Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1992

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1991 - 15 A 77/89   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1991 - 15 A 77/89 (https://dejure.org/1991,14587)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.12.1991 - 15 A 77/89 (https://dejure.org/1991,14587)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Dezember 1991 - 15 A 77/89 (https://dejure.org/1991,14587)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arglistige Täuschung; Rücknahme der Lehrerbefugnis; Habilitationsschrift; Verfasser

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NWVBl 1992, 212
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG Düsseldorf, 20.03.2014 - 15 K 2271/13

    Plagiatsaffäre: Schavan bleibt ohne Doktor-Titel

    Diese Anforderungen entsprechen auch der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), das hierzu in seinem Urteil vom 20. Dezember 1991 (15 A 77/89) im Zusammenhang mit einer Täuschung bei einer im Jahre 1976 angefertigten Habilitationsschrift das Folgende ausgeführt hat (vgl. juris, Rdnr. 11):.

    vgl. zu den Anforderungen: OVG NRW, Urteil vom 20. Dezember 1991, 15 A 77/89, a. a. O.

    vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 20. Dezember 1991, 15 A 77/89, a .a. O., juris (Rdnr. 25).

  • VG Düsseldorf, 09.10.2017 - 15 K 2493/16

    Ungültigerklärung der Promotionsleistung und Rücknahme des Doktorgrades

    Diese Anforderungen entsprechen auch der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), das hierzu in seinem Urteil vom 20. Dezember 1991 (15 A 77/89) zur Täuschung bei einer im Jahre 1976 angefertigten Habilitationsschrift Folgendes ausgeführt hat (vgl. juris, Rdnr. 11):.

    vgl. zu diesen Anforderungen: OVG NRW, Urteil vom 20. Dezember 1991, 15 A 77/89, juris, Rdnr. 11; Urteil der Kammer vom 20. März 2014, 15 K 2271/13, juris.

    vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 20. Dezember 1991, 15 A 77/89, juris, Rdnr. 25; siehe auch Urteil der Kammer vom 20. März 2014, 15 K 2271/13, juris.

  • VG Berlin, 27.10.2020 - 12 K 68.19
    Denn es ist ein grundlegendes, für jeden einsichtiges und anerkanntes Gebot der Redlichkeit, in einer wissenschaftlichen Arbeit Gedanken anderer Autoren dergestalt kenntlich zu machen, dass beim Leser nicht der falsche Eindruck von Umfang und Wert der eigenen Leistung des Verfassers erweckt wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Dezember 1991 - 15 A 77/89 - juris Rn. 11).

    Denn eine Täuschung liegt auch dann vor, wenn nur einzelne Amtswalter, die an der Entscheidung maßgeblich beteiligt waren, von der ordnungsgemäßen Zitierweise ausgegangen sind (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Dezember 1991 - 15 A 77/89 - juris Rn. 25; VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Oktober 2017 - 15 K 2493/16 - juris Rn. 119; VG Regensburg, Urteil vom 31. Juli 2014 - RO 9 K 13.1442 - juris Rn. 47).

  • VG Hamburg, 24.06.2016 - 2 K 2209/13

    Entziehung der Promotion - Rückforderung der Promotionsurkunde

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung war bereits bei Abgabe der Dissertation des Klägers als ein grundlegendes, jedermann einsichtiges und allseits anerkanntes Gebot der Redlichkeit anerkannt, in einer wissenschaftlichen Arbeit Gedanken anderer Autoren, selbst wenn sie nur Ausgangspunkt eigener Überlegungen sein sollen, als solche kenntlich zu machen, sei es im Text oder in den beigefügten Zitaten; unterbleibt in diesem Fall die Kenntlichmachung der fremden Leistung, so muss der unbefangene Leser in dem selbstverständlichen Vertrauen, dass jene grundlegende Regel wissenschaftlichen Arbeitens eingehalten ist, einen falschen Eindruck von Umfang und Wert der eigenen Leistung des Verfassers gewinnen; zumindest aber gerät er in die Gefahr, einem solchen Irrtum zu erliegen (OVG Münster, Urt. v. 20.12.1991, 15 A 77/89, NWVBl 1992, 212, juris Rn. 11, daran anschließend VG Düsseldorf, Urt. v. 20.3.2014, 15 K 2271/13, juris Rn. 70 ff.; vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 18.11.1980, ESVGH 31, 54, daran anschließend Beschl. v. 13.10.2008, 9 S 494/08, NVwZ-RR 2009, 285, juris Rn. 8).
  • VG Düsseldorf, 17.09.1999 - 15 K 5989/97

    Gesuch um Zulassung zur Habilitation und Verleihung der Venia legendi zur

    Das Rubrum war nach § 88 VwGO von Amts wegen gemäß den §§ 78 Abs. 1 Ziffer 2 VwGO i. V. m. § 5 Abs. 2 AG VwGO NW auf den Beklagten umzustellen, nachdem dieser die angefochtenen Bescheide entsprechend der sich aus § 27 Abs. 1 Satz 4 UG für ihn ergebenden Befugnis erlassen hat, Beschlüsse des Fachbereichs(Fakultäts)rates auszuführen, vgl. hierzu für den Fall der Rücknahme einer Lehrbefugnis: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NW), Urteil vom 20. Dezember 1991 - 15 A 77/89 -, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl.) 1992, S. 212 ff.

