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   BGH, 17.12.2001 - II ZR 222/99   

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BGH, 17.12.2001 - II ZR 222/99 (https://dejure.org/2001,1881)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2001 - II ZR 222/99 (https://dejure.org/2001,1881)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2001 - II ZR 222/99 (https://dejure.org/2001,1881)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Versorgungszusage - Alters- und Hinterbliebenenversorgungsvertrag - Feststellungsantrag - Unverfallbarer Versorgungsanspruch - Versorgungsversprechen - Rechtsmißbrauchseinwand

  • Judicialis

    BetrAVG § 17 Abs. 3 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 17 Abs. 3 S. 3; BGB § 242
    Unverfallbarkeit einer betrieblichen Versorgungszusage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Dienstverhältnis, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Kündigung, Schadensersatzanspruch, Treuepflicht, Vergütung, wichtiger Grund

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 364
  • NZA 2002, 511
  • NZI 2002, 48
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1999 - II ZR 152/98

    Widerruf einer Versorgungszusage

    Auszug aus BGH, 17.12.2001 - II ZR 222/99
    Nach der gefestigten Rechtsprechung sind Versorgungszusagen nur dann dem durchgreifenden Rechtsmißbrauchseinwand ausgesetzt, wenn der Pensionsberechtigte seine Pflichten in so grober Weise verletzt hat, daß sich die in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellt (Sen.Urt. v. 13. Dezember 1999 - II ZR 152/98, ZIP 2000, 380; Sen.Urt. v. 3. Juli 2000 - II ZR 381/98, ZIP 2000, 1452).

    Diese mit der Judikatur des Bundesarbeitsgerichts übereinstimmende Rechtsprechung (vgl. Sen.Urt. v. 13. Dezember 1999 aaO m.w.N.) beruht auf der Erwägung, daß das Versorgungsversprechen Teil des von dem Dienstberechtigten geschuldeten Entgelts ist.

  • BGH, 03.07.2000 - II ZR 381/98

    Konkurrenzverbot bei Vereinbarung eines Übergangsgeldes

    Auszug aus BGH, 17.12.2001 - II ZR 222/99
    Eine solche aus freien Stücken, oftmals mit dem Ziel, eine bestimmte Person für die Gesellschaft als Leitungsorgan zu gewinnen, gewährte Besserstellung eines Versorgungsberechtigten, der - wie der Beklagte - die gesetzlichen Voraussetzungen für einen unverfallbaren Versorgungsanspruch nicht erfüllt, ist, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, ohne weiteres zulässig (Sen.Urt. v. 18. Mai 1998 - II ZR 19/97, WM 1998, 1535; Sen.Urt. v. 3. Juli 2000 - II ZR 381/98, ZIP 2000, 1452).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung sind Versorgungszusagen nur dann dem durchgreifenden Rechtsmißbrauchseinwand ausgesetzt, wenn der Pensionsberechtigte seine Pflichten in so grober Weise verletzt hat, daß sich die in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellt (Sen.Urt. v. 13. Dezember 1999 - II ZR 152/98, ZIP 2000, 380; Sen.Urt. v. 3. Juli 2000 - II ZR 381/98, ZIP 2000, 1452).

  • BGH, 18.05.1998 - II ZR 19/97

    Auslegung einer vertraglichen Bestimmung

    Auszug aus BGH, 17.12.2001 - II ZR 222/99
    Eine solche aus freien Stücken, oftmals mit dem Ziel, eine bestimmte Person für die Gesellschaft als Leitungsorgan zu gewinnen, gewährte Besserstellung eines Versorgungsberechtigten, der - wie der Beklagte - die gesetzlichen Voraussetzungen für einen unverfallbaren Versorgungsanspruch nicht erfüllt, ist, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, ohne weiteres zulässig (Sen.Urt. v. 18. Mai 1998 - II ZR 19/97, WM 1998, 1535; Sen.Urt. v. 3. Juli 2000 - II ZR 381/98, ZIP 2000, 1452).
  • BGH, 02.07.2019 - II ZR 252/16

    Die Versorgungszusage für den GmbH-Geschäftsführer - und dessen Fehlverhalten

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats sind Versorgungszusagen nur dann dem durchgreifenden Rechtsmissbrauchseinwand ausgesetzt, wenn der Pensionsberechtigte seine Pflichten in so grober Weise verletzt hat, dass sich die in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellt (BGH, Urteil vom 13. Dezember 1999 - II ZR 152/98, ZIP 2000, 380, 381 f.; Urteil vom 3. Juli 2000 - II ZR 381/98, ZIP 2000, 1452, 1454; Urteil vom 17. Dezember 2001 - II ZR 222/99, ZIP 2002, 364, 365; Urteil vom 11. März 2002 - II ZR 5/00, NZG 2002, 635, 636; Urteil vom 18. Juni 2007 - II ZR 89/06, WM 2007, 1662 Rn. 18).

