Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 6065/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung der Höhe von Abfallgebühren nach dem Personenmaßstab; Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken bzw. von zu Wohnzwecken genutzten Teilen von gemischt genutzten Grundstücken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln - 14 K 608/95
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 6065/96
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 708
- NWVBl 2000, 373
Wird zitiert von ... (64) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 5359/94
Berechnung von Abfallgebühren eines Zwei-Personen-Haushaltes; Entsorgung von …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 6065/96
Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts im einzelnen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich des vom Kläger betriebenen Verfahrens 9 A 5359/94, der zu diesen Verfahren eingereichten Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie der Verwaltungsvorgänge der Preisprüfungsstelle der Bezirksregierung ergänzend Bezug genommen.Der Beklagte hat in dem die Gebühren der Jahre 1992 und 1993 betreffenden Verfahren des Klägers 9 A 5359/94 eine Auflistung nebst Erläuterung vorgelegt (dort Beiakte Heft 7, Anlage 7), aus der sich ergibt, dass die Anpassungen der Abfuhrverträge an die Preisentwicklung in 5 Jahren ca. 25 bis 27 % ausgemacht haben.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1994 - 9 A 2251/93
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 6065/96
vgl. Teilurteil des Senats vom 15. Dezember 1994 - 9 A 2251/93 -, DVBl 1995, 1147; Urteil vom 30. September 1996 - 9 A 3980/93 -.vgl. zum Zeitpunkt der Berücksichtigung von Errichtungskosten in Form der Abschreibung: Teilurteil des Senats vom 15. Dezember 1994 - 9 A 2251/93 -, DVBl. 1995, 1147.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 9 A 3871/96
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 6065/96
Insoweit liegt eine andere Fallgestaltung vor, als sie der Entscheidung des Senats im Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 3871/96 -, KStZ 1999, 37, zugrunde lag. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1990 - 2 A 2476/86
US-Leasing-Geschäfte und Gebührenrecht
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 6065/96
Mit dieser Bestimmung wollte der Gesetzgeber - abweichend von der bisherigen Rechtslage -, vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 21. Februar 1990 - 2 A 2476/86 -, ZKF 1991, 180, sowie Antwort der Landesregierung vom 15. August 1990 auf eine kleine Anfrage, LT-Drucks. 11/182, diese Kosten für Altlasten in die Benutzungsgebührenbemessung einbeziehen, obwohl eine konkrete Nutzungsmöglichkeit dieser Anlagen für die gegenwärtigen Nutzer der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung nicht besteht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1994 - 9 A 1248/92
Betriebswirtschafliche Grundsätze; Kalkulatorische Abschreibungen; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 6065/96
Jedenfalls ist die Veranschlagungsmaxime des § 6 Abs. 1 Satz 3 KAG, wonach das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung nicht überschreiten soll, im Rahmen der nach der Rechtsprechung des Senats zulässigen Toleranzen, vgl. hierzu: OVG NRW, Urteil vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 -, KStZ 1994, 213, nicht verletzt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 4794/97
Rechtmäßigkeit eines Kommunalabgabenbescheides; Rechtmäßigkeit der Erhebung von …
Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts im einzelnen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der Akten des Verfahrens 14 K 840/94 VG K. , der Gerichtsakten der beiden Parallelverfahren H. ./. Beklagten (9 A 5359/94 und 9 A 6065/96), der zu diesen Verfahren eingereichten Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie der Verwaltungsvorgänge der Preisprüfungsstelle der Bezirksregierung K. (Beiakten 3 und 4 zum Verfahren H. - 9 A 6065/96 -) ergänzend Bezug genommen.Entgegen der Ansicht des Klägers hat der Satzungsgeber bei Erlaß der Gebührensatzung durchaus die Auswirkungen des Dualen Systems und der schrittweisen Einführung der Biotonne im Kreisgebiet auf das Abfallverhalten der Bevölkerung, das Restmüllaufkommen und den Gebührenbedarf (sprich: Kostenbeteiligung der Arbeitsgemeinschaft Duales System S. -T. -Kreis - ARGE - gemäß Vertrag mit der RSAG vom 23. Oktober 1991) berücksichtigt, wie sich aus den Seiten 2, 3 und 6 des Wirtschaftsplans 1994 der RSAG (Beiakte Heft 6 zu 9 A 6065/96) ergibt.
