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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2005 - 7 D 21/04.NE   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2005 - 7 D 21/04.NE (https://dejure.org/2005,2414)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.09.2005 - 7 D 21/04.NE (https://dejure.org/2005,2414)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. September 2005 - 7 D 21/04.NE (https://dejure.org/2005,2414)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ROG § 3 Nr. 2; ; BauGB § 1 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ROG § 3 Nr. 2; BauGB § 1 Abs. 4

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorrangzonen für Windkraftanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anpassung der Bauleitpläne der Gemeinden an die Ziele der Raumordnung; Qualifizierung eines im Gebietsentwicklungsplan als Eignungsbereich für Windenergieanlagen festgelegten Bereichs als Ziel der Raumordnung; Bindungswirkung für die kommunale Bauleitplanung und ...

Papierfundstellen

  • DVBl 2005, 1600 (Ls.)
  • BauR 2006, 816
  • NWVBl 2006, 99
  • ZfBR 2006, 51
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 7 D 4/03

    Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2005 - 7 D 21/04
    Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans H 28 war Gegenstand des zwischenzeitlich abgeschlossenen Normenkontrollverfahrens 7 D 4/03.NE, das der Geschäftsführer der Antragstellerin beim Senat anhängig gemacht hatte.

    Der angegriffene Bebauungsplan sei wegen Verstoßes gegen das Anpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB ungültig, wie bereits aus dem Urteil des Senats vom 28. Januar 2005 im Verfahren 7 D 4/03.NE folge.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akten 7 D 4/03.NE und 7 A 707/04 sowie der in jenen Verfahren von den Beteiligten vorgelegten Unterlagen ergänzend Bezug genommen.

    Die im vorliegenden Verfahren maßgeblichen tatsächlichen Aspekte sind bereits umfassend in dem durch das rechtskräftige Urteil des Senats vom 28. Januar 2005 abgeschlossenen Verfahren 7 D 4/03.NE angesprochen worden, an dem der Geschäftsführer der Antragstellerin und die Antragsgegnerin mit ihren auch im vorliegenden Verfahren für sie handelnden Bevollmächtigten beteiligt waren.

    Dass die im GEP festgelegten Eignungsbereiche als Ziele der Raumordnung zu qualifizieren sind, so dass ihnen neben der Steuerungsfunktion nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB untrennbar zugleich auch Bindungswirkung für die kommunale Bauleitplanung nach § 1 Abs. 4 BauGB zukommt, hat der Senat auf den Seiten 39 ff. seines rechtskräftigen Urteils vom 28. Januar 2005 im Verfahren 7 D 4/03.NE im Einzelnen näher ausgeführt.

    Die Antragsgegnerin hat sich bei ihrer abschließenden Beschlussfassung über den hier strittigen Bebauungsplan H 28 nicht etwa darauf beschränkt, die im GEP festgelegten Eignungsbereiche grundsätzlich zu respektieren und mit ihrer Bebauungsplanung eine zusätzliche Feinsteuerung unter den Aspekten der Standortplanung, der Gestaltung und der Einfügung in das Landschaftsbild vorzunehmen, wie nach den Ausführungen auf den Seiten 30/31 des im Verfahren 7 D 4/03.NE ergangenen Urteils des Senats vom 28. Januar 2005 bei Einleitung des Aufstellungsverfahrens und im Rahmen der seinerzeit betriebenen Flächennutzungsplanung noch beabsichtigt war.

  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2005 - 7 D 21/04
    vgl.: BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1999 - 4 B 129.98 -, BRS 62 Nr. 29.
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2005 - 7 D 21/04
    Zusammenfassend ist hiernach festzuhalten, dass die im GEP festgelegten Eignungsbereiche - mithin auch der hier interessierende Eignungsbereich D. 57 - alle höchstrichterlich geklärten Voraussetzungen für das Vorliegen eines Ziels der Raumordnung - vgl. hierzu bereits: BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - 4 NB 20.91 -, BVerwGE 90, 329 = BRS 54 Nr. 12 - im Sinne der nunmehr maßgeblichen Legaldefinition des § 3 Nr. 2 ROG erfüllen.
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2005 - 7 D 21/04
    vgl.: BVerwG, Urteil vom 17. September 2003 - 4 C 14.01 -, BRS 66 Nr. 1 (S. 11).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 27.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Befugnis zum Antrag auf Normenkontrolle durch

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2005 - 7 D 21/04
    Zur Antragsbefugnis von Bauantragstellern, die aus eigenem wirtschaftlichen Interesse und im Einvernehmen mit dem Eigentümer eine Bebauung des Grundstücks beabsichtigen, vgl.: BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1994 - 4 NB 27.93 -, BRS 56 Nr. 31.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 8 A 4566/04

    Festlegung von Eignungsbereichen für Windkraft im Gebietsentwicklungsplan

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 28. Januar 2005 - 7 D 35/03.NE -, NWVBl. 2005, 466, und - 7 D 4/03.NE -, juris, Beschluss vom 22. September 2005 - 7 D 21/04.NE -, NWVBl. 2006, 99, und Urteil vom 19. September 2006 - 10 A 973/04 -, a.a.O.

