Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 16.05.2014

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.07.2014 - 3 C 23.13   

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https://dejure.org/2014,29383
BVerwG, 24.07.2014 - 3 C 23.13 (https://dejure.org/2014,29383)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.2014 - 3 C 23.13 (https://dejure.org/2014,29383)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - 3 C 23.13 (https://dejure.org/2014,29383)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    VO (EWG) Nr. 1766/92 Art. 8 Abs. 2; VO (EG) Nr. 97/95 Art. 1 Buchst. d, Art. 4 Abs. 1; MOG § ... 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3; VwVfG § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2, § 49a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2; Kartoffelstärkeprämienverordnung § 4a; BGB §§ 133, 157, 164 Abs. 2, § 166 Abs. 1
    Gemeinsame Agrarpolitik; Beihilfe; Ausgleichszahlung; Stärkekartoffeln; Erzeuger; Kartoffelerzeuger; Erzeugervereinigung; Stärkehersteller; Anbauvertrag; Falschbezeichnung; falsa demonstratio; Verwaltungsakt; Bewilligung; Auslegung; Adressat; Regelungsadressat; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VO (EWG) Nr. 1766/92 Art. 8 Abs. 2
    Adressat; Anbauvertrag; Ausgleichszahlung; Auslegung; Beihilfe; Bekanntgabeadressat; Bewilligung; Erzeuger; Erzeugervereinigung; Falschbezeichnung; Gemeinsame Agrarpolitik; Kartoffelerzeuger; Nachweis; Nachweiserfordernis; Regelungsadressat; Rückforderung; Rücknahme; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1d EGV 97/95, Art 4 Abs 1 EGV 97/95, Art 8 Abs 2 EWGV 1766/92, § 10 Abs 1 S 1 MOG, § 10 Abs 3 MOG
    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Kartoffelstärkeerzeuger; Erforderlichkeit einer schriftlichen Vollmacht als Nachweisregelung; Abstimmung mit Behörde begründet nicht ohne weiteres schutzwürdiges Vertrauen

  • Wolters Kluwer

    Nachweis der Vertretungsbefugnis eines Stärkeherstellers durch schriftliche Vollmacht; Ausnahme vom Ausschluss schutzwürdigen Vertrauens wegen unrichtiger Angaben

  • rewis.io

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Kartoffelstärkeerzeuger; Erforderlichkeit einer schriftlichen Vollmacht als Nachweisregelung; Abstimmung mit Behörde begründet nicht ohne weiteres schutzwürdiges Vertrauen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsame Agrarpolitik; Beihilfe; Ausgleichszahlung; Stärkekartoffeln; Erzeuger; Kartoffelerzeuger; Erzeugervereinigung; Stärkehersteller; Anbauvertrag; Falschbezeichnung; falsa demonstratio; Verwaltungsakt; Bewilligung; Auslegung; Adressat; Regelungsadressat; ...

  • rechtsportal.de

    Nachweis der Vertretungsbefugnis eines Stärkeherstellers durch schriftliche Vollmacht; Ausnahme vom Ausschluss schutzwürdigen Vertrauens wegen unrichtiger Angaben

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 21
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 16.03.2006 - C-94/05

    Emsland-Stärke - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 97/95 - An

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2014 - 3 C 23.13
    Der Europäische Gerichtshof hat in dem gleich gelagerten Verfahren der Emsland Stärke GmbH entschieden, dass der Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht gegen eine klare gemeinschaftsrechtliche Regelung - die Regelungen zur Erzeugereigenschaft und zum Anbauvertrag - angeführt werden kann und dass das rechtswidrige Verhalten der zuständigen nationalen Behörde kein berechtigtes Vertrauen begründet (EuGH, Urteil vom 16. März 2006 - Rs. C-94/05, Emsland Stärke GmbH - Slg. I-2622 Rn. 30-32).

    Ausreichend sei, dass das Erreichen des Ziels - die Auszahlung des Mindestpreises an den tatsächlichen Erzeuger - gefährdet werde (EuGH, Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 36-38).

    Schließlich hat der Gerichtshof betont, dass bereits die Bewilligung von Prämien für Kartoffellieferungen, die nicht ordnungsgemäß durch einen Anbauvertrag mit einem Erzeuger gebunden sind, einen Schaden für den Haushalt der Union bewirke (EuGH, Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 52).

  • BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 37.03

    Landwirtschaftsrecht; Gemeinschaftsrecht; Marktorganisationen; Agrarmarkt;

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2014 - 3 C 23.13
    a) Bei den Ausgleichszahlungen, deren Bewilligungen zurückgenommen wurden, handelt es sich um unionsrechtlich im Sinne von § 1 Abs. 2 MOG geregelte Fälle einer produktbezogenen Beihilfe für Marktordnungswaren gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g MOG (vgl. Teilurteil vom 9. Dezember 2004 - BVerwG 3 C 37.03 - Buchholz 451.90 Sonstiges Europäisches Recht Nr. 198 S. 61).

    Dabei hat es zutreffend zugrunde gelegt, dass ein rechtswidriger Verwaltungsakt gegenüber demjenigen zurückzunehmen ist, mit dem das durch den Verwaltungsakt begründete Rechtsverhältnis besteht, also gegenüber dem Regelungsadressaten oder dessen Rechtsnachfolger (Teilurteil vom 9. Dezember 2004 a.a.O. S. 62 m.w.N.).

    Der Bekanntgabeadressat ist nicht notwendig auch Regelungsadressat (vgl. Urteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274 und Teilurteil vom 9. Dezember 2004 a.a.O. S. 62).

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (Teilurteil vom 9. Dezember 2004 a.a.O. S. 62 f.).

  • EuGH, 12.05.1998 - C-366/95

    Steff-Houlberg Export u.a.

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2014 - 3 C 23.13
    Diese Bestimmungen tragen der Verpflichtung der Mitgliedstaaten Rechnung, rechtswidrig gewährte Beihilfen der Europäischen Union in der Regel und - erforderlichenfalls - aufgrund nationaler Rechtsvorschriften zurückzufordern (Art. 4 Abs. 1 VO Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und - für den Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik - Art. 9 Abs. 1 Buchst. a VO Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik; vgl. auch EuGH, Urteil vom 12. Mai 1998 - Rs. C-366/95, Steff-Houlberg - Slg. I-2661, Rn. 15 m.w.N.).

    Dem danach anzuwendenden nationalen Recht sind allerdings durch das Unionsrecht (auch) bei der Rückforderung von unionsrechtlichen Beihilfen Grenzen gezogen; den Interessen der Europäischen Union ist bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen in vollem Umfang Rechnung zu tragen (EuGH, Urteile vom 21. September 1983 - Rs. C-205 bis 215/82, Deutsche Milchkontor - Slg. 2633 Rn. 30 ff., vom 12. Mai 1998 - Rs. C-366/95, Steff-Houlberg - Slg. I-2661 Rn. 15 und vom 16. Juli 1998 - Rs. C-298/96, Oehlmühle - Slg. I-4767 Rn. 24).

    Vergleichbar hat auch der Europäische Gerichtshof einem Unternehmen Vertrauensschutz gewährt, das sich auf Angaben eines Dritten verlassen hatte, die es nur mit unverhältnismäßigem Aufwand hätte kontrollieren können und auf die es berechtigt vertraut hat (EuGH, Urteile vom 12. Mai 1998 a.a.O. Rn. 21 ff. und vom 16. Juli 1998 a.a.O. Rn. 29 f.).

  • EuGH, 16.07.1998 - C-298/96

    Oelmühle und Schmidt Söhne

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2014 - 3 C 23.13
    Dem danach anzuwendenden nationalen Recht sind allerdings durch das Unionsrecht (auch) bei der Rückforderung von unionsrechtlichen Beihilfen Grenzen gezogen; den Interessen der Europäischen Union ist bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen in vollem Umfang Rechnung zu tragen (EuGH, Urteile vom 21. September 1983 - Rs. C-205 bis 215/82, Deutsche Milchkontor - Slg. 2633 Rn. 30 ff., vom 12. Mai 1998 - Rs. C-366/95, Steff-Houlberg - Slg. I-2661 Rn. 15 und vom 16. Juli 1998 - Rs. C-298/96, Oehlmühle - Slg. I-4767 Rn. 24).

    Vergleichbar hat auch der Europäische Gerichtshof einem Unternehmen Vertrauensschutz gewährt, das sich auf Angaben eines Dritten verlassen hatte, die es nur mit unverhältnismäßigem Aufwand hätte kontrollieren können und auf die es berechtigt vertraut hat (EuGH, Urteile vom 12. Mai 1998 a.a.O. Rn. 21 ff. und vom 16. Juli 1998 a.a.O. Rn. 29 f.).

