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   BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 746/00   

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BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 746/00 (https://dejure.org/2001,1651)
BAG, Entscheidung vom 21.08.2001 - 3 AZR 746/00 (https://dejure.org/2001,1651)
BAG, Entscheidung vom 21. August 2001 - 3 AZR 746/00 (https://dejure.org/2001,1651)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Privatnutzung eines Geschäftswagens als Teil des "rentenfähigen Einkommens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Privatnutzung eines Geschäftswagens - Rentenfähiges Einkommen - Versorgungszusage - Betriebsrentenberechnung

  • Judicialis

    BetrVG § 77 Auslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77 (Auslegung)
    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Privatnutzung eines Geschäftswagens als Teil des "rentenfähigen Einkommens" bzw. des "Bruttoverdienstes der letzten 12 Monate"

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrVG § 77
    Privatnutzung eines Geschäftswagens als Teil des rentenfähigen Einkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Privatnutzung des Geschäftswagens als Teil des rentenfähigen Einkommens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 394
  • BB 2002, 520
  • BB 2002, 735
  • DB 2002, 851
  • DB 2002, 858
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.08.1990 - 3 AZR 321/89

    Überlassung eines Pkws - ruhegeldfähiges Einkommen

    Auszug aus BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 746/00
    Darüber hinaus sagt der Ausdruck "Brutto-" nichts darüber, welche Arbeitgeberleistungen der Berechnung zugrunde zu legen sind (BAG 14. August 1990 - 3 AZR 321/89 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 12 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 58, zu 1 b der Gründe).

    Daß es für die Berücksichtigung der Privatnutzung eines Dienstwagens auf die Reichweite dieser Grundlage ankommt, hat der Senat schon in seinem Urteil vom 14. August 1990 (- 3 AZR 321/89 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 12 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 58, zu 2 der Gründe) entschieden.

  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 51/86

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 746/00
    Abgesehen davon, daß dem Vortrag der Beklagten nicht zu entnehmen ist, wie viele der in Betracht zu ziehenden Rentenfälle bislang auf diese Art berechnet wurden, so vermag eine zugunsten der Beklagten zu unterstellende Verwaltungsübung nur dann ein Auslegungskriterium darzustellen, wenn nach Wortlaut und Systematik ein eindeutiges Auslegungsergebnis der Normativbestimmungen nicht gefunden werden kann (BAG 29. Mai 1964 - 1 AZR 281/63 - BAGE 16, 58, 64; 13. Oktober 1987 - 1 ABR 51/86 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 2 = EzA BGB § 611 Teilzeitarbeit Nr. 2, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 29.05.1964 - 1 AZR 281/63

    Eisenindustrie - Metallindustrie - Elektroindustrie - Anwesenheitsprämie -

    Auszug aus BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 746/00
    Abgesehen davon, daß dem Vortrag der Beklagten nicht zu entnehmen ist, wie viele der in Betracht zu ziehenden Rentenfälle bislang auf diese Art berechnet wurden, so vermag eine zugunsten der Beklagten zu unterstellende Verwaltungsübung nur dann ein Auslegungskriterium darzustellen, wenn nach Wortlaut und Systematik ein eindeutiges Auslegungsergebnis der Normativbestimmungen nicht gefunden werden kann (BAG 29. Mai 1964 - 1 AZR 281/63 - BAGE 16, 58, 64; 13. Oktober 1987 - 1 ABR 51/86 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 2 = EzA BGB § 611 Teilzeitarbeit Nr. 2, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 240/95

    Nutzungsausfallschaden

    Auszug aus BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 746/00
    Die Privatnutzung des Firmenwagens ist Bestandteil des Vergütungsanspruches des Klägers geworden, sie hätte von der Beklagten nicht in einseitiger Ausübung ihres Direktionsrechtes nach über 20 Jahren zurückgenommen werden können und fließt auch nach der Verkehrsanschauung als nicht unbedeutender Entgeltwert in die Gehaltsbemessung ein (st. Rspr., BAG 16. November 1995 - 8 AZR 240/95 - BAGE 81, 294, 297; 27. Mai 1999 - 8 AZR 415/98 - BAGE 91, 379, 381; herrschende Meinung auch in der Literatur, vgl. MünchArbR/Hanau Bd. 1 2. Aufl. § 68 Rn. 12 mwN; Schaub Arbeitsrechts-Handbuch 9. Aufl. § 68 I 5; für die parallele Behandlung im Steuerrecht vgl. BFH 21. Juni 1963 - VI 306/61 U - BFHE 77, 191 und Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 25. Mai 1979, BStBl. I S 301).
  • BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 415/98

