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Rechtsprechung
   BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00   

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https://dejure.org/2001,639
BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00 (https://dejure.org/2001,639)
BAG, Entscheidung vom 17.01.2001 - 5 AZB 18/00 (https://dejure.org/2001,639)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - 5 AZB 18/00 (https://dejure.org/2001,639)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 b; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3a, b, § 5 Abs. 1 S. 1, 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a, b; § 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2
    II. Betreiberin einer Backwarenverkaufsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Scheinselbständigkeit, stationärer Vertrieb, Betreiber eines Verkaufsstelle für Backwaren, sic-non-Rechtsprechung, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Abhängigkeit des Klagebegehrens von Arbeitnehmereigenschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1374
  • NZA 2001, 341
  • BB 2001, 1309
  • BB 2001, 580
  • DB 2001, 548
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamburg, 23.03.2000 - 5 Ta 1/00

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Charakter von Franchise-Verträgen unter den

    Auszug aus BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00
    Landesarbeitsgericht Hamburg - 5 Ta 1/00 - Beschluß vom 23. März 2000.

    5 AZB 18/00 5 Ta 1/00.

    Die weitere sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 23. März 2000 - 5 Ta 1/00 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 19.12.2000 - 5 AZB 16/00

    Rechtsweg: Betreiberin eines Geschäftslokals

    Auszug aus BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00
    Wegen dieser Doppelrelevanz sind die Gerichte für Arbeitssachen zur Entscheidung über Anträge, wie sie die Klägerin gestellt hat, zuständig, ohne daß es dazu eines Rückgriffs auf § 2 Abs. 3 ArbGG bedürfte (BAG 19. Dezember 2000 - 5 AZB 16/00 zVv.).

    Ist für den (Hilfs-)Antrag der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht eröffnet, ist das Verfahren über ihn abzutrennen und der Rechtsstreit an das zuständige Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu verweisen (BAG 19. Dezember 2000 - 5 AZB 16/00 - zVv.).

  • BVerfG, 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97

    Kein verfassungsgerichtlicher Vorgriff bei der Frage, ob im Wege der

    Auszug aus BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00
    Gegen letzteres bestehen allerdings in Fällen wie dem vorliegenden grundsätzliche Bedenken unter dem Gesichtspunkt einer Erschleichung des Rechtswegs (vgl. BVerfG 31. August 1999 - 1 BvR 1389/97 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 6).
  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 664/98

    Arbeitnehmerstatus einer stellvertretenden GmbH-Geschäftsführerin

    Auszug aus BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00
    Andernfalls sind die Anträge schon deshalb unbegründet (BAG 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - zVv.; BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98 - AP GmbHG § 35 Nr. 10; KR-Friedrich 5. Aufl. § 4 KSchG Rn. 225, 252 mwN).
  • BAG, 17.06.1999 - 5 AZB 23/98

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person (Motorrad-Rennfahrerin)

    Auszug aus BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00
    Für den Klageantrag zu 3 folgt die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen zumindest daraus, daß er als uneigentlicher Hilfsantrag hinsichtlich des Rechtswegs das Schicksal des Hauptantrags teilt (BAG 17. Juni 1999 - 5 AZB 23/98 - AP GVG § 17 a Nr. 39; Reinecke ZfA 1998, 359, 387).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00
    Andernfalls sind die Anträge schon deshalb unbegründet (BAG 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - zVv.; BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98 - AP GmbHG § 35 Nr. 10; KR-Friedrich 5. Aufl. § 4 KSchG Rn. 225, 252 mwN).
  • BAG, 11.06.2003 - 5 AZB 43/02

    Rechtswegzuständigkeit, Zusammenhangsklage

    In diesen Fällen hängt der Erfolg der Klage nach der Antragstellung auch von Tatsachen ab, die zugleich für die Bestimmung des Rechtswegs entscheidend sind (Senat 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 - BAGE 83, 40; 17. Januar 2001 - 5 AZB 18/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 10 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 53).

    Andernfalls sind die Anträge schon deshalb unbegründet (Senat 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98 - AP GmbH-Gesetz § 35 Nr. 10 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 76; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324; 17. Januar 2001 - 5 AZB 18/00 - aaO).

  • BAG, 17.02.2003 - 5 AZB 37/02

    Rechtsweg

    Auf Grund der vom Kläger angekündigten, jeweils als Einheit gemeinten, Klageanträge ist im Rechtsstreit nicht nur zu entscheiden, ob das Vertragsverhältnis der Parteien durch die Kündigungen beendet worden ist, sondern auch, ob dieses Vertragsverhältnis ein Arbeitsverhältnis ist (vgl. Senat 17. Januar 2001 - 5 AZB 18/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 10 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 53).

