Weitere Entscheidung unten: LAG Baden-Württemberg, 05.05.2000

Rechtsprechung
   BAG, 29.06.2000 - 8 ABR 44/99   

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https://dejure.org/2000,882
BAG, 29.06.2000 - 8 ABR 44/99 (https://dejure.org/2000,882)
BAG, Entscheidung vom 29.06.2000 - 8 ABR 44/99 (https://dejure.org/2000,882)
BAG, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 8 ABR 44/99 (https://dejure.org/2000,882)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 95, 197
  • ZIP 2000, 1588
  • NZA 2000, 1180
  • NZI 2000, 495
  • NZI 2001, 73
  • NZI Beilage 2001, 73
  • DB 2000, 2021
  • JR 2001, 132
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 29.06.2000 - 8 ABR 44/99
    Ein dringendes betriebliches Erfordernis kann insbesondere in dem ernstlichen und endgültigen Entschluß des Unternehmers liegen, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern für einen seiner Dauer nach unbestimmten, wirtschaftlich nicht unerheblichen Zeitraum aufzuheben (BAG 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99, zu II 1 b der Gründe).

    Zwar kommt es bei juristischen Personen nicht darauf an, ob ein formell gültiger Beschluß des zuständigen Organs vorliegt (BAG 11. März 1998 aaO, zu II 1 c der Gründe).

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus BAG, 29.06.2000 - 8 ABR 44/99
    Allerdings steht die Annahme von Neuaufträgen einer Stillegungsentscheidung nicht entgegen (vgl. nur BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70, zu II 1 der Gründe), sofern es sich nur um eine Beschäftigung während der Kündigungsfrist der Arbeitnehmer handelt.
  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 555/95

    Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 29.06.2000 - 8 ABR 44/99
    Der Übergang eines Arbeitsverhältnisses setzt voraus, daß der Arbeitnehmer dem übertragenen Betriebsteil angehört (Senat 11. September 1997 - 8 AZR 555/95 - BAGE 86, 271, 277, zu B 3 a der Gründe).
  • BGH, 07.10.1998 - VIII ZR 100/97

    Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Prozeß; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BAG, 29.06.2000 - 8 ABR 44/99
    Nach § 138 Abs. 4 ZPO ist eine Erklärung mit Nichtwissen nur über Tatsachen zulässig, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind (BGH 7. Oktober 1998 - VIII ZR 100/97 - NJW 1999, 53 f., zu II 3 der Gründe mwN).
  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 167/99

    Widerspruch bei Betriebsteilübergang - Soziale Auswahl - Anhörung des

    Auszug aus BAG, 29.06.2000 - 8 ABR 44/99
    Das Unterbleiben der Sozialauswahl indiziert wegen der Behauptung des Antragstellers, allen Arbeitnehmern gekündigt zu haben, die ungenügende Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte nicht (Senat 24. Februar 2000 - 8 AZR 167/99 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 416/99

    Betriebsübergang und Umwandlung - Kreiskrankenhaus

    Auszug aus BAG, 29.06.2000 - 8 ABR 44/99
    Der Übergang durch Rechtsgeschäft erfaßt alle Fälle einer Fortführung der wirtschaftlichen Einheit im Rahmen vertraglicher oder sonst rechtsgeschäftlicher Beziehungen, ohne daß unmittelbare Vertragsbeziehungen zwischen dem bisherigen Inhaber und dem Erwerber bestehen müssen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt 25. Mai 2000 - 8 AZR 416/99 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 127/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 29.06.2000 - 8 ABR 44/99
    Deswegen hat die Beteiligte zu 15 keinen rationalisierten Betrieb übernommen (vgl. Senat 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - BAGE 83, 302, 305 f., zu I 2 der Gründe), sondern die Geschäfte mit einem kleineren, mit weniger Personal neu organisierten Betrieb im Sinne einer bloßen Funktionsnachfolge fortgeführt (vgl. Senat 23. September 1999 - 8 AZR 616/98 - nv., zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 616/98

    Anspruch auf Arbeitslohn und Urlaubsabgeltung gegen den Altarbeitgeber nach

    Auszug aus BAG, 29.06.2000 - 8 ABR 44/99
    Deswegen hat die Beteiligte zu 15 keinen rationalisierten Betrieb übernommen (vgl. Senat 18. Juli 1996 - 8 AZR 127/94 - BAGE 83, 302, 305 f., zu I 2 der Gründe), sondern die Geschäfte mit einem kleineren, mit weniger Personal neu organisierten Betrieb im Sinne einer bloßen Funktionsnachfolge fortgeführt (vgl. Senat 23. September 1999 - 8 AZR 616/98 - nv., zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 19.05.1999 - 8 AZB 8/99

