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Rechtsprechung
   BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 9/00   

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https://dejure.org/2001,1657
BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 9/00 (https://dejure.org/2001,1657)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2001 - 7 ABR 9/00 (https://dejure.org/2001,1657)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 7 ABR 9/00 (https://dejure.org/2001,1657)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Funktionelle Verteilung der Entscheidungsbefugnisse in personalen und sozialen Angelegenheiten bei Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs; Kriterien für die Beurteilung über das Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG (1972) § 1
    Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 56 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 9/00
    Nachdem der Betriebsrat zunächst ohne Erfolg die Freischaltung der den einzelnen Betriebsratsmitgliedern zur Verfügung stehenden Telefonapparaten verlangt hatte, hat die Arbeitgeberin auf Grund der Senatsentscheidung vom 9. Juni 1999 (- 7 ABR 66/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 66 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 88) die in den Verkaufsbezirken installierten Telefonapparate frei geschaltet.

    Sie kann nur darauf überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 66 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 88, zu B II 2 der Gründe).

    Auf diese Weise kann er die für eine sachgerechte Erledigung von Betriebsratsaufgaben notwendigen Informationen erhalten, sich mit der von ihm vertretenen Belegschaft austauschen, Anregungen und Bedenken sowie Beschwerden der Arbeitnehmer entgegennehmen und die Inhalte der Betriebsratsarbeit der Belegschaft vermitteln (BAG 9. Juni 1999 aaO, zu B II 3 c der Gründe).

    Weder haben die Tarifvertragsparteien den Anspruch des Betriebsrats nach § 40 BetrVG im Ergänzungstarifvertrag beschränkt, noch wäre eine tarifvertragliche Beschränkung des Sachmittelanspruchs wegen des zwingenden Charakters dieser Vorschrift statthaft (BAG 9. Juni 1999 aaO, zu B II 4 der Gründe).

  • BAG, 12.05.1999 - 7 ABR 36/97

    PC für den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 9/00
    Diese haben zu prüfen, ob die Sachmittel nach den konkreten Umständen der Geschäftsführung des Betriebsrats und damit der Erledigung gesetzlicher Aufgaben dienen und die Entscheidung des Betriebsrats pflichtgemäßem Ermessen entspricht, weil sie nicht nur den berechtigten Belangen der Belegschaft, sondern auch den berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rechnung trägt (BAG 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - BAGE 91, 325 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65, zu B III 2 und 4).
  • BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98

    Kostenerstattung bei Honorarvereinbarung zwischen Betriebsrat und Rechtsanwalt

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 9/00
    In diesem Zusammenhang ist auch das Interesse des Arbeitgebers an der Begrenzung seiner Kostenbelastung zu berücksichtigen (BAG st. Rspr. zuletzt 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 89, zu B I 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 670/94

    Lohnfortzahlung für Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 9/00
    a) Das Erstellen von Arbeitsunterlagen für den Betriebsrat und seine einzelnen Mitglieder, die schriftliche Kommunikation mit dem Arbeitgeber (vgl. BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 670/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 106 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 125, zu 1 b der Gründe), den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und der Belegschaft sowie die Dokumentation dieser Vorgänge für die Unterlagen des Betriebsrats gehören zu der laufenden Geschäftsführung eines Betriebsrats und sind damit Bestandteil seiner gesetzlichen Aufgaben.
  • LAG Baden-Württemberg, 19.11.1998 - 19 TaBV 1/98

    Klage eines Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Bereitstellung einer

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 9/00
    Die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. November 1998 - 19 TaBV 1/98 - wird hinsichtlich des Tenors zu I 2 zurückgewiesen.
  • BAG, 21.04.1983 - 6 ABR 70/82

    Anspruch des Betriebsrats auf Erhalt einer Fachzeitschrift

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 9/00
    Insoweit ist § 40 Abs. 2 BetrVG eine Sonderregelung zu § 40 Abs. 1 BetrVG, die letztlich unangemessene Anschaffungen des vermögenslosen Betriebsrats zu Lasten des Arbeitgebers verhindern soll (BAG 21. April 1983 - 6 ABR 70/82 - BAGE 42, 259 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 20, zu II 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07

    Gemeinschaftsbetrieb

    Vielmehr mussten die Funktionen des Arbeitgebers in den sozialen und personellen Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (BAG 21. Februar 2001 - 7 ABR 9/00 - EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 11, zu B I der Gründe; 9. Februar 2000 - 7 ABR 21/98 -, zu B 1, 11 der Gründe; 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 = AP AÜG § 1 Nr. 24 = EzA AÜG § 1 Nr. 9, zu I 3 b der Gründe; 24. Januar 1996 - 7 ABR 10/95 - BAGE 82, 112 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 10, zu B 3 a der Gründe; 14. Dezember 1994 - 7 ABR 26/94 - BAGE 79, 47 = AP BetrVG 1972 § 5 Rotes Kreuz Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 9, B I 2 a der Gründe).
  • BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 27/03

    Gemeinsamer Betrieb

    Vielmehr müssen die Funktionen des Arbeitgebers institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (BAG 9. Februar 2000 - 7 ABR 21/98 - , zu B I der Gründe; 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - aaO, zu B III 1 der Gründe; 21. Februar 2001 - 7 ABR 9/00 - EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 11).
  • BAG, 22.06.2005 - 7 ABR 57/04

    Gemeinsamer Betrieb

    Vielmehr müssen die Funktionen des Arbeitgebers institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - aaO, zu B III 1 der Gründe; 21. Februar 2001 - 7 ABR 9/00 - EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 11; 11. Februar 2004 - 7 ABR 27/03 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 22 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 2, zu B I 1 der Gründe mwN).
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Rechtsprechung
   BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2161
BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00 (https://dejure.org/2000,2161)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2000 - 1 ABR 23/00 (https://dejure.org/2000,2161)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 (https://dejure.org/2000,2161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Maßgeblichkeit bisheriger Vergütungsordnung nach Spaltung und Übernahme - Wechsel von tariflichem Vergütungsgruppensystem zu individueller Lohnvereinbarung - Betriebliche Übung - Verpflichtung des Arbeitgebers zur Eingruppierung in ...

