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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.04.1997 - 4 B 64.97   

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https://dejure.org/1997,1069
BVerwG, 07.04.1997 - 4 B 64.97 (https://dejure.org/1997,1069)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.1997 - 4 B 64.97 (https://dejure.org/1997,1069)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 1997 - 4 B 64.97 (https://dejure.org/1997,1069)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan mit Ausfertigungsmangel - Behebung eines Form- oder Verfahrensfehlers - Inkraftsetzen durch Wiederholung des nachfolgenden Verfahrens - Veränderung der Sach- und Rechtslage - Abwägung - Erneute Sachentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 10; BauGB § 215 Abs. 3
    Bauplanungsrecht - Bebauungsplan, nachträgliche Inkraftsetzung eines wegen eines Ausfertigungsmangels ungültigen Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 515
  • BauR 1997, 595
  • ZfBR 1997, 209
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 30.95

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines wegen Ausfertigungsmangels unwirksamen,

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1997 - 4 B 64.97
    § 215 Abs. 3 BauGB fordert für die nachträgliche Inkraftsetzung eines wegen eines Ausfertigungsmangels ungültigen Bebauungsplans keinen erneuten Satzungsbeschluß gemäß § 10 BauGB und damit auch keine erneute Abwägung (im Anschluß an Beschlüsse vom 18. Dezember 1995 - BVerwG 4 NB 30.95 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 6 und vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 -).

    Abgesehen davon hat der beschließende Senat den in der Entscheidung vom 3. Juli 1995 - BVerwG 4 NB 11.95 - (Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 4 = NVwZ 1996, 374 = ZfBR 1995, 319) aufgestellten und von der Beschwerde benannten Rechtssatz, daß, je mehr Zeit seit der ursprünglichen Beschlußfassung über den verfahrensfehlerhaft zustande gekommenen Bebauungsplan vergangen sei, um so eher Anlaß bestehe zu prüfen und zu entscheiden, ob Änderungen der Sach- und Rechtslage die ursprüngliche Abwägung so grundlegend berühren können, daß eine neue Sachentscheidung durch eine aufgrund der jetzigen Sach- und Rechtslage zu treffende Abwägung geboten sei, in seiner weiteren Rechtsprechung (Beschluß vom 18. Dezember 1995 - BVerwG 4 NB 30.95 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 6 = NVwZ 1996, 890 = ZfBR 1996, 163; Beschluß vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 -, zur Veröffentlichung bestimmt) konkretisiert und klargestellt.

    Die rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplans ist allerdings - wie schon erwähnt - ausgeschlossen, wenn das Abwägungsergebnis wegen nachträglicher Ereignisse nicht mehr haltbar ist (BVerwG, Beschluß vom 18. Dezember 1995 - BVerwG 4 NB 30.95 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 6).

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1997 - 4 B 64.97
    § 215 Abs. 3 BauGB fordert für die nachträgliche Inkraftsetzung eines wegen eines Ausfertigungsmangels ungültigen Bebauungsplans keinen erneuten Satzungsbeschluß gemäß § 10 BauGB und damit auch keine erneute Abwägung (im Anschluß an Beschlüsse vom 18. Dezember 1995 - BVerwG 4 NB 30.95 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 6 und vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 -).

    Abgesehen davon hat der beschließende Senat den in der Entscheidung vom 3. Juli 1995 - BVerwG 4 NB 11.95 - (Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 4 = NVwZ 1996, 374 = ZfBR 1995, 319) aufgestellten und von der Beschwerde benannten Rechtssatz, daß, je mehr Zeit seit der ursprünglichen Beschlußfassung über den verfahrensfehlerhaft zustande gekommenen Bebauungsplan vergangen sei, um so eher Anlaß bestehe zu prüfen und zu entscheiden, ob Änderungen der Sach- und Rechtslage die ursprüngliche Abwägung so grundlegend berühren können, daß eine neue Sachentscheidung durch eine aufgrund der jetzigen Sach- und Rechtslage zu treffende Abwägung geboten sei, in seiner weiteren Rechtsprechung (Beschluß vom 18. Dezember 1995 - BVerwG 4 NB 30.95 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 6 = NVwZ 1996, 890 = ZfBR 1996, 163; Beschluß vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 -, zur Veröffentlichung bestimmt) konkretisiert und klargestellt.

