Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1991

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   BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91   

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https://dejure.org/1991,318
BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91 (https://dejure.org/1991,318)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1991 - 9 B 56.91 (https://dejure.org/1991,318)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1991 - 9 B 56.91 (https://dejure.org/1991,318)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht - Aufklärungsmaßnahmen - Wiedereröffnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 587
 
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Wird zitiert von ... (158)

  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Ist aber eine die Instanz abschließende Entscheidung verkündet worden, kann das Gericht, schon weil es gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 318 ZPO an dieses Endurteil gebunden ist, es also auch nicht ändern oder aufheben kann, keine der Urteilsfindung vorausgehenden Verfahrenshandlungen mehr vornehmen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. März 1991 - 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 S. 10 und vom 13. September 1999 - 6 B 61.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 57 S. 2).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Die Rüge, das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) sei verletzt, erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozeßpartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 (S. 12) m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

    § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO steht damit in enger Beziehung zu dem Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör mit der Folge, dass Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts die Ermessensfreiheit des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten kann (Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 6 und Beschluss vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 S. 10).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1991 - 19 B 287/91 .A   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1991 - 19 B 287/91 .A (https://dejure.org/1991,7419)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.02.1991 - 19 B 287/91 .A (https://dejure.org/1991,7419)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Februar 1991 - 19 B 287/91 .A (https://dejure.org/1991,7419)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollziehbarkeit einer Abschiebungsandrohung; Beschwerde; Entscheidung des Verwaltungsgerichtes

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 587
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 11.09.1992 - 13 TH 1793/91

    Gesetzlicher Beschwerdeausschluß gem AsylVfG § 10 Abs 3 S 8 aF im

    Es entspricht der in der obergerichtlichen Rechtsprechung durchgehend vertretenen Rechtsauffassung, daß § 10 Abs. 3 Satz 8 AsylVfG a. F. eine umfassende Beschränkung des Rechtsmittelzuges im gerichtlichen Eilverfahren nach dem Asylverfahrensgesetz enthält, die unter anderem auch die Beschwerde gegen erstinstanzliche Entscheidungen im Abänderungsverfahren gemäß § 80 Abs. 7 VwGO ausschließt (vgl. beispielsweise OVG Hamburg, Beschluß vom 10. März 1992 - OVG Bs VI 3/92 - OVG Münster, Beschluß vom 11. Februar 1991 - 19 B 287/91 -, NVwZ-RR 1991, 587; OVG Koblenz, Beschluß vom 11. Juni 1991 - 13 B 10028/91.

    Das damit zwangsläufig verbundene Leerlaufen des gesetzlichen Beschwerdeausschlusses kann nicht der Zielsetzung des Gesetzgebers entsprochen haben (OVG Münster, Beschluß vom 11. Februar 1991, a. a. O.; OVG Hamburg, Beschluß vom 20. August 1991 - OVG Bs IV 245/91 -).

  • OVG Hamburg, 20.08.1991 - Bs IV 245/91

    Beschwerdeausschluß; Asyl; Anfechtung einer Beschwerde

    Auch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf Grund von § 80 Abs. 7 VwGO ist eine Entscheidung über den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO iS von § 10 Abs. 3 S 8 AsylVfG und kann deshalb nicht mit der Beschwerde angefochten werden (wie OVG Münster, Beschluß vom 11.2.1991 - 19 B 287/91 .A).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.1991 - 18 B 742/91

    Einstweilige Anordnung; Spätere Abänderung; Gerichtliche Abänderungsverfahren;

    Geltung des Beschwerdeausschlusses gemäß §§ 11 Abs. 2, 10 Abs. 3 S 8 AsylVfG im gerichtlichen Abänderungsverfahren gemäß § 80 Abs. 7 S 2 VwGO (wie OVG Münster, Beschluß vom 11. Februar 1991 - 19 B 287/91 .A -).
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