  • BGH, 17.12.1985 - KZR 4/85

    Bierbezugsvertrag - Abnahmemenge - Höchstens - Mindestens

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2014 - 3 C 23.13
    Auf den Anbauvertrag als Bewilligungsvoraussetzung der Ausgleichszahlung ist dieser Grundsatz jedoch unter den hier gegebenen Umständen nicht anwendbar; denn mit dem Vertrag sollte gegenüber der Bewilligungsbehörde der Nachweis der Bewilligungsvoraussetzungen geführt und deren Kontrolle ermöglicht werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1985 - KZR 4/85 - NJW-RR 1986, 724 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2014 - 3 C 23.13
    Das Berufungsgericht hat auch zutreffend darauf hingewiesen, dass der Ausschlusstatbestand des § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 VwVfG nicht bereits dann unanwendbar ist, wenn die Bewilligungsbehörde eine Mitverantwortung trifft (Urteil vom 14. August 1986 - BVerwG 3 C 9.85 - BVerwGE 74, 357 ; vgl. auch Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 255.86 - BVerwGE 78, 139 ).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 255.86
    Auszug aus BVerwG, 24.07.2014 - 3 C 23.13
    Das Berufungsgericht hat auch zutreffend darauf hingewiesen, dass der Ausschlusstatbestand des § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 VwVfG nicht bereits dann unanwendbar ist, wenn die Bewilligungsbehörde eine Mitverantwortung trifft (Urteil vom 14. August 1986 - BVerwG 3 C 9.85 - BVerwGE 74, 357 ; vgl. auch Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 255.86 - BVerwGE 78, 139 ).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 33.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Einwilligung des Verpächters zur

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2014 - 3 C 23.13
    Allerdings hat der Senat eine Ausnahme in Erwägung gezogen, wenn ein Begünstigter bei seinen objektiv unrichtigen Angaben ein Höchstmaß an Sorgfalt habe walten lassen, beispielsweise durch eine Erkundigung bei der zuständigen Behörde, sodass der Fehler nicht mehr seiner Verantwortungssphäre zugerechnet werden könne (Urteil vom 13. November 1997 - BVerwG 3 C 33.96 - RdL 1998, 102 insoweit nicht veröffentlicht in BVerwGE 105, 354).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 3 B 20.12

    Landwirtschaft; Beihilfe; Flächenzahlung; beihilfefähige Fläche;

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2014 - 3 C 23.13
    In eine ähnliche Richtung weist - im hier nicht gegebenen Anwendungsbereich des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems - Art. 73 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 vom 21. April 2004 (ABl Nr. L 141 S.18), wonach eine Rückzahlungsverpflichtung dann nicht besteht, wenn die Zahlung auf einen Fehler im Verantwortungsbereich der Behörde zurückzuführen ist, der vom Betriebsinhaber billigerweise nicht erkannt werden konnte (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 3 B 20.12 - Buchholz 451.505 Einzelne Stützungsregelungen Nr. 6 Rn. 10 f.).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2014 - 3 C 23.13
    Der Bekanntgabeadressat ist nicht notwendig auch Regelungsadressat (vgl. Urteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274 und Teilurteil vom 9. Dezember 2004 a.a.O. S. 62).
  • BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 12.11

    Verwaltungsakt; rechtswidriger Verwaltungsakt; Rücknahme eines Verwaltungsakts;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 4 A 1986/22

