während der Durchführung des Hauptsacheverfahrens verhindern, und selbst wenn vorläufiger Rechtsschutz versagt werden sollte, wäre dieses Verfahren jedenfalls bereits zur Vorklärung der offenen tatsächlichen und einfachrechtlichen Fragen geeignet (BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 -, BVerfGE 86, 382; BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1993 - 2 BvQ 46/93 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 16. November 1993 - 2 BvR 1587/92 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2004 - 1 BvR 2016/01 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 2 BvR 2362/11 -, BVerfGK 19, 286; BVerfG, Beschluss vom 14. August 2013 - 2 BvR 1601/13 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 4. März 2014 - 2 BvL 2/13 -, juris; BFH, Beschluss vom 3. März 1998 - IV B 49/97 -, BFHE 185, 418, BStBl II 1998, 608; BFH, Beschluss vom 22. Dezember 2003 - IX B 177/02 -, BFHE 204, 39, BStBl II 2004, 367; Finanzgericht München, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 9 V 181/07 -, juris; BFH, Beschluss vom 25. April 2018 - IX B 21/18 -, BFHE 260, 431, BStBl II 2018, 415).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2014 - 9 S 897/14

    Durchsetzung der Schulpflicht

    Es kommt daher weder eine Änderung des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses noch eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht in Betracht (vgl. zum Verhältnis dieser beiden Möglichkeiten zueinander: BVerfG, Beschluss vom 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91 -, BVerfGE 86, 382; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14.08.2013 - 2 BvR 1601/13 -, Juris, und der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 04.03.2014 - 2 BvL 2/13 -, NVwZ-RR 2014, 369).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2016 - 10 S 16.15

    Antrag auf einstweilige Aussetzung des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg

    Das dem Landesverfassungsgericht vorbehaltene Verwerfungsmonopol hat nämlich zur Folge, dass ein Gericht Folgerungen aus der von den Antragstellern geltend gemachten Verfassungswidrigkeit eines formellen Gesetzes erst nach deren Feststellung durch das Landesverfassungsgericht ziehen darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. März 2014 - 2 BvL 2/13 -, juris Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 -, BVerfGE 86, 382, juris Rn. 29).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2022 - 14 ME 180/22

    Anordnungsgrund; Genesen; Genesenenstatus; RKI

    Die Fachgerichte sind jedoch durch Art. 100 Abs. 1 GG nicht gehindert, schon vor Erlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Entscheidung in der Hauptsache dadurch nicht vorweggenommen wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.3.2014 - 2 BvL 2/13 -, juris Rn. 17).
  • OVG Sachsen, 20.05.2021 - 3 B 141/21

    Corona-Pandemie; Beherbergungsverbot für touristische Zwecke; Existenzgefährdung

    29 Geht es - wie hier - um die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines formellen Gesetzes, ist das Gericht dabei im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen der Eilbedürftigkeit der Entscheidung und der noch gegebenen Möglichkeit, die Vorlage nach Art. 100 GG in der Hauptsache nachzuholen, nicht gehindert, eine eigene Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Norm vorzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 1. November 2010 - 3 B 291/10 -, juris Rn. 26, BayVGH, Beschl. v. 10. Dezember 2020 - 20 NE 20.2482 -, juris Rn. 26 ff.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 4. März 2014 - 2 BvL 2/13 -, juris Rn. 17; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 80 Rn. 161 ff. m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2021 - 1 S 1048/21

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses wegen Unmöglichkeit der Verbesserung der

    Die Fachgerichte sind danach durch Art. 100 Abs. 1 GG nicht gehindert, schon vor der im Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies nach den Umständen des Falls im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91 - BVerfGE 86, 382; Kammerbeschl. v. 04.03.2014 - 2 BvL 2/13 - juris).
  • VG Hamburg, 08.01.2018 - 17 E 10199/17

    Konkurrentenstreitigkeit zwischen vorhandenen Spielhallen hinsichtlich

  • VG Sigmaringen, 07.05.2021 - 5 K 1392/21

    Corona-Pandemie; Einstweilige Anordnung zur Öffnung von Außenbereichen eines

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2014 - 2 NB 15/14

    Festsetzung der Zulassungszahl für einen durch Kooperation mit einer

  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 NE 20.2482

    Betriebsschließung von Fitness-Studios wegen Corona

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2022 - 14 ME 288/22

    Nichtraucherschutz; Raucherraum; Rauchverbot; Spielerschutz; Spielhalle

  • VG Hamburg, 08.01.2018 - 17 E 9823/17

    Spielhallen dürfen vorerst auch ohne behördliche Genehmigung weiter betrieben

  • VG Hamburg, 07.04.2022 - 7 E 1608/22

    Erfolgloser Eilantrag auf Fortgeltung des Genesenenstatus (zur Anwendung von §

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