  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1997 - 4 B 64.97
    Die - behauptete - unrichtige Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und vom Berufungsgericht nicht in Frage gestellten Rechtsgrundsatzes auf den zu entscheidenden Einzelfall rechtfertigt dagegen nicht die Zulassung der Revision (vgl. z.B. Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260).
  • BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1997 - 4 B 64.97
    Ein Gericht ist nicht verpflichtet, mit den Beteiligten vorab zu erörtern, wie es den von ihm festgestellten Sachverhalt rechtlich würdigen und auf welchen von mehreren denkbaren Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen wird (vgl. z.B. Beschluß vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 85.87 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 20).
  • BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 11.95

    Zeitpunkt der Abwägung bei rückwirkendem Inkraftsetzen einer Satzung nach

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1997 - 4 B 64.97
    Abgesehen davon hat der beschließende Senat den in der Entscheidung vom 3. Juli 1995 - BVerwG 4 NB 11.95 - (Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 4 = NVwZ 1996, 374 = ZfBR 1995, 319) aufgestellten und von der Beschwerde benannten Rechtssatz, daß, je mehr Zeit seit der ursprünglichen Beschlußfassung über den verfahrensfehlerhaft zustande gekommenen Bebauungsplan vergangen sei, um so eher Anlaß bestehe zu prüfen und zu entscheiden, ob Änderungen der Sach- und Rechtslage die ursprüngliche Abwägung so grundlegend berühren können, daß eine neue Sachentscheidung durch eine aufgrund der jetzigen Sach- und Rechtslage zu treffende Abwägung geboten sei, in seiner weiteren Rechtsprechung (Beschluß vom 18. Dezember 1995 - BVerwG 4 NB 30.95 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 6 = NVwZ 1996, 890 = ZfBR 1996, 163; Beschluß vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 -, zur Veröffentlichung bestimmt) konkretisiert und klargestellt.
  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

    Aus der Sicht des Bundesrechts besteht kein Hindernis, einen Ausfertigungsmangel noch Jahre nach dem Satzungsbeschluss zu beheben, wenn sich die Identität der beschlossenen und genehmigten Satzung mit der vorhandenen Planurkunde zweifelsfrei feststellen lässt (vgl. Beschlüsse vom 6. Februar 1995 a.a.O. juris Rn. 6 und vom 7. April 1997 - BVerwG 4 B 64.97 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 10 - juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07

    Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines

    Die Neubekanntmachung erforderte keinen neuen Satzungsbeschluss, weil sich die Verhältnisse nicht grundlegend geändert hatten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.4.1997 - 4 B 64.97 -, NVwZ-RR 97, 515; Beschl. v. 25.2.1997 - 4 NB 40.96 -, NVwZ 97, 893; Beschl. v. 12.3.2008 - 4 NB 5.08 -, BauR 2008, 1417; Beschl. v. 16.6.2010 - 4 BN 67.09 -, juris).
  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat;

    Soweit die Antragsteller mit ihrer Revision allein wegen einer Veränderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eine neue Abwägungsentscheidung des Gemeinderats - und darüber hinaus sogar ein neues Auslegungs- und Beteiligungsverfahren - fordern, steht ihnen die neuere Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - a.a.O.; Beschluss vom 7. April 1997 - BVerwG 4 B 64.97 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 10 = ZfBR 1997, 209), an der der Senat festhält, entgegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 926/20

    Betriebsuntersagung für Fitnessstudios während der Corona-Pandemie; Anhörung der

    Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, die fehlerhaften Verfahrensschritte in einem "ergänzenden Verfahren" mit Wirkung ex nunc nachzuholen, dies mit der Folge, dass die Norm (vorbehaltlich der Bestimmung eines späteren Zeitpunkts durch sie selbst) ab dem Zeitpunkt in Kraft tritt, in dem sie nach erfolgter Ausfertigung ordnungsgemäß verkündet wurde (vgl. zu diesem zeitlichen Aspekt einer "Heilung durch Verkündung im Gesetzblatt" in Bezug auf das Verkündungserfordernis bereits Senat, Beschl. v. 05.06.2020 - 1 S 1623/20 - DVBl. 2020, 1154, und OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 08.05.2020 - 3 R 77/20 - juris; allg. zur Heilung von Ausfertigungsmängeln BVerwG, Urt. v. 01.07.2010 - 4 C 4.08 - BVerwGE 137, 247 = juris Rn. 17, 20; zur grundsätzlichen Möglichkeit für den Gesetzgeber, jedenfalls für andere untergesetzliche Rechtsvorschriften als Verordnungen der Bundesregierung sogar - hier allerdings nicht vorhandene - gesetzliche Vorschriften über die rückwirkende Heilung von Ausfertigungsmängeln zu schaffen, BVerwG, Beschl. v. 07.04.1997 - 4 B 64/97 - NVwZ-RR 1997, 515, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1067/20

