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   BVerwG, 13.06.2019 - 4 C 4.18   

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https://dejure.org/2019,26423
BVerwG, 13.06.2019 - 4 C 4.18 (https://dejure.org/2019,26423)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.2019 - 4 C 4.18 (https://dejure.org/2019,26423)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 2019 - 4 C 4.18 (https://dejure.org/2019,26423)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 201; BNatSchG § 14, § 17 Abs. 3 und 8; FGlG a.F. § 1
    Ackerbau; Bewirtschaftungsbeschränkung; Dauergrünland; Eingriff; Flächengleichstellungsgesetz; Fruchtfolge; Gestalt einer Grundfläche; Landwirtschaftsklausel; Nutzung einer Grundfläche; Programm zur Bewirtschaftungsbeschränkung; Stilllegung; Umbruch von Dauergrünland; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • doev.de PDF

    Umbruch von Dauergrünland

  • rewis.io

    Umbruch von Dauergrünland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Begünstigung nur die Teilnahme an solchen öffentlichen Programmen zur Bewirtschaftungsbeschränkung mit vorrangigen Zielen des Naturschutzes oder Landschaftsschutzes; Einstellung der Nutzung eines Grundstücks als Acker und Wiederherstellung des Grünlands

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 896
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 31.07.2013 - 6 C 9.12

    Akademischer Grad; Doktorgrad; Gesetzesbestimmtheit; Unwürdigkeit; späteres

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2019 - 4 C 4.18
    Ein Gericht verletzt das rechtliche Gehör, wenn es bei seiner Entscheidung auf eine rechtliche Sichtweise oder eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38).

    Im Übrigen legt die Verfahrensrüge nicht dar, was der Kläger auf den von ihm vermissten gerichtlichen Hinweis vorgetragen hätte (BVerwG, Urteile vom 31. Juli 2013 a.a.O. Rn. 37 und vom 29. April 2015 - 6 C 39.13 - Buchholz 316 § 52 VwVfG Nr. 1 Rn. 41).

  • BVerwG, 16.12.2004 - 4 A 11.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; Vermeidungsgebot; Eingriff; Natur und

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2019 - 4 C 4.18
    Der Begriff der Leistungs- und Funktionsfähigkeit schließt vorhandene, zurzeit aber nicht aktualisierte Potenziale mit ein (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 4 A 11.04 - Buchholz 406.400 § 19 BNatSchG 2002 Nr. 1 S. 4).
  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
    Auszug aus BVerwG, 13.06.2019 - 4 C 4.18
    Die Norm gilt daher nicht für den Wechsel zwischen den unterschiedlichen Arten der Bodennutzung (BVerwG, Urteil vom 13. April 1983 - 4 C 76.80 - BVerwGE 67, 93 und Beschluss vom 29. November 1985 - 4 B 213.85 - Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 3 S. 7) und nicht für Maßnahmen der Bodengewinnung sowie die erstmalige Begründung einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung (BVerwG, Urteil vom 27. September 1990 - 4 C 44.87 - BVerwGE 85, 348 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2017 - 8 A 2206/15

    Einordnung des "Auf-den-Stock-Setzen" von Bäumen als eine naturschutzrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2019 - 4 C 4.18
    Auf Satz 2 der Vorschrift können Anordnungen auch dann gestützt werden, wenn eine Maßnahme - wie hier - abgeschlossen ist und daher die Wiederherstellung eines früheren Zustandes verlangt wird (zutreffend OVG Koblenz, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 8 A 10594/12 - ZfBR 2012, 694 ; OVG Münster, Beschluss vom 9. Februar 2017 - 8 A 2206/15 - NuR 2017, 350).
  • EuGH, 02.10.2014 - C-47/13

    Grund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik -Gemeinsame

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2019 - 4 C 4.18
    Eine Neuansaat, wie sie der Kläger im Wirtschaftsjahr 2011/2012 vornahm, ließ die Frist nicht neu anlaufen (EuGH, Urteil vom 2. Oktober 2014 - C-47/13 [ECLI:EU:C:2014:2248] - AUR 2014, 455 Rn. 40).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2011 - 2 LB 26/10

    Umbruchverbot für Dauergrünland

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2019 - 4 C 4.18
    Auf den Fortbestand einer hiervon abweichenden, unionsrechtlich unzutreffenden Verwaltungspraxis konnte der Kläger im Wirtschaftsjahr 2011/2012 schon deswegen nicht vertrauen, weil eine höchstrichterliche Bestätigung fehlte, die Praxis vielmehr bereits auf Widerspruch gestoßen war (OVG Schleswig, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 LB 26/10 - juris Rn. 74 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15. November 2012 - 3 C 22.11 - Buchholz 451.505 Einzelne Stützungsregelungen Nr. 4 ff.; Booth, in: Dombert/Witt, Münchener Anwaltshandbuch Agrarrecht, 2011, § 27 Rn. 183: "Wechselgrünland").
  • BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 4.15