    Schadensersatz wegen unterbliebener Überlassung eines Dienstwagens auch zur

    Auszug aus BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 746/00
    Die Privatnutzung des Firmenwagens ist Bestandteil des Vergütungsanspruches des Klägers geworden, sie hätte von der Beklagten nicht in einseitiger Ausübung ihres Direktionsrechtes nach über 20 Jahren zurückgenommen werden können und fließt auch nach der Verkehrsanschauung als nicht unbedeutender Entgeltwert in die Gehaltsbemessung ein (st. Rspr., BAG 16. November 1995 - 8 AZR 240/95 - BAGE 81, 294, 297; 27. Mai 1999 - 8 AZR 415/98 - BAGE 91, 379, 381; herrschende Meinung auch in der Literatur, vgl. MünchArbR/Hanau Bd. 1 2. Aufl. § 68 Rn. 12 mwN; Schaub Arbeitsrechts-Handbuch 9. Aufl. § 68 I 5; für die parallele Behandlung im Steuerrecht vgl. BFH 21. Juni 1963 - VI 306/61 U - BFHE 77, 191 und Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 25. Mai 1979, BStBl. I S 301).
  • BFH, 21.06.1963 - VI 306/61 U

    Kostenlose Überlassung eines Pkw durch den Arbeitgeber zur privaten Nutzung des

    Auszug aus BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 746/00
    Die Privatnutzung des Firmenwagens ist Bestandteil des Vergütungsanspruches des Klägers geworden, sie hätte von der Beklagten nicht in einseitiger Ausübung ihres Direktionsrechtes nach über 20 Jahren zurückgenommen werden können und fließt auch nach der Verkehrsanschauung als nicht unbedeutender Entgeltwert in die Gehaltsbemessung ein (st. Rspr., BAG 16. November 1995 - 8 AZR 240/95 - BAGE 81, 294, 297; 27. Mai 1999 - 8 AZR 415/98 - BAGE 91, 379, 381; herrschende Meinung auch in der Literatur, vgl. MünchArbR/Hanau Bd. 1 2. Aufl. § 68 Rn. 12 mwN; Schaub Arbeitsrechts-Handbuch 9. Aufl. § 68 I 5; für die parallele Behandlung im Steuerrecht vgl. BFH 21. Juni 1963 - VI 306/61 U - BFHE 77, 191 und Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 25. Mai 1979, BStBl. I S 301).
  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 221/98

    Auslegung eines Sozialplans - Begriff des Kündigungstermins

    Auszug aus BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 746/00
    Als Betriebsvereinbarung ist die Versorgungsordnung wegen ihres normativen Charakters wie ein Tarifvertrag gemäß den Regeln für die Auslegung von Gesetzen auszulegen (st. Rspr., vgl. BAG 17. November 1998 - 1 AZR 221/98 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 101, zu 1 der Gründe mwN).
  • LAG München, 27.10.2000 - 3 Sa 215/00

    Betriebliche Altersversorgung: Berechnung - Einbeziehung des geldwerten Vorteils

    Auszug aus BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 746/00
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. Oktober 2000 - 3 Sa 215/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 651/10

    Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens - Auslauffrist

    Die Gebrauchsüberlassung ist regelmäßig zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung (BAG 21. August 2001 - 3 AZR 746/00 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 78; 19. Dezember 2006 -  9 AZR 294/06  - Rn. 24, AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 21 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 17; 24. März 2009 -  9 AZR 733/07  - Rn. 15, BAGE 130, 101 ; 14. Dezember 2010 - 9 AZR 631/09 - Rn. 14, AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 23 = EzA EntgeltfortzG § 3 Nr. 17 ) .
  • BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 631/09

    Dienstwagen - Privatnutzung - Arbeitsunfähigkeit

    Die Gebrauchsüberlassung ist regelmäßig zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung (Senat 24.   März 2009 - 9 AZR 733/07 - Rn. 15, BAGE 130, 101 ; vgl. 19. Dezember 2006 - 9 AZR 294/06 - Rn. 24, AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 21 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 17; BAG 21. August 2001 - 3 AZR 746/00 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 78) .
  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 557/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung bestimmter

    Damit wird vielmehr zum Ausdruck gebracht, dass beim ruhegeldfähigen Monatsgehalt die Steuern und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht abgezogen werden (BAG 19. August 2008 - 3 AZR 1101/06 - Rn. 14, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 43; 21. August 2001 - 3 AZR 746/00 - zu II 1 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 78) .

    Dadurch unterscheidet sich die vorliegende Versorgungsordnung von den Versorgungsbestimmungen, die den vom Kläger angezogenen Entscheidungen des Senats vom 19. Januar 2011 (- 3 AZR 6/09 -) und vom 21. August 2001 (- 3 AZR 746/00 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 78) zugrunde lagen.