    Betriebsuntersagung für Gaststätten während des ersten Lockdowns der

    Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, die fehlerhaften Verfahrensschritte in einem "ergänzenden Verfahren" mit Wirkung ex nunc nachzuholen, dies mit der Folge, dass die Norm (vorbehaltlich der Bestimmung eines späteren Zeitpunkts durch sie selbst) ab dem Zeitpunkt in Kraft tritt, in dem sie nach erfolgter Ausfertigung ordnungsgemäß verkündet wurde (vgl. zu diesem zeitlichen Aspekt einer "Heilung durch Verkündung im Gesetzblatt" in Bezug auf das Verkündungserfordernis bereits Senat, Beschl. v. 05.06.2020 - 1 S 1623/20 - DVBl. 2020, 1154, und OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 08.05.2020 - 3 R 77/20 - juris; allg. zur Heilung von Ausfertigungsmängeln BVerwG, Urt. v. 01.07.2010 - 4 C 4.08 - BVerwGE 137, 247 = juris Rn. 17, 20; zur grundsätzlichen Möglichkeit für den Gesetzgeber, jedenfalls für andere untergesetzliche Rechtsvorschriften als Verordnungen der Bundesregierung sogar - hier allerdings nicht vorhandene - gesetzliche Vorschriften über die rückwirkende Heilung von Ausfertigungsmängeln zu schaffen, BVerwG, Beschl. v. 07.04.1997 - 4 B 64/97 - NVwZ-RR 1997, 515, m.w.N.).
  • BVerwG, 17.01.2013 - 7 B 18.12

    Planfeststellungsbeschluss; viergleisiger Ausbau einer bislang zweigleisigen

    Gleichfalls ohne Erfolg rügen die Kläger eine Abweichung von den Urteilen vom 7. März 2007 - BVerwG 9 C 2.06 - (BVerwGE 128, 177 = Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 27 S. 2) und vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 7.97 - (BVerwGE 104, 337 = Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 16 S. 27) sowie vom Beschluss vom 7. April 1997 - BVerwG 4 B 64.97 - (Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 10 S. 26).
  • VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 69/03

    Bebauungsplan - Rechtsschutzinteresse wegen Festsetzung nicht bebaubarer Flächen;

    Ein solcher ist weder nach Bundesrecht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 -, NVwZ 1997, 893; Beschluss vom 7. April 1997 - BVerwG 4 B 64.97 -, NVwZ-RR 1997, 515; Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 CN 2.99 -, NVwZ 2001, 203) noch landesrechtlich (etwa in §§ 5, 7 HGO oder §§ 1 ff der Verordnung über öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden und Landkreise) vorgeschrieben.

    Eine erneute Abwägungsentscheidung ist ausnahmsweise nur dann erforderlich, wenn diese Veränderung grundlegender Natur ist, d.h. dazu führt, dass der Bebauungsplan nunmehr einen funktionslosen Inhalt hätte oder aber das ursprüngliche unbedenkliche Abwägungsergebnis jetzt unverhältnismäßig und nicht mehr haltbar wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 -, NVwZ 1997, 893; Beschluss vom 7. April 1997 - BVerwG 4 B 64.97 -, NVwZ-RR 1997, 515; Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 CN 2.99 -, NVwZ 2001, 203).