  • rechtsportal.de

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung; Maßgeblichkeit der bisherigen Vergütungsordnung nach Spaltung und Übernahme; Wechsel von tariflichem Vergütungsgruppensystem zu individueller Lohnvereinbarung als mitbestimmungspflichtige Änderung der Lohngestaltung nach ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 56 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00
    Der Betriebsrat kann bei Unterlassen einer Eingruppierung des Arbeitnehmers in die für ihn geltende Vergütungsgruppenordnung zur Sicherung seines Mitbestimmungsrechts entsprechend § 101 Satz 1 BetrVG verlangen, dem Arbeitgeber die Eingruppierung in die entsprechende Entgeltgruppenordnung aufzugeben, ihn zur Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu dieser Eingruppierung sowie bei Verweigerung dieser Zustimmung zur Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens zu verpflichten (Senat 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330; 3. Oktober 1989 - 1 ABR 66/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 75 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 83, zu B I 1 der Gründe; 23. November 1993 - 1 ABR 34/93 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 111 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 119, zu B I der Gründe; 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Umgruppierung Nr. 1, zu B I der Gründe).

    Sie kann in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, auf Grund einzelvertraglicher Vereinbarungen im Betrieb allgemein zur Anwendung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (Senat 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - aaO, zu B III 2 c der Gründe; 23. November 1993 - 1 ABR 34/93 - aaO, zu B II 1 und 2 der Gründe).

    Unterfällt ein Arbeitnehmer keiner Vergütungsgruppenordnung, so stellt die Erklärung des Arbeitgebers, dieser werde nicht eingruppiert, keine Eingruppierung iSd. § 99 Abs. 1 BetrVG dar (BAG 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - aaO, zu B III 2 e der Gründe).

  • BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 34/93

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00
    Der Betriebsrat kann bei Unterlassen einer Eingruppierung des Arbeitnehmers in die für ihn geltende Vergütungsgruppenordnung zur Sicherung seines Mitbestimmungsrechts entsprechend § 101 Satz 1 BetrVG verlangen, dem Arbeitgeber die Eingruppierung in die entsprechende Entgeltgruppenordnung aufzugeben, ihn zur Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu dieser Eingruppierung sowie bei Verweigerung dieser Zustimmung zur Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens zu verpflichten (Senat 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330; 3. Oktober 1989 - 1 ABR 66/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 75 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 83, zu B I 1 der Gründe; 23. November 1993 - 1 ABR 34/93 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 111 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 119, zu B I der Gründe; 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Umgruppierung Nr. 1, zu B I der Gründe).

    Sie kann in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, auf Grund einzelvertraglicher Vereinbarungen im Betrieb allgemein zur Anwendung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (Senat 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - aaO, zu B III 2 c der Gründe; 23. November 1993 - 1 ABR 34/93 - aaO, zu B II 1 und 2 der Gründe).

  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 589/84

    Anspruch auf Fortzahlung eines ungekürzten Essenzuschusses - Bestehen einer

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00
    Die Rechtsnormen eines Tarifvertrages gestalten den Arbeitsvertrag, werden aber nicht gleichzeitig dessen Bestandteil (BAG 15. Januar 1987 - 6 AZR 589/84 - AP BPersVG § 75 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 14).
  • BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00
    Unter einer solchen versteht man ein auf Grund regelmäßiger Wiederholung als Vertragsangebot zu verstehendes Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern stillschweigend angenommen wird, § 151 BGB (vgl. Senat 28. März 2000 - 1 AZR 366/99 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 83 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 1, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 66/88

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Umgruppierung nach Umstellung auf

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00
    Der Betriebsrat kann bei Unterlassen einer Eingruppierung des Arbeitnehmers in die für ihn geltende Vergütungsgruppenordnung zur Sicherung seines Mitbestimmungsrechts entsprechend § 101 Satz 1 BetrVG verlangen, dem Arbeitgeber die Eingruppierung in die entsprechende Entgeltgruppenordnung aufzugeben, ihn zur Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu dieser Eingruppierung sowie bei Verweigerung dieser Zustimmung zur Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens zu verpflichten (Senat 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330; 3. Oktober 1989 - 1 ABR 66/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 75 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 83, zu B I 1 der Gründe; 23. November 1993 - 1 ABR 34/93 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 111 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 119, zu B I der Gründe; 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Umgruppierung Nr. 1, zu B I der Gründe).
  • LAG München, 20.01.2000 - 4 TaBV 39/99

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts München vom 20. Januar 2000 - 4 TaBV 39/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 53/90

    Antragsrecht des Betriebsrats auf Neu- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers,

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00
    Dabei kann der Betriebsrat nur die Eingruppierung überhaupt, nicht aber in eine bestimmte Vergütungsgruppe verlangen (Senat 18. Juni 1991 - 1 ABR 53/90 - BAGE 68, 104, zu II 2 f der Gründe).
  • BAG, 12.08.1997 - 1 ABR 13/97

    Deutsche Telekom AG - Umkategorisierung von Dienstposten

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00
    Der Betriebsrat kann bei Unterlassen einer Eingruppierung des Arbeitnehmers in die für ihn geltende Vergütungsgruppenordnung zur Sicherung seines Mitbestimmungsrechts entsprechend § 101 Satz 1 BetrVG verlangen, dem Arbeitgeber die Eingruppierung in die entsprechende Entgeltgruppenordnung aufzugeben, ihn zur Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu dieser Eingruppierung sowie bei Verweigerung dieser Zustimmung zur Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens zu verpflichten (Senat 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330; 3. Oktober 1989 - 1 ABR 66/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 75 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 83, zu B I 1 der Gründe; 23. November 1993 - 1 ABR 34/93 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 111 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 119, zu B I der Gründe; 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Umgruppierung Nr. 1, zu B I der Gründe).
  • BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 555/93

