Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 09.01.2014

Rechtsprechung
   BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34191
BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R (https://dejure.org/2013,34191)
BSG, Entscheidung vom 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R (https://dejure.org/2013,34191)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - B 7 AY 2/12 R (https://dejure.org/2013,34191)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung - keine analoge Anwendung des § 25 SGB 12 - keine Kostenerstattung aus abgetretenem Anspruch nach § 4 AsylbLG - Beschränkung auf bereits festgestellte Ansprüche

  • openjur.de

    Asylbewerberleistung; kein Anspruch des Krankenhausträgers auf Ersatz der Aufwendungen für eine Krankenhausbehandlung; keine analoge Anwendung des § 25 SGB 12; keine Kostenerstattung aus abgetretenem Anspruch nach § 4 AsylbLG; Beschränkung auf bereits festgestellte ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 5 AsylbLG, § 4 Abs 1 S 1 AsylbLG, § 4 Abs 3 AsylbLG, § 18 Abs 1 SGB 12, § 23 Abs 2 SGB 12
    Asylbewerberleistung - kein Anspruch des Krankenhausträgers auf Ersatz der Aufwendungen für eine Krankenhausbehandlung - keine analoge Anwendung des § 25 SGB 12 - keine Kostenerstattung aus abgetretenem Anspruch nach § 4 AsylbLG - Beschränkung auf bereits festgestellte ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen; Erstattung von Aufwendungen für die stationäre Krankenhausbehandlung eines Hilfebedürftigen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SGB XII § 52 Abs. 1, SGB XII § 52 Abs. 3, SGB XII § 25, SGB XII § 48, AsylbLG § 2
    Krankenhausbehandlung, Behandlungskosten, medizinische Behandlung, Nothelfer, Nothelferanspruch, Regelungslücke, Gesetzeslücke, Krankenhaus, Kostenerstattung, Aufwendungsersatz, Asylbewerberleistungsgesetz

  • rewis.io

    Asylbewerberleistung - kein Anspruch des Krankenhausträgers auf Ersatz der Aufwendungen für eine Krankenhausbehandlung - keine analoge Anwendung des § 25 SGB 12 - keine Kostenerstattung aus abgetretenem Anspruch nach § 4 AsylbLG - Beschränkung auf bereits festgestellte ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen; Erstattung von Aufwendungen für die stationäre Krankenhausbehandlung eines Hilfebedürftigen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 114, 292
  • NVwZ-RR 2014, 351
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (40)

  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Prozessführungsbefugnis - Versicherter - Kostenerstattung

    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R
    Gleiches gilt zum anderen, wenn der Hilfebedürftige - wie hier - die selbst beschaffte Leistung zwar nicht vorfinanziert, aber gegenüber dem zuständigen Leistungsträger zur Vermeidung eines Rückgriffs einen Anspruch auf Freistellung von den Kosten der Krankenhausbehandlung hat (vgl dazu im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung: BSGE 52, 134, 135 = SozR 2200 § 182 Nr. 76 S 143; BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 29 mwN), den er an den Gläubiger abtritt und der sich dadurch in der Person des Gläubigers der zur tilgenden Leistung in einen Zahlungsanspruch umwandelt (BGHZ 189, 45 ff; vgl auch BSGE 97, 6 ff = SozR 4-2500 § 13 Nr. 9) .

    Darüber hinaus sichert er weitestmöglich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Anspruchsinhabers (vgl in anderem Zusammenhang: BSGE 97, 6 ff = SozR 4-2500 § 13 Nr. 9; vgl generell dazu: BVerfGE 65, 1, 41 ff; Bundesverfassungsgericht SozR 3-2500 § 295 Nr. 2 S 12 mwN) .

    Würde mit der Abtretung zugleich die Befugnis übertragen, die Feststellung des Kostenerstattungsanspruchs zu betreiben, bestünde die Gefahr, dass sich - etwa unter dem Gesichtspunkt der Erfüllung von Mitwirkungspflichten nach §§ 60 ff SGB I - der Hilfebedürftige vom Datensubjekt zum Zeugen wandeln würde, der grundsätzlich auszusagen hätte, eingeschränkt nur durch die allgemeinen Grenzen der Zeugnisverweigerung (BSGE 97, 6 ff = SozR 4-2500 § 13 Nr. 9) .