    Rechtsmitteleinlegung durch Telefax - Begründungsfrist

    Auszug aus BAG, 29.06.2000 - 8 ABR 44/99
    Ausreichend war der Eingang per Fax (Senat 19. Mai 1999 - 8 AZB 8/99 - AP ZPO § 518 Nr. 72 = EzA ZPO § 518 Nr. 40, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 827/98

    Betriebsübergang - Notariat

    Auszug aus BAG, 29.06.2000 - 8 ABR 44/99
    Ein bevorstehender Betriebsübergang kann nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 613 a Abs. 4 BGB führen, wenn die den Betriebsübergang ausmachenden Tatsachen im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits feststehen oder zumindest greifbare Formen angenommen haben (BAG 26. August 1999 - 8 AZR 827/98 - AP BGB § 613 a Nr. 197 = EzA BGB § 613 a Nr. 187, zu I 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 41/95

    Rechtskraftwirkung im Beschlußverfahren

  • BAG, 27.01.1981 - 6 ABR 68/79

    Beschlußverfahren - Sachentscheidung - Tatsächliche Veränderungen - Gesetzliche

  • BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 211/05

    Übergang eines Handwerksbetriebs - Gemeinschaftsbetrieb

    Führt aber ein anderer Unternehmer auf Dauer einen erheblich eingeschränkten und grundlegend anders organisierten Betrieb mit sachlichen Betriebsmitteln eines früheren Betriebsinhabers, so liegt kein Betriebsübergang vor (vgl. BAG 29. Juni 2000 - 8 ABR 44/99 - BAGE 95, 197 = AP InsO § 126 Nr. 2 = EzA InsO § 126 Nr. 2; 24. Februar 2000 - 8 AZR 162/99 -).

    Der Senat hat eine weitere Verwendung des Firmenlogos auch nur als ein mögliches Kriterium angesehen, das hinter andere Umstände zurücktreten könne (BAG 29. Juni 2000 - 8 ABR 44/99 - BAGE 95, 197 = AP InsO § 126 Nr. 2 = EzA InsO § 126 Nr. 2).

    Der Senat hat die Übernahme lediglich eines Teils von Aufträgen als ein Kriterium angesehen, das einem Übergang eines Baubetriebs entgegensteht (BAG 29. Juni 2000 - 8 ABR 44/99 - BAGE 95, 197 = AP InsO § 126 Nr. 2 = EzA InsO § 126 Nr. 2).

  • LAG Niedersachsen, 06.10.2008 - 9 Sa 1075/07

    Wirksamkeit eines Betriebsüberganges bei Bestehen eines Verfügungsverbotes im

    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Anschluss an EuGH vom 11.03.1997-RsC-13/95 [Ayse Süzen] , AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14 = EZA BGB § 613 a Nr. 145 - BAG vom 18.03.1999 - 8 AZR 159/98 AP BGB § 613 a Nr. 189 = EZA BGB § 613 Nr. 177 RdNr. 17; BAG vom 29.06.2000 - 8 ABR 44/99, AP § 126 InsO Nr. 2 = EzA § 126 InsO Nr. 2 RdNr. 39).

    Hingegen stellt die bloße Fortführung einer Tätigkeit durch einen anderen Auftragnehmer keinen Betriebsübergang dar (BAG v. 11.12.1997 8 AZR 729/96 AP BGB § 613 a = EzA § 613 a BGB Nr. 159 Rd-Nr. 20; BAG v. 18.03.1999 - 8 AZR 196/98, a.a.O. RdNr. 18; BAG v. 29.06.2000 a.a.O. RdNr. 40; BAG vom 22.07.2004 - Az.: 8 AZR 350/03, AP § 613 a BGB Nr. 274 = EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 27 RdNr. 22).

    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Anschluss an EuGH vom 11.03.1997-RsC-13/95 [Ayse Süzen] , AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14 = EZA BGB § 613 a Nr. 145 - BAG vom 18.03.1999 - 8 AZR 159/98 AP BGB § 613 a Nr. 189 = EZA BGB § 613 Nr. 177 RdNr. 17; BAG vom 29.06.2000 - 8 ABR 44/99, AP § 126 InsO Nr. 2 = EzA § 126 InsO Nr. 2 RdNr. 39).