    Erst dann, wenn das pflichtwidrige Verhalten des Dienstverpflichteten sich als eine besonders grobe Verletzung der Treuepflicht des Leitungsorgans darstellt, kann die Gesellschaft den Rechtsmissbrauchseinwand erheben (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2001 - II ZR 222/99, ZIP 2002, 364, 365; Urteil vom 11. März 2002 - II ZR 5/00, NZG 2002, 635, 636).

    Ob auch ohne eine solche Existenzgefährdung der versorgungspflichtigen Gesellschaft sich der Versorgungsberechtigte im Einzelfall wegen der besonderen Umstände seines Verhaltens und der extremen Höhe des von ihm angerichteten, wenngleich nicht zur Existenzgefährdung führenden Schadens ausnahmsweise den Rechtsmissbrauchseinwand entgegenhalten lassen muss, hat der Senat bislang offengelassen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2001 - II ZR 222/99, ZIP 2002, 364, 365; Urteil vom 11. März 2002 - II ZR 5/00, NZG 2002, 635, 636; Urteil vom 18. Juni 2007 - II ZR 89/06, WM 2007, 1662 Rn. 18).

  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 444/10

    Widerruf einer Versorgungszusage - Rechtsmissbrauch

    der Pensionsurkunde getroffenen Vereinbarung - von dem dem vormaligen Kläger von ihrer Rechtsvorgängerin gegebenen Versorgungsversprechen nur dann im Wege des Widerrufs lösen, wenn die Berufung des vormaligen Klägers auf die Versorgungszusage dem Rechtsmissbrauchseinwand (§ 242 BGB) ausgesetzt ist (vgl. etwa BAG 29. Januar 1991 - 3 AZR 85/90 - zu III der Gründe, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 13; 8. Mai 1990 - 3 AZR 152/88 - zu III 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Treuebruch Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Rechtsmissbrauch Nr. 3; 3. April 1990 - 3 AZR 211/89 - zu II 1 der Gründe, BAGE 64, 298; 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - zu 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Treuebruch Nr. 4 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 23; BGH 17. Dezember 2001 - II ZR 222/99 - NZA 2002, 511) .

    In einem solchen Fall ist die Grenze überschritten, bis zu der auch ein pflichtwidrig Handelnder, ohne sich dem Einwand des Rechtsmissbrauchs auszusetzen, das ihm gegebene Versprechen einfordern kann (vgl. BGH 18. Juni 2007 - II ZR 89/06 - Rn. 18, VersR 2007, 1438; 11. März 2002 - II ZR 5/00 - DB 2002, 1207; 17. Dezember 2001 - II ZR 222/99 - NZA 2002, 511; 13. Dezember 1999 - II ZR 152/98 - zu III der Gründe, ZIP 2000, 380; 25. November 1996 - II ZR 118/95 - zu III 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Treuebruch Nr. 12; 19. Dezember 1983 - II ZR 71/83 - zu II 1 der Gründe, NJW 1984, 1529) .

  • BGH, 18.06.2007 - II ZR 89/06

    Zulässiger Gegenstand eines gerichtlichen Geständnisses; Auslegung einer

    Nach der gefestigten - mit der Judikatur des Bundesarbeitsgerichts übereinstimmenden - Rechtsprechung des Senats sind Versorgungszusagen nur dann dem durchgreifenden Rechtsmissbrauchseinwand ausgesetzt, wenn der Versorgungsberechtigte seine Pflichten in so grober Weise verletzt hat, dass sich die in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellt (vgl. nur Sen.Urt. v. 11. März 2002 - II ZR 5/00, DStR 2002, 1362, 1363; Sen.Urt. v. 17. Dezember 2001 - II ZR 222/99, ZIP 2002, 364, 365; Sen.Urt. v. 13. Dezember 1999 - II ZR 152/98, ZIP 2000, 380, 381 f. m.w.Nachw.).

