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   OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - 8 B 10342/14.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - 8 B 10342/14.OVG (https://dejure.org/2014,10318)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.05.2014 - 8 B 10342/14.OVG (https://dejure.org/2014,10318)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Mai 2014 - 8 B 10342/14.OVG (https://dejure.org/2014,10318)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 35 Abs 3 S 1 Nr 1 BauGB, § 36 Abs 1 S 1 BauGB, § 36 Abs 1 S 2 BauGB, § 36 Abs 2 S 2 BauGB, § 37 Abs 1 BauGB
    Kein gemeindliches Einvernehmenserfordernis bei Bauvorhaben der Landesverteidigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einvernehmen der Gemeinde bei Entscheidung des zuständigen Bundesministeriums über die Abweichung von städtebaulichen Vorschriften bei Vorhaben der Landesverteidigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 37 Abs. 2 S. 2
    Einvernehmen der Gemeinde bei Entscheidung des zuständigen Bundesministeriums über die Abweichung von städtebaulichen Vorschriften bei Vorhaben der Landesverteidigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorhaben der Landesverteidigung: Kein Einvernehmen der Gemeinde erforderlich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Baustopp für US-Satellitenanlage in Landstuhl

  • Jurion (Kurzinformation)

    Abweichung von städtebaulichen Vorschriften bei Vorhaben der Landesverteidigung erfordert kein Einvernehmen der Gemeinde

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Baustopp für US-Satellitenanlage in Landstuhl

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 721
  • DVBl 2014, 1074
  • DÖV 2015, 165
  • BauR 2014, 1440
  • BauR 2014, 2140
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 24.90

    Landesverteidigung; gemeindliches Einvernehmen; Kompetenzregelung, besondere

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - 8 B 10342/14
    Mit dieser Entscheidung wird ihr gegen das Vorhaben eingelegter Widerspruch überwunden, weshalb die Entscheidung ihr gegenüber einen anfechtbaren Verwaltungsakt darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992 - 4 C 24.90 -, BVerwGE 91, 227 und juris, Rn. 13).

    Die Abweichung von städtebaulichen Vorschriften ist dann erforderlich, wenn sie zur Erfüllung oder Wahrung der in Rede stehenden besonderen öffentlichen Zweckbestimmung vernünftigerweise geboten ist; dies erfordert eine Abwägung der widerstreitenden öffentlichen Belange (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992, a.a.O., Rn. 20 und 22).

    Sowohl die Darstellung als Fläche für Wald als auch die Darstellung einer Kompensationsfläche stehen von vornherein unter dem Vorbehalt, dass sie ein im Eigentum der Beklagten stehendes Gelände betreffen, das den US-Streitkräften bereits seit längerem zur ausschließlichen Nutzung überlassen ist und deshalb nicht mehr dem uneingeschränkten planerischen Zugriff der Antragstellerin unterliegt (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992, a.a.O., Rn. 22).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2013 - 8 C 10782/12

    Heranrücken von Wohnbebauung an Aussiedlerhof

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - 8 B 10342/14
    Im Übrigen drängt sich der - von der Antragstellerin erwähnte - Hubschrauberlandeplatz mangels Entwidmung auch nach dem Abzug der Hubschrauberstaffel nicht als offensichtlich vorzugswürdiger Standort auf (vgl. zu den Anforderungen an die Alternativenprüfung im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägungsentscheidung: Urteil des Senats vom 23. Januar 2013 - 8 C 10782/12.OVG -, BauR 2013, 1075 [Leitsatz]).
  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 16.04

    Luftverkehrsrechtliche Fachplanung; Flughafenänderung; Plangenehmigung; fiktive

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - 8 B 10342/14
    Wegen des Prognosecharakters der Vorprüfung wird der Behörde ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 4 C 16.04 -, BVerwGE 127, 208 und juris, Rn. 48; HessVGH, Beschluss vom 19. März 2012 - 9 B 1916/11 -, NVwZ-RR 2012, 544 und juris, Rn. 51).
  • VGH Bayern, 17.09.1987 - 26 CS 87.01144

    Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn bei Sofortvollzug

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - 8 B 10342/14
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz scheidet auch eine analoge Anwendung von § 28 VwVfG auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung aus (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. November 1987 - 12 B 112/87 -, NVwZ 1988, 748; ebenso: OVG Nds., Beschluss vom 28. April 1989 - 1 OVG B 114/88 -, DVBl. 1989, 887; auch: BayVGH, Beschluss vom 17. September 1987 - 26 CS 87.01144 -, BayVBl. 1988, 369 - fehlende Anhörung unerheblich -).
  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - 8 B 10342/14
    Jedoch darf nach § 4 Abs. 3 Umweltrechtsbehelfsgesetz im Rahmen eines zulässig erhobenen Rechtsbehelfs auch ein Dritter die fehlende UVP rügen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 -, Rn. 41).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.1987 - 12 B 112/87

    Anordnung; Sofortige Vollziehung; Verwaltungsakt; Anhörung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - 8 B 10342/14
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz scheidet auch eine analoge Anwendung von § 28 VwVfG auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung aus (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. November 1987 - 12 B 112/87 -, NVwZ 1988, 748; ebenso: OVG Nds., Beschluss vom 28. April 1989 - 1 OVG B 114/88 -, DVBl. 1989, 887; auch: BayVGH, Beschluss vom 17. September 1987 - 26 CS 87.01144 -, BayVBl. 1988, 369 - fehlende Anhörung unerheblich -).
  • VGH Hessen, 19.03.2012 - 9 B 1916/11

    Kraftwerk Fechenheim

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - 8 B 10342/14
    Wegen des Prognosecharakters der Vorprüfung wird der Behörde ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 4 C 16.04 -, BVerwGE 127, 208 und juris, Rn. 48; HessVGH, Beschluss vom 19. März 2012 - 9 B 1916/11 -, NVwZ-RR 2012, 544 und juris, Rn. 51).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.04.1989 - 1 B 114/88
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - 8 B 10342/14
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz scheidet auch eine analoge Anwendung von § 28 VwVfG auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung aus (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. November 1987 - 12 B 112/87 -, NVwZ 1988, 748; ebenso: OVG Nds., Beschluss vom 28. April 1989 - 1 OVG B 114/88 -, DVBl. 1989, 887; auch: BayVGH, Beschluss vom 17. September 1987 - 26 CS 87.01144 -, BayVBl. 1988, 369 - fehlende Anhörung unerheblich -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - 8 A 2325/06

    Anspruch der Gemeinde auf Aufhebung der Baugenehmigung?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - 8 B 10342/14
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Gemeinde mit Eintritt der Einvernehmensfiktion nach § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Berechtigung verliert, die bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit des genehmigten Vorhabens geltend zu machen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 28. November 2007 - 8 A 2325/06 -, BauR 2008, 799 [Leitsatz 2]).
  • VG Koblenz, 19.05.2017 - 4 K 1362/16

    Genehmigung für drei Windenergieanlagen bei Birkenfeld aufgehoben

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 -, juris, Rn. 41, m.w.N.), der sich das OVG Rheinland- Pfalz (Beschluss vom 13. Mai 2014 - 8 B 10342/14.OVG -, juris, Rn. 21) angeschlossen hat, kann ein Umweltverband nach § 4 Abs. 1 UmwRG als auch ein Dritter nach § 4 Abs. 3 UmwRG - obwohl die UVP nur dem Schutz von Rechtsgütern der Allgemeinheit dient - im Rahmen eines zulässig erhobenen Rechtsbehelfs die fehlende UVP rügen.

    Nach Nr. 2 der Anlage 2 zum UVPG ist bei der standortbezogenen Vorprüfung die ökologische Empfindlichkeit eines Gebiets insbesondere hinsichtlich näher benannter Nutzungs-, Qualitäts- und Schutzkriterien zu untersuchen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 8 B 10342/14.OVG - juris; San- genstedt, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 70. EL, August 2013, § 3c UVPG, Rn. 33 ff.; Dienes, in: Hoppe/Beckmann, UVPG, 4. Aufl. 2012, § 3c Rn. 16 - bei Vorhaben nach § 3c Satz 2 UVPG im Regelfall keine UVP-Pflicht).

    Eine kurze eigenständige Aufbereitung war hier nicht entbehrlich (vgl. OVG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 13. Mai 2014 - 8 B 10342/14.OVG -).

    Die in dem Vermerk vom 10. Mai 2017 für die Gegenmeinung angeführte Rechtsprechung steht nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (vgl. Beschluss vom 13. Mai 2014 - 8 B 10342/14.OVG - juris, Rn. 25 ff., insbesondere Rn. 29), die selbstverständlich von der Berücksichtigung des Schutzgutes "Tiere" im Rahmen der UVP-Vorprüfung auch dann ausgeht, wenn keine speziellen, diese Tiere als Schutzzweck aufweisenden Biotope betroffen sind.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2018 - 8 A 11958/17

    Abschaltalgorithmus; absoluter Verfahrensfehler; allgemeine Vorprüfung; Anlage;

    Soweit der Senat in seinem von dem Kläger zitierten Eilbeschluss vom 13. Mai 2015 (Az.: 8 B 10342/14.OVG, DVBl. 2014, 1074 und juris, Rn. 25 ff.) bei der Prüfung, ob eine durchgeführte standortbezogene UVP-Vorprüfung den Anforderungen genügt, auf die gesamte Nr. 2 der Anlage 2 zum UVPG abgestellt hat, war dies durch eine entsprechend umfassende Prüfung der Behörde vorgegeben, die im Rahmen einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht zu beanstanden war, ohne dass sich im konkreten Fall die vorliegend aufgeworfene Auslegungsfrage stellte.
  • VG Mainz, 23.03.2021 - 1 L 85/21

    Verbot cannabinoidhaltiger Hanfprodukte

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz scheidet auch eine analoge Anwendung von § 28 VwVfG auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung aus (vgl. OVG RP, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 8 B 10342/14 -, juris Rn 14 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 10.07.2014 - 2 A 19/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17858
OVG Saarland, 10.07.2014 - 2 A 19/14 (https://dejure.org/2014,17858)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10.07.2014 - 2 A 19/14 (https://dejure.org/2014,17858)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - 2 A 19/14 (https://dejure.org/2014,17858)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche wegen genehmigungsabweichenden Bauens nicht im Anfechtungsstreit maßgeblich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche wegen genehmigungsabweichenden Bauens nicht im Anfechtungsstreit maßgeblich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 721
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Saarland, 08.12.2010 - 2 B 277/10

    Bauordnungsrecht: Nutzungsverbot bei Betriebserweiterungen (Getränkehandel)

    Auszug aus OVG Saarland, 10.07.2014 - 2 A 19/14
    Wegen der Einzelheiten wird auf die einschlägigen Gerichtsentscheidungen Bezug genommen.(vgl. dazu VG des Saarlandes, Beschluss vom 27.8.2010 - 5 L 638/10 - und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.12.2010 - 2 B 277/10 -, SKZ 2011, 45, Leitsatz Nr. 31).

    Bereits der Senat habe in seiner Entscheidung vom Dezember 2010(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.12.2010 - 2 B 277/10 -, SKZ 2011, 45, Leitsatz Nr. 31) festgestellt, dass der 2001 in Form eines "Nachbarschaftsladens" genehmigte "Getränkehandel" des Beigeladenen diesen Rahmen in seiner jetzigen Form überschreite.

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens sowie der Verfahren VG 5 L 638/10, OVG 2 B 277/10 verwiesen.

  • VG Ansbach, 05.02.2015 - AN 3 K 14.01829

    Gebietserhaltungsanspruch

    Geht man angesichts der verschiedenen Nutzungsarten entlang der I...straße mit einem prägenden Betrieb auf dem klägerischen Grundstück als Fremdkörper von einer Gemengelage aus, kommt ein Gebietserhaltungsanspruch der Klägerin nicht in Betracht, (vgl. BayVGH B.v. 26.2.2013, 2 ZB 11.2793, BauR 2013, 998), weil der sog. Gebietserhaltungsanspruch des Nachbarn auf der Grundlage des § 34 Abs. 2 BauGB voraussetzt, dass die bezogen auf das Baugrundstück maßgebliche Umgebungsbebauung einer der in den §§ 3 ff. BauNVO geregelten Gebietskategorien "gebietsrein" entspricht (vgl. OVG Saarland U.v. 10.7.2014, 2 A 19/14, NVwZ-RR 2014, 721).
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