  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 14/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Anspruch Erwerbsfähiger bzw -tätiger auf

    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R
    Sie kommt mit anderen Worten nur in Betracht, wenn die vorrangig zu prüfende Klage gegen die Beklagte keinen Erfolg hat (BSGE 106, 268 ff RdNr 19 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 5; BSGE 49, 143, 145 = SozR 5090 § 6 Nr. 4 S 5; SozR 1500 § 75 Nr. 38 S 36) .

    Um dem Rechtsgedanken des § 75 Abs. 2 und 5 SGG voll gerecht werden zu können, muss das Revisionsgericht dann aber ebenfalls über alle in Frage kommenden prozessualen Ansprüche entscheiden können (BSGE 106, 268 ff RdNr 19 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 5; BSGE 9, 67, 69; BSG SozR 2200 § 1237a Nr. 16 S 37) .

    Diese Auslegung und Anwendung von § 75 Abs. 2 und 5 SGG verhindert, dass die erstinstanzliche Abweisung der Klage gegen die Beklagte in Rechtskraft erwächst (BSGE 106, 268 ff RdNr 19 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 5; Bundessozialgericht , Urteil vom 31.5.1988 - 2 RU 67/87) .

  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 271/08

    Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R
    Gleiches gilt zum anderen, wenn der Hilfebedürftige - wie hier - die selbst beschaffte Leistung zwar nicht vorfinanziert, aber gegenüber dem zuständigen Leistungsträger zur Vermeidung eines Rückgriffs einen Anspruch auf Freistellung von den Kosten der Krankenhausbehandlung hat (vgl dazu im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung: BSGE 52, 134, 135 = SozR 2200 § 182 Nr. 76 S 143; BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 29 mwN), den er an den Gläubiger abtritt und der sich dadurch in der Person des Gläubigers der zur tilgenden Leistung in einen Zahlungsanspruch umwandelt (BGHZ 189, 45 ff; vgl auch BSGE 97, 6 ff = SozR 4-2500 § 13 Nr. 9) .

    Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zur Entscheidung des BGH vom 25.10.2012 - VII ZB 47/11 - zur Pfändbarkeit laufender Geldleistungen nach dem SGB II oder zur Entscheidung des BGH vom 22.3.2011 - II ZR 271/08 - (BGHZ 189, 45 ff) zur Abtretung eines Freistellungsanspruchs an den Gläubiger der zur tilgenden Leistung, weil es vorliegend - anders als in den Entscheidungen des BGH - um das Surrogat einer Sachleistung geht, das Gegenstand der Abtretung ist und die Abtretung insoweit nicht ausgeschlossen, sondern nur auf den festgestellten Kostenerstattungsanspruch beschränkt ist.

  • BSG, 11.06.2008 - B 8 SO 45/07 B

    Einreichung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ohne

    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R
    Bei dem Anspruch aus § 25 SGB XII handelt es sich bereits um eine spezielle sozialhilferechtliche Form der GoA (vgl BSG SozR 4-1500 § 183 Nr. 7 RdNr 9; BVerwGE 37, 133, 134) .

    Er gehört deshalb zu dem in § 183 Satz 1 SGG genannten Personenkreis der Leistungsempfänger und ist insoweit von der Pflicht zur Zahlung von Kosten befreit (BSG SozR 4-1500 § 183 Nr. 7) .

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R
    Dies bedeutet, dass ein Anspruch des Nothelfers - bezogen auf denselben Bedarf - nicht neben einem Anspruch des Leistungsberechtigten bestehen kann (BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 19/12 R; BVerwGE 77, 181 ff; Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 17.7.1992 - 5 B 69/92 - mwN; Bieback in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Aufl 2012, § 25 SGB XII RdNr 21 f; Adolph in Linhart/Adolph, SGB II/SGB XII/AsylbLG, § 25 SGB XII RdNr 21, Stand Juli 2010; Piepenstock in jurisPK SGB XII, § 25 SGB XII RdNr 24) .