  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 362/11

    Berechnung einer Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Dadurch unterscheidet sich die vorliegende Versorgungsordnung von den Versorgungsbestimmungen, die den vom Kläger angezogenen Entscheidungen des Senats vom 19. Januar 2011 (- 3 AZR 6/09 -) und vom 21. August 2001 (- 3 AZR 746/00 -) zugrunde lagen.
  • LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15

    Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich erhaltener Vergütungen

    Die ist Konsequenz des weiten Einkommensbegriffs (vgl. auch BAG v. 21.08.2011, 3 AZR 746/00, zitiert nach juris).
  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

    (5) Die vorliegende Richtlinie unterscheidet sich von den Versorgungsbestimmungen, die den Entscheidungen des Senats vom 19. Januar 2011 (- 3 AZR 6/09 -) und vom 21. August 2001 (- 3 AZR 746/00 -) zugrunde lagen.
  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 364/13

    Bonusanspruch - Ermittlung des EBITDA

    Enthält eine Betriebsvereinbarung einen Fachgriff, ohne ihn näher zu erläutern, ist davon auszugehen, dass dieser Begriff in seiner fachtechnischen Bedeutung gelten soll (BAG 21. August 2001 - 3 AZR 746/00 - zu II 1 a der Gründe; vgl. zur Auslegung von Tarifverträgen, die denselben Grundsätzen folgt: BAG 19. Mai 2011 - 6 AZR 841/09 - Rn. 15) .
  • LAG Düsseldorf, 22.06.2012 - 6 Sa 750/12
    Ebenso wie der Begriff des "Bruttoverdienstes", der nach einer BAG-Entscheidung vom 21.08.2001 - 3 AZR 746/00 - alle nicht ausdrücklich ausgenommenen Verdienstbestandteile umfasse, werde in der ZVO mit dem "vereinbarten Monatsgehalt" ein weiter Begriff verwendet.

    Insoweit ist der Begriff enger als derjenige des "Verdienstes", welcher in der Versorgungsordnung verwendet worden ist, die dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.08.2001 - 3 AZR 746/00 - (AP Nr. 10 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung) zugrunde lag.

    Auch aus der Verwendung des Wortbestandteils "Brutto" ergibt sich nicht, dass alle zu versteuernden Einkünfte - also auch die Privatnutzung des Dienstwagens - zu berücksichtigen seien, da hierdurch lediglich zum Ausdruck gebracht wird, dass beim rentenfähigen Einkommen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht in Abzug gebracht werden (BAG v. 21.08.2001 a.a.O., unter II. 1. a) der Entscheidungsgründe).

    Der Kläger hat durch die Privatnutzung des Dienstwagens einen geldwerten Vorteil erlangt (vgl. insoweit auch BAG v. 21.08.2001 - 3 AZR 746/00 - AP Nr. 10 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung).

  • LAG Düsseldorf, 20.10.2014 - 9 Sa 97/14

    Auslegung eines Sozialplanes; Begriff des Bruttogehaltes

    Im Arbeitsleben werden "Verdienst" und "Einkommen" regelmäßig synonym verwendet, was semantisch ungenau ist, da unter "Einkommen" die Gesamtheit der Einnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu verstehen ist und nicht nur die aus Arbeit resultierenden Einkünfte (vgl. BAG, Urteil vom 21.08.2001, 3 AZR 746/00, zitiert nach juris).

    "Bruttoverdienst" ist lediglich - im Gegensatz zum "Nettoverdienst" - der aus dem Arbeitsverhältnis zu beanspruchende Verdienst ohne Abzüge der Steuern und Abgaben (vgl. BAG, Urteil vom 21.08.2001, 3 AZR 746/00, zitiert nach juris).

    Insofern ist davon auszugehen, dass ein "weiter Einkommensbegriff" zugrunde gelegt worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 21.08.2011, 3 AZR 746/00, zitiert nach juris).".

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 6/09

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Begriff des "pensionsfähigen

    Da es nach Ziff. 2.4.1 der GBV-VO für das pensionsfähige Diensteinkommen auf das Arbeitsentgelt ankommt, das der Kläger im Durchschnitt eines Zeitraums von 36 aufeinanderfolgenden Monaten bezogen hat, in denen es am höchsten war, ist davon auszugehen, dass alle in diesen Referenzzeitraum fallenden Entgeltbestandteile bei der Feststellung des Arbeitsentgelts berücksichtigt werden sollen, die nicht ausgenommen wurden (vgl. etwa BAG 21. August 2001 - 3 AZR 746/00 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 78) .

