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   BVerfG, 20.05.2015 - 2 BvR 1834/12   

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https://dejure.org/2015,12339
BVerfG, 20.05.2015 - 2 BvR 1834/12 (https://dejure.org/2015,12339)
BVerfG, Entscheidung vom 20.05.2015 - 2 BvR 1834/12 (https://dejure.org/2015,12339)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - 2 BvR 1834/12 (https://dejure.org/2015,12339)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes erfordert bei der nachträglichen Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Freiheitsentziehung auch die Überprüfung der Art und Weise des Gewahrsamsvollzugs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 18 Abs 1 Nr 2 SOG ND, § 18 Abs 1 Nr 3 SOG ND, § 19 Abs 1 S 1 SOG ND
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Beachtlichkeit der Art und Weise der Unterbringung bei der nachträglichen Überprüfung einer polizeilichen Freiheitsentziehung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer einer Freiheitsentziehung im Zusammenhang mit einer Sitzblockade bei einem Castortransport

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Beachtlichkeit der Art und Weise der Unterbringung bei der nachträglichen Überprüfung einer polizeilichen Freiheitsentziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; NdsSOG § 19 Abs. 2 S. 1
    Verfassungsmäßigkeit einer einer Freiheitsentziehung im Zusammenhang mit einer Sitzblockade bei einem Castortransport

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sitzblockade, Polizeigewahrsam - und die Überprüfung der Art und Weise des Vollzugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 881
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2015 - 2 BvR 1834/12
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes wird in erster Linie von den Prozessordnungen gesichert; sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfGK 7, 87 ).

    Die dem Gesetzgeber obliegende Ausgestaltung des Rechtswegs muss dem Ziel der Gewährleistung wirkungsvollen Rechtsschutzes Rechnung tragen; sie muss im Hinblick darauf geeignet und angemessen sowie für den Rechtsuchenden zumutbar sein (BVerfGE 60, 253 ; 77, 275 ; BVerfGK 7, 87 ).

    Er darf den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (BVerfGE 77, 275 ; 119, 292 ; BVerfGK 3, 135 ; 7, 87 ; 10, 360 ; 10, 397 ; 11, 13 ; 11, 235 ).

    Eine Prüfung, ob den §§ 20 f. NdsSOG, die die Behandlung festgehaltener Personen und die Dauer der Freiheitsbeschränkung regeln, Beachtung geschenkt wurde, ist nach diesem Wortlaut nicht ausgeschlossen (BVerfGK 7, 87 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2006 - 2 BvR 2118/05 -, juris, Rn. 33; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2006 - 2 BvR 1395/05 -, juris, Rn. 47).

    Unabhängig davon wäre zu prüfen, ob im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte kraft Sachzusammenhangs auch für die Überprüfung des Vollzuges des Gewahrsams anzunehmen ist, wie dies die fachgerichtliche Rechtsprechung in ähnlichen Zusammenhängen tut (vgl. BVerfGK 7, 87 m.w.N).

    Dabei wäre eine konkrete Analyse der vorgebrachten Beanstandungen unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit und Vermeidbarkeit vorzunehmen gewesen (vgl. BVerfGK 7, 87 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2006 - 2 BvR 2118/05 -, juris, Rn. 35; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2006 - 2 BvR 1395/05 -, juris, Rn. 49).

  • BVerfG, 12.06.2006 - 2 BvR 1395/05
    Auszug aus BVerfG, 20.05.2015 - 2 BvR 1834/12
    Zur Begründung des angewandten Prüfungsmaßstabs verwies das Landgericht auf eine - vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2006 - 2 BvR 1395/05, juris) - Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle.

    Eine Prüfung, ob den §§ 20 f. NdsSOG, die die Behandlung festgehaltener Personen und die Dauer der Freiheitsbeschränkung regeln, Beachtung geschenkt wurde, ist nach diesem Wortlaut nicht ausgeschlossen (BVerfGK 7, 87 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2006 - 2 BvR 2118/05 -, juris, Rn. 33; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2006 - 2 BvR 1395/05 -, juris, Rn. 47).

    Dabei wäre eine konkrete Analyse der vorgebrachten Beanstandungen unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit und Vermeidbarkeit vorzunehmen gewesen (vgl. BVerfGK 7, 87 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2006 - 2 BvR 2118/05 -, juris, Rn. 35; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2006 - 2 BvR 1395/05 -, juris, Rn. 49).

  • BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 2118/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm GG Art 104 Abs 2 sowie GG Art 19 Abs 4

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2015 - 2 BvR 1834/12
    Eine Prüfung, ob den §§ 20 f. NdsSOG, die die Behandlung festgehaltener Personen und die Dauer der Freiheitsbeschränkung regeln, Beachtung geschenkt wurde, ist nach diesem Wortlaut nicht ausgeschlossen (BVerfGK 7, 87 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2006 - 2 BvR 2118/05 -, juris, Rn. 33; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2006 - 2 BvR 1395/05 -, juris, Rn. 47).