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluss vom 13.12.1993 - 5 B 8/93 - mwN) und des Senats (BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 19/12 R) kommt neben einem Anspruch eines Nothelfers ein Anspruch nach dem Rechtsinstitut der GoA nicht in Betracht, weil damit vom Nothelfer in ein öffentlich-rechtlich umfassend geregeltes Kompetenz- und Zuständigkeitsgefüge eingegriffen würde, das nur unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungsersatzansprüche Dritter gegen den Leistungsträger vorsieht (vgl auch BSGE 86, 1 ff = SozR 3-7610 § 683 Nr. 4) .

  • BVerfG, 10.04.2000 - 1 BvR 422/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Arztes gegen die Pflicht,

    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R
    Darüber hinaus sichert er weitestmöglich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Anspruchsinhabers (vgl in anderem Zusammenhang: BSGE 97, 6 ff = SozR 4-2500 § 13 Nr. 9; vgl generell dazu: BVerfGE 65, 1, 41 ff; Bundesverfassungsgericht SozR 3-2500 § 295 Nr. 2 S 12 mwN) .
  • BVerwG, 02.02.1998 - 5 B 99.97

    E: Erstattungsanspruch

    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R
    Der Zweck dieser Vorschrift besteht - und erschöpft sich - allein darin, die Leistungen und die Höhe der hierfür aufgrund Gesetzes, Vertrags oder Kostenübernahmeerklärung des Sozialhilfeträgers zustehenden Vergütung zu regeln (vgl BVerwG, Beschluss vom 2.2.1998 - 5 B 99/97 - zu dem bis 30.6.2001 geltenden § 37 Abs. 3 Satz 1 BSHG) .
  • BGH, 25.10.2012 - VII ZB 47/11

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändbarkeit von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R
    Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zur Entscheidung des BGH vom 25.10.2012 - VII ZB 47/11 - zur Pfändbarkeit laufender Geldleistungen nach dem SGB II oder zur Entscheidung des BGH vom 22.3.2011 - II ZR 271/08 - (BGHZ 189, 45 ff) zur Abtretung eines Freistellungsanspruchs an den Gläubiger der zur tilgenden Leistung, weil es vorliegend - anders als in den Entscheidungen des BGH - um das Surrogat einer Sachleistung geht, das Gegenstand der Abtretung ist und die Abtretung insoweit nicht ausgeschlossen, sondern nur auf den festgestellten Kostenerstattungsanspruch beschränkt ist.
  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 7.96

    Verbot der Aufrechnung gegen einen Beihilfeanspruch höchstpersönliche Natur -

    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R
    Aufgrund ihrer höchstpersönlichen Natur wäre eine Übertragung solcher Leistungen nicht möglich, sodass eine Abtretung entsprechend § 399 Bürgerliches Gesetzbuch ausgeschlossen ist (zur Unzulässigkeit der Abtretung von Ansprüchen, die höchstpersönlicher Natur sind, vgl: BVerwG, Urteil vom 10.4.1997 - 2 C 7/96; Häusler in Hauck/Noftz, SGB I, K § 53 RdNr 21, Stand Dezember 2005; Pflüger in jurisPK SGB I, 2. Aufl 2011, § 53 SGB I RdNr 19) .
  • BSG, 22.09.1981 - 11 RK 10/79

    Frage der Verordnungsfähigkeit von Hippotherapie

    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R
    Gleiches gilt zum anderen, wenn der Hilfebedürftige - wie hier - die selbst beschaffte Leistung zwar nicht vorfinanziert, aber gegenüber dem zuständigen Leistungsträger zur Vermeidung eines Rückgriffs einen Anspruch auf Freistellung von den Kosten der Krankenhausbehandlung hat (vgl dazu im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung: BSGE 52, 134, 135 = SozR 2200 § 182 Nr. 76 S 143; BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 29 mwN), den er an den Gläubiger abtritt und der sich dadurch in der Person des Gläubigers der zur tilgenden Leistung in einen Zahlungsanspruch umwandelt (BGHZ 189, 45 ff; vgl auch BSGE 97, 6 ff = SozR 4-2500 § 13 Nr. 9) .
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 8/12 R

    Asylbewerberleistungsrecht

  • BGH, 10.02.2005 - III ZR 330/04

    Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland für die Krankenhausbehandlungskosten

