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   OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1990 - 10 A 2077/87   

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https://dejure.org/1990,7030
OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1990 - 10 A 2077/87 (https://dejure.org/1990,7030)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.12.1990 - 10 A 2077/87 (https://dejure.org/1990,7030)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Dezember 1990 - 10 A 2077/87 (https://dejure.org/1990,7030)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Untere Landschaftsbehörde; Landwirtschaftsschutzrechtliche Beseitigungsverfügungen; Unübersichliches Gelände; Illegale Anlagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 545
  • NWVBl 1991, 309
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2001 - 7 A 620/00

    Rechtsgrundlage für die Stilllegung von Bauarbeiten zur Errichtung eines im

    Ebenso braucht nicht entschieden zu werden, ob neben der jedenfalls hier gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LG gegebenen Zuständigkeit der Landschaftsschutzbehörde, vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 19. Dezember 1990 - 10 A 2077/87 -, NVwZ-RR 1991, S. 545 f., im Hinblick auf § 61 Abs. 1 Satz 3 BauO NRW, wonach die gesetzlich geregelten Zuständigkeit und Befugnisse anderer Behörden unberührt bleiben, auch die Zuständigkeit des Beklagten als Bauaufsichtsbehörde mit der nach dem Wortlaut der Vorschrift möglichen Folge doppelter Zuständigkeit, vgl. zur inhaltsgleichen Regelung in § 61 Abs. 7 HBO: VGH Kassel, Beschluss vom 20. Dezember 1999 - 4 TG 4637/98 -, BRS 62 Nr. 204; Boeddinghaus/ Hahn/Schulte, a.a.O., § 61 Rnrn 8 und 169 f.; vgl. auch Nr. 61.1.
  • OVG Niedersachsen, 29.10.1993 - 6 L 72/92

    Bauaufsicht; Beseitigungsanordnung; Grundsatz der Gleichbehandlung; Sachlicher

    Allerdings muß die Landschaftsschutz- oder Bauaufsichtsbehörde rechtswidrige Zustände bei zahlreichen Grundstücken in großräumigem und unübersichtlichem Gelände nicht stets "flächendeckend" bekämpfen, sondern darf sich auf die Regelung von Einzelfällen beschränken, sofern sie hierfür sachliche Gründe anführen kann (vgl. OVG Münster, UPR 1991, 393; BVerwG, Beschl. v. 19.2.1992 - 7 B 106.91 -, NVwZ-RR 1992, 360 = UPR 1992, 195 = DÖV 1992, 748 = RdL 1992, 97).

    Gerade in einem abgegrenzten Bereich, der kleingärtnerisch genutzt wurde, ist von der Behörde zu erwarten, daß sie auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme ein Konzept entwickelt, nach dem sie systemgerecht und ermessensfehlerfrei vorgeht (vgl. OVG Münster, Urt. v. 25.7.1974 - VII A 753/73 - BRS 28 Nr. 165 u. Urt. v. 19.12.1990 - 10 A 2077/87 - UPR 1991, 393).

  • VG Aachen, 07.09.2012 - 3 K 1669/10

    Bauaufsichtliche Ordnungsverfügung zur Beseitigung eines ohne vorherige

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. Dezember 1990 - 10 A 2077/87 -, NWVBl. 1991, 309 = juris, Rn. 15 ff.
  • VG München, 24.10.2012 - M 18 K 10.5506

    Mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte; hier: Dusch- und Badegel

    Da eine ständige und lückenlos flächendeckende Überwachung mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist, ist die Ordnungsbehörde vorrangig dazu gehalten, Hinweisen - wie vorliegend - nachzugehen und jeweils nach Lage der Sache gezielt einzuschreiten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.12.1990, Az.: 10 A 2077/87).
  • VG München, 10.10.2012 - M 18 K 11.4906

    Schutz des Totensonntags als stillen Tag; Rockkonzert

    Da eine ständige und lückenlose flächendeckende Überwachung mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist, ist die Ordnungsbehörde vorrangig dazu angehalten, ihr bekannt gewordenen Störungen nachzugehen und jeweils nach Lage der Sache gezielt einzuschreiten (vgl. OVG Nordrhein-Westphalen, Urteil v. 19.12.1990, Az: 10 A 2077/87).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1999 - 10 A 3691/97
    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob neben einer Befreiung nach § 69 Abs. 1 LG NW auch die Zulassung einer Ausnahme in Betracht kommt, wie sie in § 3 der gemäß § 73 LG NW übergeleiteten Landschaftsschutzverordnung vorgesehen ist, offengelassen von OVG NRW, Urteil vom 19. Dezember 1990 - 10 A 2077/87 - OVG NRW, Urteil vom 30. Juni 1989 - 11 A 1452/88 - wegen des notwendigen Zusammenhangs zwischen flächendeckendem Schutz und Ausnahmen in der Abwägung geht OVG NRW, Urteil vom 5. Dezember 1994 - 7 A 2824/92 - OVG NRW, Urteil vom 12. Dezember 1994 - 12. Dezember 1994 - 7 A 504/92 - von einer Überleitung auch der Ausnahmevorschriften in einer Landschaftsschutzverordnung aus.
  • VG Düsseldorf, 26.04.2011 - 9 L 542/11

    Eindruck einer flächenmäßig großräumigen und augenfällig nachteiligen Veränderung

    vgl. allgemein zur Eingriffsermächtigung der Unteren Landschaftsbehörde in vergleichbaren Fällen statt anderer OVG NRW, Urteil vom 19. Dezember 1990 - 10 A 2077/87 - m.w.N., NWVBl. 1991, 309 f.
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