    Hingegen stellt die bloße Fortführung einer Tätigkeit durch einen anderen Auftragnehmer keinen Betriebsübergang dar (BAG v. 11.12.1997 8 AZR 729/96 AP BGB § 613 a = EzA § 613 a BGB Nr. 159 Rd-Nr. 20; BAG v. 18.03.1999 - 8 AZR 196/98, a.a.O. RdNr. 18; BAG v. 29.06.2000 a.a.O. RdNr. 40; BAG vom 22.07.2004 - Az.: 8 AZR 350/03, AP § 613 a BGB Nr. 274 = EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 27 RdNr. 22).

    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Anschluss an EuGH vom 11.03.1997-RsC-13/95 [Ayse Süzen] , AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14 = EZA BGB § 613 a Nr. 145 - BAG vom 18.03.1999 - 8 AZR 159/98 AP BGB § 613 a Nr. 189 = EZA BGB § 613 Nr. 177 RdNr. 17; BAG vom 29.06.2000 - 8 ABR 44/99, AP § 126 InsO Nr. 2 = EzA § 126 InsO Nr. 2 RdNr. 39).

    Hingegen stellt die bloße Fortführung einer Tätigkeit durch einen anderen Auftragnehmer keinen Betriebsübergang dar (BAG v. 11.12.1997 8 AZR 729/96 AP BGB § 613 a = EzA § 613 a BGB Nr. 159 Rd-Nr. 20; BAG v. 18.03.1999 - 8 AZR 196/98, a.a.O. RdNr. 18; BAG v. 29.06.2000 a.a.O. RdNr. 40; BAG vom 22.07.2004 - Az.: 8 AZR 350/03, AP § 613 a BGB Nr. 274 = EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 27 RdNr. 22).

  • BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 204/05

    Übergang eines Handwerksbetriebs - Teilbetrieb

    Führt aber ein anderer Unternehmer auf Dauer einen erheblich eingeschränkten und grundlegend anders organisierten Betrieb mit sachlichen Betriebsmitteln eines früheren Betriebsinhabers, so liegt kein Betriebsübergang vor (vgl. BAG 29. Juni 2000 - 8 ABR 44/99 -BAGE 95, 197 = AP InsO § 126 Nr. 2 = EzA InsO § 126 Nr. 2; 24. Februar 2000 - 8 AZR 162/99 -).
  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 5/05

    Kündigung durch "starken" vorläufigen Insolenzverwalter

    Hinweise des Senats: Teilweise Abweichung von BAG 29. Juni 2000 - 8 ABR 44/99 - BAGE 95, 197.

    c) Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich allerdings in seinem Beschluss vom 29. Juni 2000 - 8 ABR 44/99 - (BAGE 95, 197, 209) auf den Standpunkt gestellt, von dem gesetzlichen Regelfall des Fehlens eines allgemeinen Verfügungsverbots sei die Entscheidung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Betriebsstilllegung keinesfalls abgedeckt, zumal der vorläufige Insolvenzverwalter selbst im Falle eines Verfügungsverbots hierzu nur mit Zustimmung des Insolvenzgerichts befugt sei.

  • LAG Niedersachsen, 27.08.2007 - 9 Sa 1852/06

    Betriebsübergang; Betriebszugehörigkeit; Kündigungsfrist; wesentlicher Teil der

    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Anschluss an EUGH vom 11.03.1997-RsC-13/95 [Ayse Süzen] , AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14 = EZA BGB § 613 a Nr. 145 - BAG vom 18.03.1999 - 8 AZR 159/98 AP BGB § 613 a Nr. 189 = EZA BGB § 613 Nr. 177 RdNr. 17; BAG vom 29.06.2000 - 8 ABR 44/99, AP § 126 InsO Nr. 2 = EzA § 126 InsO Nr. 2 RdNr. 39).

    Hingegen stellt die bloße Fortführung einer Tätigkeit durch einen anderen Auftragnehmer keinen Betriebsübergang dar (BAG v. 11.12.1997 8 AZR 729/96 AP BGB § 613 a = EzA § 613 a BGB Nr. 159 Rd-Nr. 20; BAG v. 18.03.1999 - 8 AZR 196/98, a.a.O. RdNr. 18; BAG v. 29.06.2000 a.a.O. RdNr. 40; BAG vom 22.07.2004 - Az.: 8 AZR 350/03, AP § 613 a BGB Nr. 274 = EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 27 RdNr. 22).

    Maßgeblich ist immer das übergehende Know-how und die damit verbundenen Führungskräfte (BAG v. 29.06.2000 a.a.O. RdNr.39).