    Nachwirkung des Tarifvertrages bei Entfallen der Tarifbindung aufgrund

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00
    § 3 Abs. 3 TVG setzt jedoch voraus, daß diejenige Person, für die die Tarifgebundenheit fingiert werden soll, mit derjenigen identisch ist, die zuvor Mitglied der Tarifvertragspartei war; die Vorschrift findet daher beispielsweise keine Anwendung, wenn die Mitgliedschaft auf Grund einer Verschmelzung bzw. Aufspaltung nach dem Umwandlungsgesetz endet, oder wenn das Unternehmen kraft Gesetzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen Rechtsträger übergeht (BAG 10. November 1993 - 4 AZR 375/92 - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 13 = EzA TVG § 3 Nr. 9; 13. Juli 1994 - 4 AZR 555/93 - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 14 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 17; Oetker in Wiedemann TVG 6. Aufl. § 3 Rn. 49).
  • BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 375/92

    Verbandsmitgliedschaft bei Betriebsinhaberwechsel

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00
    § 3 Abs. 3 TVG setzt jedoch voraus, daß diejenige Person, für die die Tarifgebundenheit fingiert werden soll, mit derjenigen identisch ist, die zuvor Mitglied der Tarifvertragspartei war; die Vorschrift findet daher beispielsweise keine Anwendung, wenn die Mitgliedschaft auf Grund einer Verschmelzung bzw. Aufspaltung nach dem Umwandlungsgesetz endet, oder wenn das Unternehmen kraft Gesetzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen Rechtsträger übergeht (BAG 10. November 1993 - 4 AZR 375/92 - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 13 = EzA TVG § 3 Nr. 9; 13. Juli 1994 - 4 AZR 555/93 - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 14 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 17; Oetker in Wiedemann TVG 6. Aufl. § 3 Rn. 49).
  • BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02

    Eingruppierung in Vergütungsordnung

    Sie ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kein konstitutiver Akt, sondern ein Akt der Rechtsanwendung verbunden mit der Kundgabe einer Rechtsansicht (vgl. etwa BAG 18. Juni 1991 - 1 ABR 53/90 - BAGE 68, 104, 108 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 100, zu B II 1 der Gründe mwN; 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Umgruppierung Nr. 1, zu B II 1 der Gründe; 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20, zu B I der Gründe).

    Die Angabe der vom Betriebsrat für richtig gehaltenen Vergütungsgruppe ist weder erforderlich noch sachdienlich (BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20, zu B I der Gründe).

    Durch die Formulierung "unter Wahrung der Beteiligungsrechte nach § 99 BetrVG" wird im Antrag hinreichend zum Ausdruck gebracht, daß der Arbeitgeberin aufgegeben werden soll, die Zustimmung des Betriebsrats zu der - von der Arbeitgeberin für richtig gehaltenen - Eingruppierung einzuholen, und sie im Falle der Zustimmungsverweigerung zur Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens verpflichtet werden soll (vgl. BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - aaO, zu B I der Gründe mwN).

    a) Allerdings kann der Betriebsrat nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dann, wenn der Arbeitgeber eine Eingruppierung des Arbeitnehmers in die für ihn geltende Vergütungsordnung unterläßt, zur Sicherung seines Mitbestimmungsrechts entsprechend § 101 Satz 1 BetrVG verlangen, dem Arbeitgeber die Eingruppierung in die Entgeltgruppenordnung aufzugeben und ihn zur Einholung der Zustimmung des Betriebsrats sowie bei Zustimmungsverweigerung zur Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens zu verpflichten (vgl. etwa 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20, zu B I der Gründe mzN).

    Voraussetzung ist aber, daß für den Arbeitnehmer die Vergütungsgruppenordnung überhaupt gilt (vgl. BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - aaO).

    Sie kann insbesondere in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, auf Grund einzelvertraglicher Vereinbarungen im Betrieb allgemein zur Geltung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - aaO, zu B I der Gründe).

    Es fehlt an der hierfür erforderlichen (Personen-) Identität der Arbeitgeber (vgl. BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20, zu B II 1 der Gründe).

    Eine derartige Verhaltensweise der Arbeitgeberin ist im Streitfall nicht ersichtlich (vgl. auch BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20, zu B II 3 b der Gründe).

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Die Rechtsgrundlage der Geltung der Vergütungsordnung ist dabei unerheblich (BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - zu B I der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 betriebliche Lohngestaltung Nr. 20).

    Fehlt es bereits hieran, kann und muss der Betriebsrat zur Sicherung seiner Mitbestimmungsrechte verlangen, dem Arbeitgeber zunächst die Ein- oder Umgruppierung in die maßgebende Vergütungsordnung aufzugeben und ihn sodann zur Einholung seiner - des Betriebsrats - Zustimmung sowie bei deren Verweigerung zur Durchführung des Zustimmungsersetzungsverfahrens zu verpflichten (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 37/07 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 126 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 4; 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - zu B I der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20; 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - zu B II 2 b bb der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 1; 18. Januar 1991 - 1 ABR 53/90 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 68, 104, 108; 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - zu B III 2 d der Gründe, BAGE 60, 330, 343).