Nach der vom Beklagten im Verfahren 9 A 6065/96 überreichten und erläuterten Auflistung (dort Beiakte 6, Anlage 3.2) wären bei Berechnung der Abschreibung auf der Basis historischer Anschaffungswerte lediglich 5.863.000,00 DM ansetzbar gewesen.
Nach der erwähnten Auflistung (Beiakte 6, Anlage 3.2 und 3.4, zum Verfahren 9 A 6065/96) entfallen von den im Wirtschaftsjahr 1994 angesetzten kalkulatorischen Abschreibungen (6.931.000,00 DM) nur 3.345.000,00 DM = 48, 26 % auf den Gebührenbereich.
b) Die kalkulatorischen Zinsen auf das betriebsnotwendige Kapital im Sinne der Nrn. 43 bis 46 LSP (für 1994 nach der bereits erwähnten, vom Beklagten zum Verfahren 9 A 6065/96 überreichten und erläuterten Auflistung - Beiakte 6, Anlage 3.1 - 44.320.000,00 DM) sind von der RSAG mit 7 % angesetzt worden, während nach Nr. 43 Abs. 2 LSP in Verbindung mit der Verordnung PR Nr. 4/72 über die Bemessung des kalkulatorischen Zinssatzes vom 17. April 1972 (Bundesanzeiger Nr. 78), höchstens 6, 5 % ansetzbar waren.
Auf den Gebührenbereich entfallen nach der vom Beklagten erläuterten Auflistung (Beiakte 6, Anlage 3.4, zum Verfahren 9 A 6065/96), deren Richtigkeit anzuzweifeln der Senat keinen Anlaß hat, lediglich 1.387.000,00 DM = 46, 4 %.
Aufgrund des Vertrages zwischen dem Kreis E. und der RSAG vom 29. Juni 1984 (Beiakte Heft 6, Anlage 2.1, zum Verfahren 9 A 6065/96) war die RSAG gehalten, die in § 8 des Vertrages vereinbarten Entgelte zu zahlen.
Er hat die Gebühr aufgrund einer Vorausinformation des Kreises E. mit voraussichtlich 201, 00 DM/t angesetzt, während sie später tatsächlich für 1994 auf 202, 05 DM/t festgesetzt worden ist (Beiakte 6, Anlage 2.3, zum Verfahren 9 A 6065/96).
In der erwähnten, im Verfahren H. - 9 A 6065/96 - überreichten Auflistung (dort Beiakte Heft 6 Anlage 4) hat der Beklagte im einzelnen Gutachteraufträge über eine Gesamtsumme von 1.538.000,00 DM belegt.
Dass dementsprechende Kosten entstanden sind, hat der Beklagte ausdrücklich versichert und im Preisprüfungsverfahren vor dem Regierungspräsidenten K. eine genaue Auflistung des seitens des Kreises eingesetzten Personals, des Umfang seines anteiligen Einsatzes für die RSAG sowie der dadurch angefallenen Personalkosten vorgelegt (Beiakte 4 zu 9 A 6065/96).
Dies gilt selbst für den Fall, dass der Kreis und die RSAG für 1994 eine mündliche Abrede getroffen haben sollten, wie sie später in Gestalt des schriftlichen Vertrages vom 20. Mai 1995 (Beiakte 6, Anlage 5, zu 9 A 6065/96) vorgelegt worden ist.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 5913/96
Abrechnung von Planungskosten
Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts im einzelnen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der Gerichtsakten der beiden Parallelverfahren H. ./. Beklagten (9 A 6065/96 und 9 A 5359/94), der zu diesen drei Verfahren eingereichten Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie der Verwaltungsvorgänge der Preisprüfungsstelle der Bezirksregierung K. (Beiakten 3 und 4 zum Verfahren H. - 9 A 6065/96 -) ergänzend Bezug genommen.Entgegen der Ansicht des Klägers hat der Satzungsgeber bei Erlaß der Gebührensatzung durchaus die Auswirkungen des Dualen Systems und der schrittweisen Einführung der Biotonne im Kreisgebiet auf das Abfallverhalten der Bevölkerung, das Restmüllaufkommen und den Gebührenbedarf (sprich: Kostenbeteiligung der Arbeitsgemeinschaft Duales System R. -S. -Kreis - ARGE - gemäß Vertrag mit der RSAG vom 23. Oktober 1991) berücksichtigt, wie sich aus den Seiten 2, 3 und 6 des Wirtschaftsplans 1994 der RSAG (Beiakte Heft 6 zum Verfahren 9 A 6065/96) ergibt.