  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 38.98

    Sanierungssatzung; Abwägungsgebot; Ausfertigungsmangel; rückwirkendes

    Tat sie es dennoch, kam ein wirksamer Bebauungsplan nicht zustande (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 1995 BVerwG 4 NB 30.95 , vom 25. Februar 1997 BVerwG 4 NB 40.96 und vom 7. April 1997 BVerwG 4 B 64.97 Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nrn. 6, 9 und 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1079/20

    Betriebsuntersagung für Parfümerien während der Corona-Pandemie; Anhörung der

    Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, die fehlerhaften Verfahrensschritte in einem "ergänzenden Verfahren" mit Wirkung ex nunc nachzuholen, dies mit der Folge, dass die Norm (vorbehaltlich der Bestimmung eines späteren Zeitpunkts durch sie selbst) ab dem Zeitpunkt in Kraft tritt, in dem sie nach erfolgter Ausfertigung ordnungsgemäß verkündet wurde (vgl. zu diesem zeitlichen Aspekt einer "Heilung durch Verkündung im Gesetzblatt" in Bezug auf das Verkündungserfordernis bereits Senat, Beschl. v. 05.06.2020 - 1 S 1623/20 - DVBl. 2020, 1154, und OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 08.05.2020 - 3 R 77/20 - juris; allg. zur Heilung von Ausfertigungsmängeln BVerwG, Urt. v. 01.07.2010 - 4 C 4.08 - BVerwGE 137, 247 = juris Rn. 17, 20; zur grundsätzlichen Möglichkeit für den Gesetzgeber, jedenfalls für andere untergesetzliche Rechtsvorschriften als Verordnungen der Bundesregierung sogar - hier allerdings nicht vorhandene - gesetzliche Vorschriften über die rückwirkende Heilung von Ausfertigungsmängeln zu schaffen, BVerwG, Beschl. v. 07.04.1997 - 4 B 64/97 - NVwZ-RR 1997, 515, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2009 - 7 A 3366/07

    Privatstraße auf öffentlicher Verkehrsfläche

    - 4 B 64.97 -, BRS 59 Nr. 33.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2008 - 10 D 103/06

    Voraussetzungen für eine erneute in Kraftsetzung eines abwägungsfehlerhaften

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2010 - 10 D 42/06

    Wirksamkeit einer Satzung über die förmliche Festlegung eines städtebaulichen

  • BVerwG, 25.01.2013 - 7 B 21.12

    Begründetheit einer Beschwerde gegen den Planänderungsbeschluss eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2009 - 7 D 113/07

    Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans bei Festsetzung eines Sondergebietes als

  • OVG Niedersachsen, 13.08.2013 - 1 KN 69/11

    Möglichkeit der Heilung von Ausfertigungsmängel im ergänzenden Verfahren nach §

  • BVerwG, 22.01.2013 - 7 B 20.12

    Begründetheit einer Beschwerde gegen den Planänderungsbeschluss eines

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2000 - 1 K 2491/98

    Bekanntmachung; Einzelhandelsgroßprojekt; Flächennutzungsplan; Genehmigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2005 - 7 D 16/04

    Genehmigung der Errichtung einer Sporthalle und Mehrzweckhalle; Berücksichtigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 10a D 133/02

    Zweckbestimmung eines Sondergebiets

  • BVerwG, 17.03.1999 - 4 BN 32.98

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Divergenz - Verletzung des

  • BVerwG, 01.08.1997 - 4 B 114.97

    Verfassungsrechtlich bedeutsame Grundrechtsverletzung von Grundstückseigentümern

  • BVerwG, 01.08.1997 - 4 B 119.97

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Erhebung von Divergenzrüge,

  • BVerwG, 13.01.1998 - 4 B 1.98

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 01.08.1997 - 4 B 102.97

    Verallgemeinerungsfähigkeit der in einer Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen

  • VG Ansbach, 14.02.2023 - AN 3 K 20.01764

    Baurecht, Erteilung einer isolierten Befreiung, Rückwirkende Inkraftsetzung eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.02.2000 - 1 K 30/98

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Gewerbegebietes in einem Bebauungsplan ;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.10.1996 - 4 NB 28.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2869
BVerwG, 25.10.1996 - 4 NB 28.96 (https://dejure.org/1996,2869)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1996 - 4 NB 28.96 (https://dejure.org/1996,2869)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1996 - 4 NB 28.96 (https://dejure.org/1996,2869)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes - Erfordernis der Verwendung geeigneter Planziele zur Abgrenzung der öffentlichen Flächen von privaten Grünflächen - Allgemeingültige Festlegung der Regelungen über Nutzungsumfang, Nutzungszeiten und ...