    Auflassungsanwartschaft; Bankengesetz; Berechtigter; dingliches Recht;

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2019 - 4 C 4.18
    Die Verfahrensrüge legt aber nicht dar, dass der Kläger bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf eine Vornahme dieser Sachverhaltsaufklärung hingewirkt hat, oder warum sich dem Gericht die Ermittlungen ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Juni 2016 - 8 C 4.15 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 29 Rn. 26 und vom 8. September 2016 - 3 C 16.15 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 22 Rn. 28).
  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 76.80

    Ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung bei Wechsel von der

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2019 - 4 C 4.18
    Die Norm gilt daher nicht für den Wechsel zwischen den unterschiedlichen Arten der Bodennutzung (BVerwG, Urteil vom 13. April 1983 - 4 C 76.80 - BVerwGE 67, 93 und Beschluss vom 29. November 1985 - 4 B 213.85 - Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 3 S. 7) und nicht für Maßnahmen der Bodengewinnung sowie die erstmalige Begründung einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung (BVerwG, Urteil vom 27. September 1990 - 4 C 44.87 - BVerwGE 85, 348 ).
  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 16.15

    Erwerb einer Fahrerlaubnis; Fahrerlaubniserwerb; Führerscheinerwerb;

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2019 - 4 C 4.18
    Die Verfahrensrüge legt aber nicht dar, dass der Kläger bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf eine Vornahme dieser Sachverhaltsaufklärung hingewirkt hat, oder warum sich dem Gericht die Ermittlungen ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Juni 2016 - 8 C 4.15 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 29 Rn. 26 und vom 8. September 2016 - 3 C 16.15 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 22 Rn. 28).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 4 B 213.85

    Naturschutz - Landwirtschaft - Fischereiwirtschaft - Fischteich

    Auszug aus BVerwG, 13.06.2019 - 4 C 4.18
    Die Norm gilt daher nicht für den Wechsel zwischen den unterschiedlichen Arten der Bodennutzung (BVerwG, Urteil vom 13. April 1983 - 4 C 76.80 - BVerwGE 67, 93 und Beschluss vom 29. November 1985 - 4 B 213.85 - Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 3 S. 7) und nicht für Maßnahmen der Bodengewinnung sowie die erstmalige Begründung einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung (BVerwG, Urteil vom 27. September 1990 - 4 C 44.87 - BVerwGE 85, 348 ).
  • BVerwG, 04.06.2003 - 4 BN 27.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Möglichkeit der

  • BVerwG, 29.04.2015 - 6 C 39.13

    Bestandskraft eines verliehenen öffentlich-rechtlichen Rechts,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2000 - 8 A 12418/99
  • BVerwG, 18.06.1997 - 6 C 3.97

    Naturschutz - Artenschutz - Ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2012 - 8 A 10594/12

    Geräteschuppen im Gonsbachtal muss beseitigt werden

  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 22.11

    Umbruchverbot für Dauergrünlandflächen; Begriffsdefinition; Wechsel von Kleegras

  • VGH Bayern, 09.04.2024 - 14 ZB 23.1969

    Naturschutzrechtliche Anordnung, Untersagung von Eingriffen in Feldgehölze und

    Kein Argument ist in diesem Zusammenhang der Hinweis auf das bundesverwaltungsgerichtliche Urteil vom 13. Juni 2019 - 4 C 4.18 - (NVwZ-RR 2019, 896 Rn. 12), weil es dort schon nicht um Art. 3 Abs. 4 BayNatSchG ging, sondern um § 14 Abs. 1 BNatSchG (bezogen auf einen Fall aus Sachsen-Anhalt) und das dort praktizierte Abstellen auf agrarförderrechtliche Bestimmungen sich allein auf § 14 Abs. 1 BNatSchG bezog - zur landesrechtlichen Bestimmung des Art. 3 Abs. 4 BayNatSchG findet sich in der besagten bundesverwaltungsgerichtlichen Entscheidung keinerlei Aussage.

    Soweit die Antragsbegründung die verwaltungsgerichtliche These kritisiert, eine vormals ackerbaulich genutzte Fläche verliere diesen Status bereits dann, wenn sie fünf Jahre nicht mehr ackerbaulich genutzt werde (UA Rn. 59 mit Hinweis unter anderem auf BVerwG, U.v. 13.6.2019 - 4 C 4.18 - NVwZ-RR 2019, 896 Rn. 12), und meint, ein wesentlicher (gegen die Entstehung von Dauergrünland sprechender) Unterschied zum bundesverwaltungsgerichtlichen Fall bestehe darin, dass dort eine mit "Ackergras" bestandene Fläche, vorliegend aber eine fünfjährige Nichtnutzung in Form einer "Ackerbrache" vorgelegen habe, bei der keine Futterpflanzen aufstünden, genügt sie nicht den Darlegungsanforderungen, weil sie sich nicht näher mit dem vom Bundesverwaltungsgericht verwendeten Kriterium befasst, eine Fläche werde regelmäßig Dauergrünland sein, wenn eine Grünlandfläche "mindestens fünf Jahre nicht mehr Bestandteil der Fruchtfolge eines landwirtschaftlichen Betriebes ist" (BVerwG, U.v 13.6.2019 a.a.O. Rn. 12).

  • BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18

    Westumfahrung Halle: Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab

    Auch das Gesetz zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen (Flächengleichstellungsgesetz - FGlG) erkennt im Übrigen ausdrücklich das Recht der Landwirte an, ihre Flächen, die nach Maßgabe europarechtlicher Förderungsprogramme stillgelegt worden waren, nach Beendigung der Stilllegungsperiode in derselben Art und in demselben Umfang wie zum Zeitpunkt vor der Stilllegung nutzen zu können (§ 1 Abs. 3 Satz 2 FGlG), und zwar unabhängig davon, ob das Stilllegungsprogramm dem Natur- und Landschaftsschutz oder der Marktordnung diente (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2019 - 4 C 4.18 - juris Rn. 29).
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2020 - 4 KN 390/17

    Teilnahme; vertragsnaturschutzrechtliche Vereinbarung; Vogelschutzrichtlinie;

    Diese Bestimmung, die auch dem Ziel dient, den Naturschutz auf Zeit und damit den Vertragsnaturschutz zu stärken, (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 13.6.2019 - 4 C 4.18 -, NVwZ-RR 2019, 896), lässt allerdings - ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs - andere Regelungen, die die Wiederaufnahme des uneingeschränkten Bodennutzung einschränken, ebenfalls unberührt (BT-Drs. 16, 12274, S. 57; Frenz/Müggenborg, BNatSchG, § 14 Rn. 68) und stellt daher eine auf die Eingriffsregelung beschränkte Sonderregelung dar.
  • VG Minden, 08.03.2023 - 9 L 941/22
    vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 2004 - 4 A 11.04 -, juris, Rn. 21, und vom 13. Juni 2019 - 4 C 4.18 -, juris, Rn. 14.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2019 - 4 C 4.18 -, juris, Rn. 19, m.w.N. zur Rechtsprechung des BVerwG.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2019 - 4 C 4.18 -, juris, Rn. 32; OVG NRW, Beschluss vom 9. Februar 2017 - 8 A 2206/15 -, juris, Rn. 32.

  • BVerwG, 16.12.2019 - 4 BN 16.19

    Amtsermittlung; Bebauungsplan; Fehler im Abwägungsvorgang; Normenkontrolle; Rüge;

    Ein Gericht verstößt allerdings gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO, wenn es bei seiner Entscheidung auf eine rechtliche Sichtweise oder eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38 und vom 13. Juni 2019 - 4 C 4.18 - NVwZ-RR 2019, 896 Rn. 16).
  • VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19

    Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Die mit dem Vorhaben einhergehende und genehmigte Versiegelung von Flächen auf dem Betriebsgelände betrifft zwar tatsächlich Dauergrünlandflächen im Sinne der Legaldefinition des § 3 Nr. 8 SchALVO (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 13.06.2019 - 4 C 4.18 -, NVwZ-RR 2019, 896; vgl. zum Begriff allgemein auch Möckel, NuR 2016, 741, 742), was das Landratsamt betreffend die Flurstücke Nr. ..., .../... und ... mit Schreiben vom 28.10.2019 ausdrücklich bestätigt hat.
  • VG Potsdam, 24.01.2023 - 14 K 519/19
    Wird - wie hier - eine mit Gräsern (und teilweise mit Gehölz) bewachsene Fläche in Ackerland (hier zum Anbau von Sonnenblumen und Körnermais) umgebrochen, liegt daher eine Änderung der Grundflächengestalt vor (vgl. Guckelberger, in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 3. Aufl. 2021, § 14 Rn. 18; Gellermann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand 09/22, § 14 BNatSchG Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2019 - 4 C 4.18 -, juris Rn. 10; VG Lüneburg, Urteil vom 20. Februar 2020 - 2 A 109/17 -, BeckRS 2020, 3677, Rn. 30).

    Die extensive Nutzung als Dauergrünland und die intensive ackerbauliche Nutzung sind unterschiedliche Nutzungsarten, so dass der Umbruch von Dauergrünland für den Anbau von Feldfrüchten die Nutzung im Sinne von § 14 Abs. 1 BNatSchG verändert [...]." (Urteil vom 13. Juni 2019 - 4 C 4.18 -, juris Rn. 12).

