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   BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 2388/11   

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https://dejure.org/2015,27969
BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 2388/11 (https://dejure.org/2015,27969)
BVerfG, Entscheidung vom 19.08.2015 - 1 BvR 2388/11 (https://dejure.org/2015,27969)
BVerfG, Entscheidung vom 19. August 2015 - 1 BvR 2388/11 (https://dejure.org/2015,27969)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 7 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 S 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Nichtannahmebeschluss: Elterliches Erziehungsrecht durch Einrichtung eines acht- oder neunjährigen gymnasialen Bildungsgangs (G8 bzw G9) nicht verletzt - Freiheit der Wahl der Ausbildungseinrichtung (Art 12 GG) nicht tangiert - keine Verletzung des Anspruchs der Eltern ...

  • Wolters Kluwer

    Anordnung des neunjährigen Bildungsgangs (G9) anstelle eines achtjährigen Bildungsgangs (G8) zur Abiturprüfung durch das Landesbildungsministerium; Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine schulorganisatorische Entscheidung wegen mangelnder subjektiver ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Elterliches Erziehungsrecht durch Einrichtung eines acht- oder neunjährigen gymnasialen Bildungsgangs (G8 bzw G9) nicht verletzt - Freiheit der Wahl der Ausbildungseinrichtung (Art 12 GG) nicht tangiert - keine Verletzung des Anspruchs der Eltern ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung des neunjährigen Bildungsgangs (G9) anstelle eines achtjährigen Bildungsgangs (G8) zur Abiturprüfung durch das Landesbildungsministerium; Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine schulorganisatorische Entscheidung wegen mangelnder subjektiver ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    G8 oder G9? - und das Erziehungsrecht der Eltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 281
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 2388/11
    aa) Diese Verfassungsnorm garantiert den effektiven Rechtsweg, wenn jemand behauptet, durch die öffentliche Gewalt in eigenen Rechten verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 13, 132 ; 83, 182 ).

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG setzt mithin subjektive Rechte voraus und begründet sie nicht (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 69, 1 ; 83, 182 ; 84, 34 ; 103, 142 ; stRspr).

    Außerhalb verfassungsrechtlicher Gewährleistungen obliegt damit dem Gesetzgeber die Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen dem Einzelnen ein subjektives Recht zustehen soll und welchen Inhalt dieses hat (vgl. BVerfGE 78, 214 ; 83, 182 ).

  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 2388/11
    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG setzt mithin subjektive Rechte voraus und begründet sie nicht (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 69, 1 ; 83, 182 ; 84, 34 ; 103, 142 ; stRspr).

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG schützt insoweit nicht davor, dass das als verletzt gerügte subjektive Recht oder ein diesem entgegenstehendes Recht der Allgemeinheit oder Dritter vor Gericht unzutreffend ausgelegt (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ) und dadurch im Ergebnis - etwa durch unberechtigte Verneinung der geltend gemachten Rechtsposition - auch der Rechtsschutz verkürzt wird.

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 2388/11
    Die dafür notwendige Abgrenzung von elterlichem Erziehungsrecht und staatlichem Erziehungsauftrag ist Aufgabe des Gesetzgebers, der insoweit über eine weitreichende Entscheidungsfreiheit verfügt (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 47, 46 ; 59, 360 ; 98, 218 ).

    Speziell in Bezug auf Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG ist allerdings von Bedeutung, ob die Grenzen im Spannungsfeld zwischen dem Bildungs- und Erziehungsauftrag des Staates und dem elterlichen Erziehungsrecht in substantieller Hinsicht zu Lasten des Elternrechts verschoben werden (vgl. BVerfGE 98, 218 ).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 2388/11
    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG setzt mithin subjektive Rechte voraus und begründet sie nicht (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 69, 1 ; 83, 182 ; 84, 34 ; 103, 142 ; stRspr).

    Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG schützt insoweit nicht davor, dass das als verletzt gerügte subjektive Recht oder ein diesem entgegenstehendes Recht der Allgemeinheit oder Dritter vor Gericht unzutreffend ausgelegt (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ) und dadurch im Ergebnis - etwa durch unberechtigte Verneinung der geltend gemachten Rechtsposition - auch der Rechtsschutz verkürzt wird.