  • rechtsportal.de

    Bauplanungsrecht - Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche für unterschiedliche Nutzungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 515
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.01.1995 - 4 NB 3.95

    Bebauungsplan - Bestimmtheitsgrundsatz - Normenklarheit - Auslegung des

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1996 - 4 NB 28.96
    Daraus folgt, daß sich die (wirksame) Abgrenzung von privaten und öffentlichen Grünflächen im Einzelfall auch durch Auslegung des Bebauungsplans unter Berücksichtigung des Planzeichens nach Nr. 13.2.1 PlanzV ergeben kann (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 24. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 3.95 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 75 = BauR 1995, 662).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.1983 - 5 S 433/83

    Bestimmtheit der Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1996 - 4 NB 28.96
    Dahinstehen kann, ob die Rüge, das Normenkontrollurteil weiche von dem Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 26. Juli 1983 - 5 S 433/83 - (BRS Bd. 40 Nr. 7) ab, den Darlegungsanforderungen des § 47 Abs. 7 Satz 3 VwGO genügt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.1991 - 11a NE 26/88

    Bauleitplanung: Anforderungen an die Festsetzung von Grünflächen in einem

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1996 - 4 NB 28.96
    Mit ihrer Rüge, das Normenkontrollgericht sei von dem Urteil des 11. Senats des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Januar 1991 - 11 a NE 26/88 - (BRS 52 Nr. 22) abgewichen, ist die Beschwerde unzulässig, weil sie nicht den Anforderungen des § 47 Abs. 7 Satz 3 VwGO an die Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes genügt.
  • BVerwG, 04.01.1994 - 4 NB 30.93

    Bauplanungsrecht: Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans bei Unbestimmtheiten im

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1996 - 4 NB 28.96
    Maßgeblich ist, ob sich der mit der Planzeichenverordnung verfolgte Zweck auch mit dem gewählten Mittel erreichen läßt (BVerwG, Beschluß vom 4. Januar 1994 - BVerwG 4 NB 30.93 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 69 = BRS Bd. 56 Nr. 33).
  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel -

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1996 - 4 NB 28.96
    Der Senat hat bereits entschieden, daß Festsetzungen unbedenklich sein können, die für eine bestimmte Fläche für unterschiedliche Zeiten zwei verschiedene Nutzungen vorsehen (Beschluß vom 20. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 43.93 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 74 = ZfBR 1995, 145).
  • OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Schießsportzentrum

    Am Maßstab des insoweit entscheidenden Verfassungsrechts kommt es darauf an, dass der normative Inhalt im Einzelfall deutlich erkennbar ist und damit der von der Planzeichenverordnung verfolgte Regelungszweck mit den konkret von der Gemeinde gewählten Darstellungsmitteln erreicht wird.(vgl. etwa Stüer, Der Bebauungsplan, 4. Auflage 2009, RNr. 112, unter Verweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 4.1.1994 - 4 NB 30.93 -, DVBl. 1994, 699 = NVwZ 1994, 684, und vom 25.10.1996 - 4 NB 28.96 -, BRS 58 Nr. 24) Das hat der Verordnungsgeber in der speziellen Unbeachtlichkeitsregelung des § 2 Abs. 5 PlanzV im Übrigen noch einmal ausdrücklich klargestellt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2010 - 2 D 143/08

    Nutzung einer im Plan bisher als "Marktfläche" ausgewiesenen Fläche als

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Oktober 1996 - 4 NB 28.96 -, BRS 58 Nr. 24 = juris Rn. 5, und vom 20. Januar 1995 - 4 NB 43.93 -, BRS 57 Nr. 22 = juris Rn. 17 ff.

    vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 1996 - 4 NB 28.96 -, BRS 58 Nr. 24 = juris Rn. 5; vorgehend: OVG NRW, Urteil vom 18. April 1996 - 7a D 97/94.NE -, Seite 32 des Urteilsabdrucks (n.v.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2023 - 14 S 891/22