  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 10/10

    Eingruppierung und betriebliche Vergütungsordnung

    Wiederholt hat es auch von einem "auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag" gesprochen (vgl. etwa BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - zu B I der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20; 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 16; 9. März 2011 - 7 ABR 118/09 - Rn. 17) .
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Fehlt es bereits hieran, kann und muss der Betriebsrat zur Sicherung seiner Mitbestimmungsrechte verlangen, dem Arbeitgeber zunächst die Ein- oder Umgruppierung in die maßgebliche Vergütungsordnung aufzugeben und ihn sodann zur Einholung seiner - des Betriebsrats - Zustimmung sowie bei deren Verweigerung zur Durchführung des Zustimmungsersetzungsverfahrens zu verpflichten (BAG 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330, 343 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 62 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 70, zu B III 2 d der Gründe; 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 1, zu B II 2 b bb der Gründe; 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20, zu B I der Gründe; 23. September 2003 aaO, zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 14.04.2010 - 7 ABR 91/08

    Eingruppierung - Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers - betriebliche

    a) Eine Eingruppierung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist kein konstitutiver Akt, sondern die Kundgabe einer Rechtsansicht (BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - zu B I der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20).

    Unterlässt der Arbeitgeber die gebotene Eingruppierung, kann der Betriebsrat zur Sicherung seines Mitbeurteilungsrechts nach § 99 Abs. 1 BetrVG zwar nicht die Aufhebung der Eingruppierung verlangen, aber in entsprechender Anwendung von § 101 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, eine Eingruppierungsentscheidung vorzunehmen und ihn um Zustimmung zu ersuchen (BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - aaO).

    Sie kann in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen im Betrieb allgemein zur Anwendung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - zu B I der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20).

  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05

    Vergütungsordnung im Gemeinschaftsbetrieb

    Voraussetzung ist, dass der Betriebsrat für den Betrieb des Arbeitsgebers überhaupt zuständig ist und die im Betrieb bestehende Vergütungsordnung für den Arbeitnehmer gilt (dazu BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - EzA BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20, zu B I der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 04.06.2008 - 2 TaBV 2/08

    Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen; dynamische Verweisung auf einen

    Sie ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein konstitutiver Akt, sondern ein Akt der Rechtsanwendung verbunden mit der Kundgabe einer Rechtsansicht (vgl. etwa BAG 12.12.2000 - 1 ABR 23/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20 zu B I der Gründe; BAG 23.09.2003 - 1 ABR 35/02 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 28).

    Voraussetzung für eine betriebsverfassungsrechtliche Pflicht des Arbeitgebers zur Eingruppierung ist aber, dass für den Arbeitnehmer eine Vergütungsgruppenordnung überhaupt gilt (vgl. BAG 12.12.2000 - 1 ABR 23/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20; BAG 23.09.2003 - 1 ABR 35/02 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 28).

    Sie kann insbesondere in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, auf Grund einzelvertraglicher Vereinbarungen im Betrieb allgemein zur Geltung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (BAG 12.12.2000 - 1 ABR 23/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20; BAG 23.09.2003 - 1 ABR 35/02 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 28).

  • LAG Niedersachsen, 17.06.2005 - 3 TaBV 19/05

    Korrekte Eingruppierung in eine tarifliche Vergütungsgruppe eines

    Die Angabe der vom Betriebsrat für richtig gehaltenen Vergütungsgruppe ist weder erforderlich noch sachdienlich (vgl. BAG, Beschluss vom 12.12.2000 - 1 ABR 23/00 - EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20).

    Das Arbeitsverhältnis des von der personellen Einzelmaßnahme betroffenen Arbeitnehmers muss aber, um die betriebsverfassungsrechtliche Pflicht des Arbeitgebers zur Eingruppierung und das damit verbundene Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG auszulösen, der Vergütungsordnung unterfallen (BAG, Beschluss vom 12.12.2000 - 1 ABR 23/00 - EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20, BAG, Beschluss vom 23.09.2003 - 1 ABR 35/02 - AP 28 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung) = EzA § 99 BetrVG 2001 Nr. 3).

  • LAG Düsseldorf, 18.01.2011 - 16 TaBV 71/10

    Eingruppierung einzelner Arbeitnehmer in ERA-Tarifverträge der hessischen Metall-

    Eine Eingruppierung i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist kein konstitutiver Akt, sondern die Kundgabe einer Rechtsansicht (BAG v. 14.04.2010 - 7 ABR 91/08 - AP Nr. 44 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung; BAG v. 12.12.2000 - 1 ABR 23/00 - EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20).

    Unterlässt der Arbeitgeber die gebotene Eingruppierung, kann der Betriebsrat zur Sicherung seines Mitbeurteilungsrechts nach § 99 Abs. 1 BetrVG zwar nicht die Aufhebung der Eingruppierung verlangen, aber in entsprechender Anwendung von § 101 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitsgericht aufzugeben, eine Eingruppierungsentscheidung vorzunehmen und ihn um Zustimmung zu ersuchen (BAG v. 14.04.2010 - 7 ABR 91/08 - a.a.O.; BAG v. 12.12.2000 - 1 ABR 23/00 - a.a.O.).

  • BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 118/09

    NV Bühne - Mitbestimmung bei Eingruppierung - Vereinbarung einer überwiegend

    Sie kann in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen im Betrieb allgemein zur Anwendung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - zu B I der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2006 - 4 TaBV 49/05

    Eingruppierung, Änderung von Entlohnungsgrundsätzen, Fehlende Tarifbindung

  • LAG Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 13 TaBV 44/01

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Eingruppierung eines neu

  • LAG Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 11 TaBV 3/09

    Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Einstellung und Versetzung -

  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 36/10

    NV Bühne - Mitbestimmung bei Eingruppierung - Vereinbarung einer überwiegend

  • LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 9/04

    Eingruppierung nach Unternehmensverschmelzung - Zustimmungsersetzung -

  • LAG Hamm, 16.02.2016 - 7 TaBV 65/15

    Eingruppierungserzwingung; AT-Angestellter

  • LAG Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 15 TaBV 2/12

    Einleitung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens; Beschlussfassung des

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.07.2006 - 2 TaBV 37/05

    Eingruppierung, Vergütungsordnung, Betriebsrat, Mitbestimmung,

  • LAG Niedersachsen, 23.05.2011 - 12 TaBV 70/10

    Bei Beendigung einer Betriebsvereinbarung über Entgeltgrundsätze ohne Nachwirkung

  • LAG Düsseldorf, 31.05.2006 - 4 TaBV 53/05

    Einbeziehung von 400-Euro-Kräften in den MTV vom 24.09.2004 zwischen der Pro

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2008 - 19 TaBV 609/08

    Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Eingruppierung eines Straßenwachtfahrers

  • LAG Köln, 16.12.2002 - 2 TaBV 10/02

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzungsverfahren

  • LAG München, 16.12.2010 - 3 TaBV 33/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Durchführung einer Eingruppierung

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.11.2015 - AS 7/15

    Zustimmungsverfahren bei Eingruppierung

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Rechtsprechung
   BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 52/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4669
BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 52/00 (https://dejure.org/2000,4669)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2000 - 3 AZR 52/00 (https://dejure.org/2000,4669)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - 3 AZR 52/00 (https://dejure.org/2000,4669)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Nachträgliche Verschlechterung der gesetzlichen Rente bei Frühverrentungsmodellen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausgleichung von Einbußen an der gesetzlichen Rente wegen langandauernder Arbeitslosigkeit und vorgezogenem Eintritt in den Ruhestand

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Ausgleich von Rentenabschlägen

  • rechtsportal.de

    SGB VI § 237; BGB §§ 249, 278; ZPO § 256
    Nachträgliche Verschlechterung der vorgezogenen gesetzlichen Rente bei Frühverrentungsmodellen - Anforderungen an den Rechtsbindungswillen - Feststellungsinteresse bei Streit über die Höhe eines Betriebsrentenanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 56 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 493/99

    Aufhebungsvertrag; Geschäftsgrundlage; Rentennachteile

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 52/00
    Wenn der Gesetzgeber den Empfängern der gesetzlichen Altersrente für den Fall einer vorgezogenen Inanspruchnahme bestimmte Nachteile aufbürdet, haben sie diese selbst zu tragen und können sie regelmäßig nicht auf den Arbeitgeber abwälzen (BAG 14. März 2000 - 9 AZR 493/99 -nv.).
  • BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 52/00
    Dabei sind unter Geschäftsgrundlage die bei Abschluß eines Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei zu verstehen oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen (Nicht-) Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAG 9 Juli 1986 - 5 AZR 44/85 - BAGE 52, 273, 276).
  • LAG Niedersachsen, 08.12.1999 - 6 Sa 2712/97
    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 52/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Dezember 1999 - 6 Sa 2712/97 - wird zurückgewiesen.
  • BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 15/00 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Denn das Vertragsangebot des Klägers war nach den Bestimmungen des BGB über das Zustandekommen von Verträgen bindend, unabhängig davon, ob es sich insoweit um einen Antrag auf Abschluß eines Vertrags zur einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses (sog Aufhebungsvertrag, vgl hierzu BAG AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972; BAGE 85, 114, 130; Urteil vom 14. März 2000 - 9 AZR 493/99 -) oder auf Abschluß eines sog Abwicklungsvertrags gehandelt hat, durch den - was hier im Hinblick auf die Regelungen der Betriebsvereinbarung näher liegt - das Arbeitsverhältnis im Wege einer abgesprochenen Kündigung beendet wird und in dem die Modalitäten der Abwicklung geregelt werden (vgl hierzu BAG, Urteil vom 20. Juni 2000 - 3 AZR 52/00 - Fitting/Kaiser/Heither/Engels, aaO, § 102 RdNr 10).

    Änderungen rentenrechtlicher Vorschriften und sich daraus für den Arbeitnehmer ergebende Nachteile gehören daher grundsätzlich zum Risiko, das der Arbeitnehmer zu tragen hat (vgl hierzu BAG, Urteil vom 14. März 2000 - 9 AZR 493/99 - und vom 20. Juni 2000 - 3 AZR 52/00 -).

  • LAG Thüringen, 08.10.2009 - 3 Sa 293/08

    Versteuerung der Abfindung für Rentenabschläge nach Altersteilzeit bei Wegfall

    Entfällt die Geschäftsgrundlage infolge späterer Ereignisse oder wird sie wesentlich erschüttert, kann ein Anspruch auf Anpassung der Vertragsbedingungen entstehen (BAG 20.06.2000 - 3 AZR 52/00 - Juris).

    Die Klägerin kann die ihr vom Gesetzgeber übertragene Steuerlast nicht auf den beklagten Freistaat abwälzen (BAG 20.06.2000 - 3 AZR 52/00 - aaO).

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 95/15

    Altersteilzeit; Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe;

    Sowohl für den Schaden als auch für die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden ist der Gläubiger darlegungs- und beweispflichtig (BGH, Urteil vom 01.07.1980, VI ZR 112/79, NJW 1980, 2186, 2187; BAG, Urteil vom 20.06.2000, 3 AZR 52/00, NJOZ 2002, 141, 145).

    Dies wäre vor allem deshalb erforderlich gewesen, weil es um eine innere Tatsache geht, für die keine überwiegende Wahrscheinlichkeit spricht (s. BAG, Urteil vom 20.06.2000, 3 AZR 52/00, NJOZ 2002, 141, 145).

  • BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 10/00 R

    Anhebung der Altersgrenze - höherer Zugangsfaktor - Beendigung des

    Denn das Vertragsangebot des Klägers war nach den Bestimmungen des BGB über das Zustandekommen von Verträgen bindend, unabhängig davon, ob es sich insoweit um einen Antrag auf Abschluß eines Vertrags zur einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses (sog Aufhebungsvertrag, vgl hierzu BAG AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972; BAGE 85, 114, 130; Urteil vom 14. März 2000 - 9 AZR 493/99 -) oder auf Abschluß eines sog Abwicklungsvertrags gehandelt hat, durch den - was hier im Hinblick auf die Regelungen der Betriebsvereinbarung näher liegt - das Arbeitsverhältnis im Wege einer abgesprochenen Kündigung beendet wird und in dem die Modalitäten der Abwicklung geregelt werden (vgl hierzu BAG, Urteil vom 20. Juni 2000 - 3 AZR 52/00 - Fitting/Kaiser/Heither/Engels, aaO, § 102 RdNr 10).

    Änderungen rentenrechtlicher Vorschriften und sich daraus für den Arbeitnehmer ergebende Nachteile gehören daher grundsätzlich zum Risiko, das der Arbeitnehmer zu tragen hat (vgl hierzu BAG, Urteil vom 14. März 2000 - 9 AZR 493/99 - und vom 20. Juni 2000 - 3 AZR 52/00 -).

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 15/15

    Altersteilzeit; Anwartschaft; Berechnung; Besitzstandsstufe; Betriebliche

    Sowohl für den Schaden als auch für die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden ist der Gläubiger darlegungs- und beweispflichtig (BGH, Urteil vom 01.07.1980, VI ZR 112/79, NJW 1980, 2186, 2187; BAG, Urteil vom 20.06.2000, 3 AZR 52/00, NJOZ 2002, 141, 145).

    Dies wäre vor allem deshalb erforderlich gewesen, weil es um eine innere Tatsache geht, für die keine überwiegende Wahrscheinlichkeit spricht (s. BAG, Urteil vom 20.06.2000, 3 AZR 52/00, NJOZ 2002, 141, 145).

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 67/15

    Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; Betriebliche

    Sowohl für den Schaden als auch für die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden ist der Gläubiger darlegungs- und beweispflichtig (BGH, Urteil vom 01.07.1980, VI ZR 112/79,NJW 1980, 2186, 2187; BAG, Urteil vom 20.06.2000, 3 AZR 52/00, NJOZ 2002, 141, 145).

    Dies wäre vor allem deshalb erforderlich gewesen, weil es um eine innere Tatsache geht, für die keine überwiegende Wahrscheinlichkeit spricht (s. BAG, Urteil vom 20.06.2000, 3 AZR 52/00, NJOZ 2002, 141, 145).

  • BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 13/00 R

    Absenkung des Zugangsfaktors wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente -

    Denn das Vertragsangebot des Klägers war nach den Bestimmungen des BGB über das Zustandekommen von Verträgen bindend, unabhängig davon, ob es sich insoweit um einen Antrag auf Abschluß eines Vertrags zur einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses (sog Aufhebungsvertrag, vgl hierzu BAG AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972; BAGE 85, 114, 130; Urteil vom 14. März 2000 - 9 AZR 493/99 -) oder auf Abschluß eines sog Abwicklungsvertrags gehandelt hat, durch den - was hier im Hinblick auf die Regelungen der Betriebsvereinbarung näher liegt - das Arbeitsverhältnis im Wege einer abgesprochenen Kündigung beendet wird und in dem die Modalitäten der Abwicklung geregelt werden (vgl hierzu BAG, Urteil vom 20. Juni 2000 - 3 AZR 52/00 - Fitting/Kaiser/Heither/Engels, aaO, § 102 RdNr 10).

    Änderungen rentenrechtlicher Vorschriften und sich daraus für den Arbeitnehmer ergebende Nachteile gehören daher grundsätzlich zum Risiko, das der Arbeitnehmer zu tragen hat (vgl hierzu BAG, Urteil vom 14. März 2000 - 9 AZR 493/99 - und vom 20. Juni 2000 - 3 AZR 52/00 -).

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 31/15

    Anwartschaft; Berechnung; Betriebsvereinbarung; Besitzstand; Besitzstandsstufe;

    Sowohl für den Schaden als auch für die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden ist der Gläubiger darlegungs- und beweispflichtig (BGH, Urteil vom 01.07.1980, VI ZR 112/79, NJW 1980, 2186, 2187; BAG, Urteil vom 20.06.2000, 3 AZR 52/00, NJOZ 2002, 141, 145).

    Dies wäre vor allem deshalb erforderlich gewesen, weil es um eine innere Tatsache geht, für die keine überwiegende Wahrscheinlichkeit spricht (s. BAG, Urteil vom 20.06.2000, 3 AZR 52/00, NJOZ 2002, 141, 145).

  • LAG Hessen, 21.09.2005 - 8 Sa 827/04

    Mitbestimmung - Überbrückungsgeld

    Eine Korrektur dieses Ergebnisses mithilfe der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ist ausgeschlossen (BAG vom 20.06.2000 - 3 AZR 52/00 - EzA § 242 BGB Geschäftsgrundlage Nr. 6, zu B. II. 2. c) d.Gr.).
  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 94/15

    Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; Betriebliche

    Sowohl für den Schaden als auch für die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden ist der Gläubiger darlegungs- und beweispflichtig (BGH, Urteil vom 01.07.1980, VI ZR 112/79, NJW 1980, 2186, 2187; BAG, Urteil vom 20.06.2000, 3 AZR 52/00, NJOZ 2002, 141, 145).

    Dies wäre vor allem deshalb erforderlich gewesen, weil es um eine innere Tatsache geht, für die keine überwiegende Wahrscheinlichkeit spricht (s. BAG, Urteil vom 20.06.2000, 3 AZR 52/00, NJOZ 2002, 141, 145).