Nach der vom Beklagten im Verfahren 9 A 6065/96 überreichten und erläuterten Auflistung (dort Beiakte 6, Anlage 3.2) wären bei Berechnung der Abschreibung auf der Basis historischer Anschaffungswerte lediglich 5.863.000,00 DM ansetzbar gewesen.
Nach der erwähnten Auflistung (Beiakte 6, Anlage 3.2 und 3.4, zum Verfahren 9 A 6065/96) entfallen von den im Wirtschaftsjahr 1994 angesetzten kalkulatorischen Abschreibungen (6.931.000,00 DM) nur 3.345.000,00 DM = 48, 26 % auf den Gebührenbereich.
b) Die kalkulatorischen Zinsen auf das betriebsnotwendige Kapital im Sinne der Nrn. 43 bis 46 LSP (für 1994 nach der bereits erwähnten, vom Beklagten im Verfahren 9 A 6065/96 überreichten und erläuterten Auflistung - dort Beiakte 6, Anlage 3.1 - 44.320.000,00 DM) sind von der RSAG mit 7 % angesetzt worden, während nach Nr. 43 Abs. 2 LSP in Verbindung mit der Verordnung PR Nr. 4/72 über die Bemessung des kalkulatorischen Zinssatzes vom 17. April 1972 (Bundesanzeiger Nr. 78), höchstens 6, 5 % ansetzbar waren.
Auf den Gebührenbereich entfallen nach der vom Beklagten erläuterten Auflistung (Beiakte 6, Anlage 3.4, zum Verfahren 9 A 6065/96), deren Richtigkeit anzuzweifeln der Senat keinen Anlaß hat, lediglich 1.387.000,00 DM = 46, 4 %.
Aufgrund des Vertrages zwischen dem Kreis E. und der RSAG vom 29. Juni 1984 (Beiakte Heft 6, Anlage 2.1, zum Verfahren 9 A 6065/96) war die RSAG gehalten, die in § 8 des Vertrages vereinbarten Entgelte zu zahlen.
Er hat die Gebühr aufgrund einer Vorausinformation des Kreises E. mit voraussichtlich 201, 00 DM/t angesetzt, während sie später tatsächlich für 1994 auf 202, 05 DM/t festgesetzt worden ist (Beiakte 6, Anlage 2.3, zum Verfahren 9 A 6065/96).
In der erwähnten, im Verfahren H. - 9 A 6065/96 - überreichten Auflistung (dort Beiakte Heft 6, Anlage 4) hat der Beklagte im einzelnen Gutachteraufträge über eine Gesamtsumme von 1.538.000,00 DM belegt.
Dass dementsprechende Kosten entstanden sind, hat der Beklagte ausdrücklich versichert und im Preisprüfungsverfahren vor dem Regierungspräsidenten K. eine genaue Auflistung des seitens des Kreises eingesetzten Personals, des Umfang seines anteiligen Einsatzes für die RSAG sowie der dadurch angefallenen Personalkosten vorgelegt (Beiakten 4 zu 9 A 6065/96).
Dies gilt selbst für den Fall, dass der Kreis und die RSAG für 1994 eine mündliche Abrede getroffen haben sollten, wie sie später in Gestalt des schriftlichen Vertrages vom 20. Mai 1995 (Beiakte 6, Anlage 5, zu 9 A 6065/96) vorgelegt worden ist.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - 9 A 2813/12
Duisburgs Abfallentsorgungsgebührensatzung für 2012 nichtig
- 9 A 6065/96 -, NWVBl. 2000, 373, juris Rn. 3; Beschluss vom 25. November 2010 - 9 A 94/09 -, NWVBl. 2011, 179, juris Rn. 13 ff. m.w.N.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 5359/94
Quersubventionierung der Biotonne unzulässig
Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts im einzelnen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der dazu eingereichten Verwaltungsvorgänge sowie auf die Gerichtsakten und Beiakten des Verfahrens 9 A 6065/96 ergänzend Bezug genommen.Dies gilt selbst für den Fall, daß der Kreis und die RSAG für 1992 eine mündliche Abrede getroffen haben sollten, wie sie später in Gestalt des schriftlichen Vertrages vom 20. Mai 1995 (Beiakte 6, Anlage 5, zu 9 A 6065/96) vorgelegt worden ist.
