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   BVerwG, 29.09.2015 - 4 BN 25.15   

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BVerwG, 29.09.2015 - 4 BN 25.15 (https://dejure.org/2015,33555)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.2015 - 4 BN 25.15 (https://dejure.org/2015,33555)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 2015 - 4 BN 25.15 (https://dejure.org/2015,33555)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    VwGO § 47 Abs. 2
    Bebauungsplan; Rechtsschutzbedürfnis; Plannachbar; enger konzeptioneller Zusammenhang; Einzelhandelsausschluss.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 47 Abs. 2
    Bebauungsplan; Einzelhandelsausschluss; Plannachbar; Rechtsschutzbedürfnis; enger konzeptioneller Zusammenhang

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 2 VwGO
    Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollantrag; vorhabenbezogener Bebauungsplan; konzeptioneller Zusammenhang

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für einen Normenkontrollantrag i.R.d. jeweiligen Interessen des Einzelfalls; Veränderung des Gewichts eines Abwägungspostens bei einer bereits absehbaren Planung durch die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Ausschluss eines ...

  • rewis.io

    Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollantrag; vorhabenbezogener Bebauungsplan; konzeptioneller Zusammenhang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 -3
    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für einen Normenkontrollantrag i.R.d. jeweiligen Interessen des Einzelfalls; Veränderung des Gewichts eines Abwägungspostens bei einer bereits absehbaren Planung durch die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Ausschluss eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann besteht das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan - und das Rechtsschutzbedürfnis des Plannachbarn

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstück außerhalb des Plangebiets: Nachbarschutz gegen Bebauungsplan? (IBR 2016, 113)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 86
  • DÖV 2016, 185
  • BauR 2016, 308
  • ZfBR 2016, 46
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum;

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2015 - 4 BN 25.15
    Der Antragsteller sei antragsbefugt, weil zwischen dem Plan und dem geplanten Einzelhandelsausschluss ein enger konzeptioneller Zusammenhang im Sinne des Senatsurteils vom 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 - (BVerwGE 140, 41) bestehe.

    Ungeachtet dessen richtet es sich nach den jeweiligen Interessen im Einzelfall, ob das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 1989 - 4 NB 1.89 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 37), die beantragte Rechtsverfolgung also nutzlos ist (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 - BVerwGE 140, 41 Rn. 33).

    Unabhängig davon rechtfertigt der Hinweis auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig nicht die Annahme grundsätzlicher Bedeutung, weil diese das Senatsurteil vom 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 - (BVerwGE 140, 41) nicht berücksichtigen konnte und - jedenfalls nicht erkennbar - ihr auch das kurz zuvor ergangene Senatsurteil vom 29. Januar 2009 - 4 C 16.07 - (BVerwGE 133, 98) nicht zugrunde liegt.

    c) Schließlich legt die Beschwerde keine Divergenz zu dem Senatsurteil vom 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 - (BVerwGE 140, 41) dar.

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2015 - 4 BN 25.15
    Die Konzeption der Antragsgegnerin, Lebensmitteleinzelhandel in dem Bereich des Fachmarktzentrums zu konzentrieren und in unmittelbarer Nachbarschaft auszuschließen, ist bei der Entscheidung über einen Ausschluss von Lebensmitteleinzelhandel auf dem Grundstück des Antragstellers abzuwägen (vgl. zu Zentrenkonzepten nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB BVerwG, Urteile vom 29. Januar 2009 - 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98 Rn. 24 ff. und vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 - BVerwGE 146, 137 Rn. 11; ebenso UA S. 16 f.).

    Welches Gewicht ein solches Konzept hat, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab, etwa davon, mit welcher Häufigkeit und in welchem Umfang es bereits durchbrochen worden ist (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98 Rn. 28).

    Unabhängig davon rechtfertigt der Hinweis auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig nicht die Annahme grundsätzlicher Bedeutung, weil diese das Senatsurteil vom 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 - (BVerwGE 140, 41) nicht berücksichtigen konnte und - jedenfalls nicht erkennbar - ihr auch das kurz zuvor ergangene Senatsurteil vom 29. Januar 2009 - 4 C 16.07 - (BVerwGE 133, 98) nicht zugrunde liegt.

  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2015 - 4 BN 25.15
    Es ist aber nicht erforderlich, dass die begehrte Erklärung einer Norm als unwirksam unmittelbar zum eigentlichen Rechtsschutzziel führt (BVerwG, Urteile vom 23. April 2002 - 4 CN 3.01 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 156 S. 87 und vom 16. April 2015 - 4 CN 6.14 - juris Rn. 15).

    Denn es genügt, wenn bei Unwirksamkeit einer Planung die Gemeinde möglicherweise einen Bebauungsplan mit günstigeren Festsetzungen aufstellen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2002 - 4 CN 3.01 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 156 S. 88).

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 CN 5.99

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Bebauungsplan; teilweise

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2015 - 4 BN 25.15
    a) Die Beschwerde entnimmt dem Senatsbeschluss vom 8. Februar 1999 - 4 BN 55.98 - (Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 130) und dem in der gleichen Sache ergangenen Senatsurteil vom 28. April 1999 - 4 CN 5.99 - (Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 134) den Rechtssatz, dass ein Rechtsschutzbedürfnis zu verneinen ist, wenn ein Antragsteller Festsetzungen bekämpft, auf deren Grundlage bereits Vorhaben genehmigt und verwirklicht worden sind.