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 32/15

    Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; Betriebliche

  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 60/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Minderung des Zugangsfaktors - Anhebung der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2007 - L 21 RA 147/04

    Absenkung der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

  • BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 102/00

    Anspruch auf Ausgleich einer durch das Wachstums- und

  • LAG Hessen, 01.09.1999 - 8 Sa 1244/98

    Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand; Anspruch auf

  • ArbG Kassel, 11.12.1997 - 6 Ca 172/97

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Ausgestaltung einer betrieblichen

  • ArbG Köln, 04.02.2014 - 12 Ca 4617/13
  • SG Kassel, 20.06.2003 - S 2 RA 1220/02

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

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Rechtsprechung
   BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 390/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8451
BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 390/00 (https://dejure.org/2001,8451)
BAG, Entscheidung vom 25.07.2001 - 10 AZR 390/00 (https://dejure.org/2001,8451)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 2001 - 10 AZR 390/00 (https://dejure.org/2001,8451)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfassung von vor Inkrafttreten eines Tarifvertrags abgeschlossenen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen durch das Günstigkeitsprinzip

  • rechtsportal.de

    13. Monatsgehalt - Günstigkeitsprinzip, Ordnungsprinzip, individueller Günstigkeitsvergleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 56 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 390/00
    (BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 59; 3. März 1993 - 10 AZR 42/92 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 151 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 101; 4. April 2001 - 10 AZR 181/00 - nv.; Wiedemann/Wank TVG 6. Aufl. § 4 Rn. 421; Löwisch/Rieble Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht Band 3 2. Aufl. § 272 Rn. 11).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 4. Februar 1960 (- 5 AZR 72/58 - AP TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 7) angenommen hatte, daß vertragliche Einheitsregelungen durch Tarifverträge verdrängt werden könnten, ist diese Rechtsprechung ausdrücklich wieder aufgegeben worden (BAG 30. Januar 1970 - 3 AZR 44/68 - BAGE 22, 252; 16. September 1986 - GS 1/82 - aaO) .

  • BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 42/92

    Verrechnung einer tariflichen Jahressonderzahlung mit betrieblichen Leistungen -

    Auszug aus BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 390/00
    (BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 59; 3. März 1993 - 10 AZR 42/92 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 151 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 101; 4. April 2001 - 10 AZR 181/00 - nv.; Wiedemann/Wank TVG 6. Aufl. § 4 Rn. 421; Löwisch/Rieble Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht Band 3 2. Aufl. § 272 Rn. 11).
  • BAG, 04.02.1960 - 5 AZR 72/58

    Grundsatz der Gleichbehandlung - Arbeitnehmergruppen gleicher Voraussetzungen -

    Auszug aus BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 390/00
    Soweit das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 4. Februar 1960 (- 5 AZR 72/58 - AP TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 7) angenommen hatte, daß vertragliche Einheitsregelungen durch Tarifverträge verdrängt werden könnten, ist diese Rechtsprechung ausdrücklich wieder aufgegeben worden (BAG 30. Januar 1970 - 3 AZR 44/68 - BAGE 22, 252; 16. September 1986 - GS 1/82 - aaO) .
  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 390/00
    Soweit das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 4. Februar 1960 (- 5 AZR 72/58 - AP TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 7) angenommen hatte, daß vertragliche Einheitsregelungen durch Tarifverträge verdrängt werden könnten, ist diese Rechtsprechung ausdrücklich wieder aufgegeben worden (BAG 30. Januar 1970 - 3 AZR 44/68 - BAGE 22, 252; 16. September 1986 - GS 1/82 - aaO) .
  • BAG, 04.04.2001 - 10 AZR 181/00

    Jubiläumszuwendung - Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 390/00
    (BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 59; 3. März 1993 - 10 AZR 42/92 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 151 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 101; 4. April 2001 - 10 AZR 181/00 - nv.; Wiedemann/Wank TVG 6. Aufl. § 4 Rn. 421; Löwisch/Rieble Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht Band 3 2. Aufl. § 272 Rn. 11).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 390/00
    Die zu vergleichenden Gegenstände müssen sich dabei thematisch berühren und in einem sachlichen Zusammenhang zueinander stehen (BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210 ff.) .
  • LAG Hamm, 17.03.2000 - 10 Sa 1483/99

    Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt; Ablösung einer einzelvertraglichen Regelung

    Auszug aus BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 390/00
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. März 2000 - 10 Sa 1483/99 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 890/17

    Umkleidezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit

    Dieses erfasst auch zeitlich nach dem Inkrafttreten des Tarifvertrages getroffene abweichende Abmachungen, unter anderem auch vertragliche Einheitsregelungen ( BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 390/00 - EzA TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 10, zu II 2 a bb, cc ).
  • LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 879/17