Die Prüfer beim Regierungspräsidenten K. haben in ihrem Prüfbericht vom 6. Mai 1996 (Beiakte Heft 4, Bl. 188, zum Verfahren 9 A 6065/96) festgestellt, daß die RSAG für das Jahr 1993 tatsächlich Gutachterverträge über 1.217.807,00 DM und für das Jahr 1992 in Höhe von 913.313,00 DM abgeschlossen hatte.
vgl. Urteil des Senats vom 24. November 1999 - 9 A 6065/96.
Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß der Beklagte im Preisprüfungsverfahren vor dem Regierungspräsidenten K. eine genaue Auflistung des seitens des Kreises eingesetzten Personals, des Umfangs des zeitanteiligen Einsatzes für die RSAG sowie der dadurch angefallenen Personalkosten für 1993 vorgelegt hat (Beiakte 4, Bl. 230, zu 9 A 6065/96).
Der Beklagte hat insoweit unter Hinweis auf das Ergebnis der Preisprüfung beim Regierungspräsidenten K. (Beiakte Heft 4, S. 201, zu 9 A 6065/96) glaubhaft dargelegt, daß allein die Gewerbekapitalsteuer im Jahre 1993 tatsächlich 395.000,00 DM ausgemacht hat.
Im übrigen hat der Beklagte im Rahmen der Überprüfung des Jahresabschlusses der RSAG durch den Regierungspräsidenten K. durch Schriftsatz vom 31. Januar 1995 (Beiakte Heft 3, S. 8 f. zu 9 A 6065/96) und Telefax der RSAG vom 22. März 1995 Beiakte Heft 3, S. 21 ff., zu 9 A 6065/96) im einzelnen dargelegt, wie es zu dem eingetretenen Jahresüberschuß von 15, 5 Millionen DM im Jahre 1993 gekommen ist.
- OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2009 - 2 LB 34/08
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Schmutzwassergebühren; Rechtmäßigkeit der …
Der Gesichtspunkt des Werteverzehrs von Anlagegütern kommt bei fehlgeschlagenen Anlageinvestitionen betriebswirtschaftlich (vgl. § 6 Abs. 2 Satz 2 KAG ) nicht zum Tragen, da diese letztlich nicht zu der Errichtung einer für die Einrichtung und die Leistungserstellung nutzbaren Anlage geführt bzw. beigetragen haben und damit eine unmittelbare Anwendung des § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 KAG ausscheidet (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.11.1999 - 9 A 6065/96 -, NVwZ-RR 2000, 708 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 22.10.1998 …und vom 07.10.2002, a.a.O.).Die Ermessensentscheidung über den nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 KAG zu wählenden angemessenen Zeitraum für die "gestreckte Umverteilung" von Kosten aus frustrierten Aufwendungen kann sich beispielsweise am Zeitraum der vorherigen Akkumulation der Kosten oder aber an dem Zeitraum der potentiellen Nutzung einer nicht in Betrieb gegangenen Anlage orientieren (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.11.1999, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 07.10.2002, a.a.O.;… Schulte-Wiesemann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Loseblatt Stand: März 2009, § 6 Rn. 133c).
Sie sind, solange die Errichtungsphase andauert, nicht ansatzfähig, gehören jedoch mit der Entscheidung über die Aufgabe des Vorhabens zu den akkumulierten Kosten, die nach der neu geschaffenen Vorschrift als frustrierte Aufwendungen auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen sind (vgl. ähnlich OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 24.11.1999 - 9 A 6065/96 -, a.a.O.).
