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   BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15   

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BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15 (https://dejure.org/2015,35894)
BVerfG, Entscheidung vom 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15 (https://dejure.org/2015,35894)
BVerfG, Entscheidung vom 19. November 2015 - 2 BvR 2088/15 (https://dejure.org/2015,35894)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 73 Satz 1 IRG; Art. 2 Abs. 1 AuslieferungsV-USA
    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der Strafverfolgung (USA; US-amerikanischer Staatsangehöriger; Haftbefehl wegen Wertpapierbetruges und Geldwäsche; Willkürmaßstab; Gebot der Verhältnismäßigkeit als unabdingbarer verfassungsrechtlicher ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung an die Vereinigten Staaten von Amerika

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, AuslfVtr USA, S 73 S 1 IRG
    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Amtsaufklärung im Auslieferungsverfahren sowie an die Begründung des Beschlusses über die Zulässigkeit der Auslieferung - hier: Auslieferung eines US-Amerikaners an die USA zum Zwecke der Strafverfolgung wegen Betrugsstraftaten ...

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Auslieferungshaft eines amerikanischen Staatsangehörigen zum Zwecke der Strafverfolgung hinsichtlich hoher Straferwartung; Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Amtsaufklärung im Auslieferungsverfahren sowie an die Begründung des Beschlusses über die Zulässigkeit der Auslieferung - hier: Auslieferung eines US-Amerikaners an die USA zum Zwecke der Strafverfolgung wegen Betrugsstraftaten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Auslieferungshaft eines amerikanischen Staatsangehörigen zum Zwecke der Strafverfolgung hinsichtlich hoher Straferwartung; Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslieferung - und die Gefahr menschenrechtswidriger Behandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 201
  • WM 2016, 28
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 108, 129 ).

    a) Mit Blick auf das in Art. 3 Abs. 1 GG niedergelegte Willkürverbot prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das zugrunde liegende Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung des Fachgerichts auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 82 ; 2, 165 ; 6, 334 ).

    Behörden und Gerichte müssen sich vergewissern, dass die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ).

    Ebenso zählt es wegen Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG zu den unabdingbaren Grundsätzen der deutschen Verfassungsordnung, dass eine angedrohte oder verhängte Strafe nicht grausam, unmenschlich oder erniedrigend sein darf (vgl. BVerfGE 75, 1 ; 108, 129 ).

    Da das Grundgesetz von der Eingliederung Deutschlands in die Völkerrechtsordnung der Staatengemeinschaft ausgeht (vgl. Präambel, Art. 1 Abs. 2, Art. 9 Abs. 2, Art. 23 bis Art. 26 GG; vgl. auch BVerfGE 111, 307 ), gebietet es zugleich, im Rechtshilfeverkehr mit anderen Staaten auch dann Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten (vgl. BVerfGE 75, 1 ; 108, 129 ), wenn sie im Einzelnen nicht mit den innerstaatlichen deutschen Auffassungen übereinstimmen.

    Da die einzelnen Staaten gerade im Bereich der Vermögensdelikte unterschiedliche Auffassungen über die Strafwürdigkeit hätten, sei diese Strafdrohung nicht unerträglich hart im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 108, 129 ).

    Vielmehr müssen begründete Anhaltspunkte für die Gefahr menschenrechtswidriger Behandlung vorliegen (vgl. BVerfGE 108, 129 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 1992 - 2 BvR 1901/91 -, Rn. 4 juris, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 1994 - 2 BvR 1193/93 -, NJW 1994, S. 2883 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, EuGRZ 1996, S. 324 ).

    Die Auslieferung in Staaten, die eine ständige Praxis umfassender und systematischer Menschenrechtsverletzungen aufweisen, wird regelmäßig die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung der wesentlichen Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung begründen (vgl. BVerfGE 108, 129 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2007 - 2 BvR 1680/07 -, NVwZ 2008, S. 71 ).