    Denn die Entscheidungen betrafen einen Sachverhalt, in welchem die Erreichung wesentlicher Planungsziele noch ausstand, der Bebauungsplan als erst torsohaft verwirklicht worden war (BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 1999 a.a.O. S. 3 und Urteil vom 28. April 1999 a.a.O. S. 12).

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2015 - 4 BN 25.15
    Ungeachtet dessen richtet es sich nach den jeweiligen Interessen im Einzelfall, ob das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 1989 - 4 NB 1.89 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 37), die beantragte Rechtsverfolgung also nutzlos ist (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 - BVerwGE 140, 41 Rn. 33).

    b) Die Revision ist auch nicht wegen einer Divergenz zu dem Senatsbeschluss vom 9. Februar 1989 - 4 NB 1.89 - (Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 37) zuzulassen.

  • BVerwG, 08.02.1999 - 4 BN 55.98

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2015 - 4 BN 25.15
    a) Die Beschwerde entnimmt dem Senatsbeschluss vom 8. Februar 1999 - 4 BN 55.98 - (Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 130) und dem in der gleichen Sache ergangenen Senatsurteil vom 28. April 1999 - 4 CN 5.99 - (Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 134) den Rechtssatz, dass ein Rechtsschutzbedürfnis zu verneinen ist, wenn ein Antragsteller Festsetzungen bekämpft, auf deren Grundlage bereits Vorhaben genehmigt und verwirklicht worden sind.

    Denn die Entscheidungen betrafen einen Sachverhalt, in welchem die Erreichung wesentlicher Planungsziele noch ausstand, der Bebauungsplan als erst torsohaft verwirklicht worden war (BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 1999 a.a.O. S. 3 und Urteil vom 28. April 1999 a.a.O. S. 12).

  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2015 - 4 BN 25.15
    Auf diese Frage lässt sich auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation antworten, ohne dass es der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf (BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 und vom 16. November 2004 - 4 B 71.04 - NVwZ 2005, 449 ).
  • BVerwG, 16.11.2004 - 4 B 71.04

    Methodik der Ermittlung der Bodenwerterhöhung nach Durchführung städtebaulicher

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2015 - 4 BN 25.15
    Auf diese Frage lässt sich auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation antworten, ohne dass es der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf (BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 und vom 16. November 2004 - 4 B 71.04 - NVwZ 2005, 449 ).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2015 - 4 BN 25.15
    Ist ein Bebauungsplan durch eine genehmigte oder genehmigungsfreie Maßnahme vollständig verwirklicht, so wird der Antragsteller allerdings in der Regel seine Rechtsstellung durch einen erfolgreichen Angriff auf den Bebauungsplan nicht mehr aktuell verbessern können (BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 ).
  • BVerwG, 04.06.2008 - 4 BN 13.08

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2015 - 4 BN 25.15
    Das Erfordernis eines Rechtsschutzbedürfnisses soll nur verhindern, dass Gerichte in eine Normprüfung eintreten, deren Ergebnis für den Antragsteller wertlos ist, weil es seine Rechtsstellung nicht verbessern kann (BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2008 - 4 BN 13.08 - BRS 73 Nr. 51 Rn. 5).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2009 - 1 KN 15/08

    Rechtschutzbedürfnis trotz fehlender rechtlicher Möglichkeit zur Verbesserung der

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2015 - 5 S 1591/13

    Rechtsschutzinteresse for Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan -

  • BVerwG, 16.04.2015 - 4 CN 6.14

    Antragsbefugnis; Regionalplan; Raumordnung; Grundsätze; Zielfestlegung;

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2019 - 12 KN 202/17

    Normenkontrolle gegen den Windkraft betreffenden Teil eines RROP

    Ein solches Rechtsschutzbedürfnis ist bei bestehender Antragsbefugnis regelmäßig zu bejahen (BVerwG, Beschl. v. 29.9.2015 - 4 BN 25.15 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 205).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2019 - 1 KN 64/15

    Bekanntmachung; Bekanntmachungsmangel; Ferienwohnen; Hauptsatzung; Sondergebiet;

    Hinzu kommt, dass ein Rechtsschutzbedürfnis auch dann zu bejahen ist, wenn zu erwarten steht, die Gemeinde werde bei Unwirksamkeit einer Planung möglicherweise einen Bebauungsplan mit günstigeren Festsetzungen aufstellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.9.2015 - 4 BN 25.15 -, juris, Rn. 7; Urt. v. 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -, juris, Rn. 10; Beschl. v. 17.12.1992 - 4 N 2.91 -, juris, Rn. 14).
  • BVerwG, 13.12.2018 - 4 CN 3.18

    Antragsbefugnis; Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Gesamträumliches

    Dieses liegt bei bestehender Antragsbefugnis regelmäßig vor (BVerwG, Beschluss vom 29. September 2015 - 4 BN 25.15 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 205 Rn. 6).
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