Rechtsprechung
   BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 33.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,911
BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 33.96 (https://dejure.org/1997,911)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.1997 - 2 C 33.96 (https://dejure.org/1997,911)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 1997 - 2 C 33.96 (https://dejure.org/1997,911)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,911) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis wegen Wiedererlangung der Dienstfähigkeit - Folgen einer unberechtigten Weigerung sich im Verfahren der erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis ärztlich auf die Dienstfähigkeit untersuchen zu lassen - Verpflichtung sich auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht - Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, Dienstunfähigkeit bei Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 574
  • DVBl 1998, 197
  • DVBl 1998, 202
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Hessen, 23.02.1994 - 1 UE 3980/88

    Feststellung der Dienstunfähigkeit eines Beamten: Untersuchungsanordnung als

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 33.96
    Während des erstinstanzlichen Verfahrens hat der Verwaltungsgerichtshof auf die Berufung des Beklagten mit Urteil vom 23. Februar 1994 - 1 UE 3980/88 - die gegen die Untersuchungsanordnung gerichtete Klage der Klägerin unter Aufhebung des dazu ergangenen erstinstanzlichen Urteils vom 29. Juni 1988 rechtskräftig abgewiesen.

    Dies steht jedenfalls für die Zeit bis zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Februar 1994 - 1 UE 3980/88 - zwischen den Beteiligten rechtskräftig fest (vgl. § 121 VwGO).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 33.96
    Es kann deshalb dahinstehen, ob die Weisung der Behörde an den Beamten, sich zur Nachprüfung der Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, - wie das Berufungsgericht meint - eine unselbständige Verfahrenshandlung im Sinne des § 44 a VwGO oder ein Verwaltungakt oder eine die gesetzlich vorgegebene Mitwirkungspflicht des Beamten konkretisierende Weisung des Dienstherrn ohne Verwaltungsaktcharakter ist, gegen die vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 VwGO bzw. im Hauptsacheverfahren über die allgemeine Leistungsklage wie bei einer Umsetzung gewährt werden kann (vgl. Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - (Buchholz 232 § 42 Nr. 14 S. 4) und Beschluß vom 28. Mai 1984 - BVerwG 2 B 205.82 - (Buchholz 237.5 § 51 Nr. 1); zur Umsetzung: BVerwGE 60, 144).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93

    Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen - Abgabe einer verbindlichen

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 33.96
    Das Berufungsgericht hat weiter ohne Rechtsfehler unter Würdigung seines objektiven Erklärungsinhaltes, insbesondere des Zweckes der Erklärung entschieden, daß das Regierungspräsidium der Klägerin mit Schreiben vom 1. Juli 1986 keine Zusage im Sinne einer selbstverpflichtenden Willenserklärung (vgl. BVerwGE 74, 15 (17) [BVerwG 07.02.1986 - 4 C 28/84]; Urteile vom 25. Januar 1995 - BVerwG 11 C 29.93 - (Buchholz 316 § 38 Nr. 11) und vom 26. September 1996 - BVerwG 2 C 39.95 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt)) dahingehend abgegeben hat, daß sie in keinem Falle erneut ins Beamtenverhältnis berufen werde, sondern dieses Schreiben vielmehr so zu verstehen ist, daß dies auf der Grundlage der seinerzeit vorliegenden Erkenntnisse nicht in Betracht komme.
  • BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 39.95

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Weites Verwaltungsermessen bei Verwendung

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 33.96
    Das Berufungsgericht hat weiter ohne Rechtsfehler unter Würdigung seines objektiven Erklärungsinhaltes, insbesondere des Zweckes der Erklärung entschieden, daß das Regierungspräsidium der Klägerin mit Schreiben vom 1. Juli 1986 keine Zusage im Sinne einer selbstverpflichtenden Willenserklärung (vgl. BVerwGE 74, 15 (17) [BVerwG 07.02.1986 - 4 C 28/84]; Urteile vom 25. Januar 1995 - BVerwG 11 C 29.93 - (Buchholz 316 § 38 Nr. 11) und vom 26. September 1996 - BVerwG 2 C 39.95 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt)) dahingehend abgegeben hat, daß sie in keinem Falle erneut ins Beamtenverhältnis berufen werde, sondern dieses Schreiben vielmehr so zu verstehen ist, daß dies auf der Grundlage der seinerzeit vorliegenden Erkenntnisse nicht in Betracht komme.
  • BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 33.96
    Nach diesem Rechtsgrundsatz kann das die Benutzung eines bestimmten Beweismittels schuldhaft vereitelnde Verhalten einer Partei im Rahmen freier Beweiswürdigung als ein Umstand gewertet werden, der für die Richtigkeit des Vorbringens des Gegners zeugt, auch wenn dieser Schluß nicht notwendigerweise gezogen werden muß (vgl. BVerwGE 8, 29; 10, 270 (272) [BVerwG 26.04.1960 - II C 68/58]; Urteil vom 22. Juli 1965 - BVerwG 2 C 41.62 - (ZBR 1966, 178)).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84

    Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 33.96
    Das Berufungsgericht hat weiter ohne Rechtsfehler unter Würdigung seines objektiven Erklärungsinhaltes, insbesondere des Zweckes der Erklärung entschieden, daß das Regierungspräsidium der Klägerin mit Schreiben vom 1. Juli 1986 keine Zusage im Sinne einer selbstverpflichtenden Willenserklärung (vgl. BVerwGE 74, 15 (17) [BVerwG 07.02.1986 - 4 C 28/84]; Urteile vom 25. Januar 1995 - BVerwG 11 C 29.93 - (Buchholz 316 § 38 Nr. 11) und vom 26. September 1996 - BVerwG 2 C 39.95 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt)) dahingehend abgegeben hat, daß sie in keinem Falle erneut ins Beamtenverhältnis berufen werde, sondern dieses Schreiben vielmehr so zu verstehen ist, daß dies auf der Grundlage der seinerzeit vorliegenden Erkenntnisse nicht in Betracht komme.
  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 271.86

    Rechtsanwalt - Wiedereinsetzung - Fristversäumnis - Falsche Telefaxnummer -

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 33.96
    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von Beweiserhebungen absieht, die ein durch einen Rechtsanwalt vertretener Beteiligter nicht förmlich beantragt (stRspr; vgl. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - (Buchholz 232 § 26 Nr. 17); Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 271.86 - (Buchholz 310 § 60 Nr. 155)).
  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 40.89

    Ruhestandsbeamter - Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis - Verpflichtung der

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 33.96
    Ohne - auch von der Klägerin nicht gerügte - Rechtsfehler hat das Berufungsgericht entschieden, daß der Beklagte innerhalb der - zwischenzeitlich durch Art. 1 Nr. 11 des Gesetzes vom 28. Oktober 1993 (GVBl I S. 471) aufgehobenen - Fünfjahresfrist des § 54 Abs. 2 Satz 4 HBG F. 1976 die Dienstfähigkeit der Klägerin festgestellt und ihre erneute Berufung in das Beamtenverhältnis angeordnet hat (vgl. Urteil vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 C 40.89 - (Buchholz 239.1 § 60 Nr. 1)).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 32.96

    Zweck einer Urlaubsbewilligung - Widerruf einer Urlaubsbewilligung wegen

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 33.96
    In diesem Bescheid, zu dessen auf die Feststellung des objektiven Erklärungsinhalts zielenden Auslegung am Maßstab des § 133 BGB das Revisionsgericht befugt ist (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 23.87 - (Buchholz 237.6 § 29 Nr. 1) m.w.N. und vom 15. Mai 1997 - BVerwG 2 C 32.96 -), wird lediglich die sofortige Vollziehung der bereits im Jahre 1988 beabsichtigten erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis angeordnet.
  • BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82

    Einwendungen des Beamten gegen die Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung -

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 33.96
    Es kann deshalb dahinstehen, ob die Weisung der Behörde an den Beamten, sich zur Nachprüfung der Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, - wie das Berufungsgericht meint - eine unselbständige Verfahrenshandlung im Sinne des § 44 a VwGO oder ein Verwaltungakt oder eine die gesetzlich vorgegebene Mitwirkungspflicht des Beamten konkretisierende Weisung des Dienstherrn ohne Verwaltungsaktcharakter ist, gegen die vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 VwGO bzw. im Hauptsacheverfahren über die allgemeine Leistungsklage wie bei einer Umsetzung gewährt werden kann (vgl. Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - (Buchholz 232 § 42 Nr. 14 S. 4) und Beschluß vom 28. Mai 1984 - BVerwG 2 B 205.82 - (Buchholz 237.5 § 51 Nr. 1); zur Umsetzung: BVerwGE 60, 144).
  • BVerwG, 22.07.1965 - II C 41.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.09.1958 - IV C 14.57
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 23.87

    Beamter auf Probe - Verlängerung der Probezeit - Notenstufe der dienstlichen

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Andernfalls hätte es der Beamte in der Hand, die für die Vorbereitung der Feststellung seiner Dienstfähigkeit erforderliche ärztliche Untersuchung erheblich zu erschweren oder zu vereiteln (Urteile vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 C 40.89 - Buchholz 239.1 § 60 BeamtVG Nr. 1 S. 5, vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 33.96 - Buchholz 237.5 § 51 HeLBG Nr. 2 S. 3 und vom 26. Januar 2012 a.a.O. Rn. 14).