    In der Baubranche genügt die Übernahme von 50 % der Arbeiter und 50 % der Polierer ebenfalls nicht (BAG v. 29.06.2000 a.a.O. RdNr.39).

  • ArbG Hamburg, 13.07.2005 - 18 BV 5/05

    Durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingte und sozial gerechtfertigte

    Das Beschlussverfahren nach § 126 InsO kann für bereits erklärte Kündigungen durchgeführt werden (BAG, Beschluss vom 29. Juni 2000, 8 ABR 44/99 , juris).

    Dieses gilt auch im Verfahren nach § 126 InsO , wenn dieses bereits ausgesprochene Kündigungen zum Gegenstand hat (BAG, Beschluss vom 29. Juni 2000, 8 ABR 44/99 , juris).

    Die Frage, ob überhaupt eine unternehmerische Entscheidung vorliegt, unterliegt aber im Rahmen der Betriebsbedingtheit der Prüfung durch das Gericht (BAG, Beschluss vom 29. Juni 2000, 8 ABR 44/99 , juris), dem deshalb die Einzelheiten der Entscheidung in einer für die übrigen Beschäftigten einlassungsfähigen Weise vorgetragen werden müssen.

    Soweit kein entsprechender ausreichender Sachvortrag von Beteiligten gegeben ist, ist es dem Arbeitsgericht verwehrt, von sich aus Überlegungen anzustellen, ob ein nicht vorgetragener Sachverhalt geeignet wäre, eine ausreichende Begründung für den Antrag zu geben (BAG, Beschluss vom 29. Juni 2000, 8 ABR 44/99 , juris).

  • LAG Hessen, 08.08.2003 - 12 TaBV 138/01

    Koalitionseigenschaft; Gewerkschaft, Tariffähigkeit

    Diese Pflicht umfasst grundsätzlich die Personen, denen gegenüber die jeweilige Partei weisungsbefugt ist (BAG 29. Juni 2000 - 8 ABR 44/99 - AP InsO § 126 Nr. 2, zu B IV 2 ebb; BGH 07. Oktober 1998-VIII ZR 100/97 - LM BGB § 320 Nr. 40, zu II 3).
  • LAG Hamburg, 16.10.2003 - 8 Sa 63/03

    Keine kurzfristige Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch vorläufigen

    Die Rechtsprechung folgert aus dieser Regelung, dass die Zustimmung des Insolvenzgerichts Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Kündigung wegen Stilllegung des Betriebs oder von Teilen des Betriebs ist (LAG Düsseldorf, Urt. v. 8.5. 2003 -10 (11) Sa 346/03 - ZIP 03, 1811; wohl auch BAG, Beschluss v. 29.6.2000 - 8 ABR 44/99 - BAGE 95, 197 = NZA 00, 1180, 1184, zu IV 2 c) bb) d. Gr.).
  • LAG Düsseldorf, 08.05.2003 - 10 (11) Sa 246/03

    Kündigung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter wegen Betriebsstilllegung ohne

    Kündigt ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (sog. starker vorläufiger Insolvenzverwalter) die Arbeitsverhältnisse der bei der Gemeinschuldnerin beschäftigten Arbeitnehmer wegen geplanter Betriebsstilllegung, ist die Kündigung unwirksam, wenn die Zustimmung des Insolvenzgerichts zur Betriebsstilllegung (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO) nicht im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung vorliegt (im Anschluss an BAG Urteil vom 29.06.2000 - 8 ABR 44/99 - BAGE 95, 197-210).

    Bestehen dafür bestimmte Voraussetzungen, kann erst nach deren Vorliegen gekündigt werden (BAG Urteil vom 29.06.2000 - 8 ABR 44/99 - BAGE 95, 197-210; Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer Handbuch des Kündigungsrechts 4. Aufl. Kap. 13 Rn. 29; Kittner/Däubler/Zwanziger-Kittner KSchR § 1 KSchG Rn. 321; Bichlmeier Anm. zu BAG Urteil vom 29.06.2000 AiB 2001, 370).