    Dabei wäre eine konkrete Analyse der vorgebrachten Beanstandungen unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit und Vermeidbarkeit vorzunehmen gewesen (vgl. BVerfGK 7, 87 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2006 - 2 BvR 2118/05 -, juris, Rn. 35; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2006 - 2 BvR 1395/05 -, juris, Rn. 49).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2015 - 2 BvR 1834/12
    Die dem Gesetzgeber obliegende Ausgestaltung des Rechtswegs muss dem Ziel der Gewährleistung wirkungsvollen Rechtsschutzes Rechnung tragen; sie muss im Hinblick darauf geeignet und angemessen sowie für den Rechtsuchenden zumutbar sein (BVerfGE 60, 253 ; 77, 275 ; BVerfGK 7, 87 ).

    Er darf den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (BVerfGE 77, 275 ; 119, 292 ; BVerfGK 3, 135 ; 7, 87 ; 10, 360 ; 10, 397 ; 11, 13 ; 11, 235 ).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2015 - 2 BvR 1834/12
    a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (BVerfGE 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 129, 1 ).

    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes wird in erster Linie von den Prozessordnungen gesichert; sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfGK 7, 87 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2015 - 2 BvR 1834/12
    a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (BVerfGE 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 129, 1 ).

    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes wird in erster Linie von den Prozessordnungen gesichert; sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfGK 7, 87 ).

  • LG Lüneburg, 18.06.2012 - 10 T 1/12

    Castor 2010: Feldgewahrsam - Rechtswidrigkeit des Gewahrsams wegen Verstoßes

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2015 - 2 BvR 1834/12
    Der Beschluss des Landgerichts Lüneburg vom 18. Juni 2012 - 10 T 1/12 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes, soweit das Landgericht die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers zurückgewiesen hat.
  • BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2015 - 2 BvR 1834/12
    Er darf den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (BVerfGE 77, 275 ; 119, 292 ; BVerfGK 3, 135 ; 7, 87 ; 10, 360 ; 10, 397 ; 11, 13 ; 11, 235 ).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2015 - 2 BvR 1834/12
    Er darf den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (BVerfGE 77, 275 ; 119, 292 ; BVerfGK 3, 135 ; 7, 87 ; 10, 360 ; 10, 397 ; 11, 13 ; 11, 235 ).
  • BVerfG, 14.03.2007 - 1 BvR 2748/06

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip sowie von Art 103 Abs 1

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2015 - 2 BvR 1834/12
    Er darf den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (BVerfGE 77, 275 ; 119, 292 ; BVerfGK 3, 135 ; 7, 87 ; 10, 360 ; 10, 397 ; 11, 13 ; 11, 235 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2619/06

    Anforderungen an die Form einer Rechtsmittelbelehrung im Strafverfahren

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 29.05.2007 - 1 BvR 624/03

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Nichtzulassung einer

  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

  • BGH, 30.04.2020 - StB 29/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Danach soll die abdrängende Sonderzuweisung bezüglich der Entscheidung über die behördliche Freiheitsentziehung dahin auszulegen sein, dass sie gegebenenfalls auch deren Vollzug einschließt; jedenfalls aber soll eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für solche Rechtsverletzungen im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG kraft Sachzusammenhangs anzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05, NVwZ 2006, 579, 583; vom 20. Mai 2015 - 2 BvR 1834/12, NVwZ-RR 2015, 881, 882; VGH München, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 21 B 8801491, NJW 1989, 1754, 1755).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 32/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Danach soll die abdrängende Sonderzuweisung bezüglich der Entscheidung über die behördliche Freiheitsentziehung dahin auszulegen sein, dass sie gegebenenfalls auch deren Vollzug einschließt; jedenfalls aber soll eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für solche Rechtsverletzungen im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG kraft Sachzusammenhangs anzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05, NVwZ 2006, 579, 583; vom 20. Mai 2015 - 2 BvR 1834/12, NVwZ-RR 2015, 881, 882; VGH München, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 21 B 8801491, NJW 1989, 1754, 1755).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 24/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Danach soll die abdrängende Sonderzuweisung bezüglich der Entscheidung über die behördliche Freiheitsentziehung dahin auszulegen sein, dass sie gegebenenfalls auch deren Vollzug einschließt; jedenfalls aber soll eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für solche Rechtsverletzungen im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG kraft Sachzusammenhangs anzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05, NVwZ 2006, 579, 583; vom 20. Mai 2015 - 2 BvR 1834/12, NVwZ-RR 2015, 881, 882; VGH München, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 21 B 8801491, NJW 1989, 1754, 1755).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 30/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Danach soll die abdrängende Sonderzuweisung bezüglich der Entscheidung über die behördliche Freiheitsentziehung dahin auszulegen sein, dass sie gegebenenfalls auch deren Vollzug einschließt; jedenfalls aber soll eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für solche Rechtsverletzungen im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG kraft Sachzusammenhangs anzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05, NVwZ 2006, 579, 583; vom 20. Mai 2015 - 2 BvR 1834/12, NVwZ-RR 2015, 881, 882; VGH München, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 21 B 8801491, NJW 1989, 1754, 1755).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 28/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Danach soll die abdrängende Sonderzuweisung bezüglich der Entscheidung über die behördliche Freiheitsentziehung dahin auszulegen sein, dass sie gegebenenfalls auch deren Vollzug einschließt; jedenfalls aber soll eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für solche Rechtsverletzungen im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG kraft Sachzusammenhangs anzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05, NVwZ 2006, 579, 583; vom 20. Mai 2015 - 2 BvR 1834/12, NVwZ-RR 2015, 881, 882; VGH München, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 21 B 8801491, NJW 1989, 1754, 1755).
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