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 2388/11
    Die dafür notwendige Abgrenzung von elterlichem Erziehungsrecht und staatlichem Erziehungsauftrag ist Aufgabe des Gesetzgebers, der insoweit über eine weitreichende Entscheidungsfreiheit verfügt (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 47, 46 ; 59, 360 ; 98, 218 ).

    Aus dem Umstand, dass das Wahlrecht zwischen den vom Staat zur Verfügung gestellten Schulformen nicht unzulässig begrenzt werden darf, folgt kein Elternrecht auf Schaffung oder Beibehaltung einer an den Wünschen der Eltern orientierten Schulform (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 45, 400 ; 53, 185 ).

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 2388/11
    Aus dem Umstand, dass das Wahlrecht zwischen den vom Staat zur Verfügung gestellten Schulformen nicht unzulässig begrenzt werden darf, folgt kein Elternrecht auf Schaffung oder Beibehaltung einer an den Wünschen der Eltern orientierten Schulform (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 45, 400 ; 53, 185 ).
  • BVerwG, 02.07.1979 - 7 B 139.79

    Subjektives öffentliches Recht von Schülern oder Eltern auf Erweiterung der

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 2388/11
    (b) Dem entspricht es, dass der Schutz der Freiheit zur Wahl der Ausbildungsstätte gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG neben dem Teilhaberecht ebenfalls keine Garantie eines bestimmten Unterrichtsangebots oder einer bestimmten organisatorischen Gestaltung einer Schule begründet (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1979 - 7 B 139/79 -, juris, Rn. 6 f.).
  • BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2349/08

    Keine Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Ablehnung

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 2388/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat die angegriffenen Entscheidungen vielmehr nur daraufhin zu kontrollieren, ob die Fachgerichte bei ihrer Gesetzesauslegung die Bedeutung der Rechtsschutzgewährleistung erkannt und berücksichtigt haben und bei der Feststellung des Norminhalts nicht objektiv willkürlich verfahren sind (vgl. zum Prüfungsumfang auch BVerfGK 18, 74 ).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 2388/11
    cc) Der Einwand der Beschwerdeführer, die Vorschrift des § 44 Abs. 3 SchulG SH a.F. genüge nicht dem Vorbehalt des Gesetzes (vgl. dazu Art. 20 Abs. 3 GG; BVerfGE 41, 251 ; 101, 1 ; 116, 24 ), führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 684/78

    Verfassungsmäßigkeit des hessischen Gesetzes über die Neuordnung der gymnasialen

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 2388/11
    Aus dem Umstand, dass das Wahlrecht zwischen den vom Staat zur Verfügung gestellten Schulformen nicht unzulässig begrenzt werden darf, folgt kein Elternrecht auf Schaffung oder Beibehaltung einer an den Wünschen der Eltern orientierten Schulform (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 45, 400 ; 53, 185 ).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2021 - 19 B 1458/21

    Kein Anspruch auf Distanzunterricht statt Präsenzunterricht in der

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. August 2015 - 1 BvR 2388/11 -, NVwZ-RR 2016, 281, juris, Rn. 17; OVG NRW, Urteil vom 5. September 2007, a. a. O., Rn. 37.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2018 - 9 S 653/16

    Ersatzschule ohne Religionsunterricht

    Das elterliche Erziehungsrecht (Art. 6 Abs. 2 S 1 GG) erfasst grundsätzlich ein Bestimmungsrecht hinsichtlich des Bildungs- und Ausbildungswegs des Kindes und ein Wahlrecht im Hinblick auf die vom Staat bereitgestellten Schulen und Ausbildungseinrichtungen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19.08.2015 - 1 BvR 2388/11 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2020 - 3 MR 37/20

    Corona-Krise; Maskenpflicht in der Schule außerhalb des Unterrichts;

    Denn grundsätzlich erfasst das elterliche Erziehungsrecht nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG ein Bestimmungsrecht hinsichtlich des Bildungs- und Ausbildungswegs des Kindes und ein Wahlrecht im Hinblick auf die vom Staat bereitgestellten Schulen und Ausbildungseinrichtungen, nicht aber darüber hinaus ein Recht zur Mitentscheidung über die Organisation und die inhaltliche Ordnung des Schulwesens (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. August 2015 - 1 BvR 2388/11 -, juris Rn. 18).
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