    Andernfalls wäre die Klage schon deshalb als unbegründet abzuweisen (Senat 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324; 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98 - AP GmbHG § 35 Nr. 10; 17. Januar 2001 aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 9 Ta 16/17

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Fremdgeschäftsführer - GmbH - sic-non-Fall

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes handelt es sich dann um einen sic-non-Fall (BAG 17. Januar 2001 - 5 AZB 18/00 - NZA 2001, 341, ErfK/Koch ArbGG § 2 Rn. 37), wenn die beantragten Feststellungen voraussetzen, dass im Zeitpunkt der Kündigung ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bestanden hat.

    Der bloße Umstand, dass sich aus der bisherigen Antragsfassung und Klagebegründung keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich die Klägerin gegen die fristlose Kündigung auch dann zur Wehr setzen will, wenn sie keine Arbeitnehmerin der Beklagten ist, reicht angesichts der weitreichenden Folgen nicht aus (so aber wohl BAG 17. Januar 2001 - 5 AZB 18/00 - NZA 2001, 341).

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Rechtsprechung
   BAG, 16.06.1999 - 5 AZR 317/98   

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https://dejure.org/1999,3168
BAG, 16.06.1999 - 5 AZR 317/98 (https://dejure.org/1999,3168)
BAG, Entscheidung vom 16.06.1999 - 5 AZR 317/98 (https://dejure.org/1999,3168)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - 5 AZR 317/98 (https://dejure.org/1999,3168)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Hotelgewerbe - Gaststättengewerbe

  • Judicialis

    EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1 in der bis zum 31. Dezember ... 1998 geltenden Fassung; ; Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz vom 22. November 1994 § 11 Ziff. 2; ; Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz vom 22. November 1994 § 9 Ziff. 5

  • betriebsraete.de
  • rechtsportal.de

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

  • Der Betrieb

    EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1 in der bis 31. 12. 1998 geltenden Fassung; MTV für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz vom 22. 11. 1994 § 11 Ziff. 2; § 9 Ziff. 5
    Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 341 (Ls.)
  • BB 1999, 1930
  • DB 1999, 2169
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.1998 - 10 Sa 987/97

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung; Voraussetzungen für die Annahme der

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 5 AZR 317/98
    Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 10 Sa 987/97 -.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgeichts Rheinland-Pfalz vom 13. Februar 1998 - 10 Sa 987/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 426/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 5 AZR 317/98
    Dementsprechend hat der Senat auch in anderen Fällen einer Umsatzbeteiligung der Arbeitnehmer entschieden, daß die tarifliche Regelung der in die Berechnung einzustellenden arbeitstäglichen Vergütung nicht selbst eine konstitutive Regelung der fortzuzahlenden Vergütungshöhe enthält (vgl. BAG Urteil vom 21. Oktober 1998 - 5 AZR 92/98 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gaststätten; Urteil vom 25. November 1998 - 5 AZR 426/98 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 21.10.1998 - 5 AZR 92/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 5 AZR 317/98
    Dementsprechend hat der Senat auch in anderen Fällen einer Umsatzbeteiligung der Arbeitnehmer entschieden, daß die tarifliche Regelung der in die Berechnung einzustellenden arbeitstäglichen Vergütung nicht selbst eine konstitutive Regelung der fortzuzahlenden Vergütungshöhe enthält (vgl. BAG Urteil vom 21. Oktober 1998 - 5 AZR 92/98 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gaststätten; Urteil vom 25. November 1998 - 5 AZR 426/98 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LAG Köln, 07.07.2000 - 12 Sa 331/00

    Höhe eines Entgeltfortzahlungsanspruches im Krankheitsfall ; Begriff der

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  • LAG Düsseldorf, 17.02.2000 - 11 Sa 1849/99

    Entgeltfortzahlung: Begriff der wöchentlichen Arbeitszeit nach BezMTV

    Damit richtet sich die dem Kläger für die Zeit vom 01. bis zum 17.01.1999 zustehende Lohnfortzahlung gemäß § 7 Nr. 3 BezMTV nach den gesetzlichen Regelungen und damit, da es sich insoweit um eine Verweisungsklausel mit deklaratorischem Charakter handelt (vgl. z. B. BAG v. 16.06.1999 - 5 AZR 317/98 - EzA § 4 EFZG Tarifvertrag Nr. 30 nur Leits.; BAG v. 08.09.1999 - 5 AZR 451/98 - EzA § 4 EFZG Tarifvertrag Nr. 37) ausschließlich nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, § 4 Abs. 1, Abs. 1 a Satz 1 EFZG n. F. Danach stände dem Kläger zumindest die von ihm auf der Basis von 12, 47 Arbeitsstunden täglich errechnete Lohnfortzahlung für den vorgenannten Zeitraum in Höhe von DM 2.381,27 brutto zu, wenn es sich bei dieser Stundenzahl um die für ihn maßgebende regelmäßige Arbeitszeit i. S. von § 4 Abs. 1 EFZG n. F. handeln würde.
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Rechtsprechung
   BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 658/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3243
BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 658/99 (https://dejure.org/2000,3243)
BAG, Entscheidung vom 30.08.2000 - 5 AZR 658/99 (https://dejure.org/2000,3243)
BAG, Entscheidung vom 30. August 2000 - 5 AZR 658/99 (https://dejure.org/2000,3243)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1 in der vom 1. Oktober 1996 bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung; ; MTV § 9 Nr. 2; ; MTV § 14 II Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 59 (Leitsatz)