    Rückforderung von Corona-Soforthilfen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 11.2.1983 - 7 C 70.80 -, juris, Rn. 15 f., vom 30.10.2013 - 2 C 23.12 -, BVerwGE 148, 217 = juris, Rn. 15, vom 24.7.2014 - 3 C 23.13 -, juris, Rn. 18, vom 15.3.2017 - 10 C 1.16 -, juris, Rn. 15, und vom 25.5.2022 - 8 C 11.21 -, juris, Rn. 13; OVG NRW, Urteile vom 17.6.2020 - 4 A 436/17 -, juris, Rn. 81 f., und vom 14.12.2020 - 4 A 1992/16 -, juris, Rn. 37 f., jeweils m. w. N.
  • BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Die Auslegung geht aus vom Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten, der alle Begleitumstände und Zusammenhänge (Vorgeschichte, Anträge, Begleitschreiben, Situation des Adressaten, genannte Rechtsnormen, auch Interesse der Behörde) berücksichtigt, welche die Behörde erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat (stRspr, vgl bereits BSG vom 29.6.1984 - 12 RK 38/82 - SozR 2200 § 490 Nr. 1 S 2; BSG vom 3.4.2014 - B 2 U 25/12 R - BSGE 115, 256 = SozR 4-2700 § 136 Nr. 6, RdNr 15 mwN; zuletzt etwa BSG vom 23.2.2017 - B 4 AS 57/15 R - vorgesehen für SozR 4, juris, RdNr 12; vgl auch Engelmann, aaO, § 31 RdNr 25, 56; Littmann in Hauck/Noftz, SGB X, K § 31 RdNr 35, Stand 12/11; Siewert/Waschull, aaO, § 31 RdNr 30; vgl aus der Rspr des BVerwG und des BFH BVerwG vom 5.11.2009 - 4 C 3/09 - BVerwGE 135, 209, juris RdNr 21; BVerwG vom 24.7.2014 - 3 C 23/13 - juris RdNr 18; BFH vom 26.11.2009 - III R 87/07 - BFHE 227, 466, juris RdNr 13; BFH vom 10.5.2012 - IV R 34/09 - BFHE 239, 485, juris RdNr 36 f; BFH vom 12.9.2013 - III R 16/11 - juris RdNr 21) .

    Zur Auslegung von Verwaltungsakten nach diesem Maßstab ist das BSG als Revisionsgericht berufen (stRspr, vgl bereits BSG vom 28.6.1990 - 4 RA 57/89 - BSGE 67, 104, 110 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 11; zuletzt etwa BSG vom 5.7.2017 - B 14 AS 36/16 R - vorgesehen für SozR 4, juris, RdNr 14) ; es ist befugt, den Inhalt von Verwaltungsakten selbständig und damit auch abweichend von den Vorinstanzen auszulegen (vgl BSG vom 23.2.2017 - B 4 AS 57/15 R - vorgesehen für SozR 4, juris, RdNr 12; ebenso BVerwG vom 5.11.2009 - 4 C 3/09 - BVerwGE 135, 209, juris RdNr 18 f; BFH vom 10.5.2012 - IV R 34/09 - BFHE 239, 485, juris RdNr 37; zurückhaltender unter Beschreibung der Auslegung von Verwaltungsakten als Ineinander von tatsächlichen Feststellungen und Rechtsanwendungen BVerwG vom 24.7.2014 - 3 C 23/13 - juris RdNr 17) .

  • VG Düsseldorf, 21.06.2016 - 14 K 6661/15

    Erhebung von Kosten für das Abschleppen und Verwahren eines aufgrund fehlenden

    BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 C 23.13 -, Rn. 18, juris.

    BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 C 23.13 -, Rn. 18, juris.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 5. Oktober 2015 - 1 B 830/15 -, Rn. 7, juris.

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 16.05.2014 - 2 A 2015/13.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,32278
VGH Hessen, 16.05.2014 - 2 A 2015/13.Z (https://dejure.org/2014,32278)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.05.2014 - 2 A 2015/13.Z (https://dejure.org/2014,32278)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Mai 2014 - 2 A 2015/13.Z (https://dejure.org/2014,32278)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 WHG, § 9 Abs 1 WHG
    Widerruf eines alten Wasserrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung des Widerrufsgrundes des § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 WHG bei fehlender Energiegewinnung durch die Gewässerbenutzung seit mehr als drei Jahren

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Energiegewinnung durch Gewässerbenutzung

  • rechtsportal.de

    WHG § 20 Abs 2 Satz 2 Nr 1; WHG § 9 Abs 1
    AUFSTAUEN; ENERGIEGEWINNUNG; GEWÄSSERBENUTZUNG; MÜHLENRECHT; TURBINE; WASSERRAD; WASSERRECHT; WIDERRUF

  • rechtsportal.de

    WHG § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 1
    Erfüllung des Widerrufsgrundes des § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 WHG bei fehlender Energiegewinnung durch die Gewässerbenutzung seit mehr als drei Jahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 21
  • DÖV 2015, 78
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.11.1993 - 7 B 114.93

    Wasserrecht - Widerruf - Bestandsschutz - Wiederaufnahme - Nichtausübung des

    Auszug aus VGH Hessen, 16.05.2014 - 2 A 2015/13
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm entsprechen denjenigen in § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (alter Fassung), die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 29. November 1993 - 7 B 114.93 -, juris) und unter Zustimmung in der Literatur (Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Auflage, Rn. 312 ff.) so ausgelegt worden sind: Die Voraussetzungen des Widerrufsgrundes sind zunächst eindeutig dann gegeben, wenn die Anlagen zum Aufstau eines Wasserlaufs oder zur Nutzung der Wasserkraft seit drei Jahren oder länger funktionsunfähig sind (BVerwG, a. a. O.; Breuer, a. a. O. Rn. 312).