    Der aus § 444 ZPO abgeleitete, allgemeine Rechtsgrundsatz gestattet die Berücksichtigung des die Beweisführung vereitelnden Verhaltens eines Beteiligten zu dessen Nachteil, zwingt aber nicht dazu, einen solchen Schluss in jedem Fall zu ziehen (Urteile vom 26. April 1960 - BVerwG 2 C 68.58 - BVerwGE 10, 270 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 5 S. 7 und vom 18. September 1997 a.a.O., Beschluss vom 18. Februar 2003 - BVerwG 6 B 10.03 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

    Nach diesem Grundsatz kann das die Benutzung eines bestimmten Beweismittels schuldhaft vereitelnde Verhalten einer Partei als ein Umstand gewertet werden, der - wenn auch nicht notwendig - für die Richtigkeit des Vorbringens des Gegners spricht (vgl. Urteil vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 33.96 - DVBl 1998, 197> m.w.N.; Urteil vom 26. April 1960 - BVerwG II C 68.58 - <BVerwGE 10, 270 [271 f.]>; Urteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 44.89 - ; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 24 Rn. 18 m.w.N.).

    Dies gilt auch im Anwendungsbereich von § 45 Abs. 1 BBG (Urteil vom 18. September 1997, a.a.O.; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, § 45 Rn. 4; Summer in: Fürst, GKÖD I, K § 45 Rn. 4).

    Mithin kann die für eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis vorauszusetzende Erwartung, der Beamte werde den gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes genügen, grundsätzlich darauf gestützt werden, daß dieser sich ohne hinreichenden Grund einer nach § 45 Abs. 3 Satz 1 BBG angeordneten amtsärztlichen Untersuchung entzogen hat (vgl. Urteil vom 18. September 1997, a.a.O.).

    Für die Bestimmung der Rechtsnatur der hier in Rede stehenden Aufforderung kann dahingestellt bleiben, ob es sich dabei um eine einen Verwaltungsakt vorbereitende Verfahrenshandlung im Sinne von § 44 a VwGO oder um eine die gesetzliche Mitwirkungspflicht des Beamten konkretisierende Weisung des Dienstherrn handelt (vgl. Urteil vom 18. September 1997, a.a.O.; Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - <DVBl 1981, 502 [503]>).

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 5 LB 20/09

    Auslegung einer an einen aktiven Beamten gerichteten Anordnung über die ärztliche

    Mithin kann die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit grundsätzlich darauf gestützt werden, dass dieser sich ohne hinreichenden Grund einer nach § 54 Abs. 1 Satz 3 NBG a.F. angeordneten amtsärztlichen Untersuchung entzogen hat (vgl. zum umgekehrten Fall der erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis: BVerwG, Urt. v. 18.09.1997 - BVerwG 2 C 33.96 -, juris).

    Seine Verpflichtung, sich ärztlich untersuchen zu lassen, ginge dann ins Leere und der Beamte hätte es in der Hand, die für die Vorbereitung der Feststellung seiner Dienstfähigkeit zweckmäßige ärztliche Untersuchung erheblich zu erschweren oder zu vereiteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.09.1997 - BVerwG 2 C 33.96 -, juris).

    Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat die Frage des Rechtscharakters einer Untersuchungsanordnung gegenüber aktiven Beamten bislang ausdrücklich offen gelassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.09.1997 - BVerwG 2 C 33.96 - juris).

    Für die Bejahung der Vollstreckbarkeit genügt es, wenn auf die Befolgung einer Verfahrenshandlung mittels Disziplinarrechts hingewirkt werden kann (vgl. erkennender Senat, Beschl. v. 13.06.1990 - 5 M 22/90 -, juris; siehe auch Hess. VGH, Urt. v. 23.02.1994 - 1 UE 3980/88 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 44a Rn. 8; Bader/ Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 3. Aufl. 2005, § 44a Rn. 10; offen BVerwG, Urt. v. 18.09.1997 - BVerwG 2 C 33.96 -, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht