Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 24.08.2020

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 14.09.2020 - 1 ME 133/19   

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https://dejure.org/2020,27113
OVG Niedersachsen, 14.09.2020 - 1 ME 133/19 (https://dejure.org/2020,27113)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.09.2020 - 1 ME 133/19 (https://dejure.org/2020,27113)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. September 2020 - 1 ME 133/19 (https://dejure.org/2020,27113)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Baugenehmigung für den Betrieb einer Hundeschule und -pension

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hundeschule ist im Dorfgebiet zulässig - Ein Dorfgebiet ist geprägt durch gemischte "landwirtschaftliche und gewerbliche Nutzung"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hundepension und Hundeschule mit 40 Hunden im Dorfgebiet allgemein zulässig - Landwirtschaftliche und gewerbliche Nutzungen sprechen für Vorliegen eines Dorfgebiets

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 10
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.12.1988 - 4 B 209.88

    Begriff der "Angemessenheit" der baulichen Erweiterung im Außenbereich;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2020 - 1 ME 133/19
    Die Störungsintensität des Betriebs mit maximal 40 auf dem Gelände in den Innenräumen und auf der Außenanlage anwesenden Hunden erreicht kein Ausmaß, das es rechtfertigen könnte, den Betrieb auf ein Gewerbegebiet oder gar auf den Außenbereich zu verweisen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.12.1988 - 4 B 209.88 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2008 - 1 MN 194/08

    Zulässigkeit eines Sondergebietes "Wohnen mit Pferden" in der Nachbarschaft eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2020 - 1 ME 133/19
    Fehlt nur eine dieser drei Hauptnutzungen, ist die allgemeine Zweckbestimmung des in diesem Sinne definierten Gebietes nicht mehr gewahrt (Senatsbeschl. v. 22.12.2008 - 1 MN 194/08 -, BRS 73 Nr. 17 = juris Rn. 18).
  • BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 31.10

    Prägewirkung ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2020 - 1 ME 133/19
    Auch die Existenz ehemaliger landwirtschaftliche Betriebe, die von Nichtlandwirten zur Tierhaltung zu Hobbyzwecken und zur Lagerhaltung genutzt werden, steht einem Wandel des Gebietscharakters hin zu einem allgemeinen Wohngebiet entgegen, wenn und solange von diesen noch eine prägende Wirkung ausgeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.9.2010 - 4 B 31.10 -, BRS 76 Nr. 70 = juris Rn. 9).
  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2020 - 1 ME 133/19
    Der Gebietscharakter eines Dorfgebiets wandelt sich insbesondere erst dann, wenn die landwirtschaftliche Nutzung völlig verschwindet und auch eine Wiederaufnahme ausgeschlossen erscheint (BVerwG, 23.4.2009 - 4 CN 5.07 -, BVerwGE 133, 377 = BRS 74 Nr. 66 = juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 15 CS 21.403

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes eines

    Im Übrigen kann auch die Existenz ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebe, etwa wenn sie von Nichtlandwirten zur Tierhaltung zu Hobbyzwecken und / oder zur Lagerhaltung genutzt werden, einem Wandel des Gebietscharakters hin zu einem allgemeinen Wohngebiet oder allgemeinen Mischgebiet entgegenstehen, wenn und solange von diesen noch eine prägende Wirkung ausgeht (vgl. NdsOVG, B.v. 14.9.2020 - 1 ME 133/19 - NVwZ-RR 2021, 10 = juris Rn. 7 unter Rekurs auf BVerwG, B.v. 1.9.2010 - 4 B 31.10 - ZfBR 2010, 798 = juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.2022 - 2 M 14/22

    Nutzungsuntersagung; Vorliegen einer Baugenehmigung; Tierhaltung im Dorfgebiet

    Hingegen soll die Existenz ehemaliger landwirtschaftliche Betriebe, die von Nichtlandwirten zur Tierhaltung zu Hobbyzwecken und zur Lagerhaltung genutzt werden, einem Wandel des Gebietscharakters von einem Dorfgebiet hin zu einem allgemeinen Wohngebiet oder Mischgebiet entgegenstehen, wenn und solange von diesen noch eine prägende Wirkung ausgeht (so NdsOVG, Beschluss vom 14. September 2020 - 1 ME 133/19 - juris Rn. 7; BayVGH, Urteil vom 19. November 2021 - 1 N 17.356 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 19.11.2021 - 1 N 17.356