- VG Düsseldorf, 27.02.2018 - 5 K 15795/16
Rekommunalisierung; Fremdleistungsentgelte; Wegenutzungsentgelt; …
vgl. OVG NRW, Urteile vom 27. April 2015 - 9 A 2813/12 -, juris (= NWVBl 2015, 374), vom 24. November 1999 - 9 A 6065/96 -, juris Rn. 3 (= NWVBl. 2000, 373) und vom 15. Dezember 1994 - 9 A 2251/93 -, juris (= NVwZ 1995, 1238) sowie Beschluss vom 25. November 2010 - 9 A 94/09 -, juris Rn. 13 ff. (= NWVBl 2011, 179).OVG NRW, Urteil vom 24.November 1999 - 9 A 6065/96 -, juris (= KStZ 2001, 130).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 9 A 2737/00
Querfinanzierung der Biotonne
Wie der Senat bereits zu § 9 Abs. 2 LAbfG i.d.F. des Gesetzes vom 14. Januar 1992, GV NRW S. 32 (LAbfG 1992) entschieden hat, vgl. Urteil vom 24. November 1999 - 9 A 6065/96 -, NWVBl 2000, 373 (betreffend Abfallgebührensatzung des Kreises für 1994).2000, 460, und vom 24. November 1999 - 9 A 6065/96 - (Gebührenjahr 1994), NWVBl.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2000 - 9 A 3915/98
Grundgebühr
Der Senat hat in seinen die Gebührenkalkulation der Jahre 1992, 1993 und 1994 betreffenden Urteilen vom 24. November 1999 (9 A 5359/94 und 9 A 6065/96) festgestellt, dass sich der jährliche Anstieg der Abfuhrkosten gegenüber dem Basisjahr 1987 einerseits durch den Anstieg der Einwohnerzahlen und die Veränderung der Abfuhrleistung durch Einführung neuer Sammel.9 A 6065/96 .
- OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02
Voraussetzungen für die Rechtswidrigkeit von Abfallgebührenbescheiden; Bemessung …
Dieser belief sich auf ca. 6 Jahre (vgl. hierzu: OVG NW, Urt. 24.11.1999 - 9 A 6065/96 -, GemHH 2002, 260). - VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 6804/19
Klagen gegen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren der Stadt …
Dies sind bei Fremdleistungen nur solche Kosten, die nach den Vorschriften des öffentlichen Preisrechts gefordert und angenommen werden dürfen und deren Bemessung dem Äquivalenzprinzip entspricht, vgl. OVG NRW, Urteil vom 27. April 2015 - 9 A 2813/12 -, juris Rn. 44 ff.; OVG NRW, Urteil vom 24. November 1999 - 9 A 6065/96 -, juris Rn. 3 m.w.N. - VG Düsseldorf, 24.03.2021 - 16 K 13768/17
- VG Düsseldorf, 23.12.2008 - 5 K 1205/08
Kostenüberschreitungsverbot, Fremdleistungen, Preisrecht, Preisprüfung,Preistyp, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2010 - 9 A 94/09
Erhebung eines festen Leistungszuschlags für Kellerstandorte bei der Festsetzung …
- VG Düsseldorf, 02.03.2004 - 17 K 1370/01
Erhebung von Abfallgebühren auf der Grundlage einer kommunalen Satzung; …
- VG Düsseldorf, 17.10.2000 - 17 K 2971/97
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Grundbesitzabgabenbescheids gegenüber einem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - 9 A 2788/12
Anforderungen an die Bemessung eines Verbrennungsentgelts im Rahmen der …
- VG Düsseldorf, 30.07.2010 - 17 K 5972/08
Möglichkeit einer innerhalb geschlossener Ortslagen üblichen sinnvollen …
- VG Düsseldorf, 23.12.2008 - 5 K 605/08
Heranziehung zu Abwasserbeseitigungsgebühren bei Zweifeln über die Rechtmäßigkeit …
- VG Düsseldorf, 11.11.2015 - 5 K 6187/14
- VG Düsseldorf, 24.10.2012 - 16 K 2408/12
Abfallgebühr E 2012
- VG Gelsenkirchen, 01.12.2005 - 13 K 2039/04
Abwassergebühren, Entwässerungsgebühren, Gebührenkalkulation, Privatisierung, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2000 - 9 A 3023/99
Befangenheit eines Richters am Verwaltungsgericht; Verfahrensrüge wegen des …
- VG Cottbus, 17.12.2010 - 6 L 55/10
Erhebung von Abwassergebühren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2016 - 9 A 2788/12
- VG Düsseldorf, 11.11.2015 - 5 K 6634/14
- VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 1964/20
Anstalt des Öffentlichen Rechts, Gebührenmaßstab, Gebührensatzung, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2003 - 9 A 2954/03
Klage gegen einen Abfallentsorgungsgebührenbescheid; Einfluss von …
- VG Düsseldorf, 22.10.2014 - 16 K 645/14
Abfallgebühren der Städte Duisburg und Oberhausen für das Jahr 2014 rechtswidrig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 9 A 2522/03
Widerspruch gegen gebührenrechtlichen Grundsätze bei der Heranziehung zu …