    Es weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe im Falle des Vorwurfs der Begehung von schweren Vermögensstraftaten toleriere, sofern die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung bestehe (mit Verweis auf BVerfGE 108, 129).

    b) Die Auffassung ist angesichts der Schwere der dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Straftaten in der Sache nicht zu beanstanden (vgl. nur BVerfGE 108, 129 ).

  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04

    Auslieferung IV

    Auszug aus BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15
    Behörden und Gerichte müssen sich vergewissern, dass die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ).

    Tatbestand und Rechtsfolge müssen sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl. BVerfGE 50, 205 ; 75, 1 ; 113, 154 ).

    Sollen der im gegenseitigen Interesse bestehende Auslieferungsverkehr und die außenpolitische Handlungsfreiheit der Bundesregierung erhalten bleiben, so dürfen die Gerichte nur die Verletzung der wesentlichen Grundsätze der deutschen Verfassungsordnung als unüberwindbares Hindernis für eine Auslieferung zugrunde legen (vgl. BVerfGE 113, 154 ).

    Ebenso wenig hat der Senat eine Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika beanstandet, bei der dem Verfolgten wegen "schweren Mordes' eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Bewährung drohte (vgl. BVerfGE 113, 154).

    Bei schwersten Rechtsgutverletzungen kann die Anordnung einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit dem Gebot des sinn- und maßvollen Strafens vereinbar sein (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 113, 154 ), sofern für den Betroffenen zumindest eine praktische Möglichkeit besteht, seine Freiheit wiederzuerlangen (vgl. BVerfGE 113, 154 ).

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15
    Behörden und Gerichte müssen sich vergewissern, dass die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ).

    Tatbestand und Rechtsfolge müssen sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl. BVerfGE 50, 205 ; 75, 1 ; 113, 154 ).

    Ebenso zählt es wegen Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG zu den unabdingbaren Grundsätzen der deutschen Verfassungsordnung, dass eine angedrohte oder verhängte Strafe nicht grausam, unmenschlich oder erniedrigend sein darf (vgl. BVerfGE 75, 1 ; 108, 129 ).

    Da das Grundgesetz von der Eingliederung Deutschlands in die Völkerrechtsordnung der Staatengemeinschaft ausgeht (vgl. Präambel, Art. 1 Abs. 2, Art. 9 Abs. 2, Art. 23 bis Art. 26 GG; vgl. auch BVerfGE 111, 307 ), gebietet es zugleich, im Rechtshilfeverkehr mit anderen Staaten auch dann Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten (vgl. BVerfGE 75, 1 ; 108, 129 ), wenn sie im Einzelnen nicht mit den innerstaatlichen deutschen Auffassungen übereinstimmen.

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

    Auszug aus BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15
    a) Mit Blick auf das in Art. 3 Abs. 1 GG niedergelegte Willkürverbot prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das zugrunde liegende Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung des Fachgerichts auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 82 ; 2, 165 ; 6, 334 ).

    Dieser Grundsatz kann so lange Geltung beanspruchen, wie er nicht durch entgegenstehende Tatsachen erschüttert wird (vgl. BVerfGE 109, 13 ; 109, 38 ).

    Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur in besonders gelagerten Fällen gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 60, 348 ; 63, 197 ; 109, 13 ; 109, 38 ).

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

    Auszug aus BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15
    a) Mit Blick auf das in Art. 3 Abs. 1 GG niedergelegte Willkürverbot prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das zugrunde liegende Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung des Fachgerichts auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 82 ; 2, 165 ; 6, 334 ).

    Dieser Grundsatz kann so lange Geltung beanspruchen, wie er nicht durch entgegenstehende Tatsachen erschüttert wird (vgl. BVerfGE 109, 13 ; 109, 38 ).

    Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur in besonders gelagerten Fällen gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 60, 348 ; 63, 197 ; 109, 13 ; 109, 38 ).

  • BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Auszug aus BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15
    Das Oberlandesgericht habe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. November 2014 (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2014 - 2 BvR 1820/14 -, wistra 2015, S. 96) missachtet, wonach die jeweilige Straferwartung im Einzelfall zu bestimmen sei.