    Inmitten stand hier die Anerkennung von Flächen als förderfähiges, landwirtschaftlich genutztes Dauergrünland für die Zwecke der Erlangung einer höheren Ausgleichszulage; nicht hingegen die Frage, ob mit Blick auf einen etwaigen Eingriff im Sinne von § 14 BNatSchG wegen des Vorliegens von Dauergrünland im naturschutzrechtlichen Sinne eine Nutzungsänderung zu bejahen ist (worüber das BVerwG mit Urteil vom 13. Juni 2019, a. a. O. entschieden hat; vgl. auch OVG LSA, Urteil vom 31. Januar 2018 - 2 L 56/16 -, juris Rn. 83, wonach das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 02. Oktober 2014 [- C-47/13 -, juris], das sich mit dem Begriff "Dauergrünland" im Sinne von Art. 2 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 1120/2009 [Durchführungsbestimmungen zur Betriebsprämienregelung gemäß Teil III der Verordnung [EG] Nr. 73/2009] befasst, für die Eingriffsqualität eines Grünlandumbruchs nach § 14 Abs. 1 BNatSchG keine Relevanz hat).

  • BVerwG, 12.05.2020 - 4 BN 3.20

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Feststellungsinteresse für ein

    Ein Gericht verstößt allerdings gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO, wenn es bei seiner Entscheidung auf eine rechtliche Sichtweise oder eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38 und vom 13. Juni 2019 - 4 C 4.18 - NVwZ-RR 2019, 896 Rn. 16).
  • VG München, 13.07.2023 - M 19 K 22.1992

    Naturschutzrechtliche Untersagungsanordnung, Dauergrünland in Form einer

    Das Gericht folgt diesbezüglich der auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2019 zurückgehenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 13.6.2019 - 4 C 4/18 - juris Rn. 12; VG Potsdam, U.v. 24.1.2023 - 14 K 519/19 - juris Rn. 38).

    Auf die nach Agrarförderrecht zu klärende Frage, ob die Fläche für den Anbau von Grünfutterpflanzen genutzt wurde oder nicht, kommt es im Rahmen der hier streitgegenständlichen Frage, ob mit Blick auf einen etwaigen Eingriff i.S.v. § 14 BNatSchG wegen des Vorliegens von Dauergrünland im naturschutzrechtlichen Sinne eine Nutzungsänderung zu bejahen ist (dazu BVerwG, U.v. 13.6.2019, a.a.O.), gerade nicht an (dazu Fischer-Hüftle/Egner/Meßerschmidt/Mühlbauer, a.a.O., Art. 3 Rn. 34).

  • BVerwG, 02.03.2023 - 4 B 16.22

    Planfeststellungsbeschluss für einen Teilabschnitt der Erdgasfernleitung;

    Ein Gericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es bei seiner Entscheidung auf eine rechtliche Sichtweise oder eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38 und vom 13. Juni 2019 - 4 C 4.18 - Buchholz 406.403 § 14 BNatSchG 2010 Nr. 1 Rn. 16).
  • VG Lüneburg, 20.02.2020 - 2 A 109/17

    Grünlandumbruch; Naturschutzrecht; Reitplatz; Wiederherstellungsanordnung

  • BVerwG, 18.01.2021 - 4 BN 41.20

    Rechtmäßigkeit von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsbeschränkungen in einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2021 - 5 MB 2/21

    Waldeigenschaft einer umgestalteten Fläche; Beeinträchtigung von Naturhaushalt

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2020 - 11 S 80.19

    Naturschutzrechtliche Ordnungsverfügung; Grünlandumbruch; Umwandlung von

  • VG Stade, 01.12.2021 - 1 A 4064/17

    Bauausführendes Unternehmen; Eingriffsverursacher; Ermessensausfall;

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2023 - 4 ME 11/23

    Baumfällarbeiten; Bestimmtheit; Forstwirtschaft; Freistellungsregelung; Gute

  • VG Freiburg, 31.01.2020 - 1 K 3867/19

    Eingriff; vermeidbar; Kompensation; Wiederherstellung; Außenbereich

  • BVerwG, 06.12.2019 - 4 BN 16.19

    Amtsermittlung; Bebauungsplan; Normenkontrolle; Verfahrensfehler; Fehler im

  • BVerwG, 04.12.2019 - 4 B 40.19

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

  • VG Ansbach, 06.10.2021 - AN 11 K 19.02091

    Rechtliche Wirkung der Registrierung bzw. Kartierung von gesetzlich geschützten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2020 - 2 N 63.17

    Zulassung der Berufung; Darlegung; ernstliche Richtigkeitszweifel; Baulast;

  • VG Stade, 19.01.2023 - 1 B 1887/22

    Eingriff; Feldhecke; Naturschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung;

  • VG Köln, 13.09.2023 - 14 L 971/23
  • VG Köln, 14.07.2022 - 9 K 11959/17
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