    Ebenso OVG NRW, Urteile vom 28. Januar 2005 - 7 D 35/03.NE und 7 D 4/03.NE -, Beschluss vom 22. September 2005 - 7 D 21/04.NE - und Urteil vom 19. September 2006 - 10 A 973/04 -, jeweils a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2008 - 8 A 2138/06

    Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung von je

    Im Hinblick auf die Rechtsprechung des für baurechtliche Streitigkeiten zuständigen 7. Senats des erkennenden Gerichts (OVG NRW, Urteile vom 28. Januar 2005 - 7 D 35/03.NE -, NWVBl. 2005, 44, und 7 D 4/03.NE -, juris, sowie Beschluss vom 22. September 2005 - 7 D 21/04.NE -, NWVBl. 2006, 99), wonach die im GEP festgelegten Windeignungsbereiche als Ziele der Raumordnung das Anpassungsgebot gemäß § 1 Abs. 4 BauGB begründen, hat die Beklagte am 7. Februar 2006 ein Zielabweichungsverfahren zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Beigeladenen eingeleitet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2009 - 8 A 613/08

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 6. September 2007 8 A 4566/04 -, ZNER 2007, 441 = BRS 71 Nr. 107, vom 19. September 2006 - 10 A 973/04 , NWVBl. 2007, 225, vom 28. Januar 2005 7 D 35/03.NE -, NWVBl. 2005, 466, und 7 D 4/03.NE -, juris, sowie Beschluss vom 22. September 2005 - 7 D 21/04.NE -, NWVBl. 2006, 99.
  • OVG Saarland, 21.02.2008 - 2 R 11/06

    Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Außenbereich

    Da auf der Ebene der gemeindlichen Bauleitplanung anschließend hinsichtlich der festgelegten Vorranggebiete wegen des erwähnten Anpassungsgebots des § 1 Abs. 4 BauGB keine (neuerliche) ergebnisoffene Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) mehr stattfindet, (vgl. zum Rechtscharakter und zu der planungsrechtlichen Funktion des Begriffs der "Anpassung" im Verständnis des § 1 Abs. 4 BauGB etwa Gierke, in Brügelmann, BauGB, Loseblatt, Band 1, § 1 BauGB, RNrn. 417 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 22.9.2005 - 7 D 21/04.NE -, ZNER 2005, 249, zu einer erfolgreichen Normenkontrolle eines Anlagenbetreibers gegen einen Bebauungsplan wegen einer Verletzung des Anpassungsgebots) sind die vorgenannten Grenzen rechtsstaatlich tolerierbaren Abwägens beziehungsweise die von der Rechtsprechung zum Bauplanungs- und Fachplanungsrecht entwickelten Grundsätze auf die landesplanerische Entscheidung uneingeschränkt zur Anwendung zu bringen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - 8 A 4744/06

    Konzentrationszone für Windkraftnutzung

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 28. Januar 2005 - 7 D 4/03.NE -, Juris Rn. 139 ff., und - 7 D 35/03.NE -, ZUR 2005, 324 (326 ff.), sowie vom 19. September 2006 - 10 A 973/04 -, UPR 2007, 156 (158 f.), und Beschluss vom 22. September 2005 - 7 D 21/04.NE -, ZNER 2005, 249 ff.
  • VG Münster, 03.11.2006 - 10 K 2465/04

    Anspruch auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die

    Unabhängig davon, ob die 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Beigeladenen wirksam ist, vgl. zur Bindung der Gemeinden an die Ziele der Raumordnung und zur Abweichung von Flächennutzungsplänen von den Regionalplänen OVG NRW, Beschluss vom 22. September 2005 - 7 D 21/04.NW - sowie Urteile des Verwaltungsgerichts N1.

    Hierzu auch OVG NRW, Urteile vom 28. Januar 2005 - 7 D 35/03.NE -, sowie 7 D 4/03.NE; Beschluss vom 22. September 2005 - 7 D 21/04.NE -.".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2006 - 10 A 973/04

    Windenergieanlage contra unberührte Landschaft

    Hierzu und zum Folgenden auch OVG NRW, Urteile vom 28.1.2005 - 7 D 35/03.NE - sowie - 7 D 4/03.NE -, Beschluss vom 22.9.2005 - 7 D 21/04.NE -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 7 D 4/03
    Gegen ihn hat die SL Windenergie GmbH am 28. Februar 2004 den beim Senat noch anhängigen Normenkontrollantrag 7 D 21/04.NE gestellt.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der vorliegenden Gerichtsakte, der Gerichtsakten 7 A 707/04, 7 D 10/03.NE und 7 D 21/04.NE sowie der von den Beteiligten im vorliegenden Verfahren und im Verfahren 7 D 10/03.NE vorgelegten Pläne, Aufstellungsvorgänge und sonstigen Unterlagen ergänzend Bezug genommen.

  • VG Münster, 05.05.2006 - 10 K 2936/02

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides ; Errichtung einer

    Hierzu hat das OVG NRW in seinem Beschluss vom 22. September 2005 - 7 D 21/04.NE ausgeführt:.
  • VG Münster, 03.03.2006 - 10 K 1180/01

    Antrag auf Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage; Verpflichtung

    Die Kammer schließt sich insoweit den - wenn auch lediglich in einem obiter dictum formulierten - Erwägungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordhrein-Westfalen in dessen Urteil vom 22. September 2005 - xxx -, DVBl. 2005, 1600 = ZNER 2005, 249 = Juris-Doc.
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