    Dabei erhöhen sich die Anforderungen an die Begründung mit dem Ausmaß des drohenden Eingriffs in die persönliche Freiheit des Betroffenen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2014 - 2 BvR 1820/14 -, wistra 2015, S. 96 ).

    Ohne einen Vergleich der jeweiligen Straferwartung lässt sich die Frage nach der Zulässigkeit der Rechtshilfe sachgerecht nicht beurteilen; neben den Besonderheiten des Einzelfalles müssen insoweit auch die gegebenen Umstände der Strafvollstreckung, des Strafvollzuges und der Strafaussetzung im Blick behalten werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2014 - 2 BvR 1820/14 -, wistra 2015, S. 96 ).

  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96

    Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eines

    Auszug aus BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15
    Vor diesem Hintergrund hat der Verfolgte - ähnlich wie im asylrechtlichen Verfahren - eine Darlegungslast, mit der er den an der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung beteiligten Stellen zumindest hinreichende Anhaltspunkte für ihre Ermittlungen geben muss (vgl. BVerfGK 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, EuGRZ 1996, S. 324 ).

    Vielmehr müssen begründete Anhaltspunkte für die Gefahr menschenrechtswidriger Behandlung vorliegen (vgl. BVerfGE 108, 129 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 1992 - 2 BvR 1901/91 -, Rn. 4 juris, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 1994 - 2 BvR 1193/93 -, NJW 1994, S. 2883 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, EuGRZ 1996, S. 324 ).

  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81

    Auslieferung III

    Auszug aus BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15
    b) Im Auslieferungsverfahren gilt der Grundsatz der Amtsaufklärung (vgl. BVerfGE 60, 348 ; BVerfGK 18, 63 ).

    Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur in besonders gelagerten Fällen gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 60, 348 ; 63, 197 ; 109, 13 ; 109, 38 ).

  • BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

    Auszug aus BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15
    a) Mit Blick auf das in Art. 3 Abs. 1 GG niedergelegte Willkürverbot prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das zugrunde liegende Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung des Fachgerichts auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 82 ; 2, 165 ; 6, 334 ).

    Vor diesem Hintergrund hat der Verfolgte - ähnlich wie im asylrechtlichen Verfahren - eine Darlegungslast, mit der er den an der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung beteiligten Stellen zumindest hinreichende Anhaltspunkte für ihre Ermittlungen geben muss (vgl. BVerfGK 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, EuGRZ 1996, S. 324 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15
    Diese unterlägen jedoch insoweit verfassungsgerichtlicher Kontrolle, als eine Verletzung des Willkürverbots oder eine grundsätzlich unrichtige Auffassung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts im Raume stünden (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 106, 28 ).

    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestands ebenso wie die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind auch im Auslieferungsverfahren Sache der Fachgerichte; das Bundesverfassungsgericht greift hier nur ein, wenn spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist, wenn also der Fehler gerade in der Nichtbeachtung von Grundrechten liegt (vgl. BVerfGE 18, 85 ).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

  • BVerfG, 15.10.2007 - 2 BvR 1680/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Auslieferung

  • BVerfG, 22.06.1992 - 2 BvR 1901/91

    Auslieferung bei politisch motivierten Straftaten - IRA

  • BVerfG, 04.03.1994 - 2 BvR 2037/93

    Auslieferung wegen Betäubungsmittelhandels nach Griechenland bei drohender

  • BVerfG, 31.05.1994 - 2 BvR 1193/93

    Auslieferung bei Gefahr menschenunwürdiger Behandlung

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 990/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

  • BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03

    Auslieferung nach Peru

  • BVerfG, 24.10.2003 - 2 BvR 1521/03

    Keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen Auslieferung nach Spanien auf

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

  • BVerfG, 23.03.2010 - 2 BvR 334/10

    Zur Voraussetzung beiderseitiger Strafbarkeit gem § 3 Abs 1 IRG im Falle der

  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06

    Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von

  • BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 1608/07

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Festhaltung eines

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung

    Mit Blick auf das in Art. 3 Abs. 1 GG niedergelegte Willkürverbot prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das dazu eingeschlagene Verfahren durch das Fachgericht vertretbar sind oder ob sich der Schluss aufdrängt, dass seine Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 82 ; 2, 165 ; 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. November 2015 - 2 BvR 2088/15 -, juris, Rn. 22).

    Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. November 2015 - 2 BvR 2088/15 -, juris, Rn. 22).

  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 2/17 R

    Kein Unfallschutz bei Oma-Enkel-Betreuung

    Ob sie im Anschluss an einen Erfolg im hiesigen sozialgerichtlichen Verfahren gemäß § 826 BGB wegen sittenwidriger Ausnutzung eines sachlich unrichtigen Vollstreckungstitels vor den ordentlichen Gerichten auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung und Herausgabe des Vollstreckungstitels klagen könnte (dazu eingehend BSG vom 26.9.1986 - 2 RU 45/85 - BSGE 60, 251, 253 f = SozR 1500 § 141 Nr. 15 mwN; BGH vom 19.2.1986 - IVb ZR 71/84 - NJW 1986, 1751) , weil der offensichtlich einschlägige § 108 SGB VII im zivilgerichtlichen Verfahren möglicherweise objektiv willkürlich (Art. 3 Abs. 1 GG) missachtet wurde (vgl BVerfG vom 26.5.1993 - 1 BvR 208/95 - BVerfGE 89, 1, 13 f und vom 8.7.1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189, 203 sowie Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5.10.2015 - 2 BvR 2503/14 - NJW 2016, 1081 RdNr 9, vom 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15 - NVwZ-RR 2016, 201, RdNr 22 und vom 19.7.2016 - 2 BvR 470/08 - NJW 2016, 3153 RdNr 23) , kann offenbleiben.
  • OLG Hamburg, 29.01.2021 - 1 Ws 2/21

    Vorliegen eines Verwertungsverbots bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

    Die Grenze der Anerkennung abweichender ausländischer Rechtsvorstellungen ist deswegen dort zu ziehen, wo die betreffende ausländische Entscheidung, gemessen an deutschem Recht, nicht nur deutsches Verfassungsrecht, sondern die gemäß Art. 79 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätze beziehungsweise das unabdingbare Maß an Grundrechtsschutz verletzen würde (Senat, Beschluss vom 31.05.2019 - Ausl 33/18 - vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2018, a.a.O.,; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19. November 2015 - 2 BvR 2088/15 -, NVwZ-RR 2016, 201, juris, Rn. 26: "zurückgenommener verfassungsrechtlicher Standard").
  • OLG Bremen, 16.03.2020 - 1 AuslA 78/19

    Zur Unzulässigkeit einer Auslieferung nach Ungarn bei Verletzung von

    Im Auslieferungsverkehr zwischen Deutschland und anderen Staaten gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass dem ersuchenden Staat im Hinblick auf die Einhaltung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und des Menschenrechtsschutzes grundsätzlich Vertrauen entgegenzubringen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15, juris Rn. 29, NVwZ-RR 2016, 201; Beschluss vom 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14, juris Rn. 68, BVerfGE 140, 317; Beschluss vom 02.02.2016 - 2 BvR 2486/15, juris Rn. 22, NJW-Spezial 2016, 152; Beschluss vom 09.03.2016 - 2 BvR 348/16, juris Rn. 10; Beschluss vom 24.03.2016 - 2 BvR 175/16, juris Rn. 41, NStZ 2017, 43; Beschluss vom 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16, juris Rn. 49; Beschluss vom 17.05.2017 - 2 BvR 893/17, juris Rn. 28, NStZ-RR 2017, 226; Beschluss vom 03.06.2019 - 2 BvR 841/19, juris Rn. 17; Beschluss vom 30.10.2019 - 2 BvR 828/19, juris Rn. 42; Beschluss vom 22.11.2019 - 2 BvR 517/19, juris Rn. 35, NStZ-RR 2020, 59; Beschluss vom 04.12.2019 - 2 BvR 1258/19, 2 BvR 1497/19, juris Rn. 59; Beschluss vom 04.12.2019 - 2 BvR 1832/19, juris Rn. 42).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.12.2015 - L 9 KA 18/15