    Hierfür reicht es nicht aus, dass ein wichtiger Grund für die sofortige Beendigung des Anstellungsverhältnisses besteht oder dass das Leitungsorgan gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen hat; vielmehr hat der Senat diese Voraussetzung bisher nur dann bejaht, wenn der Versorgungsberechtigte den Versprechenden in eine seine Existenz bedrohende Lage gebracht hat, weil jedenfalls dann die Grenze überschritten ist, bis zu der auch der pflichtwidrig Handelnde, ohne sich dem Einwand des Rechtsmissbrauchs auszusetzen, das ihm gegebene Versprechen einfordern kann (Sen.Urt. v. 11. März 2002 - II ZR 5/00 aaO; Sen.Urt. v. 17. Dezember 2001 - II ZR 222/99 aaO; v. 13. Dezember 1999 - II ZR 152/98 aaO).

  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 68/08

    Anspruch auf Zahlung eines Ruhegeldes nach Vollendung des 62. Lebensjahres

    Eine Pensionszusage kann von den zwingenden Vorschriften des BetrAVG nicht zu Lasten des Versorgungsberechtigten abweichen, hingegen ist dessen Besserstellung ohne weiteres möglich (vgl. z.B. Sen. Urt. v. 17. Dezember 2001 - II ZR 222/99, ZIP 2002, 364 f.).

    Durch § 6 Abs. 2 lit. d des Anstellungs- und Pensionsvertrags wurde der Kläger für den hier vorliegenden, in § 6 Abs. 2 lit. c geregelten Pensionsfall - § 6 Abs. 2 lit. b, für den dies nicht gilt, ist entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung nicht einschlägig - gegenüber den Bestimmungen des BetrAVG in der Weise besser gestellt, dass seine Versorgungsansprüche schon mit ihrem Entstehen unverfallbar waren (vgl. Sen. Urt. v. 17. Dezember 2001 - II ZR 222/99, ZIP 2002, 364 f. m.w.Nachw.; Sen. Urt. v. 18. Juni 2007 - II ZR 89/06, WM 2007, 1662, 1663 f.).

  • OLG Köln, 07.08.2008 - 18 U 55/06

    Grundsätzliche Zuständigkeit einer Gesellschafterversammlung entsprechend § 46

    Versorgungszusagen sind dann nicht nur zu mindern oder anzupassen, sondern in Gänze einem durchgreifenden Rechtsmissbrauchseinwand gemäß § 242 BGB ausgesetzt, wenn der Pensionsberechtigte seine Pflichten in so grober Weise verletzt hat, dass sich die in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet darstellt; der Versorgungsberechtigte muss den Versprechenden in eine seine Existenz bedrohende Lage gebracht haben (vgl. BGH ZIP 2002, 364 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.1999, 6 U 146/98, OS 4., Rdn. 72 ff., nach juris [= GmbHR 2000, 666]).

    Das einem Arbeitnehmer versprochene oder gewährte Ruhegeld etwa ist keine unentgeltliche, sondern eine aufgrund des Arbeitsverhältnisses gegebene entgeltliche Zuwendung, welche dann nur nach § 133 InsO anfechtbar sein kann (vgl. BGH ZIP 2002, 364; BAG ZIP 2006, 1366; MüKo-Kirchhof, 2. Aufl., 2008, § 134 InsO Rn. 35 m.w.N.; Jaeger-Henckel, Insolvenzordnung, 2008, § 134 InsO Rdn. 22).

  • LAG Thüringen, 09.05.2006 - 4 Sa 17/05

    Abgeltung einer vertraglich unverfallbaren Versorgungsanwartschaft

    Damit sei sie nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 03.07.2000, II ZR 391/98; vom 17.12.2001, II ZR 222/99) hinsichtlich der Unverfallbarkeitsfolgen genauso zu behandeln, als seien die gesetzlichen Voraussetzungen der Unverfallbarkeit bereits erfüllt gewesen.

    Auf die von der Berufung angezogenen Urteile des Bundesgerichtshofes vom 17.02.2001, II ZR 222/99 (NZA 02, 511) und vom 03.07.2000, II ZR 381/98 (NZA 01, 612) lässt sich ihre gegenteilige Rechtsauffassung nicht stützen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2016 - 3 Sa 459/15

    Widerruf einer Versorgungszusage

    Es muss ein besonders gewichtiger Verstoß gegen Dienstpflichten vorliegen; die Verfehlungen des Arbeitnehmers müssen letztlich so schwer wiegen, dass sich die erbrachte Betriebstreue für den Arbeitgeber wegen der Zufügung eines schweren, die Existenz bedrohenden Schadens als wertlos (BAG 29.1. 1991 AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung; BGH 17.12.2001 NZA 2002, 511; LAG Hmb. 18.8.2004 NZA-RR 2005, 150) oder erheblich entwertet erweist (BGH 13.12.1999 EzA § 1 BetrAVG Rechtsmissbrauch Nr. 4).