- VG Düsseldorf, 24.10.2012 - 16 K 3668/12
Abfallgebühren Duisburg 2012
- VG Gelsenkirchen, 01.12.2005 - 13 K 1776/00
Abwassergebühren, Entwässerungsgebühren, Gebührenkalkulation, Privatisierung, …
- VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 7166/19
Klagen gegen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren der Stadt …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 2086/08
Rechtmäßigkeit eines Grundbesitzabgabenbescheides gegenüber einem …
- VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 1667/20
- VG Gelsenkirchen, 01.12.2005 - 13 K 1748/03
Abwassergebühren, Entwässerungsgebühren, Gebührenkalkulation, Privatisierung, …
- VG Aachen, 17.05.2005 - 7 K 1253/02
Müllgebühren in der Stadt Aachen für die Jahre 1998 und 1999 sind rechtmäßig
- VG Gelsenkirchen, 05.07.2012 - 13 K 802/11
Gebührenbemessung bei Zahlungen einer kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts …
- VG Gelsenkirchen, 01.12.2005 - 13 K 2671/02
Abwassergebühren, Entwässerungsgebühren, Gebührenkalkulation, Privatisierung, …
- VG Gelsenkirchen, 01.12.2005 - 13 K 2561/04
Abwassergebühren, Entwässerungsgebühren, Gebührenkalkulation, Privatisierung, …
- VG Düsseldorf, 21.11.2012 - 5 K 7809/11
Heranziehung eines Eigentümers eines Grundstücks zu Kanalbenutzungsgebühren für …
- VG Cottbus, 01.11.2012 - 6 K 428/11
Wassergebühren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2009 - 9 A 587/08
Festsetzung der Niederschlagswassergebühr aufgrund Gebührensatzes i.R.d. …
- VG Düsseldorf, 14.11.2012 - 16 K 1565/12
Abfallgebühr Duisburg 2012
- VG Gelsenkirchen, 05.07.2012 - 13 K 524/11
Entwässerungsgebühren; Fremdleistungsentgelt; Nutzungsentgelt; Konzessionsabgabe; …
- VG Düsseldorf, 22.10.2014 - 16 K 765/14
Verstoß von Abfallgegühren gegen das Kostenüberschreitungsverbot gemäß § 6 Abs. 1 …
- VG Düsseldorf, 14.11.2012 - 16 K 2409/12
Abfallgebühren E 2012
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 4765/07
Rechtmäßigkeit eines Grundbesitzabgabenbescheides gegenüber einem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 9 A 2714/03
Grundgebühr
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 6332/95
Benutzung der Abfallentsorgungseinrichtung
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 1062/08
Rechtmäßigkeit eines Grundbesitzabgabenbescheides gegenüber einem …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 604/08
Es liegt ein Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot durch eine kommunale …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 2089/08
Gebührensätze einer Abgabesatzung verstoßen gegen das Kostenüberschreitungsverbot …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 1389/08
Veranlagung eines Grundstücks zu Abfallbeseitigungs- und …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 2077/08
Rechtmäßigkeit der Veranlagung von Grundstücken zu Abfallbeseitigungsgebühren für …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 918/09
Rechtmäßigkeit der Veranlagung von Grundstücken zu Abfallbeseitigungsgebühren für …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 5936/08
Vereinbarkeit eines Gebührensatzes für Straßenreinigung bei Durchführung …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 1034/09
Anforderungen an die Veranlagung eines Grundstückseigentümers zu …
- VG Aachen, 17.05.2005 - 7 K 1347/02
Müllgebühren in der Stadt Aachen für die Jahre 1998 und 1999 sind rechtmäßig
- VG Berlin, 29.06.2023 - 25 K 1.22
Erhebung von Feuerwehrgebühren: Notverlegung eines Neugeborenen; Umfang der von …
- VG Gelsenkirchen, 19.12.2011 - 13 K 798/08
Kostenüberschreitungsverbot; Fremdkosten; Erforderlichkeit; Altersteilzeit; …
- VG Gelsenkirchen, 20.03.2008 - 13 K 2057/05
Abfallentsorgung, Abfallbegriff, blaue Tonne, Kalkulation, Selbstkostenfestpreis
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 707/09
Rechtmäßigkeit eines Grundbesitzabgabenbescheides gegenüber einem …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 1141/09
Unzulässigkeit einer Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung 2009 bei …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 970/09
Eine Abgabesatz-Satzung verstößt gegen das Kostenüberschreitungsverbot des § 6 …