    § 611 BGB, MTV hessische Metallindustrie §§ 2, 3

    Dieses erfasst auch zeitlich nach dem Inkrafttreten des Tarifvertrages getroffene abweichende Abmachungen, unter anderem auch vertragliche Einheitsregelungen ( BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 390/00 - EzA TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 10, zu II 2 a bb, cc ).
  • LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 889/17
    Dieses erfasst auch zeitlich nach dem Inkrafttreten des Tarifvertrages getroffene abweichende Abmachungen, unter anderem auch vertragliche Einheitsregelungen ( BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 390/00 - EzA TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 10, zu II 2 a bb, cc ).
  • LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 882/17
    Dieses erfasst auch zeitlich nach dem Inkrafttreten des Tarifvertrages getroffene abweichende Abmachungen, unter anderem auch vertragliche Einheitsregelungen ( BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 390/00 - EzA TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 10, zu II 2 a bb, cc ).
  • LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 888/17
    Dieses erfasst auch zeitlich nach dem Inkrafttreten des Tarifvertrages getroffene abweichende Abmachungen, unter anderem auch vertragliche Einheitsregelungen ( BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 390/00 - EzA TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 10, zu II 2 a bb, cc ).
  • LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 883/17
    Dieses erfasst auch zeitlich nach dem Inkrafttreten des Tarifvertrages getroffene abweichende Abmachungen, unter anderem auch vertragliche Einheitsregelungen ( BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 390/00 - EzA TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 10, zu II 2 a bb, cc ).
  • LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 884/17
    Dieses erfasst auch zeitlich nach dem Inkrafttreten des Tarifvertrages getroffene abweichende Abmachungen, unter anderem auch vertragliche Einheitsregelungen ( BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 390/00 - EzA TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 10, zu II 2 a bb, cc ).
  • LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 880/17
    Dieses erfasst auch zeitlich nach dem Inkrafttreten des Tarifvertrages getroffene abweichende Abmachungen, unter anderem auch vertragliche Einheitsregelungen ( BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 390/00 - EzA TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 10, zu II 2 a bb, cc ).
  • LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 887/17
    Dieses erfasst auch zeitlich nach dem Inkrafttreten des Tarifvertrages getroffene abweichende Abmachungen, unter anderem auch vertragliche Einheitsregelungen ( BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 390/00 - EzA TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 10, zu II 2 a bb, cc ).
  • LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 891/17
    Dieses erfasst auch zeitlich nach dem Inkrafttreten des Tarifvertrages getroffene abweichende Abmachungen, unter anderem auch vertragliche Einheitsregelungen ( BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 390/00 - EzA TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 10, zu II 2 a bb, cc ).
  • LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 881/17
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Rechtsprechung
   BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 211/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10726
BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 211/00 (https://dejure.org/2001,10726)
BAG, Entscheidung vom 24.01.2001 - 10 AZR 211/00 (https://dejure.org/2001,10726)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 10 AZR 211/00 (https://dejure.org/2001,10726)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 56 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hamburg, 15.04.1997 - 6 Sa 42/96

    Angestellte des Baugewerbes; Bestimmungsklausel; Gehaltsstaffelung

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 211/00
    c) Auf die Frage, ob es sich hierbei um eine tarifvertragliche Bestimmungsklausel handelt (vgl. BAG 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - BAGE 56, 18), ob diese zulässig ist (vgl. BAG 28. April 1988 - 2 AZR 750/87 - AP BGB § 622 Nr. 25 = EzA BGB § 622 nF Nr. 25; LAG Hamburg 15. April 1997 - 6 Sa 42/96 - nv.), ob die Regelung einen Verhandlungsanspruch und ggf. auch den Anspruch auf Ausübung billigen Ermessens auslöst (vgl. BAG 18. Juni 1997 - 5 AZR 146/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 12 = EzA BGB § 315 Nr. 47), kommt es nicht an.
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83

    Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 211/00
    Selbst wenn es in bestimmten Zusammenhängen "wie" Tarifrecht wirkt (BAG 28. November 1984 - 5 AZR 123/83 - BAGE 47, 238), wird es dadurch nicht zum Tarifrecht.
  • BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 146/96

    Gehaltsabstand eines Ressortleiters zu nachgeordneten Redakteuren

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 211/00
    c) Auf die Frage, ob es sich hierbei um eine tarifvertragliche Bestimmungsklausel handelt (vgl. BAG 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - BAGE 56, 18), ob diese zulässig ist (vgl. BAG 28. April 1988 - 2 AZR 750/87 - AP BGB § 622 Nr. 25 = EzA BGB § 622 nF Nr. 25; LAG Hamburg 15. April 1997 - 6 Sa 42/96 - nv.), ob die Regelung einen Verhandlungsanspruch und ggf. auch den Anspruch auf Ausübung billigen Ermessens auslöst (vgl. BAG 18. Juni 1997 - 5 AZR 146/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 12 = EzA BGB § 315 Nr. 47), kommt es nicht an.
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 211/00
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11 mwN).
  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 211/00
    c) Auf die Frage, ob es sich hierbei um eine tarifvertragliche Bestimmungsklausel handelt (vgl. BAG 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - BAGE 56, 18), ob diese zulässig ist (vgl. BAG 28. April 1988 - 2 AZR 750/87 - AP BGB § 622 Nr. 25 = EzA BGB § 622 nF Nr. 25; LAG Hamburg 15. April 1997 - 6 Sa 42/96 - nv.), ob die Regelung einen Verhandlungsanspruch und ggf. auch den Anspruch auf Ausübung billigen Ermessens auslöst (vgl. BAG 18. Juni 1997 - 5 AZR 146/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 12 = EzA BGB § 315 Nr. 47), kommt es nicht an.
  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 750/87

    Gebrauchmachen von einem Tarifvorbehalt - Wirksamkeit von Vereinbarungen einer

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 211/00
    c) Auf die Frage, ob es sich hierbei um eine tarifvertragliche Bestimmungsklausel handelt (vgl. BAG 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - BAGE 56, 18), ob diese zulässig ist (vgl. BAG 28. April 1988 - 2 AZR 750/87 - AP BGB § 622 Nr. 25 = EzA BGB § 622 nF Nr. 25; LAG Hamburg 15. April 1997 - 6 Sa 42/96 - nv.), ob die Regelung einen Verhandlungsanspruch und ggf. auch den Anspruch auf Ausübung billigen Ermessens auslöst (vgl. BAG 18. Juni 1997 - 5 AZR 146/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 12 = EzA BGB § 315 Nr. 47), kommt es nicht an.
  • LAG Hessen, 28.01.2000 - 7 Sa 409/99

    Höhe des 13. Monatseinkommens nach Anwendung des Rahmentarifvertrages für die

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 211/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Januar 2000 - 7 Sa 409/99 - wird zurückgewiesen.
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