    Festsetzung von "privaten Grünflächen" in einem Bebauungsplan; Anpassung an den

    Weicht sie von der Darstellungsart der Planzeichenverordnung ab, so wird hierdurch allein die Bestimmtheit nicht in Frage gestellt, wenn der Inhalt der Festsetzung gleichwohl hinreichend deutlich erkennbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.01.2011 - 4 B 42.10 - juris Rn. 12; Beschluss vom 10.01.2001 - 4 BN 42.00 - NVwZ-RR 2001, 422, juris Rn. 6; Beschluss vom 25.10.1996 - 4 NB 28.96 - NVwZ-RR 1997, 515, juris Rn. 4 m. w. N.; SächsOVG, Urteil vom 08.10.2020 - 1 A 868/17 - juris Rn. 37; HessVGH, Urteil vom 12.07.2004 - 9 N 69/03 - NVwZ-RR 2005, 686, juris Rn. 72).
  • BVerwG, 21.01.2011 - 4 B 42.10

    Wirksamkeit einer lediglich unter "Legende", nicht aber im Satzungstext

    Soweit ihr ein verallgemeinerungsfähiger Inhalt zukommt, ist er in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Beschlüsse vom 4. Januar 1994 - 4 NB 30.93 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 69 S. 1 f., vom 25. Oktober 1996 - 4 NB 28.96 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 81 S. 34 f. und vom 10. Januar 2001 - 4 BN 42.00 - NVwZ-RR 2001, 422 ).
  • BVerwG, 10.01.2001 - 4 BN 42.00

    Bestimmtheit des Bebauungsplans durch Verwendung von Planzeichen; Räumliche

    Weicht sie von der Darstellungsart der Planzeichenverordnung ab, so wird hierdurch allein die Bestimmtheit nicht in Frage gestellt, wenn der Inhalt der Festsetzung gleichwohl hinreichend deutlich erkennbar ist (BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 1996 - BVerwG 4 NB 28.96 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 81).
  • BVerwG, 15.07.2003 - 4 B 60.03

    Beseitigungsanordnung für einen überdachten Stellplatz (Carport) - Carport als

    Das Berufungsgericht hat keinen abstrakten Rechtssatz aufgestellt, der zu einem ebensolchen Rechtssatz im Widerspruch steht, den das Bundesverwaltungsgericht in den von der Beschwerde zitierten Entscheidungen vom 16. Februar 1973 - BVerwG 4 C 66.69 - (BVerwGE 42, 5), 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 74.72 - (BVerwGE 48, 70), 4. Oktober (richtig: 4. Januar) 1994 - BVerwG 4 NB 30.93 - (BRS 56 Nr. 33) , 20. Oktober (richtig: 20. Januar) 1995 - BVerwG 4 NB 43.93 - (BRS 57 Nr. 22), 25. Oktober 1996 - BVerwG 4 NB 28.96 - (BRS 58 Nr. 24), 11. März 1998 (richtig: 1988) - BVerwG 4 C 56.74 - (richtig: BVerwG 4 C 56.84) (BRS 48 Nr. 8) und 23. April 1998 - BVerwG 4 B 40.98 - (BRS 60 Nr. 178) aufgestellt hat.
  • OVG Niedersachsen, 30.04.2014 - 1 KN 110/12

    Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Grasrennbahn" im

    Regelungen des Nutzungsumfangs, der Nutzungszeiten und der Nutzungsintensität einer mit einer besonderen Zweckbestimmung versehenen Grünfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB sind nach wohl allgemeiner Auffassung zulässig und je nach Lage der Dinge im Einzelfall auch erforderlich (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 25.10.1996 - 4 NB 28.96 -, juris Rn. 5 = NVwZ-RR 1997, 515 = BRS 58 Nr. 24, bezogen auf einen Festplatz).
  • VGH Bayern, 21.09.2021 - 9 N 18.1522

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollantrag gegen vollständig

    In Anbetracht der geringen Größe der noch dazu als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzten Fläche des Stadtgartens ist schon nicht substantiiert dargelegt, dass hier von einer gewissen Wahrscheinlichkeit einer mehr als geringfügigen Lärmbetroffenheit auszugehen ist (vgl. BayVGH, U.v. 9.3.2020 - 15 N 19.210 - juris Rn. 15; vgl. auch BVerwG, B.v. 25.10.1996 - 4 NB 28/96 - juris Rn. 5; OVG LSA, U.v. 2.2.2016 - 2 K 7/14 - juris Rn. 105).
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