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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 25 A 6898/95   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 25 A 6898/95 (https://dejure.org/1996,4010)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.06.1996 - 25 A 6898/95 (https://dejure.org/1996,4010)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Juni 1996 - 25 A 6898/95 (https://dejure.org/1996,4010)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Vorbildungserfordernis einer der Hauptschulbildung mit nachfolgender abgeschlossener Berufsausbildung gleichwertigen Vorbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Rücknahme einer Fahrlehrerlaubnis, Rücknahme einer wegen Fehlens des Vorbildungserfordernisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfügung; Ermächtigungsgrundlage; Rücknahme der Fahrerlaubnis; Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung; Subjektive Berufswahlregelung; Abgeschlossene Berufsausbildung; Vorbildung; Schulabschluß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NWVBl 1997, 145
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.10.1994 - 11 B 186.94

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Begriff der grundsätzlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 25 A 6898/95
    BVerwG, Beschluß vom 19.10.1994 - 11 B 186.94 -, JURIS.
  • BVerfG, 14.03.1995 - 1 BvR 1639/91

    Prüfungszeitpunkt für die Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagungsverfügung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 25 A 6898/95
    (vgl. zu § 35 Abs. 6 GewO BVerfG, Beschluß vom 14.3.1995 - 1 BvR 1639/91 -, NVwZ 1995, S. 1096 ; BVerwG, Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1 (2 f.).
  • BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 57.73

    Besuch der Abendschule als Ausbildung wegen ausdrücklich zeitlicher und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 25 A 6898/95
    (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1975 - VIII C 57.73 -, Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 100, S.38 - Technische Abendschule -.
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 25 A 6898/95
    (vgl. zu § 35 Abs. 6 GewO BVerfG, Beschluß vom 14.3.1995 - 1 BvR 1639/91 -, NVwZ 1995, S. 1096 ; BVerwG, Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1 (2 f.).
  • VG Minden, 27.05.2010 - 2 K 3243/09

    Zur Notwendigkeit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Juni 1996 - 25 A 6898/95 -, Juris.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Juni 1996 - 25 A 6898/95 -, Juris.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Juni 1996 - 25 A 6898/95 -, Juris.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Juni 1996 - 25 A 6898/95 -, Juris.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2016 - 6 A 10081/16

    Fahrlehrerausbildung ist keine Aufstiegsfortbildung - Keine

    Als gleichwertige Vorbildung ist insbesondere die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife - ohne zusätzliche Berufsausbildung - anzuerkennen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Juni 1996 - 25 A 6898/95 -, juris; VG Bremen, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 5 K 179/13 -, juris, Rn. 21; BT-Drs. 7/4238, S. 2).
  • OVG Hamburg, 27.11.2006 - 3 Bf 232/03

    Zur nachträglichen Befristung der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE

    Ein derartig besonders wichtiges Gemeinschaftsgut ist die Verkehrssicherheit, die dem Schutz von Leib oder Leben aller Verkehrsteilnehmer dient (so OVG Münster, Urt. v. 3.6.1996, NWVBl. 1997, 145, 146 zu § 2 Nr. 2a FahrlG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 25 A 5043/95

    Gewerberecht: Begriff der Unzuverlässigkeit im Fahrschulrecht

    Denn der Beklagte hat die ihr erteilte Fahrlehrerlaubnis zurückgenommen, und diese Rücknahme ist nach dem Urteil des Senats im Verfahren 25 A 6898/95 vom heutigen Tag rechtmäßig.
  • VGH Hessen, 26.04.2023 - 2 A 310/22

    Vorbildungserfordernis für Fahrlehrerlaubnis

    Denn der mittlere Abschluss (Realschulabschluss) ist keine einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf gleichwertige Vorbildung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 FahrlG (so auch: Sächsisches OVG, Beschluss vom 14. Dezember 2020 - 6 B 12/20 - VG Wiesbaden, Beschluss vom 27. September 2022 - 5 L 1579/21.WI - zur alten Fassung des FahrlG: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. Juni 1996 - 25 A 6898/95 -, sämtlich bei juris).
  • VG Chemnitz, 09.11.2009 - 4 K 935/07

    Entziehung der Fahrlehrererlaubnis bei zweimaliger Versäumung der

    Die angefochtenen Bescheide sind - mangels erkennbarer sachlicher Veränderungen sowohl bezogen auf den Beurteilungszeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (dafür OVG NRW, Urt. v. 3.6.1996 - 25 A 6898/95 - GewArch 1997, 29; VG Berlin, Urt. v. 20.3.02 - 11 A 535/01 trotz Dauerwirkung des Erlaubniswiderrufs, allerdings bei Bestehen einer Wiederzulassungsmöglichkeit nach § 9 Fahrlehrergesetz - FahrlG -) als auch für den aktuellen gerichtlichen Entscheidungszeitpunkt - zunächst hinsichtlich des Widerrufs auf der Rechtsgrundlage des § 33a FahrlG rechtmäßig und verletzen den Kläger nicht in seinen Rechten (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 1 u. § 114 VwGO).
  • VG Braunschweig, 05.08.2003 - 6 B 312/03

    Einstweiliger Rechtsschutz; Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR);

    Unerheblich ist demgegenüber, ob die Steuerrückstände auf einer exakten Ermittlung oder auf einer Schätzung der Besteuerungsgrundlage beruhen (BVerwG, Beschl. vom 30.10.1996, NVwZ-RR 1997, 284; OVG Münster, Urt. vom 03.06.1996, GewArch 1997, 29 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2012 - L 15 AS 399/11
    Zwar ist die Beschwerdeführerin aufgrund ihrer eigenen Vorbildung nicht von der Erteilung der Fahrlehrerlaubnis ausgeschlossen; sie verfügt über einen an die 11. Klasse anschließenden Schulabschluss, der insoweit als gleichwertige Vorbildung nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 des Fahrlehrergesetzes anzuerkennen ist (vgl. OVG NRW, Urt. v. 03.06.1996, Az. 25 A 6898/95).
  • VG Braunschweig, 19.08.1999 - 6 B 189/99

    Widerruf der Fahrschulerlaubnis; Fahrschulerlaubnis; Widerruf; Steuerrückstände;

    Unerheblich ist demgegenüber, ob die Steuerrückstände auf einer exakten Ermittlung oder auf einer Schätzung der Besteuerungsgrundlage beruhen (BVerwG. Beschl. vom 30.10.1996, aaO.; OVG Münster, Urt. vom 03.06.1996, GewArch 1997, 29 m.w.N.).
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