    § 4 Abs. 1 Satz 1 EFZG in der v. 1.10.1996-31.12.1998 geltenden Fass.; § 9 Nr. 2 Mantel-TV für gewerbliche Arbeitnehmer … in der Gipsindustrie in den neuen Bundesländern
    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80% oder 100%

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 341 (Ls.)
  • NJ 2001, 278 (Ls.)
  • BB 2000, 2368
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.1999 - 10 Sa 1114/98

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung; Auslegung von Tarifverträgen bei Abweichungen

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 658/99
    5 AZR 658/99 10 Sa 1114/98.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 1. September 1999 - 10 Sa 1114/98 - aufgehoben.

  • BAG, 08.09.1999 - 5 AZR 671/98

    Entgeltfortzahlung im Krankkeitsfall 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 658/99
    Demgegenüber hat der Senat keine eigenständige Regelung der Höhe der Entgeltfortzahlung angenommen, wenn die tarifliche Regelung nur die Methode und die Berechnung der Entgeltfortzahlung anders als das Gesetz bestimmt hat (BAG 8. September 1999 - 5 AZR 671/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Holz Nr. 19 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 38).

    Der ursprüngliche § 616 Abs. 1 BGB (jetzt Satz 1) ist unverändert geblieben (BAG 8. September 1999 - 5 AZR 671/98 - aaO).

  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 692/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 658/99
    Auch wenn der "regelmäßige Arbeitsverdienst" weitergezahlt werden muß, ist damit nicht abschließend bestimmt, in welcher Höhe (BAG 12. April 2000 - 5 AZR 692/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dies spricht dafür, daß die Tarifvertragsparteien mit der "Regelmäßigkeit" der Einkommensbezüge in § 9 Abs. 2 MTV die gleiche Bedeutung verbunden haben und durch die gewählte Formulierung bestimmte Zufälligkeiten der Verdienstbemessung ausschließen, nicht aber eine eigenständige Regelung über die Höhe des fortzuzahlenden Verdienstes treffen wollten (BAG 12. April 2000 - 5 AZR 692/98 -).

  • BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 769/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 658/99
    Solche Formulierungen lauten etwa, daß der Arbeitnehmer im Krankheitsfall pro Tag iHv. 1/22 des monatlichen Verdienstes zu vergüten ist (BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - BAGE 89, 119) oder für jeden Krankheitstag 1/65 des Gesamtverdienstes der letzten drei Monate erhält (BAG 26. August 1998 - 5 AZR 769/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Holz Nr. 17 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 12; BAG 26. August 1998 - 5 AZR 740/97 - BAGE 89, 330).
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 728/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall : 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 658/99
    Solche Formulierungen lauten etwa, daß der Arbeitnehmer im Krankheitsfall pro Tag iHv. 1/22 des monatlichen Verdienstes zu vergüten ist (BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - BAGE 89, 119) oder für jeden Krankheitstag 1/65 des Gesamtverdienstes der letzten drei Monate erhält (BAG 26. August 1998 - 5 AZR 769/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Holz Nr. 17 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 12; BAG 26. August 1998 - 5 AZR 740/97 - BAGE 89, 330).
  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 372/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 658/99
    Mit gleichem Ergebnis hat er für einen Tarifvertrag entschieden, der die Weiterzahlung des Gehalts vorsah, ohne Angaben zur Höhe zu machen (BAG 12. April 2000 - 5 AZR 372/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 05.05.1999 - 5 AZR 530/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 658/99
    So ist er bejaht worden bei einer Formulierung, nach der "alle Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit in Folge Krankheit oder Unfall Anspruch auf Zahlung des vollen Gehalts bzw. Lohnes entsprechend dem Lohnfortzahlungsgesetz" haben (BAG 5. Mai 1999 - 5 AZR 530/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 6 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 28).
  • BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 740/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 658/99
    Solche Formulierungen lauten etwa, daß der Arbeitnehmer im Krankheitsfall pro Tag iHv. 1/22 des monatlichen Verdienstes zu vergüten ist (BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - BAGE 89, 119) oder für jeden Krankheitstag 1/65 des Gesamtverdienstes der letzten drei Monate erhält (BAG 26. August 1998 - 5 AZR 769/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Holz Nr. 17 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 12; BAG 26. August 1998 - 5 AZR 740/97 - BAGE 89, 330).
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