    Zur Rechtmäßigkeit einer Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche

    Im Übrigen kann auch die Existenz ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebe, etwa wenn sie von Nichtlandwirten zur Tierhaltung zu Hobbyzwecken und / oder zur Lagerhaltung genutzt werden, einem Wandel des Gebietscharakters hin zu einem allgemeinen Wohngebiet oder allgemeinen Mischgebiet entgegenstehen, wenn und solange von diesen noch eine prägende Wirkung ausgeht (vgl. NdsOVG, B.v. 14.9.2020 - 1 ME 133/19 - NVwZ-RR 2021, 10 unter Rekurs auf BVerwG, B.v. 1.9.2010 - 4 B 31.10 - BauR 2011, 91).
  • VGH Bayern, 19.11.2021 - 1 N 17.673

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen Festsetzung einer öffentllichen

    Im Übrigen kann auch die Existenz ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebe, etwa wenn sie von Nichtlandwirten zur Tierhaltung zu Hobbyzwecken und / oder zur Lagerhaltung genutzt werden, einem Wandel des Gebietscharakters hin zu einem allgemeinen Wohngebiet oder allgemeinen Mischgebiet entgegenstehen, wenn und solange von diesen noch eine prägende Wirkung ausgeht (vgl. NdsOVG, B.v. 14.9.2020 - 1 ME 133/19 - NVwZ-RR 2021, 10 unter Rekurs auf BVerwG, B.v. 1.9.2010 - 4 B 31.10 - BauR 2011, 91).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2020 - 3 LZ 128/19

    Tierheim bzw. Tierpension als Gewerbebetrieb

    Vor diesem Hintergrund geht der Senat mit dem Verwaltungsgericht davon aus, dass wegen der grundsätzlichen Vergleichbarkeit der Bodeninanspruchnahme und der Auswirkungen auf die Umgebung ein Tierheim bauplanungsrechtlich ebenso wie eine Tierpension als Gewerbebetrieb einzuordnen ist (zur entsprechenden Einordnung von Tierpensionen vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. September 2020 - 1 ME 133/19 - juris Rn. 12; OVG Münster, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 2 A 529/12 - juris Rn. 9; zur Verneinung einer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB und Zulässigkeit im Mischgebiet oder Gewerbegebiet vgl. OVG Münster, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 10 A 1002/14 - juris Rn. 7, 9: Tagesstätte für Hunde; Beschluss vom 17. März 2020 - 10 A 29/20 - juris Rn. 5 ff.: privates Tierheim).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.08.2020 - 13a CS 20.1304   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,29028
VGH Bayern, 24.08.2020 - 13a CS 20.1304 (https://dejure.org/2020,29028)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.08.2020 - 13a CS 20.1304 (https://dejure.org/2020,29028)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. August 2020 - 13a CS 20.1304 (https://dejure.org/2020,29028)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Art. 27a; BayVwVfG Art. 27a Abs. 1 S. 1, Art. 35, Art. 41 Abs. 3 u. 4 S. 1; VwGO § 92 Abs. 3 S. 1, § 146 Abs. 4 S. 1 u. 6, § 161 Abs. 2 S. 1, § 173 S. 1; ZPO § 269 Abs. 3 S. 1; AVDüV § 1 S. 1, § 2
    Keine Heilung fehlender ordnungsgemäßer öffentlicher Bekanntmachung durch Bereitstellung auf der Homepage

  • rewis.io

    Ein durch übereinstimmende Erledigungserklärungen eingestellte Beschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 10
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Ansbach, 24.04.2020 - AN 14 S 20.00097

    Heilung eines Bekanntgabemangels durch Download von der Homepage der Behörde

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2020 - 13a CS 20.1304
    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 24. April 2020 - AN 14 S 20.00097 - ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

    Der Antragsteller wendet sich mit der Beschwerde gegen den seinen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 24. April 2020 (Az. AN 14 S 20.00097 - juris).

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2020 - 13a CS 20.1304
    Die bewusste Bereitstellung der vollständigen Allgemeinverfügung auf der Internetseite der Behörde solle den für die Heilung des Bekanntgabemangels notwendigen Bekanntgabewillen ersetzen und sei diese Situation mit der Konstellation vergleichbar, dass ein Betroffener bei der Behörde nachfrage und ihm eine Kopie des ihm nicht bekanntgegebenen Bescheids in dem Bewusstsein zugeschickt werde, dass noch keine Bekanntgabe erfolgt sei (BVerwG, U.v. 18.4.1997 - 8 C 43/95 - BVerfGE 104, 301, LS 3; Stelkens, a.a.O., § 41 Rn. 231).
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