    Denn mit der Widerrufsvorschrift soll die Behörde in die Lage versetzt werden, den Wasserschatz, an dem ein nutzlos gewordenes Recht eines Privaten besteht, durch Beseitigung dieses Rechts wieder uneingeschränkt für die Allgemeinheit verfügbar zu machen und so für eine möglichst zweckmäßige Ausnutzung des Wasserschatzes zu sorgen (BVerwG, Beschluss vom 29. November 1993, a. a. O., juris Rn. 6).

  • VGH Hessen, 29.10.2007 - 2 UZ 1864/06

    Beginn des Laufs der Anfechtungsfrist einer durch Verkehrszeichen bekannt

    Auszug aus VGH Hessen, 16.05.2014 - 2 A 2015/13
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils i. S. von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen dann vor, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung, also eine entscheidungserhebliche rechtliche oder tatsächliche Begründung der Vorinstanz mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt wird, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nach summarischer Prüfung nicht nur hinsichtlich einzelner Begründungen, sondern im Ergebnis als fehlerhaft und deshalb der Erfolg der angestrebten Berufung möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 und vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77; ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 2 UZ 3375/09 -, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 2 UZ 1864/06 -).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Hessen, 16.05.2014 - 2 A 2015/13
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils i. S. von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen dann vor, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung, also eine entscheidungserhebliche rechtliche oder tatsächliche Begründung der Vorinstanz mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt wird, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nach summarischer Prüfung nicht nur hinsichtlich einzelner Begründungen, sondern im Ergebnis als fehlerhaft und deshalb der Erfolg der angestrebten Berufung möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 und vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77; ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 2 UZ 3375/09 -, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 2 UZ 1864/06 -).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Hessen, 16.05.2014 - 2 A 2015/13
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils i. S. von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen dann vor, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung, also eine entscheidungserhebliche rechtliche oder tatsächliche Begründung der Vorinstanz mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt wird, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nach summarischer Prüfung nicht nur hinsichtlich einzelner Begründungen, sondern im Ergebnis als fehlerhaft und deshalb der Erfolg der angestrebten Berufung möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 und vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77; ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 2 UZ 3375/09 -, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 2 UZ 1864/06 -).
  • VGH Hessen, 13.10.1994 - 7 UE 1982/91

    Widerruf eines alten Wasserrechts (hier: für den Betrieb einer Wasserkraftanlage)

    Auszug aus VGH Hessen, 16.05.2014 - 2 A 2015/13
    Somit ist ein konkretes öffentliches Interesse am Widerruf für die Anwendung der Widerrufsvorschrift nicht erforderlich; es genügt die Absicht, die allgemeine öffentlich-rechtliche Benutzungsordnung für das Gewässer wieder herzustellen (so auch Hess. VGH, Urteil vom 14. Februar 1986 - 7 UE 1574/84 - Hess. VGH, Beschluss vom 13. Oktober 1994 - 7 UE 1982/91 -, ZfW 1995, 172).
  • VG Augsburg, 27.01.2015 - Au 3 K 14.185

    Alte Rechte und Befugnisse; Erlöschen; Inhalt und Umfang; Widerruf;

    (1) Da die tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm denjenigen in § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 WHG a.F. entsprechen, kann die hierzu vorliegende Rechtsprechung und Literatur herangezogen werden (HessVGH, B.v. 16.5.2014 - 2 A 2015/13.Z - juris Rn. 4; vgl. Zöllner in: Siedler-Zeitler-Dahme, WHG, Stand: Mai 2014, § 20 Rn. 7 und 86; Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, Stand: Februar 2012, § 20 WHG Rn. 53).