  • BSG, 15.01.1959 - 4 RJ 111/57
  • BVerwG, 02.04.1987 - 5 C 67.84

    Dritter - Aufwendungserstattung - Hilfe im Eilfall - Sozialhilfeträger -

  • BVerwG, 14.06.2001 - 5 C 21.00

    Verwaltungsprozessrecht, gesetzlicher Parteiwechsel bei gesetzlich angeordneter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2000 - 22 A 3164/99

    Übernahme der Aufwendungen für die stationäre Behandlung einer Asylbewerberin;

  • BSG, 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R

    Asylbewerberleistung - sozialgerichtliches Verfahren - Einbeziehung von Klägern

  • BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 16/98 R

    Begrenzung des Kostenerstattungsanspruches nach § 38 Abs. 4 S. 2 SGB V auch für

  • BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 32.89

    Erstattung von Aufwendungen des Nothelfers; Nothilfe in einem Eilfall; Nothelfer,

  • BVerwG, 27.01.1971 - V C 74.70

    Pflichten eines Sozialhilfeträgers zur Gewährung der Hilfe in einem Krankenhaus -

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 4/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - gewährte Nothilfe nach § 25 S 1 SGB XII -

  • BSG, 24.10.1984 - 6 RKa 36/83

    Arzneimittelregreß - Beschwerdewert - Berufung - Kassenärztliche Versorgung

  • BSG, 15.11.1979 - 11 RA 9/79

    Rentenversicherungsträger und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

  • BSG, 31.05.1988 - 2 RU 67/87
  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 11/95

    Anspruch auf Haushaltshilfe

  • BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R

    Kein öffentliches Interesse an der Erbringung von Geldleistungen für den

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2013 - L 20 AY 145/11
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2001 - 4 LB 1109/01

    Asylbewerberleistungsgesetz; Ausländer; Behandlung; Behörde; freie Arztwahl;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2010 - L 23 AY 1/07

    Anschluss Analogleistungen bei bestehender Immatrikulation; Pro-forma-Studium;

  • BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R

    Gewaltopferentschädigungsanspruch - schwerstbehindertes Kind aus Inzestbeziehung

  • BVerwG, 13.12.1993 - 5 B 8.93

    Begründung eines direkten Zahlungsanspruchs des Einrichtungsträgers gegenüber dem

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2007 - L 23 B 27/06

    Asylbewerberleistung - Leistungen bei Krankheit - Erstattungsanspruch gem § 121

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2003 - 4 LB 583/02

    Asylbewerber; Erstattungsanspruch des Nothelfers

  • VGH Bayern, 27.04.2006 - 12 BV 04.3020

    stationäre Heilbehandlung eines Asylbewerbers, Erstattungsanspruch des

  • BVerwG, 17.07.1992 - 5 B 69.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Auslegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2008 - 12 A 702/07

    Übernahme von Kosten einer psychiatrischen Behandlung; Tatsächlicher Aufenthalt

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 56/80

    Revision - Beiladung - Anspruch auf einen Zugunsten- oder Rücknahmebescheid -

  • BSG, 11.09.1980 - 1 RA 47/79

    Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers für Berufsförderungsmaßnahmen -

  • BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 4/16 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Tod des Pflegebedürftigen -

    Das Abtretungsverbot, resultierend aus der höchstpersönlichen Natur des Sozialhilfeanspruchs, schützt den Anspruchsinhaber nicht nur davor, durch Abtretung, Verpfändung oder Pfändung seine Rechte auf die existenzsichernden Leistungen zu verlieren, sondern darüber hinaus davor, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht aus der Hand zu geben (vgl in anderem Zusammenhang: BSGE 97, 6 ff = SozR 4-2500 § 13 Nr. 9; vgl generell dazu: BVerfGE 65, 1, 41 ff; BVerfG SozR 3-2500 § 295 Nr. 2 S 12 mwN; zur Abtretung von Ansprüchen nach dem AsylbLG BSGE 114, 292 = SozR 4-3500 § 25 Nr. 3, RdNr 28) .