    Eine (Prüfungs-)Entscheidung erlangt durch arglistige Täuschung, wer durch unrichtige Angaben oder Verschweigen von Tatsachen bei den für die zu treffende Entscheidung maßgeblich Verantwortlichen einen Irrtum hervorruft oder aufrechterhält und dabei in dem Bewußtsein handelt oder billigend in Kauf nimmt, diese zu einer günstigen Entschließung bestimmen zu können, wenn die genannten Umstände in dem Sinne für die dann behördlich getroffene Entscheidung ursächlich werden, daß sie ohne die Täuschung unterblieben oder nicht mit diesem Inhalt oder nicht zu diesem Zeitpunkt ergangen wäre, OVG NW, Urteil vom 20. Dezember 1991, a. a. O., S. 213 m. w. N. aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2018 - 3 LA 50/16
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Täuschung auch dann vorliegt, wenn nur einzelne Amtswalter, die an der Entscheidung maßgeblich beteiligt waren, irregeführt worden sind (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.12.1991 - 15 A 77/89 -, juris Rn. 25).
  • VG Würzburg, 08.02.2024 - W 2 K 22.160

    Entziehung des akademischen Grades "Dr. rer. pol.", Entziehungsverfahren,

    Es steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Kläger zumindest seinen Zweitgutachter sowie den Promotionsausschuss (vgl. hierzu VG Regensburg, U.v. 31.7.2014 - RO 9 K 13.1442 - juris Rn. 47 m.V.a. OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 20.12.1991 - 15 A 77/89 - juris) vorsätzlich über den Inhalt seiner wissenschaftlichen Leistung im Rahmen seiner Doktorarbeit täuschte.
  • VG Regensburg, 31.07.2014 - RO 9 K 13.1442

    Nachträgliche Ungültigerklärung der Promotionsprüfung und Entziehung des

    Ein durch die Täuschungshandlung hervorgerufener Irrtum liegt auch bereits dann vor, wenn nur einzelne Amtswalter, die an der Entscheidung maßgeblich beteiligt waren, irregeführt worden sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 20.12.1991 - 15 A 77/89 - juris; VG Düsseldorf, a.a.O.).
  • VG Berlin, 29.11.2021 - 12 K 63.19
    Die Voraussetzung dafür ist, dass wenigstens ein Teil der Mitglieder der Promotionskommission von der ordnungsgemäßen Zitierweise ausgegangen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Dezember 1991 - 15 A 77/89 -, juris Rn. 25; VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Oktober 2017 - 15 K 2493/16 -, juris Rn. 119; VG Regensburg, Urteil vom 31. Juli 2014 - RO 9 K 13.1442 -, juris Rn. 47).
  • VG Berlin, 31.08.2021 - 12 K 65.19
    Die Voraussetzung dafür ist, dass wenigstens ein Teil der Mitglieder der Prüfungskommission von der ordnungsgemäßen Zitierweise ausgegangen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Dezember 1991 - 15 A 77/89 - juris Rn. 25; VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Oktober 2017 - 15 K 2493/16 - juris Rn. 119; VG Regensburg, Urteil vom 31. Juli 2014 - RO 9 K 13.1442 - juris Rn. 47).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1992 - 4 A 1355/90   

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https://dejure.org/1992,4646
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1992 - 4 A 1355/90 (https://dejure.org/1992,4646)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.01.1992 - 4 A 1355/90 (https://dejure.org/1992,4646)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Januar 1992 - 4 A 1355/90 (https://dejure.org/1992,4646)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühren und Kosten: Streitwertfestsetzung im Gewerberecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 386
  • AnwBl 1992, 395
  • NWVBl 1992, 212
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1980 - 4 B 1215/80
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1992 - 4 A 1355/90
    Die "erweiterte" Gewerbeuntersagung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO bewertet der Senat - wie bisher -, vgl. Beschluß vom 13.11.1980 - 4 B 1215/80 -, GewArch 1981, 130, mit dem Regelwert gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG in Höhe von derzeit 6.000,-- DM.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.1993 - 4 B 2077/93

    Gebühren und Kosten: Streitwertfestsetzung im Gewerberecht

    Der Senat hat mit Beschluß vom 16. Januar 1992 -- 4 A 1355/90 -- GewArch 1992, 141 , in Anlehnung an den Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. etwa NVwZ 1991, 1156) Grundsätze für die Bemessung des Streitwertes im Gewerberecht aufgestellt.
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