Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.1992

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1992 - 12 A 2202/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,14620
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1992 - 12 A 2202/90 (https://dejure.org/1992,14620)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.10.1992 - 12 A 2202/90 (https://dejure.org/1992,14620)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Oktober 1992 - 12 A 2202/90 (https://dejure.org/1992,14620)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beabsichtigte Nebentätigkeit; Beurlaubte Rechtspflegerin; Beeinträchtigung dienstlicher Interessen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NWVBl 1993, 174
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2012 - 1 A 2332/09

    Thematischer Bezug eines bei einem privaten Veranstalter gehaltenen Vortrags zu

    vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1990 - 2 C 10.89 -, BVerwGE 84, 299 = juris Rn. 14, 19, und vom 26. Juni 1980 - 2 C 37.78 -, a. a. O., Rn. 24 ff.; OVG NRW, Urteil vom 30. Oktober 1992 - 12 A 2202/90 -, NWVBl. 1993, 174 = juris Rn. 22 f.
  • VG Köln, 20.11.2014 - 15 K 5237/13

    Rechtswidrigkeit der Zuordnung des von einem Beamten besuchten Seminars zu dessen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1990 - 2 C 10.89 -, BVerwGE 84, 299 = juris Rn. 14, 19, und vom 26. Juni 1980 - 2 C 37.78 -, a. a. O., Rn. 24 ff.; OVG NRW, Urteil vom 30. Oktober 1992 - 12 A 2202/90 -, NWVBl.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2011 - 2 A 10781/11

    Nebentätigkeit eines beamteten Arztes des Gesundheitsamtes als Gutachter

    Diese Typisierung und Generalisierung geht zwar sehr weit, bleibt aber angesichts der besonderen Bedeutung einer ungeteilten und zweifelsfreien Loyalität der Beamten noch im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1990, Dok.Ber. 1990, 100; OVG RP, Urteil vom 2. April 1993, AS 26, 87; OVG NRW, Urteil vom 13. Oktober 1992, ZBR 1993, 339; Geis in: Fürst, GKÖD, Stand September 2011 § 65 BBG Rn. 47).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.1992 - 7 B 2904/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3306
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.1992 - 7 B 2904/91 (https://dejure.org/1992,3306)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.07.1992 - 7 B 2904/91 (https://dejure.org/1992,3306)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Juli 1992 - 7 B 2904/91 (https://dejure.org/1992,3306)
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Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rücksichtslose Windenergieanlage (IBR 1993, 252)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 1007
  • BauR 1993, 210
  • NWVBl 1993, 174
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1997 - 7 A 629/95

    Bauordnungsrecht - Berechnung der Abstandfläche bei einer Windenergieanlage

    Der Beigeladene tritt dem Vorbringen des Klägers im wesentliche unter Bezug auf das Urteil des Verwaltungsgerichts und die Entscheidung des Senats im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutz - 7 B 2904/91 -, BRS 54 Nr. 197 entgegen.

    Von diesem Ausgangspunkt aus verbleibt der Senat unter Berücksichtigung des Vorbringens der Beteiligten an seiner im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - Beschluß vom 2. Juli 1992 - 7 B 2904/91 -, a.a.O. im einzelnen begründeten Ansicht, daß der Windenergieanlage des Klägers eine optisch beengende, belastende Wirkung zukommt, die die Einhaltung bauordnungsrechtlich vorgeschriebener Abstandflächen fordert.

    vgl. OVG NW, Urteil vom 15. November 1983 - 7 A 1613/83 -, BRS 40 Nr. 66; Beschluß vom 2. Juli 1992 - 7 B 2904/91 -, a.a.O.; Beschluß vom 22. Oktober 1996 - 10 B 2385/96 -, BauR 1997, 279.

    vgl. OVG NW, Beschluß vom 2. Juli 1992 - 7 B 2904/91 -, a.a.O.; so nunmehr auch der Runderlaß vom 29. November 1996, a.a.O., Zif.

    Hierauf und nicht auf eine etwa fehlende Privilegierung der Anlage hatte der Senat bereits in seinem Beschluß vom 9. Juli 1992 - 7 B 2904/91 -, a.a.O. abgestellt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.1999 - 7 B 974/98

    Sendemasten für Mobilfunk: Welche Abstandsflächen sind einzuhalten?

    Der Umstand, daß der Senat die - im abstandrechtlichen Sinne - gebäudegleiche Wirkung von Windkraftanlagen maßgeblich auch mit dem Schatteneffekt des sich bewegenden Rotors einer solchen Anlage begründet hat, - vgl.: OVG NW, Beschluß vom 6. Juli 1992 - 7 B 2904/91 - NVwZ 1993, 3007; bestätigt und vertieft durch Urteil vom 29. August 1997 - 7 A 629/95 - BauR 1998, 110 = NVwZ 1998, 978 - ändert nichts daran, daß auch die hier genannten Kriterien die gebäudegleichen Auswirkungen haben können.
  • OVG Sachsen, 17.12.1997 - 1 S 746/96

    Genehmigungsfähigkeit; Mobilfunksendeanlage; Außenbereich; Schmalseitenprivileg;

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  • VG Münster, 13.09.2007 - 2 K 1301/06

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer

    Der Umstand, dass der Senat die - im abstandrechtlichen Sinne - gebäudegleiche Wirkung von Windkraftanlagen maßgeblich auch mit dem Schatteneffekt des sich bewegenden Rotors einer solchen Anlage begründet hat, - vgl.: OVG NW, Beschluss vom 6. Juli 1992 - 7 B 2904/91 - NVwZ 1993, 3007; bestätigt und vertieft durch Urteil vom 29. August 1997 - 7 A 629/95 - BauR 1998, 110 = NVwZ 1998, 978 - ändert nichts daran, dass auch die hier genannten Kriterien die gebäudegleichen Auswirkungen haben können.
  • VGH Bayern, 12.03.1999 - 2 ZB 98.3014

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung von Windkraftanlagen;

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  • OVG Niedersachsen, 28.10.1996 - 6 L 4040/94

    Schmalseitenprivileg; Windkraftanlage; Rücksichtnahme; Wohngarten

    Zwar hat auch das OVG Münster (Beschl. v. 6. Juli 1992 - 7 B 2904/91 -, BRS 54 Nr. 197 = BauR 1993, 210) entschieden, eine Anwendung dieses sogenannten Schmalseitenprivilegs auf Windkraftanlagen scheide aus, da diese Regelung sich wegen der variablen Ausrichtung und der Kreisförmigkeit der durch das Objekt ausgelösten Abstandsfläche auf Anlagen dieser Art nicht übertragen lasse.
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