    Die Abtretung eines möglichen Freistellungsanspruchs führt mithin nicht zu einer umfassenden Neubestimmung der Gläubigerstellung oder dem vollständigen Eintritt des neuen Gläubigers in das gesamte Sozialrechtsverhältnis einschließlich seines Pflichtengefüges (zur Abtretung von Ansprüchen nach dem AsylbLG BSGE 114, 292 = SozR 4-3500 § 25 Nr. 3, RdNr 28) mit der Konsequenz, dass der Zessionar die Feststellung des Anspruchs selbst betreiben könnte.

  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 6/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattungsanspruch des

    Unabhängig davon, ob insoweit überhaupt eine (unbeabsichtigte) Lücke vorliegt, scheitert eine Analogie jedenfalls an der für diese erforderlichen vergleichbaren Interessenlage (vgl zu den Voraussetzungen einer Analogie allgemein nur BSGE 114, 292 ff = SozR 4-3500 § 25 Nr. 3 mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2016 - L 7 SO 3237/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - ambulant betreutes

    Eine Verurteilung nach dieser Vorschrift kommt mithin nur in Betracht, wenn die vorrangig zu prüfende Klage gegen den Beklagten keinen Erfolg hat (ständige Rechtsprechung; vgl. nur BSG SozR 4-1300 § 88 Nr. 2 ; BSGE 106, 268 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 5 ; BSGE 114, 292 = SozR 4-3500 § 25 Nr. 3 ).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 09.01.2014 - 4 ME 311/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,114
OVG Niedersachsen, 09.01.2014 - 4 ME 311/13 (https://dejure.org/2014,114)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.01.2014 - 4 ME 311/13 (https://dejure.org/2014,114)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Januar 2014 - 4 ME 311/13 (https://dejure.org/2014,114)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 5 VwGO; § 80a Abs. 1 Nr. 2 VwGO; § 80a Abs. 3 VwGO
    Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag eines schwerbehinderten Menschen auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses (hier: Zustimmung des Integrationsamts)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Aussetzungsantrag gegen Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag eines schwerbehinderten Menschen auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses (hier: Zustimmung des Integrationsamts)

  • rechtsportal.de

    Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag eines schwerbehinderten Menschen auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses (hier: Zustimmung des Integrationsamts)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 351
  • NVwZ-RR 2014, 5
  • DÖV 2014, 356
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2003 - 12 B 957/03

    Rechtsschutzbedürfnis - aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2014 - 4 ME 311/13
    Denn die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung verbessert als solche nicht die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Weiterbeschäftigungsantrags (OVG NRW, Beschluss vom 29.12.2003 - 12 B 957/03 - m. N. zur arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung).

    Allein die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass eine verwaltungsgerichtliche Aussetzungsentscheidung bzw. ihre Begründung faktischen Einfluss auf die richterliche Willensbildung im arbeitsgerichtlichen Kündigungsrechtsstreit beispielsweise bei der Entscheidung über einen solchen Weiterbeschäftigungsantrag haben könnte, begründet jedenfalls in der Regel kein Rechtsschutzbedürfnis für die Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.1.2012 - 12 S 3214/11 -, NJW 2012, 2603; OVG NRW, Beschluss vom 29.12.2003 - 12 B 957/03 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2012 - 12 S 3214/11

    Kein Rechtsschutzbedürfnis eines Schwerbehinderten für Eilantrag gegen die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2014 - 4 ME 311/13
    Allein die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass eine verwaltungsgerichtliche Aussetzungsentscheidung bzw. ihre Begründung faktischen Einfluss auf die richterliche Willensbildung im arbeitsgerichtlichen Kündigungsrechtsstreit beispielsweise bei der Entscheidung über einen solchen Weiterbeschäftigungsantrag haben könnte, begründet jedenfalls in der Regel kein Rechtsschutzbedürfnis für die Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.1.2012 - 12 S 3214/11 -, NJW 2012, 2603; OVG NRW, Beschluss vom 29.12.2003 - 12 B 957/03 -).

    Entscheidend für die Rechtmäßigkeit der Kündigung ist aber die Wirksamkeit der Zustimmung des Integrationsamtes (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.1.2012 - 12 S 3214/11 -).