    Auf die Gründe für das Verhalten des Berechtigten kommt es bei der Feststellung des Widerrufsgrunds nach § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 WHG nicht an; diese Gründe können vielmehr nur im Rahmen des Widerrufsermessens Bedeutung gewinnen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 29.11.1993 - 7 B 114/93 - juris Rn. 2; VG Regensburg, U.v. 9.9.1999 - RN 7 K 97.1268 - juris Rn. 21; jeweils zu § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 WHG a.F.; HessVGH, B.v. 16.5.2014 - 2 A 2015/13.Z - juris Rn. 4; Zöllner in: Siedler-Zeitler-Dahme, WHG, Stand: Mai 2014, § 20 Rn. 108).

    Da die tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm denjenigen in § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WHG a.F. entsprechen, kann die hierzu vorliegende Rechtsprechung und Literatur herangezogen werden (HessVGH, B.v. 16.5.2014 - 2 A 2015/13.Z - juris Rn. 4).

    Die Möglichkeit aus § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 3 WHG, ein nicht mehr zweckgerichtet genutztes altes Wasserrecht ohne Entschädigung zu widerrufen, ist verfassungsgemäß (vgl. zum Ganzen: HessVGH, B.v. 16.5.2014 - 2 A 2015/13.Z - juris Rn. 9; Zöllner in: Siedler-Zeitler-Dahme, WHG, Stand: Mai 2014, § 20 Rn. 104; Czychowksi/Rheinhardt, WHG, 11. Aufl. 2014, § 20 Rn. 62).

  • VG Lüneburg, 20.01.2017 - 6 B 114/16

    Widerruf alter Wasserrechte

    Die Benutzung ist darüber hinausgehend aber auch dann drei Jahre ununterbrochen nicht ausgeübt worden, wenn der Inhaber eines alten Mühlenrechts seine Wassermühle vor mehr als drei Jahren außer Betrieb gesetzt und seitdem den Wasserverlauf nicht mehr zweckgerichtet aufgestaut hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.11.1993 - 7 B 114/93 -, juris, Rn. 2 zum im Wesentlichen inhaltsgleichen § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 WHG; Hess. VGH, Beschl. v. 16.05.2014 - 2 A 2015/13.Z -, juris, Rn. 4; Nds. OVG, Beschl. v. 31.01.2011 - 13 LA 10/10 -, V.n.b. zum im Wesentlichen inhaltsgleichen § 33 Satz 2 Nr. 1 NWG a.F).

    Rein tatsächlich findet in einem solchen Fall mit dem Aufstauen des Wassers eine Gewässerbenutzung zwar noch statt; eine Gewässerbenutzung im Sinne des § 9 Abs. 1 WHG (Aufstauen: § 9 Abs. 1 Nr. 2 WHG) darf jedoch nicht allein um ihrer selbst willen, sondern muss mit einer bestimmten Zweckrichtung erfolgen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.11.1993 - 7 B 114/93 -, juris, Rn. 2; Urt. v. 16.11.1973 - IV C 44.69 -, juris, Rn. 13; Hess. VGH, Beschl. v. 16.05.2014 - 2 A 2015/13.Z -, juris, Rn. 4; Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl. 2014, § 9, Rn. 5; Schmid, in: Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2011, § 9, Rn. 12).

  • VGH Bayern, 22.03.2017 - 8 ZB 14.1350

    Widerruf eines alten Wasserrechts

    Steht fest, dass dieses länger als drei Jahre ununterbrochen nicht ausgeübt worden ist, muss die zuständige Behörde daher im Regelfall keine weiteren Ermessenserwägungen anstellen oder verlautbaren; eine nähere Begründung des Einschreitens ist danach nur erforderlich, wenn in absehbarer Zeit mit einer Wiederaufnahme des alten Rechts zu rechnen ist (HessVGH, B.v. 16.5.2014 - 2 A 2015/13.Z - NuR 2014, 871; OVG Saarl, B.v. 30.12.2016 - 1 A13/16 - juris Rn. 10 m.w.N.; vgl. auch Zöllner in Sieder-Zeitler-Dahme, WHG, Stand Mai 2016, § 20 Rn. 106 und 125; Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, Stand Oktober 2016, § 20 WHG Rn. 53).

    Denn für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Widerrufs ist der Zeitpunkt des Ergehens der Widerrufsentscheidung maßgeblich (BayVGH, B.v. 21.2.2000 - 22 CS 96.2506 - juris Rn. 4 m.w.N.; ebenso HessVGH, B.v. 16.5.2014 - 2 A 2015/13.Z - NuR 2014, 871; Zöllner in Sieder-Zeitler-Dahme, WHG, § 20 Rn. 125 m.w.N.).

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