    Eine entsprechende Übung kann zur Auslegung einer Betriebsvereinbarung nur dann herangezogen werden, wenn nach Wortlaut und Systematik ein eindeutiges Auslegungsergebnis nicht gefunden werden kann (vgl. BAG 13. Oktober 1987 - 1 ABR 51/86 - zu B II 2 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 2 = EzA BGB § 611 Teilzeitarbeit Nr. 2; 21. August 2001 - 3 AZR 746/00 - zu II 2 c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 78) .

  • LAG Düsseldorf, 30.04.2014 - 7 Sa 1340/13

    Berechnung einer Sozialplanabfindung

  • LAG Düsseldorf, 16.06.2021 - 12 Sa 19/21

    Betriebliche Altersversorgung; Bemessungsgrundlage; Verzugszinsen

  • LAG Düsseldorf, 30.04.2014 - 7 Sa 1160/13

    Berechnung einer Sozialplanabfindung

  • LAG Düsseldorf, 30.04.2014 - 7 Sa 18/14

    Berechnung einer Sozialplanabfindung

  • LAG Düsseldorf, 13.11.2013 - 7 Sa 758/13

    Zahlung eines weiteren Sozialplanabfindungsbetrages

  • LAG Düsseldorf, 01.06.2015 - 9 Sa 1146/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Grubenzulage

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 235/01

    Tarifvertragliche Übergangsversorgung

  • LAG Düsseldorf, 25.04.2016 - 9 Sa 1383/15

    Rückforderung eines Zuschusses zum Anpassungsgeld für Arbeitnehmer im

  • LAG Düsseldorf, 18.11.2008 - 8 Sa 622/08

    Auslegung einer Versorgungsordnung zum dreizehnten Monatsgehalt als

  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 1101/06

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung über eine Gesamtversorgung - Begriff des

  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 272/09

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Begriff des versorgungsfähigen Entgelts

  • LAG Düsseldorf, 08.04.2011 - 10 Sa 930/10

    Berechnungsgrundlage der Betriebsrente einer Spezialbank für Objektfinanzierung;

  • LAG Düsseldorf, 25.06.2010 - 10 Sa 273/10

    Ruhestandsbezüge bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf ein

  • LAG Berlin, 06.05.2003 - 3 Sa 325/03

    Berechnung der Höhe einer Betriebsrente

  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 40/02

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Hamm, 01.12.2022 - 4 Sa 1060/21

    Gesamtzusage als Anspruchsgrundlage; Versorgungszusage als Grundlage der

  • BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgungssystem - Anrechnung der

  • ArbG Essen, 24.11.2020 - 2 Ca 1827/20
  • LAG Hamm, 01.12.2022 - 4 Sa 1460/21

    Gesamtzusage als Anspruchsgrundlage; Vertragsauslegung bei Gesamtzusage zur

  • LAG Hamm, 01.12.2022 - 4 Sa 322/22

    Gesamtzusage als Anspruchsgrundlage; Berücksichtigung neuer Vergütungskomponenten

  • LAG Hamm, 01.12.2022 - 4 Sa 1199/21

    Gesamtzusage als Anspruchsgrundlage; Vertragsauslegung bei einer Gesamtzusage zur

  • ArbG Düsseldorf, 28.05.2010 - 1 Ca 6322/09

    Berücksichtigung der variablen Vergütung bei einer Versorgungszusage;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2006 - 11 Sa 629/06

    Vertragsauslegung - Versorgungszusage - geldwerter Vorteil - Dienstwagennutzung -

  • LAG Hessen, 03.12.2003 - 8 Sa 526/03

    Betriebliche Altersversorgung; Dienstwagen; Haustrunk

  • ArbG Frankfurt/Main, 13.11.2007 - 4 Ca 4708/07

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung - Begriff des

  • LAG Hamm, 15.05.2012 - 9 Sa 1907/11

    Auslegung einer Versorgungszusage hinsichtlich der Bemessungsgrundlage für die

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.01.2007 - 6 TaBV 46/05

    Auslegung eines Einigungsstellenspruchs

  • OLG Frankfurt, 24.06.2014 - 5 U 73/13

    Berücksichtigung der Jahresprämie bei Berechnung der Versorgungsbezüge eines

  • LAG Hessen, 13.10.2010 - 6 Sa 567/10

    Berechnung einer Betriebsrente - Bemessungsgrundlage

  • LAG Köln, 12.05.2021 - 11 Sa 561/20

    Berücksichtigung des Wertes der Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs bei Höhe der

  • ArbG Aachen, 04.08.2020 - 9 Ca 503/20

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

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