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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1997 - 16 A 3177/95   

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https://dejure.org/1997,14230
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1997 - 16 A 3177/95 (https://dejure.org/1997,14230)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.01.1997 - 16 A 3177/95 (https://dejure.org/1997,14230)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 16 A 3177/95 (https://dejure.org/1997,14230)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz; Heranziehung zu Elternbeiträgen; Besuch von Kindergärten; Zahlung von Vereinsbeiträgen; Betriebskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NWVBl 1997, 256
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 15.09.1998 - 8 C 25.97

    Gebührenstaffelung; Staffelung; Entgelt für den Besuch von Kindertagesstätten;

    Eine relevante gleichheitswidrige Doppelbelastung kann darin nach dem gesetzlichen Konzept des nordrhein-westfälischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder ebensowenig gesehen werden wie in der Mehrbelastung von Eltern, die als Mitglieder des Trägervereins "ihrer" Kindertagesstätte neben den Elternbeiträgen zusätzlich Vereinsbeiträge leisten müssen (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Januar 1997 16 A 3177/97 NWVBl 1997, 256 sowie Beschluß vom 4. Juli 1997 BVerwG 8 B 97.97 , n.v., Abdruck S. 4; das Bundesverfassungsgericht hat die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde mit Beschluß vom 17. Juni 1998 - 1 BvR 1538/97 - nicht zur Entscheidung angenommen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.1997 - 16 A 1092/95

    Vereinbarkeit der § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) a.F. und § 17

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat zuletzt in seiner Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 16 A 3177/95 -, JURIS, festgehalten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2001 - 16 A 5147/00
    Schon zuvor hatte der - die Zuständigkeit für diese sozialrechtliche Abgabe eigener Art in Anspruch nehmende - 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einem Beschluss vom 4. Juli 1997 - 8 B 97.97 - (ZKF 1998, 16) angesichts des Vorbringens der Rechtsmittelführer keine Veranlassung gesehen, die vom OVG NRW im Urteil vom 22. Januar 1997 - 16 A 3177/95 - geteilte Auffassung in Frage zu stellen, die - neben § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII tretende - Rechtsgrundlage des § 17 GTK begründe auch Beitragspflichten für den Besuch privat betriebener Kindergärten.
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