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 245/02

    Mutterschutz - Kündigung nach Zulässigkeitserklärung nach § 9 Abs. 3 MuSchG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2014 - 4 ME 311/13
    Solange die verwaltungsrechtliche Fehlerhaftigkeit der Zulässigkeitserklärung nicht feststehe, sei die ausgesprochene Kündigung nur schwebend wirksam (Urt. v. 17.6.2003 - 2 AZR 245/02 -, NJW 2004, 796).
  • OVG Niedersachsen, 28.08.2009 - 4 ME 165/09

    Unstatthafte Gegenvorstellung gegen einen gemäß § 152 Abs. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2014 - 4 ME 311/13
    Nach dieser Rechtsprechung, die der Senat in seinen Beschlüssen vom 3. August 2009 (4 ME 165/09), 29. Juli 2010 (4 ME 180/10) und 16. August 2013 (4 ME 122/13) unter Auseinandersetzung mit der teilweise gegenteiligen und auch von der Antragstellerin angeführten Rechtsprechung anderer Obergerichte bekräftigt hat, kann die Antragstellerin nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht vorweisen.
  • VG Saarlouis, 18.01.2018 - 3 L 2509/17

    Rechtsschutzbedürfnis eines schwerbehinderten Arbeitnehmers im Verfahren auf

    Teilweise wird angenommen, ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe, weil die Anordnung der aufschiebenden Wirkung die Rechtsstellung des schwerbehinderten Arbeitnehmers im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren - insbesondere in Bezug auf einen darin geltend gemachten Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung - verbessern könne.(So: VGH Bayern, Beschluss vom 17.12.2009, - 12 CS 09.2691 -,Rn.15 ff., juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 25.08.2003, - 5 BS 107/03 -, Rn. 6 ff., juris; OVG Bremen, Beschluss vom 07.08.2001, - 2 B 257/01 -, NordÖR 2002, 35; juris - nur LS.) Die Gegenansicht verneint das und meint, durch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des gegen die Zustimmung zur Kündigung gerichteten Rechtsbehelfs erlange der Arbeitnehmer keinen rechtlichen Vorteil.(Vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 19.05.2015 - 4 Bs 56/15 -, Rn. 5 ff., juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.01.2014 - 4 ME 311/13 -, Rn. 2 ff., juris; VGH Hessen, Beschluss vom 09.10.2013 - 10 B 1712/13 -,Rn. 6, juris; OVG NRW, Beschluss vom 22.8.2013 - 12 B 794/13 -, Rn. 2 ff., juris; OVG NRW, Beschluss vom 29.12.2003 - 12 B 957/03 -, Rn. 2 ff., juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.01.2012 - 12 S 3214/11 -,Rn. 2 ff., juris.).

    Maßgebend ist allein, dass eine wirksame Zustimmung des Integrationsamtes vorliegt und wirksam ist die Zustimmung auch bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs.(Eingehend hierzu: OVG Hamburg, Beschluss vom 19.05.2015 - 4 Bs 56/15 -, Rn. 6, juris unter Hinweis auf die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung. Siehe auch: OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.01.2014 - 4 ME 311/13 -, Rn. 8, juris.Vgl. zur der entsprechenden Situation im Mutterschutzrecht: BAG, Urteil vom 23.05.2013 - 2 AZR 991/11 -, Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 245/02-, Rn. 24, juris.).

  • OVG Hamburg, 19.05.2015 - 4 Bs 56/15

    Rechtsschutzbedürfnis im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Zustimmung

    Die Gegenansicht verneint das und meint, durch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des gegen die Zustimmung zur Kündigung gerichteten Rechtsbehelfs erlange der Arbeitnehmer keinen rechtlichen Vorteil (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.1.2014, 4 ME 322/13, NordÖR 2014, 199 - nur LS, juris Rn. 3 ff.; VGH Kassel, Beschl. v. 9.10.2013, 10 B 1712/13, juris Rn. 6; OVG Münster, Beschl. v. 22.8.2013, 12 B 794/13, juris Rn. 2 ff.; Beschl. v. 29.12.2003, 12 B 957/03, juris Rn. 2 ff., 10; VGH Mannheim, Beschl. v. 10.1.2012, 12 S 3214/11, NJW 2012, 2603, juris Rn. 2 ff., 4).
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