    Ebenso wenig reicht ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung aus (ebenso BGH 25.11.1996 NZA-RR 1997, 147, 17.12.2001 NZA 2002, 511; LAG Köln 28.4.2000 NZA-RR 2000, 656), selbst wenn im Arbeitsvertrag vorgesehen ist, dass der Anspruch auf Ruhestandsbezüge erlischt, wenn Gründe eintreten, die die fristlose Kündigung rechtfertigen würden.

  • OLG München, 04.02.2009 - 7 U 3686/08

    GmbH: Herabsetzung oder Widerruf der Betriebspension eines ausgeschiedenen

    Dies entspricht nicht nur der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. z.B. in NJW 2000, 1197; ZIP 1984, 307; ZIP 2002, 364) und des Bundesarbeitsgerichts, sondern auch der herrschenden Auffassung im Schrifttum (vgl. Scholz, GmbHG, 10. Auflage § 35 Rdnr. 280 ff.; Paefgen, in Ulmer Großkommentar zum GmbHG 2006, 1. Band, Rdnr. 233 ff.; Blomeyer/Otto, BetrAVG 2003).

    Nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung sind Versorgungszusagen nur dann dem durchgreifenden Rechtsmissbrauchseinwand ausgesetzt, wenn der Pensionsberechtigte seine Pflichten in so grober Weise verletzt hat, dass sich die in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue nachträglich als wertlos oder vielmehr erheblich entwertet herausstellt (vgl. BGH in ZIP 2000, 380; ZIP 2002, 364).

  • BGH, 11.03.2002 - II ZR 5/00

    Voraussetzungen für den Widerruf einer Versorgungszusage

    Ob auch ohne eine Existenzgefährdung der versorgungspflichtigen Gesellschaft sich der Versorgungsberechtigte im Einzelfall wegen der besonderen Umstände seines Verhaltens und der extremen Höhe des von ihm angerichteten, wenngleich nicht zur Existenzgefährdung führenden Schadens ausnahmsweise den Rechtsmißbrauchseinwand entgegenhalten lassen muß (vgl. Sen.Urt. v. 17. Dezember 2001 - II ZR 222/99, ZIP 2002, 364, 365), bedarf hier keiner Entscheidung; denn solche außerordentlichen Verhältnisse, die einer Durchsetzung des Versorgungsversprechens ausnahmsweise entgegenstehen können, sind weder festgestellt noch sonst ersichtlich.
  • LG Köln, 21.02.2006 - 22 O 183/04
    Da der Versorgungszusage Entgeltcharakter zukommt, greift dieser Einwand nach gefestigter Rechtssprechung nur dann durch, wenn der Pensionsberechtigte seine Pflichten in so grober Weise verletzt hat, daß sich die in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue nachträglich als wertlos oder zumindest als erheblich entwertet darstellt (BGH, ZIP 2002, 364 f. m.w.N.).

    Diese Voraussetzungen sind jedenfalls dann zu bejahen, wenn der Pensionsberechtigte die Gesellschaft durch sein pflichtwidriges Verhalten in eine existenzbedrohende Lage gebracht hat oder die wirtschaftliche Grundlage des Unternehmens fortgesetzt gefährdet hat (BGH, aaO; BGH, DB 2002, 1207 f.; BGH, DStR 2002, 412 ff. mit Anmerkung Goette; BGH, WM 2000, 358 f.; BGH, WM 1997, 68 f.; BGH, BB 1984, 366 ff).

  • OLG München, 25.01.2005 - 18 U 3299/03
  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 74/08

    Auslegung des Anstellungsvertrages eines Vorstandsmitglieds einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2017 - 5 Sa 308/17

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung der Versorgungszusage

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05

    Zur Aufrechnung von Versorgungsbezügen mit einem aus einer Pflichtverletzung

  • LAG Düsseldorf, 16.10.2012 - 17 Sa 461/11

    Betriebliche Altersversorgung; Rechtsmissbrauch der Anspruchstellung nach

  • OLG München, 19.07.2002 - 21 U 4450/01

    Widerruf der Versorgungszusage einer GmbH gegenüber ihrem Geschäftsführer wegen

  • OLG Schleswig, 11.05.2006 - 5 U 125/05

    Betriebliche Altersversorgung: Entzug von Versorgungsleistungen wegen strafbaren

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