    Vertragsärztliche Versorgung - Streit um Praxisfortführung durch ein MVZ -

    Es würde insbesondere das Recht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) verletzen, wenn möglicherweise grundrechtseingreifende Maßnahmen nicht in angemessener Zeit im Wege des einstweiligen Rechtschutze geprüft werden könnten (vgl. BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15 - juris Rn. 18), weil das Sozialgericht ein weiteres Mal über den im Wesentlichen unveränderten Antrag (Aufhebung der Anordnung des Sofortvollzugs der dem MVZ erteilten Anstellungsgenehmigung) zu entscheiden hätte.
  • OLG Hamm, 22.10.2020 - 2 Ausl 104/20
    Da das Grundgesetz von der Eingliederung Deutschlands in die Völkerrechtsordnung der Staatengemeinschaft ausgeht, gebietet es zugleich, im Rechtshilfeverkehr mit anderen Staaten auch dann Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten, wenn sie im Einzelnen nicht mit den innerstaatlichen deutschen Auffassungen übereinstimmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.11.2015, Az. 2 BvR 2088/15, NVwZ-RR 2016, 201 (Tz. 24 f.)).
  • OLG Hamm, 22.11.2021 - 2 Ausl 178/21

    Auslieferungshindernis wegen unerträglich harter Strafe; Haftbedingungen in

    Da das Grundgesetz von der Eingliederung Deutschlands in die Völkerrechtsordnung der Staatengemeinschaft ausgeht, gebietet es zugleich, im Rechtshilfeverkehr mit anderen Staaten auch dann Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten, wenn sie im Einzelnen nicht mit den innerstaatlichen deutschen Auffassungen übereinstimmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.11.2015, Az. 2 BvR 2088/15, NVwZ-RR 2016, 201 (Tz. 24 f.)).
  • OLG Bremen, 03.01.2022 - 1 AuslA 28/20

    Zulässige Auslieferung in die Türkei bei Einhaltung der Standards nach EMRK ;

    Zwar gilt grundsätzlich, dass die zuständigen Organe der Bundesrepublik Deutschland gehindert sind, an der Auslieferung eines Verfolgten mitzuwirken, wenn dieser eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zu gewärtigen oder zu verbüßen hat (siehe BVerfG, Beschluss vom 31.03.1987 - 2 BvM 2/86, juris Rn. 38, BVerfGE 75, 1; Beschluss vom 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15, juris Rn. 24, NVwZ-RR 2016, 201; Beschluss vom 02.02.2016 - 2 BvR 2486/15, juris Rn. 20, NJW-Spezial 2016, 152; Beschluss vom 09.03.2016 - 2 BvR 348/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16, juris Rn. 43), was namentlich dann der Fall ist, wenn dem Verfolgten für den Fall seiner Auslieferung aufgrund der Haftbedingungen im ersuchenden Staat eine Verletzung des Verbots unmenschlicher Behandlung nach Art. 3 EMRK droht.
  • OLG Bremen, 28.09.2017 - 1 AuslA 13/17

    Unzulässigkeit der Auslieferung in die Türkei zum Zwecke der Strafvollstreckung

    Tatsächliche Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung völkerrechtlicher Mindeststandards bei den Haftbedingungen können sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Vortrag des Verfolgten selbst ergeben, den insofern eine Darlegungslast treffe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15, juris Rn. 29; BVerfG, Beschluss vom 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16, juris Rn. 50; BVerfG, Beschluss vom 18.08.2017, a.a.O., Rn. 33).
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