  • LAG Hessen, 01.11.2004 - 7 Sa 88/04

    Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung; Wirksamkeit einer Kündigung durch

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  • ArbG Stuttgart, 19.11.2021 - 19 BV 80/21

    Beschlussverfahren - Interessenausgleich nach § 126 Abs 1 InsO - betriebsbedingte

  • LAG Hamm, 07.07.2005 - 4 Sa 1559/04

    Kein Abschluss eines Interessenausgleichs durch vorläufigen Insolvenzverwalter

  • LAG Köln, 22.07.2022 - 9 TaBV 14/21

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Eingruppierung Auslegung des

  • LAG Hamm, 07.07.2005 - 4 Sa 1548/04

    Normale Darlegungs- und Beweistlast bei Nichtzustandekommen eines

  • LAG Hamm, 16.01.2002 - 2 Sa 1133/01

    Betriebsbedingte Kündigung des Insolvenzverwalters; Notwendigkeit der Zustimmung

  • LAG Bremen, 07.01.2014 - 1 Sa 106/13

    Betriebsübergang im Pressewesen bei Wechsel der Auftragsvergabe für das

  • LAG Bremen, 07.01.2014 - 1 Sa 111/13

    Betriebsübergang im Pressewesen bei Wechsel der Auftragsvergabe für das

  • LAG Bremen, 07.01.2014 - 1 Sa 26/13

    Betriebsübergang im Pressewesen bei Wechsel der Auftragsvergabe für das

  • OVG Brandenburg, 17.10.2003 - 4 B 59/03

    Rechtsschutzbedürfnis für Eilrechtsschutz gegen Zustimmung zur Kündigung eines

  • LAG Hamm, 22.05.2002 - 2 Sa 1560/01
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 05.05.2000 - 16 Sa 48/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4027
LAG Baden-Württemberg, 05.05.2000 - 16 Sa 48/99 (https://dejure.org/2000,4027)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.05.2000 - 16 Sa 48/99 (https://dejure.org/2000,4027)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Mai 2000 - 16 Sa 48/99 (https://dejure.org/2000,4027)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Redaktionsstatut in einem Zeitungsverlag ; Arbeitsvertrag mit einem Redakteur; Rechtliche Einheit von Redaktionsstatut und Arbeitsvertrag; Wirksamkeit der Kündigungserklärung; Kündbarkeit eines Redaktionsstatuts; Beteiligung des Redaktionsrats an Änderung des ...

  • Judicialis

    KSchG § 15; ; BetrVG § ... 3; ; BetrVG § 78; ; BetrVG § 118; ; BetrVG § 123; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 67 Abs. 2; ; ZPO §§ 91 ff.; ; ZPO § 97; ; ZPO § 518 Abs. 2; ; ZPO § 518 Abs. 4; ; ZPO § 519 Abs. 3; ; BGB § 626

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 1180 (Ls.)
  • NZA-RR 2000, 479
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • ArbG Mannheim, 17.04.1997 - 3 Ca 94/96

    Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Redaktionsstatutes; Verstoß gegen die

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.05.2000 - 16 Sa 48/99
    1.) Auf die Berufungen der Kläger wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 17.04.1997 - 3 Ca 94/96 - teilweise abgeändert: Auf die Anträge zu Ziffer 2 wird festgestellt, dass die ündigung des Redaktionsstatuts des " M." vom 04.01.1996 rechtsunwirksam ist und das Redaktionsstatut ungekündigt fortbesteht.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 17.04.1997 - 3 Ca 94/96 - wird auf die Berufung der Kl. abgeändert.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 14.07.1997 - 3 Ca 94/96 - wie folgt abgeändert: .

  • BAG, 13.03.1975 - 3 AZR 446/74

    Betriebliche Altersversorgung: Voraussetzungen für die Annahme einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.05.2000 - 16 Sa 48/99
    Sie beziehen sich nur auf die Arbeitnehmer begünstigende Regelungen und werden als Vertragsangebot an jeden einzelnen Arbeitnehmer gesehen, das keiner ausdrücklichen Annahmeerklärung bedarf (ErfK/Preis, § 611, Rn. 274; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.03.1975 - 3 AZR 446/74 = DB 1975, 1563 f).
  • BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 941/94

    Gesamtzusage einer Versorgung und nachfolgender Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.05.2000 - 16 Sa 48/99
    Derartige Zusagen sind Bestandteile der jeweiligen Arbeitsverträge (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.12.1995 - 3 AZR 941/94 = DB 1996, 838f).
  • BAG, 31.01.1995 - 1 ABR 35/94

    Gesetzliches und tarifvertragliches Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen in

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.05.2000 - 16 Sa 48/99
    Die vom Arbeitsgericht zur Stützung seiner Begründung herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Beschluss vom 31.01.1995 - 1 ABR 35/94 - spricht weder für noch gegen die arbeitsgerichtliche Entscheidung.
  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00

    Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 5. Mai 2000 - 16 Sa 48/99 - wird zurückgewiesen.
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